NomosPraxis. Schwerbehinderten- arbeitsrecht. Nomos. Schmidt. 2. Auflage

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1 NomosPraxis Schmidt Schwerbehinderten- arbeitsrecht 2. Auflage Nomos

2 NomosPraxis Bettina Schmidt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Bonn Schwerbehindertenarbeitsrecht 2. Auflage Nomos

3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2014 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Vorwort Beim Titel dieses Buches Schwerbehindertenarbeitsrecht denkt man zunächst an ein arbeitsrechtliches Handbuch, was das vorliegende Werk auch sein will. Schwerbehindertenarbeitsrecht betrifft die Regelungen in den 68 ff SGB IX, ist also eine Rechtsmaterie, die in einem Sozialgesetzbuch geregelt ist. Arbeitsrechtliche Aspekte kommen häufig in den sozialrechtlichen Kommentierungen zum SGB IX, das unter der Überschrift Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen steht, zu kurz. Schwerbehindertenarbeitsrecht ist weiterhin auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung hoch aktuell. Dieses Buch gibt zunächst einen Überblick über alle mit dem Begriff des Schwerbehindertenarbeitsrechts verbundenen Problembereiche. Vor allem will es aber allen im Schwerbehindertenarbeitsrecht tätigen Rechtsanwendern praktische Hinweise geben, die sich aus den jeweiligen gesetzlichen Regelungen im SGB IX und insbesondere auch aus der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung für die arbeitsrechtliche Praxis ergeben. Insofern richtet sich dieses Buch sowohl an im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Richter als auch an Personalabteilungen größerer Unternehmen, darüber hinaus an Integrationsämter, Integrationsfachdienste, örtliche Fürsorgestellen, Beauftragte des Arbeitgebers, Personalräte, Betriebsräte und vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, von denen ich viel Resonanz zur ersten Auflage erhalten habe. Im vorliegenden Werk sind alle Rechtsprobleme zusammengefasst, die sich typischerweise aus dem Arbeitsverhältnis mit einem behinderten oder schwerbehinderten Arbeitnehmer ergeben. Schwerpunkte der Darstellung sind die Feststellung der Behinderung und der Gleichstellung behinderter Menschen, die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die Besonderheiten bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und das Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung im AGG. In der zweiten Auflage wurde der höchst praxisrelevante Bereich des Anspruchs eines schwerbehinderten Menschen auf angemessene Beschäftigung und die Präventionsvorschriften, vor allem das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), umfassend neu überarbeitet. Hierzu wird auch die neueste arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere die des BAG, ausführlich dargestellt, insbesondere auch die Problematik der Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers bei nicht leidensgerechter Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen. Beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen war die neue Rechtsprechung des BAG einzuarbeiten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Hier werden das gesamte Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt sowie die Rechtsmittel behandelt. Ich wünsche mir, dass dieses Werk weiterhin ein wertvolles Arbeitsbuch für die Praxis ist. Mir war es wichtig, die Fallgestaltungen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen ergeben können, an zahlreichen Stellen des 5

5 Vorwort Buches zusammenzufassen und so einen schnellen Überblick über die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Praxis zu geben. Ergänzend dazu beitragen sollen Beispiele, Checklisten, Ablaufpläne, etwa bei den Pflichten, die ein Arbeitgeber bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zu beachten hat, oder beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. In der zweiten Auflage wurde das Werk vollständig neu überarbeitet und die inzwischen ergangene Rechtsprechung sowie neue Literatur eingearbeitet, aber auch die Checklisten optimiert. Mein Dank gilt vor allem meinem Ehemann, Christoph Schmidt, der mich auch bei der zweiten Auflage dieses Buches mit Geduld begleitet hat. Bonn im Oktober 2013 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 6

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Literaturverzeichnis Arbeitsrechtliche Regelungen im SGB IX I. Zielsetzung der Regelungen des SGB IX II. Definition der Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen ( 2 Abs. 2 SGB IX) Behinderung isv 2 Abs. 1 SGB IX Schwerbehinderung isv 2 Abs. 2 SGB IX III. Feststellung der Behinderung sowie des GdB Antrag Zuständigkeit Verfahren ( 69 SGB IX) a) Vorliegen einer Behinderung ( 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX) b) Bemessung des GdB ( 69 Abs. 1 S. 4 6 SGB IX) c) Anderweitige Feststellung der Behinderung und ihres Grades ( 69 Abs. 2 SGB IX) d) Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ( 69 Abs. 4 SGB IX) Ausweis ( 69 Abs. 5 SGB IX) Neufeststellung des GdB Verringerung des GdB auf unter Rechtsmittel IV. Gleichgestellte behinderte Menschen ( 2 Abs. 3 SGB IX) Antrag Anspruch auf Gleichstellung Voraussetzungen der Gleichstellung Wirkungen der Gleichstellung Rechtsmittel V. Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Ausgleichsabgabe ( 71 ff SGB IX) a) Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber im Allgemeinen b) Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber c) Umfang der Beschäftigungspflicht d) Anrechnung auf die Pflichtquote e) Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern ( 80 SGB IX) a) Verzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen ( 80 Abs. 1 SGB IX)

7 Inhaltsverzeichnis b) Verpflichtung zur Datenübermittlung zwecks Prüfung der Beschäftigungs- und Ausgleichsabgabepflicht ( 80 Abs. 2 SGB IX) c) Auskunftspflicht ( 80 Abs. 5 SGB IX) d) Verpflichtung zum Einblick in den Betrieb ( 80 Abs. 7 SGB IX).. 47 e) Mitteilungspflicht der Vertrauenspersonen ( 80 Abs. 8 SGB IX).. 48 VI. Einstellung schwerbehinderter Menschen Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft Pflichten des Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung ( 81 Abs. 1 SGB IX) Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber ( 82 SGB IX) a) Meldepflicht b) Einladung zum Vorstellungsgespräch VII. Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung Neuregelung im AGG Inhalt des Benachteiligungsverbotes Rechtsfolgen Frist zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches Beweislast VIII. Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung ( 81 Abs. 4 SGB IX) Überblick Beschäftigungsanspruch ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX) Darlegungs- und Beweislast Förderung der beruflichen Bildung ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 SGB IX) Behindertengerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes ( 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 und 5 SGB IX) Schadensersatzanspruch IX. Wiedereingliederung Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers X. Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ( 81 Abs. 5 SGB IX) XI. Integrationsvereinbarung XII. Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement Präventionsmaßnahmen bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses ( 84 Abs. 1 SGB IX) Betriebliches Eingliederungsmanagement ( 84 Abs. 2 SGB IX) a) Zweck des betrieblichen Eingliederungsmanagements b) Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich c) Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber d) Zustimmung des Betroffenen e) Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen

8 Inhaltsverzeichnis f) Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes g) Zusammenfassung des BEM h) Auswirkungen auf den Kündigungsschutz i) Darlegungs- und Beweislast j) Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den 85 ff SGB IX Förderung der Arbeitgeber durch Rehabilitationsträger und Integrationsämter ( 84 Abs. 2, 102 Abs. 3 u. 4 SGB IX) XIII. Zusammenarbeit aller Beteiligten ( 99 SGB IX) XIV. Mehrarbeit ( 124 SGB IX) XV. Zusatzurlaub ( 125 SGB IX) Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer I. Zustimmungserfordernis für schwerbehinderte Arbeitnehmer Vorherige Zustimmung durch das Integrationsamt Zielsetzung des besonderen Kündigungsschutzes Verhältnis zum allgemeinen Kündigungsschutz Geschützter Personenkreis Erfordernis der Zustimmung a) Schwerbehinderteneigenschaft b) Gleichgestellte behinderte Menschen c) Arbeitnehmer d) Beamte und Richter Fehlende Tatbestandsvoraussetzungen Negativattest II. Zustimmungsfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung durch den Schwerbehinderten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Aufhebungsvertrag Befristetes Arbeitsverhältnis Auflösende Bedingung Anfechtung des Arbeitsvertrages Direktionsrecht Einführung von Kurzarbeit Insolvenz Gesetzliche Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz ( 90 SGB IX) a) Ausnahme in den ersten sechs Monaten ( 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) b) Stellen nach 73 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 SGB IX ( 90 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX) c) Vollendung des 58. Lebensjahres und soziale Alterssicherung ( 90 Abs. 1. Nr. 3 SGB IX) d) Entlassung aus Witterungsgründen ( 90 Abs. 2 SGB IX) Neuregelung in 90 Abs. 2 a SGB IX

9 Inhaltsverzeichnis a) Fehlender Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ( 90 Abs. 2 a Alt. 1 SGB IX) b) Fehlende Mitwirkung im Feststellungsverfahren ( 90 Abs. 2 a Alt. 2 SGB IX) Darlegungs- und Beweislast Übersicht über die Fallgruppen des 90 Abs. 2 a SGB IX III. Kündigungsschutzverfahren Antrag des Arbeitgebers Durchführung des Zustimmungsverfahrens a) Ermittlung des Sachverhalts b) Stellungnahmen der Beteiligten c) Untersuchungsgrundsatz ( 20 SGB X) d) Anhörungsgebot e) Mitwirkungspflicht der Beteiligten f) Gütliche Einigung g) Mündliche Verhandlung Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens a) Frist für die Entscheidung des Integrationsamtes ( 88 Abs. 1 SGB IX) b) Zustimmungsfiktion ( 88 Abs. 5 SGB IX) c) Form und Bekanntgabe der Entscheidung ( 88 Abs. 2 SGB IX) d) Ausspruch der Kündigung im Falle der zustimmenden Entscheidung ( 88 Abs. 3 SGB IX) e) Keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln ( 88 Abs. 4 SGB IX) f) Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung g) Mindestkündigungsfrist ( 86 SGB IX) IV. Entscheidung des Integrationsamtes Ermessensentscheidung a) Pflichtgemäßes Ermessen b) Fehlerhafte Ermessensausübung c) Ermessensspielraum Bewertung der Kündigungsgründe a) Betriebsbedingte Gründe b) Gründe in der Person c) Gründe im Verhalten Einschränkung des Ermessens ( 89 SGB IX) a) Einstellung und Auflösung von Betrieben und Dienststellen ( 89 Abs. 1 S. 1 SGB IX) aa) Betriebsstilllegung bb) Dreimonatiger Entgeltfortzahlungszeitraum cc) Wechsel des Betriebszweckes, Betriebsverlegung, Betriebsübergang

10 Inhaltsverzeichnis b) Betriebseinschränkung ( 89 Abs. 1 S. 2 SGB IX) aa) Verringerung der Arbeitsplätze bb) Erfüllung der Beschäftigungspflicht cc) Lohnfortzahlung für drei Monate c) Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ( 89 Abs. 1 S. 3 SGB IX) d) Vorhandensein eines anderen angemessenen und zumutbaren Arbeitsplatzes ( 89 Abs. 2 SGB IX) e) Insolvenz ( 89 Abs. 3 SGB IX) V. Rechtsmittel Widerspruch und Klage Widerspruchsausschuss Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Bedeutung für den Ausspruch und die Wirksamkeit der Kündigung Rechtsweg zum Arbeitsgericht a) Einhaltung der Dreiwochenfrist des 4 S. 1 KSchG b) Bindung der Arbeitsgerichte an die Entscheidung des Integrationsamtes VI. Besondere Tatbestände Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung Änderungskündigung Außerordentliche Kündigung a) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung aa) Zweiwochenfrist ( 91 Abs. 2 SGB IX) bb) Verhältnis zwischen der Zweiwochenfrist nach 91 Abs. 2 SGB IX und der nach 626 Abs. 2 BGB cc) Fristberechnung bei Sonderkündigungsschutz und Beteiligung der Interessenvertretungen nach 102 BetrVG und 79 BPersVG dd) Form und Inhalt des Antrags ee) Frist zur Entscheidung durch das Integrationsamt über den gestellten Antrag ( 91 Abs. 3 SGB IX) b) Einschränkung des Ermessens ( 91 Abs. 4 SGB IX) aa) Zweck und Ausnahmen der Regelung in 91 Abs. 4 SGB IX bb) Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung cc) Ermessensgesichtspunkte c) Ausspruch der außerordentlichen Kündigung nach zustimmender Entscheidung ( 91 Abs. 5 SGB IX) d) Arbeitskämpfe ( 91 Abs. 6 SGB IX) Erweiterter Beendigungsschutz a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung bei Berufsbzw Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung auf Zeit

11 Inhaltsverzeichnis b) Kenntnis des Arbeitgebers c) Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten d) Rechtsfolgen Stichwortverzeichnis

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