Administratives. - Kursbeschreibungen / Zulassungen

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1 1 von 5 Kdt 2.01 A Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des kantonalen Amtes für Feuerschutz (AFS) - Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Neudruck April 2009 (FSG, sgs 871.1) - Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 9. Dezember 1969, Neudruck April 2008 (VVzFSG, sgs ) IV V des AFS über die Kurszuweisung des angemeldeten Teilnehmers. Die Teilnehmer werden frühzeitig über die definitive Kurszuweisung, durch ihr Kommando orientiert. Anmeldeschluss jeweils der 15. Dezember des laufenden Jahres Aufgebot B I II - Feuerwehr Offiziers- und Kommandoakten des AFS - Reglement Basiswissen FKS, Ausgabe 2013 Administratives Kursangebot Die Kurse werden jährlich ab August im "kurad" (Kursadministrationsprogramm) für das kommende Jahr publiziert. Kursanmeldung Jede Kursanmeldung hat direkt über das kurad zu erfolgen. Die maximale Anzahl der Teilnehmer ist jeweils im kurad definiert. Mutationen nach Ablauf der Anmeldefrist sind über das Kurssekretariat des AFS abzuwickeln. VI VII VIII Die AdF erhalten von ihrem Kommando das Aufgebot mit allen nötigen Angaben ca. drei Wochen vor Kursbeginn. Nicht berücksichtigte AdF werden nach Ablauf der Anmeldefrist durch das AFS dem Feuerwehrkommando gemeldet. Übernachten am Kursort Grundsätzlich werden keine Übernachtungen am Kursort automatisch organisiert. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einer Fahrzeit von über 1 Stunde, Nachtübungen etc., wird auf schriftliche Anfrage bis ein Monat vor Kursbeginn eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt. Versicherung Die Kursteilnehmer sind durch die Gemeinde zu versichern. Verpflegung / Unterkunft III Vorbehalte Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie die nötigen Angaben enthält und den Zulassungsbedingungen entspricht. Die Gemeinden haben Anspruch auf eine angemessene Anzahl Teilnehmer. Das Feuerwehrinspektorat entscheidet über die definitive Zulassung der Anzahl AdF pro Gemeinde oder Organisation. Werden 2 oder mehr Parallelkurse in der gleichen Kalenderwoche durchgeführt, entscheidet das Kurssekretariat IX Die Kosten für die Verpflegung und die organisierte Unterkunft in begründeten Fällen, gehen zulasten der Feuerschutzrechnung der Kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt (GVA). Sold / Entschädigung Die Gemeinden erhalten eine Taggeldentschädigung von Fr je Kurstag/Person. Die Gemeinden sind verpflichtet, den AdF für den Verdienstausfall eine angemessene Taggeldentschädigung zu gewähren und die Spesen zu vergüten (Art. 81 VVzFSG).

2 2 von 5 Kdt 2.01 Für die Instruktorenkurse gelten die Bestimmungen für Instruktorenentschädigungen. C Zulassungsbedingungen An die Kurse sollten ausschliesslich geeignete AdF abgeordnet werden, die bereit sind, die entsprechende Charge / beziehungsweise Aufgabe zu übernehmen. Für die Offizierskurse sind AdF zu delegieren, die über entsprechende Führungseigenschaften verfügen. Die AdF haben sich anhand der einschlägigen Reglemente auf die Kurse vorzubereiten. Die Reglemente und Ausbildungsunterlagen sind durch das Feuerwehrkommando zu beschaffen und wenn nötig zu finanzieren. Das Feuerwehrkommando ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer die Zulassungsbedingungen erfüllen. Bei Einführungs- und Beförderungskursen ist die Teilnahme pro AdF je Kurs einmalig möglich!

3 3 von 5 Kdt 2.01 Kurse für Unteroffiziere Unteroffiziers-Grundausbildung Kurs Nr Beförderungskurs: Der Kurs ist vor der Beförderung zu absolvieren Anwendung methodischer Hilfsmittel in der Ausbildung Führen einer Gruppe Feuerwehrpraxis (Erfahrung im Feuerwehrdienst) Regionaler Ms Kurs absolviert Kurse für Offiziere Einsatzführung 1 Kurs Nr Führungs- und Taktikgrundlagen Führen eines Einsatzelementes im Einsatz Unteroffiziers-Grundausbildung oder Unteroffizierskurs I (bis 2012) absolviert Mindestens 2 Jahre Praxis als Unteroffizier Bemerkung: Teilnehmer welche nur den Unteroffizierskurs I absolviert haben, wird der Kursbesuch des Kurses Uof-Grundausbildung (62.01) vorgängig empfohlen Einsatzführung 2 Kurs Nr Führungstraining Ersteinsatz Einsatzführung 1 absolviert Bemerkung: Die Gerätehandhabung wird vorausgesetzt Einsatzführung 3 Kurs Nr Führen mehrerer Einsatzeinheiten im Verbund mit Partnerorganisationen Absolvierte Offizierskurse: Einsatzführung 1 und Einsatzführung 2 absolviert Besonderes: Partnerorganisationen sind zugelassen max. 2 AdF pro FW/Jahr Kurse für Kommandanten Einführungskurs für Kommandanten Kurs Nr (Teil1) & (Teil 2) Beförderungskurs: Der Kurs ist vor Übernahme des Kommandos zu absolvieren Aufgabenbereiche des Kommandanten Organisation, Personalplanung, mittelfristige Planung, Einsatzplanung, Alarmplanung Absolvierte Offizierskurse: Einsatzführung 1, Einsatzführung 2 und Einsatzführung 3 ausschliesslich angehende Kommandanten und Stellvertreter zugelassen Weitere Bedingungen sind im Kurad veröffentlicht Weiterbildungskurs für Kommandanten Kurs Nr Information, Erfahrungsaustausch, Konzeptbearbeitung Obligatorisch für Kommandanten. Im Verhinderungsfall obligatorisch für seinen Stellvertreter. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat möglich In der Regel werden zugelassen: pro Gemeinde 2 Teilnehmer; Regionalpräsidenten ohne Kommando; Vorstandsmitglieder KFV ohne Kommando Atemschutzkurse EK-Pressluftatmer Kurs Nr Atemschutzeinsatz unter erschwerten Bedingungen Trupparbeit Regionaler Atemschutz Einführungskurs absolviert. Gültiges ärztliches (nicht älter als 2 Jahr)

4 4 von 5 Kdt 2.01 Maschinistenkurse Kurs für Maschinisten Kurs Nr Handhabung von Motorspritze, Tanklöschfahrzeug und Rüstfahrzeug Spezifische Sicherheitsbestimmungen Regionaler MS-Kurs absolviert Führerausweis Kat. C 1 (118) oder höher Chemiewehrkurse Einführungskurs für C-Stp (AdF), inkl. Vollschutz, Kurs Nr Chemiewehr-Grundausbildung, Arbeitsplatzorganisation, Pumpensysteme, Vollschutz mit Fremdbelüftung neue AdF der Chemiewehr-Stützpunkte Kurs für Materialwarte C-Stp Kurs Nr Erfa, Info, Wartung Chemiewehrmaterial Materialwarte der Chemiewehrstützpunkte Weiterbildungskurs für Unteroffiziere C-Stp, Kurs Nr korrekte Handhabung der chemiewehrspezifischen Geräte Unteroffizier im Chemiewehrstützpunkt Unteroffizierskurs absolviert Weiterbildungskurs für Offiziere C-Stp Kurs Nr Fachgerechter Einsatz der Chemiewehrausrüstung Führung im Chemiewehreinsatz Offizier im Chemiewehrstützpunkt Offizierskurs Einsatzführung I absolviert Weiterbildungskurs für See- Stützpunkte, Kurs Nr See- und flussspezifische Ausbildung im Bereich Ölwehr Angehörige der Chemiewehrstützpunkte See, Rapperswil-Jona und Rorschach Weiterbildungskurs für Kommandanten und C-Fachberater der C-Stp Kurs Nr Erfa, Info, Stofferkennung, EDV Unterstützung im Einsatz Kommandanten und CFB der C-Stp Spezialkurse Einführungskurs für Stabspersonal Kurs Nr Journalführung, Krokieren AdF, die als Stabsgehilfen im Stab einer Feuerwehr eingeteilt sind Zu diesem Kurs sind keine Of zugelassen Kantonale Instruktorenkurse Rapport für Kurskommandanten und Technische Leiter, Kurs Nr Leitung von Kantonalen Feuerwehrkursen Gemäss spez. Aufgebot AFS Weiterbildungskurs für Instruktoren Kurs Nr Aktuelle Instruktorenweiterbildung Brevetierte Feuerwehrinstruktoren Gemäss Aufgebot AFS

5 5 von 5 Kdt 2.01 Kurse OST Debriefing für Offiziere Kurs Nr Erfahrungsaustausch, Bilanz aus verschiedenen Einsätzen, Konsequenzen für die eigene Organisation Reaktionen im Einsatz Offizierskurs Einsatzführung I absolviert EK-Verkehrsdienstchef und Stv Kurs Nr Zusammenarbeit Feuerwehr Polizei / Verkehrsregelung Angehende Verkehrsdienstchefs / Stv. Kurs Strassenrettung inkl. Autobahn, Kurs Nr Schadenplatzorganisation / Schnittstellen zu Partnerorganisationen Einsatz hydraulischer und pneumatischer Rettungsgeräte, Bergung eingeklemmter Personen (Taktik) Unteroffiziere und Offiziere von Strassenrettungs-Stützpunkten pro Kurs und Feuerwehr sind höchsten 2 AdF zugelassen Besonderes: Dieser Kurs ist geeignet für Chargierte welche die Thematik in der eigenen Wehr ausbilden. Kenntnisse im Umgang mit den Hydraulischen Rettungsgeräten werden vorausgesetzt. Instruktoren Brevetierungsfeier Kurs Nr Gemäss Einladung AFS Instruktorenkurse Ost / FKS Instruktorenanwärter, Information Kurs Nr Information über den Dienst als Feuerwehrinstruktor Offizierskurse Einsatzführung 1 Atemschutz und Motorspritzen Kurse absolviert nachweislich mindestens 2 Lektionen an einem Regionalkurs instruiert Mindestens 3 Jahre Praxis als Offizier (ab Einsatzführung 1) Instruktorenanwärter, Interview, Test Kurs Nr Interview, Kurzvortrag, schriftliche- und praktische Fachprüfungen vorgängige Teilnahme an der Instruktorenanwärter Information Anmeldung/Aufgebot durch AFS Instruktorenanwärter. Selektionskurs Kurs Nr Praktische Prüfungen Anmeldung/Aufgebot durch AFS Instruktorenkurs, Basiskurs Kurs Nr Methodik / Didaktik Instruktoren-Selektionskurs bestanden Instruktoren Führung/Taktik l Kurs Nr Einsatztechnik und Einsatztaktik Der Teilnehmer ist im Instruktorenregister eingetragen (Basiskurs und Weiterbildungskurs erfolgreich absolviert.) Bestehen des schriftlichen Eintrittstestes Instruktorenkurs, Breveterneuerungskurs, Kurs Nr Methodisch / didaktische Schulung der Instruktoren Der Kurs wird alle 6 Jahre durchgeführt und ist für die Instruktoren obligatorisch

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