Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen"

Transkript

1 Neue Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen Jahrgang 25 Freitag, den 13. Januar 2017 Nummer 1 Winterlicher Blick über die Dächer Lauchrödens auf Martinskirche und Brandenburg Mit zehn Grad minus in der Silvesternacht, Eiseskälte und Schnee in neuen Jahr hielt der Winter Einzug. Verschiendene Wettermodelle der Meteorologen sind gegenwärtig nicht eindeutig, ob der Winter auch weiterhin Bestand hat. Entscheidend für den weiteren Verlauf ist das derzeitige Verhalten des osteuropäischen Hochs und des atlantischen Tiefs in der Großwetterküche an diesem Wochenende. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ins Jahr 2017 verbunden mit Gesundheit und Glück.

2 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 2 Rufnummern und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Gerstungen Wilhelmstraße Gerstungen Tel.: Fax: info@gerstungen.de Internet: Sprechzeiten im Rathaus: Montag:...geschlossen Dienstag: u Uhr Mittwoch:...geschlossen Donnerstag: u Uhr Freitag: Uhr Sprechzeit der Bürgermeisterin: Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel.: Telefonnummern der Ämter: Einwohnermeldeamt: Standesamt/Ordnungsamt: Wilhelmstraße 45 Bauamt: Wasser/Abwasser: Außensprechstunde Ortsteil Neustädt: Ortsbürgermeister jeden 2. Mittwoch/Monat Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Außensprechstunde Ortsteil Sallmannshausen: Ortsbürgermeister donnerstags Uhr Außensprechstunde Ortsteil Lauchröden: Ortsbürgermeister jeden 1. Mittwoch im Monat Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Außensprechstunde Ortsteil Oberellen: Ortsbürgermeisterin jeden 1. Mittwoch im Monat Friedensteinstr Uhr Außensprechstunde Ortsteil Unterellen: Ortsbürgermeisterin donnerstags Uhr Tel.: Bibliothek Gerstungen Rufnummer: info@bibliothekgerstungen.de Internet:... Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag u Uhr Dienstag Uhr Donnerstag u Uhr Freitag Uhr Werratalmuseum Gerstungen Während der Wintermonate geschlossen! Führungen sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Tel. Museum Tel. Gemeinde museum@gerstungen.de Burgmuseum Brandenburg Während der Wintermonate geschlossen. Führungen sind außerhalb der Öffnungszeiten in Absprache mit der Besucherinformation unter Tel möglich info@die brandenburg.de Wichtige Rufnummern und Öffnungszeiten Polizei Notruf Polizei-Sprechstunde in Gerstungen KOBB Herr Schmidt, zu den Sprechzeiten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rettungsleitstelle ESA Feuerwehr-Notruf Ortsbrandm. M. Siegmund Wehrführer Gerstungen M. Katzmann Wehrführer Untersuhl St. Rudloff Wehrführer Neustädt G. Taubert Wehrführer Lauchröden T. Hamm Wehrführer Oberellen M. Schrön Wehrführer Unterellen S. Leipold Gasversorgung Energieetz Mitte GmbH Service Center Entsorgungsdienst Gas Internet: info@energienetz-mitte.de Stromversorgung Thüringer Energienetze GmbH Stromstörungsrufnummer Wasser/Abwasser - Gemeinde Gerstungen Bereitschaft (nach Dienst) Herr Biehl Herr Trümper Herr Golle Herr Ziehn Grünschnittannahme an der Kläranlage Gerstungen jährlich ab 1. Sa April bis letzten Sa November Samstag Uhr Bauhof Bauhof Gerstungen Bauhof Eltetal Landratsamt Wartburgkreis AZV - Abfallwirtschaftszweckverband - Abfallberatung Sperrmüll Internet...

3 Seite 3 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Bereitschaftsdienste Notfalldienstzentrale im St. Georg-Klinikum Die ärztliche Versorgung in Eisenach und Umgebung Mühlhäuser Straße 94-95, Eisenach Tel. Notfalldienstzentrale Hausbesuchsdienst: Bei lebensbedrohlichen Zuständen 112 Montag, Dienstag und Donnerstag: Uhr Mittwoch und Freitag: Uhr...des Folgetages Sa, So und Feiertag, ,/ Uhr...des Folgetages Dr. med. W. Broßmann FA für Innere Medizin (Hausarzt) Tel.-Nr.: Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Uhr Montag, Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Marcus Barth FA für Allgemeinmedizin Wilhelmstraße 76 ( Spitze ), Gerstungen, Tel.: Sprechzeiten: Montag Uhr und Uhr Dienstag / Uhr Mittwoch Uhr / Donnerstag Uhr / Freitag Uhr / Dr. med. Stefan Katzmann Dr. med. Ute Katzmann Fachärzte für Allgemeinmedizin, Wolfsburg-Unkeroda Tel.: /61488 Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Terminsprechstunden Dienstag Uhr Donnerstag Uhr; Uhr Samstag nach Vereinbarung Bereitschaftsdienste der Apotheken: Storchen-Apotheke Gerstungen Tel.: Apotheke im Riete Marksuhl Tel.: Hessen-Apotheke Obersuhl Tel.: Schwan-Apotheke Berka/Werra Tel.: Glückauf-Apotheke Heringen Tel.: Brücken-Apotheke Heringen Tel.: Der Dienst beginnt um Uhr des genannten Tages und endet Uhr des folgenden Tages Glückauf-Apotheke Hessen-Apotheke Hessen-Apotheke Storchen-Apotheke Brücken-Apotheke Schwan-Apotheke Glückauf-Apotheke Apotheke im Riete Storchen-Apotheke Storchen-Apotheke Brücken-Apotheke Schwan-Apotheke Glückauf-Apotheke Apotheke im Riete Außerdem ist der Arzt dienstags von 8.00 bis Uhr in Wünschensuhl und donnerstags von bis Uhr in Herda zu erreichen. Dipl.-Med. Sander, FÄ für Allgemeinmedizin, Marksuhl Tel (privat 60343) Sprechzeiten Montag - Freitag...von Uhr Dienstag...von Uhr Dipl.-Med. Thea Schulz FÄ für Allgemeinmedizin, Oberellen Tel Sprechzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch u. Freitag bis Uhr Dienstag u. Donnerstag bis Uhr Dr. med. Klaus Büchner, FA für Allgemeinmedizin, Marksuhl Tel.: /60327 Achtung neue Sprechzeiten!!! Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr... (nach Vereinbarung) Freitag Uhr Apotheken-Notdienst Herleshausen: Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten Sie auf unserer Homepage oder unter der kostenlosen Rufnummer: Während unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter: oder info@apotheke-herleshausen.de. Bereitschaftsdienste der Zahnärzte: Zentrales Notdiensttelefon (0,12 EUR/min.) Tierärztliche Bereitschaftsdienste: - Die Tierarztpraxis Norbert Börner, Untersuhl, Gunkelsgasse 86, ist durchgehend unter der Telefonnummer: /20509 o zu erreichen. - Die Tierarztpraxis Frank Brechling, Oberellen, Friedensteinstraße 1, ist durchgehend unter der Telefonnummer: /61761 zu erreichen. Erscheinung der nächsten Ausgabe Erste Ausgabe im neuen Jahr: Freitag, 27. Januar 2017 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 18. Januar 2017, Uhr Redaktion Amtsblatt, Tel / wz@gerstungen.de

4 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 4 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am die 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS- EWS) der Gemeinde Gerstungen vom und die 2. Änderungssatzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (Entwässerungssatzung - EWS -) vom beschlossen. Gemäß 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -) veröffentlichen wir die Satzungsänderungen im Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Nr Gemeinde Gerstungen, den gez. Sylvia Hartung Bürgermeisterin welche die Wassermengen feststellen, die aus der Wasserversorgungsanlage entnommen, aber nicht in die Abwasseranlage eingeleitet werden, in Höhe von 7,50 EUR pro Wasserzähler und Jahr. (6) Die eingeleiteten Schmutzwassermengen sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn: 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (7) Sollte Wasser auf dem Grundstück durch eine Eigengewinnungsanlage so genutzt werden, dass es als Abwasser in die öffentliche Einrichtung eingeleitet wird, sind diese Mengen durch geeichte Wasser- bzw. Abwasserzähler zu ermitteln und als Abwässer zu berücksichtigen. Diese Zähleinrichtungen sind auf Kosten der Grundstückseigentümer zu errichten. Die Gemeinde erhebt für die Abdeckung des Aufwandes für Verplombung, Ablesung, Bescheiderstellung und sonstige zusätzlichen Aufwendungen eine Zusatzgebühr für die Wasserzähler, welche die Wassermengen aus Eigengewinnungsanlagen feststellen und die der öffentlichen Einrichtung zugeführt werden, in Höhe von 7,50 EUR pro Wasserzähler und Jahr. 1. Änderung der Gebührenund Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS) der Gemeinde Gerstungen vom Auf der Grundlage der 19 und 20 der Thüringer Gemeindeund Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung -Thür- KO- ) vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Oktober 2016 (GVBl. S. 506, 513) in Verbindung mit den 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19 September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen mit Beschluss Nr /2016 vom die folgende Satzung: I. Satzungsänderung 1. 5 wird wie folgt geändert: Die Abs. 2 und 3 werden komplett ersetzt, die Abs. 4 bis 7 werden neu hinzugefügt. (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen. (3) Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Schmutzwasser den Abwasseranlagen zugeführt, obliegt der Nachweis dem Gebührenpflichtigen. Diese Mengen sind mittels geeichten Wasserzählern nachzuweisen und bleiben bei der Bemessung der Einleitgebühren unberücksichtigt. (4) Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 12 cbm/jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. (5) Die Wasserzähler, welche die zurückgehaltenen Wassermengen feststellen, sind vom Anschlussnehmer anzuschaffen und verbleiben in dessen Eigentum. Die Wasserzähler müssen geeicht sein; sie werden von der Gemeinde, die auch die Einbaustelle festlegt, verplombt. Der Einbau der Wasserzähler erfolgt auf Kosten des Anschlussnehmers durch ein von ihm beauftragtes Installationsunternehmen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Ein auf Kosten des Anschlussnehmers vorzunehmender Zählerwechsel muss - unter Beachtung der Fristen des Eichgesetzes - in gleicher Weise wie der Einbau erfolgen. Lässt der Anschlussnehmer den Zähler nach Ablauf der Eichfrist nicht auswechseln, wird eine Reduzierung der Schmutzwassermenge nicht vorgenommen. Die Gemeinde erhebt für die Abdeckung des Aufwandes für Verplombung, Ablesung, Bescheiderstellung und sonstige zusätzlichen Aufwendungen eine Zusatzgebühr für die Wasserzähler, 2. 6 wird wie folgt geändert: In Abs. 3, Satz 1, Buchstabe b, bb) werden die Worte Pflaster/Platten (Fuge versiegelt) ersetz durch die Worte Pflaster/Platten ; bc) werden die Worte Pflaster mit Versickerungsvorrichtung (Ökopflaster) ersetzt durch die Worte Ökopflaster (mit Nachweis über Wasserdurchlässigkeit vom Pflaster). II. Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gerstungen, den gez. Sylvia Hartung Bürgermeisterin Diese 1. Änderungssatzung wurde der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises vorgelegt. Mit Schreiben vom , eingegangen am , wurde sie gemäß 2 Abs. 4a Nr. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) rechtsaufsichtlich genehmigt. Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gerstungen geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Gemeinde Gerstungen, den gez. Sylvia Hartung Bürgermeisterin (Siegel) 2. Änderungssatzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (Entwässerungssatzung - EWS -) vom Auf der Grundlage der 19 und 20 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Oktober 2016 (GVBl. S. 506, 513) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen mit Beschluss Nr /2016 vom die folgende Satzung:

5 Seite 5 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 I. Satzungsänderung 1. 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Unbeschadet des Absatzes 3 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Ableitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. Die Gemeinde kann bei entsprechender Erforderlichkeit im Einzelfall weiter bestimmen, dass der Anschluss nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere der Vorhaltung von geeigneten Rückhaltesystemen, zu erfolgen hat. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen ist nicht zulässig Absatz 2 wird neu eingefügt und aus den bisherigen Absätzen 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4: (2) Absatz 1 gilt für auf den Grundstücken auf befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser bei Bestehen eines Anschlussrechts nach 4 entsprechend, wenn eine Gefahr oder die Beeinträchtigung von allgemeinen oder privaten Schutzgütern droht. Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn a) ein Grundstück derart bebaut oder befestigt worden ist, dass das Niederschlagswasser nicht versickern oder ablaufen und eine Möglichkeit zur Versickerung nicht nachträglich geschaffen werden kann, b) Niederschlagswasser nicht nur unerheblich verunreinigt wird, bevor es in den Boden gelangt, c) Niederschlagswasser aufgrund der natürlichen Bodenbeschaffenheit nicht oder nur zum Teil versickern kann, d) dies aus Gründen des Gewässerschutzes oder für den ordnungsmäßigen Kanalnetzbetrieb (z. B. Einhaltung der für die Selbstreinigung erforderlichen Abflussmengen) erforderlich ist oder e) Niederschlagswasser von befestigten Flächen auf öffentliche Verkehrsflächen abgeleitet wird. 4 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend a wird wie folgt hinzugefügt: 18 a Grundstücksdatenermittlung (1) Bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen zum Zwecke der Ermittlung der Art und des Ausmaßes der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Beitrags- und Gebührenerhebung sind die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Gemeinde Gerstungen gibt den Grundstückseigentümern die zur Ermittlung der Art und des Ausmaßes der Inanspruchnahme festgestellten Flächengrößen in geeigneter Weise zur Kenntnis. (2) Die zur Ermittlung der Art und des Ausmaßes der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung benötigten personenund grundstücksbezogenen Daten des in 2 dieser Satzung bezeichneten Personenkreises werden gemäß den Bestimmungen des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) vom in der jeweils gültigen Fassung erhoben, verarbeitet, gespeichert, verändert und genutzt, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Gerstungen erforderlich ist. Dies gilt auch für die Ermittlung der Grundlagendaten gemäß 15 Abs. 1 Nr. 3a ThürKAG i.v.m 88 Abs. 1 Abgabenordnung. II. Inkrafttreten Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gerstungen, den gez. Sylvia Hartung Bürgermeisterin Diese 2. Änderungssatzung wurde der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises vorgelegt. Mit Schreiben vom , eingegangen am , wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3 S. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen. Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gerstungen geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Gemeinde Gerstungen, den gez. Sylvia Hartung Bürgermeisterin (Siegel) In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung, Programmjahr 2017 für die Sanierungsgebiete Gerstungen/Untersuhl in der vorliegenden Form und Fassung. (einstimmig 20 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung, Programmjahr 2017 für die Einheitsgemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung. (einstimmig 20 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom wird in der vorliegenden Fassung und Form genehmigt. (17 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr /2016: Herr Matthias Siegmund, gewählt als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen ernannt. Gleichzeitig wird festgestellt, dass das Ehrenbeamtenverhältnis des bisherigen Ortsbrandmeisters, Herrn Mathias Ziehn, mit Ablauf des beendet ist. (einstimmig 18 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Herr René Rychlick, gewählt als stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen ernannt. (einstimmig 18 Ja-Stimmen Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat Gerstungen beschließt, dem 8. Nachtrag zum Beratervertrag mit der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbh in der vorliegenden Form und Fassung zuzustimmen. (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat beschließt, dass den Ortsteilen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß 45 Abs. 6 Satz 4 ThürKO ein Betrag von 2 je Einwohner ab Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt wird. (einstimmig 18 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat Gerstungen beschließt, die Optionserklärung über die weitere Anwendung der bisherigen Rechtslage für alle umsatzsteuerrelevanten Leistungen der Gemeinde Gerstungen gemäß 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz beim Finanzamt abzugeben. (einstimmig 18 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (EWS) in der vorliegenden Form und Fassung.

6 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 6 (17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gerstungen (GKS-EWS) in der vorliegenden Form und Fassung. (17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebs den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben. (einstimmig 18 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Der Gemeinderat Gerstungen befürwortet die Aufnahme von Gesprächen und die Vorbereitung von Vereinbarungen auf politischer Ebene und Verwaltungsebene zwecks Neubildung einer Gebietskörperschaft mit den Gemeinden: Stadt Berka/ Werra, Marksuhl, Dippach, Dankmarshausen, Wolfsburg-Unkeroda und Großensee. Der Form der Eingliederung in das Grundzentrum Gemeinde Gerstungen wird bei einer Gemeindeneugliederung der Vorrang gegeben. (einstimmig 18 Ja-Stimmen) Beschluss Nr /2016: Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom wird in der vorliegenden Fassung und Form genehmigt. (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Amtliche Tierbestandserhebung 2017 Die Tierbesitzer werden zur jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse zur Tierbestandsmeldung aufgefordert. Und zwar sind die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienenvölkern gemäß Thüringer Tiergesundheitsgesetz danach verpflichtet. Meldung und Info: Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2017 werden gemäß Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen, einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler), einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner, einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Wichtige Informationen zum Winterdienst im Gemeindebereich Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Eis und Schnee erfordern auch in dieser Wintersaison den Einsatz von Winterdienstfahrzeugen und dass Anlieger auch ihren Streu- und Räumpflichten nachkommen. Damit die Räumfahrzeuge ihren Dienst ungehindert verrichten können, werden Sie gebeten, die Straßen von parkenden Autos möglichst freizuhalten. Im gesamten Siedlungsbereich ist dies besonders wichtig, da hier häufig keine Ausweichmöglichkeit besteht. In diesem Zusammenhang dürfen wir noch auf folgendes hinweisen: Ab 7 Uhr bis 20 Uhr müssen Anlieger die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege bzw. an der angrenzenden öffentlichen Straße eine angemessen breite Gehbahn räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen (z.b. Sand, Splitt), nicht mit ätzenden Mitteln, bestreuen oder das Eis beseitigen. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben- oder gekehrt werden. Schnee- und Eisreste sind neben den Gehbahnen so zu lagern, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Wir bitten um Beachtung. Auszug aus der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung Passus Winterdienst WINTERDIENST 8 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer

7 Seite 7 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach 6 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projezieren ist. Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpflichtet, zusätzlich zu der vorstehend festgelegten Gehwegfläche auch den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber der einmündenden Straße liegt, und zwar jeweils bis zur gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße. (2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander gestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. (3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Meter zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von bis Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. 9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für Rutschbahnen. In den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet 8 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des 8 Abs. 1 Sätze 3 ff. Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 8 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (5) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des 8 Abs. 5 zu beseitigen. (6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. (7) 8 Abs. 7 gilt entsprechend. Nichtamtlicher Teil Die Bürgermeisterin übermittelt im Namen der Gemeinde Gerstungen die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag: in Gerstungen am Herr Mohammad Ahmad zum 85. Geburtstag am Herr Horst Gießler zum 79. Geburtstag am Herr Bernd Jaensch zum 70. Geburtstag am Frau Annerosel Meißner zum 84. Geburtstag am Herrn Gerold Taubner zum 73. Geburtstag am Herrn Klaus Hartwig zum 71. Geburtstag am Frau Erika Harnisch zum 75. Geburtstag am Frau Marga Menneke zum 74. Geburtstag am Frau Elfi Rösing zum 78. Geburtstag am Herr Manfred Schad zum 77. Geburtstag am Herr Herbert Schröer genannt Lammert zum 73. Geburtstag am Herr Helmut Sömmer zum 70. Geburtstag am Frau Elisabeth Brehm zum 93. Geburtstag am Herr Horst Raßbach zum 77. Geburtstag am Herr Siegfried Fiedler zum 82. Geburtstag am Herr Karl-Heinz Federspiel zum 77. Geburtstag am Frau Käthe Königstein zum 80. Geburtstag am Frau Gisela Hartung zum 74. Geburtstag am Frau Elfriede Wagner zum 88. Geburtstag am Herr Hans-Jürgen Nehrdich zum 74. Geburtstag am Frau Erna Pfeffer zum 79. Geburtstag am Frau Anna Wendzig zum 80. Geburtstag am Herr Hubert Wendzig zum 82. Geburtstag am Frau Magdalena Schwantge zum 81. Geburtstag am Herr Wilfried Ruschitz zum 71. Geburtstag am Frau Hannelore Kaufmann zum 84. Geburtstag am Frau Hildegard Schneider zum 85. Geburtstag am Frau Gertrud Wagner zum 80. Geburtstag am Frau Rita Phieler zum 75. Geburtstag am Frau Ursula Schweinsburg zum 76. Geburtstag am Herr Ulrich Wollschläger zum 82. Geburtstag am Frau Rosemarie Greif zum 77. Geburtstag am Herr Georg Göbel zum 90. Geburtstag am Herr Wolfgang Ziehn zum 71. Geburtstag am Herr Rudolf Heß zum 77. Geburtstag am Frau Gertraud Ziegler zum 89. Geburtstag in Lauchröden am Herr Helmut Kröcher zum 79. Geburtstag am Frau Hilde Leischner zum 83. Geburtstag am Herr Peter Bracke zum 70. Geburtstag am Frau Rosemarie Bartelt zum 77. Geburtstag am Herr Erich Siegmund zum 90. Geburtstag am Frau Heidemarie Munkewitz zum 76. Geburtstag in Oberellen am Frau Gerda Leinhos zum 87. Geburtstag am Herr Werner Körner zum 80. Geburtstag am Herr Heinrich Winges zum 88. Geburtstag am Herr Dieter Weiß zum 77. Geburtstag am Herr Erich Heinemann zum 80. Geburtstag am Frau Doris Roloff zum 72. Geburtstag in Unterellen am Frau Erna Steinhäuser zum 83. Geburtstag am Herr Herbert Juckel zum 84. Geburtstag am Herr Horst Schmidt zum 78. Geburtstag am Frau Irmgard Steinhäuser zum 89. Geburtstag am Frau Brigitte Trostmann zum 77. Geburtstag am Herr Eugen Ißleib zum 76. Geburtstag am Frau Ingeborg Meißner zum 79. Geburtstag am Frau Christ Körner zum 77. Geburtstag am Frau Marianne Hense zum 84. Geburtstag

8 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 8 in Neustädt am Frau Ursula Fina zum 80. Geburtstag am Frau Doris Quendt zum 80. Geburtstag am Frau Irma Wagner zum 80. Geburtstag in Sallmannshausen am Frau Thea Möller zum 81. Geburtstag am Frau Rosel Höhn zum 78. Geburtstag am Herr Jörg Lieberwirth zum 74. Geburtstag Projektchor mit Frau K.Mosebach z.zt. 14-täglich dienstags Uhr im Gemeinderaum AG Religion mit Weihnachtsgottesdienst am Gymnasium in Gerstungen Über Wochen hat die AG Religion am Philipp-Melanchthon-Gymnasium in Gerstungen ein Drehbuch für einen Weihnachtsgottesdienst erarbeitet. Die sieben Schülerinnen und Schüler der AG mit Herrn Briesnitz luden dann Interessierte zur fernsehreifen Aufführung am letzten Schultag vor Weihnachten ein. Das für Schüler freiwillige Angebot fand während der 3. Unterrichtsstunde im Atrium statt und lockte auch Besucher von außerhalb in das Gymnasium. Dabei wurde ein angesichts der Geschenkwünsche von den Kindern sichtlich enttäuschter Santa Claus mit einem Blick in eine familiäre Weihnachtsstube und auf die christliche Weihnachtsbotschaft neu ermutigt. Äußerst aufmerksam feierte eine aufgeschlossene Schülerschaft den sehr berührenden Gottesdienst mit, hörte die Weihnachtsbotschaft und gedachte in den Fürbitten der Mitmenschen in Not. Evang.-Luth. Pfarramt Gerstungen Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Gerstungen, Neustädt, Sallmanshausen, Untersuhl Die Kirchenältesten mit Pfarrer Tittelbach-Helmrich wünschen ein gesegnetes neues Jahr und laden zu Gottesdiensten und Veranstaltungen sehr herzlich ein: Sonntag, 15. Januar Uhr Gottesdienst im Pflegecentrum mit Frau Kohlhaas, Orgel: Frau K.Mosebach Vom Freitag, bis Sonntag, sind die Konfirmanden der 8. Klassen der Region mit Pfarrerinnen und Pfarrern zur gemeinsamen Fahrt nach Dresden unterwegs. Sonntag, 22. Januar Uhr Gottesdienst in Sallmannshausen mit Frau Janus, Organist: Herr Janus, Uhr Gottesdienst in Neustädt mit Frau Janus, Organist: Herr Janus, sowie: Uhr Gottesdienst in Untersuhl (Gemeinderaum), Organistin: Frau G.Hofmann Uhr Gottesdienst in Gerstungen (Gemeinderaum), Organistin: Frau G.Hofmann Freitag, 27. Januar 18:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr Kirchenältestentreffen des Kirchenkreises im Diakonischen Bildungsinstitut Johannes Falk, Eisenach, Ernst-Thälmann-Str. 90 Sonntag, 29. Januar Pfarrer Tittelbach-Helmrich hält die Gottesdienste um 9.00 Uhr in Dippach und um Uhr in Berka. Montag, 30. Januar Uhr Gemeindekirchenrat in Gerstungen Sonntag, 5. Februar Uhr Gottesdienst in Untersuhl (Gemeinderaum) Uhr Gottesdienst im Gerstungen (Gemeinderaum) Evangelischer Religionsunterricht: für interessierte Schüler aller Klassen in allen Schulen Christenlehre mit Gemeindepädagogin Frau Specht (Herda): mittwochs: Klasse: Uhr in der Grundschule in Gerstungen, Klasse: Uhr im Gemeindehaus in Untersuhl, Konfirmandenunterricht 7.Klassen: Dienstags, Uhr im Gemeinderaum Konfirmandenunterricht 8.Klassen: dienstags, Uhr im Gemeinderaum Jugendchor mit Frau Tittelbach-Helmrich: freitags, Uhr im Gemeinderaum Kirchenchor mit Frau Kantorin Hofmann: 14-täglich mittwochs, Uhr im Gemeinderaum Untersuhl, wieder am und 1.2. Posaunenchor Marksuhl / Gerstungen mit Frau Kantorin Hofmann: donnerstags Uhr im Gemeinderaum Von der Wartburg in die Welt - Festwoche 500 Jahre Reformation in Eisenach 4. Mai bis 7. Mai 2017 Der Kirchenkreis Eisenach-Gerstungen bereitet mit der Stadt und dem Landkreis ein besonderes Programm in Eisenach anlässlich des Reformationsjubiläums 2017 vor. Neben Konzerten, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen und Begegnungen wird zu folgenden Höhepunkten eingeladen: Donnerstag, 4. Mai Uhr Innenhof Wartburg: Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl mit Landesbischof Dr.Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, und zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland, Uhr Begrüßung des Geschichtenmobils im Rahmen des europäischen Stationenweges auf dem Markt, Uhr Konzert mit dem Chor aus Waverly (USA) in der Georgenkirche. Freitag, 5. Mai Uhr Großer Kinder- und Jugendtag auf dem Markt mit vielfältigem Programm von Schülern für Schüler: mit vielen Aktionen zum Mitmachen, mit DJ und Moderator, Programme der Schulen, Bibelmobil, Druckerpresse, Workshops u.v.a. rund um die Bühne auf dem Marktplatz Uhr Konzert mit der Stüba-Philharmonie in der Georgenkirche. Abend der Begegnung: - Ab Uhr in der Nikolaikirche u.a. mit Gästen aus den Partnerstädten, Partnergemeinden und Prominenten aus Kultur, Politik und Kirche, Uhr auf der Wartburg: Konzert mit dem Chor aus Waverly (USA), Uhr Luthermusical im Theater. Samstag, 6. Mai Ab Gemeinden zeigen Gesicht - Gemeindetag des Kirchenkreises Eisenach-Gerstungen: Musik z.b. mit dem Eisenbahnerblasorchester u.v.a., Theater, Diskussionen, Workshops, Informatives, Kulinarisches und vieles mehr rund um den Markt (bis Uhr), Uhr und Uhr Workshops und Diskussionsrunden an verschiedenen Orten, Uhr Chorsingen mit den Chören der Region an Bachs Taufstein in der Georgenkirche, Uhr Luthergespräch mit Landesbischöfin Ilse Junkermann in der Georgenkirche, Uhr Konzert mit SLIXS (einer der besten a capella-formationen Europas), Uhr Musik-, Kultur und Kneipen-Festival, Uhr bis open end: Chorkonzert des Chores aus Mogilew (Weißrussland) und Orgelmarathon mit Organisten aus internationalen Partnerstädten. Sonntag, 7. Mai Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz in Eisenach mit der Evangelischen Landesbischöfin Ilse Junkermann und dem Katholischen Bischof Ulrich Neymeyr.

9 Seite 9 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Termine 2017: Konfirmation und Jubiläums-Konfirmation In Absprache mit den Eltern der Konfirmanden 2017 und nach Beratung in den vier Gemeindekirchenräten unserer Kirchengemeinden Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen und Untersuhl finden die gemeinsame Konfirmation am Pfingstsonntag, 4. Juni 2017 statt und die gemeinsame Jubiläums-Konfirmation zwei Wochen später am 18.Juni 2017 statt. Interessierte werden um Terminvormerkung gebeten! Termine 2018: Konfirmation und Jubiläums-Konfirmation In Absprache mit den Eltern der Konfirmanden 2018 und nach Beratung in den vier Gemeindekirchenräten unserer Kirchengemeinden Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen und Untersuhl finden im kommenden Jahr die gemeinsame Konfirmation am Pfingstsonntag, 20. Mai 2018 statt und die gemeinsame Jubiläums-Konfirmation zwei Wochen später am 3. Juni 2018 statt. Interessierte werden um Terminvormerkung gebeten! Monatsspruch Januar: Auf dein Wort will ich die Netze auswerfen. Lukas 5,5 Im Internet finden Sie die Termine unserer Kirchengemeinden unter im Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen. Pfarramt Gerstungen Pfarrer Arne Tittelbach-Helmrich, An der Kirche 6, Gerstungen Tel: ( ) , gerstungen@kirchenkreis-eisenach.de Mittwoch, und , jeweils Uhr/Gemeindehaus Oberellen Christenlehre Donnerstag, , und , jeweils Uhr/Pfarrhaus Lauchröden Dienstag, , und , jeweils Uhr/Gemeindehaus Oberellen Dienstag, , Uhr/Gemeinderaum Unterellen Herzlich grüßt Ihr Pfarrer Michael Beyer Sonntagsgottesdienste: 15. Januar, Uhr Abschlussgottesdienst d. Allianzgebetswoche (Michael Beyer u. Mike Zacharias) 22. Januar, Uhr Gottesdienst (Mike Zacharias) 29. Januar, Uhr Gottesdienst m. EfG Herlesh. (Mike Zacharias) Katholische Filialgemeinde Gerstungen Katholisches Pfarramt Eisenach Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Gerstungen: Uhr Heilige Messe Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Gerstungen: Uhr Heilige Messe Sonntag, Sonntag im Jahreskreis Gerstungen: Uhr Heilige Messe Jeden Donnerstag von 15:00-17:00 Uhr Offene Kirche Dienstag, :30 Uhr Kolpingsitzung Evang.-Luth. Pfarramt Oberellen Kirchengemeinden Oberellen, Förtha, Unterellen und Lauchröden Pfarrer Dr. Michael Beyer Friedensteinstr. 46, Gerstungen/OT Oberellen Tel.: / oberellen@kirchenkreis-eisenach.de Gottesdienste und Veranstaltungen im Januar Sonntag, Uhr Ökumenischer Abschlussgottesdienst zur Allianz- Gebetswoche/Kapelle der Ev.-freikl. Gemeinde Oberellen Uhr Gottesdienst/Gemeinderaum Förtha Sonntag, Uhr Gottesdienst/Gemeinderaum Unterellen Uhr Gottesdienst/Pfarrhaus Lauchröden Sonntag, Uhr Gottesdienst/Gemeinderaum Förtha Uhr Gottesdienst/Gemeindehaus Oberellen Gemeindenachmittag Mittwoch, , Uhr/Gemeindehaus Oberellen Mittwoch, , Uhr/Dorfgemeinschaftshaus Unterellen Konfirmandenzeit Mittwoch, und , jeweils Uhr/Gemeindehaus Oberellen Vorkonfirmandenzeit Weitere Veranstaltungen: Allianzgebetsabende 10. Januar, Uhr in EfG 12. Januar, Uhr in EfG Biblischer Unterricht für Teenies zwischen 12 u. 14 Jahren 12. Januar, Uhr, u. so weiter immer Donnerstag Seniorennachmittag 04. Februar, Uhr Krabbelmäusetreff (Eltern-Kind-Treff) Die Krabbelmäuse treffen sich wieder im April Kontakt: Anja Maier ( od ) oder Nicole Heinemann ( ) Bibelgespräch , Uhr Gospelworkshop Januar, in Heringen ( Heiteres und Nachdenkliches zum Winter: Willkommen, lieber Winter, Willkommen hier zu Land! Wie reich du bist, mit Perlen Spielst du, als wär es Sand! Den Hof, des Gartens Wege Hast du damit bestreut; Sie an der Bäume Zweige Zu Tausenden gereiht. Dein Odem, lieber Winter, Ist kälter, doch gesund; Den Sturm nur halt im Zaume, Sonst macht er es zu bunt! (E. Kulmann)

10 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 10 Im Anschluss ging es dann in das benachbarte Belgien. In Eupen besuchten wir das Spiel zwischen dem KAS Eupen und Sporting Charleroi. Die belgische Gastfreundschaft war hier für uns doch sehr überraschend, denn noch in keinem der vielen vielen Stadien, die wir bis jetzt besuchten, boten von sich aus Ordner ihre Nachruf Am verstarb unsere Feuerwehr- und Vereinskameradin Helga Sust im Alter von 71 Jahren. Sie war Mitglied der Einsatzabteilung von 1963 bis 2005 und Sprecherin der Frauengruppe von 2006 bis Mit Kameradin Helga Sust verlieren wir eine lebenslustige, hilfsbereite und zuverlässige Kameradin. Wir werden ihr ein ehrenvolles Andenken bewahren. S. Hartung Bürgermeisterin M. Siegmund M. Katzmann A. Schulz Ortsbrandmeister OT-Wehrführer Vereinsvorsitzender Hilfe bei welchen Problemen auch immer, an. Und es schien auch mehrere Leute neugierig gemacht zuhaben, was ein paar Leute aus Thüringen zu diesem Spiel verschlug. So hatten wir einige gute Gespräche mit den Einheimischen. Auch das Spiel war etwas für jeden Fußballliebhaber. Ein echt tolles und kurzweiliges Spiel mit wirklich tollen Toren ging leider viel zu schnell vorbei und endete zum Schluss gerechter Weise 2-2. Auch im neuen Jahr haben wir wieder viele schöne Sachen rund um den Fußball geplant. Bleiben sie neugierig und gespannt und wer Lust auf das Erlebnis Fußball hat und sich mit unserer Sache identifizieren kann, sich einbringen möchte im Verein und Spaß am Vereinsleben hat, ist herzlichst eingeladen, denn der Gerstunger-Fußball-Kulturverein sucht auch neue Mitglieder. Also keine Scheu! Wir freuen uns auf Leute, die vielleicht auch neue Ideen haben, um unseren Sport zu erleben, zu fördern und ihn helfen zu erhalten, in der Form wie wir ihn lieben. Kontakt ist über Facebook möglich. Ihr GFK Ein erfolgreiches erstes Jahr des GFK Das alte Jahr liegt nun hinter uns und ein neues hat schon begonnen. Wir der GFK wünschen Ihnen alles Gute aber vor allem Gesundheit für das Jahr 2017 und vielleicht werden wir ja in diesem Jahr wieder oder auch das erste Mal etwas gemeinsam in Sachen Fußball erleben. Geplant ist schon wieder einiges! Doch erst mal ein kurzer Rückblick auf ein für uns sehr bewegendes Jahr Es gibt uns seit genau einem Jahr und wir sind am Ende des Jahres, doch sehr zufrieden mit unserer Arbeit und dem was wir in diesen 12 Monaten erreicht haben. Mittlerweile sind wir ein eingetragener Verein. Viele neue Leute und bekannte Sportler wie Jürgen Sparwassser, Pierre Littbarski und Henry Fuchs haben wir kennen lernen dürfen. Besonders stolz sind wir auf die gute Zusammenarbeit mit der Fussballzeitreise e.v. aus Tabarz. Im Frühjahr fuhren wir mit der Bambini-Mannschaft des ESV Gerstungen zum Spiel des FC Rot Weiß Erfurt gegen Cottbus und wir bestritten unsere Fußballfahrt nach Holland, wo wir einen echten Spielemaraton hinter uns brachten. In drei Tagen sahen wir fünf Spiele, was eine echte logistische Meisterleistung war! Übers Jahr sahen wir noch einige andere Fußballspiele in verschiedensten Abordnungen unseres Vereins oder auch alleine. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es Bundesligaspiele, wie Frankfurt gegen Berlin oder auch nur mal ein Landesligaspiel wie Mühlhausen gegen Sömmerda war. Hauptsache der Ball rollte. Auch an öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Trödelmarkt im Schlosshof, nahmen wir teil, in dem wir nun zum zweiten Mal für das leibliche Wohl sorgten. Auch unsere erste eigene öffentliche Veranstaltung haben wir sehr erfolgreich hinter uns gebracht, als im Oktober Marcel Wedow zum Vortrag über Fußballgeschichte zu Gast in Gerstungen war. Ende November ging es nun nochmal nach Würzburg zum Zweitligaspiel gegen Erzgebirge Aue. Bei diesem Ausflug kam uns dann die Idee zu unserer Jahresabschlussfahrt. Am ging es nach Aachen, wo es um Uhr in der Regionalliga-West um Punkte zwischen den Traditionsvereinen Alemania Aachen und RW Oberhausen ging. Das Aachener Stadion Neuer Tivoli ist schon echt beeindruckend. Schade, dass es nur noch Spiele in der Regionalliga zu sehen gibt. Kleines Museum im Tivoli

11 Seite 11 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Kultur- und Heimatverein Gerstungen Liebe Vereinsmitglieder! Am Sonnabend, dem 14. Januar 2017 findet unser Neujahrsempfang im Schloss in der Sophienstraße statt. Wir treffen uns mit Partnern um 16 Uhr zu einem Dia-Vortrag zum Thema: Von Lissabon nach Singapur und zurück. Danach nehmen wir bei einem Imbiss und verschiedenen Getränken den Abend ein. Ich bitte um gute Beteiligung. W. Rösing und der Vorstand Kehrwegstadion Eupen Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden unserer Theatergruppe ein gesundes, GENussvoll kreatives neues Jahr! Von Luthers Socken In Wittenberg ist es gewesen, als Martin Luther 95 Thesen an die Kirchentüre schlug und sagte: Nun ist es genug! Arbeiterwohlfahrt Ortsgruppe Gerstungen Im Monat Januar gratulieren wir unseren Mitgliedern Frau Erika Harnisch Frau Hannelore Kaufmann Frau Marga Menneke Frau Gisela Hartung Frau Brigitte Hartung Frau Doris Quendt Frau Heidemarie Voigtländer Frau Christa Grabcinsky Frau Rosemarie Greif Herr Heinrich Rönnebeck Allen wünschen wir viel Glück, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Der Vorstand Kaffeenachmittag für Jedermann Am Donnerstag, dem findet unser Kaffeenachmittag in der Seniorenbegegnungsstätte am Markt statt. Beginn: wie immer Uhr Hierzu laden wir alle AWO Mitglieder, sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gerstungen herzlich ein. Um gut planen zu können, macht sich eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldungen nimmt Frau Anita Eisenträger am Montag, dem ab Uhr entgegen. Tel.: Vorstand des AWO Ortsvereins Gerstungen So begann die Reformation, 500 Jahre währt sie nun schon und jedem wird nun völlig klar: 2017 ist ein besonderes Lutherjahr. In Thüringen gibt es viele Orte, wo er lebte und predigte seine Worte. Dabei war er oft auf Reisen, um den wahren Gott zu preisen. Aber konnte er auch frohlocken? Ging er barfuß oder trug er Socken? Das hat die Theatergruppe bewegt, weil es nicht in den Büchern steht! In Luthers Socken heißt das Projekt und man ahnt schon, was darin steckt. Einen Rundgang soll es geben, der sich beschäftigt mit Luthers Leben. Die Theaterleute laden ein, in Gerstungen mit dabei zu sein. Aber soll denn jeder Socken kaufen, um die Strecke abzulaufen? Dafür sind die Socken viel zu klein, selbst Luther passte nicht hinein! Es ist nicht anders zu erwarten: Die Socken sind die Eintrittskarten! Frau Hörnlein, als Erste, war sehr erfreut, zu stricken für die Wandersleut. Sie strickte und strickte immer mehr, doch Verstärkung musste her. Viele Frauen haben es vernommen und sind mit dazu gekommen, um zu stricken im Verein, denn ohne Socken soll Luther nicht sein.

12 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 12 So möchten wir in diesen Tagen den fleißigen Strickerinnen Danke sagen, die unterstützten dieses große Projekt, in dem sehr viel Woll-Luststeckt. Dieter von Reeken Einladung zur Mitgliederversammlung Datum/Uhrzeit: Sonntag, 22. Januar 2017, Uhr Ort: Dorfgemeinschaftshaus Wommen Werratalverein Zweigverein Brandenburg (Alte Schule) Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 21. Januar 2017, 18:00 Uhr, führt der Werratalverein-Zweigverein Brandenburg e.v. im Dorfgemeinschaftshaus Löwensaal in Lauchröden seine Jahreshauptversammlung durch, zu der er seine Mitglieder herzlich einlädt. Tagesordnung: 1. Beschluss über die Tagesordnung 2. Totenehrung 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Diskussion zu den Berichten 7. Beschlussfassung zum Rechenschaftsbericht 8. Beschlussfassung zum Kassenbericht 9. Neuwahl der Kassenprüfer 10. Vorstellung und Diskussion des Arbeitsplanes Beschlussfassung zum Arbeitsplan 2017 Anschließend gemütliches Beisammensein mit Abendessen. Bernd Gundlach 1. Vorsitzender Dorfclub LCC Lauchröder Karnevalsclub Tagesordnung (1) Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung (2) Jahresberichte für 2016 durch die Vorstandsmitglieder (3) Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands (4) Ausblick auf die Vereinsaktivitäten im Jahr 2017 Schwerpunkte: angekündigte Besuche im März (Schüler mit Begleitern) und im August (Erwachsene) (5) Verschiedenes Dr. Michael Neitzel (Vorsitzender) Im direkten Anschluss an die Mitgliederversammlung wollen wir gemütlich beisammen bleiben. In Bildern soll unsere schöne gemeinsame Reise nach Cléder im Oktober 2016 nochmal in Erinnerung gebracht werden. Wilhelm-Ernst Kühn bereitet eine Sammlung von Eindrücken über die Fahrt und die Aufenthaltstage in der Bretagne vor. Freuen wir uns drauf. Gäste sind herzlich willkommen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des LCC Am 10. Februar 2017, um Uhr, findet die Jahreshauptversammlung des Lauchröder Carneval Clubs e.v. ( LCC ) im Löwensaal statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung 2. Jahresbericht des Vorstandes für das abgelaufene Jahr 3. Bericht Schatzmeister 4. Aussprache über Berichte 5. Entlastung Vorstand 6. Vorschläge und Diskussion über Neuwahl des Vorstandes 7. Neuwahl des Vorstandes 8. gemütlicher Teil Es lädt ein Uwe Müller Präsident des LCC Jagdgenossenschaft Sallmannshausen Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016/2017 Ort: Sallmannshausen, Gaststätte Zum Schiff Termin: um Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung 2. Information zum Protokoll der Jahreshauptversammlung 2015/ Rechenschaftsbericht des Vorstandes u. Kassenbericht 4. Diskussion dazu 5. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes u. der Kassenführung 6. Beschluss zum Reinerlöses 7. Informationen u.a. zu + Optionserklärung an das Finanzamt entspr. 2 UStG + Wechsel der zuständigen Berufsgenossenschaft 8. Sonstiges Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Auszahlung des Reinerlöses generell nur noch mit IBAN erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen W. Velte Jagdvorsteher Unser Gastgeschenk für Cléder: Fahnen der Bundfesländer Hessen und Thüringen Eichelbergschule Berka/Werra (Regelschule) Eichelbergschule Berka/Werra - Regelschule - berät Eltern und informiert künftige Fünftklässler: Die Eltern der Viertklässler haben die Möglichkeit, sich in einem Gesamtelternabend am 26. Januar 2017 um 19:00 Uhr über das Bildungsangebot der Eichelbergschule Berka/Werra zu informieren. Die Schulleitung wird das besondere pädagogische Profil der Schule vorstellen. Dazu zählt insbesondere das Offenhalten der Abschlüsse bis zur 9. Klasse. Die Kinder werden entsprechend des Elternwunsches gemeinsam beschult. Dabei wird neben der Fachkompetenz insbesondere die Sozialkompetenz der Schüler gefördert. So können die Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten selbst entscheiden, welchen Bildungsgang sie wählen und welchen Abschluss sie erreichen möchten. Diese reichen

13 Seite 13 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 an der Eichelbergschule vom Hauptschulabschluss, dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss bis zum Realschulabschluss. Mit letzterem können die Schüler in eine gymnasiale Ausbildung wechseln. Zum Ende des vergangenen Schuljahres wechselten mit einem guten Realschulabschluss sieben Schüler in eine gymnasiale Ausbildung, um ihr Abitur abzulegen. Auch das tägliche Ganztagsangebot mit fast 15 verschiedenen Projekten wird in diesem Schuljahr angeboten. Dazu zählen unter anderem Informatik, Gestalten, Kochen, Technik und zahlreiche Instrumentalkurse. Ergänzt wird das Freizeitangebot durch verschiedene Förderprojekte schulischer Fächer. Zusätzlich haben die Schüler die Möglichkeit, von Montag bis Donnerstag an einer Hausaufgabenstunde in der Schule teilzunehmen. Den dritten Schwerpunkt im Schulprofil bildet die Berufswahlvorbereitung. Mit den siebenten Klassen startete die Regelschule zu Beginn des Schuljahres das Projekt BERUFSSTART plus. Dieses Projekt zeichnet sich durch die individuelle Betreuung der Schüler und Eltern durch die betrieblichen Partner der Schule aus. Bereits ab 18:00 Uhr besteht für die Eltern am die Möglichkeit, die Schule zu besichtigen. Die Grundschüler der vierten Klassen aus Berka/Werra und Dippach nehmen am und die Grundschüler aus Gerstungen am Projektunterricht der Eichelbergschule Berka/Werra teil. Dabei schnuppern sie in neuen Fächern, wie MNT (Mensch-Natur-Technik), Physik, Chemie, Hauswirtschaft, Informatik, Musik u. a. Fachlehrer und Schulleitung stehen den Schülern und Eltern für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Südringgauschule Herleshausen Übergänge nach der Grundschule Liebe Eltern, am Ende des vierten Schuljahres wechseln alle Grundschülerinnen und Grundschüler in eine weiterführende Schule. Um Ihnen die richtige Entscheidung über die Schulwahl Ihres Kindes zu erleichtern, möchte ich Sie zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, d. 18. Januar 2017, um Uhr in die Südringgauschule Herleshausen, 1. Eingang herzlichst einladen. Sie werden umfassend über alle Möglichkeiten der verschiedenen Schulformen informiert. Darüber hinaus würden wir uns freuen, wenn Sie den Tag der offenen Tür am 28. Januar 2017 nutzen würden (10.00 bis Uhr). Es gibt Schulführungen und Gesprächsmöglichkeiten und für Ihre Kinder Mitmachangebote. ESV-Gerstungen, Abt. Kegeln 1. Mannschaft DCU 1. Regionalklasse ESV Gerstungen Sandhasen Körner 2626 : 2616 Holz (jz) Am 11. Spieltag der 1. Regionalklasse der DCU-Thüringen setzten die Kegler des ESV Gerstungen mit einem weiteren Sieg ihren Aufwärtstrend fort und bezwangen auf eigener Anlage die Sandhasen Körner aus dem UH-Kreis in einem mehr als spannenden Finale knapp mit 2626 : 2616 Holz. Das es am Ende noch solch ein Zittersieg wird, war nach dem stürmischen Beginn nicht zu erahnen. Marcel Ludwig mit der Tagesbestleistung von 477 Holz und Thomas Burkhardt (450) sorgten für einen beruhigenden Vorsprung von 58 Pluszählern. Dieser konnte im Mittelpaar durch Andreas Weber (427) und Frank Ludwig (418) noch auf 77 Gute ausgebaut werden. Doch dann begann die starke Phase der Gäste, die ihre besten Starter ( Hüge 460 und Reitner 461) am Schluss einsetzten. Die Gerstunger Jörg Zint (441) und Denis Langlotz (413) mussten sich mächtig strecken, konnten aber einen minimalen Vorsprung über die Ziellinie retten. Damit belegen die ESV-Kegler zum Ende der Hinrunde mit 10:8 Punkten den 4. Tabellenplatz. ESV Gerstungen KSV Dorndorf 2616 : 2636 Holz (jz) Der Beginn der Rückrunde verlief für die Kegler des ESV Gerstungen in der 1. Regionalklasse der DCU-Thüringen wenig erfolgreich. Obwohl wieder ein Heimspiel auf dem Terminplan stand, setzte es gegen die Mannschaft des KSV Dorndorf (SHK- Kreis) eine mehr als vermeidbare Niederlage mit 2616 : 2636 Holz. Stand vor Wochenfrist das Glück dem ESV noch zur Seite, so verließ es gegen Dorndorf auf der Zielgeraden die ESV- Kegler. Die Gäste hatten das bessere Ende für sich und drehten mit dem Tagesbesten Marcus Tronicke (476) als 3. Starter den Wettkampf. Solch ein Ergebnis erreichten die Hausherren an dem Tag leider nicht und liefen von da an den Gästen hinterher. Das letzte Pärchen lieferte sich ein mehr als spannendes Finale, am Ende konnte Thomas Burkhardt aber doch mit dem besten ESV-Ergebnis von 452 Holz den Rückstand von 24 Minuspunkten nicht aufholen. Weitere Ergebnisse für Gerstungen: Denis Langlotz 425, Frank Ludwig 443, Andreas Weber 434, Jörg Zint 416 und Marcel Ludwig 446. Die nächsten Spiele der 1 Mannschaft DCU: Sa :00 Uhr Union Schönau 1 ESV Gerstungen 1 So :00 Uhr SpVgg Faulungen 2 ESV Gerstungen 1 Sa :00 Uhr ESV Gerstungen 1 KV Udestedt 1 Volkshochschule WAK - Außenstelle Gerstungen Beratungs- und Einschreibabend der Volkshochschule Die Volkhochschule Wartburgkreis, Außenstelle Gerstungen, führt am Montag, von 18:00 19:00 Uhr im Rathaus Gerstungen den Beratungs- und Einschreibabend für das kommende Frühjahrssemester durch. Wir laden Sie hierzu recht herzlich ein und würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Verbandsliga Senioren A 120 Wurf TSV Motor Gispersleben ESV Gerstungen 0 : : 2001 Holz Dieses Mal nahmen die ESV Kegler das Geschenk der Gastgeber dankend an, alles andere wäre bei der Heimleistung der TSV Sportler auch mehr als verwunderlich gewesen. Erschreckend schwach mit einem für die Verbandsliga unwürdigen Mannschaftsergebnis präsentierten sich am 4. Advent die Erfurter. Die Gäste aus dem Werratal hatten zwar auch wieder ihre Probleme, konnten aber dank einer sehr starken Anfangsoffensive durch Klaus Bauer (4:0 SaP / 540:467 Holz) und Klaus Klehr (3:1 SaP / 519:484 Holz) einen beruhigenden Vorsprung herausspielen. Die Gerstunger Senioren Holger Langendorf und Rüdiger Katzmann konnten eigentlich nichts mehr verkehrt machen und taten sich dennoch sehr schwer. Holger Langendorf konnte einmal mehr seine Schwäche auf Plattenbahnen nicht verbergen, gewann dennoch drei Bahnen und holte mit 465:453 Holz auf niedrigem Niveau den Mannschaftpunkt. Noch kurioser ging es bei Rüdiger Katzmann zu. Seine erste Bahn musste er gleich mit 122:138 Holz abgeben und gleich darauf erspielte er sich mit 113 Holz ein unentschieden. In der vorletzten Spielrunde kam er gerade mal auf 101 gefallene Kegel und konnte dennoch den Satz gewinnen. Der sonst so starke TSV Kegler Thomas Facius blieb bei

14 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite Zählern regelrecht hängen. Dank einer ganz starken finalen Bahn konnte Rüdiger Katzmann mit 477:463 Holz und 2,5:1,5 SaP das Spiel für sich entscheiden. Auf den ersten Blick mit 6:0 Mannschaftspunkten eine ganz klare Sache für den ESV, schaut man genauer hin, könnte es schon ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Sei es drum, die beiden Tabellenpunkte wanderten mit nach Gerstungen sodass sich die Mannschaft um Kapitän Frank Helis beruhigt in die Feiertage begeben kann eine Ruhepolster ist es freilich nicht. Die nächsten Spiele der Senioren: Sa :00 Uhr ESV Gerstungen TSG Apolda Sa :00 Uhr SSG Wechmar ESV Gerstungen Sa :30 Uhr ESV Gerstungen SV Carl Zeiss Jena I Die Senioren des ESV Gerstungen bestreiten ihre Heimspiele auf den Bahnen der Hörselberghalle in Wutha-Farnroda. 1. Mannschaft TKV Wartburgliga Eisenach SV Mihla III ESV Gerstungen I 1580 : 1558 Holz (dm) Vor der Weihnachtsfeier zu Hause musste erst noch eine Pflicht erfüllt werden: Das Spiel gegen Abstiegsmitanwärter Mihla sollte dem versöhnlichen Ausklang des Jahres dienen. Was folgte, war aber eher ernüchternd. Startspieler Marcel Hepp und Michael Langendorf bereiteten den Sieg der Gastgeber, indem sie die Mihlaer gleich das Zepter übernehmen ließen. Der Vorsprung war zwar noch reparabel, aber auch die Mihlaer Bahnen haben es manchmal in sich. So konnten Holger Langendorf und Marcus Bauer zwar einiges vom Rückstand abknabbern, aber am Ende war scheinbar die Bahn 3 wieder einmal der Scharfrichter über die Punkte. So konnte man trotz der vermeintlichen Verstärkung aus den Reihen der Senioren wieder nur mit einer Erfahrung statt mit Punkten nach Hause fahren. Die Erfahrung für dieses Spiel hat dann auch zum Inhalt, dass die Luft am Tabellenende der Wartburgliga immer dünner wird und die Erfolge sich so einfach und schon gar nicht von alleine einstellen. Geistige und körperliche Fitness sind auf jeden Fall eine Hauptvoraussetzung für den Erfolg. Dass dies im kommenden Jahr besser wird, bleibt zu hoffen. In diesem Sinn: GUT HOLZ! Die Einzelergebnisse der ESV Kegler: Marcel Hepp 374; Michael Langendorf 385; Marcus Bauer 400 und Steffen Heine 399 Holz. KSV Wutha-Farnroda II ESV Gerstungen I 1714 : 1724 Holz (dm) Diesmal hat es geklappt! Erst mal muss man sagen: Danke, Holger! Wie geschah es? Michael lag diesmal vollkommen daneben auf den doch so ergebnisträchtigen Bahnen in Wutha. Hauptschuld war wohl die hohe Fehlwurfrate, 15 Stück sind einfach für eine 400 zu viel. Folgerichtig auch die 50 Miesen zu Beginn des Spiels. Sein Vater war da wesentlich besser dran. Er erledigte seine Aufgabe als Ersatzmann mit Bravour. 496 Holz mit 100 Wurf spielt man nicht jeden Tag, deshalb war es ihm vor allem zu danken, dass die Gerstunger nun mit 10 Holz zur Halbzeit vorne lagen. Wie aber diesen Vorsprung ins Ziel retten? Das sollte mehr, als schwer werden. Ständig wog das Spiel hin und her. Diesmal waren aber die Gerstunger auf Gleichmäßigkeit aus denn Marcel Hepp und Marcus Bauer erspielten ähnlich gute Ergebnisse. Steffen Kaufmann beim Gastgeber kam aber diesmal nicht wie gewohnt zurecht, sodass er seiner Mannschaft die nötigen Holz nicht beisteuern konnte. Des Einen Freud ist eben des Anderen Leid. Letzteres hatten diesmal aber die Gerstunger auf ihrer Seite. Damit war die Revanche gegen einen Mitbewerber auf dessen Heimbahn geglückt. Die Einzelergebnisse der ESV Kegler: Michael Langendorf 379; Holger Langendorf 496; Marcel Hepp 426 und Marcus Bauer 423 Holz. Die nächsten Spiele der 1. Mannschaft: Sa :00 Uhr ESV Gerstungen 1 Gut Holz Dippach 1 Sa :00 Uhr EKV Eisenach 1 ESV Gerstungen 1 Sa :00 Uhr ESV Gerstungen 1 HKSV Lauterbach 2 2. Mannschaft TKV Kreisliga Eisenach Staffel I ESV Gerstungen II Blau-Weiß Creuzburg II 1525 : 1666 Holz (dm) Sichtlich beeindruckt begann Sabrina Trostmann für die gastgebenden ESV-Spieler gegen ein stark aufspielenden Marcus Salzmann aus Creuzburg. Eine Überraschung? Wohl kaum, denn da kam immerhin der Tabellenführe und Favorit auf den heutigen Sieg nach Gerstungen. Sabrina war dabei keineswegs so schlecht, wie den Anschein hat, aber die Nerven hab en ihr wohl entscheidend einen Streich gespielt, denn 88 Abräumer bei dieser Fehlerquote waren alles andere als ihr erklärtes Ziel. Mit einem ähnlichen Nervenflattern ging Heidi Schulz dann auf die Bahn und fügte dem schon bestehenden Minuskonto noch weitere Zähler hinzu, bevor sie sich nach ihrem Wechsel eines Besseren besann. Zwischenzeitlich mit 20 Guten konnte sie einiges wieder gutmachen. Dann aber ereilte sie das gleiche Schicksal mit einer Lochserie, die sie bei 9 Miesen hängenließ. Nun aber waren die stärkeren Spieler auf beiden Seiten gefragt. Mit einer sehr guten Leistung konnte aber nur Gerhard Nacke aufwarten. Schade, denn auch Uwe Keßler hatte schon weitaus bessere Tageerwischt, denn auf ihn entfielen weitere 79 Minuspunkte, das war dann die Vorentscheidung. Am Ende aber ein verdienter Sieger, der hier das Gerstunger Geläuf verließ. Der Mannschaft um Uwe Keßler bleibt nun nur, wieder auf den nächsten Gegner und auf eine weitere Leistungssteigerung zu hoffen um das Tabellenende zu verlassen. Die Ergebnisse der ESV Spieler: Sabrina Trostmann 371; Heidi Schulz 345; Uwe Keßler 381 und Gerhard Nacke 428 Holz. SV Mihla III ESV Gerstungen II 1580 : 1558 Holz (dm) Vor der Weihnachtsfeier zu Hause musste erst noch eine Pflicht erfüllt werden: Das Spiel gegen Abstiegsmitanwärter Mihla sollte dem versöhnlichen Ausklang des Jahres dienen. Was folgte, war aber eher ernüchternd. Startspieler Marcel Hepp und Michael Langendorf bereiteten den Sieg der Gastgeber indem sie die Mihlaer gleich das Zepter übernehmen ließen. Der Vorsprung war zwar noch reparabel, aber auch die Mihlaer Bahnen haben es manchmal in sich. So konnten Holger Langendorf und Marcus Bauer zwar einiges vom Rückstand abknabbern, aber am Ende war scheinbar die Bahn 3 wieder einmal der Scharfrichter über die Punkte. So konnte man trotz der vermeintlichen Verstärkung aus den Reihen der Senioren wieder nur mit einer Erfahrung statt mit Punkten nach Hause fahren. Die Erfahrung für dieses Spiel hat dann auch zum Inhalt, dass die Luft am Tabellenende immer dünner wird und die Erfolge sich so einfach und schon gar nicht von alleine einstellen. Geistige und körperliche Fitness sind auf jeden Fall eine Hauptvoraussetzung für den Erfolg. Dass dies im kommenden Jahr besser wird, bleibt zu hoffen. Die Einzelergebnisse der ESV Kegler: Marcel Hepp 374; Michael Langendorf 385; Marcus Bauer 400 und Holger Langendorf 399 Holz. Die nächsten Spiele der 2. Mannschaft: So :00 Uhr ESV Gerstungen 2 Grün-Weiß Eisenach 3 Sa :00 Uhr KSV Wutha-Farnroda 3 ESV Gerstungen 2 Zum Ausschneiden Die Kegler des ESV Gerstungen bietet allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Möglichkeit an, für Feierlichkeiten oder Aktivitäten im Freizeitsport die Kegelbahn zu mieten. Ansprechpartner für Reservierungen, die unbedingt rechtzeitig angemeldet werden sollten, ist Sonja Langendorf die unter folgenden Rufnummern erreichbar ist: Tel.: / Handy: 0152/ sonja-langendorf@hotmail.de Weitere Informationen unter: Alte Bilder Vor längerer Zeit erhielt ich von Frau Heidemarie Bischoff ein Bild, das unseren UrUrgroßvater mit seinen 9 Töchtern zeigt. So ein Bild ist schon etwas Besonderes, denn Johannes Wilhelm, so hieß unser UrUrgroßvater ist schon 1885 mit 66 Jahren gestorben, also ist das Foto ca aufgenommen.

15 Seite 15 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Auch bei diesen Bildern fällt wieder die dunkle Kleidung auf; wahrscheinlich war das die Festtagskleidung. Ich kann mir vorstellen daß man zu so einem Anlaß nur das Beste angezogen hat. Ein weiteres Bild möchte ich vorstellen und zwar die Hochzeit des ältesten Bruders meiner Großmutter in Vitzeroda. Die Hochzeit fand 1902 statt. Auch hier ist die dunkle Kleidung der Personen vorherrschend, bis auf eine Frau, die ein helles Kleid anhatte. Rechts neben dieser Frau ist die spätere Frau Hartung zu sehen, sie hat 1904 Karl Hartung geheiratet und ist damit die Großmutter von Irma Willner, Karl-August Hartung und Wilfried Hartung. Interessant sind auch die vielen Kinder auf dem Foto. Zu dieser Zeit wurden noch viele Kinder geboren, Es starben auch viele Kinder im Kindesalter. Bei der Aufzählung der Nachkommen wurden nur diejenigen aufgeführt, die noch in Gerstungen wohnen. Wo das Bild aufgenommen wurde, ist mir nicht bekannt. Wahrscheinlich hat jede Tochter so ein Bild bekommen, denn bei meinen Nachforschungen war das Bild bei verschiedenen Nachfahren bekannt. Johannes Wilhelm hat zwei Schwestern, Elisabeth Stein und nach deren Tod Christine Elisabeth Stein geheiratet. Mit der ersten Frau hatte er 4 Töchter, mit der zweiten 6. Ein Kind wurde nur ein Jahr alt. Johannes Wilhelm war von Beruf Wagner und hat in Gerstungen Jordan 4 gewohnt. Wie mir mein Großonkel Wilhelm Ziehn erzählte, soll er öfter einen über den Durst getrunken haben, wahrscheinlich aus Kummer, weil er neun Töchter und keinen Sohn hatte. 5 Mädchen haben Gerstunger Burschen geheiratet. Die älteste zum Beispiel Friedrich Freytag, der die Post in Gerstungen leitete, er wohnte Wilhelmstraße 74. Viele kennen noch seine Tochter Ida (Post-Ida) und seine Enkeltochter, die Lehrerin Frau Köhler. Eine der Töchter hat meinen Urgroßvater Klempnermeister Friedrich Ziehn geheiratet eine den Bruder von Friedrich Ziehn, eine Adam Scheuch und eine Stellmachermeister Wilhelm Kürschner aus Möhra, eine Enkeltochter ist Frau Ilse Ahnemüller, die Urenkelin Christiane Kürschner wohnt noch im Haus im Jordan wo die 9 Mädchen geboren wurden. Was mich beim Betrachten des Bildes gefesselt hat, ist die festliche Kleidung der jungen Frauen und die einheitliche Frisur. Zwei weitere Fotos sind in meinem Besitz, eine zeigt Gertud Christina Ziehn, geb. Apel. Sie ist 1889 mit 68 Jahren gestorben und war die Mutter meines Urgroßvaters Klempnermeister Friedrich Ziehn und damit die Ururgroßmutter von Gerhard Herbach, Heidemarie Bischoff und von mir und meinem Bruder Herbert. Das andere Bild zeigt ihre Schwester Christina Sabina Ziehn/ Phieler, geb. Apel, sie ist 1905 im Alter von 79 Jahren gestorben. Sie war in erster Ehe verheiratet mit Johannes Ziehn und ist damit die Ururgroßmutter von Klaus Köpl, Fred Kallup, Brunhilde Reisse und Doris Schneider. In zweiter Ehe war sie verheiratet mit Heinrich Phieler und ist damit die Urgroßmutter von Frau Christel Heindl und Lutz Adam. Beide Bilder wurden beim Hoffotografen Carl Remde in Eisenach aufgenommen. Er hatte sein Fotoatelier am Frauenberg 29. Vielleicht wurde das Bild vom Fotografen Spieß aus Gerstungen aufgenommen? Im Januar werde ich in der Bibliothek einen Vortrag über Ahnenforschung halten. Es ist ein sehr interessantes Hobby das jeden gefangen hält, der sich einmal damit beschäftigt hat. Vielleicht haben Sie auch noch alte interessante Bilder. Es wäre schade, wenn sie in der Schublade verstauben würden. Vor einiger Zeit wurden im Waldenburger Hof in Berka alte Bilder gezeigt, warum sollten wir nicht auch solche Bilder zeigen? Ich würde mich freuen wenn Sie den Mut aufbringen und sich mit mir in Verbindung setzen (Telefon: ). Schön wäre es, wenn man zu den Bildern auch eine Geschichte erzählen könnte, z. B. wer darauf zu sehen ist oder wie das Haus früher einmal ausgesehen hat usw. Einige interessante Bilder habe ich bei meinen Beiträgen zu den Gewerbetreibenden schon zeigen können wie Sie vielleicht gesehen haben. Nachtrag: In dem Beitrag über die Apotheke habe ich den Verkaufspavillon in der Bahnhofstraße erwähnt. Frau Doris Meyer, geb. Bauer aus Wünschensuhl schrieb mir, dass von Mitte 1945 bis 1947 der Buchhändler Wilhelm Lawrenz in dem Pavillon Bücher, Zeitschriften, Postkarten und ähnliches verkaufte. Er war nach Kriegsende mit seiner Familie in Neustädt bei Verwandten gelandet und versuchte mit dem Verkauf etwas Geld zu verdienen ist er dann mit der Familie nach Berlin gezogen und hat dort in einem Verlag gearbeitet. Vielen Dank an Frau Meyer, Wünschensuhl und Frau Wagner, Neustädt. Gerhard Wolf Gertrud Christina Ziehn Christina Sabina Ziehn/Phieler

16 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 16 schen Tage feiern wir wie immer am Rosenmontag mit unserer großen Rosenmontagsparty mit Live- & Partymusik. Wir freuen uns auf eine tolle Zeit mit feierfreudigen Gästen, ausgelassener Stimmung und irre viel Spaß! Mit dreifach HELAU grüßt herzlichst der UGCV Hutzelfeuer am 14. Januar 2017 bei der Feuerwehr Gerstungen Liebe Gerstungerinnen und Gerstunger, am 14. Januar 2017 findet unser 16. Hutzelfeuer statt. Hierzu laden die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen alle Bürger recht herzlich ein. Der Fackelumzug durch Gerstungen beginnt um Uhr am Penny - Markt. Nach Eintreffen am Gerätehaus wird gegen Uhr das Feuer angezündet. Für die musikalische Umrahmung sorgt in diesem Jahr die Band DaNiSahne. Der Eintritt ist wie immer frei. Ihren Weihnachtsbaum können Sie wie gewohnt bis zum 13. Januar an den ausgeschilderten Sammelplätzen ablegen. Wir bitten jedoch darum, keine Gartenabfälle und keine Kränze oder ähnliches mit Draht- oder Kunststoffgeflecht abzulegen. Bitte die Bäume nicht in Plastiksäcke verpacken, da wir diese so nicht verbrennen dürfen. Sie können natürlich Ihren Baum auch gerne am 14. Januar selbst zum Gerätehaus bringen. Für weitere Absprachen steht Ihnen Andre Schulz unter 0172/ gerne zur Verfügung. Sammelstellen für Weihnachtsbäume: in Untersuhl: Kirchplatz, Diesterwegstraße Ecke Im Feld, Im Feld hinter Penny - Markt, in Gerstungen: Friedhofstraße ehem. Schlauchturm, Gartenstraße ehem. Löschteich, Am Erlenbach, Siedlung Wendeschleife Wir freuen uns auf Sie um mit Ihnen bei Bratwurst, Glühwein, Bier vom Fass und schöner Musik zu feiern. Der Feuerwehrverein, die Einsatzabteilung sowie die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr Ihre Freiwillige Feuerwehr Gerstungen UGCV Vorfreude auf die 5. Jahreszeit In wenigen Tagen beginnen in Gerstungen und Untersuhl die närrischen Tage. Wir wünschen an dieser Stelle noch einmal allen Mitgliedern, Mitwirkenden, Gästen, Freunden, Helfern und Unterstützern des Untersuhl Gerstunger Karnevals ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr Die Vorbereitungen laufen schon lange und sind fast abgeschlossen. Nun freuen wir uns darauf, unsere Gäste wieder im Saal des Gasthauses Bolz in Untersuhl begrüßen zu dürfen. (Vielleicht zum letzten Mal Wer weiß das schon so genau J) Kartenbestellungen bitte unter folgenden Telefonnummern: Kartenhotline: oder bei Manuela Woth: oder Die Prunksitzungen des UGCV starten immer samstags um Uhr. Auf Grund einer Ablaufänderung in diesem Jahr freuen wir uns auf 3 Veranstaltungen mit dem großen Kinderkarneval. Jeden Sonntag ab Uhr startet unser Kinderprogramm zum Staunen, Klatschen, Feiern und Mitmachen. Unsere Kleinen sind in Top-Form und die jüngsten Bühnenprofis sind gerade mal 4 Jahre alt. Besonderes Highlight und NEU in dieser Saison ist unsere Faschingsdisco am Freitag, dem ab Uhr mit breiter Musikpalette für jeden Geschmack. Mit oder ohne Kostüm wollen wir mit euch gemeinsam in 3 tolle Wochenenden starten. Das 2. Wochenende beginnt traditionell mit unserem legendären Weiberfasching am Freitag, dem ab Uhr. Party und Sektchen bis zum Abwinken. An diesem Abend begrüßen wir auch wieder einige tolle Ballett`s aus anderen Karnevalsvereinen unserer Region. Wir versprechen euch: Es wird wieder ein ganz besonderer Abend! Den Abschluss der närri- Knutfeuer in Lauchröden ab Uhr sammelt die Feuerwehr alle bereitliegenden Weihnachtsbäume ein. ab Uhr lädt die Freiwillige Feuerwehr Lauchröden zum gemeinsamen Knut-Feuer bei Glühwein, Getränken und Bratwurst am Sportplatz ein.

17 Seite 17 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Tiere suchen ein Zuhause Junge und zutrauliche Katze sucht ein/ihr Zuhause!!! Diese junge und zutrauliche Katze lief einer Gerstunger Familie zu. Sie hat als besondere Fellkennzeichnung einen weißen Punkt auf dem Rücken. Da sich bereits schon eine andere Katze in der Familie befindet, ist das nur eine vorübergehende Zuflucht. Info-Telefon Gemeinde: Abruck einer Lesermeinung des ehemaligen Bürgermeisters Manfred Schramm zur gegenwärtigen Weltsituation Herr Schramm war langjähriger Autor vom Wort zum Alltag in der Werra-Zeitung. Senf dazu, aber bitte scharf Es gibt Menschen, die brauchen in Abständen eine Auszeit. Sie wollen ihrem alltäglichen Einerlei, in welcher Form auch immer, entfliehen. So auch Frau K. In den Sommerferien - wir ahnen ihren Beruf - packte sie den Koffer mit schicker Garderobe und bestimmte, wohin ihr Mann das Auto lenken sollte. Bevorzugt wurde eins der Interhotels in den Großstädten der DDR. In einem solchen - in Dresden - trafen wir auf das Ehepaar. Frau K. war in knallrotem Kostüm und knallrotem Hut nicht zu übersehen. Überrascht begrüßten wir uns und setzten uns hinzu. Es entwickelte sich ein heiter-entspanntes Gespräch, in dem Frau K. voll Sehnsucht nach Freiheit und Welterleben von Präsident Kennedy schwärmte. Dessen Frau würde sie gerne sein, meinte sie. Das war nach dem Kaffe. Der Tag war heiß und wir tranken prickelnden Sekt. Jetzt, nach 45 Jahren, erinnere ich mich an das Ereignis. Besonders an den Satz, den Herr K., zugegeben scherzhaft, auf die Auslassung seiner Frau sagte: Da hättest du die Vereinigten Staaten an den Rand des Abgrundes gebracht. Es geht um die Frage nach der Persönlichkeit des Präsidenten und der Gattin des Präsidenten. Eine knappe Mehrheit der Amerikaner hat sich für ein TRUMPeltier auf der Ebene der Diplomatie und in der Kulturlandschaft der guten Sitten und sein Liebchen entschieden. In Herrn K s Satz wurde ein Absturz in den Abgrund nur angenommen. Heute ist er in bedrohliche Nähe gerückt. Impressum Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Herausgeber: Gemeinde Gerstungen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeisterin Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14-täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

18 Seite 19 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/2017 Jahresrückblick der Einheitsgemeinde Gerstungen 2016 Januar Januar Die Gemeinde befragte ihre Einwohner um ihre Meinung zu weiteren Möglichkeiten der Bestattung auf den Friedhöfen. Man konnte sich in schriftlicher Form oder per Internet daran beteiligen. 12. Januar Erneut musste die Gemeinde neue Poller für die nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassene Werrabrücke in Lauchröden anschaffen. Wiederholt hatten unbekannte Täter die Pfosten mutwillig entfernt und in die Werra geworfen. Dort hatte man sie nicht mehr bergen können. 4. Februar 2016 Bereits in seiner ersten Sitzung im Jahr 2016 beschließt der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan für das laufende Jahr. 13. Januar In Vorbereitung auf den künftigen Abriss des alten Rautenkranzes und Bau eines neuen Gemeindesaales erfolgten erste Maßnahmen wie die Entrümpelung des Inventars. 14. Januar Das Eisenacher Amtsgericht verurteilte zwei Einbrecher zu Haft bzw. auf Bewährung in Folge einer Einbruchsserie in Gerstungen im vergangenen Jahr. 20. Januar Es herrschte Eiseskälte. Das Ordnungsamt warnte vor dem Betreten zugefrorener Gewässer. Februar 2016 Anfang Februar fanden die traditionellen Faschingsveranstaltungen statt. Auch in diesem Jahr musste der UGCV den Saal des Gasthauses Zum Adler in Untersuhl als Ausweichquartier für den Karneval nutzen, denn Abriss- und Bauarbeiten am Rautenkranz haben bereits begonnen. Als eine Besonderheit im Werratal initiierten die Lauchröder Narren einen Rosenmontagsumzug. 8. Februar 2016 Rekordverdächtig: So zeitig wie nie zuvor kehrte unser französischer Storchenmann, zu erkennen am Silberring P7248, zurück nach Gerstungen (letztes Jahr 14.2.). Er konnte es wohl kaum erwarten, die neu hergerichtete Wohnung in Augenschein zu nehmen. Bereits seit Jahren hält Franzmann Gerstungen die Treue. Wie der NABU berichtete, sei die frühzeitige Rückkehr eine Folge der allgemeinen Klimaerwärmung. 11. Februar Wie die Deutsche Bahn AG informierte, steht ein Großprojekt vor der Tür, denn die ICE-Bahnstrecke zwischen Gerstungen und Eisenach soll bis 2017 für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt werden. Bahnreisende sollen während dieser Zeit Einschränkungen im Zugverkehr haben und über den Schienenersatzverkehr ausweichen. 16. Februar Zum 16. Februar schloss die Gerstunger Postfiliale in der Wilhelmstraße 47. Künftig sollen die Postdienstleistungen an einem Stand im Geschäft tegut in der Brückenstraße erfüllt werden. 17. Februar Erste Gespräche zu einer künftigen Gebietsreform fanden in Gerstungen statt. Unterstützung fand die Veranstaltung durch kompetente Vertreterinnen aus dem Thüringer Innenministerium bzw. der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises. Zitat Bürgermeister Werner Hartung: Man muss sich einfach herantasten. März 2016 Wegen illegal entsorgter Kaliabwässer fordert die Thüringer Staatsanwaltschaft in einer Klage 325 Millionen Euro von K+S. Um mehr Kalidünger produzieren zu könnten, soll K+S während der Jahre etwa 9,5 Millionen Kubikmeter Salzabwasser unrechtmäßig in der Gerstunger Mulde versenkt haben. Das Landesbergamt habe damals die Genehmigung ohne wasserrechtliche Voraussetzungen erteilt. 3. März Die Gemeinde versuchte auch in diesem Frühjahr vergeblich, einen neuen Kioskbetreiber für das Freibad zu finden. So beschränkte sich das Angebot in dieser Saison wieder nur auf den Verkauf von abgepacktem Speiseeis. 9. März Bürgermeister Hartung informierte während einer Gemeinderatssitzung über Ergebnisse der Bürgerumfrage zu neuen Bestattungsformen. Lediglich 6,86 % der Bevölkerung hatten sich an der Meinungsumfrage beteiligt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass sich eine Mehrheit von Bürgern vor allem in Gerstungen und Untersuhl für Tafeln im Gras aussprachen. Aber auch Stelenvarianten haben mehrheitliche Zustimmung gefunden. 14. März Der Gerstunger Imkerverein Werraaue feierte in Marksuhl sein 120jähriges Bestehen. Der Vereinsvorsitzende Gerhard Wolf aus Ger-

19 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite 20 stungen ließ die Geschichte Revue passieren und Landrat Reinhard Krebs, der auch anwesend war, betonte wie wichtig das Imkerwesen für Natur und Kultur ist. 23. Märzt Werner Hartung äußerte sich öffentlich, dass er für für eine dritte Bürgermeisterkandidatur nicht mehr zur Verfügung steht. 15. April Die Werralöwen, eine Laienspielgruppe aus Lauchröden, inszenierten in diesem Frühjahr ihr neues Stück Saure Zeiten - Sturm im Gurkenglas mit vier Aufführungen unter anderem im Löwensaal in Lauchröden und auch als Open-Air-Theater im Obereller Schlosshof. 25. März Ostern in unserer Gemeinde Traditionelle Veranstaltungen wie das Aufstellen von Osterbäumen, Ostertänze und Osterfeuer gab es wieder in Gerstungen, Neustädt, Lauchröden und Unterellen. Auf dem Gerstunger Marktplatz kamen in diesem Jahr besonders viele Menschen zusammen. April April Zirka 15 Untereller Frauen trafen sich im Dorfgemeinschaftshaus regelmäßig und nähten 130 Herzkissen zur Schmerzlinderung für Brustkrebspatientinnen in den Kliniken in Eisenach, Bad Salzungen und Gotha. 19. April Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) gab bekannt, dass man nun mit professioneller Unterstützung arbeitet. Sylvia Hartung hat nun mit Fachplanern eines Erfurter Ingenieurbüros professionelle Unterstützung für künftige Projekte der Regionalentwicklung wie alteresgerechtes Wohnen, kulturelle Angebote, Radwegenetz und Wasserwandern. 28./30. April Schultheater im Philipp-Melanchthon-Gymnasium Im Jahr des 25jährigen Schuljubiläums führten die Theaternasen das Shakespeare-Stück Der Sturm auf. 8. April Nun war es amtlich. Zwei Bewerber wollten für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin kandidieren. Die CDU schickte Uwe Müller und die Wählergruppe SPD/Freie Wähler Sylvia Hartung für die Wahl am 22. Mai ins Rennen. In diesem Jahr bestand erstmalig die Möglichkeit, dass auch 16 und 17Jährige ihre Stimme abgeben durften. 30. April Der SV Concordia Lauchröden feierte vom April sein 125jähriges Vereinsjubiläum. Auch ein Festumzug wurde durchgeführt. Mai Mai Im Hinblick auf die anstehende Bürgermeisterwahl am 22. Mai 2016 fand ein Wählerforum in der AWO Begegnungsstätte Gerstungen statt. Die beiden Bürgermeisterkandidaten Sylvia Hartung & Uwe Müller standen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort. 5. Mai Mit einem Freiluftgottesdienst wurde auf dem Untersuhler Dorfplatz an der Rundkirche der diesjährige Himmelfahrtstag begangen. Anschließend gab es Kaffee und Kuchen.

20 Seite 21 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Ausgabe: 1/ Mai Drei Storchenkinder waren auf dem Gerstunger Schlossgiebel zu entdecken.das Storchenpaar hatte alle Hände voll zu tun, um die bisher drei kleinen Nestlinge mit Futter zu versorgen. Am 16. Mai wurde Störchlein Nummer 4 entdeckt. Wenig später am 7. Juni konnten allerdings nur 3 Jungstörche beringt werden, eines fiel sicher kalter Witterung zum Opfer. 11. Mai Mitglieder der Arbeitsgruppe 25 Jahre Grenzöffnung 2014 und 25 Jahre Wiedervereinigung beschlossen als Symbol der Deutschen Einheit einen Gedenkstein mit Tafel aufzustellen und einen Baum der Einheit zu pflanzen. Die Rotbuche spendete Bürgermeister Werner Hartung. Gedenkstein und Baum, die sich am Grenzlehrpfad befinden, sollen vor allem den Bürgermut und die Zivilcourage der DDR-Bürger würdigen, die im Herbst 1989 auf die Straßen gegangen sind. 7. Mai Zum Saisonstart des Werratalmuseums gab es eine Sonderausstellung zu sehen. Die bedeutende Ortschronik des Bürgermeisters Wagner konnte restauriert und digitalisiert werden. Anlässlich der Sonderausstellung ist auch eine Broschüre erschienen. 22. Mai Gerstungen hat gewählt. Mit einer Wahlbeteiligung von 50,5 % entschieden sich die Wählerinnen und Wähler eindeutig mit 76,7 % der Stimmabgaben für die Kandidatin Sylvia Hartung. Ihr Gegner Uwe Müller errang 23,3% der Wählerstimmen. Am Wahlsonntag zeigten bereits zum zweiten Male mittelalterlich gekleidete Darsteller auf dem Turnierplatz der Ruine Brandenburg, wie Pferde vor Jahrhunderten im Kriege eingesetzt wurden. Juni Juni Die Schwimmbadsaison begann. Sommerliche Temperaturen begünstigten den Öffnung. In diesem Jahr sollte eine Feier zum 50jährigen Freibadjubiläum stattfinden. Die Einheitsgemeinde veröffentlichte eine Bürgerumfrage in Form von Flyern und einem Onlinemodul, die als Grundlage für spätere Fördermöglichkeiten und der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes dienen soll. An der Umfrage konnte man sich bereits ab einem Alter von 14 Jahren beteiligen. 10. Mai Das Pfarramt teilte mit, das der Sallmannshäuser Kirchturm erhebliche Schäden aufweist. Dank finanzieller Unterstützung durch Förderstellen und Spenden sollten die umfangreichen Sanierungsarbeiten im September 2016 beginnen. 3. Juni Die im Mai begonnen Kanalbauarbeiten im Kleegarten Gerstungen schritten gut voran und sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Die Gesamtinvestition der ungeförderten Baumaßnahme betrug hier EUR.

21 Ausgabe: 1/2017 Amtsblatt Neue Werra-Zeitung Seite Juni Die Bauarbeiten am neuen Rautenkranz haben vor einiger Zeit begonnen und sind gut vorangeschritten. Auch wenn das alte Gebäude von der Marktseite her aussah wie einst Christo s Reichstagsverhüllung, aus der Vogelperspektive war schon gut zu erkennen, dass hier im hinteren Teil ein neuer Bürgersaal entsteht. 5. Juni In Oberellen fand ein großes Musikfest unter dem Begriff Wildes Schlossträllern statt. Unter anderem traten auf der Thüringer Polizeimusikkorps, Dudelsackspieler, ein Kinderchor und Jagdhornbläser Juni Aus Anlass der 20jährigen Gemeindepartnerschaft mit Breitenau/a. H. besuchte eine Delegation aus Gerstungen die befreundete Gemeinde in der Steiermark. In volkstümlichen thüringischen Trachten nahm man an einem Festumzug zum Breitenauer Musikantenfest teil. 7. Juni Beringungstermin in Lauchröden und Gerstungen. Auch im Storchennest in Lauchröden befanden sich drei Nestlinge. Für eine Beringung waren sie allerdings noch zu klein. 11. Juni Sommertheater im Gerstunger Schlosshof An drei Wochenenden im Juni führten die Laiendarsteller des Ensembles Kunstgenuss (ehem. Theatergruppe Gerstungen) die Stücke Seelenvögel nach Christine Brückner, Regie Jana Freiberg und Des Gärtners Hund Komödie nach Lope de Vega; Regie Evgenia Trieschmann auf. Mit großer Begeisterung und bei sommerlicher Witterung kamen zahlreiche Besucher auf den Schlosshof. 18./19. Juni Brandenburgfest: Ritter, Gaukler, zahlreiche Tiere und ein mittelalterliches Burggelage lockten am 3. Juniwochenende hunderte Besucher an. Das aktuelle Thema dieser Auflage war Entlaucht, Entartet, Gebissen. 25. Juni Plötzlich und unerwartet verstarb im Alter von 63 Jahren, nach 12 Jahren Amtszeit und nur wenige Tage vor seinem letzten Arbeitstag im Rathaus, Bürgermeister Werner Hartung. Die Bestürzung in unserer Gemeinde war sehr groß. Mit einem würdigen Trauergottesdienst am 5. Juli in der Katharinenkirche nahmen mit seiner Familie, seinen Verwandten und Bekannten, all seine langjährigen Weggefährten, auch Innenminister Poppenhäger, der Landrat und weitere Politiker sowie viele Bürgerinnen und Bürger Abschied von einer bedeutenden Persönlichkeit, die sich viele Jahre für eine aufstrebende Kommune und gegen die Werraversalzung und Trinkwasserverunreinigung einsetzte. Teil 2 folgt in der nächsten Ausgabe.

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben Auf Grund 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt vom 03.10.1999 (GVBl. LSA 1993 S. 568) in der derzeit

Mehr

Neufassung der Satzung der Stadt Wolmirstedt über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)

Neufassung der Satzung der Stadt Wolmirstedt über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) 1 Neufassung der Satzung der Stadt Wolmirstedt über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) Auf Grund der 1 Abs 1; 3; 6; 8 Nr. 2, 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina Auf der Grundlage von 8 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom

Mehr

S A T Z U N G. über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen der Stadt Schmölln und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte vom 02.

S A T Z U N G. über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen der Stadt Schmölln und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte vom 02. Seite 1 von 9 S A T Z U N G über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen der Stadt Schmölln und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte vom 02. Mai 2006 (geändert am 23. April 2009) Seite 2 von 9 Satzung

Mehr

Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom

Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom 23.12.2015 Aufgrund des 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Lichtenau. Satzung für Straßenreinigung und Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung)

Gemeinde Lichtenau. Satzung für Straßenreinigung und Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) Gemeinde Lichtenau Satzung für Straßenreinigung und Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht Satzung zur Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht in der Stadt Rodewisch mit den Ortsteilen Rützengrün und Röthenbach (Straßenreinigungssatzung) vom 23. November 2007 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung) Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 03.10.1993 (GVBl.

Mehr

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Pößneck ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Übertragung der Reinigungspflicht

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Pößneck ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Übertragung der Reinigungspflicht SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Pößneck Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 14.04.1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Brandis

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Brandis Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Brandis einschließlich eingearbeiteter Änderungen bis 30.10.2007 Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.April

Mehr

SATZUNG. über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Salzungen (Straßenreinigungssatzung)

SATZUNG. über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Salzungen (Straßenreinigungssatzung) SATZUNG über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Bad Salzungen (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) und des 49 des

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS)

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Frankenblick (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Frankenblick (Straßenreinigungssatzung) Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Frankenblick (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 19 Absatz 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Teil I Allgemeine Bestimmungen. 1 Übertragung der Reinigungspflicht

Teil I Allgemeine Bestimmungen. 1 Übertragung der Reinigungspflicht Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) der Stadt Neu-Anspach vom 15.11.1999 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10.12.2007 (Artikelsatzung) Teil I Allgemeine Bestimmungen

Mehr

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung)

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) 7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) Vom 10. Dezember 2001 in der Fassung der ersten Änderung vom 9. Dezember 2013 1 Winterdienst auf Gehwegen 2 Winterdienstpflichtige

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS)

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Willingen (Upland)

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Willingen (Upland) Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Willingen (Upland) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 1981 (GVBl. I S. 66), und des 10 des

Mehr

S A T Z U N G. über die Straßenreinigung

S A T Z U N G. über die Straßenreinigung S A T Z U N G über die Straßenreinigung Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.02.1952 (GVBl. I. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66), geändert durch Gesetz vom 06.03.1985

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Fassung vom

Satzung über die Straßenreinigung in der Fassung vom Satzung über die Straßenreinigung in der Fassung vom 01.01.2002 Teil 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach 10 Abs.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung

Satzung über die Straßenreinigung Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Rotenburg an der Fulda (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534), zuletzt

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE STRASSENREINIGUNG IN DER STADT SCHLÜCHTERN

SATZUNG ÜBER DIE STRASSENREINIGUNG IN DER STADT SCHLÜCHTERN SATZUNG ÜBER DIE STRASSENREINIGUNG IN DER STADT SCHLÜCHTERN Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534), zuletzt geändert Gesetz vom 20. Juni 2002

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung. Teil I Allgemeine Bestimmungen

Satzung über die Straßenreinigung. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I,S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Langenorla

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Langenorla Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Langenorla Aufgrund der 19 Abs.1 und Abs.20 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) und des 49 des Thüringer Straßengesetzes

Mehr

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lappersdorf (Gebührensatzung GS) vom 18. Oktober Gebührenerhebung

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lappersdorf (Gebührensatzung GS) vom 18. Oktober Gebührenerhebung Aufgrund des Art. 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lappersdorf den Gebührenteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17. September 1991, in der Fassung der

Mehr

Satzung der Gemeinde Niegripp über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Satzung der Gemeinde Niegripp über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung Gemeinde Niegripp Lesefassung Satzung der Gemeinde Niegripp über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung Auf Grund 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung. über die Straßenreinigung in der Gemeinde Kaufungen (Straßenreinigungssatzung - StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Satzung. über die Straßenreinigung in der Gemeinde Kaufungen (Straßenreinigungssatzung - StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Satzung Org.-Nr. 2.4 über die Straßenreinigung in der Gemeinde Kaufungen (Straßenreinigungssatzung - StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I, S.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung. der Gemeinde B U R G W A L D

Satzung über die Straßenreinigung. der Gemeinde B U R G W A L D Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde B U R G W A L D Aufgrund der 5, 50 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBl. I S. 66), und des 10 des Hess. Straßengesetzes

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S a t z u n g über die Straßenreinigung

S a t z u n g über die Straßenreinigung S a t z u n g über die Straßenreinigung Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11 ff) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1988

Mehr

3. Soweit die Stadt nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich rechtliche Aufgabe aus.

3. Soweit die Stadt nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich rechtliche Aufgabe aus. Satzung über die Straßenreinigung Aufgrund der 5 und 152 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11 ff) in der Fassung vom 01. Juli 1960 (GVBl. S. 103) und des 10 Abs. 5 des Hessischen

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Egelsbach

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Egelsbach Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Egelsbach Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung Az. 659.041/7069-Be Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung "RENNSTEIGWASSER" vom 11.09.2007 Auf Grund des 8 Abs. 1 des

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Ahnatal (Straßenreinigungssatzung StrRS)

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Ahnatal (Straßenreinigungssatzung StrRS) Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Ahnatal (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I, S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Aufgrund der 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)

Mehr

1 Übertragung der Reinigungspflicht 2 2 Gegenstand der Reinigungspflicht 2 3 Verpflichtete 3 4 Umfang der Reinigung 3 5 Verschmutzung durch Abwässer 4

1 Übertragung der Reinigungspflicht 2 2 Gegenstand der Reinigungspflicht 2 3 Verpflichtete 3 4 Umfang der Reinigung 3 5 Verschmutzung durch Abwässer 4 Übersicht Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht 2 2 Gegenstand der Reinigungspflicht 2 3 Verpflichtete 3 4 Umfang der Reinigung 3 5 Verschmutzung durch Abwässer 4 II. Allgemeine

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Söhrewald Landkreis Kassel in der Fassung der letzten Änderung vom 30. März 1995

Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Söhrewald Landkreis Kassel in der Fassung der letzten Änderung vom 30. März 1995 Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Söhrewald Landkreis Kassel in der Fassung der letzten Änderung vom 30. März 1995 Aufgrund der 5 und 152 der Hessische Gemeindeordnung vom 25.02.1952 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Annaberg-Buchholz (Straßenreinigungssatzung) vom 28.

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Annaberg-Buchholz (Straßenreinigungssatzung) vom 28. Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Annaberg-Buchholz (Straßenreinigungssatzung) vom 28. Oktober 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)

SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS) SATZUNG über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I, S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS)

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung

Satzung über die Straßenreinigung Satzung über die Straßenreinigung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach 10 Abs. 1 3 des Hessischen Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung. I Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht. 2 Gegenstand der Reinigungspflicht

Satzung über die Straßenreinigung. I Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht. 2 Gegenstand der Reinigungspflicht Satzung über die Straßenreinigung 1 Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.09.1995 (GVBl. I S. 462)

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

1 Übertragung der Reinigungspflicht

1 Übertragung der Reinigungspflicht Satzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum (Straßenreinigungssatzung) Datum: 16.12.2002 Vorlagen-

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung) Vom

Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung) Vom Öffentliche Bekanntmachung am 24. Februar 2006 im Amtsblatt mit dem Titel Peniger Amtsblatt Nr. 2 / 2006 Stadt Penig Landkreis Mittweida Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und

Mehr

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) NR.: 1.1 LESEEXEMPLAR 659.041 Einleitungsformel Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01.07.1960 (GVBl. S. 103) und des 10 Abs. 5 des

Mehr

Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen

Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen Neue Werra-Zeitung Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen * Neustädt * Sallmannshausen Jahrgang 24 Freitag, den 15. Januar 2016 Nummer 1 Der Winter

Mehr

Satzung. Straßenreinigung und Winterdienst (Straßen rein ig u ngssatzung) Teil l ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN zu Straßenreinigung- und Winterdienst

Satzung. Straßenreinigung und Winterdienst (Straßen rein ig u ngssatzung) Teil l ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN zu Straßenreinigung- und Winterdienst Seite l von 4 Gemeindeverwaltung Gersdorf Landkreis Chemnitzer Land Satzung Straßenreinigung und Winterdienst (Straßen rein ig u ngssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Fassung vom 29.10.2001 Satzung

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wehrheim

Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wehrheim Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wehrheim vom 22.4.1983 in der Fassung der Euroeinführungssatzung vom 20.10.2000 Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659. AZ: 659.041 GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24 vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

Mehr

Satzung der Gemeinde Schartau über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderung

Satzung der Gemeinde Schartau über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderung Gemeinde Schartau Satzung der Gemeinde Schartau über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderung Auf Grund 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1.2 1 - Ortsrechtsammlung - 1.2 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 06.09.1989 in Kraft seit 01.01.1990 1.2 2 Satzung über die

Mehr

S A T Z U N G. über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Melsungen

S A T Z U N G. über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Melsungen S A T Z U N G über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Melsungen Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I, S. 66), zuletzt

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Dezember 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Dezember 1989 (Mitteilungen der Stadt Kenzingen Nr. 51-52/89 vom 21.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Pfungstadt

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Pfungstadt - 1 - Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Pfungstadt Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVB1.I S.66), geändert durch Gesetze vom 06. März 1985

Mehr

Die Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung (EES) vom ist eingearbeitet.

Die Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung (EES) vom ist eingearbeitet. Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I. S. 534) und des 10 des Hessischen Straßengesetzes vom 09.10.1962 (GVBl. S. 437) hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - S t r e u p f l i c h t s a t z u n g - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Mehr

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Satzung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflichtsatzung - vom 18. September 2001 I n h a l t

Mehr

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom 28.11.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 18. März 2005 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Allgemeines...

Mehr

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes "Nordkreis Weimar" (GS-EWS)

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar (GS-EWS) Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes "Nordkreis Weimar" (GS-EWS) vom Aufgrund der 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Abwasserzweckverband

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINI- GEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) vom 20.11.2007 Aufgrund von

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE STRAßENREINIGUNG DER GEMEINDE DIEMELSEE

S A T Z U N G ÜBER DIE STRAßENREINIGUNG DER GEMEINDE DIEMELSEE S A T Z U N G ÜBER DIE STRAßENREINIGUNG DER GEMEINDE DIEMELSEE Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 1981 (GVBL I. S. 66), geändert durch Gesetz

Mehr

Satzung der Stadt Königstein im Taunus über die Straßenreinigung. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Straßenreinigungssatzung

Satzung der Stadt Königstein im Taunus über die Straßenreinigung. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Straßenreinigungssatzung Satzung der Stadt Königstein im Taunus über die Straßenreinigung Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.1997 Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 18.10.1997 I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg 12 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S.

Mehr

Satzung über die Reinigung und Gefahrloshaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze

Satzung über die Reinigung und Gefahrloshaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Satzung über die Reinigung und Gefahrloshaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung der

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:

(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wermsdorf mit den Ortsteilen Luppa, Malkwitz, Calbitz, Collm, Lampersdorf, Gröppendorf, Mahlis, Wadewitz, Wiederoda, Liptitz und Wermsdorf

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebühren- und Kostenerstattungssatzung (GKS- EWS) zur Entwässerungssatzung des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen vom

Gebühren- und Kostenerstattungssatzung (GKS- EWS) zur Entwässerungssatzung des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen vom Gebühren- und Kostenerstattungssatzung (GKS- EWS) zur Entwässerungssatzung des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen vom 04.03.2004 Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 18.07.2013 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F.

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marquartstein (BGS/EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marquartstein (BGS/EWS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marquartstein (BGS/EWS) vom 25.11.2010 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Satzung der Stadt Finsterwalde

Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Finsterwalde Aufgrund von 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)

GEBÜHRENSATZUNG. zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) GEBÜHRENSATZUNG zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 28. November 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Volkmarsen. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Volkmarsen. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Volkmarsen Aufgrund der 5, 50, 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeverordnung vom 25. Februar 1952 (GVBI. S. 11) in der Fassung vom 1. April 1981 (GVBI. IS.

Mehr

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom S A T Z U N G über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom 15.11.2007 Auf Grund von 51 und 52 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21.01.1993

Mehr