das Praxissemester soll den Studierenden über einen Zeitraum von fünf Monaten Einblicke in die Gestaltung von Schule und Unterricht ermöglichen.

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1 Ergänzende Information zum Lehr- und Lernforschungsprojekt im Praxissemester Sehr geehrte Schulleitung, sehr geehrte Mentorinnen und Mentoren, das Praxissemester soll den Studierenden über einen Zeitraum von fünf Monaten Einblicke in die Gestaltung von Schule und Unterricht ermöglichen. Um den für die professionelle Entwicklung der Studierenden so wichtigen Bezug zwischen wissenschaftlicher Theorie und pädagogischem Handeln in der Praxis herstellen zu können, sollen die Studierenden unter anderem über die Bearbeitung einer Forschungsfrage, die mit der Schule abgestimmt ist, Kompetenzen der Evaluation von Unterricht und Schule erwerben. Diese Kompetenzen haben neben fachlichen, pädagogischen und fachdidaktischen Kompetenzen in der späteren beruflichen Praxis der Studierenden eine wichtige Bedeutung und sind deshalb in den KMK-Standards für die Lehrerbildung explizit erwähnt. Im Rahmen des forschenden Lernens konzipieren die Studierenden gemeinsam mit ihren Dozentinnen und Dozenten ein Lernforschungsprojekt zu Aspekten der Schul- und Unterrichtsqualität, das sie im Praxissemester bearbeiten werden. Das Thema für das Lernforschungsprojekt wird zwischen den Beteiligten der Universität und der Schule abgestimmt, damit es sowohl den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung entspricht als auch mit dem internen Evaluationsprogramm der Schule in Einklang steht. Inhaltlich bietet das Lernforschungsprojekt vielfältige Möglichkeiten: Die Forschungsfrage kann z.b. Aspekte der Unterrichtsqualität und des Lehrerhandelns betreffen (z. B. Mediennutzung, Methodenvielfalt, Gender-Aspekte, Fachsprache, Motivationsförderung, Binnendifferenzierung etc.) oder sich mit den Kompetenzen einzelner Schülerinnen und Schüler beschäftigen (z. B. fachliche Kompetenz, sprachliche Kompetenz). Die Schulen können von den Lernforschungsprojekten unmittelbar profitieren, indem sie die in diesen Projekten gewonnenen Ergebnisse im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen. Das von den Universitäten verantwortete vorbereitende und begleitende Seminar wird den Studierenden für die Bearbeitung ihres Projekts grundlegende Einblicke in die methodische Herangehensweise zur Bearbeitung dieser Fragestellungen vermitteln, wie z.b.

2 die Entwicklung von Beobachtungsinstrumenten, kleinen Fragebögen oder die Entwicklung eines Interview-Leitfadens. Außerdem erwerben die Studierenden grundlegende Kenntnisse der adäquaten Auswertungsmethoden. Die Dozierenden identifizieren mit den Studierenden mögliche Fragestellungen für ein Lernforschungsprojekt und begleiten die Studierenden bei der Erstellung eines Exposés, das sowohl methodischen als auch datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Bei der Beratung der Entwicklung einer Fragestellung sind auch Fragen der Realisierbarkeit eines Projekts hinsichtlich des verfügbaren Zeitbudgets, der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu beachten. Im Folgenden erhalten Sie konkrete Informationen zur Einbeziehung dieser Forschungsprojekte in die interne Evaluation durch die Schulleitung sowie zur Einhaltung relevanter Datenschutzbestimmungen durch die Studierenden. Die Datenschutzvereinbarung soll von der Schulleitung sowie von den Studierenden unterzeichnet werden. Informationen zur Durchführung empirischer Untersuchungen im Rahmen des Praxissemesters Entscheidung der Schulleitung (Anlage 1) Unterrichtsbeobachtungen ohne Schülerbefragungen sowie eigene Unterrichtsversuche, wie sie im Rahmen von Schulpraktika üblich sind, unterliegen der Genehmigung seitens des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Darüber hinaus können Schulen im Rahmen der schulinternen Evaluation Dritte (also auch Studierende) mit der Erhebung von Daten (z.b. durch Fragebogen) beauftragen. Evaluationskriterien und Qualitätsmerkmale sind am Evaluationsprogramm der jeweiligen Schule zu orientieren. Ggf. muss ein Konsens über das Lernforschungsprojekt zwischen den Dozierenden und der Schulleitung hergestellt werden. Weitergehende oder daran anschließende Forschungsvorhaben müssen gemäß 65 (2) genehmigt werden. Die Hochschullehrenden erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der Begutachtung der Studierendenleistung Einblick in die anonymisierten oder pseudonymisierten Daten sowie deren Auswertung zu nehmen. Um das Lernforschungsprojekt rechtssicher durchführen zu können, sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1 Abstimmung der konkreten Fragestellung zwischen dem/ der Studierenden und der Schulleitung bzw. der betreuenden Lehrkraft auf der Grundlage des Evaluationsprogramms der Schule gemäß 9 Abs. 2 Satz 4 des Schulgesetzes. Schritt 2 Erstellung eines ca. einseitigen Exposés durch die Studierenden, in dem auch die nach 65 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes erforderlichen Angaben enthalten sind, nämlich a. der Kreis der einbezogenen Personen, b. der Erhebungs- und Berichtszeitraum (Zeitraum, in dem das Projekt durchgeführt wird), c. die Art der Testverfahren und der Evaluationsmethoden, d. Zweck, Art und Umfang von Befragungen und Beobachtungen (Beschreibung des Projekts),

3 e. die einzelnen Erhebungs- und ggf. Hilfsmerkmale 1 bei einer Befragung, f. die Trennung und Löschung der Daten und g. die verantwortliche Leiterin oder den verantwortlichen Leiter der Evaluationsmaßnahme (Schulleitung). Die Fragestellungen müssen so gestaltet sein, dass eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung vor der Auswertung, wie 65 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes sie vorschreibt, möglich ist. Wenn nach persönlichen oder sachlichen Verhältnissen anderer als der befragten Personen gefragt wird, muss zuvor das Einverständnis dieser anderen Personen eingeholt werden. Die Erstellung des Exposés wird von den Dozierenden der Universität begleitet. Schritt 3 Das Exposé geht der Schulleitung zu, die es prüft und erforderlichenfalls nach Überarbeitung durch die oder den Studierende/n gegenzeichnet. Schritt 4 Die Schulleitung entscheidet schriftlich über die Einbeziehung der Forschungs- bzw. Beobachtungsaufgabe wie im Exposé beschrieben in die interne Evaluation nach Maßgabe des Evaluationsprogramms der Schule. Eine allgemein verständliche Beschreibung des Projekts, die die Informationen zu Buchstabe a bis g aus Schritt 2 enthalten muss, und die Entscheidung werden dem einbezogenen Personenkreis zugeleitet und bei Bedarf erläutert. Haben die einbezogenen Schülerinnen und Schüler das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, werden die Unterlagen auch den Erziehungsberechtigten zugeleitet und bei Bedarf erläutert. Gemäß 9 Abs. 4 des Schulgesetzes besteht Teilnahmepflicht. Schritt 5 Der/die Studierende unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung zum Datenschutz, die von der Schulleitung gegengezeichnet wird. Darin ist entsprechend 65 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz die Verpflichtung enthalten, alle Einzeldaten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten vor der Auswertung zu anonymisieren oder ersatzweise zu pseudonymisieren. Die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz wurde in Anlehnung an die Handreichung zur internen Evaluation an Schulen 2 formuliert und gilt als Grundlage für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen nach 9 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG). Schritt 6 Alle Erhebungsinstrumente sind vor ihrem Einsatz der Schulleitung, bzw. der Mentorin/dem Mentor vorzulegen. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Mitwirkung! Mit freundlichen Grüßen 1 Gemäß 65 Abs. 1 Satz 1 SchG. Wenn das Lernforschungsprojekt ohne Hilfsmerkmale auskommt, müssen dazu keine Angaben gemacht werden.

4 Entscheidung der Schulleitung Schulstempel Name Schulleitung Einbeziehung des Forschungsprojekt im Rahmen des Praxissemesters in die interne Evaluation Hiermit beziehe ich die Durchführung des Forschungsprojekts von Name, Vorname im Rahmen des Praxissemesters auf der Grundlage des mir vorliegenden Exposés in die interne Evaluation ein. Das Projekt ist Teil der Verwirklichung von Punkt des Evaluationsprogramms vom Ort, Datum _ Unterschrift Schulleitung Unterschrift Mentor/in (Kenntnisnahme)

5 Datenschutzvereinbarung für das Forschungsprojekt im Rahmen des Praxissemesters 1 Name, Vorname Matrikel-Nummer Ich verpflichte mich, bei der Verarbeitung der von mir erhobenen Daten im Rahmen des Lehr- und Lernforschungsprojektes Folgendes zu beachten: 1. Die Untersuchung ist ein Lernforschungsprojekt und zugleich Teil der schulinternen Evaluation gemäß 9 Abs. 1 und 2 Schulgesetz. Gemäß 9 Absatz 4 Schulgesetz besteht Teilnahmepflicht. 2. Es dürfen nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für den genannten Zweck erforderlich sind. 3. Die Erhebung personenbezogener Daten ist gering zu halten. Die Erhebung von Namen und Geburtsdaten ist nicht zulässig. Einzelangaben zu Schülerinnen und Schülern und zu Erziehungsberechtigten, die Rückschlüsse auf die Identität der Personen ermöglichen, sind vor der Auswertung zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. 4. Die erhobenen Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet werden. 5. Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden. 6. Ton- und Videoaufnahmen sind nur für die an der Untersuchung unmittelbar Beteiligten zugänglich zu machen. Nach Abschluss des Lehr- und Lernforschungsprojektes respektive der darauf aufbauenden Masterarbeit sind alle Ton- und Videoaufnahmen zu vernichten. Ort, Datum Unterschrift Studierende/r Unterschrift Schulleitung 1 Auszug aus Verpflichtungserklärung zum Datenschutz aus der Handreichung zur internen Evaluation ion.pdf

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