Ursula Buchner Annalena Koytek. Deine Spielsucht betrifft auch mich. Ein Ratgeber für Familienmitglieder und Freunde von Glücksspielsüchtigen
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- Gert Otto
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1 Ursula Buchner Annalena Koytek Deine Spielsucht betrifft auch mich Ein Ratgeber für Familienmitglieder und Freunde von Glücksspielsüchtigen
2 18 Kapitel 2 das Ergebnis haben, wie z. B. Poker. Dieser sogenannte Kompetenzanteil ist zwar bei verschiedenen Spielarten unterschiedlich hoch, letztendlich ist jedoch immer der Zufall entscheidend für Gewinn oder Verlust. Somit kann man sich durch Üben bei diesen Spielen auch nicht bzw. nur minimal verbessern oder die Gewinnchancen steigern. Im Gegensatz dazu sind Spiele wie Billard oder Mikado keine Glücksspiele, sondern Geschicklichkeitsspiele. Bei diesen Spielen gilt: Übung macht den Meister! Die Kompetenzen und Fähigkeiten, die man hier zum Gewinnen benötigt, lassen sich durch Übung verbessern. Fazit: Alle Glücksspiele haben als gemeinsames Merkmal, dass um Geld gespielt wird und die Entscheidung über Gewinn und Verlust vollständig oder überwiegend zufällig ist. Bei Glücksspielen kann man sich nicht durch Übung oder Erfahrung verbessern. Grundsätzlich gilt: Bei allen Glücksspielen verbleibt ein Teil des Einsatzes beim Spielanbieter. Dieser verdient also an jedem einzelnen Spiel. Die Kosten fallen für die Spielerinnen und Spieler immer an, unabhängig davon, ob sie eine einzelne Spielrunde gewinnen oder verlieren. Es gibt kein Glücksspiel, bei dem das eingesetzte Geld wieder vollständig ausbezahlt wird. Bei Spielbankspielen wie Roulette, Poker oder Black Jack gibt es den sogenannten Hausvorteil bzw. Bankvorteil. Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Verlust bezogen auf den Spieleinsatz. Dieser Betrag verbleibt beim Anbieter. Die Höhe des Hausvorteils ist von der Spielart und dem Spielverhalten abhängig: Bei Roulette schwankt der Hausvorteil z. B. zwischen 1,35 und 2,7 %, bei Black Jack zwischen 2 und 10 %. Bei Spielautomaten in Spielbanken verbleiben im Schnitt 6 % beim Anbieter. Setzt man z. B. beim Black Jack einen Betrag von 100, so fallen je nach Spielart zwischen 2 und 10 für den Hausvorteil an und verbleiben auf jeden Fall beim Betreiber. Bei Lotto oder Sportwetten wird je nach Anzahl der gespielten Felder oder Tipps eine bestimmte Gebühr fällig, die beim Anbieter verbleibt. Vom Einsatz pro Spiel wird wiederum nur ein Teil als Gewinn an die Teilnehmenden ausgeschüttet. Bei Lotto sind es derzeit 50 %. Mit den übrigen Geldern werden beispielsweise soziale oder kulturelle Projekte sowie Sport und Umweltschutz gefördert, oder das Geld fließt in den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes ein.
3 Glücksspiele 19 Übung: Soweit Sie es wissen: Welches oder welche der genannten Glücksspiele spielt Ihre betroffene Angehörige bzw. Ihr betroffener Angehöriger? Spielautomaten/ Slot-Machines Sportwetten oder Pferdewetten Roulette Poker Black Jack oder anderes Kartenspiel Lotto oder Lotterien Privat organisierte Glücksspiele Börsenspekulationen Gewinnspiele im Fernsehen, Internet o. Ä. Andere, nämlich: Vor Ort Im Internet 2.2 Wie sind Glücksspiele in Deutschland rechtlich geregelt? In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Änderungen bei den rechtlichen Regelungen von Glücksspielen. Der nachfolgende Abschnitt kann daher nur grundlegende Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen geben und stellt keine verbindliche juristische Auskunft dar. Ausgangspunkt ist das Strafgesetzbuch ( 284), in dem geregelt ist, dass es in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis bedarf, um Glücksspiele zu veranstalten. Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel steht unter Strafe ( 285). Für die genaue Ausgestaltung unterschiedlicher Glücksspiele gibt es allerdings eine Reihe von Gesetzen und Regelungen. Das europäische Unionsrecht sowie das deutsche Verfassungsrecht stellen die Grundlage für alle weiteren Regelungen dar. Je nach Glücksspielart sind dann der Glücksspielstaatsvertrag, die Gewerbeordnung oder das Rennwett- und Lotteriegesetz zuständig. Für einige der Gesetze und Regelungen ist der Bund zuständig, andere Rahmenbedingungen werden in den einzelnen Bundesländern festgelegt. Diese
4 20 Kapitel 2 unterschiedlichen Regelungen haben einen Einfluss darauf, was wo unter welchen Rahmenbedingungen gespielt werden kann und für welche Glücksspiele es Sperrmöglichkeiten gibt. Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht an Glücksspielen teilnehmen. Im Glücksspielstaatsvertrag bzw. Glücksspieländerungsstaatsvertrag regeln die Bundesländer gemeinsam, unter welchen Rahmenbedingungen Glücksspiele veranstaltet werden dürfen. Ziele des Staatsvertrages sind dabei nach 1: Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, eine geeignete Alternative zu nicht erlaubten Glücksspielen zu schaffen und dem Schwarzmarkt entgegenzuwirken, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, eine ordnungsgemäße Durchführung der Glücksspiele sicherzustellen und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs vorzubeugen. Für unterschiedliche Glücksspielformen Glücksspiele in Spielbanken, Sportwetten oder Lotterien sind je nach Ausgestaltung des Spiels unterschiedliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen, wie z. B. Spielersperren, vorgesehen. Für Lotto in der derzeitigen Ausgestaltung mit zwei Ziehungen pro Woche gibt es z. B. keine Sperrmöglichkeit. Für Sportwetten und Spielbanken sowie Lotterien mit einer höheren Gefährdung dagegen schon. Allerdings ist der Glücksspielmarkt in Deutschland derzeit stark im Umbruch. So ist z. B. die Vergabe von Konzessionen an private Sportwettvermittler geplant, aber noch nicht umgesetzt. Dies erschwert auch übergreifende Regelungen bei Spielersperren. Gut zu wissen: Spielbanken und Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen ein übergreifendes Sperrsystem unterhalten. Glücksspielerinnen und Glücksspieler können sich für diese Spielmöglichkeiten sperren lassen (Selbstsperre). Eine Sperre kann aber auch von einer dritten Person beantragt werden (Fremdsperre). Sperrformulare gibt es z. B. online bei den einzelnen Lotteriegesellschaften oder in Vertriebsstellen der Lotteriegesellschaften.
5 Glücksspiele 21 Diese Sperren gelten nicht für Spielautomaten aus dem gewerblichen Bereich, d. h. in Spielhallen oder in der Gastronomie. Dieser Bereich ist gesetzlich anders geregelt, in erster Linie durch die Gewerbeordnung und die Spielverordnung. Ergänzend gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze zur Ausgestaltung von Spielhallen. Daher können für diesen Bereich keine Aussagen für ganz Deutschland gemacht werden. Gut zu wissen: In einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz, ist es gesetzlich geregelt, dass auch in Spielhallen Spielersperren erwirkt werden können. Diese Spielersperren gelten allerdings nur für das jeweilige Bundesland. In anderen Bundesländern gibt es bislang keine übergreifende Möglichkeit, sich in Spielhallen sperren zu lassen. Auch für Automaten in der Gastronomie sind Spielersperren derzeit nicht möglich. Aktuell sind in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein Glücksspiele wie Roulette, Poker oder simulierte Spielautomaten im Internet verboten. Dennoch gibt es ein breites Angebot an deutschsprachigen Internetseiten, für die allerdings keine übergreifenden Sperrmöglichkeiten existieren. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel steht unter Strafe. 2.3 Wer spielt Glücksspiele? Die meisten Personen spielen im Verlauf ihres Lebens Glücksspiele unabhängig von Familienstand, Bildung oder Einkommen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhebt regelmäßig repräsentative Daten darüber, welche Personen in Deutschland an Glücksspielen teilnehmen (BZgA, 2016). Knapp 80 % der Personen zwischen 16 und 70 Jahren haben im Laufe ihres Lebens an Glücksspielen teilgenommen, wobei Männer häufiger als Frauen spielen. Im Jahr 2015 haben knapp 40 % der Bevölkerung Glücksspiele gespielt. Nahezu ein Viertel der Befragten hat an Lotto 6 aus 49 oder ähnli-
6 22 Kapitel 2 chen Angeboten teilgenommen; Lotterien wurden von etwa 15 % gespielt. Geldspielautomaten in Gaststätten oder Spielhallen wurden von knapp 3 % der Bevölkerung genutzt, ebenso wie Sportwetten. In den vergangenen Jahren gab es zunehmend mehr Spielangebote im Internet. Diese wurden von etwa 1 % der Befragten genutzt. Grundsätzlich spielen die meisten Personen allerdings Glücksspiele seltener als einmal pro Monat.
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