Rechtliche Rahmenbedingungen des Bildungsgangs Latein IV: Prüfungsbereich. Dr. Klaus Sundermann Michael Pahlke

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Bildungsgangs Latein IV: Prüfungsbereich Dr. Klaus undermann Michael Pahlke

2 Rechtsgrundlagen, Lehrpläne/EPA Unterricht/Profil: Latein und Griechisch A. Lehrpläne / Curricula 1. Lehrplan Latein (ekundarstufe I) Lehrplan Latein 1998 Grund- und Leistungsfach Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen Oberstufe (Mainzer tudienstufe) 3. Empfehlungen zum Bildungsgang Latein IV stündiges Grundfach Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen Oberstufe (Mainzer tudienstufe) (wird überarbeitet) 4. Richtlinien zur Umsetzung der Lehrpläne 2009 für die Klassenstufen 5 bis 9/10 und für Grund- und Leistungsfach im 8-jährigen Gymnasium mit Ganztagsschule (G8GT) Latein

3 Rechtsgrundlagen, Lehrpläne/EPA Unterricht/Profil: Latein und Griechisch B. Bestimmungen zur Abiturprüfung 1. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz: 2005 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Latein 2. Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung 2014 darin: Fachspezifische Hinweise für das Fach Latein ( )

4 Rechtsgrundlagen, Lehrpläne/EPA Unterricht/Profil: Latein und Griechisch C. Bestimmungen zum Latinum 1. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz 2005 Vereinbarung über das Latinum und das Graecum 2. Latinum / Großes Latinum und Graecum 2010 Anlage 1 zu Nr der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer tudienstufe) (Amtsblatt des MBWJK Nr. 9/2010)

5 Latinum und Großes Latinum Gesonderte Prüfung Gesonderte Prüfung O D E R 4.Abiturprüfungsfach II I II I II I II I L I L II L III L IV II I II I II I II I G9 Latinum Großes Latinum G8GT Latinum Großes Latinum

6 Was bedeutet Latinum? KMK-Vereinbarung (2005)

7 Was bedeutet Latinum? VV Rheinland-Pfalz (2010) 4 Anforderungen des Latinum" und des Graecum" Das Latinum" oder das Graecum" setzt die Fähigkeit voraus, lateinische oder griechische Originaltexte im sprachlichen chwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer tellen (im Lateinischen bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiografie, im Griechischen bezogen auf anspruchsvollere Platon-tellen) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch, ggf. zusätzlich durch eine vertiefende Interpretation nachzuweisen. Hierzu werden icherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und yntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der römischen bzw. der griechischen Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

8 Latein als 4. Abiturprüfungsfach Bezug: Anlage 1 zu Nr der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer tudienstufe) (Amtsblatt des MBWJK Nr. 9/2010) Wer im Grundfach Lateinunterricht ab dem Beginn der Oberstufe erhält (vgl. Nummer oder 1.2.6), kann, sofern Latein nicht mündliches Prüfungsfach ist, das Latinum durch eine gesonderte Prüfung im Zusammenhang mit der Abiturprüfung erwerben. d. h.: entweder oder es gelten die grundsätzlichen Regelungen der Abiturprüfungsordnung, der EPA sowie v. a. des Rundschreibens zur Abiturprüfungsordnung in der derzeit gültigen Fassung vom ;

9 Latein als 4. Abiturprüfungsfach Prüfung stützt sich auf zwei Themen der Qualifikationsphase; Themen aus unterschiedlichen Themenblöcken; Übersetzungsteil und zusätzliche Aufgaben zu beiden Prüfungsthemen; Umfang des unbekannten Textes: Wörter; keine außergewöhnlichen sprachlichen chwierigkeiten; Benutzung eines einheitlichen zweisprachigen Wörterbuches; Berücksichtigung aller Anforderungsbereiche, chwerpunkt AFB II (Operatoren verwenden);

10 Latein als 4. Abiturprüfungsfach beide Themen sollen in adäquatem Zeitumfang geprüft werden; Bewertung des Gesamtergebnisses der mündlichen Prüfung: Übersetzungsleistung und Interpretationsleistungen zu beiden Themen im Verhältnis 1:1;

11 Gesonderte Prüfung zum Erwerb des Latinums es gilt die Regelung in Nr. 3.3 der Anlage 1 zu Nr der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer tudienstufe) (Amtsblatt des MBWJK Nr. 9/2010); schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil; für die schriftliche Prüfung gelten die Anforderungen für das Latinum (Nr. 4 der Anlage 1): sprachlicher chwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer tellen, politische Rede, Philosophie oder Historiografie;

12 Gesonderte Prüfung zum Erwerb des Latinums unbekannter lateinischer Text (2 Varianten zulässig) Variante A: Text im Umfang von etwa 180 Wörtern, Variante B: Text im Umfang von etwa 150 Wörtern und Zusatzaufgaben aus den Bereichen Grammatik, tilistik und Textverständnis (einschließlich historischer und geistesgeschichtlicher Bezüge); Bearbeitungszeit beträgt 180 min.; bei der Bewertung der Klausur als ungenügend gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden (keine Zulassung zum mündl. Teil);

13 Gesonderte Prüfung zum Erwerb des Latinums in der mündlichen Prüfung ist eine Übersetzungsleistung sowie der Nachweis eines vertieften Textverständnisses sowie ggf. hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik zu erbringen; Textumfang etwa 50 Wörter, Einführung in den Kontext möglich; Vorbereitungszeit 30 Minuten, Dauer der Prüfung 20 Minuten; Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 1 : 1 verrechnet; Zuerkennung des Latinum, wenn die Gesamtnote mindestens ausreichend (05 M-Punkte) beträgt;

14 Gesonderte Prüfung: Latein III keine tandard-definition für ein Großes Latinum! Latein I und II: Berechtigung durch zusätzliche Lektüre-Erfahrung, und zwar in der ekundarstufe I Latein III: Anpassungsphase in M 11 ( Liftstunden )* Lektürestandard wie L I und II ab M 12* Orientierung am Niveau der Abiturprüfung L I und II Latein IV: Orientierung an a) Definition des Latinums gem. KMK b) VV (Anlage 1): Zusatzaufgaben aus den Bereichen Grammatik, tilistik und Textverständnis (einschließlich historischer und geistesgeschichtlicher Bezüge) * bezogen auf G9

15 Gesonderte Prüfung: Latein III keine Vorlage der schriftl. Aufgabe gegenüber der (landeszentralen) Abiturauswahlkommission Eigenverantwortung der Fachlehrkräfte und der chule (Prüfungsausschuss)

16 Rechtliche Rahmenbedingungen des Bildungsgangs Latein IV: Prüfungsbereich Dr. Klaus undermann Michael Pahlke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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