I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Preis in EUR

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1 Stand: November 2015 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Preis in EUR Pauschalabrechnung - Grundpreis (pro Monat) 5,11 - alle Buchungsposten / Daueraufträge / SparkassenCard / 0,00 Vordrucke Einzelabrechnung - Grundpreis (pro Monat) 2,56 - Buchungspostenpreis (Barein- und Barauszahlungen sind frei) (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) - Onlinebanking-Aufträge (pro Einzelposten) 0,05 - Freiposten keine - Einreichung von Überweisungen und Lastschriften über EBICS /Service-Rechenzentren (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) erster Posten jeder weitere Posten 0,26 1,02 0,05 - SparkassenCard (mit PIN) 5,00 - SparkassenCard (ohne PIN) 0,00 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen 90 Tagen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 60,00 EUR/Stunde Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal vierteljährlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1). Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 1) Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Seite 1 von 20

2 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 2) 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Syke Mühlendamm Syke 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HR A AG Walsrode 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Montag und Freitag: 17:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 18:00 Uhr Mittwoch: 12:00 Uhr Online-Banking/FinTS/ Datenfernübertragung: 04:30 Uhr bis 17:00 Uhr Ein Widerruf ist nach Eingang des Auftrags auf dem Online-Banking- Server nicht mehr möglich. 2) Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 2 von 20

3 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) -Schlichtungsstelle- Schiffgraben Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Seite 3 von 20

4 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 3) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 4) Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 5) Beleghafter Überweisungsauftrag 6) max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 5) Beleghafter Überweisungsauftrag 6) max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II ) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6) Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Seite 4 von 20

5 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte (Angaben in EURO): Überweisungsmodalitäten Überweisungsart per beleghafte Überweisung 7) je Überweisung vom Girokonto per beleglose Überweisung 8) per Dauerauftrag per beleghafte 7) Eilüberweisung Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) PK: 0,26 GK: 0,50 PK: 0,05 GK: 0,15 PK: 0,26 GK: 0,15 15,00 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) PK: 0,26 GK: 0,50 PK: 0,05 GK: 0,15 PK: 0,26 GK: 0,15 15,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte für Privatkunden (PK) werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,5 mind. 13,50 + Porto 1,50 1,0 mind. 10,00 + Porto 1,50 1,5 mind. 13,50 + Porto 1,50 1,5 mind. 13,50 + Porto 7,50 Euro-Expresszahlung online - 10, DTE/EUE/CCU-Eilzahlungen (EBICS) 6,00 PK = PrivatKunde, GK = GeschäftsKunde 7) Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 8) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 5 von 20

6 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt in Euro 0 beleghafte Überweisung 1,5 mind. 13,50 beleglose Überweisung 1,0 mind. 10,00 jeweils zuzüglich Auslagen (normal) 1,50 jeweils zuzüglich Auslagen (eilige Zahlung) 7,50 jeweils zuzüglich Courtage 0,25 mind. 1,50 1 wie Entgeltregelung 0 (SHARE-Entgelte), zuzüglich: Auslandsentgelt: - bis oder Gegenwert 20,00 - bis oder Gegenwert 40,00 - über oder Gegenwert 65,00 zuzüglich eventuelle Nachbelastung fremder Kosten Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 zzgl. eventueller Fremdkosten Eilüberweisung zur Barauszahlung (bei Sparkassen und Landesbanken) 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Seite 6 von 20

7 2.1.2 Entgelte in Euro bei Überweisungsgutschriften Preis in EUR Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Hinweis: Die nachstehenden Entgelte für Privatkunden werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Überweisungsgutschrift aus Privatkunde Geschäftskunde Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet 0,26 0,15 0,26 0,15 1,5 mind. 10,00 1,5 mind. 10,00 1,5 mind. 10,00 1,5 mind. 10,00 1,5 mind. 10,00 1,5 mind. 10,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (Courtage) erhoben: 0,25 mindestens 1,50 Barauszahlung einer Eilüberweisung durch uns als auszahlendes Institut: Betrag bis EUR: Betrag bis EUR: 5,00 10,00 Seite 7 von 20

8 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 11) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) Entgelte 1: Zahler (SHARE) trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte (Preise in EURO) Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgeltregelung 0 1 Privatkunde: 0,26 Geschäftskunde: 0,50 - Privatkunde: 0,26 Geschäftskunde: 0,50 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). zusätzliches Entgelt gemäß nachstehender Tabelle: übrige Länder Entgeltregelung Entgelt 0 beleghafte Überweisung 1,5 mind. 13,50 beleglose Überweisung 1,0 mind. 10,00 jeweils zuzüglich Auslagen (normale Zahlung) 1,50 jeweils zuzüglich Auslagen (eilige Zahlung) 7,50 1 wie Entgeltregelung 0 (SHARE-Entgelte), zuzüglich: Auslandsentgelt: - bis oder Gegenwert 20,00 - bis oder Gegenwert 40,00 - über oder Gegenwert 65,00 zuzüglich eventuelle Nachbelastung fremder Kosten 9) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10) z. US-Dollar. 11) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 8 von 20

9 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung zusätzliches Entgelt gemäß nachstehender Tabelle: Entgeltregelung Entgelt in Euro 0 beleghafte Überweisung 1,5 mind. 13,50 beleglose Überweisung 1,0 mind. 10,00 jeweils zuzüglich Auslagen (normale Zahlung) 1,50 jeweils zuzüglich Auslagen (eilige Zahlung) 7,50 jeweils zuzüglich Courtage 0,25 1,50 1 wie Entgeltregelung 0 (SHARE-Entgelte), zuzüglich: Auslandsentgelt: - bis oder Gegenwert 20,00 - bis oder Gegenwert 40,00 - über oder Gegenwert zuzüglich eventuelle Nachbelastung fremder Kosten 65,00 cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 zzgl. Fremdkosten Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Seite 9 von 20

10 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland / Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgelt in Euro Privatkunde: 0,26 Geschäftskunde: 0,15 Privatkunde: 0,26 Geschäftskunde: 0,15 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). zusätzliches Entgelt gemäß nachstehender Tabelle: übrige Länder Entgeltregelung Entgelt in Euro 0 1,5 mind. 10,00 2 1,5 mind. 10,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung zusätzliches Entgelt gemäß nachstehender Tabelle: Entgeltregelung Entgelt in Euro 1,5 0 zuzüglich Courtage: 0,25 1,5 2 zuzüglich Courtage 0,25 mind. mind. mind. mind. 10,00 1,50 10,00 1,50 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 12) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte in Euro Lastschrifteinlösung Privatkunde: 0,26 Geschäftskunde: 0,15 Hinweis: Die nebenstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Lastschriften bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift bei Postversand 1,95 12) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Seite 10 von 20

11 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Lastschriften bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von anderem Zahlungsdienstleister Privatkunden: 0,26 Geschäftskunde: 0,15 c) sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift bei Postversand 1,95 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5,00 Seite 11 von 20

12 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Lastschriften bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von anderem Zahlungsdienstleister Geschäftskunde: 1,00 c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift bei Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von 0,00 1,95 Entgelt in Euro Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Lastschriften bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Monaco Privatkunde: 0,26 Schweiz Geschäftskunde: 0,15 b) sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift bei Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5,00 1,95 Seite 12 von 20

13 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 1,00 Schweiz 1,00 b) sonstige Entgelte Preis in EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift bei Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 5, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 0,00 1,95 bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften Frühestens 14 Kalendertage und Spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Seite 13 von 20

14 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren 13) Preis in EUR MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 70,00 - Zusatzkarte (jährlich) 66,00 MasterCard Basis/Visa Basis für Erwachsene 30,00 MasterCard Basis/Visa Basis für Minderjährige 17,00 Platinum MasterCard Karte / Platinum Visa 250,00 Platinum MasterCard als Zusatzkarte 200,00 MasterCard Business / Visa Card Business 24,00 MasterCard Business Premium/Visa Card Business Premium 60,00 Ausstattung mit Bild (Passbild) nur für Standard- und Goldkarte p.a. 1,00 Mehrwertleistungen - Miles & More (nur Goldkarte) p.a. 24,00 Ausstattung BusinessCard mit Firmenlogo einmalig 100, 00 zzgl. MWSt Picture Card je Motivwechsel während der Kartenlaufzeit nur für Basis- und Goldkarte 5,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 14) 0,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand pro Auszug 5,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach pro Auszug 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 0,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 15) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raumes 0,00 1% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 13) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 14) Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 15) Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Seite 14 von 20

15 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 16) 5,00 Täglicher Verfügungsrahmen 17) SparkassenCard je nach Einsatz 18) : Abheben von Bargeld an eigenen / fremden 19) Geldautomaten und / 500 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der GeldKarte 200 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 0,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen: - im EWR 20) 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 1 % mind. 0,77 u. max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 20) 1 % mind. 0,77 u. max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldausgabeautomaten (Ladeterminals) unentgeltlich - an Ladeterminals / Geldautomaten von anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 - an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind. unentgeltlich 0,00 16) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 17) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 18) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 19) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 20) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Seite 15 von 20

16 4.4 Barauszahlungen Preis in EUR Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit unserer MasterCard unentgeltlich 21) 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mit unserer Visa Card unentgeltlich 21) 2 % vom Umsatz mind. 5,00 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) am Schalter am Geldautomaten - mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und entfällt unentgeltlich Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei ZD im EWR 22), die ein direktes Kundenentgelt 23) erheben - Verfügungen im girocard-system entfällt unentgeltlich in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System entfällt 3,00 in Euro bei ZD im EWR 22), die kein direktes Kundenentgelt 24) erheben - Verfügungen in den Zahlungssystemen entfällt 3,00 EAPS, Maestro/Cirrus in Euro bei ZD im EWR 22) in Fremdwährung im entfällt 3,00 Maestro/Cirrus-System bei ZD außerhalb des EWR 22) im Maestro/Cirrus-System entfällt 3,00 - mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) im Inland und innerhalb des EWR 22) 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz (außerhalb des EWR 23) zuzüglich 1% Auslandseinsatzentgelt) mind. 5,00 mind. 5,00 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber zusätzlich mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR 22) in Euro Kartenzahlungen im EWR 22) in einer anderen EWR-Währung 25) als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR 22) unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 21) Nur in der Hauptstelle der Kreissparkasse Syke möglich. Der max. Verfügungsbetrag beträgt 200,00 Euro. 22) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23) Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24) In diesen Fällen wird uns als Kartenausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweitzer Franken (nur für Lichtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Seite 16 von 20

17 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in EUR Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von smstan / pushtan - monatlich 0,00 - je smstan / je pushtan 0,09 Einrichtung, Änderung oder Löschung von bis zu 20 Kontoweckern 0,00 - Benachrichtigung per 0,00 - Benachrichtigung per SMS 0,09 - Benachrichtigung per Push-Nachricht 0,04 HBCI-Chipkarte p.a. 5,00 CHIP-TAN-Generator einmalig 11, Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment 0,00 Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 26) Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Konto mtl. 5,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern pro Konto mtl. 10,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. für die DATEV mtl. 5,00 26) Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Seite 17 von 20

18 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR PK = PrivatKunde, GK = GeschäftsKunde PK GK Hinweis: Die nachstehenden Entgelte für Privatkunden (PK) mit Ausnahme der Entgelte für die Eilüberweisung werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen ( innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) 0,05 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren ( in Drittstaaten 28) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) 0,05 0,15 - Eilüberweisung (Euro-Express) je Einzelauftrag 10,00 10,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) 0,05 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften ( innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) 0,05 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren in ( Drittstaaten 28) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) 0,05 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften ( innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) entfällt 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren in ( Drittstaaten 28) ) - je Posten (Sammelbuchung/Einzelauftrag) entfällt 0,15 27) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 28) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 18 von 20

19 Preis in EUR GK = GeschäftsKunde GK Beauftragung mittels EBICS / Service-Rechenzentren: - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 1,00 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 1,00 - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen ( innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren ( in Drittstaaten 30) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - Eilüberweisung (DTE/EUE/CCU) je Auftrag 6,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder EWR-Staaten 29) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ( in Drittstaaten 30) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften ( innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ( in Drittstaaten 30) ) - je Posten (Einzelbuchung/Sammelbuchung) 0,15 0,15 29) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Seite 19 von 20

20 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr Preis in EUR 1. Allgemein Scheckeinlösung je Posten 0,50 Scheckeinzug (Inland) je Posten 1,00 Scheckvordrucke: Kleinmengen bis 100 Stück: kostenfrei Mengen über 100 Stück: Herstellerkosten Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Bereitstellung eines Bankschecks der Bremer Landesbank 30,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag zzgl. 2 Bankarbeitstage - Inkasso Buchungstag zzgl. 2 Bankarbeitstage - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 31) bis 300,00 EURO oder Gegenwert 10,00 über 300,00 EURO oder Gegenwert 1,5 mind. 15,00 bei Fremdwährung zuzüglich Courtage 0,25 mind. 1,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 31) bis 300,00 EURO oder Gegenwert 10,00 über 300,00 EURO oder Gegenwert 1,5 mind. 15,00 bei Fremdwährung zuzüglich Courtage 0,25 mind. 1,50 31) Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Seite 20 von 20

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