auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1327
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1327 Bewertung der Roten Hilfe e. V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Vorbemerkung der Fragesteller DerRoteHilfee.V.istlautihrerSelbstdarstellung einesolidaritätsorganisation,diepolitischverfolgteausdemlinkenspektrumunterstützt.inihrer Satzungheißtes: DieRoteHilfeorganisiertnachihrenMöglichkeitendieSolidaritätfüralle,unabhängigvonParteizugehörigkeitoderWeltanschauung,die inderbundesrepublikdeutschlandaufgrundihrerpolitischenbetätigungverfolgtwerden.politischebetätigungindiesemsinneistz.b.daseintretenfürdie ZielederArbeiterInnenbewegung,derantifaschistische,antisexistische,antirassistische,demokratischeodergewerkschaftlicheKampfundderKampfgegen die Kriegsgefahr. ( Praktischheißtdas,dassdieRoteHilfezusammenmitdenAngeklagteneinen ProzessvorbereitetundseinenpolitischenHintergrundderÖffentlichkeitbekanntmacht.DabeikanndieRoteHilfeaufeinbreitesSpektrumvonVertrauensrechtsanwältenausunterschiedlichenpolitischenSpektrenzurückgreifen. DurchSolidaritätsveranstaltungen,SpendensammlungenundZuschüssenaus BeitragsgeldernwerdenfinanzielleBelastungeneinzelnerAngeklagterwieAnwalts-undGerichtskostenvonvielengemeinsamgetragenundimFallehoher GeldstrafenauchUnterstützungzumLebensunterhaltgegeben.Darüberhinaus organisiertdierotehilfeinformationsveranstaltungenzuthemenwierechtshilfe,staatlicherrepressionundpolitischerverfolgungimin-undausland ( DieRoteHilfeengagiertsichzudemimBündnismitBürgerrechtsorganisationengegendieVerschärfungderStaatsschutzgesetzeunddenAbbauvon Grundrechten.ImMai2008gehörtedieRoteHilfegemeinsammitdenParteienDIELINKE.,BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,derSPDundFDPsowie Bürgerrechts-undMenschenrechtsvereinigungenwieAmnestyInternational unddemrepublikanischenanwältinnen-undanwältevereinzudenunterstützerneinerdemonstrationgegeneineverschärfungdesbayerischenversammlungsgesetzesinmünchen.gemeinsammitzahleichengewerkschaftsgliederungenunterzeichnetedierotehilfedenvondergewerkschaftver.di initiiertenaufruf VerhindertdasgeplanteBayerischeVersammlungsgesetz ( infomaterial/data/08_07_14_unterstuetzung-versammlungsfreiheit.pdf). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.April2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Am12.September2009gehörtedieRoteHilfezudenUnterstützernderBerlinerDemonstration FreiheitstattAngst gegenneueüberwachungsgesetzeder Bundesregierung.DerAufrufzudieserDemonstrationwurdenebenGewerkschaftenundBürgerrechtsorganisationenauchvonderFDP-Bundespartei,den JungenLiberalen,BÜNDNIS90/DIEGRÜNENundderParteiDIELINKE. mitgetragen ( InihrerMitgliedschaftvertrittdiesichausdrücklichalsströmungsübergreifend definierenderotehilfeeinbreitesspektrumvonaußerparlamentarischtätigen GruppierungenderpolitischenLinkenbiszuMitgliedernderParteiDIE LINKE.unddenJusos.SoriefenimDezember2007rund80Mitgliederund Funktionäre der Jusos ausdrücklich zum Beitritt in die Rote Hilfe auf. DasBundesamtfürVerfassungsschutzlistet ebensowiemehrerelandesämter fürverfassungsschutz dierotehilfeunter linksextremistischebestrebungen undverdachtsfälle auf.dabeiwerdenstellungnahmenderorganisationzitiert. SoheißtesineinerzitiertenBeilagederRotenHilfezurTageszeitungjunge Welt: DieRoteHilfe :EinGroßteilderArbeit,dendieRoteHilfeheutezuleistenhat,istnichtdirektmitKnastundInhaftierungverbunden.Dennochbleibt diesolidaritätmitmenschen,diewegenihrerpolitischenüberzeugungenund AktivitätenimGefängnissitzen,einzentralesAnliegenderRotenHilfe:Knast istimmernochderaugenfälligstehöhepunktstaatlicherrepression.daswegsperrenpolitischermenschen,derversuch,sieallerhandlungsmöglichkeiten zuberaubenundausallengesellschaftlichenzusammenhängenzureißen das istauchheutenochdieletztekonsequenzpolitischerunterdrückung. (Internetseiteder RotenHilfee.V.,27.Februar2008,zit.nach:BundesamtfürVerfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2008, S. 188). EbenfallszitiertwirdausderStellungnahmedesBundesvorstandesderRoten Hilfevom21.Juli2008zumEntwurffürein ZehntesGesetzzurÄnderungdes HessischenGesetzesüberdieöffentlicheSicherheitundOrdnung,dendieRote HilfeaufAnfragederFraktionDIELINKE.füreineAnhörungverfasste.Im VerfassungsschutzwirddabeieineKommentierungderRotenHilfezurgeplantenRegelungzurautomatisiertenErfassungvonKfZ-Kennzeichenzitiert: GeradeangesichtsdesausuferndenErmittlungs-undKriminalisierungseifersgegenüberlinkenoppositionellenGruppenwäremitdemneuenGesetzder massenhaftenaushebelungvongrundrechtentürundtorgeöffnet. (StellungnahmedesBundesvorstandsderRotenHilfevom21.Juli2008,zit.nach:Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2008, S. 189). Vorbemerkung der Bundesregierung DieGefangenenhilfsorganisation RoteHilfee.V. (RH)istkeinehumanitäre, aufdieresozialisierungvonstraftäternausgerichtetesolidaritätsorganisation. IhrZielistesvielmehr,gewaltbereite Linke inihremkampfgegendiebestehendeordnungzustützenundzustärken.dabeiidentifiziertsichdierhnicht nurmitderideologischenzielsetzungderlinksextremistischenstraftäter,sondernauchmitderendurchsetzungmittelsausübungvongewaltauchgegen Personen. 1.TeiltdieBundesregierungweiterhindieimBundesverfassungsschutzbericht 2008enthalteneEinstufungderRotenHilfeunter linksextremistischebestrebungen und Verdachtsfälle? a)wennja,aufwelchetatsächlichenanhaltspunktestütztsichdervorwurf linksextremistischer Bestrebungen? b)wennja,welchetragendenverfassungsgrundsätzewerdendurchdiese tatsächlichen Anhaltspunkte verletzt? c)wennnein,welcheneuebewertungnimmtdiebundesregierungvor,und aufwelchengeändertensachverhaltstütztsichdieseneueeinschätzung?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1484 DieBundesregierungistnachwievorderAuffassung,dassdieRHlinksextremistische,d.h.verfassungsfeindlicheBestrebungenimSinnedes 4desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)verfolgt.DieRHbeeinträchtigtin unterschiedlicherintensitätdiein 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätze. SobekenntsichdieRHohnejedeEinschränkungzuihrerkommunistischenTraditionundbildetbewusstundgewollteinSammelbeckenfür wennauchnicht ausschließlich AnhängerunterschiedlicherkommunistischerundanarchistischerTheorieansätzeunddiesepropagierenderVereinigungenundPersonenzusammenschlüsse.DieRHunterstütztPersonenundOrganisationenausdem linken Spektrum,wennundsoweitsieim gemeinschaftlichenkampf gegen diefreiheitlichedemokratischegrundordnungmitdemgesetzinkonfliktgeratensind.voraussetzungfürdiehilfederrhistunteranderem,dassderbetroffenekeinunrechtsbewusstseinimhinblickaufdasvonihmbegangenestrafbarehandelnzeigt,sondernanderbehauptetenlegitimitätfesthält.dieunterstützungsleistungenderrhumfassennebenfinanziellerhilfeauchdieideelle UnterstützungderTäter,umdieseindieLagezuversetzenundpsychischzuermutigen,den Kampf gegendiebestehendeordnungundderenangeblichen Repressionsapparat sowie poltische Gegner auch weiterhin fortzusetzen. ImRahmenihrer Antirepressionsarbeit nutztdierhjedegelegenheit,das deutscherechtssystem (ExekutiveundJudikative)alsInstrumentder politischenunterdrückung undder Gesinnungsjustiz zudiskreditieren.indem SinnestelltsiepolizeilichesHandelnundgerichtlicheEntscheidungenalswillkürlich,grund-undmenschenrechtswidrigoderalsAufhebungderGewaltenteilungdar.ZugleichwertetsiediegegendiebestehendeOrdnunggerichteten strafbarenhandlungenalsausdruck demokratischen Widerstands.Dabei scheutdierhselbstvorsolidaritätmitinhaftiertenterroristischengewalttätern, insbesondereausder RotenArmeeFraktion (RAF)nichtzurückundrelativiert die von diesen begangenen Gewalttaten. 2.InwieweitsiehtdieBundesregierungdieimBundesverfassungsschutzbericht 2008genannteSelbstdarstellungderRotenHilfeals parteiunabhängige, strömungsübergreifendelinkeschutz-undsolidaritätsorganisation miteinemfokusaufdasaktionsfeld Antirepression als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 3.Welchenderin 4Absatz2desBundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)genanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdiegenannte Selbstdarstellung der Roten Hilfe? 4.InwiefernstelltdiegenannteSelbstdarstellungderRotenHilfeeine gegen diefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 5.InwiefernsiehtdieBundesregierungdenimBundesverfassungsschutzbericht2008benanntenArbeitsschwerpunktderRotenHilfe derpolitischen undfinanziellenunterstützungvonangehörigendes,linken Spektrums, wenndieseaus,politischengründen straffälliggewordenodervon,staatlicherrepression betroffensind als extremistisch oder verfassungsfeindlich an?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.Welchemderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtderinFrage5genannteArbeitsschwerpunktderRoten Hilfe? AufwelcheGesetzeund/oderGerichtsurteilestützdieBundesregierung 7.InwiefernstelltderinFrage5genannteArbeitsschwerpunktderRoten Hilfeeine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1 Nummer 1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 8.InwiefernsiehtdieBundesregierungindenimBundesverfassungsschutzbericht2008benanntenweiterenAktivitätenderRotenHilfe derunterstützungvondemonstrationen,organisationvoninformations-unddiskussionsveranstaltungenzudenthemen,rechtshilfe oder,staatliche Repression undderherausgabeentsprechenderschriften als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 9.InwiefernrichtensichdieinFrage8genannteAktivitätenderRotenHilfe gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoder diesicherheitdesbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar? 10.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzen widersprechen die in Frage 8 genannten Aktivitäten der Roten Hilfe? 11.InwiefernsiehtdieBundesregierungdasimBundesverfassungsschutzbericht2008benannteEngagementderRotenHilfefüreineEinstellungder -129a-VerfahrengegenVerdächtigeder militantenkampagne gegen dasg8-treffen2007inheiligendammals extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 12.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdasobengenannteEngagementderRotenHilfefürdie Einstellung der -129a-Verfahren? 13.InwiefernstelltdasobengenannteEngagementderRotenHilfefürdieEinstellungder -129a-Verfahreneine gegendiefreiheitlichedemokratische Grundordnung,denBestandoderdieSicherheitdesBundesodereines Landes gerichtetebestrebungdar ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG)? 14.IstdasEngagementfürdieEinstellungder -129a-VerfahrennachAnsicht derbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich oder nur, weil es von der Roten Hilfe betrieben wird? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bitteje Zitat einzeln darlegen)? 15.InwieweitsiehtdieBundesregierungdievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungenzumStuttgarter -129b-ProzessgegenTürkeistämmigelinke AktivistenunddieEinschätzungdiesesVerfahrensals politischerschauprozess als extremistisch oder verfassungsfeindlich an? Wenn ja, welche Gesetze oder Gerichtsurteile stützen diese Auffassung?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprechendievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungen zum Stuttgarter -129b-Prozess gegen Türkeistämmige linke Aktivisten? 17.InwiefernstellendievomBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenvonderRotenHilfeorganisiertenInformationsveranstaltungenzum Stuttgarter -129b-ProzessgegenTürkeistämmigelinkeAktivisteneine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoder diesicherheitdesbundesodereineslandes gerichtetebestrebungdar ( 3 Absatz1 Nummer 1BVerfSchG)? 18.InwieweitsiehtdieBundesregierungdieimBundesverfassungsschutzbericht2008benannteAgitationderRotenHilfegegendie repressiveentwicklung indeutschlandals extremistisch oder verfassungsfeindlich an? 19.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprichtdievomBundesverfassungsschutzbericht2008genannte Agitation gegen die repressive Entwicklung in Deutschland? 20.InwiefernstelltdasvomBundesverfassungsschutzbericht2008genannte AgitierenderRotenHilfegegendie repressiveentwicklung indeutschlandeine gegendiefreiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheitdesbundesodereineslandes gerichtetebestrebung dar ( 3 Absatz 1 Nummer 1 BVerfSchG)? 21.IstdieimBundesverfassungsschutzbericht2008genannteAgitationgegen die repressiveentwicklung indeutschlandnachansichtderbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich odernur, weil sie von der Roten Hilfe betrieben wird? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bittejezitat einzeln darlegen)? 22.Welchenderin 4Absatz2BVerfSchGgenanntenVerfassungsgrundsätzenwidersprechendieimBundesverfassungsschutzbericht2008genannten Zitate der Roten Hilfe (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? 23.SinddieimBundesverfassungsschutzbericht2008zitiertenÄußerungen nachansichtderbundesregierunggenerell extremistisch oder verfassungsfeindlich odernur,weilsievonderrotenhilfevorgebrachtwerden? WelcheGesetzeoderGerichtsurteilestützendieseAuffassung (bitteje Zitat einzeln darlegen)? 24.InwiefernstellendieobengenanntenZitatederRotenHilfeeine gegendie freiheitlichedemokratischegrundordnung,denbestandoderdiesicherheit desbundesodereineslandes ( 3Absatz1Nummer1BVerfSchG)gerichteteBestrebungdar (bittefürjedesderbeidenzitateeinzelndarlegen)? DieFragen2bis24werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet:
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürdieEinschätzungeinerOrganisationalsextremistischkommtesaufdieGesamtschauallerdazuvorliegendentatsächlichenAnhaltspunktean.Nichtentscheidendisthingegen,objedeAktivitätundÄußerungfürsichalleinbetrachtet dieklassifizierungalsextremistischrechtfertigt.einebewertungalsextremistischistauchdannstatthaft,wenndievorliegendenanhaltspunktelediglich einenteilbereichderzielsetzungen,äußerungenundaktivitätenderorganisationundihrermitgliederbetreffen.auchbemisstsichdiebewertungdervorliegendenanhaltspunktenichtalleinanhanddereigenendarstellungseitensder Organisation,sondernanhanddesGesamterscheinungsbildeswieessichbei vernünftigerbetrachtungdarstellt.imhinblickaufdierhführtdiesimergebniszudereinschätzung,dassessichhierbeiumeineextremistischeorganisationhandelt.imübrigenwirdaufdievorbemerkungundantwortzufrage1 verwiesen. 25.WelchesGesetzund/oderwelcheGerichtsurteileerlaubendemVerfassungsschutznachAnsichtderBundesregierung,derRotenHilfedieim Bundesverfassungsschutzbericht2008genanntenZitateöffentlichvorzuwerfenunddieRoteHilfemitVerweisaufsolcheZitatealsextremistisch undverfassungsfeindlichzubezeichnen (bittefürjedeszitateinzelndarlegen)? DieBerichtspflichtendesBundesamtesfürVerfassungsschutzergebensichaus 16BVerfSchG.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungundAntwortzuFrage1 verwiesen. 26.SindimBundesverfassungsschutzbericht2008genanntenZitatederRoten HilfenachAnsichtderBundesregierungdurchdasimGrundgesetzgarantierte Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt? a) Wenn nein, warum nicht (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? b)aufwelchegesetzeundgerichtsurteilestütztsichdiebundesregierung bei dieser Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)? 27.WirddieBundesregierungsicherstellen,dassderVorwurfderVerfassungsfeindlichkeitderRotenHilfeinZukunftnichtmehrmitdenobengenannten oder vergleichbaren Zitaten begründet wird? Wenn nein, warum nicht? DiegenanntenZitatesindnachAnsichtderBundesregierungvomSchutzbereichdesRechtsauffreieMeinungsäußerungumfasst.Meinungengenießenden SchutzdesArtikels5Absatz1desGrundgesetzes (GG),ohnedassesdabeiauf derenbegründetheit,werthaltigkeitoderrichtigkeitankäme.geschütztsind damitgrundsätzlichauchextremistischemeinungen.allerdingsschließtdas RechtauffreieMeinungsäußerungausArtikel5Absatz1GGnichtaus,dass öffentlicheäußerungenvondenverfassungsschutzbehördenimrahmenihrer gesetzlichenaufgabenerfüllungaufextremistischeinhalteausgewertetwerden. 28.InwieweitisteineMitgliedschaftoderFunktionärstätigkeitinderRoten Hilfe mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereinbar? DieZugehörigkeitzueineralslinks-oderrechtsextremistischeinzuschätzenden OrganisationundderenUnterstützungkannimEinzelfallfürfehlendeVerfassungstreueunddamitgegeneineBeschäftigungimöffentlichenDienstsprechen.EskommtaberstetsaufdasgesamtePersönlichkeitsbildundaufdieUmständedesjeweiligenEinzelfallsan.PauschaleAussagenzurVereinbarkeit
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1484 einermitgliedschaftinderrhundeinertätigkeitimöffentlichendienstlassen sich insofern nicht treffen. 29.WirdesalsDienstvergehengewertet,fallssicheinBeamterdievomBundesverfassungsschutzbericht2008zitiertenMeinungenderRotenHilfezu eigen macht? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? BeamtebegeheneinDienstvergehen,wennsieschuldhaftdieihnenobliegenden Pflichtenverletzen.AußerhalbdesDienstesistdiesesnurdanneinDienstvergehen,wenndiePflichtverletzungnachdenUmständendesEinzelfallsinbesonderemMaßegeeignetist,dasVertrauenineinerfürihrAmtoderdasAnsehendesBeamtentumsbedeutsamenWeisezubeeinträchtigen (vgl. 77Absatz1 desbundesbeamtengesetzes BBG und 47Absatz1desBeamtenstatusgesetzes BeamtStG). BeamtemüssensichdurchihrgesamtesVerhaltenzurfreiheitlichendemokratischenGrundordnungimSinnedesGrundgesetzesbekennenundfürderen Erhaltungeintreten;beipolitischerBetätigunghabensiedieMäßigungundZurückhaltungzuwahren,diesichausihrerStellunggegenüberderAllgemeinheit undausderrücksichtaufdiepflichtenihresamtesergeben ( 60BBG, 52 und53beamtstg).diesepolitischetreuepflichtgehörtzudengrundpflichten derbeamten.nachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtssinddas bloßehabeneinerüberzeugungundbloßemitteilungenhierüberkeineverletzungdertreuepflicht.eindienstvergehenliegtnurvor,wennbeamteausihrerpolitischenüberzeugungfolgerungenfürihreeinstellunggegenüberder verfassungsmäßigenordnungderbundesrepublikdeutschland,fürdieartder ErfüllungihrerDienstpflichten,fürdenUmgangmitihrenMitarbeiternoderfür politischeaktivitätenimsinneihrerpolitischenüberzeugungziehen (vgl. BVerfGE39,334 [350f.]).ObeinDienstvergehenvorliegt,mussgegebenenfallsvondenzuständigenDisziplinarbehördenundGerichtenunterBerücksichtigungallermaßgeblichenUmständedesEinzelfallsunddesPersönlichkeitsbildes des Beamten beurteilt werden. 30.InwieweitsiehtdieBundesregierunginderMitgliedschaftoderFunktionärstätigkeitinderRotenHilfeeinenHinderungsgrundfürAuftritteder betreffenden Personen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen? DieEntscheidungskriterienfürdenAuftrittbestimmterPersonenimöffentlichrechtlichenFernsehenobliegendenFernsehanstalten,dieinsoweitdenSchutz derrundfunkfreiheitausartikel5absatz1gggenießenundimrahmender landesgesetzlichenvorgabeneigenständigüberausrichtung,inhaltundform ihrersendungenbestimmen.diebundesregierungnimmtzuindiesemzusammenhang ergangenen Entscheidungen der Fernsehanstalten keine Stellung.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8748 17. Wahlperiode 27. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrAufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
MehrKennzeichenerfassung und Funkzellenabfrage im sogenannten Autotransporter-Fall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehrderdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8093 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
MehrNach dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobilien AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13043 17. Wahlperiode 11. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler weiterer
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1914
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2227 17. Wahlperiode 21. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8479 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrverantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1022 17. Wahlperiode 15. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrUnterbringung von BKA-Mitarbeitern in bekanntem Neonazi-Treff
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7963 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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