Amtliche Mitteilungen

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1 Amtliche Mitteilungen Datum 04. September 04 Nr. 9/04 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (0) der Universität Siegen Vom 0. September 04 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat, Herrengarten, Siegen, Tel. 07/740-48

2 Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (0) der Universität Siegen Vom 0. September 04 Aufgrund des Abs. 4 und des 64 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom. Oktober 006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 0. Dezember 0 (GV. NRW. S. 7), hat die Universität Siegen die folgende Fachspezifische Bestimmung erlassen:

3 Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen Studieninhalte und Studienmodelle 4 Ziele und Berufsfelder II. Studieninhalte 5 Pflichtmodule 6 Wahlpflichtmodule 7 Studien- und Prüfungsleistungen 8 Leistungen in der Fremdsprache 9 Studium Generale 0 Studienverlaufspläne In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

4 I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Diese Fachspezifische Bestimmung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät an der Universität Siegen das Bachelorstudium der an der Universität Siegen. Zugangsvoraussetzungen () Zugangsvoraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs ist die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Fachhochschulreife ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Näheres regelt die Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung der Universität Siegen vom Für den Bachelorstudiengang besteht der fachspezifische Eignungsnachweis aus einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht (Klausur) von dreistündiger Dauer. Wird die Klausur schlechter als mit der Note "befriedigend (,0)" bewertet, muss zusätzlich eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß 49 Absatz 6 HG i. V. m. der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 08. März 00 und der Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß 49 Absatz 6 HG der Universität Siegen vom. Mai 00. () Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Dabei kann es sich um Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen oder einer modernen und einer klassischen Fremdsprache handeln. Die Kenntnisse in der modernen Sprache sollten mindestens dem Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Als Nachweise gelten die entsprechenden Schulzeugnisse (Richtwert: je Sprache mindestens drei Jahre Unterricht) oder Abschlüsse von universitären Sprachkursen. Die Kenntnisse der klassischen Sprachen sollten dem Niveau des Lektürekurses an der Universität Siegen zur Vorbereitung auf das Latinum bzw. dem Niveau des Kurses Altgriechisch II entsprechen. Der Nachweis der Kenntnisse in den zwei Fremdsprachen ist spätestens zum Ende des Studiums zu erbringen. Studieninhalte und Studienmodelle () Studierende der erhalten eine geschichtswissenschaftliche Grundausbildung, welche die Teildisziplinen und Epochen umfasst. () kann als Kernfach, als Erweitertes Kernfach und als Ergänzungsfach studiert werden. Das Kernfach umfasst neun Module, das Erweiterte Kernfach vierzehn Module, das Ergänzungsfach fünf Module (vgl. auch 5). () Für den Studienverlauf werden drei Modelle angeboten. Für die möglichen Studienkombinationen siehe Anlage der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen.

5 - Das Kombinations-Studienmodell kombiniert ein Kernfach (9 Module) und ein Ergänzungsfach (5 Module) mit einem Studium Generale (4 Module). - Das Fachorientierte Studienmodell kombiniert zwei Kernfächer (je 9 Module). - Das Forschungsorientierte Studienmodell kombiniert ein Erweitertes Kernfach (4 Module) mit einem Studium Generale (4 Module). 4 Ziele und Berufsfelder () Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ziel ist es, die Absolventinnen und Absolventen zur Berufsfähigkeit durch die Vermittlung von grundlegendem Fachwissen, Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen zu führen. () Der Studiengang qualifiziert aufgrund der Möglichkeiten zu individuellen Schwerpunktbildungen und Fachkombinationen unmittelbar für eine Vielzahl von Berufen, die insbesondere folgenden Berufsfeldern angehören: Öffentlichkeits- und Kulturarbeit bei internationalen und nationalen, öffentlichen und privaten Institutionen, z. B. privatwirtschaftlichen Beratungsagenturen, Parteien und Verbänden, Museen, Bibliotheken und Archiven, Instituten für angewandte Sozialforschung und des Bildungswesens, Presse-, Rundfunk- und Verlagsanstalten, Institutionen des IT-Bereichs. Darüber hinaus vermittelt er interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen, die für eine berufliche Tätigkeit in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft von herausragender Bedeutung sind. Der Studiengang soll zu generelleren Einsatzmöglichkeiten und gehobeneren Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern führen. II. Studieninhalte 5 Pflichtmodule () Das Studium der umfasst je nach gewähltem Modell folgende Module (Details siehe Modulhandbuch): 4

6 Nr. BA-GE G Modultitel SL PL FS SWS LP 4 Voraussetzungen Grundlagen-Epochenmodul Alte (Methoden, Probleme, Perspektiven) G. Vorlesung: Alte - - G. Proseminar: Alte - - G. Prüfungsleistung in G G G. G. Grundlagen-Epochenmodul Mittelalterliche und Frühneuzeitliche (Methoden, Probleme, Perspektiven) Vorlesung/Übung: Mittelalterliche und Frühneuzeitliche Proseminar: Mittelalterliche und Frühneuzeitliche G. Prüfungsleistung in G G G. G. Grundlagen-Epochenmodul Neuere und Neueste (Methoden, Probleme, Perspektiven) Vorlesung: Neuere und Neueste vor 945 ODER Vorlesung: Europäische Zeitgeschichte seit 945 Proseminar: Neuere und Neueste G. Prüfungsleistung in G G 4 G 4. G 4. Grundlagen-Epochenmodul Neuere und Neueste vor 945 (Methoden, Probleme, Perspektiven) Vorlesung: Neuere und Neueste vor 945 Proseminar: Neuere und Neueste G 4. Prüfungsleistung in G G 5 G 5. Grundlagen-Epochenmodul Europäische Zeitgeschichte nach 945 und Sektorale (Methoden, Probleme, Perspektiven) Vorlesung: Europäische Zeitgeschichte seit G 5. Vorlesung: Sektorale - - G 5. Prüfungsleistung in G 5. oder G A Aufbau-Epochenmodul Alte G A. Vorlesung: Alte - -6 A. Aufbauseminar: Alte - -6 A. Prüfungsleistung in A Studienleistung Prüfungsleistung Fachsemester: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Kernfach bzw. das Erweiterte Kernfach in Vollzeit. Leistungspunkte 5

7 Nr. BA-GE Modultitel SL PL FS SWS LP 4 Voraussetzungen A A. A. Aufbau-Epochenmodul Mittelalterliche und Frühneuzeitliche Vorlesung/Übung: Mittelalterliche und Frühneuzeitliche Aufbauseminar: Mittelalterliche und Frühneuzeitliche G A. Prüfungsleistung in A A A. A. Aufbau-Epochenmodul Neuere und Neueste Vorlesung: Neuere und Neueste vor 945 ODER Vorlesung: Europäische Zeitgeschichte seit 945 Aufbauseminar: Neuere und Neueste vor 945 ODER Aufbauseminar: Europäische Zeitgeschichte seit G A. Prüfungsleistung in A A 4 A 4. A 4. Aufbau-Epochenmodul Neuere und Neueste vor 945 Vorlesung: Neuere und Neueste vor 945 Aufbauseminar: Neuere und Neueste vor G 5 / G A 4. Prüfungsleistung in A A 5 A 5. A 5. Aufbau-Epochenmodul Europäische Zeitgeschichte seit 945 Vorlesung: Europäische Zeitgeschichte seit 945 Aufbauseminar: Europäische Zeitgeschichte seit G 5 / G 4 & G A 5. Prüfungsleistung in A A 6 Aufbaumodul Sektorale G 5 / G 4 & G 5 6 A 6. Vorlesung: Sektorale - -6 A 6. Aufbauseminar: Sektorale - -6 A 6. Prüfungsleistung in A TM TM. TM. Modul Theorien und fortgeschrittene Methoden der Geschichtswissenschaft Seminar: Theorien der Geschichtswissenschaft Seminar: Fortgeschrittene Methoden der Geschichtswissenschaft G., G. & G. 5 / G., G. & G TM. Prüfungsleistung in TM. oder TM () Im Forschungsorientierten Studienmodell müssen die Grundlagenmodule G, G, G 4 und G 5, die Aufbaumodule A, A, A 4, A 5, und A 6 sowie das Modul TM verpflichtend studiert werden. 5 6 Voraussetzung im Kernfach des Kombinations-Studienmodells und im Fachorientierten Studienmodell, sowie im Ergänzungsfach. Voraussetzung im Erweiterten Kernfach des Forschungsorientierten Studienmodells. 6

8 () Im Kernfach des Kombinations-Studienmodells und im Fachorientierten Studienmodell müssen die Grundlagenmodule G, G und G sowie die Aufbaumodule A, A und A verpflichtend studiert werden. (4) Im Ergänzungsfach müssen die Grundlagenmodule G, G und G verpflichtend studiert werden. (5) Die Veranstaltungen können wie folgt angeboten werden: a) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) b) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) c) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) d) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) (6) Ob ein Kurs zwei- oder vierstündig angelegt ist, muss den Studierenden vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. 6 Wahlpflichtmodule () Im Forschungsorientierten Studienmodell müssen vier Wahlpflichtmodule besucht werden. Die Auswahl der Module ist frei und dient der individuellen Spezialisierung. Gewählt werden können die oben genannten Module A, A, A 4, A 5 und A 6. () Im Kernfach des Kombinations-Studienmodells und im Fachorientierten Studienmodell müssen drei Wahlpflichtmodule besucht werden. Die Auswahl der Module ist frei und dient der individuellen Spezialisierung. Gewählt werden können die oben genannten Module A, A, A 4, A 5 und A 6 sowie das Modul TM. () Im Ergänzungsfach des Kombinations-Studienmodells müssen zwei Wahlpflichtmodule besucht werden. Die Auswahl der Module ist frei und dient der individuellen Spezialisierung. Gewählt werden können die oben genannten Module A, A, A 4, A 5 und A 6. (4) Mit Ausnahme des Moduls TM dürfen alle Module im Wahlpflichtbereich mehrfach studiert werden. (5) Die Veranstaltungen können wie folgt angeboten werden: a) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) b) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) c) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) d) -Semestrig von Lehrenden ( + SWS) (6) Ob ein Kurs zwei- oder vierstündig angelegt ist, muss den Studierenden vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. 7 Studien- und Prüfungsleistungen () In jedem Modulelement muss eine Studienleistung im Umfang von Leistungspunkten (LP) erbracht werden. Für die Erbringungsformen der Studienleistung siehe 8, Abs. 7 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen. () Pro Modul muss eine einem Modulelement zugeordnete benotete Prüfungsleistung im Umfang von LP erbracht werden. Als Prüfungsformen sind gemäß 8, Abs. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen Hausarbeiten (ca. - 7

9 6 Seiten), Klausuren (90-0 Min.), mündliche Prüfungen (-45 Min.), schriftlich ausgearbeitete Referate (ca. Seiten) oder Projektberichte (ca. Seiten) möglich. Die konkreten Prüfungsformen für jedes Modul sind im Modulhandbuch festgelegt. () Die Erbringungsform von Studien- und Prüfungsleistungen variiert je nach Veranstaltungstyp. Die Lehrenden geben zu Beginn einer Veranstaltung bekannt, welche Formen der Leistungserbringung möglich sind (vgl. 8, Abs. 6 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen ). 8 Leistungen in einer Fremdsprache () Im Kernfach sowie im erweiterten Kernfach sollen im Verlauf des Studiums mindestens 9 LP, im Ergänzungsfach mindestens LP durch Leistungen in einer Fremdsprache erworben werden. Die Punkte können sich auf mehrere Module verteilen. Sie können auch einem anderen Fach (zweites Kernfach oder Ergänzungsfach) entstammen, während eines Auslandsstudiums, dem Besuch einer universitären Summer School oder eines fachlichen Intensivprogramms im In- und Ausland (Lehre in einer Fremdsprache) erworben werden. Sprachpraktische Übungen, Sprachkurse und Fachsprachkurse zählen jedoch nicht dazu. () Die vorliegenden Studienmodelle erlauben den individuellen Einbau eines Mobilitätsfensters. Ein Studienaufenthalt im Ausland von mindestens drei Monaten oder die Durchführung eines Auslandspraktikums wird nach dem Abschluss des ersten Studienjahres empfohlen. Eine Anrechnung der erworbenen Leistungspunkte erfolgt nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreement und Vorlage eines Transcript of Records nach erfolgreich absolviertem Auslandsaufenthalts gemäß den Regelungen von ECTS (vgl. 7, Abs. 8 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen ). 9 Studium Generale () Die Studierenden der belegen im Kernfach des Kombinations-Studienmodells und im Forschungsorientierten Studienmodell im Bereich des Studium Generale vier Module aus dem Gesamtkatalog der für das Studium Generale geöffneten Module (vgl. Anlage der Ordnung für das Studium Generale an der Fakultät I: Philosophische Fakultät der Universität Siegen ). () Folgende zwei Module aus dem Modulkatalog sind dabei verpflichtend zu belegen: - SG-GE Exkursionsmodul: bestehend aus Seminaren einer beliebigen Epoche sowie Exkursionstagen (eine große Exkursion von mind. fünf Tagen oder sechs Tagesexkursionen). - SG-GE Berufspraktisches Modul: bestehend aus Seminaren und einer Prüfungsleistung o- der einem Seminar und einem sechswöchigen Praktikum. () Die beiden anderen Module können frei aus dem Modulkatalog gewählt werden. Ausgeschlossen ist lediglich das Modul SG-GE. (4) Es ist möglich, sich im Rahmen des Studium Generale ein zweites Praktikum (Mindestdauer: 8 Wochen) anrechnen zu lassen. 8

10 0 Studienverlaufspläne () Die folgenden Studienverlaufspläne haben daher Empfehlungscharakter. Es wird jedoch gerade für das erste Studienjahr dringend empfohlen, diesen Plänen zu folgen. Es müssen bei der Stundenplangestaltung je nach gewählter Kombination die entsprechenden Studienverlaufspläne der am Kombinations-Studienmodell sowie Fachorientierten Studienmodell beteiligen Fächer Berücksichtigung finden (s. Fachspezifische Bestimmung der gewählten Kombination). () Prüfungsleistungen können nur in den vorgegebenen Modulelementen absolviert werden, sofern nicht ausdrücklich eine Wahlfreiheit eingeräumt wird (vgl. 5, Abs., sowie das Modulhandbuch). Das gilt sowohl für Pflicht- als auch für Wahlpflichtmodule. In den entsprechend ausgewiesenen Modulelementen ist eine Studienleistung und die Prüfungsleistung zu erbringen, in dem jeweils anderen Modulelement ist ausschließlich eine Studienleistung zu absolvieren. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. Praktikum und Bachelorarbeit umfassen jeweils 9 LP. () Es sollte beachtet werden, dass im Durchschnitt pro Semester ca. LP erworben werden, um das Studium in der Regelstudienzeit bei gleichbleibender Arbeitsbelastung abschließen zu können. 9

11 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Forschungsorientiertes Studienmodell, Erweitertes Kernfach (Vollzeit) Studienjahr Semester WiSe SoSe WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe G. (+ G.) G. A A I. A I. (+ A I.) G. G. (+ G.) A A II. (+ A II.) A II. Erweitertes Kernfach (6 LP) G 4. (+ G 4.) G 4. Praktikum A 4 A 5 A III. A III. (+ A III.) Bachelorarbeit G 5. (+ G 5.) ( oder + LP) G 5. (+ G 5.) ( oder + LP) A 6 A IV. (+ A IV.) A IV. TM. (+ TM.) ( oder + LP) TM. (+ TM.) ( oder + LP) Studium Generale (6 LP) [SG-GE und SG-GE sind verpflichtend, zusätzlich müssen zwei Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] SG- I. SG- I. SG-GE. SG-GE. SG- II. SG- II. SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) 4 SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder +LP) LP 4 ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in diesem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen im gesamten Modul 9 LP erworben werden. LP werden für die Exkursionstage im Modul vergeben. Alternativ zu einem Seminar und der Prüfungsleistung kann in SG-GE ein sechswöchiges Praktikum absolviert werden, dass mit 6 LP angerechnet wird. 0

12 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Forschungsorientiertes Studienmodell, Erweitertes Kernfach (Teilzeit) Studienjahr Semester Erweitertes Kernfach (6 LP) Studium Generale (6 LP) [SG-GE und SG-GE sind verpflichtend, zusätzlich müssen zwei Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe SoSe G. (+ G.) G. G. G. (+ G.) G 4. (+ G 4.) G 4. SG- I. WiSe 4 SoSe G 5. (+ G 5.) ( oder + LP) G 5. (+ G 5.) ( oder + LP) Praktikum TM. (+ TM.) ( oder + LP) SG- II. TM. (+ TM.) ( oder + LP) 5 WiSe 6 SoSe A. A. (+ A.) A. (+ A.) A. A 4. (+ A 4.) A 4. SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) 4 7 WiSe 8 SoSe A 5. (+ A 5.) A 5. A 6. A 6. (+ A 6.) SG- I. SG- II WiSe 0 SoSe WiSe SoSe A I. A I. (+ A I.) A III. (+ A III.) A III. A II. (+ A II.) A II. A IV. (+ A IV.) SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) 4 SG-GE. SG-GE. A IV. Bachelorarbeit 4 ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in diesem Modulelement entweder LP (Studienleistung) oder LP (Studienleistung) plus LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen im gesamten Modul 9 LP erworben werden. LP werden für die Exkursionstage im Modul vergeben. Alternativ zu einem Seminar und der Prüfungsleistung kann in SG-GE ein sechswöchiges Praktikum absolviert werden, dass mit 6 LP angerechnet wird.

13 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell, Kernfach (Vollzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) Ergänzungsfach (45 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Ergänzungsfachs] Studium Generale (6 LP) [SG-GE und SG-GE sind verpflichtend, zusätzlich müssen zwei Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe G. (+ G.) G. G. (+ G.) M I. M II. SG- I. SG- II. SoSe G. G. (+ G.) Praktikum G. M I. M II. - WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe A A I. (+ A I.) A I. A A II. A II. (+ A II.) Bachelorarbeit A. (+ A.) A. A III. (+ A III.) A III. M III. M III. M V. M V. M IV. M IV. SG- I. SG-GE. SG-GE. SG- II. SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) ohne Praktikum und Bachelorarbeit LP werden für die Exkursionstage im Modul vergeben. Alternativ zu einem Seminar und der Prüfungsleistung kann in SG-GE ein sechswöchiges Praktikum absolviert werden, dass mit 6 LP angerechnet wird.

14 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell, Kernfach (Teilzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) Ergänzungsfach (45 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Ergänzungsfachs] Studium Generale (6 LP) [SG-GE und SG-GE sind verpflichtend, zusätzlich müssen zwei Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe SoSe G. G. (+ G.) G. (+ G.) G. M I. SG- I. SG- I. WiSe G. M I. SG- II. 4 SoSe G. (+ G.) Praktikum 5 WiSe A. A. (+ A.) M II. SG- II. 6 SoSe A. M II. SG-GE. 4 7 WiSe 8 SoSe A. (+ A.) A. A. (+ A.) M III. M III. SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) WiSe 0 SoSe WiSe SoSe A I. (+ A I.) A I. A III. (+ A III.) A III. Bachelorarbeit A II. A II. (+ A II.) M IV. M IV. M V. M V. SG-GE. (+ SG-GE.) ( oder + LP) SG-GE. ohne Praktikum und Bachelorarbeit LP werden für die Exkursionstage im Modul vergeben. Alternativ zu einem Seminar und der Prüfungsleistung kann in SG-GE ein sechswöchiges Praktikum absolviert werden, dass mit 6 LP angerechnet wird.

15 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Fachorientiertes Studienmodell, Kernfach (Vollzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten. Kernfachs] LP WiSe G. (+ G.) G. G. (+ G.) M I. M II. M III. SoSe G. G. (+ G.) G. Praktikum M I. M II. M IV. WiSe A A. (+ A.) M V. M III. M IV. 4 SoSe A A. M V. M VI. M VII. M VIII. 5 WiSe 6 SoSe A I. (+ A I.) A I. A II. A II. (+ A II.) A III. (+ A III.) A III. M IX. M IX. Bachelorarbeit M VI. M VII. M VIII. ohne Praktikum und Bachelorarbeit 4

16 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Fachorientiertes Studienmodell, Kernfach (Teilzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten. Kernfachs] LP WiSe SoSe G. G. (+ G.) G. (+ G.) G. M I. M I. M II. WiSe G. M III. M II. 4 SoSe G. (+ G.) Praktikum 5 WiSe 6 SoSe A. A. (+ A.) A. (+ A.) A. M III. M IV. M IV. 7 WiSe A. M V. M VI. 4 8 SoSe A. (+ A.) M V. M VII WiSe 0 SoSe WiSe SoSe A I. (+ A I.) A I. A III. (+ A III.) A III. A II. A II. (+ A II.) Bachelorarbeit M VI. M VIII. M VIII. M VII. M IX. M IX. ohne Praktikum und Bachelorarbeit

17 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell, Ergänzungsfach (Vollzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Kernfachs] Ergänzungsfach (45 LP) Studium Generale (6 LP) [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe M I. M II. M III. G. G. (+ G.) SG-M I. SG-M II. SoSe M I. M II. Praktikum M III. G. (+ G.) G. WiSe M IV. M V. M VI. G. SG-M I. SG-M II. 4 SoSe M IV. M V. M VI. G. (+ G.) SG-M III. SG-M IV. 5 WiSe 6 SoSe M VII. M VII. M VIII. M VIII. Bachelorarbeit M IX. M IX. A I. (+ A I.) A I. A II. A II. (+ A II.) SG-M III. SG-M IV. ohne Praktikum und Bachelorarbeit 6

18 Studienverlauf im Bachelorstudiengang Kombinations-Studienmodell, Ergänzungsfach (Teilzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmung des gewählten Kernfachs] Ergänzungsfach (45 LP) Studium Generale (6 LP) [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe M I. G. (+ G.) SG-M I. SoSe M I. M II. G. SG-M II. WiSe 4 SoSe M II. Praktikum M III. M III. G. (+ G.) G. 5 WiSe M IV. G. SG-M I. 6 SoSe M IV. M V. G. (+ G.) 4 7 WiSe M V. M VI. A I. (+ A I.) SG-M III. 8 SoSe M VI. A I. SG-M II. 9 WiSe M VII. A II. SG-M III. 5 0 SoSe M VII. M VIII. A II. (+ A II.) WiSe M VIII. M IX. SG-M IV. 6 SoSe Bachelorarbeit M IX. SG-M IV. ohne Praktikum und Bachelorarbeit 7

19 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Fachspezifische Bestimmung gilt für alle Studierenden, die sich erstmalig im Wintersemester 0/04 in diesen Studiengang eingeschrieben haben. Sie tritt mit Wirkung vom 0. Oktober 0 in Kraft und wird im Verkündungsblatt der Universität Siegen Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät I: Philosophische Fakultät vom 5. Dezember 0. Siegen, den 0. September 04 Der Rektor gez. (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart) 8

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