UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung"

Transkript

1 Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln

2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten Folie 2

3 UN-Behindertenrechtskonvention Warum eine Behindertenrechtskonvention, wenn es doch bereits eine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt? Sind Menschen mit Behinderung etwa keine Menschen? Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen Folie 3

4 Entstehung der UN- Behindertenrechtskonvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) am 13. Dezember 2006 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet Ende 2008 durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert seit März 2009 in Deutschland gültig Folie 4

5 Nichts über uns ohne uns Niemals zuvor war bei den Verhandlungen zu einem Menschenrechtsübereinkommen die Zivilgesellschaft so intensiv beteiligt Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen weltweit gemacht haben, sind in die konkrete Ausgestaltung der UN-Behindertenrechtskonvention eingebracht worden Folie 5

6 SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. = individuelles Defizit UN BRK Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können. Folie 6

7 Inhalte der UN BRK Artikel 1: Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Folie 7

8 Inhalte der UN BRK Artikel 7: Kinder mit Behinderungen (1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Artikel 24: Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen Folie 8

9 Staatenbericht zum Umsetzungsstand der UN-BRK Alle Vertragsstaaten der UN BRK sind verpflichtet, Staatenberichte zum Umsetzungsstand der Konvention einzureichen. Sie berichten von den Maßnahmen, die sie getroffen haben, um die Konvention umzusetzen. Geprüft werden die Staatenberichte vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen im August 2011 den 1. Staatenbericht zur Umsetzung der UN BRK vorgelegt. Folie 9

10 Abschließende Bemerkungen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Zu diesem Staatenbericht hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im April 2015 seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht. Nach einer kurzen Heraushebung positiver Aspekte benennt der Ausschuss zahlreiche kritische Punkte und formuliert Empfehlungen, wie Deutschland die Umsetzung der UN-BRK verbessern sollte. Folie 10

11 Abschließende Bemerkungen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht. Folie 11

12 Abschließende Bemerkungen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen; im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist; Folie 12

13 Abschließende Bemerkungen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und vor Gericht rechtlich durchsetzbar und einklagbar sind; die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Barrierefreiheit des schulischen Umfelds, der Schulmaterialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen. Folie 13

14 Aktionsplan der Landesregierung am 3. Juli 2012 von der Landesregierung beschlossen Maßnahmen der Landesregierung, mit denen die UN BRK in NRW umgesetzt werden soll Folie 14

15 Aktionsplan der Landesregierung Inklusion Ich bin fest davon überzeugt: Inklusion kann und wird gelingen, nicht von heute auf morgen, aber Tag für Tag ein Stück auf dem Weg zu einer Gesellschaft für alle. (Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes NRW) Aber was ist Inklusion? Folie 15

16 Kritik: Punkte (Menschen) und Kreise (Institutionen; hier: Schulen) verändern sich nicht Folie 16

17 Inklusion Obwohl sich Inklusion auf alle Lebensbereiche bezieht, wird diese Forderungen vor allem auf den Bildungsbereich bezogen. Aber was ist gemeint? o Kinder mit Behinderung besuchen die Regelschule. o Kinder mit Behinderung besuchen eine Schule für Alle. o Kinder besuchen eine Schule für Alle. Folie 17

18 Inklusionsplan für Kölner Schulen Der Begriff der Inklusion wird grundsätzlich in einem alle Kinder umfassenden Sinne verstanden: nicht ausschließlich das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern die Entwicklung individualisierten Lernens aller Schülerinnen und Schüler - also auch unter Berücksichtigung von Hochbegabung, Gender, Migrationshintergrund etc. - sind in den Blick zu nehmen. Die vorliegenden Ratsaufträge sowie auch die Komplexität der Aufgabenstellung eines Inklusionsplans für Kölner Schulen führt hier zunächst zu einer Fokussierung auf die Frage, wie ein inklusives Schulsystem unter besonderer Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entstehen kann. Folie 18

19 Paulo dos Santos Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 19

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation

Mehr

Inklusion und wie machen das andere? Prof. Dr. Andreas Hinz Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg CIV Mitteldeutschland, Leipzig,

Inklusion und wie machen das andere? Prof. Dr. Andreas Hinz Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg CIV Mitteldeutschland, Leipzig, Inklusion und wie machen das andere? Prof. Dr. Andreas Hinz Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg CIV Mitteldeutschland, Leipzig, 11.06.2016 Gliederung Inklusion - worum geht es? Andere I Bundesländer

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusion und Kindertagesstätten

Inklusion und Kindertagesstätten Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die

Mehr

Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23.

Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23. Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen 23. November 2011 Gliederung 1. Ziel und Entstehung der UN-Konvention 2. Konvention,

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Die UN- Behindertenrechtskonvention

Die UN- Behindertenrechtskonvention Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK

Mehr

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v. 6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,

Mehr

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport Strategiekonzept Integrale Bestandteile: DOSB-Positionspapier Inklusion leben gemeinsam und gleichberechtigt

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Die Zukunft ist inklusiv:

Die Zukunft ist inklusiv: Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen

Mehr

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut

Mehr

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung

Mehr

Fachtag Inklusion Vorschulbereich

Fachtag Inklusion Vorschulbereich Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation

Mehr

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz

Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem 26.09.2016, Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung 1. Der Menschenrechtsansatz 2. Inhalte des Menschenrechts auf Bildung 3. Menschenrechtliche

Mehr

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung

Mehr

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Menschen mit Behinderungen in Würzburg Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung Zentrum Bayern Familie und Soziales Familie Soziale Entschädigung Kriegsopferfürsorge Schwerbehindertenrecht Integration Schwerbehindertenrecht

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Dezernat 0 Verwaltungsführung

Dezernat 0 Verwaltungsführung Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf

Mehr

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven

Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung

Mehr

Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1

Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1 Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am 10.11.2014 10.11.2014 Prof. em. Helmut Schwalb 1 Gliederung Was meint Inklusion? Wie können wir Inklusion in unserer gesellschaftlichen

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei!

UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei! im Gemeinderat Gilching Gemeinderat Gilching Peter Unger z. Hd. Herrn Bürgermeister Haidwiesenweg 2 Manfred Walter 82205 Gilching 82205 Gilching Telefon: 08105-773 937 Handy: 0170 229 1985 Fax: 08105-773

Mehr

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin

Mehr

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung- Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans

Mehr

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK Vision Inklusion Der Landschaftsverband Rheinland auf dem Weg Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK in kommunaler Trägerschaft, Köln-Deutz, 29.02.2012 Bernd

Mehr

Die Regelungen der UN-BRK zu Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und persönlicher Mobilität (Artikel 9 und 20)

Die Regelungen der UN-BRK zu Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und persönlicher Mobilität (Artikel 9 und 20) Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Die Regelungen der UN-BRK zu Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und persönlicher Mobilität (Artikel 9 und 20) Input

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft

Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule Hannover - 08.04.2011 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Charlotte Charlotte im Kreis ihrer Freundinnen integriert in der Schule

Mehr

Das Recht auf Bildung nach der Behindertenrechtskonvention. I. Entstehung der BRK

Das Recht auf Bildung nach der Behindertenrechtskonvention. I. Entstehung der BRK der BRK 80er und 90er Jahre: zwei UN-Resolutionen zur Menschenrechtlage von Menschen mit Behinderungen 2001 UN-Studie : Mangelnder Menschenrechtsschutz von Menschen mit Behinderungen Ad-hoc-Ausschusses

Mehr

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht

Mehr

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag der Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf

Mehr

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Konsequenzen für die Landespolitik Inklusion Praktisch Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenrat Hannover 21.08.2013

Mehr

Wider den Etikettenschwindel!

Wider den Etikettenschwindel! Wider den Etikettenschwindel! Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK) als zentrales Element zur Umsetzung der UN-Konvention Referat auf der Festtagung ISL: 20 Jahre für Selbstbestimmung und Menschenrechte Berlin,

Mehr

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Jutta Schöler (i.r. ehemals TU-Berlin-Erziehungswissenschaft) Köln - 21. März 2011 Prof. Dr. Jutta Schöler Köln 2011 1 Historie 1976

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN

Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Prolog Nichts ist so gerecht verteilt wie die Zeit. Jede/r hat 24 Stunden am Tag. Wir nehmen uns Zeit,

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren aus der oberen und unteren Schulaufsicht, sehr geehrter Herr Professor Preuss-Lausitz, sehr geehrte Frau Dr.

Sehr geehrte Damen und Herren aus der oberen und unteren Schulaufsicht, sehr geehrter Herr Professor Preuss-Lausitz, sehr geehrte Frau Dr. Grußwort von Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes zur Tagung der oberen und unteren Schulaufsicht im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Thema Inklusion als Herausforderung für die Unterrichtsentwicklung

Mehr

Referat Inklusion.

Referat Inklusion. Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung

Mehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis

UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis Handlungsbedarf im Bereich Rehabilitation aus Sicht von betroffenen Menschen BAR Trägerübergreifendes Seminar für Fachkräfte in der Rehabilitation

Mehr

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom )

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom ) UN Konventionen (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom 09.07.2010) Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen-Psychotherapeut, hat uns

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

Teilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus

Teilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus Teilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus Lehrstuhl Sonderpädagogik: Gesellschaft, Partizipation und Behinderung 5. Nationale Arkadis Fachtagung, Olten 2017 PROF.DR.INGEBORG

Mehr

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Inklusion bedeutet Vielfalt! Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung

Mehr

Behinderung und Menschenrechte: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Von Valentin Aichele

Behinderung und Menschenrechte: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Von Valentin Aichele Die UN-Behindertenrechtskonvention Vermehrt treten die Begriffe Inklusion und die UN-Konvention in den Medien und der Öffentlichkeit auf. Mit der auch von Deutschland ratifizierten UN-Konvention ist diese

Mehr

Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.v./ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.)

Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.v./ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.) Studien zum Schul- und Bildungsrecht 16 Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.v./ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.) Auf dem Weg zur inklusiven Schule Organisation

Mehr

Willkommen zur Themeninsel III. Zwischen Anerkennung und Stigma

Willkommen zur Themeninsel III. Zwischen Anerkennung und Stigma Willkommen zur Themeninsel III Zwischen Anerkennung und Stigma Zwischen Anerkennung und Stigma Referentin: Barbara Vieweg, Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter -bifos-

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Den Anstoß geben - Impulse für eine Kick-off Veranstaltung zur Inklusion

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Den Anstoß geben - Impulse für eine Kick-off Veranstaltung zur Inklusion Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Den Anstoß geben - Impulse für eine Kick-off Veranstaltung zur Inklusion Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

der Abgeordneten Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7341 18. Wahlperiode 20.01.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE. Familienpolitik

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -

Mehr

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern

Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.11.2014 Wir Eltern möchten

Mehr

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven

Mehr

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Inhalt I. Gesetzliche Grundlagen 1. Grundgesetz 2. UN-Konvention 3. BBiG 4. Ausbildungsregelungen II. Legaldefinition

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und

Mehr

Vielfalt lernen gemeinsam lernen. Inklusion in der Schule

Vielfalt lernen gemeinsam lernen. Inklusion in der Schule Vielfalt lernen gemeinsam lernen Inklusion in der Schule Radolfzell 10.02.2012 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Illustrationen: Simone Schöler Charlotte Charlotte

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Gliederung. Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Inklusion gemeinsam Leben!

Gliederung. Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Inklusion gemeinsam Leben! Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Inklusion gemeinsam Leben! Marian Indlekofer, Soziologe M.A. Referent für die Belange von Menschen mit Behinderung Sozialverband VdK Bayern Mittwoch, 26.

Mehr

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin, 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation

Mehr

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.

Mehr

Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 2. Fortschreibung mit Bilanz und Ausblick 2020

Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 2. Fortschreibung mit Bilanz und Ausblick 2020 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik 2. Fortschreibung mit Bilanz 2012-2015 und Ausblick 2020 Runder Tisch Inklusion und Kultur, 23.05.2017 Paulo dos Santos Ausgangspunkt ist das vom Rat 2009

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG

Mehr

W E I L B U R G, R E F E R E N T : C H R I S T O P H D E G E N, S O N D E R P Ä D A G O G E

W E I L B U R G, R E F E R E N T : C H R I S T O P H D E G E N, S O N D E R P Ä D A G O G E Herausforderung Inklusion W E I L B U R G, 2 1. 0 9. 2 0 1 1 R E F E R E N T : C H R I S T O P H D E G E N, S O N D E R P Ä D A G O G E ABLAUF 2 1. Der Begriff Inklusion 2. Was soll sich ändern? Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke

Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Inklusion durch ICF Dr. Katja Robinson, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Teilhabe und Inklusion Teilhabe nach dem SGB IX Zentrales Ziel des SGB IX ist in Anlehnung an das Partizipationsmodell

Mehr

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Michael Seidel Bielefeld Fachtagung Gesundheitsbezogene

Mehr

Sonderpädagogik in Bewegung

Sonderpädagogik in Bewegung Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.

Mehr

Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus

Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus Kurzdarstellung der Umsetzung der UN- Konvention im Koordinierungsmechanismus Jahrespressekonferenz des Deutschen Gehörlosenbundes Vortrag von Lena Bringenberg Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung

Mehr