Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Wandsbek

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Wan ds bek Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt WBZ 21 Schloßgarten Hamburg Telefon Telefax wbz21@wandsbek.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon GZ.: W/WBZ/16322/2017 Hamburg, den 21. Februar 2018 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit Baublock Flurstück 3809 in der Gemarkung: Wandsbek Errichtung einer Abgabeeinrichtung für AdBlue an einer Tankstelle (Kompakttankanlage für PKW) GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: U1, Busse Wandsbek Markt

2 Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Folgende Genehmigung kann erteilt werden: Errichtung einer Abgabeeinrichtung für AdBlue an einer Tankstelle. Die Erlaubnis erlischt, wenn von ihr innerhalb von zwei Jahren kein Gebrauch gemacht wird ( 34 (4) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz). Zuständige Stelle für die Überwachung: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachbereich Anlagensicherheit (V21) Billstraße Hamburg Begründung 2. Betriebssicherheitsverordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl. I, S.49) in der z. Zt. gültigen Fassung 3. Für den Umbau und den Betrieb der Tankstelle sind im Wesentlichen die BetrSichV und die Technischen Regeln in ihrer derzeit gültigen Fassung zu beachten. Nebenbestimmung 4. Bauherr der Tankstelle ist die Westfalen AG, Industrieweg 43, Münster, in Vertretung Herr Arnd Zimmermann, En de Siep 98, Krefeld. 5. Die AdBlue Tankanlage ist entsprechend den eingereichten Zeichnungen und der Beschreibung aufzustellen und zu betreiben soweit nachfolgende Bestimmungen nicht entgegenstehen. 6. Die Tankstelle ist vor der erstmaligen Verwendung von einer ZÜS prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes: die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung (vorhanden und Inhalt plausibel) ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet, die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel, die rechtzeitige Feststellung von Schäden, die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen wirksam sind. Die Bescheinigung der ZÜS über die Prüfung vor Inbetriebnahme, nach Montage, ist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachbereich V21, Billstraße 80, Hamburg zuzusenden. W/WBZ/16322/2017 Seite 2 von 6

3 7. Die Prüfung muss vor Inbetriebnahme nach Montage stattfinden. Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. ( 14 Abs. 1 BetrSichV) 8. Treten durch besondere Betriebszustände oder Betriebsstörungen, Gefährdungen auf, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass dies durch Warneinrichtungen angezeigt wird. ( 11, Abs. 3, BetrSichV) 9. Bevor Beschäftigte die AdBlue Tankanlage erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für das Befüllen, Entleeren, Reinigen, Instandhalten, besondere Betriebszustände und Betriebsstörungen. Die Betriebsanweisung ist gut sichtbar und dauerhaft im Zugangsbereich der AdBlue Tankanlage anzubringen. 10. Beschäftigte und Beteiligte von Fremdfirmen sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit (Wartung, Instandhaltung, Reparatur) und wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, über - die besonderen Gefahren beim Umgang mit AdBlue - die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, - die bei Hautkontakt, Schadensfällen, Unfällen der Schutzeinrichtungen, - die Bedienung und Wartung der ADBlue Tankanlage unter Zugrundelegung der Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung zu unterweisen. Alle Unterweisungen sind zu dokumentieren. Die Beschäftigten haben die Unterweisungen durch ihre Unterschrift zu bestätigen. 11. Spätestens zur Prüfung vor Inbetriebnahme sind - die Bescheinigung über Unterweisungen der Beschäftigten, - die Gefährdungsbeurteilung, vom Betreiber unterschrieben, - die Prüfbescheinigung einer ZÜS über die ordnungsgemäße Installation der sicherheitstechnischen und der elektrischen Einrichtungen vorzulegen. 12. Soweit nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, müssen an Arbeitsmitteln oder in deren Gefahrenbereich ausreichende, verständliche und gut wahrnehmbare Sicherheitskennzeichnungen und Gefahrenhinweise sowie Einrichtungen zur angemessenen, unmissverständlichen und leicht wahrnehmbaren Warnung im Gefahrenfall vorhanden sein. ( 9, Abs. 5, BetrSichV) Hinweise 13. Betankungsvorgänge sind zu überwachen. 14. Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden, müssen aber jederzeit einsehbar sein. W/WBZ/16322/2017 Seite 3 von 6

4 Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Wandsbek 42 mit den Festsetzungen: GE IV / GE II; GRZ 0,8; GFZ 1,6 Baunutzungsverordnung vom Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 42 / 2 Lageplan 42 / 3 Grundriss-Lageplan 42 / 4 Anlagenbeschreibung 42 / 6 Produktbeschreibung AdBlue Behälter 42 / 8 Certificate Europäische Technische Zulassung 42 / 11 Ansichten Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG W/WBZ/16322/2017 Seite 4 von 6

5 Anlage zum Bescheid W/WBZ/16322/2017 Seite 5 von 6

6 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 1; Automat; Behälter Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 0 Vollgeschosse W/WBZ/16322/2017 Seite 6 von 6

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