Familienrecht: Übung Nr. 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Familienrecht: Übung Nr. 1"

Transkript

1 Familienrecht: Übung Nr. 1 MLaw Benjamin Enz Seite 1

2 Teil 1: Die Abstammung

3 Fall 1: Frage 1 Können die Grosseltern das Kindesverhältnis anfechten? Seite 3

4 Fall 1: Sachverhalt Nicole Verheiratet/getrennt Claudio Jana Affäre Seite 4

5 Fall 1: Sachverhalt Nicole Verheiratet/getrennt Claudio Jana Rechtlicher Vater (ZGB 255 I) Affäre Biologischer Vater Grosseltern?! Seite 5

6 Fall 1: Anfechtungsgrundlage? FS 2017 Benjamin Enz Seite 6

7 Fall 1: Schema Klagen Aktivlegitimation Wer hat das Klagerecht Passivlegitimation Gegen wen richtet sich die Klage Klagegrund Wer was nachweisen muss Klagefrist FS 2017 Benjamin Enz Seite 7

8 Fall 1: Schema Klagen Aktivlegitimation Wer hat das Klagerecht FS 2017 Benjamin Enz Seite 8

9 Fall 1: Fazit Ausnahme?? FS 2017 Benjamin Enz Seite 9

10 Fall 1: Fazit Ausnahme: ZGB 258 FS 2017 Benjamin Enz Seite 10

11 Fall 1: Frage 2 Hat eine Anfechtungsklage von Claudio Aussicht auf Erfolg? Seite 11

12 Fall 1: Anfechtungsgrundlage? FS 2017 Benjamin Enz Seite 12

13 Fall 1: Schema Klagen Aktivlegitimation Wer hat das Klagerecht Passivlegitimation Gegen wen richtet sich die Klage Klagegrund Wer was nachweisen muss Klagefrist FS 2017 Benjamin Enz Seite 13

14 Fall 1: Frist Wo ist Frist im Gesetz geregelt? Was für Fristen gibt es hier und was bedeuten sie? Wann kommt welche zur Anwendung? FS 2017 Benjamin Enz Seite 14

15 Fall 1: ZGB 256c I Geburt Jana: vor 3 Jahren Kenntnis möglicherweise nicht Vater: vor 1.5 Jahren Sichere Kenntnis nicht Vater: Heute Absolute Frist abgelaufen? wenn nein Relative Frist abgelaufen? FS 2017 Benjamin Enz Seite 15

16 Fall 1: ZGB 256c III (Wichtige Gründe; Fristwiederherstellung) Subjektive Gründe Hoffnung auf Fortbestand der Ehe Fehlende Veranlassung zu Zweifeln an Vaterschaft Falsche Rechtsauskunft einer fachkundigen Stelle Psychologische Hindernisse bei der Bildung des Klageentschlusses Objektive Gründe Schwere Krankheit Freiheitsentziehung Vorübergehende Urteilsunfähigkeit Unterbruch der Kommunikationswirkungen wie Postverbindungen Seite 16

17 Fall 1: Fazit FS 2017 Benjamin Enz Seite 17

18 Fall 1: Frage 3 Was kann Jana tun, um Auskunft von der Mutter zu erhalten? Seite 18

19 Fall 1: Frage 3 Gibt es Normen in Staatsverträgen? Seite 19

20 Fall 1: Rechtsnormen Staatsverträge Art. 7 UN-KRK (1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. (2) Art. 8 EMRK (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. (2) Seite 20

21 Fall 1: Frage 3 Gibt es innerstaatliche Normen? Seite 21

22 Fall 1: Innerstaatliche Rechtsnormen Art. 268c ZGB (1) Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es jederzeit Auskunft über die Personalien seiner leiblichen Eltern verlangen; vorher kann es Auskunft verlangen, wenn es ein schutzwürdiges Interesse hat. (2) Bevor die Behörde oder Stelle, welche über die gewünschten Angaben verfügt, Auskunft erteilt, informiert sie wenn möglich die leiblichen Eltern. Lehnen diese den persönlichen Kontakt ab, so ist das Kind darüber zu informieren und auf die Persönlichkeitsrechte der leiblichen Eltern aufmerksam zu machen. (3) Seite 22

23 Fall 1: Innerstaatliche Rechtsnormen Art. 27 Abs. 1 FMedG (1) Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es beim Amt Auskunft über die äussere Erscheinung und die Personalien des Spenders (Art. 24 Abs. 2 Bst. a und d) verlangen. Seite 23

24 Fall 1: Frage 3 Rechtsprechung des Bundesgerichts? Seite 24

25 Fall 1: Praxis Bundesgericht BGE 134 III 241 Anspruch Kind gegen Mutter auf Information bzgl. Vater (E ) Gestützt auf ZGB Kein absoluter Anspruch Interessenabwägung: Kindeswohl vs. Persönlichkeitsrechte Mutter Entscheid regelmässig zu Gunsten (volljährigen) Kind (E. 5.4 ff.) I.c.? Seite 25

26 Fall 1: Fazit FS 2017 Benjamin Enz Seite 26

27 Fall 2: Frage 1 Ist dies möglich? FS 2017 Benjamin Enz Seite 27

28 Fall 2: Sachverhalt Nicole Eliane Verheiratet/getrennt /Versöhnung Mark Affäre/zusammen/ getrennt Simon Rechtlicher Vater (ZGB 255 I) Julian Biologischer Vater Seite 28

29 Fall 2: Sachverhalt Nicole Eliane Verheiratet/getrennt /Versöhnung Mark Affäre/zusammen/ getrennt Simon Rechtlicher Vater (ZGB 255 I) Julian Biologischer Vater Seite 29

30 Fall 2: Ausgangsituation Es besteht bereits ein Kindesverhältnis zwischen Mark und Simon kann daneben ein zweites Kindesverhältnis begründet werden? Wenn nein, was hat Julian für Möglichkeiten? FS 2017 Benjamin Enz Seite 30

31 Fall 2: Anfechtungsgrundlage? FS 2017 Benjamin Enz Seite 31

32 Fall 2: Schema Klagen Aktivlegitimation Wer hat das Klagerecht Passivlegitimation Gegen wen richtet sich die Klage Klagegrund Wer was nachweisen muss Klagefrist Seite 32

33 Fall 2: Fazit Seite 33

34 Fall 2: Frage 2 Wie wäre die Rechtslage, wenn Mark nicht mit Eliane verheiratet wäre und das Kindesverhältnis zu Mark durch Anerkennung begründet worden wäre? FS 2017 Benjamin Enz Seite 34

35 Fall 2: Sachverhalt Nicole Eliane Beziehung/getrennt/zusammen Verheiratet/getrennt Mark Affäre/zusammen/ getrennt Simon Rechtlicher Vater (ZGB 255 I) Julian Biologischer Vater Seite 35

36 Fall 2: Anfechtungsgrundlage? Wo ist Anerkennung geregelt? FS 2017 Benjamin Enz Seite 36

37 Fall 2: Sachverhalt Nicole Eliane Beziehung/getrennt/zusammen Verheiratet/getrennt Mark Affäre/zusammen/ getrennt Simon Rechtlicher Vater (ZGB 255 I) Julian Biologischer Vater Seite 37

38 Fall 2: Sachverhalt Nicole Eliane Beziehung/getrennt/zusammen Verheiratet/getrennt Mark Affäre/zusammen/ getrennt Simon Rechtlicher Vater Vater ZGB (ZGB I I) Julian Biologischer Vater Seite 38

39 Fall 2: Anfechtungsgrundlage Seite 39

40 Fall 2: Schema Klagen Aktivlegitimation Wer hat das Klagerecht Passivlegitimation Gegen wen richtet sich die Klage Klagegrund Wer was nachweisen muss Klagefrist Seite 40

41 Fall 2: Fazit Erheblicher Unterschied bzgl. Aktivlegitimation zwischen ZGB 256 I und ZGB 260a I FS 2017 Benjamin Enz Seite 41

42 Fall 2: Frage 3 Kann Julian aus rechtlicher Sicht etwas tun, um doch eine Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen? FS 2017 Benjamin Enz Seite 42

43 Fall 2: Lösung Einschlägige Norm Rechtsprechung EGMR Rechtsprechung BGer Fazit FS 2017 Benjamin Enz Seite 43

44 Teil 2: Die elterliche Sorge

45 Fall 1: Sachverhalt 2012: Heirat Luc (F) und Heike (CZE) Wohnort: Bern : Geburt 2 gemeinsamer Kinder Juli 2016: Trennung Kinder leben bei Mutter Besuch Kinder/Vater im Schnitt 1 Wochenende/Monat Scheidung Seite 45

46 Fall 1: Frage Kann Luc Heike den Wegzug nach Tschechien verbieten lassen? FS 2017 Benjamin Enz Seite 46

47 Fall 1: Einstieg Wer ist Inhaber der elterlichen Sorge? Einschlägige Rechtsnorm in Bezug auf Fallfrage (Aufenthaltsbestimmungsrecht)? Kindeswohl Wie würden Sie entscheiden? FS 2017 Benjamin Enz Seite 47

48 Fall 1: Lösung Entscheid des Kantonsgericht St. Gallen vom 21. November 2014, FS BGE 136 III 353 Seite 48

49 Fall 2: Sachverhalt Roberto und Anja (nicht verheiratet) haben Kind Mona (6 jährig) Gemeinsame elterliche Sorge, Kind wohnt aber bei Mutter asymmetrisches Betreuungsverhältnis Seite 49

50 Fall 2: Theorie ZGB 301: Eltern müssen Entscheidungen grds. gemeinsam treffen Ausnahme: ZGB 301 Ibis sog. Alleinentscheidungskompetenz des betreuenden Elternteils (str.) Alleinentscheidungskompetenz kommt grds. dem Obhutsberechtigten, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt zu Der Nichtobhutsberechtigte hat Alleinentscheidungskompetenz im Rahmen der Besuchskontakte (im beschränktem Masse) ZGB 301 Ibis Ziff. 1 alltägliche Entscheidungen Beispiele? Seite 50

51 Fall 2: Frage 1 Darf Anja Fotos der Tochter auf Facebook stellen, Ohrlöcher stechen und über die Einschulung von Mona entscheiden, ohne die Zustimmung des Vaters? FS 2017 Benjamin Enz Seite 51

52 Fall 2: SV-Abschnitt 1: Facebook Grundsatzfrage: Welches Recht wird mit der Veröffentlichung von Bildern verletzt? Rechtsnorm? Relativ oder absolut höchstpersönliches Recht? Folgefrage: Fällt dies unter die Alleinentscheidungskompetenz des betreuenden Elternteils nach ZGB 301 Ibis Ziff. 1? s. OGer Kanton Zürich vom 15. Oktober 2014 (PQ /U) Seite 52

53 Fall 2: SV-Abschnitt 1: Ohrlöcher Grundsatzfrage: Welches Recht wird mit der Durchlöcherung der Ohren verletzt? ZGB 304 f. Folgefrage: Fällt dies unter die Alleinentscheidungskompetenz des betreuenden Elternteils nach ZGB 301 Ibis Ziff. 1? Kann es wieder rückgängig gemacht werden? Medizinisch notwendiger Eingriff? Auswirkungen auf das Leben von Mona? s. OGer Kanton Zürich vom 15. Oktober 2014 (PQ /U) Seite 53

54 Fall 2: SV-Abschnitt 1: Schulwahl Seite 54

55 Fall 2: SV-Abschnitt 2: Frage 2 Hätte Roberto Anja früher über den Unfall informieren müssen? FS 2017 Benjamin Enz Seite 55

56 Fall 2: SV-Abschnitt 2: Frage 2 Gleiche Ausgangssituation wie vorher ZGB 301 Ibis Ziff. 1 dringlich? ZGB 301 Ibis Ziff. 2 (-) Seite 56

Rechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3.

Rechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3. Persönlichkeitsschutz Übersicht A. Grundlagen: Persönlichkeitsrechte 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB 27 2. Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 a. Grundlagen Ratio legis/funktionen: Individualisierungsfunktion

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3.

Rechtswissenschaftliches Institut. 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 3. Persönlichkeitsschutz Übersicht A. Grundlagen: Persönlichkeitsrechte 1. Schutz vor übermässiger Bindung: ZGB 27 2. Schutz vor Verletzung durch Dritte: ZGB 28 a. Grundlagen Ratio legis/funktionen: Individualisierungsfunktion

Mehr

Kinderwunsch bei Lesben: Risiken und Nebenwirkungen

Kinderwunsch bei Lesben: Risiken und Nebenwirkungen Kinderwunsch bei Lesben: Risiken und Nebenwirkungen Bibliotalk vom 16. April 2019 Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Input-Referat Rechtsanwältin Karin Hochl Überblick 1. Kinderwunsch 2. Rechtliche

Mehr

Familienrecht Vorlesung 11. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 11. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 12 Abstammung 21. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Beseitigung der (rechtlichen) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter Voraussetzung der Möglichkeit gerichtlicher Feststellung

Mehr

Übungen im Familienrecht

Übungen im Familienrecht Übungen im Familienrecht Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge Prof. Dr. Margot Michel Frühlingssemester

Mehr

Personenrecht HS Der Name. Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel

Personenrecht HS Der Name. Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Personenrecht HS 2012 9. Der Name Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Allgemeines Name als Teil der Persönlichkeit und als Kennzeichnungsrecht Natürliche

Mehr

Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge

Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge Kanton Zürich Bildungsdirektion Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge Informationen für nicht miteinander verheiratete Eltern Gültig ab 1. Januar 2017 1. Vaterschaft Hat der Vater sein Kind nicht

Mehr

Übungen im Familienrecht FS Übung 2. Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht

Übungen im Familienrecht FS Übung 2. Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht Übungen im Familienrecht FS 2018 Übung 2 Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht Heidi & Peter 1/3 Peter & Heidi haben sich nach 12 Ehejahren scheiden lassen. Die Kinder Clara (10) und Tobias (8)

Mehr

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge

Mehr

Vom Erzeuger zum Vater?

Vom Erzeuger zum Vater? Angie Genenger Vom Erzeuger zum Vater? Zur rechtlichen Stellung des biologischen Vaters unter besonderer Berücksichtigung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Elterliche Sorge Betreuungsrecht, Betreuungspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Elterliche Sorge Betreuungsrecht, Betreuungspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht Symposium Familienrecht 14. September 2017 Elterliche Betreuungsrecht, Betreuungspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller Ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz

Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz 1 Ablauf Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Mitteilungen an das Einwohneramt durch die KESB Elterliche Sorge 2 Massnahmen im Erwachsenenschutz Begleitbeistandschaft

Mehr

Familienanamnese FID: Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich ausgelassen werden.

Familienanamnese FID: Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich ausgelassen werden. FID: Familienanamnese Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich ausgelassen werden. Ausgefüllt von: Name des Kindes: 1 Angaben zu den Eltern Wann haben Sie sich kennen

Mehr

Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB. Willi Heussler

Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB. Willi Heussler Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB Willi Heussler Chronologie 01.01.1912: Zivilgesetzbuch (ZGB) 01.01.1978: neues Kindesrecht 01.01.1988: neues Eherecht 22.02.1994:

Mehr

Alles was recht ist Alles was Recht ist

Alles was recht ist Alles was Recht ist Alles was recht ist Alles was Recht ist Prof. Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M peter.moesch@hslu.ch Luzern 28. Mai 2019 Themen - Kindes- und Jugendrecht: Grundlagen - Rechtsbeziehungen von Eltern und Jugendlichen

Mehr

18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV

18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV Konkubinat, Ehe und eingetragene Gegenüberstellung von RA Bernhard Maag, Zürich (caselaw.ch) 26.4.2017 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der

Mehr

Adoptionsgesuch für volljährige Person

Adoptionsgesuch für volljährige Person Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Davidstrasse 27 9001 St.Gallen T 058 229 33 09 F 058 229 35 61 www.afbz.sg.ch Adoptionsgesuch

Mehr

Beistandschaft Jugendamt

Beistandschaft Jugendamt Alleinerziehende sind häufig von einen Tag auf den anderen auf sich alleine gestellt und haben damit mit zahlreichen Problemen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vielfach geht es in diesen Situationen

Mehr

G E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)

G E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) G E M E I N D E N E U E N H O F Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom 1. Juli 2016 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 3 Grundsatz 3 Personenbezeichnung

Mehr

Waldorfschule Saar Hunsrück

Waldorfschule Saar Hunsrück Antrag zur Schulaufnahme Angaben zum Kind: Nachname : Vorname : geboren am : Bitte hier eine Fotografie Ihres Kindes einkleben geboren in : Konfession : Staatsangehörigkeit : Angaben über die Eltern (oder

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 7. Aktualisierung 2013 (19. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung Repetitorium Familien- und Erbrecht am 09.07.2010: Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552

Mehr

Schweizer Bürgerrecht. 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Schweizer Bürgerrecht. 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt Von Dr. Martin Lohnig Universitat Regensburg 2., iiberarbeitete und erweiterte

Mehr

Übungen Familienrecht

Übungen Familienrecht Übungen Familienrecht Fall 2: Entstehung des Kindesverhältnisses 31. März und 7./14. April Céline und Thomas sind seit einigen Jahren ein Paar. Céline studiert in Zürich Biologie und wohnt in einer Wohngemeinschaft.

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrecht bei häuslicher Gewalt: Erkenntnisse und Einschätzungen aus juristischer Sicht

Gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrecht bei häuslicher Gewalt: Erkenntnisse und Einschätzungen aus juristischer Sicht Gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrecht bei häuslicher Gewalt: Erkenntnisse und Einschätzungen aus juristischer Sicht Prof. Dr. iur. Andrea Büchler Lehrstuhl für Privatrecht und Rechtsvergleichung

Mehr

Basisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche

Basisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche Basisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche Füllen Sie dieses Formular im Gespräch mit der Familie möglichst vollständig und gut leserlich aus und senden Sie es per Fax

Mehr

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung

Mehr

Namensführung und gemeinsame elterliche Sorge

Namensführung und gemeinsame elterliche Sorge Namensführung und gemeinsame elterliche Sorge Revision Zivilstandsverordnung (ZStV) & Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 1 Inkrafttreten Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche

Mehr

Biologische Abstammung als Maßstab rechtlicher Zuordnung?

Biologische Abstammung als Maßstab rechtlicher Zuordnung? Julia Maria Valentin Biologische Abstammung als Maßstab rechtlicher Zuordnung? Eine rechtsvergleichende Betrachtung des Abstammungsrechts in Deutschland und der Schweiz PETER LANG Internationaler Verlag

Mehr

Übungen im Erbrecht Frühjahrssemester 2018

Übungen im Erbrecht Frühjahrssemester 2018 Übungen im Erbrecht Frühjahrssemester 2018 Rübolof gegen Rübolof Fall 4a RA Dr. iur. Eva Maissen Vorgehen bei der Bearbeitung des Falles I. Vorüberlegungen: Güterstand, massgebende Zeitpunkte für Massenzuordnung

Mehr

Zivilstandsverordnung

Zivilstandsverordnung Zivilstandsverordnung (ZStV) Änderung vom.. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Zivilstandsverordnung vom 8. April 004 wird wie folgt geändert: Art. Namenserklärung vor der Trauung Die Brautleute

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 20578/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Anayo gegen Deutschland, Urteil vom 21.12.2010, Bsw. 20578/07. Art. 8 EMRK - Recht des leiblichen Vaters auf Umgang mit

Mehr

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige.

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1. Polnische Staatsangehörige. Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,

Mehr

Umgang des leiblichen Vaters

Umgang des leiblichen Vaters Praxisleitfaden Umgang des leiblichen Vaters FamR www.familienrecht.de Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner Verlag GmbH & Co. KG Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung

Mehr

Zivilstandsverordnung (ZStV) 1 sowie Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 2

Zivilstandsverordnung (ZStV) 1 sowie Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 2 Zivilstandsverordnung (ZStV) 1 sowie Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 2 Erläuterungen zu den Änderungen der ZStV und der ZStGV vom 14. Mai 2014 Einleitung Das Parlament hat am 21.

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) Zur Hilfebedürftigkeit Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

Mehr

Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich ausgelassen werden.

Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich ausgelassen werden. Familienanamnese FID: Dieses Formular können Sie auch elektronisch ausfüllen und zurücksenden (Anfrage über romerhuus@kispisg.ch). Die mit * markierten Fragen sind sehr persönlich und können selbstverständlich

Mehr

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort Konkubinat, Ehe und eingetragene Eine Gegenüberstellung von RA Dr. iur. Bernhard Maag, Zürich 21.12.2012 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch [Signature] [QR Code] Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für

Mehr

ZGB I: Familienrecht. Organisatorisches. Einführung 1: Familie im Wandel

ZGB I: Familienrecht. Organisatorisches. Einführung 1: Familie im Wandel ZGB I: Familienrecht Vorlesung FS 2011 Regula Gerber Jenni, in Vertretung von Alexandra Rumo-Jungo Prénom Nom Organisatorisches Vorlesung und Übungen zu ZGB I: Familienrecht (exkl. Vermögensrecht) Unterlagen

Mehr

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel Familienrecht Begründung der Ehe 9, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel I. Verlöbnis 1. Abschluss des Verlöbnisses Formfreie gegenseitige Erklärung, die Ehe eingehen zu wollen Auch konkludente

Mehr

Privatauftrag Vaterschaftstest

Privatauftrag Vaterschaftstest FG_FO_00 Version Seite von 6 Wir beauftragen die Abteilung Forensische Genetik am Institut für, Kantonsspital Aarau AG, mit der Abklärung der Abstammung bei folgenden Personen: MUTTER Strasse: Telefon:

Mehr

Adoptionsgesuch. Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen.

Adoptionsgesuch. Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Thurgau Adoptionsgesuch Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen. Ich / Wir möchte/n

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

18 Fragenkatalog. 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst?

18 Fragenkatalog. 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst? 10 Kindesrecht Fragen 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst? 2. Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und den beiden Elternteilen kann von Gesetzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 13 Einleitung... 55 I. Der Fall Görgülü... 55 II. Methoden und Ziele dieser A rbeit... 67 1. Die soziale Situation nichtehelicher Kinder und ihrer

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht Referat von lic. iur. Giacun Valaulta, Amtsleiter Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Neues Namensrecht für Ehegatten und Kinder Übergangsbestimmungen

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder) Änderung vom. Entwurf

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder) Änderung vom. Entwurf Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen

Mehr

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007 Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung

Mehr

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2012

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2012 Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2012 Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht

Mehr

Anmeldung Schuljahr 2017/2018

Anmeldung Schuljahr 2017/2018 Anmeldung Schuljahr 2017/2018 Name: Vorname: m 0 w 0 Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geburtsort: Religion: Anschrift: PLZ, Ort, Str., Nr. Lebt bei den Eltern 0 Bei der Mutter 0 Beim Vater 0 Sonstige:

Mehr

Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht

Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht Prof. Dr. Kirsten Scheiwe Universität Hildesheim scheiwe@uni-hildesheim.de Übersicht 1. Soziale Eltern von wem sprechen wir? 2. Die aktuelle

Mehr

TEIL 1 Familie im Wandel - ein sozialgeschichtlicher Uberblick. 5

TEIL 1 Familie im Wandel - ein sozialgeschichtlicher Uberblick. 5 Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis Glossar V VII XV XXXVII XLIII Einleitung 1 TEIL 1 Familie im Wandel - ein sozialgeschichtlicher Uberblick. 5 I. Einleitende Bemerkungen

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 1 Bsw17080/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Schneider gg. Deutschland, Urteil vom 15.9.2011, Bsw. 17080/07. Art. 8 EMRK - Kein Umgangsrecht des leiblichen Vaters.

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 8

AG VerwR Teil 1 / Woche 8 AG VerwR Teil 1 / Woche 8 Lösungsskizze zu Fall 8/Teil I (Eröffnung des Cafés) Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage: (+) bei Klageerhebung vor rechtswegzuständigem Gericht, Zulässigkeit und Begründetheit

Mehr

Elterliche Sorge MERKBLATT VTG - Ressort Einwohnerdienste

Elterliche Sorge MERKBLATT VTG - Ressort Einwohnerdienste Elterliche Sorge MERKBLATT VTG - Ressort Einwohnerdienste Aufgrund neuer Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste VSED im Juli 2014 mit einer

Mehr

Neues Adoptionsrecht Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare

Neues Adoptionsrecht Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare Neues Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare Referat Rechtsanwältin Karin Hochl Workshop Dachverband Regenbogenfamilien Zürich, 25. Januar 2018 1 Zur Person lic. iur. Karin Hochl Schaub Hochl Rechtsanwälte

Mehr

Fall 9 (Marco Donatsch, 21./22. November 2011)

Fall 9 (Marco Donatsch, 21./22. November 2011) Fall 9 (Marco Donatsch, 21./22. November 2011) Analyse des Sachverhalts: kantonale Rekursinstanz bewilligt dauernde Verlängerung der Schliessungsstunde gemäss Rekurs Unternehmen A: ganzjährig Donnerstag/Sonntag

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Personenrecht HS Verwandtschaft und Schwägerschaft Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel

Personenrecht HS Verwandtschaft und Schwägerschaft Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Personenrecht HS 2012 5. Verwandtschaft und Schwägerschaft Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel 5.1 Verwandtschaft Begriff: Auf eine oder mehrere Kindesverhältnisse

Mehr

Personenrecht: Übung Nr. 1

Personenrecht: Übung Nr. 1 Personenrecht: Übung Nr. 1 Prof. Andrea Büchler HS 2017 Seite 1 Fall 1 Fall 1: Einstieg in die Falllösung Welche gesetzlichen Normen sind vorliegend relevant? HS 2017 Seite 3 Fall 1: Einstieg in die Falllösung

Mehr

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 31. August 2015 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Patchwork. Gemeinsames Wohnen. Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin

Patchwork. Gemeinsames Wohnen. Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin Patchwork Gemeinsames Wohnen Dr. in Sabine Gauper, Rechtsanwältin Neugestaltung im Hinblick auf EU-rechtliche Regelungen Doppelnamen für Kinder zulässig Ehegatten: 93 ABGB Namensrecht Ehegatten können

Mehr

Anwendungsbeispiele Name und Bürgerrecht ab

Anwendungsbeispiele Name und Bürgerrecht ab Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Anwendungsbeispiele und Bürgerrecht ab 1.1.2013

Mehr

OLG Stuttgart, Beschluss vom Az. 16 UF 122/10 Keine öffentlich-rechtliche Namensänderung für Scheidungshalbwaisen

OLG Stuttgart, Beschluss vom Az. 16 UF 122/10 Keine öffentlich-rechtliche Namensänderung für Scheidungshalbwaisen Februar 2011 Seite: 6 OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 Az. 16 UF 122/10 Keine öffentlich-rechtliche Namensänderung für Scheidungshalbwaisen EINLEITUNG: Die öffentlich-rechtliche Änderung eines Familiennamens

Mehr

EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen

EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen Referent: Claude Slongo, Senior Legal Counsel, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 11. BVM-Fachtagung vom 31. August 2017 1 Agenda/Übersicht

Mehr

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Personenrecht Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard

Mehr

Name/Bürgerrecht und Erwachsenenschutzrecht

Name/Bürgerrecht und Erwachsenenschutzrecht Name/Bürgerrecht und Erwachsenenschutzrecht Revision Zivilstandsverordnung (ZStV) & Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) per 1.1.2013 1 Inhalt I. Name und Bürgerrecht II. Erwachsenenschutzrecht

Mehr

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen 2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung Deutscher Bundestag Das Umgangsrecht des biologischen Vaters nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 21. Dezember 2010 Seite 2 Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Mehr

Gemeinsame elterliche SorgeN

Gemeinsame elterliche SorgeN Gemeinsame elterliche SorgeN Podiumsveranstaltung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und des Centrums für Familienwissenschaften vom 29. Oktober 2014 Kann das (Kindes-)Recht einen Beitrag zur Neugestaltung

Mehr

vom 1. Juni 1953 (Stand am 22. Juni 2004) Neunter Abschnitt: Mitteilungen

vom 1. Juni 1953 (Stand am 22. Juni 2004) Neunter Abschnitt: Mitteilungen Zivilstandsverordnung (ZStV) 1 2 211.112.1 vom 1. Juni 1953 (Stand am 22. Juni 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 40, 44 Absatz 2, 48 und 103 des Zivilgesetzbuches 3 (ZGB), 4

Mehr

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September 2011

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September 2011 Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

Mehr

Vierter Abschnitt 230 : Die Adoption

Vierter Abschnitt 230 : Die Adoption III. Klagefrist Art. 263 228 1 Die Klage kann vor oder nach der Niederkunft angebracht werden, ist aber einzureichen: 1. von der Mutter vor Ablauf eines Jahres seit der Geburt; 2. 229 vom Kind vor Ablauf

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg

Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg Gliederung Thema 1: Divergierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB)

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Übungen im Familienrecht FS Übung 2. Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht

Übungen im Familienrecht FS Übung 2. Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht Übungen im Familienrecht FS 2019 Übung 2 Stefanie Althaus Fachanwältin SAV Familienrecht Heidi & Peter 1/3 Peter & Heidi haben sich nach 12 Ehejahren scheiden lassen. Die Kinder Clara (10) und Tobias (8)

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Die Adoption) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I Der zweite

Mehr

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Warum haben Kinder Rechte? Artikel 1 GG (Grundgesetz) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten

Mehr

Reglement über die Beiträge der Gemeinde Würenlingen an die Betreuungskosten der Tagesstrukturen in Würenlingen (Beitragsreglement Tagesstrukturen)

Reglement über die Beiträge der Gemeinde Würenlingen an die Betreuungskosten der Tagesstrukturen in Würenlingen (Beitragsreglement Tagesstrukturen) Reglement über die Beiträge der Gemeinde Würenlingen an die Betreuungskosten der Tagesstrukturen in Würenlingen (Beitragsreglement Tagesstrukturen) Dieses Reglement tritt auf den 1. August 2013 in Kraft

Mehr

I. Sachverhalt. II. Frage. III. Zur Rechtslage. 1. Das auf die Vaterschaftsanerkennung anwendbare Recht

I. Sachverhalt. II. Frage. III. Zur Rechtslage. 1. Das auf die Vaterschaftsanerkennung anwendbare Recht DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1483# letzte Aktualisierung: 31. August 2001 EGBGB Art. 19; BGB 1594 Italien; Vaterschaftsanerkennung

Mehr

Nachweis Kindesverhältnis

Nachweis Kindesverhältnis Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Nachweis der Entstehung des

Mehr

Fragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption

Fragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption Fragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption Vorwort Bevor Sie sich mit dem Fragebogen befassen, möchten wir Sie bitten, dass Sie die nachfolgenden Informationen überdenken und sich mit Ihnen auseinandersetzen:

Mehr

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung

Zivilgesetzbuch. (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Zivilgesetzbuch (Name und Bürgerrecht) Änderung vom 30. September 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

Mehr

Feststellung Geburt oder Tod

Feststellung Geburt oder Tod Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Feststellung der Geburt oder

Mehr

Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?

Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Eine Standortbestimmung Linus Cantieni, Präsident KESB Kreis Bülach Süd Zürcherischer Juristenverein, 2. Oktober 2014 Einführung 1 Ein Blick zurück...

Mehr

Nachbeurkundung Geburt Lösungen

Nachbeurkundung Geburt Lösungen Nachbeurkundung Geburt Lösungen 1. Antragsberechtigung bis 31.12.2008 ja deutsch am Tag der Geburt oder des Antrages ab 01.01.2009 nur Tochter, da deutsch am Tag der Antragstellung nein kein Erwerb der

Mehr

Anmeldung für die.. Klasse Schuljahr 20./20. ~ Bitte in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen ~

Anmeldung für die.. Klasse Schuljahr 20./20. ~ Bitte in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen ~ Sibylla-Merian-Gymnasium Meinersen Ganztagsschule Gymnasium des Landkreises Gifhorn Anmeldung für die.. Klasse Schuljahr 20./20. ~ Bitte in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen ~ Schülerin / Schüler Name:... Vorname:...

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht

Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht Nürnberg, den 24. Oktober 2014 Prof. Dr. Nina Dethloff, LLM. Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht Universität Bonn

Mehr

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE NICHTAMTLICHE ÜBERSETZUNG DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 6068/09 F. gegen Deutschland

Mehr

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft

Familienförderung: Beistandschaft. Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Familienförderung: Beistandschaft Informationen für Eltern zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft Im Fokus steht das Kind! Beistandschaft für Eltern Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind

Mehr

Familienzulagen ab 2019

Familienzulagen ab 2019 Familienzulagen ab 2019 WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 Telefon +41 41 375 05 05 www.was-luzern.ch Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 151.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1996 Nr. 124 ausgegeben am 22. August 1996 Gesetz vom 20. Juni 1996 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes

Mehr