Cluster Munition Monitor 2014: Die wichtigsten Ergebnisse

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1 Cluster Munition Monitor 2014: Die wichtigsten Ergebnisse - Zivile Opfer in Syrien - In Syrien haben Regierungskräfte von Juli 2012 bis Juli 2014 mindestens 249 Streubomben in insgesamt zehn von 14 Regierungsbezirken eingesetzt. - In den Jahren 2012 und 2013 gab es hier 1584 Tote wegen Angriffen mit Streubomben und deren Blindgängern wurden Hunderte weitere Menschen Opfer von Streubomben. 97 Prozent derer, die in den Jahren 2012 und 2013 umkamen, waren Zivilisten. - Allein im Jahr 2013 fielen in Syrien mindestens Menschen den Streubomben zum Opfer; diese Zahl selbst ist höher als jede Gesamtzahl weltweit, seit der Streubombenbericht 2009 zum ersten Mal veröffentlicht wurde. - Aus Syrien wurden höhere Opferzahlen als beim letzten massiven Einsatz von Streubomben gemeldet dieser geschah 2009, als Israel den Libanon angriff, was große Empörung der internationalen Gemeinschaft hervorgerufen hat und zur raschen Einsetzung des Oslo-Prozesses zur Schaffung der Konvention gegen Streumunition geführt hat. - Mehr als 140 Staaten haben Syriens Streubomben-Einsatz in Stellungnahmen und Resolutionen verurteilt, darunter auch 51 Staaten, die nicht Teil der Konvention gegen Streubomben sind. Stand der Konvention zum Verbot von Streumunition - Insgesamt haben bis 31. Juli Staaten die Konvention zum Verbot von Streumunition unterzeichnet oder sind diesem beigetreten; 84 dieser Staaten sind beigetretene Vertragsstaaten und deswegen rechtlich verpflichtet, alle Bestimmungen der Konvention einzuhalten Länder, die Streumunition eingesetzt, hergestellt, exportiert und/oder diese auf Vorrat gelagert haben, sind der Konvention beigetreten und verpflichten sich damit, diese verbotenen Aktivitäten nie wieder auszuüben. - Seit dem Inkrafttreten der Konvention am 1. August 2010 und der damit verbundenen Anerkennung als bindendes Völkerrecht können weitere Staaten die Konvention nicht mehr nur unterschreiben, sondern müssen ihr gleich beitreten, also sie auch ratifizieren. Seiter sind bis heute fünf Länder dem Abkommen beigetreten; zuletzt tat dies St. Kitts und Nevis am 13. September In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 und in der ersten Hälfte des Jahres 2014 haben keine der 29 übrigen Vertragsstaaten die Konvention ratifiziert. Als letzter Staat tat dies der Irak am 14. Mai Einsatz - Seit dem Ende des 2. Weltkriegs haben mindestens 22 Regierungen Streumunition in Konflikten in 38 Ländern und vier umkämpften Gebieten eingesetzt. - In Syrien haben Regierungsstreitkräfte von Juli 2012 bis Juli 2014 mindestens 249 Streubomben in insgesamt zehn von 14 Regierungsbezirken eingesetzt. Dabei kamen mindes-

2 tens sieben verschiedene Arten von Streumunition (Bomben, Bombenbehälter, die an einem Flugzeug fixiert sind, und vom Boden abgefeuerte Raketen) und mindestens neun verschiedene Arten explosiver Submunition zum Einsatz. - Streumunition wurde außerdem in der ersten Hälfte des Jahres 2014 im Süd-Sudan und in der Ukraine eingesetzt, jedoch ist noch nicht geklärt, welche Partei oder Parteien dafür verantwortlich sind. - Bisher gibt es noch keine bestätigten Berichte oder Anschuldigungen über einen erneuten Einsatz von Streumunition eines der Vertragsstaaten, seit die Konvention zum Verbot von Streumunition am 30. Mai 2008 verabschiedet wurde. Herstellung und Export - In der Vergangenheit haben insgesamt 34 Staaten mehr als 200 Arten von Streumunition entwickelt und hergestellt Staaten haben die Herstellung von Streumunition eingestellt davon 16 Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten der Konvention zum Verbot von Streumunition sowie die Nichtunterzeichnerstaaten Argentinien und die Slowakei Länder stellen weiterhin Streumunition her oder behalten sich das Recht vor, dies in Zukunft zu tun, doch nur von dreien dieser Länder ist der Einsatz dieser Waffe in der Vergangenheit bekannt, nämlich von Israel, Russland und den USA. - In der Vergangenheit haben mindestens 15 Länder mehr als 50 Arten von Streumunition an wenigstens 60 andere Länder weitergegeben. Sechs frühere Exporteure sind heute Vertragsstaaten der Konvention zum Verbot von Streumunition. - Mindestens drei Staaten, die der Konvention zum Verbot von Streumunition nicht beigetreten sind, haben ein Moratorium über die Ausfuhr von Streumunition verhängt: Singapur, die Slowakei und die USA. Lagerung - Der Streubombenbericht schätzt, dass vor dem Beginn der internationalen Bemühungen zum Verbot von Streumunition 91 Länder Millionen von Streubomben lagerten, die mehr als 1 Milliarde Submunition enthielten. Von den verbleibenden 68 Staaten, die einen Lagerbestand an Streumunition besitzen, sind 14 Vertragsstaaten und dadurch verpflichtet, ihre Lagerbestände bald zu zerstören, und weitere sechs Unterzeichnerstaaten der Konvention dürfen diese nicht mehr einsetzen. - Zusammen genommen lagerten, bevor irgendwelche Zerstörungsmaßnahmen stattfanden, 29 der Vertragsstaaten mehr als 1,4 Millionen Streubomben, die 177 Millionen Submunition enthielten. Zerstörung der Lagerbestände - Gemäß der Streubomben-Konvention haben 22 Vertragsstaaten insgesamt 1,16 Millionen Streubomben und fast 140 Millionen Submunition zerstört. Dies stellt eine Zerstörung von 80 % der Streumunition und 78 % der Submunition dar, die von Vertragsstaaten als Lagerbestände angegeben wurden. - Im Berichtszeitraum haben vier Vertragsstaaten die Zerstörung ihrer Lagerbestände abgeschlossen und sind so der Frist, die von der Konvention festgelegt wurde, um Jahre voraus: Chile im Juli 2013, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Oktober 2013, Großbritannien im Dezember 2013 und Dänemark im März Großbritannien zerstörte dabei insgesamt einen Lagerbestand von Streubomben und 38,7 Millionen Submunitionen.

3 zerstörten zehn Vertragsstaaten einschließlich Frankreich, Deutschland, Italien und Japan insgesamt Streubomben und 24 Millionen Submunitionen. Zuvor zerstörten neun Vertragsstaaten im Jahr 2012 insgesamt Streubomben und 27 Millionen Submunitionen; im Jahr 2011 zerstörten zehn Vertragsstaaten Streubomben und 17,6 Millionen Submunitionen. - Alle 14 Vertragsstaaten, die noch Streumunition lagern, haben sich verpflichtet, die Zerstörung dieser innerhalb der von der Konvention gesetzten Frist von acht Jahren abzuschließen. Die Länder mit den größten Lagerbeständen haben angedeutet, dass sie die Zerstörung schon vor Ende der Frist abschließen werden: Schweden 2014 und Deutschland und Japan Die meisten Vertragsstaaten haben in einer formalen Erklärung angegeben, dass sie an Streumunition oder Submunition weder zu Ausbildungs- noch zu Forschungszwecken, die laut Konvention erlaubt sind, festhalten wollen. - Zehn Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Streumunition und /oder Submunition für Ausbildung und Forschung zu verwenden. Diese sind: Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Peru, Spanien, Schweden und die Schweiz. Kontaminierung - Insgesamt sind 23 Staaten und drei weitere Gebiete von Streubombenrückständen verseucht. (Stand: 1. Juli 2014) - In weiteren 15 Staaten wird eine Kontaminierung vermutet, konnte jedoch noch nicht bestätigt werden. - Seit dem letzten Streubombenbericht haben zwei Staaten verkündet, dass die Räumung von Streumunitionsrückständen in ihren Hoheits- und Schutzgebieten abgeschlossen wäre. Diese waren Mauretanien im September 2012 sowie Norwegen im April Man wartet noch auf eine offizielle Erklärung dieser beiden Staaten zum Abschluss der Räumung. - Sechs Staaten (Bosnien und Herzegowina, Kambodscha, der Irak, die Demokratische Volksrepublik Laos, der Libanon und Vietnam) sowie die Region Bergkarabach schätzen, dass von der Verseuchung 10 Quadratkilometer oder mehr des jeweiligen Landes betroffen sind. Räumung wurden mehr als Streubombenrückstände bei der Räumung von fast 31 Quadratkilometer von verseuchtem Land in zwölf Staaten und drei weiteren Gebieten zerstört. - In diesem Jahr haben außerdem acht von Streumunition verseuchte Vertragsstaaten Räumungsarbeiten durchgeführt. Diese sind Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Irak, die Volksrepublik Laos, der Libanon, Mauretanien und Norwegen. Von diesen Staaten wurde in der Volksrepublik Laos und im Libanon die höchste Zahl an Submunitionen zerstört. - Die Nichtunterzeichnerstaaten Kambodscha, Serbien, Vietnam und der Jemen sowie weitere Gebiete (der Kosovo, Bergkarabach und Westsahara) haben ebenfalls Räumung von Streumunition durchgeführt. Opferzahlen - Im Jahr 2013 fielen in Syrien mindestens Menschen den Streubomben zum Opfer; diese Zahl selbst ist höher als jede Opfergesamtzahl weltweit, seit der Streubombenbe-

4 richt 2009 zum ersten Mal veröffentlicht wurde. In diesem Jahr wurden weltweit die einzigen Opfer bei Angriffen durch Streumunition in Syrien registriert. - Es gab jedoch auch 2013 laut verfügbarer Daten in neun Staaten und einem weiteren Gebiet Opfer von Blindgängern aus Streumunition. Die Datengewinnung wird stetig verbessert, jedoch sind bisher gesammelte Daten immer noch unvollständig. Diese Opferzahlen wurden in vier Vertragsstaaten (Kroatien, dem Irak, der Volksrepublik Laos und dem Libanon), fünf Nichtunterzeichnerstaaten (Kambodscha, dem Südsudan, Sudan, Syrien und Vietnam) sowie in Westsahara registriert. - In den letzten fünf Jahrzehnten bis zum 31. Juli 2014 hat der Streubombenbericht Opfer in 31 Staaten registriert. Diese schließen zwölf Vertragsstaaten und vier Unterzeichnerstaaten der Streubomben-Konvention sowie drei weitere Gebiete mit ein. Bis Ende 2013 wurden weltweit Streubombenopfer dokumentiert. Da die Dokumentation jedoch meist sehr mangelhaft ist, ist ein besserer Indikator für die bis jetzt registrierte Gesamtzahl der Streubombenopfer die Gesamtsumme der Schätzungen der einzelnen Länder, die sich auf mehr als beläuft. - Die Mehrheit der bisher registrierten Gesamtzahl der Opfer waren Zivilisten: dort, wo die Opferzahlen aufgenommen wurden, kam man auf bis zu 94 Prozent. In Syrien waren im Zeitraum von 2012 bis % der durch Streubomben Getöteten Zivilisten. Hilfe für Opfer - Die Konvention zum Verbot von Streumunition setzt weiterhin die höchsten Standards für Opferhilfe im Bereich des humanitären Völkerrechts; selbst die zwei Nichtunterzeichnerstaaten mit den meisten Streubombenopfern (Kambodscha und Vietnam) erstatteten weiterhin entsprechend dieser entstehenden Norm Bericht über ihre Bemühungen haben Konflikte und Vertreibung die Gefahr erhöht und die Verfügbarkeit von Hilfeleistungen für die Opfer und Überlebenden behindert. Menschen, die vor der Krise in Syrien geflohen sind, erhöhten den Bedarf an grundlegenden Hilfeleistungen in Ländern, in die sie geflohen sind; hier sind besonders der Irak und der Libanon zu erwähnen; in diesen Ländern übersteigt der Bedarf oft die derzeitigen Kapazitäten. In Afghanistan ist es immer noch schwierig, medizinische Behandlung in Konfliktgebieten zu erhalten. Angriffe auf medizinisches Personal und Einrichtungen haben zur weiteren Behinderung der Hilfeleistungen beigetragen. - Alle Vertragsstaaten, in denen Streubombenopfer registriert wurden, leisteten Opferhilfe und fast alle Vertragsstaaten haben in Übereinstimmung mit den zeitlich befristeten Aktivitäten des Opferhilfeplans der Konvention gehandelt, der 2010 auf dem ersten Treffen der Vertragsstaaten beschlossen wurde. - In vielen Vertragsstaaten gab es messbare Verbesserungen beim Zugang zu Hilfeleistungen. Trotzdem sind diese Leistungen noch lange nicht in angemessenem Umfang verfügbar. Dies gilt besonders für Überlebende in weit entfernten und ländlichen Gebieten. Angesichts der sinkenden Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen, die unmittelbare und messbare Hilfe für Überlebende sicherstellen, müssen Vertragsstaaten Hilfeleistungen und Programme, die gekürzt oder beendet wurden, immer noch ersetzen. Nationale Gesetzgebung und Transparenz - Insgesamt 22 Vertragsstaaten haben die Oslo-Konvention in nationales Recht umgewandelt, jedoch tat dies keiner der Vertragsstaaten in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 oder in der ersten Hälfte von Weitere 19 Vertragsstaaten sind dabei, Gesetzesentwürfe für nationales Recht herauszuarbeiten, dieses zu prüfen oder es zu erlassen. 26 Vertrags-

5 staaten halten ihre bereits existierenden Gesetze für ausreichend, um die Bestimmungen der Konvention durchzusetzen. - Insgesamt 65 Vertragsstaaten haben einen ersten Transparenzbericht vorgelegt, der von Artikel 7 der Konvention festgelegt ist; dies sind drei Viertel aller Vertragsstaaten. Auslegung der Konvention zum Verbot von Streumunition - Mindestens 38 Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten der Konvention haben geäußert, dass auch während gemeinsamer militärischer Operationen mit Nichtvertragsstaaten jede Unterstützung, die vorsätzlich und bewusst gegen die Verbote der Konvention verstoßen, verboten ist. Vier Vertragsstaaten gaben an, dass sie die gegenteilige Ansicht verträten: das in Artikel 1 festgehaltene Verbot der Unterstützung durch verbotene Aktivitäten, kann von den Bestimmungen zur Interoperabilität, die in Artikel 21 festgehalten sind, aufgehoben werden. - Zumindest 34 Staaten sind der Meinung, dass sowohl der Transport von Streumunition von einem Nichtvertragsstaat über das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats als auch auswärtige Lagerung von Streumunition von der Konvention verboten sind. Fünf Vertragsstaaten behaupteten jedoch, dass beide Aktivitäten nicht durch das Abkommen verboten seien. - Die Vertragsstaaten Norwegen und das Vereinigte Königreich haben bestätigt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Lagerbestände an Streumunition in deren jeweiligen Hoheitsgebieten entfernt haben. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben und werden eventuell weiterhin Streumunition in den Vertragsstaaten Afghanistan, Deutschland, Italien, Japan und Spanien lagern. - Neun Vertragsstaaten haben Rechtsvorschriften erlassen, die das Investieren in Streumunition ausdrücklich verbieten. Diesen Schritt ging Liechtenstein Nach Ansicht von mindestens 26 Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten der Konvention ist das Investieren in die Produktion von Streumunition eine Form von Hilfe, die durch die Konvention verboten ist.

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