Jablonski, Thomas B e r i c h t Nr. G520/19

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1 Jablonski, Thomas B e r i c h t Nr. G520/19 für die Sitzung der städtischen Deputation für Kinder und Bildung am unter Verschiedenes Bericht: Information zur Umsetzung/Organisation Bereich Kinder bei der Senatorin für Kinder und Bildung A. Problem Die Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie der praktische Teil der staatlichen Anerkennung sozialpädagogischer Fachkräfte wurden in der Geschäftsverteilung des Senats für die 19. Legislaturperiode von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zur Senatorin für Kinder und Bildung verlagert. Hierfür waren die die entsprechenden rechtlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Herausforderungen zu schaffen B. Lösung / Sachstand Projektorganisation Am 21. Juli 2015 hat sich die Senatskommission Kinder und Bildung unter Vorsitz des Präsidenten des Senats und unter Beteiligung der Senatorinnen für Finanzen; Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; Kinder und Bildung sowie des Senators für Justiz und Verfassung konstituiert. Es wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach der Sommerpause ihre Arbeit zu folgenden Fragestellungen aufgenommen hat: 1. Abschließende Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach 22 bis 26 SGB VIII und für die schulische Bildung bei der Senatorin für Kinder und Bildung entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan des Senats,

2 2. Erarbeitung erforderlicher landes- und ortsrechtlicher Änderungsnormen, 3. Identifizierung der für diese Zuständigkeiten im Einzelnen aus der Verwaltung der früheren Senatorin Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und ihrer nachgeordneten Dienststellen zu übertragenden Aufgaben, 4. Identifizierung der betroffenen Organisationseinheiten, 5. Klärung und Beschreibung von Möglichkeiten zur Vermeidung von neuen Schnittstellenproblemen (z.b. bei Fragen der Kindswohlgefährdung, bei der Unterstützung von Kindern mit Beeinträchtigungen, Zuarbeit und Geschäftsführung für die Jugendhilfeausschüsse, Auswirkungen auf Bremerhaven u.ä.) 6. Beschreibung des Prozesses und Erarbeitung von Vorschlägen für die Umsetzung, einschließlich der Übertragung der personellen, konsumtiven und investiven Ressourcen. Der Übertragungsprozess wird seit dem durch eine Stabsstelle beim Staatsrat SKB gesteuert, die sich auch um den Aufbau einer neuen Linienorganisation und die vorläufige Koordinierung der Fachaufgaben im neuen Ressort kümmert. Zur Abarbeitung der o.g. Aufgaben wurden drei Unterarbeitsgruppen zu den Themenfeldern Recht, Zuständigkeiten/Schnittstellen und Ressourcen mit breiter Einbindung aller beteiligten Interessenvertretungen eingesetzt. Nach der Vorgabe der Senatskommission sollen die wesentlichen Entscheidungen für den Reorganisationsprozess noch im Jahr 2015 getroffen werden, um die Umsetzung und evtl. erforderliche Feinjustierungen im ersten Halbjahr 2016 abschließen zu können. Stand der Umsetzung Zur formalen Übertragung der Aufgaben und Änderungen von Zuständigkeiten wurden folgende Gesetze und Verordnungen geändert: Durch das Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom (Brem.GBl. S. 471) wurden mehrere Vorschriften (Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen; Bremisches Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes, Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen sowie das Bremische Hochschulgesetz) geändert. Es handelt sich dabei um das Landesgesetz, welches zum in Kraft getreten ist. Durch die Verordnung zur Neuregelung von Zuständigkeiten in elementarund sozialpädagogischen Berufen vom (Brem.GBl. S. 665) wurden die drei An-

3 erkennungsordnungen für Erzieher/innen, Heilerzieher/innen, Elementarpädagog(inne)n und Sozialarbeiter/innen / -pädagog(inn)en geändert. Diese sind am in Kraft getreten. Das Ortsgesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wurde am im JHA mit folgendem Beschluss behandelt: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Weiterleitung des Ortsgesetzentwurfs an den Senat mit der Bitte um Weiterleitung an die Stadtbürgerschaft zu. Dieser Ortsgesetzentwurf hat (Zuständigkeits-)Änderungen in folgenden Vorschriften zum Inhalt: Änderungen des Aufnahmeortsgesetzes vom 28. Januar 2014 (Brem.GBl. S d- 10); Änderung der Beitragsordnungen für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen vom 23. September 1997 (Brem.GBl. S. 347; 1998 S d-5); Änderung des Ortsgesetzes über den Eigenbetrieb der KiTa Bremen der Stadtgemeinde Bremen vom 6. Juli 2004 (Brem.GBl. S d-11) Bei der Senatorin für Kinder und Bildung ist zum die neue Abteilung 3 Frühkindliche Bildung, Förderung von Kindern und Fachkräfteentwicklung eingerichtet worden. Dieser Abteilung sind die Referate 30 Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege, 31 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte sowie die Stabstelle Fachaufsicht Kita Bremen zugeordnet worden. Unmittelbar danach wurden aus dem bisherigen Referat Kolleg(inn)en, aus dem Referat 21 vier und Bereich der Stabsstelle ein Kollege versetzt bzw. abgeordnet. Außerdem wurden der Aufgabenbereich Frühkindliche Bildung mit drei Kolleginnen sowie zurzeit nicht besetzte Stellen verlagert. Damit werden in einem ersten Schritt innerhalb der Abteilung die Wahrnehmung der bisherigen Fachaufgaben zunächst mit den gleichen Strukturen und Ansprechpartner(inne)n gewährleistet und die Erledigung des Tagesgeschäftes wird gesichert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufgabe der kleinräumigen Planung während des laufenden großen Reorganisationsprozesses zwischen den Ressorts zusätzlich in einem weiteren Umstrukturierungsprozess aus den Sozialzentren in das Fachreferat verlagert worden ist. Weiter wurden ressortinterne Verwaltungsaufgaben (Overhead-Prozesse) bereits teilweise verlagert. Aus diesem Bereich läuft die Versetzung eines Kollegen, ansonsten werden Stellenanteile und Budgets übertragen. Seit dem ist SKB für Haushalt und Finanzierung in dem Aufgabenbereich zuständig. Im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung soll dabei auch die Finanzierung der im Januar 2015 beschlossenen Ausbauplanung sichergestellt werden.

4 Die konsumtiven Bedarfe für räumlich und technisch noch bei SJFIS angebundenen Referate sowie die Finanzierung der Kindertagespflege wird bis zum Sommer haushaltstechnisch noch bei SJFIS abgewickelt. Die Aufgabe der Rückerstattung von KiTa-Beiträgen im Zusammenhang mit dem Urteil des OVG Bremen von 2014 wird vollständig in der Regie von SJFIS abgewickelt. Die bislang im Amt für Soziale Dienste wahrgenommen Aufgaben sind bislang noch nicht verlagert worden. Derzeit läuft eine Aufgabenanalyse, die Anfang Februar zwischen den Ressorts erörtert werden soll. Die Leitungspositionen in Referaten und der Abteilung sind derzeit zurzeit unbesetzt, weil bisherige Stelleninhaber/innen in andere Aufgabenbereiche gewechselt sind oder Leitungsfunktionen nur anteilig verlagert wurden. Bis zur Besetzung der Abteilungsleitung erfolgt die Direktion der Abteilung durch die Stabsstelle beim Staatsrat. Nächste Schritte Nach erfolgter Übertragung der Aufgaben soll innerhalb der neuen Abteilung 3 bei SKB ein Organisationsentwicklungsprozess mit folgenden Zielsetzungen durchgeführt werden: 1. Weiterentwicklung der von Struktur und Prozessen innerhalb der Abteilung zur optimalen Wahrnehmung der Aufgaben Angebotsplanung und Finanzierung sowie Fachliche Standards und Konzeptionen. 2. Aufbau von abteilungsübergreifenden Arbeitsprozessen insbesondere zwischen Kita und Grundschule, Planungsverantwortlichkeiten für Ganztagsbetreuung sowie theoretischer und praktischer Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte. 3. Zusammenarbeit zwischen SJFIS und SKB im Rahmen fachlicher Schnittstellen und gemeinsamer Gremien. 4. Effiziente und effektive Zusammenarbeit zwischen Fach- und Querschnittsreferaten. Vor dem Hintergrund des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung, auszubauender qualitativer Standards und der gemeinsamen Entwicklung von zwischen primar- und elementarpädagogischem Aufgaben strebt die Senatorin für Kinder- und Bildung eine umgehende Besetzung von Leitungspositionen und eine personelle Aufstockung des Aufgabenbereiches an. Konkret geplant sind der zusätzliche Einsatz von 6,25 BV aus dem bisherigen Overhead und aus Umbaumitteln sowie die Schaffung von drei Stellen mit 2,0 BV im Bereich der frühkindlichen Bildung.

5 Entsprechend abgestimmte Planungen sollen im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Bildungsabteilung und der neuen Abteilung 3 soll zunächst über gemeinsame Arbeitsvorhaben und Projekte durchgeführt werden. Diese Arbeit soll ab Sommer 2016 intensiviert werden, wenn die Aufträge der Senatskommission zur Aufgaben-Zusammenführung und die Konsolidierung der Binnenstruktur der neuen Abteilung abgeschlossen sind. Eine räumliche Integration der neuen Abteilung am Standort Rembertiring 8-12 sowie der Nebengebäude wird zum Sommer angestrebt, ist aber abhängig von Umzügen innerhalb der Behörde. Die Ansprechpartner/innen werden bis zum Umzug unter den bisherigen - Adressen erreichbar sein. Eine Beibehaltung der bestehenden Telefonnummern wird auch darüber hinaus angestrebt. C. Beschlussvorschlag Die Deputation für Kinder und Bildung nimmt den Zwischenbericht zur Umsetzung / Organisation im Bereich Kinder bei der Senatorin für Kinder und Bildung zur Kenntnis. gez. Jablonski

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