Begründung. Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost"

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1 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek an der Twiete 1/11

2 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek an der Twiete Stand: Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Rechtliche Grundlagen Lage im Stadtgebiet und Geltungsbereich Bestand Planungsanlass und Planungsziele Inhalt des Bebauungsplanes Städtebauliche Konzeption Art und Maß der baulichen Nutzung Gestalterische Festsetzungen Gemeinbedarfseinrichtungen Verkehrsplanung und Erschließung Ver- und Entsorgung Natur und Landschaft, Grün- und Freiflächen Immissionsschutz Altlasten Umweltbericht Beschreibung Rechtsdefinierte Schutzkriterien Festlegung von Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad (scoping) Ergebnis der Umweltprüfung - Beschreibung und Umweltauswirkungen Zusammenfassung : Abwägung der negativen Umweltauswirkungen Städtebauliche Daten Kosten und Finanzierung Realisierung der Maßnahme Beschlussfassung /11

3 BauGB BauNVO 1990 PlanzV 90 LBO LNatSchG FNP 1. Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl I S. 137), geändert durch Art. 3 Zehntes Euro-Einführungsgesetz v (BGBl. I S. 3762) und zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I, S. 1359). Es gilt die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom (BGBl. I S. 466 ). Es ist die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90) vom (BGBl I S. 58) anzuwenden. Es gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig Holstein (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. ). Landesnaturschutzgesetz LNatSchG) vom (GVOBL. Schl.-H S. 136) in der zuletzt geänderten Fassung. Der Bebauungsplan ist entwickelt aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP 84) Lage im Stadtgebiet und Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Stadtteil Glashütte, östlich der Glasmoorstraße und bildet im Straßenverlauf den Siedlungsabschluss. Geltungsbereich Plangebiet Bebauung Topografie Umgebung Eigentumsverhältnisse Planungsrechtliche Situation Planungsanlass Der Geltungsbereich umfasst das Quartier östlich der Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek an der Twiete Bestand Das Plangebiet, bestehend aus zwei größeren Grundstücken, ist an der Glasmoorstraße durch die straßenbegleitende Altbebauung geprägt ( 34 BauGB). Die rückwärtigen freien Grundstücksteile sind weitgehend gärtnerisch genutzt und weisen am Rand erhaltenswerten Großbaumbestand auf. Die unmittelbar südlich angrenzende Fläche ähnlichen Zuschnitts wurde bereits im Jahre 1984 durch den B-Plan 167 überplant, und ist durch einen Knick entlang der Straße Schleikamp vom Plangebiet getrennt. Die beiden Grundstücke im Plangebiet stehen in privatem Eigentum. Ausgenommen eine Bautiefe entlang der Glasmoorstraße, liegen die restlichen Grundstücksteile im Außenbereich und beurteilen sich nach 35 BauGB. 2. Planungsanlass und Planungsziele Die Eigentümer eines der beiden östlich der Glasmoorstraße gelegenen, und im FNP 2020 als Wohnbauflächen dargestellten Grundstü- 3/11

4 cke, ( 25/ )haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Planungsziele Planungsziel ist die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern. Ferner die Festsetzung eines öffentlichen Grünstreifens mit Wanderweg entlang der Beek hinter der Twiete. Da das unmittelbar nördlich angrenzende Flurstück, ( 31/2) das letzte mit einer Wohnbauflächendarstellung auf der Ostseite der Glasmoorstraße ist, empfiehlt es sich aus städtebaulicher Sicht beide Flächen die hier den Siedlungsabschluss bilden, konzeptionell in einem B-Plan zu überplanen. Die betreffenden Flächen waren bereits im FNP 84 teilweise, und jetzt im FNP 2020 vollständig als Wohnbauflächen dargestellt, nunmehr für die rückwärtigen Teile im Zusammenhang mit der Fläche W 19, nördlich Glashütter Damm. Tatsächlich liegt die Fläche Glasmoorstraße aber räumlich und landschaftlich durch die Beek und die angrenzende Bepflanzung von dieser Fläche getrennt, und ist auch getrennt zu beurteilen, da sie ausschließlich zur Glasmoorstraße orientiert ist. Im Umweltsteckbrief zum FNP wird für diesen Teil ausschließlich die Knicklandschaft und das Gewässer der Beek als mögliche Konfliktschwerpunkte aufgeführt, die aber durch die geplante Nutzung kaum bis gar nicht betroffen sind. Verfahren frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Rahmen einer Veranstaltung am... mit anschließendem 4-wöchigen Planaushang stattgefunden. 3. Inhalt des Bebauungsplanes 3.1. Städtebauliche Konzeption Für das Plangebiet ist eine Einfamilienhausbebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit maximal Wohneinheiten vorgesehen. Anzahl und Lage der zukünftig neuen Baugrundstücke wird dabei im wesentlichen durch die Lage der Erschließung geprägt. Das Plangebiet soll durch eine öffentliche Stichstraße erschlossen werden, deren Lage durch den erhaltenswerten Baumbestand bestimmt ist. Weiterhin ist die Lage des Wendeplatzes, bedingt durch die Vorgabe mit der südlichen Gebäudeflucht einen Abstand zur Beek einzuhalten, der sich an der westlich anschließenden Bebauung im B-Plan 167 orientiert, vorgegeben. Vom Wendeplatz ausgehende kleine Wohnstichwege erschließen die restlichen nicht unmittelbar angrenzenden Bauflächen. Art der Nutzung Nutzungsbeschränkungen Maß der Nutzung 3.2. Art und Maß der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird entsprechend der Grundstückssituation im rückwärtigen Bereich als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt, an der Glasmoorstraße als Allgemeines Wohngebiet (WA). Das festgesetzte Maß der Nutzung mit einer GRZ von 0.30 lehnt sich an die Festsetzungen des südlich angrenzenden Siedlungsquartiers an. 4/11

5 Bauweise Baulinien und Baugrenzen An die Umgebung angepasst ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich am geplanten Bebauungskonzept und dem öffentlichen Erschließungsstich. Im übrigen so, dass vorhandener Baumbestand gestalterisch ins Quartier integriert werden kann Gestalterische Festsetzungen Eine Notwendigkeit besonderer gestalterischer Festsetzungen besteht nicht Gemeinbedarfseinrichtungen Notwendige Bedarfe an öffentlichen Einrichtungen entstehen aus den ca Wohneinheiten aus dem Plangebiet nicht. Straßenverkehr Ruhender Verkehr Stellplätze öffentliche Parkplätze ÖPNV Strom, Gas, Wasser- Versorgung Schmutzwasserentsorgung Niederschlagswasser Müllentsorgung Telefonanschluss Feuerwehrbelange 3.5. Verkehrsplanung und Erschließung Über die Glasmoorstraße ist das Plangebiet an den Glashütter Damm und darüber an das übergeordnete Norderstedter Verkehrsnetz angebunden. Bedingt durch die Vorgaben liegt die Haupterschließung auf einem Grundstück, dadurch ist deren gesamte Realisierung durch einen Investor sichergestellt. Innerhalb des Plangebietes sind auf den Baugrundstücken ausreichend Flächen für den ruhenden Verkehr vorzusehen. Die geplante öffentliche Stichstraße wird im Bereich des Wendeplatzes ein Parkplatzangebot im Verhältnis 1: 0.3 WE vorsehen. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch die periphere Lage des Plangebietes schlecht. Eine Verbesserung ist aber nicht absehbar Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Gebietes mit Gas und Wasser, sowie mit elektrischer Energie erfolgt durch die Stadtwerke Norderstedt durch Anschluss an die vorhandenen Netze. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem durch Anschluss an das vorhandene Sielnetz. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zu versickern. Sollte dies allerdings aufgrund des Grundwasserstandes nicht möglich sein, dürfen die Grundstücke an die Straßenentwässerung angeschlossen werden. Die Stadt Norderstedt ist gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Segeberg, im Rahmen der Satzung über die Abfallwirtschaft, eigenverantwortlich für die Entsorgung der im Stadtgebiet anfallenden Abfälle zuständig. Entsprechend der Telekommunikationswettbewerbsfreiheit in Deutschland wird die Versorgung des Gebietes mit Telefon und neuen Medien im Rahmen der Erschließung geregelt. Eine Befahrbarkeit des privaten Erschließungsweges ist für Rettungs- 5/11

6 fahrzeuge nicht erforderlich. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung ist im Plangebiet ein Löschwasserbedarf von mind. 48 m 3 /h vorzusehen. Eingriff und Ausgleich Grünfläche Straßenverkehrslärm 3.7. Natur und Landschaft, Grün- und Freiflächen Analog im angrenzenden Quartier ist ein öffentlicher Grünstreifen mit Wanderweg, als Schutzstreifen zur Beek an der Twiete vorgesehen Immissionsschutz Das Plangebiet wird durch Immissionen der Hauptverkehrsstraßen nicht beeinträchtigt Altlasten 4. Umweltbericht In der Umweltprüfung sollen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum Bauleitplan beigefügt ( 2 a BauGB). Der Umweltbericht stellt das Ergebnis der Umweltprüfung dar und setzt sich aus den bewertenden Stellungnahmen zu den einzelnen Schutzgütern zusammen. Der Umweltbericht stellt keine Abwägung mit anderen Belangen dar Beschreibung Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele : Darstellung der für den Plan bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes aus übergeordneten oder vorangestellten Planungen: Geprüfte Planungsalternativen: Grundsätzlich hat die Alternativenprüfung auf der FNP- Ebene stattgefunden. Aufgrund des geringen Erschließungsaufwandes ist die Realisierung kleinerer Gebiete die den Siedlungsrand abrunden, der Überplanung größerer Außenbereichsflächen, auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten, der Vorzug zu geben. 6/11

7 4.2. Rechtsdefinierte Schutzkriterien 4.3. Festlegung von Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad (scoping) Schutzgut Mensch 4.4. Ergebnis der Umweltprüfung - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgüter Schutzgut Tiere Schutzgut Pflanzen 7/11

8 Schutzgut Boden Schutzgut Wasser (posi- 8/11

9 tiv/negativ) Schutzgut Luft Schutzgut Klima Schutzgut Landschaft 9/11

10 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen: Methodik der Umweltprüfung/Kenntnislücken: Monitoring: 4.5. Zusammenfassung : 5. Abwägung 6. Städtebauliche Daten Flächenbilanz Größe des Plangebietes ha Netto-Bauflächen Ha 7. Kosten und Finanzierung Innere Erschließung Die Kosten der Erschließungsan- 10/11

11 Maßnahmen zum Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Bodenordnung Sozialplan lagen und der Ausgleichsmaßnahmen werden vom Eigentümer / Investor getragen 8. Realisierung der Maßnahme Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.. 9. Beschlussfassung Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost" wurde mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Norderstedt vom gebilligt. Norderstedt, den STADT NORDERSTEDT Der Oberbürgermeister Grote 11/11

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