Abgabenordnung - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland, Dipl.-Oec., Steuerberater, Frielendorf
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1 Abgabenordnung - Wissen auffrischen Januar 2018 Frank Rininsland, Dipl.-Oec., Steuerberater, Frielendorf
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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Systematik der AO Verwaltungsakt (Voraussetzungen und Beispiele) Form, Inhalt und Begründung von Verwaltungsakten Form Inhaltliche Bestimmtheit, 119 Abs. 1 AO Begründung Bekanntgabe nach 122, 124 AO Bedeutung Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Bekanntgabe, 122 Abs. 1 Satz 1 und 124 Abs. 1 Satz 1 AO Sonderregelungen zur Bekanntgabe Fälle zur Bekanntgabe dem Grunde nach Grundsätze zum Zeitpunkt der Bekanntgabe Überblick Fristberechnung gem. 108 AO Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten Begriff und Folgen Formen der Steuerfestsetzung Steueranmeldungen Voraussetzungen, 167 AO Wirkung Rechtsbehelf/Änderungsantrag Grundlagenbescheide - Folgebescheide Feststellungsverfahren ( 179 ff. AO) Ausgangspunkt Sinn und Zweck Arten Festzustellende Besteuerungsgrundlagen Feststellungsverfahren, 181 AO Rechtsfolgen Besonderheiten Grundfall Feststellungsverfahren, 179, 180 AO Bekanntgabe von gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheiden gem. 183 AO (AU 51007/081 - AO - Wissen auffrischen) 3
4 Inhaltsverzeichnis 11. Überblick Korrekturvorschriften und Festsetzungsfrist Überblick Phasen der Bestandskraft Festsetzungs- und Feststellungsverjährung ( 169 ff. AO) Wirkung Anwendungsbereich Beginn der Festsetzungsfrist Dauer der Festsetzungsfrist Ende der Festsetzungsfrist Korrekturnormen: Überblick und Begriffsbestimmungen Berichtigung nach 129 AO: Richtig gedacht, aber falsch gemacht Voraussetzungen Rechtsfolgen Korrektur nach 130, 131 AO Vorbehalt der Nachprüfung ( 164 AO) Arten der Vorbehaltsfestsetzung Voraussetzungen Rechtsfolgen Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung Korrektur von Steuerbescheiden nach 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Überblick Antrag auf schlichte Änderung, 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO Abhilfebescheid im Rahmen von Rb-Verfahren Korrektur von Steuerbescheiden nach 173 AO Überblick Anwendungsbereich von 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Anwendungsbereich von 173 Abs. 1 Nr. 2 AO Abs. 2 AO (Erhöhte Bestandskraft durch Änderungssperre ) a AO Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO = Grundlagenbescheide Definition Grundlagenbescheid: 171 Abs. 10 Satz 1 AO Beispiele Auswirkungen eines Grundlagenbescheides
5 Inhaltsverzeichnis Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO = rückwirkendes Ereignis Berücksichtigung materieller Fehler nach 177 AO Begriff Fall zu 173 und 177 AO Einspruchsverfahren Übersichten Prüfungsstufen eines Einspruchs Zulässigkeitsvoraussetzungen Statthaftigkeit des Untätigkeitseinspruchs, 347 Abs. 1 Satz 2 AO Dauer der Einspruchsfrist, 355, 356 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 110 AO Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Begründungspflicht Beschwer, 350 AO Einspruchsbefugnis bei Feststellungsbescheiden, 352 AO Rücknahme, 362 AO Überblick Begründetheitsprüfung Fälle zur Rechtsverletzung Entscheidung über den Einspruch, Gesamtwiederaufrollung gem. 367 Abs. 2 Satz 1 AO Verböserung gem. 367 Abs. 2 Satz 2 AO Fälle zur Anfechtungsgrenze, 351 Abs. 1 AO: Anfechtung von Änderungsbescheiden Fälle zu Verfahrensvorschriften, 365, 367 AO Präklusionsfrist, 364b AO Aussetzung der Vollziehung nach der AO, 361 AO Erhebungsverfahren Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis Zahlung, 224 bis 225 AO Abrechnungsbescheid, 218 Abs. 2 AO Zahlungsverjährung, 228 ff. AO Zinsen, 233 ff. AO Grundsätze und gemeinsame Vorschriften Vollverzinsung, 233a AO (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) Fälle zur Zinsberechnung gem. 233a AO
6 Inhaltsverzeichnis 27. Haftung Begriff der Haftung Haftungsvorschriften Haftung des Vertreters ( 69 AO) Haftung des Steuerhinterziehers ( 71 AO) Haftung gem. 74 AO Grundzüge der FGO Verfahrensablauf Zulässigkeit der Klage Form und Inhalt der Klage, 65 FGO Klagefrist/Anbringung der Klage, 47 FGO Anlage Anfechtungsklage in Gestalt der Änderungsklage
7 Abgabenordnung - Wissen auffrischen 1. Systematik der AO Stufe Bezeichnung Steueranspruch Erlass Verjährung Verspätungs-/ Säumniszuschlag Haftung I Entstehung was 38 AO (i.v.m. den Einzelsteuergesetzen) 47 AO = Erlöschen 47 AO = Erlöschen - 69 ff. AO (u.a.) II Konkretisierung wie 155 ff. AO i.d.r. durch Steuerbescheid 163 AO (abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen) 169 ff. AO (Festsetzungsverjährung) 152 AO (verspätete Festsetzung) 191 AO (Haftungsbescheid) H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag III Fall 1 Erhebung wie 218 ff. AO (Zahlung, Aufrechnung) 227 AO (Erlass) 228 ff. AO (Zahlungsverjährung) 240 AO (verspätete Zahlung) 219 AO (Zahlungsaufforderung) Die materiell-rechtlich richtige ESt für den Steuerpflichtigen Alfons (A) beträgt im Jahr EUR. Es ergeht aber ein Steuerbescheid über a) EUR b) EUR. In welcher Höhe ist die Steuer nach dem EStG entstanden? In welcher Höhe wird die Steuer festgesetzt? Wie viel muss er bezahlen? Lösung a) 1. Stufe: 2. Stufe: 3. Stufe: b) 1. Stufe: 2. Stufe: 3. Stufe: 7
8 Abgabenordnung - Wissen auffrischen 2. Verwaltungsakt (Voraussetzungen und Beispiele) a) Hoheitliche Maßnahme Über-/Unterordnungsverhältnis ( Hoheitsträger ) vom Willen der Behörde getragen (Willensbildung/Willensäußerung) von Personen, die zum Handeln für Behörde berechtigt sind (handlungsbefugter Amtsträger = Vorsteher, Sachgebietsleiter, Sachbearbeiter mit Zeichnungsrecht) b) einer Behörde Finanzbehörden, 6 Abs. 2 AO, FVG (Gesetz über die Finanzverwaltung), Beck sche Steuergesetze 803, vgl. 1 Abs. 1 AO c) zur Regelung eines Einzelfalls bestimmter Sachverhalt (konkret) für bestimmte Steuerpflichtige (individuell) abschließende Regelung (keine bloße Vorbereitungshandlung, keine Realakte) Gut zu wissen Die Ablehnung einer Maßnahme ist ein VwA. d) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts nicht: auf dem Gebiet des Privatrechts (z.b. Aufrechnung 226 AO; Heizöllieferung für das Finanzamt) e) mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen nicht: behördeninterne Maßnahme (z.b. BMF-Schreiben; OFD-Verfügung) H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag Typische VwA Steuerbescheid, 155 ff. AO, Feststellungsbescheid, 179 ff. AO, Steuermessbescheid, 184 AO, Einspruchsentscheidung, 366 AO, Prüfungsanordnung, 196 AO, Verspätungszuschlag, 152 AO, Haftungsbescheid, 191 AO, Stundung, 222 AO, Erlass, 227 AO, Aussetzung der Vollziehung, 361 AO. 8
9 Abgabenordnung - Wissen auffrischen Fall 2 Liegt in folgenden Fällen ein VwA vor? ja nein 1. Mahnung 2. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung 3. Hinweis/Erläuterung im ESt-Bescheid 4. Ablehnung eines Antrags auf Stundung 5. Betriebsprüfungsbericht 6. Auskunftsersuchen an Dritte gem. 93 AO 7. Verbindliche Auskunft, 89 Abs. 2 AO 8. Aufrechnungserklärung, 226 AO, durch das Finanzamt H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag 9
10 Abgabenordnung - Wissen auffrischen 3. Form, Inhalt und Begründung von Verwaltungsakten 3.1 Form Grundsätzlich formfrei, 119 Abs. 2 AO, schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt, 119 Abs. 3 AO; Schriftform vorgeschrieben: z.b. Steuerbescheid, 157 Abs. 1 Satz 1 AO; Haftungsbescheid, 191 Abs. 1 Satz 3 AO; Einspruchsentscheidung, 366 AO. 3.2 Inhaltliche Bestimmtheit, 119 Abs. 1 AO VwA muss seinen Regelungsgehalt gegenüber dem Betroffenen so bestimmt, unzweideutig und vollständig bekunden, dass zumindest im Wege der Auslegung geklärt werden kann, wie er zu verstehen ist. 157 Abs. 1 AO ergänzt als Spezialvorschrift für Steuerbescheide den allgemeinen 119 Abs. 1 AO. 3.3 Begründung Begründungspflicht nach 121 Abs. 1 AO für schriftliche oder elektronische Verwaltungsakte, insbesondere bei Ermessensentscheidungen ( soweit zum Verständnis erforderlich ). Bei Steuerbescheiden stellen die Besteuerungsgrundlagen (Definition: 199 Abs. 1 AO) die Begründung dar, 157 Abs. 2 AO. Die Ausnahmen aus 121 Abs. 2 AO haben kaum praktische Bedeutung. H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag 10
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