- 2 - Ausscheiden von Herrn Stadtrat Link aus dem Gemeinderat -Feststellung des Hinderungsgrunds- (Drucks. 27) Beschluss:

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Februar Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Heidler Ausscheiden von Herrn Stadtrat Link aus dem Gemeinderat -Feststellung des Hinderungsgrunds- (Drucks. 27) Es wird festgestellt, dass durch die Ernennung von Herrn Michael Link zum Staatsminister im Auswärtigen Amt mit Wirkung vom 24. Januar 2012 gemäß 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn vorliegt Ausscheiden von Herrn Stadtrat Link aus dem Gemeinderat -Verabschiedung- Herr OBM H i m m e l s b a c h verabschiedet das aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Mitglied Nachrücken von Herrn Stephan Appel bzw. Herrn Christopher Knaf in den Gemeinderat -Anerkennung von Hinderungsgründen- (Drucks. 28) a) Die von Herrn Stephan Appel angegebenen wichtigen Gründe für das Ablehnen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat werden anerkannt. b) Der von Herrn Christopher Knaf angegebene wichtige Grund für das Ablehnen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat wird anerkannt

2 - 5 - Bestellung eines Mitglieds für den Bezirksbeirat Horkheim (Drucks. 25) Herr Albrecht Walter wird als Mitglied des Bezirksbeirats Horkheim bestellt Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH -Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung sowie Wirtschaftsplan (Drucks. 22) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1 Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von ,46 EUR und einem Fehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung von ,70 EUR wird festgestellt. 1.3 Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 von ,70 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, das heißt es wird eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verlustverrechnung 2010 vorgenommen. 1.4 Für das Geschäftsjahr 2010 wird der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 1.5 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ellenberger & Dürr GmbH, Neckarsulm, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt. 2.1 Vom Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2012 wird Kenntnis genommen. 2.2 Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2012 wird wie folgt festgestellt: - 2 -

3 2.2.1 Erfolgsplan a) Erträge von 0,00 EUR b) Aufwendungen von EUR c) Jahresfehlbetrag von EUR Vermögensplan a) Finanzierungsmittel von EUR b) Finanzierungsbedarf von EUR Kreditermächtigungen für Investitionen in Höhe von 0 EUR Höchstbetrag für Kassenkredite von EUR Verzinsung des Kassenbestands der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 8) Der Kassenbestand des Eigenbetriebs Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn in der Einheitskasse wird ab 1. Januar 2012 wie folgt verzinst: a) Bei einem positiven Kassenbestand hinsichtlich eines Sockelbetrags von EUR mit dem für Guthaben auf dem Geldmarktkonto der Kreissparkasse Heilbronn geltenden Zinssatz, im Übrigen mit dem jeweiligen Festgeldzinssatz der Kreissparkasse Heilbronn und b) bei einem negativen Kassenbestand mit dem Zinssatz für Kontokorrentkredite der Kreissparkasse Heilbronn bzw. dem jeweiligen Festgeldzinssatz der Kreissparkasse Heilbronn, wenn für die Stadtkasse insgesamt kein Kontokorrentkredit notwendig ist Freigabe von Ladenöffnungszeiten (verkaufsoffene Sonntage) im Jahr Erlass einer Satzung- (Drucks. 5) Die Satzung über die Freigabe von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2012 im Stadtgebiet Heilbronn wird gemäß Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 beschlossen

4 - 9 - Johann-Jakob-Widmann-Schule -Einrichtung eines Technischen Gymnasiums, Fachrichtung Umwelttechnikund Gustav-von-Schmoller-Schule -Information über die Erweiterung des Bildungsangebots- (Drucks. 6) 1. An der Johann-Jakob-Widmann-Schule Heilbronn wird ein Technisches Gymnasium, Fachrichtung Umwelttechnik ab dem Schuljahr 2012/13 eingerichtet. 2. Die Erweiterung des Bildungsangebots an der Gustav-von-Schmoller-Schule um das Profil Internationale Wirtschaft ab dem Schuljahr 2012/13 wird zur Kenntnis genommen Einrichtung eines Schulversuchs zur Internationalen Abiturprüfung Baden-Württemberg am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zum Schuljahr 2012/13 -Stellungnahme des Schulträgers- (Drucks. 19) Der Schulträger befürwortet die Einrichtung eines Schulversuchs zur Internationalen Abiturprüfung Baden-Württemberg am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zum Schuljahr 2012/ Ganztagsbetreuung Grundschule Klingenberg -Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie Baubeschluss- (Drucks. 7) 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung des Architekten Sturma, Heilbronn, vom 16. November 2009 in Höhe von - 4 -

5 netto ,36 EUR + 19 % MwSt ,64 EUR brutto ,00 EUR Preissteigerung ,00 EUR 3 Jahre x 2,5 % zur Rundung - 375,00 EUR Gesamtsumme ,00 EUR werden genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in ihrer Zuständigkeit zu vergeben, die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten und vorbehaltlich der Förderzusage und der erforderlichen Mittelbereitstellung Angebote zur Durchführung der Arbeiten einzuholen und die Maßnahme baulich durchzuführen. Sofern der genehmigte Kostenrahmen eingehalten wird, kann auf einen gesonderten Baubeschluss verzichtet werden Bebauungsplan 04/26 Heilbronn, Oststraße/Moltkestraße -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 3) Die Aufstellung des Bebauungsplans 04/26 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 04/19 und 04/22 Oststraße/Moltkestraße für die Flurstück Nrn. 3346/5, 3347, 3347/1, 3379/1, 3380/1 (Goethestraße) teilweise, 3381, 3381/1, 3381/2 und 3382 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 5. Dezember 2011 umgrenzt Veränderungssperre für den Bereich Oststraße/Moltkestraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 4) Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Oststraße/Moltkestraße, Heilbronn - 5 -

6 Nachdem vom Gemeinderat am 2. Februar 2012 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 04/26 Heilbronn, Oststraße/Moltkestraße gefasst worden ist, hat er am 2. Februar 2012 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 04/26 Heilbronn, Oststraße/Moltkestraße wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstück Nrn. 3346/5, 3347, 3347/1, 3379/1, 3381, 3381/1, 3381/2 und 3382 in Heilbronn. 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 des Baugesetzbuchs nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des Baugesetzbuchs erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft Bebauungsplan 04/27 Heilbronn, Werbeanlagen Paul-Göbel-Straße -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 26) Die Aufstellung des Bebauungsplans 04/27 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 02B/11 und der Ortsbausatzung 1939 Werbeanlagen Paul-Göbel-Straße für die Flurstück Nrn. 1/12 (Bahngelände), 3015 (Sichererstraße) teilweise, 3016 (Villmatstraße) teilweise, 3022 (Paul-Göbel-Straße) teilweise, 3024, 3025, 3027/2, 3027/4, 3027/6, 3027/7, 3027/8, 3034, 3055, 3056/1, 3057, 3058/1, 3060/10 (Guido-Hauck

7 Straße) teilweise, 3075 (Orthstraße) teilweise, 3185 (Paul-Göbel-Straße) teilweise und 3185/1 (Guido-Hauck-Straße) teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 20. Januar 2012 umgrenzt Bebauungsplan 54/7 Heilbronn-Klingenberg, Östlich Siebenmorgenweg -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 359/2011) Dem Bebauungsplan 54/7 Heilbronn-Klingenberg Östlich Siebenmorgenweg zur Änderung des Bebauungsplans 53/7 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch für die Flurstück Nrn. 669/5 (Albert-Wagner-Straße, teilweise innerhalb), 667/3, 667/4, 667/5, 667/6, 667/7, 667/8, 667/9, 667/10, 667/11, 667/12, 667/13, 667/14, 667/15, 667/16, 667/17, 667/18, 667/19, 667/20, 667/21, 667/22 sowie 660/1 (teilweise innerhalb) und 664/1 nach dem Lageplan vom 28. November 2011 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 28. November 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 28. November 2011 und der Gestaltungsplan vom 28. November

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