Rechtliche Situation in Österreich?
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- Pia Fuhrmann
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Rechtliche Situation in Österreich? Versuch einer systematischen Annäherung
2 Greifvogelhaltung Tierschutzgesetz + Verordnungen Gesetzliche Grundlagen Artenschutzbestimmungen Landesnaturschutzgesetze Landesjagdgesetze
3 private Haltung Beizjagd Zurschaustellung, Zoo Flugschau
4 Tierschutzgesetz Ziel: Schutz von Leben und Wohlbefinden von Tieren 1 Geltungsbereich 3 Jede Greifvogelhaltung fällt in den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes
5 Tierschutzgesetz Begriffsbestimmungen 4 Wildtiere - alle Greifvögel sind W. Zoo - Zurschaustellung Tierheim Pflegestation? Zirkus Flugvorführung? + 27 (1)?
6 Tierschutzgesetz Verbot der Tierquälerei 5 Schutz vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst Ernährung, Betreuung Bewegungseinschränkung, Witterungseinflüsse ein Tier auf ein anderes hetzt (Ziffer 4)?
7 Tierschutzgesetz Grundsätze der Tierhaltung 13 Haltung darf Wohlbefinden nicht beeinträchtigen Haltung, Betreuung, Ernährung, Möglichkeit zu Sozialkontakt muss physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angepasst sein Körperfunktionen und Verhalten nicht gestört Anpassungsfähigkeit nicht überfordert
8 Tierschutzgesetz Bewegungsfreiheit 16 (6) Wildtiere dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, angebunden gehalten werden. Unberührt bleibt die Ausbildung von Greifvögeln im Rahmen der Beizjagd
9
10 Tierschutzgesetz Füttern und Tränken 17 Bedürfnisse der Tiere in Bezug auf Nahrungsaufnahmeverhalten und den Fressrhythmus sind zu berücksichtigen Flugschauen?
11 Tierschutzgesetz Wildtiere 25 Anzeigepflicht für Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen Ausnahme Zoos, Tierheime, Tierhändler Verordnungsermächtigung, 2. THVO
12 Tierschutzgesetz Zoos 26 Zirkusse 27 Veranstaltungen 28 Dauerbewilligungen möglich gilt für das gesamte Bundesgebiet VO-Ermächtigung für Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte und Tierbörsen Tierheime 29
13 2. TierhaltungsVO
14 2. TierhaltungsVO
15 2. TierhaltungsVO
16
17
18 2. TierhaltungsVO Jungvögel müssen so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind, 4 Handaufzuchten nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig
19 2. TierhaltungsVO Benennung von Wildtieren, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen alle Greifvögel, 8 Kennzeichnungspflicht mittels Beinring oder Transponder Meldungspflicht an die Behörde Schnittstelle Artenschutz
20 2. TierhaltungsVO Anhang 2, Punkt 11 Mindestanforderungen für Volierengrößen und Ausstattung, Tabellen 1 und 2 Verletzt oder pflegebedürftig aufgefundene Greifvögel sind bei einer behördlich genehmigten oder anerkannten Auffang- oder Pflegestation abzugeben.
21 2. TierhaltungsVO Greifvögel dürfen nur in Volieren gehalten werden, die dauernde Anbindehaltung ist verboten Kommerzielle Wanderschauhaltungen mit Greifvögeln sind verboten Verbot von Lebendtierfütterung, Ausnahme Auswilderungsprojekte (bewilligungspflichtig)
22 2. TierhaltungsVO Regelung von Netz- bzw. Drahtbespannung Witterungsschutz Rückzugsmöglichkeiten Absperrungen für Betrachter bei Schauhaltungen artgerechte, abwechslungsreiche Fütterung jederzeit Wasser zum Trinken und Baden
23 2. TierhaltungsVO Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen zu halten Ausnahmen: unverträgliche bereits vorhandene nur auf Menschen geprägte kranke oder verletzte Vögel
24 2. TierhaltungsVO Beizjagd Haltung von Beizvögeln nur mit gültiger Jagdkarte bei Ausübung der Beizjagd max. 2 Vögel pro Falkner Anbindehaltung nur bei Vögeln, die für den Freiflug trainiert sind oder ausgebildet werden und auf die Jagdzeit beschränkt jeden 2. Tag Freiflug von mind. einer Stunde
25 2. TierhaltungsVO Beizjagd
26 2. TierhaltungsVO Beizjagd Außerhalb der Jagdzeiten Unterbringung in entsprechenden Volieren Schutz vor Witterungseinflüssen während Anbindehaltung Regelung Anindung (Geschüre), Wirbel Hauben für zeitweilige Abschirmung zulässig Regelung Sitzmöglichkeiten
27
28
29 2. TierhaltungsVO Haltung pflegebedürftiger Vögel
30 CITES Beschränkungen des Handels mit gefährdeten Tieren bzw. Teilen von Tieren Anhang B: Kaufbestätigung Anhang A: CITES-Dokument (Federn?) hohe Strafen
31 Landesjagdgesetze Definition jagdbarer Tiere Haltung jagdbarer Tiere bewilligungspflichtig (Tirol) keine genauen Vorgaben betreffend Haltungsbedingungen Störung/Beeinträchtigung jagdbarer Tiere? Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten Ausübung der Jagd waidgerecht
32 Danke für die Aufmerksamkeit!
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