Allgemeine Teilnahmebedingungen des 3. Town & Country Stiftungspreises

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1 Allgemeine Teilnahmebedingungen des 3. Town & Country Stiftungspreises Träger des 3. Town & Country Stiftungspreises Der 3. Town & Country Stiftungspreises wird initiiert und getragen von der Town & Country Stiftung, Hauptstraße 90E, Hörselberg-Hainich, Postanschrift: Anger 55/56, Erfurt. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen Die Bedingungen für die Teilnahme am 3. Town & Country Stiftungspreis umfassen neben den Allgemeinen Teilnahmebedingungen alle im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Alle Teilnehmer erkennen die allgemeinen Teilnahmebedingungen zum 3. Town & Country Stiftungspreis durch Absenden der Bewerbungsunterlagen an. Teilnahmeberechtigung, Ansprechpartner Teilnahmeberechtigt sind alle Organisationen, - die zum Zeitpunkt der Einsendung der Bewerbungsunterlagen als gemeinnützig tätig anerkannt sind, - Geschäftsräume im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und - deren Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt ist. Die Organisationen benennen einen Ansprechpartner, der gegenüber dem Träger allein für das Projekt zuständig ist und für dieses verantwortlich zeichnet. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für sein Projekt und seine Organisation in allen Belangen zu handeln, angesprochen zu werden und entscheidungsbefugt zu sein. Verfahren des Wettbewerbs 1. Kosten Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für alle Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die erforderlichen Reise- und/oder Übernachtungskosten der Preisträger zum Festempfang am 27. November 2015 in Erfurt einschließlich der Preisübergabe trägt jeder Preisträger selbst. Eine Erstattung oder Übernahme von Kosten durch den Träger erfolgt nicht. 1

2 2. Bewerbung Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Website der Town & Country Stiftung Beginn der Bewerbungsfrist ist der 09. Februar Die Bewerbungsfrist endet am 10. Mai 2015 um Uhr. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass der Bewerber nachweisen kann, dass er die Gründe für die Verspätung nicht zu vertreten hat. Über eine Zulassung zum Bewerbungsverfahren nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet der Träger. Die Online-Bewerbungsmaske muss vollständig ausgefüllt werden und alle geforderten Anlagen umfassen, insbesondere den letzten aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes (Gemeinnützigkeitsbescheinigung). Sofern fehlende Unterlagen vom Träger nachgefordert werden, hat der Teilnehmer diese umgehend nachzureichen. Für den Fall, dass die Unterlagen zum Ende der Bewerbungsfrist am 10. Mai 2015 nicht vollständig vorliegen, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Alle eingereichten Unterlagen verbleiben beim Träger und werden nicht zurückgesandt. Die Bestätigung des Eingangs der Unterlagen erfolgt durch automatische mit Absenden der Bewerbung. Der Träger ist nicht verpflichtet, darüber hinaus Eingangsschreiben an die Bewerber zu versenden. Der Träger behält sich vor, eine Vorauswahl der eingereichten Beiträge zu treffen. Der Träger ist berechtigt, Teilnehmer z. B. wegen des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen und/oder des Fehlens geforderter Unterlagen vom Bewerbungsverfahren auszuschließen. 3. Dotierung Es gibt zwei unterschiedliche Preiskategorien. In der ersten Preiskategorie ist ein Förderbetrag in Höhe von 500 Euro vorgesehen. Die ersten 300 online eingegangenen Bewerbungen, die die Bewerbungskriterien erfüllen und von einem Botschafter der Town & Country Stiftung oder einem Town & Country Lizenz- Partner unterstützt werden, werden jeweils mit 500,00 gefördert. Die Botschafter der Town & Country Stiftung bzw. die Town & Country Lizenzpartner reichen die Preise für ihre geförderten Projekte in Abstimmung mit dem Träger und den Bewerbern im Rahmen einer symbolischen Scheckübergabe aus. Daneben wird pro Bundesland in der zweiten Preiskategorie ein Förderbetrag in Höhe von jeweils Euro ausgereicht. 2

3 Die Preisausreichung an alle Preisträger, die einen Förderbetrag in Höhe von 5.000,00 erhalten, erfolgt am 27. November 2015 im Rahmen der 3. Town & Country Stiftungsgala in Erfurt. Die Auszahlung der Beträge erfolgt jeweils mit befreiender Wirkung an die vom Ansprechpartner benannte Organisation. Sie sind nicht übertragbar und zweckgebunden für die Projektarbeit des eingereichten Projektes einzusetzen. Der Zeitraum der Verwendung dieser Mittel obliegt jeweils dem Preisträger. Die Förderbeträge sind unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige soziale Arbeit der Trägerorganisationen zu verwenden. Die Preisträger haben gegenüber der Town & Country Stiftung eine Zuwendungsbestätigung auszustellen und einen formlosen Verwendungsnachweis zu führen. Für die Förderung benachteiligter Kinder im Ausland sind Belege der gemeinnützigen Organisation über den Abfluss der Mittel ins Ausland und Bestätigungen des Zahlungsempfängers über den Erhalt der Mittel und ggf. ein Zuwendungsbescheid ausländischer Behörden vorzulegen. Im Fall der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Förderbeträge können diese von dem Träger zurückverlangt werden. Weitere Preise werden nicht verliehen. 4. Auswahlverfahren, Benachrichtigung Alle Preisträger, die einen Förderbetrag in Höhe von 500,00 erhalten, werden über ihren Preis vom Träger und/oder ihrem jeweiligen Botschafter bzw. Town & Country Partner schriftlich informiert. Alle Preisträger, die einen Förderbetrag in Höhe von 5.000,00 erhalten, werden vom Träger nach der Entscheidung durch die Jury schriftlich informiert und am 27. November 2015 öffentlich bekannt gegeben. Sie sind verpflichtet, dem Träger gegenüber schriftlich, telefonisch oder per spätestens sieben Tage nach Erhalt der Benachrichtigung zu bestätigen und zu erklären, dass sie den Gewinn annehmen. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und der Träger ist berechtigt, einen neuen Gewinner zu bestimmen. Die Preisträger sind verpflichtet, bis zur öffentlichen Bekanntgabe am 27. November 2015 über ihre Nominierung Stillschweigen zu bewahren. Die Teilnehmer verpflichten sich, dem Träger eine Beendigung ihres Projektes oder der damit verbundenen und im Rahmen des Stiftungspreises vorgestellten gemeinnützigen Tätigkeit oder Teilen davon unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall einer solchen Beendigung im Zeitraum bis zur offiziellen Bekanntgabe der Gewinner ist eine weitere Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. 3

4 Der Fall einer solchen Beendigung ab der offiziellen Bekanntgabe der Gewinner und vor Abschluss des mit dem Gewinn gewürdigten Vorhabens kann zur Aberkennung des Förderbetrages durch den Träger nach dessen freiem Ermessen führen. Ausgereichte Förderbeträge sind dann zurückzugewähren. 5. Aussetzung Wettbewerb Der Träger behält sich das Recht vor, den Stiftungspreis auch ohne Gewinnerermittlung jederzeit ganz oder zeitweise auch ohne Angabe von Gründen auszusetzen, zu verkürzen, zu verlängern oder zu beenden, insbesondere wenn Gründe auftreten, die die Integrität oder die Qualität des Stiftungspreises gefährden. 6. Schutzrechte Mit der Einreichung der Teilnahmeunterlagen gewähren die Teilnehmer dem Träger in ausschließlicher Form zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränkt alle Rechte zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen im Rahmen der Preisauslobung zur Veröffentlichung der Inhalte, der Fotos, Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, insbesondere in der begleitenden Presse- und Medienarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Gestaltung der Website und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Netzwerken. Die Teilnehmer sind diesbezüglich auch bereit, Statements und Interviews zu geben bzw. veröffentlichen zu lassen. Informationen zur Finanzierung und Mittelverwendung der Teilnehmer werden vom Träger vertraulich behandelt. Die Rechtgewährung umfasst auch die Befugnis zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die Zwecke des Trägers. Mit der Einräumung der Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen bei dem Bewerbungsverfahren zu gewinnen und ggf. einen Geldpreis zu erhalten, sind alle Ansprüche aus oder aufgrund der vorstehenden Rechtgewährung und Gestattung abgegolten. Eine weitere Vergütung findet nicht statt. 6. Haftung Jegliche Schadenersatzverpflichtungen des Trägers und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen. Die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und deren Präsentation erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer. Sie alleine tragen dafür Sorge, dass ihre 4

5 Teilnahmeunterlagen die gegebenen und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und einhalten. Jede mit der Teilnahme verbundene Reisetätigkeit der Teilnehmer erfolgt allein in deren Verantwortung. 7. Datenschutz Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis dazu, dass die von ihnen im Rahmen der Teilnahme er- oder übermittelten persönlichen und personenbezogenen Daten zur weiteren Verarbeitung im Rahmen des Stiftungspreises vom Träger und damit beauftragten Dritten genutzt und insbesondere elektronisch gespeichert, be- und verarbeitet werden. Diese Daten werden nur zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Stiftungspreis verwendet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte über die Präsentation des Bewerberprojektes im Internet hinaus erfolgt nicht. Die Teilnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an das Projektbüro verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren ist nach einer Löschung nicht mehr möglich. 8. Sonstiges Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Durchführung der Preisauslobung unmöglich machen, berechtigen den Träger, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmer aus diesem Grund sind ausgeschlossen. 5

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