Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

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1 Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 1

2 Übersicht Einführung und Prüfungsinhalte und Entscheidungsrahmen Verfahrensablauf und Bürgerbeteiligung Hinweise Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 2

3 Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Derzeit sind in dem maßgeblichen Regionalplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein für Windkraftanlagen nur einige wenige sog. Vorranggebiete ausgewiesen Ganz überwiegend gelten Ausschluss- und Verbotszonen Auf dem Gemeindegebiet von Malsch gibt es bislang nur Verbotszonen Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 3

4 Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Die rot-grüne Landesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem diese Festsetzungen, die bisher im Wesentlichen zu einer Verhinderung des Aufstellens von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg geführt haben, noch in diesem Jahr aufgehoben werden sollen Dies hat zur Folge, dass dann keine planungsrechtliche Sperre mehr für die Errichtung von Windkraftanlagen unter anderem für das Gemeindegebiet von Malsch gilt Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 4

5 Dann muss jeder Antrag auf Errichtung einer Windkraftanlage auf einem geeigneten Grundstück außerhalb der Ortslagen im Außenbereich nach Immissionsschutzrecht genehmigt werden Jedenfalls, sofern davon keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Umgebung ausgehen Windkraftanlagen sind generell im Außenbereich nach 35 BauGB zulässig (Privilegierung) Die Gemeinde hat, sobald ein Antrag vorliegt, keine Möglichkeit mehr, gegen einen Standort vorzugehen, der aus ihrer Sicht nicht sinnvoll ist Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 5

6 Da es auf dem Gemeindegebiet potentielle Standorte für Windkraftanlagen gibt ist es zweckmäßig und notwendig, dass die Gemeinde entsprechende Ausweisungen in dem Flächennutzungsplan vornimmt um die Zulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet planungsrechtlich zu steuern Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Dazu muss ein sog. sachlicher Teil-Flächennutzungsplan aufgestellt werden Darin können einerseits Konzentrationszonen für Windkraftanlagen und andererseits Ausschlusszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 6

7 Ausschlusszonen sind jedoch nur dann zulässig, wenn zugleich auch eine positive Planung stattfindet und Konzentrationszonen ausgewiesen werden Solche Konzentrationszonen müssen allerdings tatsächlich zur Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sein Bloße Alibifestsetzungen mit Konzentrationszonen für an sich ungeeignete Standorte sind nicht zulässig Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Bloße Alibifestsetzungen hätten zur Folge, dass dann auch die Ausschlusswirkung unzulässig ist, sofern auf der gesamten Gemarkung keine taugliche Konzentrationszone ausgewiesen ist Eine sog. Verhinderungsplanung ist somit nicht möglich Ein solcher unwirksamer (Verhinderungs-)Flächennutzungsplan hätte die Konsequenz, dass dann Windkraftanlagen doch wieder im gesamten Gemeindegebiet zulässig wären und entsprechende Errichtungsanträge genehmigt werden müssten Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 7

8 Prüfungsinhalte und Entscheidungsrahmen Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Prüfungsinhalte Entscheidungsrahmen Im Verfahren erfolgt die eigentliche Flächennutzungsplan- Änderung bzw. Fortschreibung nach Prüfung der relevanten Umstände Dazu ist eine Umweltprüfung (UP) bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich Und zudem eine sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Belange von Flora, Fauna und der Lebensräume von Pflanzen und Tieren Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 8

9 Prüfungsinhalte Entscheidungsrahmen Deshalb müssen alle relevanten Fragestellungen in den Blick genommen und ggf. entsprechende Fachgutachten bzw. Fachbeiträge eingeholt werden Dies dient dazu, die Geeignetheit eines Standorts einschätzen zu können Und dies dient dazu, die Entscheidung des Gemeinderats vorzubereiten und das Ergebnis zu begründen Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Prüfungsinhalte Entscheidungsrahmen Zu betrachten und ggf. dazu Fachbeiträge/Gutachten einzuholen sind: Schallimmissionen Schattenwurf Landschaftsbildbetrachtung ggf. sonstigen Beeinträchtigungen für die Umgebung, insbesondere betreffend Wohngebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Artenschutz etc. Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 9

10 Prüfungsinhalte Entscheidungsrahmen Der kommunale Entscheidungsspielraum bezieht sich darauf, Die Geeignetheit der potentiell in Frage kommenden Flächen zu überprüfen und die Flächen, auf denen Windkraftanlagen zulässig sein sollen, aufgrund sachlicher Kriterien einzugrenzen, z.b. Windhöffigkeit und Effizienz des Betriebs von Windkraftanlagen Abstände zu Siedlungsflächen u. Wohnhäusern aus Gründen des Lärmschutzes und zum Schutz vor Verschattung u. sonstigen Beeinträchtigungen Abstände zu hochwertigen Flächen (Naturschutz-, Waldschutzgebiete, FFHund Vogelschutzgebiete etc.), Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Freihaltung von Flächen aufgrund artenschutzfachlicher Hindernisse U.U. kann aus Gründen des Landschaftsbildes die zulässige Höhe der Windkraftanlagen begrenzt werden die Windkraftanlagen müssen aber dennoch wirtschaftlich betrieben werden können Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Verfahrensablauf und Bürgerbeteiligung Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 10

11 Verfahrensablauf - Bürgerbeteiligung 1. Der Gemeinderat fasst einen sog. Aufstellungsbeschluss Sodann: Erarbeitet der Planer einen Entwurf des (Teil-)Flächennutzungsplans Und die Fachgutachter prüfen die relevanten Fragestellungen und erstellen dazu Gutachten Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Verfahrensablauf - Bürgerbeteiligung 2. Die Ergebnisse werden im Gemeinderat vorgestellt und nach Billigung durch diesen in die frühzeitige Beteiligung gegeben Dazu werden die Unterlagen für die Öffentlichkeit ausgelegt und es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme für die Dauer eines Monats Daneben gehen die Unterlagen an die Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden und Verbände) zu deren Anhörung Anschließend werden alle Einwendungen der privaten Einwender und der Träger öffentlicher Belange durch die Gemeindeverwaltung und Fachberater in einer Synopse zusammengestellt Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 11

12 Verfahrensablauf - Bürgerbeteiligung 3. Die Einwendungen, Stellungnahmen, Synopsen, Fachgutachten und der fortgeschriebene Planentwurf werden dem Gemeinderat zur Prüfung, Abwägung und erneuten Beschlussfassung (Billigungs-/Offenlagebeschluss) vorgelegt Sodann erfolgt die sog. Offenlage, d.h. erneute Auslegung der Unterlagen zur Prüfung und Stellungnahme durch die Öffentlichkeit die Träger öffentlicher Belange Zeitraum und Frist für die Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen: wiederum ein Monat Sodann wieder: Prüfung und Zusammenstellung der Einwendungen und Stellungnahmen in einer weiteren Synopse Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Verfahrensablauf - Bürgerbeteiligung 4. Alle Einwendungen, Stellungnahmen, Synopsen, die endgültig fertiggestellten Gutachten und der endgültige Planentwurf werden dem Gemeinderat vorgelegt zur Prüfung, abschließenden Abwägung und abschließenden Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Der Flächennutzungsplan wird anschließend durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 12

13 Abschließende Hinweise Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Hinweise Zur Klarstellung Die Gemeinde entscheidet nur darüber, auf welchen Flächen Windenergieanlagen zulässig sind, und auf welchen Flächen sie nicht errichtet werden dürfen Für die konkrete Errichtung einer Windkraftanlage müssen anschließend potentielle Betreiber erst noch einen immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage stellen In diesem Genehmigungsverfahren muss der Antragsteller wiederum Gutachten insbesondere zu den Schallimmissionen, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz etc. vorlegen, die sich dann auf die konkret geplante Windkraftanlage beziehen Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 13

14 Hinweise In diesem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Karlsruhe), ob die konkret beantragte Anlage zulässig ist und ggf. welche Auflagen zum Lärmschutz, zum Schutz vor unzumutbaren Schattenwurfbeeinträchtigungen oder beispielsweise zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln etc. erforderlich sind Gegebenenfalls können Betroffene gegen eine solche immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Widerspruch und Klage vorgehen Eine Klagemöglichkeit gegen die Ausweisungen in dem Flächennutzungsplan der Gemeinde besteht i.d.r. nicht Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite Melchinger - Eisenlohrstraße 10, Karlsruhe - Tel.: postfach@ra-melchinger.de 14

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