STADT MESCHEDE --- Planung und Bauordnung. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft. 07. März 2013

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1 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft 1

2 Potenzialstudie: Windkraft in Meschede - Zwischenergebnisse der bisherigen Arbeitsschritte - 2

3 Methodisches Vorgehen / Arbeitsschritte ges. Stadtgebiet 1. Schritt Definition von Tabukriterien Abgrenzung der Flächen 2. Schritt Abgrenzung potenzieller Standorte anhand positiver Parameter Suchräume 3. Schritt Bewertung der einzelnen potenziell geeigneten Standorte (Suchräume) und Einzelfallbetrachtung Hinweis: Ab Arbeitsschritt 2 sind externe Gutachten (z.b. Artenschutz, Landschaftsbildbewertungen) erforderlich. 3

4 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Als Tabuflächen werden die Bereiche verstanden, in denen die Nutzung der Windkraft aus: - rechtlichen Gründen nicht erlaubt ist - faktisch nicht möglich ist - aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen werden soll Keine Unterteilung in harte und weiche Tabukriterien Aufteilung nach Themenfeldern: Siedlungsbereiche Natur und Landschaft Infrastruktur Gewässer Freizeit und Erholung 4

5 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Siedlungsbereiche Vorhandene und geplante Siedlungsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen ( 30 BauGB) Im Zusammenhang bebaute Ortsteile ( Innenbereich - 34 BauGB) Siedlungsansätze im Außenbereich (Hofstellen, einzelne Wohngebäude, etc BauGB) Geplante Siedlungsflächen (FNP, Regionalplan) Angrenzende Siedlungen der Nachbarkommunen 5

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7 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Siedlungsbereiche Abstandsflächen der Siedlungsbereiche: Reine Wohngebiete, Ferienhausgebiete: 1250 m Allgemeine Wohngebiete, Campingplätze: 1000 m Dorf-, Misch- und Kerngebiete: 700 m Hofstellen/ einzelne Wohngebäude im Außenbereich: 700 m Gewerbegebiete: 400 m Industriegebiete: 40 m 7

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9 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Natur und Landschaft Die folgenden Schutzgebiete weisen durchgehend einen besonderen Schutzstatus auf. Die Größe des Schutzgebietes und das jeweilige Schutzziel sind dabei unerheblich. Naturschutzgebiete ( 23 BNatschG) Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatschG bzw. 62 LG) FFH- und Vogelschutzgebiete ( 32 BNatschG) Bereiche zum Schutz der Natur (Regionalplan Arnsberg Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis) Naturdenkmäler ( 28 BNatschG) werden im Rahmen der Einzelfallbetrachtung berücksichtigt Laubwälder (gem. Leitfaden Wind im Wald ) werden im Rahmen der Einzelfallbetrachtung berücksichtigt 9

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11 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Natur und Landschaft Abstandsflächen aus naturschutzrechtlicher Sicht: Planungshilfen und leitfäden empfehlen aufgrund des besonderen Schutzstatus von Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen einen Abstand von baulichen Anlagen (hier: Windenergieanlagen) von 300 m einzuhalten. Naturschutzgebiete: 300 m FFH- und Vogelschutzgebiete: 300 m Gesetzlich geschützte Biotope: 300 m 11

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13 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Infrastruktur Aus Sicherheitsgründen müssen bestimmte Infrastruktureinrichtungen von baulichen Anlagen (hier: Windenergieanlagen) freigehalten werden. In einigen Fällen ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand freizuhalten. Dieser basiert in den meisten Fällen entweder auf der Windkraftanlagenhöhe oder dem entsprechenden Rotordurchmesser. Flugplatz (Schüren) und Segelflugplatz (Oeventrop) Straßen + Abstandsflächen (1,5 x Höhe) Schienenwege + Abstandsflächen (2 x Rotordurchmesser) Hochspannungsfreileitungen + Abstandsflächen (1 x Rotordurchmesser) Steinbrüche Deponien 13

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15 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Gewässer Die Erzeugung von Strom mittels Windenergieanlagen steht teilweise im Konflikt mit dem Gewässerschutz (z.b. Trinkwasserversorgung). Wasserschutzgebiete (Zone I) (gem. 19 WHG und 14, 16 LWG NRW) Wasserschutzgebiete (Zone II und III) Zone II Tabuflächen aufgrund des Vorranges des Trinkwasserschutzes Zone III Windkraftanlagen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen Überschwemmungsgebiete Gewässer > 5 ha + Abstandsflächen (gem. 38 WHG und 57 LG NW) 15

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17 1. Arbeitsschritt: Definition von Tabukriterien Themenfeld: Freizeit und Erholung Die Erzeugung von Strom mittels Windenergieanlagen steht oftmals im Konflikt mit den Zielen der Naherholung und des Tourismus. In Meschede ist davon insb. der Hennesee inkl. der Erholungseinrichtungen betroffen. Erholungsgebiet Hennesee Hennesee sowie die visuell deutlich wahrnehmbare Umgebung des Hennesees und die angrenzenden Höhenzüge Sonstige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten Kleinräumige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten werden gesondert im Rahmen der Einzelfallbetrachtung berücksichtig 17

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21 2. Arbeitsschritt: Abgrenzung potenzieller Standorte auf der Basis von Positivkriterien Die verbliebenen Restflächen werden weiter eingegrenzt. Hierfür dienen so genannte Positivkriterien, die sich in diesem Schritt auf die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der effizienten Nutzung der Fläche beziehen. Flächengröße min. 3 Anlagen theoretisches Abstandsmuster Bündelung von WKA im Stadtgebiet Kumulation wirtschaftlicher Parameter (Erschließung, Verlegen von Stromkabeln, etc.) Windhöffigkeit unterschiedliches Windvorkommen wirtschaftlicher Betrieb ab etwa 6 m/s 21

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26 Zusammenfassung und Vergleich der bisherigen Ergebnisse Potenzielle Suchräume zur weiteren Untersuchung: Großer Berg (nördl. von Freienohl, ca. 47 ha) Rümmecke (westl. von Freienohl, ca. 203 ha) Hildeshahn (südl. von Visbeck, ca. 106 ha) Auf der Heide (südwestl. von Grevenstein, ca. 161 ha) Ostenberg/ Estenberg (südl. von Grevenstein, ca. 210 ha) Sülsberg/ Braberg (südwestl. von Wallen, ca. 203 ha) Hoher Ransenberg/ Hömberg (südl. von Calle/ Wallen, ca. 122 ha) Bremscheid/ Astenberg (südl. von Remblinghausen, ca. 155 ha) Hellepine/ Schieberg (südwestl. von Bonacker, ca. 206 ha) Brohenberg/ Hockenstein (östl. von Höringhausen, ca. 85 ha) Hardt (östl. von Drasenbeck, ca. 100 ha) Bracht (nördl. von Remblinghausen, ca. 61 ha) Vogelsang (südöstl. von Meschede, ca. 70 ha) Grevenhagen (nordwestl. von Eversberg, ca. 47 ha) 26

27 Weiteres Vorgehen Weitere Arbeitsblöcke: Bisherige Arbeitsschritte: Arbeitsschritt 1: Definition von Tabukriterien Arbeitsschritt 2: Abgrenzung potenzieller Standorte auf der Basis von Positivkriterien 1. Arbeitsblock: Abgleich der Ergebnisse mit denen der Bezirksregierung Arnsberg ( Windenergiekonzept Südwestfalen ) Detailüberprüfung (Abstände zu einzelnen Wohn-/ Hofstellen, Qualität der Laubwälder, etc.) Abstimmung mit den Nachbarkommunen 2. Arbeitsblock: Vorstudie Artenschutz, Landschaftsbild, touristische Qualitäten, 3. Arbeitsblock: Erstellung von Steckbriefen aus den Ergebnissen der Arbeitsschritte 1 und 2 sowie der v.g. noch zu erarbeitenden Arbeitsblöcke 27

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