Kommunal. Schaalsee im Winter. des Amtes Zarrentin

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1 A Kommunal NZEIG GER 20. Jahrgang Nr. 2/ Februar des Amtes Zarrentin Amtliche Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Zarrentin, der Stadt Zarrentin am Schaalsee, der Gemeinden Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn, des Schulverbandes Zarrentin-Lassahn und des Planungsverbandes Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin Schaalsee im Winter Selten friert der Schaalsee so zu, dass das Eis begehbar ist. Zu groß ist die Wassermenge, die bei dem tiefen See abkühlen muss, ehe sich eine dicke Eisschicht auf der Oberfläche bilden kann. Immer wieder findet auch ein Temperaturausgleich zwischen den tieferen Zonen und der Oberfläche statt. Erst, wenn es tagelang zweistellige Frostgrade gegeben hat, entsteht eine geschlossene Eisdecke. Dabei muss es möglichst auch windstill sein, denn Wellenbewegung stört wieder die Eisbildung ebenso wie Gänsescharen, die herumschwimmend das Wasser in Bewegung halten. Auf die Fläche dünnen Eises in Ufernähe begeben sich gern die Blässhühner und Enten zum Ausruhen. In großen Gruppen sind sie am besten vor ihren Feinden geschützt. Einige der ruhenden Vögel sind immer aufmerksam und können laut vor dem herannahenden Seeadler warnen. Die Zahl der Seeadler hat zugenommen. Schon über 10 Adler konnte man gleichzeitig am See beobachten, dem Ort, wo Beute vorhanden ist. Aber nur kranke Tiere lassen sich leicht von ihm greifen. Text und Zeichnung: Helmut Meyer, Holzkrug Besuchen Sie das Amt Zarrentin im Internet unter: Wir halten interessante Informationen für Sie bereit.

2 Amtsverwaltung Öffnungszeiten Jahrgang Februar 2013 Kooperatives Bürgerbüro des Amtes Zarrentin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Tag in Zarrentin in Vellahn Montag 09:00 15:00 Uhr Dienstag 09:00 12:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr 13:30 18:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 15:00 Uhr Freitag 09:00 12:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr Bürgermeistersprechstunden Gemeinde Gallin Gemeinde Kogel Gemeinde Lüttow-Valluhn Gemeinde Vellahn Stadt Zarrentin am Schaalsee Sprechzeiten Amtsverwaltung in Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8 und in der Außenstelle Vellahn, Dr.-Robert-Koch-Straße 1: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Amtsvorsteher Herr Marko Schilling in Vellahn und Zarrentin nach Absprache Klaus-Dieter Müller Mittwoch und Mittwoch , 18:00-19:00 Uhr im Gemeindebüro oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter André Brosch nach Vereinbarung Heiko Frank nach Vereinbarung Horst Geistlinger , jeweils Dienstag, 10:00-11:30 Uhr und 17:00-18:00 Uhr Greta Glass , jeweils Dienstag, 15:00-18:00 Uhr Amtsverwaltung Zarrentin, Kirchplatz 8 oder nach vorheriger telefonischer Absprache Die Amtsverwaltung bemüht sich, ihren Besuchern auch außerhalb der Sprechzeiten weiterzuhelfen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass dies nicht immer möglich ist, weil Mitarbeiter/innen Außentermine haben, also gar nicht zur Verfügung stehen, unaufschiebbare Arbeiten erledigen müssen, z.b. um Sitzungen der Stadt- und Gemeindegremien vorzubereiten oder Anträge, Eingaben und Ähnliches von Bürgerinnen und Bürgern termingerecht erledigt werden müssen, weil sonst Nachteile für die Antragsteller entstehen können. Wenn Sie aber beim besten Willen nicht zu unseren Sprechzeiten kommen können, dann vereinbaren Sie doch bitte einen Termin. Die Amtsverwaltung bemüht sich, auf Ihre Wünsche einzugehen. Telefon-Durchwahlnummern Zentrale Telefon: ; Telefax: Verwaltungsleitung Herr Schilling Amtsvorsteher Frau Piontek Leitende Verwaltungsbeamtin Fachdienst Innere Verwaltung/Verwaltungssteuerung Frau Piontek Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Plust Assistentin der Verwaltungsleitung Frau Voshage Kommunale Gremien Frau Detert Personalangelegenheiten Herr Volkmann EDV Frau Lippardt Rechtmäßigkeitsprüfung, Kommunalrecht, Wahlen, Öffentlichkeitsarbeit Amt für Finanzen und Bürgerservice Herr Abel Fachamtsleiter Frau Dietz Anlagenbuchhaltung, Haushalt Frau Masberg Kasse Frau Friedrich Kasse Frau Sprenger Steuern/Abgaben / Kitas Frau Meyerhof Steuern/Abgaben Frau Krampe Schulen/Jugend/Kultur Frau Drenckhahn Geschäftsbuchhaltung Frau Below Geschäftsbuchhaltung Frau Bünger Geschäftsbuchhaltung Frau Schröder Geschäftsbuchhaltung Frau Hieke Bibliothek Frau Kroschewski Kulturangelegenheiten Frau Marwedel Tourismus Bürgerbüro Zentrale Frau Harth Bürgerberater Frau Schlüter Bürgerberater Frau Kurpiela Bürgerberater Frau König Bürgerberater Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Herr Schiewer Fachamtsleiter Herr Thorn Straßenbau, Tiefbau Frau Dassow Regional- und Bauleitplanung, Städtebauförderung Frau Hoffmann Liegenschaftsverwaltung, Friedhofswesen Frau Bölke Bauhöfe, Grünflächenpflege Naturschutzfachplanungen, verkehrsrechtliche Anordnungen Frau Fenske Objektverwaltung, Hochbau Herr Engel Bauordnung- und Bauplanungsrecht Hausnummernvergabe Wirtschaftsförderung Frau Meyburg Brand- u. Katastrophenschutz Gewerbe- u. Gaststättenrecht Frau Baum Standesamt, Gewerbe- u. Gaststättenrecht Herr Stein Ordnungsrecht, Naturschutz Wildschäden, ruhender Verkehr Frau Krakow Wohngeld Außenstelle Vellahn Telefon ; Telefax Frau Fredricksdotter Objektverwaltung Bürgerbüro IMPRESSUM Redaktion, Herausgeber/Vertrieb des Kommunalanzeigers Amt Zarrentin: Amt Zarrentin, Frau Lippardt, Kirchplatz 8,19246 Zarrentin am Schaalsee Telefon: , Fax: , lippardt@zarrentin.de Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Zum Kirschenhof 12, Schwerin Tel.: , Fax: , info@werbeagentur-plust.de, Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg Das amtliche Bekanntmachungsblatt»Kommunalanzeiger Amt Zarrentin«erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Auflage: Stück Die nächste Ausgabe erscheint am Redaktionsschluss ist der , 10 Uhr. Kommunal Anzeiger - Seite 2

3 Jahrgang 2013 Amtsverwaltung Öffnungszeiten 8. Februar 2013 Öffnungszeiten Bibliothek der Gemeinde Vellahn, Dr.-Robert-Koch-Straße 1, Vellahn Mittwoch Uhr bis Uhr Erreichbarkeit der Schulsozialarbeiterinnen Schule Vellahn Frau Doreen Hose Tel Schule Zarrentin Frau Kerstin Brillowski Tel Schulverein Zarrentin am Schaalsee e.v. Rosenstraße 27, Zarrentin am Schaalsee Vorsitzende Frau Rathjen, Tel oder Schulverein Vellahn e.v. Schulstraße 2, Vellahn Vorsitzender Herr Marmulla, Tel: Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Vellahn Am 12. März 2013 findet um 19:00 Uhr im Gasthaus zur Guten Quelle in Vellahn die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Vellahn statt. Tagesordnung 1. Eröffnung/Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht durch den Kassenführer 4. Bericht der Kassenprüfung/Entlastung des Vorstandes 5. Anstehende Neuverpachtung bzw. Verlängerung des laufenden Pachtvertrages 6. Sonstiges Jagdvorstand Amtliche Bekanntmachung Stadt Zarrentin am Schaalsee Stadt Zarrentin am Schaalsee Heimatmuseum Klosterscheune Kirchplatz 8, Öffnungszeiten Dienstag Freitag Samstag und Sonntag Eintritt: Erwachsene Jugendliche Jahre Gruppe ab 10 Personen Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 1,50 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Außerhalb der Öffnungszeiten für Schulklassen und Reisegruppen nach Vereinbarung mit Jürgen Schröder Tel Dieter Schmahl Tel Kloster Zarrentin am Schaalsee Öffnungszeiten in Bibliothek und Kloster Seit dem bis Ende Februar haben Bibliothek und Kloster zu folgenden Zeiten geöffnet: Bibliothek Kloster Montag geschlossen geschlossen Dienstag bis Uhr bis Uhr Mittwoch bis Uhr bis Uhr Donnerstag geschlossen geschlossen Freitag bis Uhr bis Uhr bis Uhr Samstag bis Uhr bis Uhr Sonntag bis Uhr bis Uhr An Feiertagen geschlossen bis Uhr Achtung Änderung der Öffnungszeiten an den Wochenenden! Seit dem bis Ende Februar 2013 hat die Bibliothek an den Wochenenden von Uhr Uhr geöffnet! In der Woche bleiben die Öffnungszeiten unverändert. Stadtbibliothek im Kloster Zarrentin Kirchplatz Zarrentin am Schaalsee Tel.: Mail: bibliothek@zarrentin.de einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport der Stadt Zarrentin am Schaalsee am Dienstag, den um 19:00 Uhr im Beratungsraum der Amtsverwaltung, Amtsstraße 5, Zarrentin am Schaalsee Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Einwohnerfragestunde 5. Wahl des neuen Ausschussvorsitzenden 6. Zuschüsse an Vereine und Verbände Anträge und Anfragen Nicht öffentlicher Teil: 8. Vorstellung der Kulturarbeit Stadt Zarrentin 2012/2013 Öffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Arndt stellvertretender Ausschussvorsitzender Amtliche Bekanntmachung Stadt Zarrentin am Schaalsee einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Wege, Verkehr und Umwelt der Stadt Zarrentin am Schaalsee am Montag, den um 19:00 Uhr im Kloster, kleiner Saal, Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Einwohnerfragestunde 5. Festlegung zur Verkehrs- und Parksituation in der Stadt Zarrentin a.s. 6. Umsetzung von Maßnahmen über das BOV Boissow-Bantin im Jahr Anträge und Anfragen gez. Johanssen Ausschussvorsitzender Kommunal Anzeiger - Seite 3

4 Jahrgang 2013 Amtliche Bekanntmachung 8. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Zarrentin einer Sitzung des Schulverband Zarrentin am Donnerstag, den um 19:00 Uhr im Beratungsraum in der Fritz-Reuter-Schule, Rosenstraße 27, Zarrentin am Schaalsee Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 01. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der Tagesordnung 03. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Bericht der Schulverbandsvorsteherin 05. Bericht der Schulleiterin 06. Bericht der Schulsozialarbeiterin 07. Einwohnerfragestunde 08. Eröffnungsbilanz zum Haushaltssatzung und Haushaltsplan Anträge und Anfragen Nicht öffentlicher Teil: 11. Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil: 12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Glass Schulverbandsvorsteherin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lüttow-Valluhn einer Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lüttow-Valluhn am Dienstag, den um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Lüttow Tagesordnung Öffentlicher Teil: 01. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der Tagesordnung 03. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Bericht des Bürgermeisters 05. Einwohnerfragestunde 06. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beschlussfassung über die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lüttow-Valluhn 08. Beschlussfassung über den Erlass einer Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden, von Projekten und Initiativen im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich sowie zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Lüttow-Valluhn 09. Beschluß zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen ( ) für den Amtsgerichtsbezirk Hagenow 10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 Gewerbegebiet am Sandberg (ehem. Kies- und Betonwerk der ZBO Gresse) westlich der B 195 der Gemeinde Lüttow-Valluhn, Ortsteil Lüttow; Abwägungsbeschluss 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 Gewerbegebiet am Sandberg (ehem. Kies- und Betonwerk der ZBO Gresse) westlich der B 195 der Gemeinde Lüttow-Valluhn, Ortsteil Lüttow; Satzungsbeschluss 12. Anträge und Anfragen Nicht öffentlicher Teil: 13. Vergabe von Leistungen 14. Vertragsangelegenheiten 15. Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil: 16. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Frank Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gallin einer Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gallin am Donnerstag, den um 19:00 Uhr im Gasthaus Gallin, Dorfstraße 43, Gallin Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 01. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der Tagesordnung 03. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Bericht des Bürgermeisters 05. Einwohnerfragestunde 06. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Amtsperiode Bauangelegenheiten 09. Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil: 10. Vergabe von Leistungen 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil: 13. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Müller Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Stadt Zarrentin am Schaalsee einer Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Zarrentin am Schaalsee am Donnerstag, den um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Zarrentin am Schaalsee, Möllnsche Straße, Zarrentin am Schaalsee Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 01. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der Tagesordnung 03. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Bericht der Bürgermeisterin 05. Einwohnerfragestunde 06. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Brandschutzkonzept der Stadt Zarrentin am Schaalsee 08. Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Amtsperiode Umsetzung von Maßnahmen über das BOV Boissow-Bantin im Jahr Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 11. Anträge und Anfragen Nicht öffentlicher Teil: 12. Grundstücksangelegenheiten Öffentlicher Teil: 13. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Glass Bürgermeisterin Kommunal Anzeiger - Seite 4

5 Jahrgang 2013 Amtliche Bekanntmachung 8. Februar 2013 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kogel Satzung über die Aufhebung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Kogel und seiner Ortsteile vom , bekanntgemacht im Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin am Aufgrund des 86 Absatz 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kogel vom folgende Satzung erlassen: 1 Aufhebung Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Kogel und seiner Ortsteile wird hiermit ersatzlos aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Kogel, den Brosch Bürgermeister verhaltes geltend gemacht worden ist. Gleiches gilt für nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges ( 215 BauGB). Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden ( 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). gez. Brosch Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kogel 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kogel Bekanntmachung der Genehmigung Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kogel am beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Verfügung des Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V vom ; Aktenzeichen V 550 a (2. Änd.)) genehmigt. Die räumliche Lage ist dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kogel Bebauungsplan Nr. 5 Betriebserweiterung Firma ReFood der Gemeinde Kogel Bekanntmachung der Genehmigung Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kogel am beschlossene Satzung des o.g. Bebauungsplan Nr. 5 wurde mit Verfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom ; Aktenzeichen BP genehmigt. Die räumliche Lage ist dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen: Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht! Die Satzung des o.g. Bebauungsplan Nr. 5 wird mit dieser Bekanntmachung wirksam! Jedermann kann die Satzung des o.g. Bebauungsplan Nr. 5 einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tage im Amt Zarrentin, Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Kirchplatz 8, Zarrentin während der Sprechzeiten dienstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen! Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kogel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht! Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam! Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tage im Amt Zarrentin, Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Kirchplatz 8, Zarrentin während der Sprechzeiten dienstags von Uhr bis Uhr u. von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen! Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kogel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. Gleiches gilt für nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges ( 215 BauGB). Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden ( 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). gez. Brosch Bürgermeister Kommunal Anzeiger - Seite 5

6 Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang Februar 2013 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kogel 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kogel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVO- Bl. S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung am und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Kogel vom wird wie folgt geändert: Der 8 - Öffentliche Bekanntmachungen erhält nachfolgende Fassung: 8 Öffentliche Bekanntmachungen 1. Satzungen der Gemeinde Kogel, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kogel unter der Adresse öffentlich bekannt gemacht. Daneben kann sich jedermann die Satzungen der Gemeinde unter der Bezugsadresse: Amt Zarrentin, Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee gegen Entgelt zusenden lassen. Textfassungen der Satzungen werden am Verwaltungssitz in Zarrentin bereitgehalten oder liegen zur Mitnahme aus. 2. Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) werden durch Abdruck unter der Überschrift Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kogel in dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Zarrentin, dem Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin öffentlich bekannt gemacht. Der Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde verteilt. Daneben kann sich jedermann den Kommunalanzeiger des Amtes unter der Bezugsadresse: Amt Zarrentin, Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee gegen Entgelt zusenden lassen. 3. Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. 4. Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Absätze 1 bis 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Veröffentlichung unter der Überschrift Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kogel in der Regionalausgabe Hagenow der Tageszeitung Schweriner Volkszeitung. Diese erscheint werktäglich und ist beim Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, Schwerin, zu beziehen. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form der Abs. 1-3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kogel, den Brosch Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Stadt Zarrentin am Schaalsee Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) sowie der 1, 2, 4, 6, 12 des Gesetzes der Kommunalen Abgaben (KAG M-V) vom (GVOBl. M-V S. 522) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Zarrentin am Schaalsee vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: 1 Allgemeines Die Stadt Zarrentin am Schaalsee unterhält eine Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung. Diese ist städtisches Eigentum und wird durch öffentliche Mittel unterhalten. Ihre Aufgabe besteht im Sammeln, Bereitstellen und Vermitteln von Medien (z.b. Bücher, Ton- und Bildträger) sowie im Angebot eines Beratungsund Informationsdienstes. 2 Anmeldung (1) Für die Anmeldung sind die Personalien und Anschrift nachzuweisen. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. (2) Ein Minderjähriger kann Benutzer werden, wenn er das 07. Lebensjahr vollendet hat oder sobald er die erste Klasse einer Schule besucht und eine schriftliche Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Dieser hat sich gleichzeitig für den Schadensfall und hinsichtlich anfallender Gebühren zur Begleichung zu verpflichten. (3) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung der Bibliothek durch eigenhändige Unterschrift an. (4) Jeder Benutzer erhält seinen persönlichen Bibliotheksausweis. Die Erstausstellung des Ausweises ist gebührenfrei. Die Ersatzausstellung des Ausweises ist gebührenpflichtig. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Anschrift sowie den Verlust des Bibliotheksausweises unverzüglich mitzuteilen. (5) Für Familien und Lebensgemeinschaften sowie Partner (Vorraussetzung: gemeinsamer Wohnsitz) besteht die Möglichkeit, eine Familienkarte zu erwerben. Im Antrag sind alle Mitbenutzer dieser Karte einzutragen. Berechtigt für die Nutzung einer Familienkarte sind der Antragsteller, der Partner sowie alle Kinder der Familie. (6) Der Bibliotheksbenutzer zahlt eine jährliche Benutzungsgrundgebühr. Die Jahresbenutzungsgrundgebühren gelten jeweils ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine 4-Wochen-Karte für eine einmalige Ausleihe zu erwerben. 3 Rechte und Pflichten der Benutzer (1) Der Benutzer der Bibliothek hat das Recht auf die in dieser Benutzungsordnung genannten Dienstleistungen. (2) Der Benutzer hat die von ihm benutzten Medien sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Untersagt ist auch die eigenständige Reparatur von Beschädigungen durch den Benutzer sowie die Weitergabe an Dritte. (3) Der Benutzer haftet für Beschädigungen und Verluste aller von ihm benutzten Bestände und Geräte, insbesondere für die entliehenen Medien. (4) Für verloren gegangene oder beschädigte Werke hat der Benutzer ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen. Gelingt ihm dies nicht, so ist die Bibliothek berechtigt, entweder eine Ersatzsumme zur Wiederbeschaffung des Werkes festzusetzen oder auf Kosten des Benutzers eine fotographische Reproduktion anzufertigen oder anfertigen zu lassen. In jedem Fall ist der Benutzer auch verpflichtet, etwa entstehende Einbandkosten in voller Höhe zu tragen. Fortsetzung auf Seite 7 Kommunal Anzeiger - Seite 6

7 Jahrgang 2013 Amtliche Bekanntmachungen 8. Februar 2013 (5) In allen der Benutzung dienenden Räumen der Bibliothek ist im allgemeinen Interesse der Benutzer Ruhe zu wahren. Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. (6) Zur Sicherung ihrer Bestände besitzt die Bibliothek das Recht, von allen Personen, die in den Räumen der Bibliothek angetroffen werden, den Nachweis der Benutzungsberechtigung zu verlangen sowie sich den Inhalt von Behältnissen wie z.b. Mappen und Handtaschen sowie mitgeführte Bücher vorzeigen zu lassen. 4 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. 5 Ausleihe (1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt für Bücher, CD, MC, Tonträger, Hörbücher, Gesellschaftsspiele 4 Wochen DVDs 1 Woche Die entliehenen Medien sind der Stadtbibliothek fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu jeweils vier Wochen (DVD`s bis zu 1 Woche), verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. (2) Die Bibliothek ist berechtigt, die Anzahl der von einem Benutzer gleichzeitig entliehenen Bände zu begrenzen. (3) Die Bibliothek hat das Recht, Werke von der Entleihung auszuschließen oder ihre Entleihung oder Benutzung einzuschränken, wenn im Interesse aller Benutzer oder zur Schonung der Werke eine derartige Einschränkung geboten ist. (4) Werke, die vor Ort nicht vorhanden sind, können durch Vermittlung der Bibliothek bei einer auswärtigen Bibliothek gegen Entrichtung der verauslagten Gebühr bestellt werden. Die Benutzung erfolgt nach den Bestimmungen der Bibliothek Zarrentin und ggf. nach den besonderen Regelungen der verleihenden Bibliotheken. 6 Nutzung Internetzugang (1) Die Stadtbibliothek stellt einen Internetzugang bereit, an dem u.a. Buchrecherche im Bestand der Stadtbibliothek vorgenommen werden kann. Zur Internetnutzung ist jeder Bibliotheksnutzer mit gültigem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Zarrentin berechtigt. (2) Das Aufrufen und Ausdrucken von Seiten mit jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten ist nicht gestattet. (3) Der Internetanschluss darf nicht kommerziell genutzt werden. Es dürfen keine Bestellungen über das Internet getätigt werden. 7 Gebührenbegründender Tatbestand, Gebührenpflicht und Gebührenfälligkeit (1) Gemäß 1 (1) KAG M-V erhebt die Stadt Zarrentin Gebühren für Leistungen, die die Stadtbibliothek anbietet. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für besondere Leistungen, Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. (2) Jede Person ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Basis Bücher und andere Medien (Zeitschriften, Tonträger, Videos, CD`s, DVD`s, Spiele) zu entleihen und die Einrichtung der Stadtbibliothek zu nutzen. (3) Für die Benutzung der Bibliothek ist eine jährliche Benutzungsgebühr zu entrichten. (4) Gebührenpflichtig ist, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt. (5) Die Gebührenpflicht entsteht a) mit der Inanspruchnahme der gebotenen Leistung der öffentlichen Einrichtung gemäß dieser Satzung b) bei Leihfristüberschreitung bei Abgabe des Mediums c) bei Verlust des ausgeliehenen Mediums bei Meldung in der Bibliothek Die Fälligkeit entsteht mit der Gebührenpflicht. (1) Benutzerausweis Erstausstellung Ersatzausstellung 8 Gebühren (2) Jahresbenutzungsgrundgebühren Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr Kinder und Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr 4-Wochen-Karte Familienkarte (3) Ausleihgebühren DVD (1 Woche) Verlängerung DVD (1 Woche) (4) Fernleihgebühren Bearbeitungsgebühr für die Fernleihbestellung im deutschen Leihverkehr kostenfrei 5,00 EUR 15,00 EUR 6,00 EUR 4,00 EUR 20,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,50 EUR zzgl. Portokosten (5) Säumnisgebühren Bei Überschreiten der Leihfrist beträgt die Säumnisgebühr unabhängig von einer schriftlichen Mahnung je Medieneinheit und Öffnungstag 0,10 EUR Für eine schriftliche Mahnung wird zusätzlich 1,00 EUR zzgl. Porto erhoben. (6) Gebühren von Kopien je A4 s/w Kopie 0,10 EUR (7) Für Ersatz beschädigter oder abgelöster Barcode-Etiketten je Medieneinheit ist ein Entgelt in Höhe von 1,00 EUR zu entrichten. 9 Hausrecht und Ausschluss von der Benutzung (1) Die Leitung der Stadtbibliothek und die sonst von der Stadt Beauftragten üben das Hausrecht über die Bibliotheksräume aus. Ihren Anordnungen, die sich auf die Einhaltung dieser Benutzungsordnung beziehen, ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Bibliotheksleitung zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Alle Pflichten aus dieser Benutzungsordnung bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. (2) Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer wird keine Haftung übernommen. (3) Rauchen, Essen, Trinken, Telefonieren mit Mobiltelefonen und Hunde sind in den Räumen der Stadtbibliothek nicht gestattet. 10 Inkrafttreten der Benutzungs- und Gebührensatzung Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom außer Kraft. Zarrentin am Schaalsee, den gez. Glass Bürgermeisterin Kommunal Anzeiger - Seite 7

8 Amtsinformationen Jahrgang Februar 2013 Information der Gemeinde Lüttow-Valluhn über die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lüttow Die Freiwillige Feuerwehr Lüttow der Gemeinde Lüttow-Valluhn gibt sich entsprechend 9 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 14. November 1991 (GVOBl. M-V S. 426) nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom folgende Satzung: 1 Name, Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Lüttow, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, übernimmt die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben. (2) Sie gliedert sich in Die Einsatzabteilung Die Reserveabteilung Die Jugendabteilung Die Ehrenabteilung Die Musikabteilung. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr die aktiven Mitglieder nach den geltenden Vorschriften aus- und fortzubilden. 2 Mitglieder Der Feuerwehr gehören an: Die aktiven Mitglieder Die Mitglieder der Jugendabteilung Die Mitglieder der Ehrenabteilung Die Mitglieder der Musikabteilung Die fördernden Mitglieder. 3 Aktive Mitglieder (1) In den aktiven Dienst kann eintreten, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat oder regelmäßig für den Alarmdienst zur Verfügung steht, unbescholten ist sowie die körperliche und geistige Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst besitzt. In Zweifelsfällen ist die Tauglichkeit durch einen Amtsarzt festzustellen. (2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Gemeindewehrführer zu richten. Bewerber unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen. Der Vorstand entscheidet über eine vorläufige Aufnahme als aktives Mitglied. Die Bewerber müssen vor der Aufnahme erklären, dass sie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen freiwillig übernehmen und gewillt sind, alle Aufgaben nach besten Kräften zu erfüllen. (3) Nach einjähriger Probedienstzeit als Feuerwehrmannanwärter und erfolgreich abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung beschließt die Mitgliederversammlung in der darauffolgenden Sitzung über die endgültige Aufnahme. Der Feuerwehrmann wird durch Handschlag und Unterschriftsleistung auf die Satzung verpflichtet. (4) Für Mitglieder, die aus der Jugendabteilung übernommen werden, entfällt die Probezeit. Bewerber, die bereits einer anderen Feuerwehr aktiv angehört haben, können ohne Probezeit aufgenommen werden. (5) Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung möglich. Das aktive Verhältnis zur Wehr bleibt dabei unberührt. Die Unterschreitung der Altersgrenze ist aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen möglich. Die Entscheidung trifft der Vorstand. 4 Pflichten der aktiven Mitglieder Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet: 1. bei Alarm sofort zu erscheinen, 2. alle ihnen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung gestellten Aufgaben zu erfüllen, 3. pünktlich an allen Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Ist die Teilnahme nicht möglich, hat sich der Betreffende vorher unter Angabe der Gründe beim Gemeindewehrführer oder seinem Stellvertreter abzumelden oder abmelden zu lassen. 5 Ehrenabteilung (1) Aktive Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, Mitglieder der Ehrenabteilung. (2) Aktive Mitglieder, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres dienstunfähig werden, können zur Ehrenabteilung überstellt werden. (3) Mitglied der Ehrenabteilung kann auch werden, wer sich als Nichtangehöriger der Freiwilligen Feuerwehr um das Brandschutzwesen verdient gemacht hat. Über die Aufnahme dieser Bürger entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. 6 Jugendabteilung Für die Aufnahme in die Jugendabteilung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder gilt die Ordnung für die Jugendabteilung. 7 Fördernde Mitglieder (1) Freunde der Feuerwehr, die deren Arbeit durch laufende Zahlungen von Geldbeträgen und/oder durch uneigennützige Arbeiten unterstützen, können durch den Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Dienst- und Schutzkleidung. 8 Verlust der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, Auflösung der Feuerwehr, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes. (2) Wer für den Einsatz- und Ausbildungsdienst regelmäßig nicht mehr zur Verfügung steht, wird aus dem aktiven Dienst ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Mitglieder der Reserveabteilung. Die Entscheidung trifft der Wehrvorstand. (3) Der Austritt kann zu Beginn eines jeden Vierteljahres erklärt werden und wird zum Ende des Monats wirksam. Die Erklärung ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich einzureichen. (4) Über den Ausschluss aktiver Mitglieder, die 1. ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen haben oder 2. ihre Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben können, entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Der Betroffene ist vor der Entscheidung zu hören. Nummer 1 gilt auch für die Mitglieder der Ehrenabteilung. (5) Der Ausschluss eines Mitgliedes ist diesem unter Angabe der Gründe schriftlich bekanntzugeben. (6) Gegen den Ausschluss ist innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntgabe die Beschwerde an den Kreisfeuerwehrverband zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. (7) Mit dem Ausscheiden verliert das Mitglied seine vermögensrechtlichen Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Verpflichtungen gegenüber der Feuerwehr, soweit sie aus der Mitgliedschaft erwachsen sind, bleiben bestehen. 9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind: 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand. 10 Mitgliederversammlung (1) Die aktiven Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung unter dem Vorsitz des Gemeindewehrführers. Mitglieder der Ehrenabteilung können mit beratender Stimme teilnehmen. (2) Die Mitgliederversammlung wählt den Wehrvorstand und beschließt über alle Angelegenheiten, für die nicht der Vorstand zuständig ist. (3) Zu jeder Sitzung der Mitgliederversammlung wird durch den Gemeindewehrführer schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstag geladen. Anträge zur Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Sitzung bei dem Gemeindewehrführer schriftlich eingereicht werden. Er soll sie der Mitgliederversammlung noch vor dem Sitzungstage bekanntgeben. Dringlichkeitsanträge können während der Sitzung gestellt werden. (4) Die Sitzung der Mitgliederversammlung wird vom Gemeindewehrführer oder seinem Stellvertreter geleitet und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. 12 Abs.1 bleibt unberührt. (5) Die Beschlussfähigkeit wird vom Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung festgestellt. (6) Bei Beschlussunfähigkeit ist eine erneute Versammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. (7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 5 Abs.3, 8 Abs.4, 12 Abs.4 und 19 Abs.2 bleiben unberührt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Es wird offen abgestimmt. Über Anträge grundsätzlicher Art kann Kommunal Anzeiger - Seite 8

9 Jahrgang 2013 Amtsinformationen 8. Februar 2013 nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vorher schriftlich beim Gemeindewehrführer eingereicht wurden. (8) Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Kalenderjahres ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Sie hat den Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr entgegenzunehmen, über die Kassenführung zu beschließen und fällige Neuwahlen durchzuführen. (9) Auf Beschluss des Vorstandes ist innerhalb von zwei Wochen eine außerordentliche Sitzung der Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt. Auf Verlangen des Bürgermeisters ist eine außerordentliche Sitzung der Mitgliederversammlung einzuberufen. (10) Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Gemeindewehrführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. 11 Vorstand (1) Die Mitgliederversammlung wählt für sechs Jahre den Vorstand. (2) Dem Vorstand gehören an: der Gemeindewehrführer als Vorsitzender, sein Stellvertreter, der Kassenwart, der Schriftwart, die Zugführer, die Gruppenführer, der Gerätewart, der Jugendfeuerwehrwart (soweit erforderlich). (3) Der Vorstand hat folgende Aufgaben: 1. Anmeldung des Finanzbedarfs bei der Gemeinde, 2. Vorlage des Jahresberichts und der Jahresrechnung an die Mitgliederversammlung, 3. Mitwirkung bei der Aufstellung der Dienstpläne, 4. Aufnahme von Feuerwehrmannanwärtern, 5. Entscheidung über die Überführung aktiver Mitglieder in die Reserveabteilung, 6. Entscheidung über die Überstellung dienstunfähiger Mitglieder, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in die Ehrenabteilung, 7. Bekanntgabe der Wahlergebnisse an die Mitgliederversammlung, die Gemeinde, die Aufsichtsbehörde und den Kreisfeuerwehrverband, 8. Auswahl der Teilnehmer für Ausbildungslehrgänge, 9. Beschlussfassung über Beförderungsvorschläge an den Bürgermeister, 10. Aufnahme fördernder Mitglieder. (4) Die Pflichten des Gemeindewehrführers und seine Aufgaben im Feuerwehrdienst regelt die Dienstanweisung. (5) Die Sitzungen des Vorstandes beruft der Gemeindewehrführer ein. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Gemeindewehrführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. (6) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich; Auslagen werden gegen Nachweis erstattet. 12 Wahlen (1) Wahlen erfolgen durch die Mitgliederversammlung. Diese ist für Wahlen beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit gilt 10 Abs. 6 entsprechend. (2) Die Mitglieder machen dem Bürgermeister Vorschläge zur Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge sind ihm schriftlich vier Wochen vor dem Wahltermin mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen. Die Wahlvorschläge für die übrigen Vorstandsmitglieder können vor dem Sitzungstermin schriftlich beim Wahlleiter eingereicht oder aus der Mitgliederversammlung heraus gemacht werden. Schriftlich eingereichte Vorschläge müssen von mindestens zwei aktiven Mitgliedern unterschrieben sein. 13 Teilnahme an Versammlungen An den Versammlungen der Feuerwehr können der Bürgermeister sowie deren Beauftragte teilnehmen. Sie können jederzeit das Wort verlangen. Die Einberufung der Versammlung ist spätestens vierzehn Tage vorher der Gemeinde und dem Kreisfeuerwehrverband anzuzeigen. 14 Schriftverkehr Für den Schriftverkehr mit Behörden ist der Dienstweg über den Gemeindewehrführer und den Bürgermeister einzuhalten. Hiervon ausgenommen ist der Schriftwechsel mit dem eigenen Träger des Brandschutzes. 15 Ausrüstung der Feuerwehr (1) Alle Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Feuerwehr hat ein Inventarverzeichnis anzulegen. (2) Jedes aktive Mitglied und jedes Mitglied der Jugendabteilung erhält gegen Quittung Dienst- und Schutzkleidung nach der Dienstgrad- und Dienstkleidungsvorschrift für Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 3. August 1994 (AmtsBl. M-V S. 887), die in gutem, sauberen Zustand zu erhalten und bei schuldhaftem Verlust zu ersetzen ist. Mitglieder der Ehrenabteilung erhalten nur Dienstkleidung. (3) Aus der Feuerwehr ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben sämtliche Kleidungs- und Ausrüstungsstücke innerhalb einer Woche in ordnungsgemäßem Zustand abzugeben. 16 Unfallversicherung Unfallversicherungsschutz besteht bei der Feuerwehr-Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe ihrer Satzung. Dienstunfälle sind möglichst am gleichen Tag dem Gemeindewehrführer und von diesem innerhalb von drei Tagen der Feuerwehr- Unfallkasse und dem Kreiswehrführer anzuzeigen. 17 Kameradschaftskasse (1) In der Feuerwehr wird zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die vom Kassenwart im Rahmen der Beschlüsse nach 10 Abs.4 geführt wird. Ihre Einnahmen bestehen aus Schenkungen und anderen Zuwendungen sowie Überschüssen aus Veranstaltungen. (2) Die Kameradschaftskasse ist jährlich von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen, die von der Jahreshauptversammlung aus den Reihen der aktiven Mitglieder für das laufende Rechnungsjahr gewählt werden. (3) Die Jahresrechnung ist durch den Kassenwart aufzustellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen, die dem Vorstand auf Antrag der Rechnungsprüfer die Entlastung erteilt. 18 Ordnungsmaßnahmen (1) Verstöße gegen die Satzung oder die Anordnung des Gemeindewehrführers oder seines Stellvertreters kann der Vorstand ahnden. Er ist befugt, nach Anhörung des Betroffenen und eventueller Zeugen eine Verwarnung, einen Verweis oder den vorläufigen Ausschluss auszusprechen. Die Ahndung von Verstößen ist zu protokollieren und dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich bekanntzugeben. (2) Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an den Kreisfeuerwehrverband zulässig. 19 Auflösung der Feuerwehr (1) Die Auflösung der Feuerwehr kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. (2) Die Beschlussfassung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der aktiven Mitglieder. Der Beschluss ist der Gemeinde unverzüglich bekanntzugeben. Nach frühestens einem Monat ist durch die Mitgliederversammlung unter den gleichen Bedingungen erneut zu beschließen. Der jetzt gefasste Auflösungsbeschluss ist innerhalb von drei Tagen der Gemeinde und der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Auflösung wird sechs Monate nach der zweiten Beschlussfassung wirksam. (3) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen der Feuerwehr an die Gemeinde. Es ist für eine neu zu errichtende Freiwillige Feuerwehr oder für andere Feuerlöschzwecke zu verwenden. 20 Schlussbestimmungen Über alle bei der Auslegung dieser Satzung entstehenden Streitigkeiten entscheidet die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Beteiligten. 21 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit ihrer Ausfertigung in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorherigen Satzungen außer Kraft. gez. Fischer (Ortswehrführer) Lüttow, Kommunal Anzeiger - Seite 9

10 Amtsinformationen Jahrgang Februar 2013 Information zur Neugestaltung des Marktplatzes in Zarrentin am Schaalsee Sternsinger im Kloster Zarrentin Segen bringen Segen sein Die Stadt Zarrentin am Schaalsee, vertreten durch die BIG-Städtebau GmbH, beabsichtigt die Neugestaltung des Marktplatzes in der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich von Mai bis Juli 2013 erfolgen. Während der Bauphase steht der Marktplatz nicht für den Wochenmarkt sowie als Parkplatz zur Verfügung. Es ist vorgesehen, dass der Wochenmarkt in der Amtsstraße Höhe Rathaus/Kloster/Kirche stattfindet. Bei der Neugestaltung des Marktplatzes handelt es sich im Wesentlichen um Erd-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten sowie um Elektro- und Landschaftsbauarbeiten. Das Bauvorhaben wird öffentlich ausgeschrieben. Details sind den entsprechenden Submissionsanzeigern zu entnehmen. Für Fragen zum Bauvorhaben steht Ihnen Hr. Thorn (Tel ) sowie für Fragen zum Wochenmarkt steht Ihnen Frau Krakow (Tel ) zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis für die Einschränkungen. Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Wie in jedem Jahr, so kamen auch heute, am 8. Januar 2013 um 15 Uhr die Sternsinger ins Kloster zur Amtsverwaltung Zarrentin, um den Segensspruch 20*C+M+B+13, Christus mansionem benedicat an die Türen zu schreiben. Empfangen wurden die Sternsinger vom Amtsvorsteher, Marko Schilling, der Leitenden Verwaltungsbeamtin, Jutta Piontek und einigen Mitarbeitern des Amtes Zarrentin. Das Dreikönigssingen steht unter dem Motto: Segen bringen, Segen sein mit dem Aktionsthema Gesundheit. Die Sternsinger machen in ganz Deutschland deutlich, dass Kinder überall auf der Welt das Recht auf medizinische Versorgung haben. Die Finanzierung von Gesundheitsstationen in ländlichen Bereichen, die Unterstützung von Vorsorgeeinrichtungen, die Förderung von Aufklärungsprogrammen in den Bereichen Hygiene, Ernährung, Prävention sowie weitere viele andere Projekte, werden von den Sternsingern unterstützt. Es sangen für uns unter der Begleitung von Frau Eilers: Elisabeth Ehrich, Anna Lena Oestreicher, Chiara Röhrig, Oliver Braun und Aron Heckmann. Die Sternsingergruppe aus Zarrentin bedankte sich beim Amt Zarrentin für den herzlichen Empfang und für die einzelnen Spenden. i.a. Lippardt FD Innere Verwaltung/ Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz in Zarrentin am Schaalsee Foto: Amt Zarrentin Hinweise an alle Hundehalter zu den Hundesteuermarken Im Monat Januar erfolgte der Versand der aktuell gültigen Hundesteuermarken für den Zeitraum 2013/2014 (orange). Gemäß der Hundesteuersatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt Zarrentin am Schaalsee müssen Hunde außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes diese gültige Steuermarke tragen. Sollte jemandem diese Steuermarke für seinen Hund nicht zugestellt worden sein, melden Sie sich bitte umgehend im Amt für Finanzen und Bürgerservice. Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke 2013/2014 zurückzugeben. In diesem Zusammenhang wird noch einmal dringend auf die Anzeigepflicht gemäß 12 der Hundesteuersatzungen hingewiesen. Wer im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens, oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen 12 der Hundesteuersatzungen sind Ordnungswidrigkeiten nach Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Mit Kontrollen in den Gemeinden und in der Stadt Zarrentin am Schaalsee muss gerechnet werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Finanzen und Bürgerservice unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung. Frau Meyerhof: Telefon: Frau Sprenger: Telefon: Sternsingergruppe aus Zarrentin, 2.Reihe v.l Frau Piontek, Herr Schilling, Frau Eilers Foto: Amt Zarrentin Zahlungstermin Grundsteuer am Hiermit werden alle Steuerpflichtigen an die erste Fälligkeit der Grundsteuern für das Jahr 2013 am erinnert. Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer Ihre Steuer-Nummer an, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung der Zahlungen erfolgen kann. Für alle Steuerpflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu den jeweiligen Fälligkeiten automatisch durch die Amtskasse. Für Auskünfte steht Ihnen das Amt für Finanzen und Bürgerservice gerne zur Verfügung. Bankverbindungen des Amtes Zarrentin Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eg BLZ: Konto: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin BLZ: Konto: Volksbank Lüneburger Heide eg BLZ: Konto: Kommunal Anzeiger - Seite 10

11 Jahrgang 2013 Amtsinformation 8. Februar 2013 Gefahren beim Betreten der Eisflächen Feuerwehr warnt Die Eisflächen locken im Winter so manche Bürgerin und manchen Bürger, aber vor allem Kinder auf zugefrorene Teiche, Sölle, Fließgewässer etc. Die Feuerwehr appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Betreten der Eisflächen der Gewässer geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eltern und Erwachsene sollen mit gutem Beispiel vorangehen und Eisflächen erst dann betreten, wenn über Wochen Dauerfrost herrscht und die Eisdicke mindestens 15 cm beträgt. Wann das Eis tragfähig ist, kann man nie genau sagen. Die Eisstärken auf einem Gewässer können abhängig von den Strömungsverhältnissen, Zu- und Abflüssen, Sonneneinstrahlungen und Eisbeschaffenheit sehr unterschiedlich sein. Kinder sind unbedingt auf die Gefahren hinzuweisen, die beim Betreten der Eisflächen entstehen können. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Eisfläche mit Schnee bedeckt ist oder das Eis zu tauen beginnt. Eine Einschätzung über die Tragfähigkeit des Eises ist dann Blick auf den Schaalsee besonders schwierig. Die Folge eines Einbruchs ist erfahrungsgemäß eine lebensgefährliche Unterkühlung innerhalb weniger Minuten, leider auch der Tod durch ertrinken. Foto: Amt Zarrentin Sollte es zu einem Unfall kommen und eine Person ist ins Eis eingebrochen, ist Eile geboten. So sind folgende Regeln zu beachten: Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr, Notruf 112 Beschreiben Sie genau die Einbruchstelle, warten Sie auf das Eintreffen der Rettungskräfte und geben Sie diesen die erforderlichen Informationen. Helfen Sie nach Möglichkeit der eingebrochenen Person. Achten Sie dabei auf ausreichende Eigensicherung. Das Eis bricht oft schon bei verhältnismäßig geringer Belastungen an den Bruchrändern der Einbruchstelle ab. Nähern Sie sich der Einbruchstelle mit einer großen Auflagefläche. Legen Sie sich flach auf das Eis und nutzen Sie wenn möglich eine Leiter, ein Brett oder Ähnliches. Reichen Sie eingebrochenen Personen, Rettungsgeräte oder andere geeignete Gegenstände (Stangen, Seile, dicke Äste) an denen Sie sich festhalten können bzw. herausgezogen werden können. Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren Einladung Hiermit laden wir alle Mitglieder und Bürger von Melkof und Jesow zur Mitgliederversammlung des Fördervereins Park Melkof e.v. ein. Wann: Beginn: Uhr Wo: Gastätte Melkof Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Wahl Versammlungsleiter und Protokollführer 4. Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung 5. Aufnahme neuer Mitglieder 6. Bericht des Vorstandes Thomas Hinz 7. Bericht Finanzen/Beitragszahlung Karin Vogler 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Stand Förderantrag Heidelies Heinke 10. Bericht Raumpflegemaßnahmen im Park René Rozycki 11. Planung Finanzplanung sonstiges Der Vorstand gez.hinz Nachruf Wir trauern um unsere liebe Kollegin Bärbel Becker Manchmal glauben wir, dass Du da bist, Dich mit uns freust, wenn wir zusammen sind. Manchmal glauben wir, dass Du in unserer Nähe bist, wenn wir Dich in unseren Gedanken in die Mitte nehmen. und immer wenn wir von Dir sprechen, fallen Sonnenstrahlen in unsere Herzen und halten Dich fest umfangen; so, als wärst Du nie gegangen. Deine Schritte und Worte sind verstummt. Wir vermissen Dich sehr. Tot ist nur, wer vergessen ist. Deine Kollegen, die Kinder und die Eltern aus der Kindertagesstätte Schwalbennest Lüttow Dankbar, fassungslos und mit großer Trauer sowie dem tiefsten Mitgefühl für ihre Familie, nimmt auch Abschied von einer stets freundlichen, zuverlässigen und sehr geschätzten Mitarbeiterin Die Gemeinde Lüttow-Valluhn Kommunal Anzeiger - Seite 11

12 Amtsinformationen Jahrgang Februar 2013 Amt Zarrentin Jah Ehrengäste zum Amtsjubiläum am 04. Mai 2012 v.l. Marko Schilling (Amtsvorsteher), Harry Glawe (Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus), Werner Kuhn (Abgeordneter Europäisches Parlament), Michael Thomalla (Städte-und Gemeindetag), Dr. Till Backhaus (Landwirtschaftsminister), Hans-Joachim Hacker (MdB), Wolfgang Schmülling (1.Stellv. des Landrates) Umzug Kreiserntefest in Gallin Wagen Amt Zarrentin Ausbau Finkenallee in Gallin 2012 war für unser Amt ein ganz besonderes Jahr und das nicht nur, weil wieder Vieles zu bewältigen war, nein, auch weil wir in 2012 das Jubiläum zum 20jährigen Bestehen der Amtsstruktur begehen konnten. Ein Jahr, in dem wir auf 20 Jahre Entwicklung, Veränderung und Zusammenfinden zurückblicken konnten. Aber das Jahr 2012 war natürlich auch wieder ein Jahr, in dem wir, dass heißt,die fünf amtsangehörigen Gemeinden und ihre Verwaltung, viel zu bewältigen hatten und ich kann mit einigem Stolz behaupten, dass das Meiste sehr gut gelungen ist. Das Amt hat fünf Gemeinden, den Planungsverband und einen Schulverband zu verwalten und das immer unter der Prämisse, alle gleichermaßen gut zu bedienen. Das ist eine große Herausforderung, die gute Entwicklung aller unserer Gemeinden, ob Dorf oder Stadt aber zeigen, dass das der richtige Weg ist! Ein kleiner Jahresrückblick unserer Amtsregion ist gleichzeitig ein Streifzug durch die fünf Gemeinden: In der Gemeinde Gallin wird das Thema Infrastruktur nach wie vor sehr groß geschrieben: Der Ausbau der Finkenallee ( EUR) und die Erschließung des B-Planes ( EUR) waren zwei besonders erwähnenswerte Maßnahmen. Das neue Wohngebiet mitten in Gallin soll durch die besondere Förderung weitere, insbesondere junge, Familien nach Gallin ziehen. Natürlich war Bürgermeister Klaus- Dieter Müller auch sehr stolz darauf, dass die Gemeinde mit Hilfe des großen Engagements des gemeindlichen Festkomitees dem 14. Kreiserntefest ein guter Gastgeber gewesen ist. Die Gemeinde Kogel hat in diesem Jahr endlich die Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Kölzin feiern dürfen. Im nächsten Jahr wird die Maßnahme noch durch die Fertigstellung des kombinierten Geh- und Radweges ( EUR) komplettiert. Dieses Projekt ist deshalb so erwähnenswert, weil schon der damalige Bürgermeister Herbert Wilcke viele Jahre beim Landkreis um die Sanierung der Ortsdurchfahrt gekämpft hatte. Mit der gemeindlichen Begleitung der Betriebserweiterung der Firma ReFood im OT Kogel und einer damit verbundenen Möglichkeit der Abwärmenutzung kommunale und private Verbraucher, hat sich der Bürgermeister André Brosch ein weiteres ehrgeiziges Ziel für 2013 gesteckt. Lüttow-Valluhn wurde in diesem Jahr besonders von der Sonderfinanzumlage an das Land getroffen. Dadurch war es nicht möglich, Haushaltsmittel in den weiteren Ausbau oder die Sanierung der Infrastruktur zu lenken. Daher war es besonders schön zu wissen, dass sich Investitionen der vergangenen Jahre heute schon ausgezahlt haben: Die gemeindeeigene Kita kann mittlerweile eine Auslastung von über 85 Kindern vorweisen, was die Investition in das neue Hortgebäude ( EUR) so glaube ich, mehr als rechtfertigte. Im November konnte die Feuerwehr Valluhn ihr neues Löschgruppenfahrzeug ( EUR) in Betrieb nehmen. Das Alte war zwar noch sehr gut in Schuss, allerdings für die vielfältigen Aufgaben zur Absicherung des gesetzlich vorgeschriebenen Brand- und Katastrophenschutzes auch des Gewerbegebietes MEGAPARK zu klein geworden. Dem Bürgermeister Heiko Frank war es deshalb an diesem Tag gleichzeitig eine besondere Freude und Ehre, dieses Fahrzeug der Gemeinde Seedorf-Groß Zecher in Schleswig-Holstein zu übergeben ein, wie ich finde, weiteres besonders erwähnenswertes Ereignis, das das Zusammenwachsen der Region im ehemaligen deutsch deutschem Grenzgebiet beweist. Pünktlich zum Weihnachtsfest erreichte mich noch die schöne Nachricht, dass es 2013 endlich zum Bau des befestigten Pendlerparkplatzes an der Autobahnabfahrt Zarrentin auf der Gemarkung Lüttow-Valluhn kommen wird. Damit gehört dann hoffentlich das teilweise schon verkehrsgefährdende Parkchaos an der Abfahrt endlich der Vergangenheit an. In der Gemeinde Vellahn wurde 2012 insbesondere der Ausbau der Feldstraße ( EUR) in Angriff genommen. Durch die Sanierung ist nun der größte Teil der Ortslage Vellahn in einem sehr guten Zustand. Im Rahmen des Jubiläums zum 80-jährigen Bestehen der Feuerwehr Banzin konnte Bürgermeister Horst Geistlinger Kommunal Anzeiger - Seite 12

13 Jahrgang 2013 Amtsinformationen 8. Februar 2013 resrückblick 2012 den Kameradinnen und Kameraden endlich offiziell das sanierte und ausgebaute Feuerwehrhaus übergeben. Der Ausbau wurde fast ausschließlich in Eigenleistung durch die Feuerwehrmitglieder ausgeführt. Eine Leistung mit Vorbildcharakter! Die Gemeinde hat sich mittlerweile, trotz oder gerade wegen knapper Haushaltsmittel, dazu entschlossen, zentral in Vellahn ein neues, großes Kitagebäude zu errichten, in dem dann die Kinder aus dem gesamten Gemeindebereich beste Bedingungen von der Krippe bis zum Hort vorfinden sollen. Außerdem kann durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Schule eine viel bessere Verknüpfung der beiden Bildungsbereiche vom Vorschulkind über den Hort hin zur Grund- und Regionalschule geschaffen werden. Die Stadt Zarrentin kann sich aufgrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage nur auf solche Projekte konzentrieren, die durch Fördermittel maßgeblich finanziert werden. Deshalb war Bürgermeisterin Greta Glass besonders erfreut, dass zum Ende diesen Jahres mit der Beschaffung und Zusage der Fördermittel noch in 2012 ein sehr großer Schritt gemacht werden konnte, um im nächsten Jahr die lang ersehnten Kita-Neubauten in Zarrentin und Bantin umzusetzen. Viel diskutiert wurde auch die Sanierung des Marktplatzes aus den 2014 auslaufenden Städtebaufördermitteln. Aus dem demokratischen Abstimmungsprozess heraus, wurde schließlich die Variante der Komplettsanierung beschlossen. Damit ist dann ein sehr erfolgreiches Kapitel städtebaulicher Sanierung abgeschlossen. Ich finde, die Stadt Zarrentin am Schaalsee hat sich damit zu einem wirklichen Vorbild herausgeputzt. Im Ortsteil Neuhof konnte im Mai 2012 endlich der Drönnewitzer Weg fertig gestellt werden dieser Straßenabschnitt ersetzt damit eine Sandpiste, die aufgrund des sehr schlechten Zustandes die Anwohner immer wieder verzweifeln ließ. Auch im größten Gewerbegebiet des Landes hat sich 2012 einiges getan. So siedelte sich mit EMH metering GmbH & Co. KG ein weiteres weltweit agierendes Unternehmen an, die Firma DS- Produkte vergrößerter ihren Betriebsstandort um Palettenplätze, und EDEKA hat ebenfalls mit der Erweiterung der Zentrallagers begonnen. Das für 2013 weitere Firmenansiedlungen geplant sind, stimmt uns besonders optimistisch, damit wächst das Gewerbegebiet und hat sich schon lange vom reinen Logistik- zum breit gefächerten Produktionsstandort entwickelt. Eine große Herausforderung für unsere kleine Amtsverwaltung war und ist der Neubau der Autobahnanschlussstelle ( EUR) für das Gewerbegebiet. Es ist ein Novum in Deutschland, dass so etwas von einer kommunalen Verwaltung geleistet wird. Mit dem Direktanschluss wird sich aber die Attraktivität des Gewerbestandortes wesentlich erhöhen. Aber auch in der Verwaltung selbst hat sich in 2012 Vieles verändert. So haben wir die Amtsstruktur von vier auf zwei Fachdienstbereiche umgebaut. Wir haben uns auch räumlich im Wesentlichen auf zwei Gebäude konzentriert. An dieser Stelle will ich aber auch ein regelrechtes Markenzeichen erwähnen: Das Standesamt Zarrentin ist inzwischen so bekannt und beliebt, dass wir in diesem Jahr mit 93 Eheschließungen die höchste Zahl seit 1876 verzeichnen konnten. Das neue Finanzsystem (Doppik) konnte mit den Prüfungen und Beschlussfassungen aller Eröffnungsbilanzen erfolgreich in die Routine überführt werden. In diesem Jahr wurde darüber hinaus das beleglose Anordnungsverfahren intensiv und sorgfältig vorbereitet. Ab 2013 wollen wir dann bei der Finanzbuchhaltung fast vollständig auf Papier verzichten was zu Verfahrensvereinfachung und Einsparungen führen wird. Ein wichtiger Baustein für die zukünftige Entwicklung der Gemeinden und der Region war die Erstellung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Initiative (Bio)Energiedörfer. Mit Hilfe der darin aufgezeigten Potentiale können wir als Region maßgeblich ein Stück Zukunft gestalten, in dem wir diese Potentiale vor Ort heben, Wertschöpfung für die Wirtschaft vor Ort generieren, Kosten für Bürger und Kommunen sparen und sogar neue Einnahmequellen für die Gemeinden erschließen ein langfristiger, aber lohnenswerter Prozess! Der Amtsbauhof wurde im Sommer besonders gefordert. Nachdem ein Or- Fortsetzung auf Seite 14 Freigabe Ortsdurchfahrt Kölzin Ausbau Feldstraße Vellahn November 2012 Neues Löschfahrzeug für die FF Valluhn Ausbau Drönnewitzer Weg in Neuhof Neubau der Autobahnanschlussstelle A 24 zum Mega-Park Kommunal Anzeiger - Seite 13

14 Informationen Jahrgang Februar 2013 Fortsetzung von Seite 13 kan am eine regelrechte Schneise der Verwüstung, vor allem in Gallin, dem Gewerbegebiet, in Lüttow- Valluhn, Testorf und der Stadt Zarrentin selbst hinterlassen hatte, waren die Mitarbeiter wochenlang damit beschäftigt, die Schäden zu beseitigen. Und das neben dem normalen Tagesgeschäft mitten in der Hochsaison! Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich bei meiner Mannschaft und der leitenden Verwaltungsbeamtin Jutta Piontek für die außerordentlich gute und kompetente Arbeit bedanken und für die Bereitschaft, sich auf Veränderungen einzulassen und diese aktiv mit zu gestalten. Natürlich wird das Leben in unserer Amtsregion erst durch die vielen ehrenamtlich Engagierten wirklich lebenswert gemacht, erst das macht eine lebendige Gesellschaft aus. Dabei ist die Bandbreite des Ehrenamtes in unserer Region wirklich sehr groß: Feuerwehr, Fördervereine für unterschiedlichste Projekte, Jugendbetreuung, karitatives und kirchliches Engagement, Kultur, Musik, Naturschutz, Selbsthilfegruppen, Sport, Tierschutz sind nur beispielhafte Aufzählung (in alphabetischer Reihenfolge) aus unserer Region. Hier das Eine besonders hervorzuheben, würde jedoch dem Engagement der Anderen nicht gerecht werden. Daher würde ich es mir besonders wünschen, dass dieses Wirken durch die Regionalpresse künftig häufiger in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestellt würde. Wir als Gesellschaft können uns glücklich schätzen, dass sich so viele Menschen mit Freude und Erfüllung unentgeltlich engagieren dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich Danke! sagen weil dies ganz und gar nicht selbstverständlich ist! (Wie bei unserem Besuch in Russland deutlich wurde, bemüht man sich dort beispielsweise nach deutschem Vorbild, den Brandschutz in der Fläche auf ehrenamtlicher Basis aufzubauen.) Auch das Jahr 2013 wird ein Jahr, in dem es Vieles in der Verwaltung zu bewältigen gilt: Das beleglose Anordnungsverfahren geht in die Praxisphase, der Amtsausschuss wird seine Gremienarbeit auf digitale Medien umstellen, es gilt, Projekte aus der Machbarkeitsstudie (Bio) Energiedorf anzupacken. Und ganz persönlich liegt mir noch ein Projekt am Herzen: Den neuen Schul-Campus für den Einzugsbereich Zarrentin endlich weiter voranzubringen! Wie ich finde, ein längst überfälliges Projekt, daher ganz sicher in 2013 mehr Marko Schilling Amtsvorsteher Neubau Drönnewitzer Weg in Neuhof Rathaus in Zarrentin am Schaalsee Kloster Zarrentin Sitz der Amtsverwaltung Zarrentin Vorstellung Eröffnungsbilanz Mitarbeiter Amtsbauhof Zarrentin Fotos: Amt Zarrentin Kommunal Anzeiger - Seite 14

15 Jahrgang 2013 Informationen 8. Februar 2013 Neues aus der Schule Zarrentin Am 12. Januar öffnete die Regionale Schule Fritz Reuter traditionell ihre Türen. Die Schulleitung und alle Fachlehrer der Schule standen der interessierten Öffentlichkeit für Gespräche zur Verfügung. In den Klassenräumen waren Experimente für praktische Tätigkeiten vorbereitet, ausgestellte Schülerarbeiten vermittelten tiefere Einblicke in den Unterrichts- und auch Ganztagsschulbereich. Wer wollte, nahm an der Schulrallye teil und musste beim Rundgang 10 Fragen beantworten, deren Lösungen in den Schulgebäuden versteckt waren. Tolle Preise, die verschiedene Firmen unserer Region gesponsert hatten, gingen bei der Verlosung an die erfolgreichsten Kinder der Suchstrecke. Während der Samstagsveranstaltung lud auch dieses Jahr das Schulcafe zum Verweilen ein. Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen engagierten sich als Verkäufer von Kaffee, Kuchen und Bockwurst, während andere sich als fleißige Waffelbäcker erwiesen. Auch unsichtbare Helfer arbeiteten und sicherten aus dem Hintergrund Matthias H. aus der 8. Klasse beim Experimentieren im Bio-Raum stets Nachschub. Der Erlös der Verkaufsaktion wird dem Schulverein der Fritz- Reuter-Schüler zugute kommen. Neben den Schulgebäuden in der Haupt- und Rosenstraße gestaltete sich die Turnhalle zum zweiten Hauptanlaufpunkt der Traditionsveranstaltung. Foto: Juhr Gehörte das Parkett 2012 den Vereinen und Verbänden der Region, stellten in diesem Jahr 13 Firmen und Betriebe ihre aktuellen Ausbildungsmöglichkeiten vor. Eine interessante Berufsfindungsmesse mit kompetenten Fachleuten bot Interessierten ein positives Zukunftsbild nach dem Schulabschluss. Leider nutzten zu wenige Schüler der 9. und 10. Klassen dieses tolle Informationsangebot direkt vor der Haustür. Die Kontakte bestehen aber auch über den Tag der offenen Tür hinaus zwischen Schule und den Firmen, so dass bei Bedarf bei einer Vermittlung geholfen werden kann. Eventuell sollte sich der eine oder andere Schüler der Abschlussklasse noch für ein Praktikum während der Winterferien bewerben, um endgültige Sicherheit beim anvisierten Ausbildungsberuf zu erfahren. Viele Kinder, Eltern, Großeltern sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Geschehens aus der Schaalseestadt und Umgebung bekundeten ihr Interesse am Bildungsgeschehen mit ihrem Besuch in der Fritz-Reuter-Schule. Mit neuen Ideen wird auch künftig der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, Einblicke in das schulische Leben zu erhalten. Neues aus der Schule in Kürze H.Kullak Weihnachtsfeier der Klasse 4a der Fritz-Reuter-Schule in Zarrentin Am 18. Dezember 2012 führte die Klasse 4a ihre letzte Weihnachtsfeier als Grundschüler der Fritz-Reuter-Schule in Zarrentin durch. Diese organisierten wir gemeinsam mit der Klassenlehrerin, Frau Finke. Besondere Highlights waren das Plätzchen backen im Hauswirtschaftsraum der Schule sowie eine Tombola, die den Kindern sehr viel Spaß und Vorfreude auf die Weihnachtszeit bereitete. Für das Backen der Plätzchen stellte uns die Bäckerei Boldt kostenlos den Teig, Ausstecher und Schürzen zur Verfügung. Unter fachkundiger Anleitung einiger Mütter und der Klassenlehrerin entstand leckeres Kleingebäck, welches zudem noch von den Kindern durch Garnierungen gestaltet wurde. Für die maßgebliche Unterstützung dieser Veranstaltung gilt unser besonderer Dank Frau Simone Wohlgemuth, der Chefin der Bäckerei Boldt. Später wurde dann im Klassenraum, der erst im letzten Jahr von einigen Eltern einen neuen Anstrich erhielt, die Tombola durchgeführt. Die Kinder konnten durch das Ziehen von Losen kleine Geschenke und kostenlose Gutscheine gewinnen. Hierfür möchten wir uns bei den Sponsoren bedanken. Klasse 4a mit Frau Finke Besonders hervorheben möchten wir folgende Firmen aus unserer Region: Alpin Center Wittenburg Wonnemar in Wismar Natur - und Umweltpark Güstrow Elefantenhof Platschow Zoo Schwerin Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (Filiale Zarrentin) Raiffeisenbank Südstormarn Mölln (Filiale Zarrentin) Physiotherapie am Schaalsee Tiger Gesundheitszentrum Zarrentin Wir Elternvertreter der Klasse 4a bedanken uns bei der Klassenlehrerin, Frau Finke und bei den Eltern für die sehr gute Zusammenarbeit und den Foto: Elternvertretung geleisteten Hilfen im Rahmen außerschulischer Veranstaltungen. Weiterhin wünschen wir auch den Kindern und den genannten Sponsoren einen guten Start in das neue Jahr und viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Die Elternvertreter Kommunal Anzeiger - Seite 15

16 Informationen Jahrgang Februar 2013 Jahreshauptversammlung bei der Feuerwehr Testorf Am Samstag, den fand bei der Freiwilligen Feuerwehr Testorf der Rückblick auf das vergangene Jahr 2012 statt. Von 22 waren 19 Kameraden und Kameradinnen der Einladung des Wehrführers, Dieter Törber, gefolgt. Nach der Begrüßung der Kameradinnen und Kameraden, der Bürgermeisterin Frau Greta Glass, des stellvertretenden Amtswehrführers Kamerad Uwe Pulss, des Gemeindewehrführers Kamerad Horst Lehmann, des Wehrführers der Stadt Zarrentin Kamerad Jens Arndt, dessen Stellvertreter Kamerad Bernd Schwan, des Jagdpächters Herrn Büttner und des fördernden Mitgliedes Herrn Heick verlas Kamerad Törber den Rechenschaftsbericht des Jahres Im vergangenen Jahr sind bei der Feuerwehr Testorf keine gravierenden Änderungen eingetreten. Es gab keine Zuoder Abgänge von Kameraden. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr am Tage ist weiterhin schwierig zu nennen, da zu wenige Einsatzkräfte am Tage vor Ort sind. Erfreulich ist, dass die Löschwasserversorgung in Testorf mit 4 Bohrbrunnen und je einem Feuerlöschteich in Boize und Testorf gewährleistet ist. Viele Jahre war dies nicht so. Der Löschteich in Boize hätte nur dringend eine Grundsanierung nötig. Die Kameraden und Kameradinnen leisteten im vergangenen Jahr 487 Dienst- und Ausbildungsstunden, 385 außerdienstliche Stunden, 22 Ausbildungsstunden an der Kreis- bzw. Landesfeuerwehrschule und 97 Einsatzstunden. 11 Mal waren die Kameraden Kamerad Rene Lübcke, Kamerad Kay Böhme, Kamerad Frank Lehmann, Kamerad Dieter Törber (v.l.) Foto: I.Schwan und Kameradinnen im Einsatz. Sie trafen sich im Jahr zu 16 Diensten. Beim Osterfeuer, Feuerwehrball in Dodow sowie zur Weihnachtsfeier trafen sich die Kameraden und Kameradinnen und verlebten ein paar vergnügte Stunden zusammen. Präsent waren sie bei der Absicherung des Drachenbootrennens in Boizenburg, beim Umzug des Schützenvereins und beim Volkstrauertag in Zarrentin. Beim 1. Gemeindefeuerwehrtag in Zarrentin trat die Feuerwehr Testorf ebenfalls an. Sie belegte zwar keine vorderen Plätze, aber dabei sein ist alles. Am Ende des Rechenschaftsberichtes bedankte sich der Wehrführer nochmals bei allen Kameraden und Kameradinnen für ihre Einsatzbereitschaft. Im Anschluss folgte der Rechenschaftsbericht der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr hat zur Zeit 10 Mitglieder. Jeder von ihnen hat 78 Stunden theoretische und praktische Ausbildung im letzten Jahr absolviert. Beim Amtsausscheid in Zarrentin belegten die Kinder und Jugendlichen den 6. Platz im Löschangriff und auch in der Gesamtwertung. Beim Osterfeuer verkauften sie Bockwurst und Bratwurst. Im Sommer fuhren die Kinder wieder ins Zeltlager. Diesmal ging es aber nicht auf die Insel Poel, sondern nach Messiger am Kummerower See. Etwas Neues war für die Kinder das Abpumpen der Bohrbrunnen. Es hat ihnen allen sehr viel Spaß gemacht. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Testorf möchten sich bei allen Kameradinnen und Kameraden, die ihnen bei den Unternehmungen und bei den Diensten geholfen haben sowie bei allen Sponsoren, ohne die das Zeltlager nicht stattfinden könnte, recht herzlich bedanken. Gleichzeitig bedanken sie sich bei den Feuerwehren Gallin und Kogel, sowie bei Herrn Draeger, sie haben ihre Fahrzeuge im letzten Jahr der Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellt. Mit einem Präsent bedankten sich die Kinder und Jugendlichen bei den Kameraden Rene Lübcke und Kameraden Horst Lehmann für ihre große Hilfe im letzten Jahr. Im Anschluss folgten die Grußworte von der Bürgermeisterin der Stadt Zarrentin, Frau Greta Glass, vom stellvertretenden Amtswehrführer Kamerad Uwe Pulss, dem Gemeindewehrführer Kamerad Horst Lehmann. Als nächstes folgten die Auszeichnungen. Für 50 Jahre Zugehörigkeit in der Feuerwehr wurden ausgezeichnet: Kamerad Karl-Heinz Lehmitz Kamerad Helmut Garber Kamerad Gerhard Garber Für 25 Jahre Zugehörigkeit in der Feuerwehr wurden ausgezeichnet: Kamerad Rene Lübcke Kamerad Kay Böhme Kamerad Frank Lehmann Dann wurde der neue Festausschuss gewählt. Zuvor bedankte sich der Wehrführer für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr bei dem vorherigen Festausschuss. Zum Schluss saßen alle in gemütlicher Runde noch zusammen und ließen den Abend ruhig ausklingen. Irmgard Schwan Der Staffelstab wurde weitergereicht Ein letztes Mal sahen der Jugendwart Bernd Schwan und die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Zarrentin auf ein gemeinsames Jahr zurück. Als Gäste wurden vom Kameraden Bernd Schwan der Wehrführer Jens Arndt, der Amtsjugendwart Christian Edler und Kamerad Karl-Heinz Wronski begrüßt. Nach der Verlesung der Tagesordnung las der Jugendwart den Rechenschaftsbericht über das vergangene Jahr vor. Stand Januar 2013 sind 31 Kinder und Jugendliche in der Jugendfeuerwehr, davon zwölf in der Floriangruppe. Drei Kinder sind mit dem neuen Jahr in die Jugendfeuerwehr gewechselt. Sie wurden von ihren beiden Leitern mit einer kleinen Bildermappe, über ihre Zeit in der Floriangruppe, verabschiedet. Die Ausbildung fand für jedes Jugendfeuerwehrmitglied 87mal á ca. zwei Stunden statt. In den Diensten lernten und festigten die Kinder und Jugendlichen ihren Wissensstand im Löschangriff, in Rettungsknoten binden, in der Ersten Hilfe, in Steckleiter zusammen stecken und aus dem Bundeswettkampf A und B Teil. Die Jugendfeuerwehr beteiligte sich wieder an vielen Veranstaltungen der Stadt und des Gewerbe- und Tourismusvereins, wie z.b. am Frühjahrsputz, unserem Osterfeuer, beim Kinderfest, bei den Märkten Anno 1500 und Kunst und Werk, bei den Laternenumzügen der Schule und des Kindergartens und auch beim Klostermarkt fehlte sie nicht machten die Kinder und Jugendlichen ihrem Jugendwart ein tolles Abschiedsgeschenk. Sie belegten beim Amtsausscheid in Zarrentin den 1. Platz im Löschangriff und nahmen somit den Wanderpokal wieder mit nach Hause und in der Gesamtwertung belegten sie ebenfalls den 1. Platz. Einen schöneren Abschluss konnten sie ihm nicht machen. Die beiden Floriangruppen hatten leider etwas Pech. Sie belegten die 5. und 6. Plätze. Der Amtsjugendwart bestätigte aber, dass alle angetretenen Floriangruppen ganz dicht beieinander lagen. Es ist immer auch ein bisschen Glück dabei. Dafür machten sie beim Elbepokal in Gresse einen hervorragenden 3. Platz von 18 Mannschaften. Der 24-Stunden-Dienst, das hieß Einsätze fahren wie bei den Erwachsenen, durfte natürlich auch nicht fehlen. Der Dienst begann mit dem Laternenumzug der Schule. Die Nacht wurde für die jungen Brandschützer durch eine Personensuche und eine Brandbekämpfung recht kurz. Aber am Morgen ging es trotzdem mit Gerätetraining und einem Werkstattbrand, bei dem die Kinder und Jugendlichen ein Atemschutzgerät anlegen mussten, weiter. Vieles haben sie bei dieser Ausbildung gelernt und merkten aber auch, wo ihre Grenzen sind, denn sie hatten in Kommunal Anzeiger - Seite 16

17 Jahrgang 2013 Informationen 8. Februar 2013 der Nacht nicht richtig oder gar nicht geschlafen. Es war eine große Erfahrung für sie alle. Im November verteidigte die Jugendfeuerwehr wieder Ihre Ehrenschleife. Hierzu müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die da wären: der Jugendwart muss z.b. die Rechenschaftsberichte der letzten Jahre, die Jugendfeuerwehrzeitschrift Lauffeuer, die Anwesenheitslisten, die Erste Hilfe-Tasche u.s.w. vorweisen. Im vergangenen Jahr fuhren die Kinder und Jugendlichen eine Woche in den Harz, machten gemeinsam mit der DLRG eine Fahrt in den Hansapark, spielten Volleyball, hatten Spaß auf der Kegelbahn und ein großes Highlight im letzten Jahr war das Fest zu 20 Jahre Jugendfeuerwehr. Damit dies alles stattfinden konnte, verdanken die Kinder und Jugendlichen den Sponsoren der Jugendfeuerwehr wie Rechtsanwältin Frau Birgit Struck- Henning, Familie Schwalbe, Manfred Stier, Baufirma Harry Böpple, Firma neuform international, Claus Pohle, dem Gewerbe- und Tourismusverein, der Firma TAXI-Niehus, Familie Dr. Dirk Hanebeck, Frank Rothacker, Frau Wöhler und Familie Stubbe. Kamerad Bernd Schwan hofft, dass sie dem zukünftigen Jugendfeuerwehr Zarrentin Kamerad Ronny Dekker erhält vom Kameraden Bernd Schwan den Staffelstab Foto I. Schwan Jugendwart auch ihre Unterstützung zuteil werden lassen. Auch ein großes Dankeschön an den Wehrführer Jens Arndt, an die vielen Kameraden und Kameradinnen der aktiven Wehr, die der Jugendfeuerwehr tatkräftig zur Seite standen und an die Eltern, für ihre immer wiederkehrende Hilfsbereitschaft. Im Anschluss bedankte sich der Jugendwart bei Saskia Raddatz und Josephine Voß für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr mit dem Ehrenpreis des Jugendwartes. Er hofft, dass dies ein Ansporn für die anderen Kinder ist und sie diesen Preis auch einmal erreichen möchten. Dann bedankte sich der Jugendwart bei dem Wehrführer Jens Arndt, bei Kameraden Karl-Heinz Wronski und bei mir, seiner Frau, für die immer währende Hilfe in seiner Zeit als Jugendwart, mit einem Präsent. Jetzt folgte dann die Wahl des neuen Jugendwartes. Zur Wahl stellte sich Kamerad Ronny Dekker und er wurde von den Kindern und Jugendlichen einstimmig gewählt. Nach den Gratulationen überreichte der scheidende Jugendwart dem neuen Jugendwart den Staffelstab und wünschte ihm viel Erfolg und genauso viel Spaß bei seiner Arbeit, wie er sie gehabt hatte. Für meinen Mann und mich gab es dann auch noch eine große Überraschung. Petra Hieke und Beate Arndt bedankten sich im Namen aller Eltern bei uns mit einem Präsent für jeden. Dies soll ein Dankeschön für unsere Arbeit mit den Kindern sein. Vielen Dank, wir haben es gerne getan. Ein großes Dankeschön geht an Familie Dr. Dirk Hanebeck, an Jonas Arndt, Ole Hanebeck, Mathias Hieke und unsere Tochter Franziska, sie bedankten sich noch einmal persönlich mit einem kleinen Präsent. Darüber freuten wir uns sehr. Irmgard Schwan Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek Zarrentin Hier lesen Sie einen Auszug der Neuerwerbungen der vergangenen Monate, die komplette Liste finden Sie im Internet unter index.jsp Übrigens: Die Bibliothek bietet auch für Erwachsenengruppen Bibliothekseinführungen an! Frauen- und Gesellschaftsromane Donnelly, Jennifer: Die Wildrose Die Winterrose Die Teerose Jodorf, Daniela: Shambhala (esoterischer Roman) Sachliteratur Dell, Christopher: Mythologica Götter, Helden, Schöpfungsmythen Dahlke, Rüdiger: Krankheit als Symbol Newton, Michael: Reisen der Seele: Karmische Fallstudien Riepertinger, Alfred: Mein Leben mit den Toten Ein Leichenpräparator erzählt (Mit einem Vorwort von Mark Benecke) Bedürftig, Friedemann: Die großen Weltreligionen Kinder- und Jugendbücher: Blazon, Nina: Der Drache aus dem blauen Ei (ab 7 Jahren) Spoor, Mike: Das geheime Dinoversum (ab 7 9 Jahren) Zimmermann, Irene: Die Zaubermädchen Bd. 1 Hokus, Pokus, Leonie (ab 8 J.) Jacobsen, Ina: Jokke Tobakka: Alles hört auf mein Kommando (ab 8 Jahren) Niessen, Susan: Fips Fidibus und das Geheimnis des schwarzen Haderich (ab 6 8 Jahren) Lütje, Susanne: Pauli Poltergeist. Willkommen in der Villa Funkelstein (ab 8 J.) Abedi, Isabel: Lola Schwesterherz (Bd. 7) ab 9 Jahren Abedi, Isabel: 5 Sterne für Lola (Bd. 8) ab 9 Jahren Ibbotson, Eva: Fünf Hunde im Gepäck (ab 9 Jahren) John, Kirsten: Gefährliche Kaninchen (ab 9 Jahren) Simons, Moya: Ein Flüstern in der Nacht (ab 10 Jahren) Loeffelbein, Christian: Percy Pumpkin Bd. 1: Mord im Schloss (ab 10 Jahren) Loeffelbein, Christian: Percy Pumpkin Bd. 2: Der Mumienspuk Loeffelbein, Christian: Percy Pumpkin Bd. 3: Fluch der Toteninsel Plikat, Ari: Ich glaub, mich laust der Affenfrosch: Das Lexikon der ungewöhnlichen Tiere (ab Jahren) Brater, Jürgen: Was macht der U-Bahn-Fahrer, wenn er auf Toilette muss? Hoßfeld, Dagmar: Carlotta Film ab im Internat Bd. 3 (ab Jahren) Hoßfeld, Dagmar: Carlotta Internat und plötzlich Freundinnen Bd. 2 Hoßfeld, Dagmar: Carlotta Internat auf Probe Bd. 1 Amato, Mary: Das Königreich der Pilze (ab 12 Jahren) Hänel, Wolfram: Küssen ist die beste Methode, Jungs zum Schweigen zu bringen (ab 12 Jahren) Summers, Laura: Heartbeat Away (ab Jahren) Philipps, Carolin: Second Face (ab 14 Jahren) Spiele Schnappt Hubi! (Kinderspiel des Jahres 2012) Rummikub Kommunal Anzeiger - Seite 17

18 Informationen/Veranstaltungen Jahrgang Februar 2013 Neues von der SHG Leben nach Krebs Zarrentin am Schaalsee Dit und Dat up platt In unserer ersten Runde am 22. Januar 2013 im Zarrentiner Kloster begrüßte uns in plattdeutscher Sprache die Bibliothekarin, Frau Petra Hieke. Es wurde ein sehr anregender Nachmittag. Unsere Helga Pflüger hatte anlässlich ihres Jubiläums zum Kaffee gebeten. Noch einmal herzlichste Glückwünsche zum 75. Geburtstag an die Jubilarin. Frau Hieke führte uns in eine anspruchsvolle neu geordnete Bücherwelt der Bibliothek Zarrentin ein mit interessanten Neuvorstellungen aus allen Bereichen. Nebenbei gab sie eine kleine musikalische Einlage auf ihrem Schifferklavier. Eine umtriebige Frau, die uns weitere bunte Nachmittage in Aussicht stellte wie u.a. einen Bastelnachmittag oder eine Kirchen- und Klosterführung. Sehr lustig waren ihre Kurzgeschichten in ebenso plattdeutscher Sprache. Wir waren begeistert und danken Frau Hieke auf diesem Weg noch einmal herzlichst. Jahresabrechnung 2012 Eine weitere Gesprächsrunde findet am Dienstag, dem 19. Februar 2013 um Uhr im Zarrentiner Kloster statt. Die Ausführungen zur Jahresabrechnung macht unser Finanzier, Frau Bärbel Schmahl. Feierstunde zum Internationalen Frauentag Anlässlich des Internationalen Frauentages findet wiederum im Zarrentiner Kloster am Dienstag, dem 19. März um Uhr eine kleine Feierstunde statt. Traditionsgemäß erwarten wir die Bürgermeisterin, Frau Greta Glass. Bunter Nachmittag in der Bibliothek Zarrentin Am Dienstag, dem 23. April 2013 treffen wir uns um Uhr in der Zarrentiner Bibliothek. Nach einem Rundgespräch erfolgt durch Frau Hieke eine Kloster-Kirchen-Führung. Die Angehörigen der SHG Leben nach Krebs Zarrentin am Schaalsee Lore Prosch Zarrentiner Sportfischerverein Schaalsee e.v. Start ins Jahr 2013 Begrüßt haben wir das Angeljahr 2013 am 1. Januar 2013 mit einem Neujahrstreffen in unserem Vereinshaus bei Bratwurst und Glühwein. Am 11. Januar 2013 fand dann unsere Jahreshauptversammlung im Fischhaus statt. Der Vereinsvorsitzende S. Kahns und die Jugendwarte T. Schröder- Zschach und S. Tramontin legten ihre Rechenschaftsberichte für das vergangene Jahr ab und die Kassenprüfer berichteten, dass ihre Prüfung der Finanzen des Vereins keine Beanstandungen ergab. Im Anschluss wurden der Veranstaltungsplan 2013 des Vereins und der Jugendgruppe bekannt gegeben. Der von uns organisierte Fischereischein- Lehrgang in Zarrentin wird am um Uhr im Paalhuus beginnen. Nächste Termine: 1. Preisskat/Würfeln am im Vereinshaus (Anmeldung in der Poststelle Zarrentin) 2. Arbeitseinsatz am Vereinsgewässer am (Beginn: Uhr; Treffen am Vereinshaus) Der Vorstand Zarrentiner Sportfischerverein Schaalsee e.v. Ein Frühlingsfest nimmt Formen an Am 27. und 28. April 2013 ist ein Frühlingsfest für Jung und Alt im Kloster und am Kirchplatz geplant Das Frühjahrsprogramm Der Lenz hat triumphieret des Theater Spuren Suche ist der Auftakt zu dem Frühlingsfest der Stadt Zarrentin am 27. April um 19 Uhr im Kloster/Refektorium. Die beiden Schauspielerinnen Christa Krings und Viktoria Meienburg sitzen als Frau Schütt und Frau Jaschek im Gartencafè, schauen sich um, was da alles kreucht und fleucht und erinnern sich an früher. Was gab es für Osterbräuche, wer kennt die Geschichte vom Hasen und Igel und war man wirklich so verliebt im Mai? Das klären die beiden Damen mit dem Publikum und natürlich können auch alle die alten Evergreens mitsingen. Literatur u.a. von: Max Dauthendy, Heinz Erhard, Johann Wolfgang v. Goethe, Arno Holz, Ricarda Huch, Annette v. Droste-Hülshoff, Eduard Mörike, Kurt Tucholsky; Lieder u.a.: Alle Vögel sind schon da, Man müsste noch mal zwanzig sein, Mein kleiner grüner Kaktus, Veronika, der Lenz ist da Der Sonntag, 28. April 2013, steht ganz unter dem Motto ein Fest für Jung und Alt. Um 12 Uhr wird die Stadt Zarrentin alle Besucher herzlich willkommen heißen. Mit verschiedenen Angeboten (u. a. mit Bratwurst vom Grill) wird bis 18 Uhr für das leibliche Wohl gesorgt sein. Um 13 Uhr beginnt das kulturelle Programm mit Herrn Wolfgang Rieck zunächst für Erwachsene und daran anschließend wird er gegen Uhr die kleinen Besucher mit seinem Programm Die Maus im Fernrohr verzaubern. Der Chor der Chorleiterinnen Südwestmecklenburg wird gegen 15:30 Uhr im Refektorium den Frühling mit seinen Liedern begrüßen. Fotos: Horst Warneier Den kulturellen Abschluss dieses Tages erleben wir mit einem erfrischenden Konzert der Musikschule Fröhlich um 16:30 Uhr. Die Kinder werden sich freuen, davon zu hören, dass Frau Carola Flint mit ihnen basteln wird und Frau Ilona Kurz die Kindergesichter auf Wunsch in fantasievolle Wesen verwandelt (Kinderschminken). Gerne nehmen wir interessierte Vereine, Verbände oder Gewerbetreibende der Stadt Zarrentin mit ins Boot. Wer Ideen zur weiteren Gestaltung, Beschäftigung mit den Kindern oder andere Anregungen hat, meldet sich bitte bei den Mitarbeiterinnen der Gruppe Kultur: Petra Hieke Tel.: Marina Marwedel Tel.: Petra Lauterbach Tel.: Martina Kroschewski Tel.: Im Herbst ist am 31. Oktober 2013 ein Kürbisfest geplant, auch für dieses Fest nehmen wir gerne Anregungen entgegen und Unterstützung an. Stadt Zarrentin am Schaalsee Kulturangelegenheiten Kommunal Anzeiger - Seite 18

19 Veranstaltungen Jahrgang Februar 2013 Der Zarrentiner Kulturverein e.v. präsentiert: Alfred Biolek im Kloster Zarrentin am um 19:30Uhr FLOHMARKT Der promovierte Jurist, Talkmaster und Fernsehproduzent gehört zu den populärsten deutschen Medienvertretern. Er wurde durch seine langjährige Karriere zu einem festen Bestandteil der Fernsehlandschaft. Seine erfolgreichen Sendungen wie Bios Bahnhof ( ), Boulevard Bio ( ) und alfredissimo Kochen mit Bio ( ) sind bis heute unvergessen. Alfred Biolek wurde mit allen begehrten Fernsehpreisen ausgezeichnet: dem Adolf- Grimme-Preis (1982), der Goldenen Europa (1983), dem Telestar (1991), dem Bambi (1994), dem Goldenen Löwen (1998) und dem Deutschen Fernsehpreis (1998). Weiterhin erhielt er im Jahr 2003 durch den Bundespräsidenten Johannes Rau den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde Biolek mit dem Deutschen Fernsehpreis Ehrenpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Auch sozial engagiert sich Biolek: Im Jahr 2000 wurde er UN-Botschafter für die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung. In diesem Amt setzt er sich für Jugendliche in Südafrika zur Prävention von Aids und ungewollten Schwangerschaften ein. Im Oktober 2005 gründete er die Alfred Biolek Stiftung Hilfe für Afrika. In Zarrentin wird Alfred Biolek aus seiner Biografie Bio Mein Leben und aus dem Buch Meine Heimat Europa lesen. Der Meister der TV-Unterhaltung und Talkshow-Kultur wird über 40 Jahre Fernsehgeschichte und über sein Leben vor der Fernsehzeit berichten. Und er wird auf Quelle: Management Alfred Biolek eine kulturelle Entdeckungsreise durch seine ganz persönliche Heimat gehen. Der öffentliche Vorverkauf beginnt zwei Wochen vor der Veranstaltung. Kartenpreise: 22,00/20,00/18,00 Euro (Vereinsmitglieder ermäßigt) Die Eintrittskarten sind erhältlich im Teeund Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstr. 12, Zarrentin, Tel , in der Bibliothek des Klosters, Tel und an der Abendkasse. Birgit Struck-Henning in der Kita Storchennest in Zarrentin am Samstag, 16. März bis Uhr Alles rund um die lieben Kinder. Kleidung, Spielsachen, Bücher, Sport- und Freizeitartikel. Standgebühr 5,00 EUR + 1 Kuchen Tische und Stühle werden gestellt. Der Aufbau beginnt ab Uhr. Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee, Getränke und Kuchen. Anmeldung bitte bis zum bei Frau Dräger unter der Telefonnummer oder direkt in der Kita Haus 1 FLOHMARKT IN LÜTTOW Samstag, den bis Uhr Standgebühr: ein Beitrag für das Kuchenbuffet Der Erlös vom Kuchenbuffet inkl. Getränken geht an unseren Kindergarten. Die Eltern und Helfer organisieren das Aufstellen der Tische. Einrichten der Tische durch die Verkäufer ab 9:00 Uhr. Abbau der Stände nach 13:00 Uhr. Verbindliche Anmeldung telefonisch bei Frau Busch (Tel.: ) bzw. für Kindergarteneltern über den Aushang bis zum Preisskat Wo: Gemeindehaus in Valluhn Wann: um 17 Uhr Einsatz: 10,00 Euro (Nichtraucher) Wir spielen um Fleischpreise Sportfreunde Lüttow-Valluhn 06 e.v Nächster Termin: 02. März 2013 Spielvereinigung Vellahn von 1998 e.v. lädt ein zu Mau-Mau und Skat am Samstag Uhr im Saal d. FFw Vellahn E.-Thälmann-Straße Kommunal Anzeiger - Seite 19

20 Kirchgemeinden Jahrgang Februar 2013 Evangelisch-Lutherische Gottesdienste Februar bis März 2013 Camin Lassahn Marsow Neuenkirchen Neuhof Valluhn Zarrentin 10. Februar; Estomihi Uhr m. Abendmahl Uhr Uhr 17. Februar; Invikavit Uhr Uhr Uhr Uhr 24. Februar; Reminiszere Uhr Uhr Uhr Uhr 1. März, Weltgebetstag Uhr 3. März, Okuli Uhr Uhr Uhr Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen Pastorin Judith Braun, Seestr. 6, Döbbersen, Pastor i. R. Peter Helms, Dorfstr. 38, Lassahn, Tel Pastor Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, Körchow, Tel Pastor Jürgen Meister, Amtsstr. 9, Zarrentin, Tel Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Zarrentin Veranstaltungen Termine Informationen Holz auf Jesu Schulter Passionsandachten in der Kirche im Februar am 14., 21. und 28., im März am 7., 14. und 21. jeweils um Uhr Jugendabend im Pfarrhaus am Dienstag, um Uhr Andacht in der Schaalsee-Residenz am Donnerstag, um Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus am Mittwoch, um Uhr Katholische Gottesdienste in der Pfarrgemeinde Wittenburg Wittenburg Zarrentin am Schaalsee Dreilützower Chaussee 2 b Bahnhofstraße 20 immer sonntags um 9.30 Uhr immer sonntags Uhr Gottesdienste der Kirchgemeinde Vellahn-Pritzier Februar Estomihi Uhr Warlitz (Gemeinderaum) Invokavit Uhr Vellahn (Winterkirche) Reminiszere Uhr Prizier Uhr Melkof Zum Vormerken: Uhr Vellahn (Winterkirche) Foto: M.Großmann/Pixelio Kommunal Anzeiger - Seite 20

21 Liebe Leserinnen und Leser, liebe Anzeigenkundinnen und Anzeigenkunden! Frischer Wind weht nicht nur in der Natur der Kommunalanzeiger Zarrentin kommt seit Januar 2013 aus unserer Hand. Das gesamte Team der PS. Werbung Sibylle Plust wünscht Ihnen, den Leserinnen und Lesern, Gesundheit, ein offenes Herz für den Kommunalanzeiger Zarrentin und viel Freude beim Lesen. Den Anzeigenkunden wünschen wir in diesem Jahr große Geschäftserfolge, seien Sie uns als Verlag gewogen und freuen Sie sich auf den Erfolg, der durch Ihre Werbeanzeigen im Kommunalanzeiger Zarrentin zustande kommt. Ihre PS. Werbung PS. Werbung Sibylle Plust Zum Kirschenhof Schwerin Tel: Fax: Auto-Groth GmbH Wir sind für Sie da: EU + Neuwagenhandel Autoteile-Verkauf TÜV + AU Reifen Inspektion Bremsen Autoglas-Service Kupplung Stoßdämpfer Auspuff Kfz-Elektrik/-Elektronik Hauptstraße 31 & Bahnhofstraße 4, Zarrentin, Tel Besuchen sie uns im Internet unter. Wir starten: Kommunalanzeiger Zarrentin Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Kommunal Anzeiger - Seite 21

22 Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten Dieter Struck Neu-Zarrentin Zarrentin Tel.: Fax: Mobil: Jürß ACA GmbH Bequem und sicher zum Therapieort TKS Fahrdienst Seehagen, seit vielen Jahren zuverlässiger Partner in Sachen Krankentransport J Asbestsanierung Entsorgung Containerdienst Transporte Abbruch Entkernung Tel.: Tel.: Fax: Dreilützower Chaussee 2 Auto: (75) 19243W ittenburg juerssaca@t-online.de Bauservice H&C Bauservice GbR Goethestraße Wittenburg Tel.: Tel.: Fax: info@hc-wittenburg.de Meisterbetrieb für Neubau- und Renovierungsarbeiten Heiko Herholz & Tino Cegielski Maurer- und Betonarbeiten Trocken- und Akkustikbau Fenster, Türen, Wintergärten Isolierung, Wärmedämmung Estrich- und Putzarbeiten Garten- und Pflasterarbeiten kleinere und mittlere Erdarbeiten D CHDECKEREI Beratung Planung Ausführung Hauptstraße 4a Zarrentin Tel: Fax Mobil Innungsbetrieb Dachdeckerarbeiten aller Art Altbau & Neubau Klempner- und Flachdacharbeiten Zimmererarbeiten Gerüstbauarbeiten info@dachdeckerei-peters.de Heizung & Sanitär Germer Installateur- u. Heizungsbaumeister Matthias Germer Kronshof 7, Kogel germer-matthias@gmx.net Zimmereibetrieb & Dachdeckerarbeiten Caminer Straße Kogel Tel Mobil Wer in Wittenburg, im Landkreis Ludwigslust und anderen Bereichen zu medizinischen Therapien transprortiert werden muss, der wendet sich an den TKS Fahrdienst Seehagen in Wittenburg unter Telefon oder Die Transporte ohne medizinische Betreuung können sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder als Liegendtransport durchgeführt werden. Als Vertragspartner aller Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Ersatzkrankenkassen sind Sammel- bzw. Gruppenoder Einzeltransporte zur Dialyse oder Chemotherapie, bei Einweisung oder Entlassung aus dem Krankenhaus, bei Alten- und Pflegeheimfahrdiensten oder Verlegungsfahrten möglich. Die Fahrzeuge sind in einem technisch geprüften Bestzustand und mit neuester Technik ausgestattet. Die Fahrer wurden im nichtqualifizierten Krankentransport geschult und mussten eine fachliche Eignungsprüfung ablegen. Darüber hinaus sind auch Fahrten im Innenstadtbereich oder zu weiter entfernten Zielen wie Feiern, Flughafentransfers, Kurierfahrten oder Kleintransporte möglich. Alle Leistungen sind unter der Homepage oder telefonisch zu erfragen. Der Fahrdienst Seehagen transportiert Sie seit vielen Jahren immer sicher und pünktlich an Ihren Bestimmungsort. Kommunal Anzeiger - Seite 22

23 Fenster- und Türenmontage Jens Redetzki Handel und Montage von Fenstern, Haustüren und Innentüren. Dorfstraße Döbbersen Tel.: Fax: AusBauHandwerk eg Elektroinstallation & Fachgeschäft für Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden bieten hinsichtlich Material und Optik viele gestalterische Freiheiten. Die Auswahl der Werkstoffe sowie die Befestigungstechnik, sichtbar oder unsichtbar, bringen Individualität und Charakter für jede Wand. Die vorgehängte, hinterlüftete Fassade ist widerstandsfähig und zeichnet sich zudem durch hohe Lebensdauer bei geringem Wartungs- und Instandhaltungsaufwand aus. Ganz neu gibt es von Protektor jetzt ein innovatives Lüftungssystem für diese Art der Fassadengestaltung. Mit dem PLS werden vorgehängte hinterlüftete Fassaden schnell und komfortabel Realität. Es handelt sich hier um das erste System, das mittels Verbinder eine DIN-konforme, zwängungsfreie Montage sicherstellt. Funktionale Bestandteile sind Systemwinkel, Lüftungswinkel, Verbinder und ein Sockelprofil. Hauptstraße Zarrentin Tel.: Fax: Mobil: Hausgeräte Elektro Sanitär Heizung Das PLS ist in der Tiefe in einem Bereich von 160 bis 230 mm stufenlos justierbar. Es lässt sich damit flexibel bei unterschiedlich starken Dämmstoffdicken einsetzten. Darüber hinaus können Bauwerkstropfkanten ohne Dacheindeckungen Dachklempnerarbeiten Zimmererarbeiten Telefon: Telefax: Waldweg Strohkirchen Mobil: Verwaltungsgesellschaft mbh Wohnungen in Zarrentin, Lüttow, Valluhn und Boizenburg zu vermieten HRC Verwaltungsgesellschaft mbh, Anne Kern-Manske Telefon: SAAL ZU VERMIETEN für Feiern und Tagungen bis zu 80 Personen auf dem TRAKEHNERHOF VALLUHN Telefon: Prima Klima für die Fassade Aufwand ausgebildet werden ein erheblicher Vorteil für Fassadenbauer. Die stabile Verbindung von Lüftungs- und Systemwinkel geschieht unkompliziert durch einfaches Vernieten. Ein Vorbohren ist nicht erforderlich, da die Profile bereits über geeignete Ausstanzungen verfügen. Der Systemverbinder wird einfach in die Langlöcher des Lüftungswinkels eingesteckt und mit der Unterkonstruktion der Fassadenplatten vernietet. Auf diese Weise werden Ausdehnungen aufgenommen und ein Verziehen ausgeschlossen. Mit dieser Systemlösung werden die Anforderungen der DIN in Bezug auf eine zwängungsfreie Montage der Unterkonstruktion zuverlässig erfüllt. Das PLS ist ein durchdachtes, leistungsfähiges System, das die funktionssichere Ausführung einer Fassade vorbildlich erfüllt. Wertbeständigkeit und Effizienz gehen dabei Hand in Hand mit dem Ziel einer perfekt gestalteten Fassade. Text: Bau PR.de Foto: Protektorwerk Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Kommunal Anzeiger - Seite 23

24 Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Pauline/Pixelio Auto-Lacktechnik Fred Rahn Anzeigenservice-Telefon: Marina Hartmann Telefon: Wir sind Spitze! Überzeugen Sie sich. PS. Werbung Sibylle Plust Zum Kirschenhof Schwerin Tel.: Fax: info@werbeagentur-plust.de Marko Voshage Tel Tel Mobil: Rechtsanwältin BIRGIT STRUCK-HENNING Fachanwältin für Arbeitsrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht Rechtsanwalt SEBASTIAN PAEPKE Verkehrsrecht, Strafrecht, Sozialrecht Markt 4, Zarrentin am Schaalsee Tel.: Fax: info@rechtsanwalt-zarrentin.de Ihr Steinmetzmeister Reinhard Lasarzik Hafenplatz 3, Boizenburg/Elbe Tel Fax Grabmale, Nachschriften, Einfassungen, uvm. Wir beraten Sie! Kfz-Service Jakobs GbR Kfz-Meisterbetrieb Inspektion, TÜV/AU, Reifenservice, Autogas, Karosserie-/ Lackierbetrieb Caminer Str. 63a Kogel Jakobs GbR Tel.: Kommunal Anzeiger - Seite 24

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