Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?
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- Stefan Kaufman
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1 Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?
2 Inhalt Begriffsdefinitionen: 1. Exklusion 2. Separation 3. Integration 4. Inklusion Integration Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention 1. Definition von Menschen mit Behinderung anhand der UN-Behindertenrechtskonvention 2. Wichtigsten Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention 3. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Quellen
3 Exklusion (lat. Exclusio = Ausschluss, Ausgrenzung) Menschen mit Behinderung Recht auf Leben, kein Recht auf Bildung Kein Platz in der Gesellschaft Keine Wertschätzung Keine Auseinandersetzung mit ihren Persönlichkeiten Sie gelten als bildungsunfähig Trennung von Bildungsfähigen und Bildungsunfähigen Betreuung und Förderung ist eine Angelegenheit der Familie
4 Separation Lat. separatio = Absonderung, Trennung Menschen mit Behinderung Recht auf (entsprechende Bildung) Gründung spezieller Institutionen für Menschen mit Behinderung (je nach Behinderung) Versuch diese Menschen zu einem "nützlichen Glied der Gesellschaft" zu erziehen Anerkennung als bildungsfähige Persönlichkeiten Existenz verschiedener Schulen, um individuelle Fähigkeiten zu fördern Separierung und Konzentration nach Fähigkeiten und Eigenschaften
5 Integration Lat. integratio = Wiederherstellung eines Ganzen Eingliederung Menschen mit Behinderung sind andere Menschen (mit anderen Bedürfnissen) Aufhebung des Zustandes der Exklusion & Separation Aufnehmen der Individuen in die Gesellschaft Förderung nach individuellen Fähigkeiten Es können Gruppen in der Gruppe bestehen bleiben Aufhebung der Exklusion und Separation Gegenseitige Bereicherung
6 Inklusion lat. inclusio= Miteinbezogensein, gleichberechtigte Teilhabe Menschen mit Behinderung normal verschiedene Menschen Inklusion Weiterführung der Integration Vision einer Form des optimalen Zusammenlebens Unbedingte Gleichberechtigung und Partizipation Uneingeschränktes Recht auf persönliche Entwicklung, soziale Teilhabe, Mitgestaltung &Mitbestimmung Vielfältige Gemeinschaft, in der auf individuelle Bedürfnisse eingegangen wird. Recht auf völlige Gleichberechtigung
7 Unterschied Integration und Inklusion Integration Inklusion Integration setzt auf die Bereitschaft der Desintegrierten und die Annahme der Mehrheitsgesellschaft setzt also Humanität und Freiwilligkeit voraus Zu Integrierende/r muss sich an Mehrheitsgesellschaft anpassen und erhält besondere Förderung Es wird versucht Menschen mit Behinderung in ein bestehendes System zu integrieren, ohne jedoch das System substanziell zu verändern Individuelle Unterschiede werden als Normalität betrachtet rechtliche Gleichwertigkeit Veränderung aller gesellschaftlichen Bereiche zur Beseitigung der Behinderung
8 UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Offiziell Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) Übereinstimmen über Rechte von Menschen mit Behinderungen 13. Dezember 2006 Beschluss der CRPD durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 3. Mai 2008 Inkrafttreten auf UN-Ebene 26. März 2009 Inkrafttreten in Deutschland 22. Januar 2011 Inkrafttreten in der EU
9 Definition von Menschen mit Behinderung anhand der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen haben langfristig körperliche, psychische, geistige oder Sinnes-Beeinträchtigungen, welche ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern kann. -> Beeinträchtigungen werden erst dann zur Behinderung, wenn sie auf Barrieren stoßen. -> Die Menschen sind zusammen verantwortlich dafür, wenn Behinderung aus Beeinträchtigung entsteht und können dies verhindern.
10 Wichtigsten Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit, Sport Bildung
11 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die Leitprinzipien der Konvention sind die Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sowie die Ermöglichung voller und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe ( Inklusion ) für alle Menschen, also auch für diejenigen mit einem hohen Unterstützungsbedarf. Dieser Anspruch auf Inklusion beschränkt sich nicht nur darauf, rechtliche und soziale Ausgrenzung sowie Barrieren zu beseitigen, sondern umfasst auch aktive Bemühungen der Gesellschaft um reelle Chancengleichheit. Die UN-Konvention versteht das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur als Abwehr-recht, sondern in bestimmtem Umfang auch als Anspruch auf Unterstützung (Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer, 2012).
12 Quellen: (Abruf am ) (Abruf am ) (Abruf am ) (Abruf am ) (Abruf am ) (Abruf am ) (Abruf am ) Schwager, Michael, 2006, S. 1-5 "Anerkennung von Heterogenität als Bedingung der inklusiven (Abruf am ) Feuser, G.,1995: Behinderte Kinder und Jugendliche zwischen Integration und Aussonderung. Verlag: WBG ( S ) b&source=lnms&tbm=isch&sa=x&ved=0ahukewiftv30yz7bahvilfakhzqpdsgq_auicygc&biw=1264&bih=822 (Abruf am )
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