Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB
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- Sven Sommer
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1 Stadt Kraichtal Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB
2 - Wind-Novelle Baden-Württemberg 2012 Eckpunkte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom Ziel: bis zum Jahr 2020 ca. 10 % des landesweiten Strombedarfs aus heimischer Windenergie bereit zu stellen Regionalpläne Windenergie werden aufgehoben Regionalverbände planen nur noch Vorranggebiete d.h. es gibt keine Ausschlussgebiete mehr Privilegierung des Baugesetzbuches greift Gemeinden können jedoch aufgrund der Vorgaben des Baugesetzbuches Konzentrationszonen ausweisen, nach der diese privilegierte Nutzung zukünftig nur an diesen Standorten zulässig ist. Hierbei muss der Windkraft ein substanzieller Raum gewährt werden. 2
3 - Zeithorizont für die Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Stadt Kraichtal: Verabschiedung Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Frist Aufhebung Wind- Regionalpläne Frist Zurückstellung Vorentwurf Teilflächennutzungsplan frühzeitige Bürgerbeteiligung Aufstellungsbeschluss Rechtskraft des Teilflächennutzungsplanes 3
4 - Zeithorizont VORENTWURF Entwurfsphase 1 Gebietskategorien: - Tabuflächen Entwurfsphase 2 Aussagen zur Windhöffigkeit Zwischenergebnis nach den Entwurfsphasen 1 und 2 Erste Darstellung potentieller Standorte für die Errichtung von Windenergie-Anlagen 4
5 - Siedlungsflächen Gebietskategorie Ausschlusskriterium Tabuflächen Siedlung Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich (750 m) Krankenhäuser, Schulen, Altenheime etc. (750 m) Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Außenbereich (500 m) Freizeitwohnen (500 m) Industrie- und Gewerbeflächen (300m) Freizeitanlagen und -einrichtungen (300 m) 5
6 - Naturraum Naturraum Naturschutzgebiete (200 m) Bann-/Schonwald (200 m) Naturdenkmale EU-Vogelschutzgebiete, Zugkonzentrationskorridore, in Abhängigkeit von der Größe und Bedeutung, z. B. ab einer Größe von 2 ha (100 m) 6
7 - Verkehr / Infrastruktur Verkehr / Infrastruktur Flughäfen, Verkehrslandeplätze, Segelfluggelände (1.000 m Abstand bzw. Baubeschränkungsfläche) Autobahn / Bundesstraße (40 m / 20 m) Hochspannungsleitungen ab 110 kv (100 m) Richtfunktrassen (100 m) Gashochdruckleitungen Bahntrasse (20 m) 7
8 - Summe der Ausschlussgebiete 8
9 - Windhöffigkeit 9
10 - Ausschlussgebiete und Windhöffigkeit 10
11 - Zeithorizont Entwurfsphase 3 Einbringen von Abwägungskriterien in die Konzeption u. a. Erweiterung der Schutzabstände, insbesondere zu Wohnflächen (z. B. von 750 m auf 1000 m / 1200 m) Berücksichtigung von FFH-Gebieten Landschaftsschutzgebieten Schützenswerten Bereichen für den Landschafts- und Naturschutz / regionale Grünzüge gemäß der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Vorbelastung der Standorte 11
12 - Schutzgebiete, Ausschlussflächen und Windhöffigkeit 12
13 - Übersichtsplan mit Karten 1-4 Karte 1 Karte 4 Karte 2 Karte 3 13
14 - Karte 1 Karte 1 Auszug aus dem FNP 14
15 - Karte 2 Karte 2 Auszug aus dem FNP 15
16 - Karte 3 Karte 3 Auszug aus dem FNP 16
17 - Karte 4 Karte 4 Auszug aus dem FNP 17
18 Ausblick: Die Suchfelder sind nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich ihrer Eignung vertiefend zu untersuchen. Weitere Untersuchungs- und damit Abwägungskriterien sind u.a.: der Artenschutz die FFH-, gegebenenfalls Landschaftsschutzgebiets-Verträglichkeit die Landschaftsbildbewertung (Beeinträchtigung der Vielfalt, Eigenart und der Schönheit der Landschaft) Möglichkeiten der Bündelung von Standorten Erschließung Belange der militärischen Luftfahrt 18
19 - Nachbargemeinde Östringen 19
20 - Windprüfflächen des RVMO Ubstadt- Weiher Östringen Kraichtal 20
21 - Gesamtplan mit Suchfeldern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 21
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