ESF-Jahrestagung 2013 Dialogrunde 3 Bessere Chancen in der Schule und auf dem Weg in die Ausbildung

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1 ESF-Jahrestagung 2013 Dialogrunde 3 Bessere Chancen in der Schule und auf dem Weg in die Ausbildung Input für die Projekte der Jugendberufshilfe Christiane Wilksch, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg I. Ausgangssituation am Ende der Förderperiode Im Land Brandenburg besteht in den vergangenen 10 Jahren ein nahezu gleichbleibender Bedarf an berufsorientierenden und berufsvorbereitenden Angeboten für sozial und/oder individuell benachteiligte junge Menschen, deren berufliche Eingliederung trotz der Förderangebote von Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht gelingt. Die Arbeitsmarktbedingungen erfordern arbeitsweltnahe pädagogische Konzeptionen, die den Übergang dieser jungen Menschen in Ausbildung und Beschäftigung erleichtern. Das bisherige ESF-Landesprogramm Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe hat sich in der Förderperiode auf Grund seiner kontinuierlichen Anpassung an sich ändernde Bedarfe, wie z. B. die Einführung der praxisorientierten Jugendwerkstätten und Produktionsschulen, bewährt. Zurzeit gibt es im Land Brandenburg 20 berufspädagogische Projekte in 10 Landkreisen. Diese Projekte sind finanziell mit ESF-Mitteln der laufenden Förderperiode bis zum abgesichert. Mit Blick auf die Übergangsphase zwischen auslaufender und neuer Förderperiode wird aktuell die Möglichkeit der Verlängerung bis maximal auf Basis der zum Ende dieses Jahres auslaufenden Förderrichtlinie geprüft. Das Ziel der berufspädagogischen Angebote der jetzigen Förderperiode besteht in der Verbesserung der sozialen Integration sowie der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit der jungen Menschen. Die berufspädagogischen und sozialpädagogischen Angebote sind zielgerichtet für junge Menschen konzipiert, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung persönlichen Probleme in erhöhtem Maße auf fachlich kompetente Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe angewiesen sind. In der auslaufenden ESF-Förderperiode konnten in den Maßnahmen der Jugendberufshilfe insgesamt zwischen 300 und 330 Plätze mit flexibler Zu- und Abgangsmöglichkeit von den örtlichen Jugendämtern vorgehalten werden. Dieses Platzangebot wurde in der Zeit ab 1. Juli 2007 von rund jungen Menschen, davon 830 weib-

2 lich und männlich, wahrgenommen. Zum Abschluss der Förderperiode kann von einer noch deutlich darüber liegenden Gesamtteilnehmerzahl ausgegangen werden. Nach einjähriger Teilnahme ist für ca. die Hälfte der Teilnehmer unmittelbar oder zeitnah nach Verlassen der Maßnahme tatsächlich der Übergang in eine Berufsausbildung (dual oder gefördert nach SGB III), in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme (SGB II und SGB III) oder in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt gelungen. Daneben zählen zu diesem positiven Ergebnis auch Teilnehmer, die ihren Schulabschluss nachholen konnten oder den Übergang in den Zweiten Bildungsweg zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses geschafft haben. Mit den aus dem ESF unterstützten berufspädagogischen Angeboten hat die Jugendhilfe einen bedeutenden Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere für die Gruppe der jungen Menschen ohne Berufsabschluss geleistet. II. Förderansatz Förderperiode Förderphilosophie Die Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind auch zukünftig ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung des Übergangs benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung. Jungen Menschen, die zu einem großen Teil sehr schwierige und belastende Biographien, wie Schul- oder Ausbildungsabbrüche, Missbrauch von Alkohol und Medikamenten, Drogenkonsum, Beschaffungskriminalität, Erfahrung von Gewalt aber auch Gewaltbereitschaft) haben und oftmals nur eine oberflächliche oder gar keine familiäre Bindung haben, soll mit Methoden und Projekten der Jugendhilfe - die Rechtsgrundlage dafür ist der 13 SGB VIII - gezielt sozialpädagogische Unterstützung angeboten werden, die ihre berufliche Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt sowie ihre soziale Integration fördern. Während in der vergangenen Förderperiode die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeptionen, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktnähe der Projekte im Vordergrund stand, soll in der neuen Förderperiode auch an der langfristigen Verstetigung der Projekte in den Kommunen gearbeitet werden. Es soll gelingen, durch die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung, Wirtschaft und anderen lokalen Akteuren eine strukturelle Nachhaltigkeit zu erreichen, die den Projekten der Jugendhilfe auch über das Ende der neuen ESF- Förderperiode hinausgehend, nach dem Jahr 2020 einen festen Platz in der Region schafft. Dies ist eine der Herausforderungen der Zukunft, die mit der weiteren Qualitätsentwicklung einhergehen muss. 2

3 2. Förderziel Die Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung des Übergangs benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung. Sie unterstützen junge Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen Lebenssituationen ohne gezielte, sozialpädagogische Hilfe keinen Zugang in eine berufliche Ausbildung oder in die Arbeitswelt finden. Ihre gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration und ihre Selbstbestimmung ist ohne professionelle Unterstützung gefährdet. Zielstellung ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit dieser jungen Menschen. Die sozialpädagogische Begleitung der Lernprozesse, die an realen Produktions- und Dienstleistungsprozessen ausgerichtet ist, Beziehungsangebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen hineinreichen kann, sind die tragenden Säulen der Berufspädagogik der Jugendhilfe. Dabei ist der gelungene Übergang in eine Berufsvorbereitung der Arbeitsverwaltung, in eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt als Erfolg der Maßnahmen der Jugendhilfe zu werten. 3. Adressaten der Förderung Mit den Maßnahmen der Jugendberufshilfe sollen junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss, mit sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung erreicht werden. Auf Grund ihrer komplexen Problemlagen werden diese jungen Menschen nicht von den Maßnahmen der Berufsvorbereitung nach SGB II und III erreicht und wären ohne die Angebote der Jugendhilfe dauerhaft sozial und beruflich ausgegrenzt. Können diese Jugendlichen nicht durch Angebote der Jugendberufshilfe aufgefangen werden, drohen ihnen gesellschaftliche und soziale Desintegration, der dauerhafte Hartz IV-Bezug und der Verlust von Teilhabe an der Gesellschaft. 4. Förderangebote Die aktuellen Arbeitsmarktbedingungen erfordern arbeitsweltnahe pädagogische Konzeptionen, die auch benachteiligten Jugendlichen den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung ermöglichen. Jugendwerkstätten und Produktionsschulen kommen diesem Anspruch entgegen und haben sich hier als Angebote mit betriebsähnlichen Strukturen, d. h. mit Kundenkontakt und echten Aufträgen, bereits bewährt. Sie stellen sich mit Ihren innovativen Konzepten den Herausforderungen des heutigen 3

4 Arbeitsmarktes und zeichnen sich dabei mit einer durch die Nähe zur Praxis begründeten Attraktivität für die betroffenen jungen Menschen aus. Mit dieser Entwicklung verfolgt Brandenburg Ansätze, die auch in anderen Bundesländern und europäischen Ländern, wie z. B. Dänemark, Finnland und Österreich, umgesetzt werden. Die sozialpädagogisch begleitete Berufsvorbereitung- bzw. -orientierung umfasst neben den Jugendwerkstätten und Produktionsschulen auch Arbeitstrainingsprogramme sowie Projekte für junge Mütter und Väter, die berufliche Vorbereitung mit der Vermittlung von Erziehungskompetenz verbinden. Dabei sind die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme und das angestrebte persönliche Ziel für jeden einzelnen Jugendlichen stark von den individuellen Zugangsvoraussetzungen abhängig. So verfügen z. B. bisher ca. 30% der Jugendlichen nicht über die Berufsbildungsreife, in einzelnen Projekten liegt dieser Anteil sogar annähernd bei 100%. Die pädagogischen und handlungsorientierten Angebote innerhalb der Projekte passen sich deshalb den Möglichkeiten und Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an und nicht einem erwarteten Ergebnis, das für alle vorab festgelegt und gleich ist. Die Maßnahmen sozialpädagogische Einzelbetreuung zur beruflichen Integration werden vor dem Hintergrund der Kohärenzabstimmung mit dem Bund in der Förderperiode nicht mehr im Rahmen des Landesprogramms der Jugendberufshilfe fortgesetzt. Für die Gruppe der Jugendlichen, bei denen der einzelfallbezogenen Jugendhilfebedarf im Vordergrund steht, planen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam das neue ESF- Modellprogramm Jugend stärken im Quartier. Ein Baustein dieses Programm wird das Case Management, also intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit über einen längeren Zeitraum sein. Hinweise der Teilnehmenden der Dialogrunde Bei der fachlichen Weiterentwicklung der Berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe soll zukünftig die Kompetenz der Weiterbildungsträger stärker genutzt werden und die Kooperation von Weiterbildungsträgern und Jugendhilfe ausgebaut werden. 4

5 Der Arbeitsaufwand bei der Datenerhebung der Maßnahmeteilnehmer/innen ist erheblich. Dies sollte durch ein strafferes und einfacheres Monitoring zukünftig erleichtert werden. 5

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