Die Netzplanung in Nord- und Ostsee
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- Margarethe Becker
- vor 8 Jahren
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1 Die Netzplanung in Nord- und Ostsee Kiel,
2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 2
3 Dr. Ursula Prall Frau Dr. Prall beschäftigt sich mit rechtlichen und politischen Aspekten der Förderung der Windenergie auf See. Sie ist spezialisiert auf Fragen des Umwelt-, Planungs- und Genehmigungsrechts. Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg 2000 bis 2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg (Prof. Dr. Hans-Joachim Koch) 2004 bis 2012 Rechtsanwältin bei Kuhbier Rechtsanwälte Hamburg, seit 2008 als Partner Seit 2014 Vorsitzende des Offshore Forums Windenergie Seit 2013 Partnerin bei BBH Hamburg Rechtsanwältin Partner Hamburg Kaiser-Wilhelm-Str. 93 Tel +49 (0)
4 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 4
5 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 5
6 Gegenstand der Netzplanung in Nordund Ostsee Anbindung von Offshore- Windparks in Nord- und Ostsee (gesetzliche Pflicht) Höchstspannung von der Küste ins Wasser Unterschiedliche Anbindungskonzepte der verpflichteten ÜNB Tennet (Nordsee) und 50Hertz (Ostsee) Insgesamt 15 GW bis 2030 in Betrieb Interkonnektoren (unternehmerische Entscheidung) Höchstspannungs- Übertragungsleitungen von Küste zu Küste zwischen zwei Staaten Herstellung des Europäischen Verbundnetzes 6
7 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 7
8 Planungsinstrumente im Überblick Bundesfachplan Offshore Nordsee (BFO-N) von 2012, Fortschreibung aus 2015 Bundesfachplan Offshore Ostsee (BFO-O) von 2013, nicht fortgeschrieben mangels Bedarfs Raumordnungspläne der Länder im Küstenmeer (hier nicht näher betrachtet) Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2013, O-NEP 2014 liegt als Entwurf vor, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings erst vorläufig geprüft und noch nicht bestätigt 8
9 Planungsinstrumente: BFO-N und BFO-O (AWZ) Zuständig: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Gegenstand: Identifizierung von OWP-Clustern Räumliche Trassen- und Standortplanung und damit räumliche Sicherung von Anbindungsleitungen, Interkonnektoren und Konvertern Verbindungen zwischen Clustern (Redundanz) Technische Standardisierungen für Leitungen und Konverterstationen und Planungsgrundsätze Übergabestellen ( gates ) zum Küstenmeer Keine Vorgaben zu Zeitpunkten der Realisierung der Maßnahmen Fortführung im Rahmen der Raumordnung der Küstenländer im Küstenmeer und onshore 9
10 Planungsinstrumente: O-NEP Zuständig: Übertragungsnetzbetreiber Bestätigung durch BNetzA Gegenstand: Anbindungsleitungen Zeitliche Staffelung der Maßnahmen Realisierungszeiträume Zweckbestimmung (Zuordnung zu OWP-Clustern) Muss zeitlich mit der Netzentwicklung onshore (NEP) verknüpft sein 10
11 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 11
12 Nutzungskonflikte: Naturschutz Ggf. Querung gesetzlich geschützter Biotope (Riffe, Sandbänke, Lebensräume bestimmter Arten, ) Ggf. Querung von Schutzgebieten (Wattenmeer) Bewältigung/Verringerung durch Trassierung Bündelung zur Verringerung des Flächenverbrauchs und Beschränkung der Anzahl der Kabelsysteme Schonende Einbringmethoden Schutz vor Wärmeabstrahlung in den belebten Meeresboden und die Wassersäule durch sog. 2-K-Kriterium Schallschutz (Konverterstationen) Ggf.: Ausnahmen oder Befreiungen 12
13 Nutzungskonflikte: Schifffahrt Baustelleneinrichtung Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs durch Arbeiten (freier Fluss des Verkehrs wird gehindert durch langsames, querfahrendes Kabelverlegeschiff Bewältigung/Verringerung durch Schifffahrtswege sind rechtwinklig zu kreuzen (kürzester Weg) Verlegetiefe von 1.50m unter der beweglichen Meeresoberfläche zur Vermeidung von Ankerhakern (dient einerseits dem Schutz der Betriebsfähigkeit des Kabels und damit dem Kabelbetreiber, andererseits der Vermeidung von Reparaturarbeiten zum Schutz der Schifffahrt) 13
14 Nutzungskonflikte: Andere Kabel oder Pipelines Gefahr der Beeinträchtigung bzw. Beschädigung bei Errichtung oder Reparatur Bewältigung/Verringerung: Kabelkreuzungen sind durch entsprechende Trassierung möglichst zu vermeiden Es sind Kreuzungsbauwerke herzustellen, die einen direkten Kontakt ausschließen Rechtwinklige Kreuzung Vertragliche Absicherung (Zustimmungserfordernis) Abstandsvorgaben nach internationalen Standards 14
15 Nutzungskonflikte: Andere Windparks Gefahr der Beeinträchtigung bzw. Beschädigung der Exportkabel anderer OWPs bei Errichtung oder Reparatur Kabelgedrängel in der freien Fläche und in Clustern Bewältigung/Verringerung: Einzelabstimmung innerhalb der Cluster zwischen ÜNB, OWP- Betreibern und BSH zur besten Platzierung von Kabeln, Umspannwerken und Konvertern Frühzeitige Planung des Gesamtnetzes ( Masterplan BFO) Abstandsvorgaben Vermeidung von Kreuzungen soweit möglich 15
16 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 16
17 Hürden: Netzanbindung von OWPs in der Nordsee Grundkonzept so noch nicht dagewesen Technisch anspruchsvoll Von Kinderkrankheiten geplagt Standardisierung erst vergleichsweise spät, daher anfangs Einzelanfertigungen Zeitbedarf weitaus höher als ursprünglich gedacht (60 statt 30 Monate) Kosten eines Systems zwischen 1,2 Mrd und 1,8 Mrd Teilweise als problematisch empfunden: Teilleerstände der Systeme wegen Nicht-Gleichlaufs NAS OWP(s) 17
18 Hürden: Netzanbindung von OWPs in der Ostsee Deutlich weniger problembeladen als in der Nordsee Technisches Konzept gängiger, daher weniger Probleme bei Realisierung und Betrieb Abgrenzungsprobleme zwischen OWP und ÜNB, da die Plattform des Umspannwerks von beiden genutzt wird Zeitbedarf geringer als in der Nordsee, wenngleich ebenfalls höher als erwartet (48 statt 30 Monate) Kosten geringer als in der Nordsee 18
19 Gliederung 1. Gegenstand der Netzplanung in Nord- und Ostsee 2. Planungsinstrumente 3. Nutzungskonflikte 4. Hürden 5. Rückschau und Perspektive 19
20 Rückschau: Die Anfangsphase ( ) Die Anlaufphase war holperig: Verzögerungen wegen unklarer Rechts- und Pflichtenlage Positionspapier der BNetzA hat hier Klarheit gebracht, war tatsächlich aber nicht vollends umsetzbar Insbesondere Fehleinschätzung des Zeitbedarfs, dadurch zeitweise betriebsbereite OWPs ohne betriebsbereite Netzanbindung Unklare bzw. völlig unzureichende Entschädigungsregelungen Erkennen der tatsächlichen technischen Schwierigkeiten gleichzeitig schon Herstellung neuer NAS Finanziell eine signifikante Größenordnung Brandbrief von TenneT an die BReg Ende
21 Rückschau: Systemwechsel ( ) Systemwechsel Ende 2012 Deutlich verbesserte Planungsgrundlagen durch BFO und O-NEP Dadurch deutlich verbesserte Planungs- und Investitionssicherheit bei allen Beteiligten Entkopplung der Investitionsentscheidungen: ÜNB beginnt mit NAS- Herstellung, obwohl seitens des OWP noch keine finale Investitionsentscheidung getroffen ist Lernkurve Entschädigungsregelungen für Störungen oder Verzögerungen 21
22 Perspektive: Mengensteuerung (seit ) Mengensteuerung des Ausbaus der Offshore-Windenergienutzung Begrenzung des Ausbaus der Erzeugungsleistung durch Begrenzung der Errichtung und Zuweisbarkeit von Übertragungskapazität Bis 2020: 6,5 GW in Betrieb Bis 2030: 15 GW in Betrieb Deutliches Strecken des Ausbaus Menge der jährlich zuweisbaren Übertragungskapazität (800 MW) liegt unter der Standardgröße eines NAS (Nordsee: 900 MW) Verteilungskämpfe um Übertragungskapazität zwischen OWPs vorprogrammiert BNetzA hat O-NEP 2014 noch nicht bestätigt Kommt in vorläufiger Prüfung zu deutlich geringerem Ausbaubedarf 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Ursula Prall, BBH Hamburg Tel +49 (0)
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