Einladung. am: um: Uhr im: Sitzungsraum des Amtes Gramzow, Poststraße 25 in Gramzow. TOP Betreff Vorlagen-Nr.

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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Sehr geehrte Damen und Herren, Einladung hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Gramzow am: um: Uhr im: Sitzungsraum des Amtes Gramzow, Poststraße 25 in Gramzow ein. Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Beschlüsse Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde 0077/16 Gramzow Neuwahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Gramzow 0078/ Richtlinie zur Förderung von Tätigkeiten und Projekten der 0079/16 gemeinnützigen und eingetragenen Vereine der Gemeinde Gramzow Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gramzow und 0080/16 Oberuckersee zwecks gemeinsamer Nutzung des Bibliothekangebotes Nutzungsvertrag Sportplatz OT Lützlow 0089/16 06 Informationen, Mitteilungen und Anfragen

2 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 02 Beschlüsse Personalangelegenheit OT Gramzow 0087/16 03 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Koch stellv. Bürgermeister Lobback Hauptamtsleiterin

3 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Gramzow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0077/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0077/16 Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gramzow Begründung der Beschlussvorlage: Am beschloss die Gemeindevertretung Gramzow, dass gemäß 73 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes für den Rest der allgemeinen Wahlperiode ein Nachfolger für den ausgeschiedenen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gramzow zu wählen ist. Dementsprechend wurde im Amtsblatt August 2016 (Erscheinungsdatum ) die Wahlbekanntmachung zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gramzow veröffentlicht. Bis zum , Uhr konnten interessierte Bürger ihre schriftliche Willensbekundung einreichen. Am reichte Herr Horst Herrmann sein Bewerberschreiben im Amt Gramzow ein sowie am Herr Uwe Koch. Beide Personen erfüllen gemäß 11 BbgKWahlG die Wählbarkeitsvoraussetzungen, so dass die Gemeindevertretung nun die Wahl durchführen kann. Folgende Kandidaten stellen sich zur Wahl: 1. Horst Herrmann; geb. am , wohnhaft in Gramzow, Schulzenstraße 1 2. Uwe Koch; geb. am , wohnhaft in Gramzow, Poststraße 29 Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des 40 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Daraus resultierend ergibt sich, dass die Stimmabgabe geheim zu erfolgen hat. Eine offene Abstimmung muss vor der Wahl einstimmig beschlossen werden. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser findet zwischen den beiden oder mehreren Personen mit den höchsten Stimmen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Anlage: Bewerbungsschreiben von Herrn Herrmann sowie von Herrn Koch Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gramzow beschließt, den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gramzow gemäß 40 BbgKVerf zu wählen. Wortmeldung:

4 Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. beschlossen mit dem Ergebnis x waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0078/16 haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Folgende Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter oder Amtspersonen bilden den unparteiischen Wahlausschuss (nur bei geheimer Wahl): Folgende Personen stellen sich zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gramzow bzw. werden vorgeschlagen: 1. Wahlvorschlag: Herr Horst Herrmann 2. Wahlvorschlag: Herr Uwe Koch Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: 1. Wahlvorschlag: Herr Horst Herrmann Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen 2. Wahlvorschlag: Herr Uwe Koch Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Somit wurde Herr. für den Rest der allgemeinen Wahlperiode zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gramzow gewählt.

5 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Gramzow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0078/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0078/16 Neuwahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Gramzow Begründung der Beschlussvorlage: Am beschloss die Gemeindevertretung Gramzow, dass gemäß 91 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes für den Rest der allgemeinen Wahlperiode ein Nachfolger für den ausgeschiedenen Ortsvorsteher des Ortsteiles Gramzow zu wählen ist. Dementsprechend wurde im Amtsblatt August 2016 (Erscheinungsdatum ) die Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Gramzow veröffentlicht. Bis zum , Uhr konnten interessierte Bürger ihre schriftliche Willensbekundung einreichen. Am reichte Herr Scholz sein Bewerberschreiben im Amt Gramzow ein sowie am Herr Koch. Beide Personen erfüllen gemäß 11 BbgKWahlG die Wählbarkeitsvoraussetzungen, so dass die Gemeindevertretung nun die Wahl durchführen kann. Folgende Kandidaten stellen sich zur Wahl: Karl Scholz; geb. am , wohnhaft in Gramzow, Am Poetensteig 44 Uwe Koch; geb. am , wohnhaft in Gramzow, Poststraße 29 Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des 40 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Daraus resultierend ergibt sich, dass die Stimmabgabe geheim zu erfolgen hat. Eine offene Abstimmung muss vor der Wahl einstimmig beschlossen werden. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser findet zwischen den beiden oder mehreren Personen mit den höchsten Stimmen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Anlage: Bewerbungsschreiben von Herrn Scholz und Herrn Koch Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gramzow beschließt, den Ortsvorsteher des Ortsteiles Gramzow gemäß 40 BbgKVerf zu wählen. Wortmeldung:

6 Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. beschlossen mit dem Ergebnis x waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0078/16 haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Folgende Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter oder Amtspersonen bilden den unparteiischen Wahlausschuss (nur bei geheimer Wahl): Folgende Personen stellen sich zur Ortsvorsteherwahl des OT Gramzow bzw. werden vorgeschlagen: 1. Wahlvorschlag: Herr Karl Scholz 2. Wahlvorschlag: Herr Uwe Koch Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: 1. Wahlvorschlag: Herr Karl Scholz Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen 2. Wahlvorschlag: Herr Uwe Koch Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Somit wurde Herr. für den Rest der allgemeinen Wahlperiode zum neuen Ortsvorsteher des Ortsteiles Gramzow gewählt.

7 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Gramzow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0079/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0079/16 Richtlinie zur Förderung von Tätigkeiten und Projekten der gemeinnützigen und eingetragenen Vereine der Gemeinde Gramzow Begründung der Beschlussvorlage: In der Sitzung am wurde der Gemeindevertretung der Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Tätigkeiten und Projekten der gemeinnützigen und eingetragenen Vereine der Gemeinde Gramzow vorgestellt. Fazit der Diskussion war, dass prioritär Vereine mit finanziellen Zuwendungen bedacht werden sollen, die Kinder und Jugendliche in Vereinen betreuen bzw. Projekte mit Kindern und Jugendlichen durchführen. Für diese Aktivitäten sollte der Großteil an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. In Absprache mit dem stellvertretenden Bürgermeister wurde festgelegt, dass die Gemeinde jährlich nach Maßgabe des Haushaltsplanes für die Vereinsförderung in den jeweiligen Haushaltsplan einstellt. Die Hälfte dieses Budget sollte den Vereinen Zugutekommen, die sich für und mit Kindern engagieren. Aufgrund der vorliegenden Mitgliederlisten handelt es sich um ca zu betreuenden Kindern, die jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von 10 pro Kind/Jugendlicher (bis 18. Lebensjahr) bezuschusst werden sollen. Demnach verbleiben dann noch ca für die Finanzierung von anderen Vereinsprojekten, Vereinsjubiläen oder Vereinsfestivitäten. Alle Vereine haben bis zum eines jeden Haushaltsjahres Ihren Bedarf für das kommende Haushaltsjahr anzuzeigen. Im Zuge der Haushaltsdiskussion werden dann der Gemeindevertretung alle Zuschussanträge zur weiteren Bearbeitung und Beschlussfassung vorgelegt. Für die Übergangsphase, bis die Richtlinie in Kraft tritt, schlägt die Amtsverwaltung vor, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am über die bereits vorliegenden Anträge separat befindet und danach die entsprechenden Auszahlungen vorgenommen werden können. Für das Haushaltsjahr 2017 werden die Vereine gebeten (Anschreiben durch die Amtsverwaltung), bis zum ihre Bedarfsanmeldungen einzureichen, so dass dann nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 die entsprechenden Zuschüsse ausgezahlt werden können. Die Gemeindevertretung Gramzow hat nun die Möglichkeit, diese Richtlinie erneut zu diskutieren, Änderungen vorzunehmen sowie Ergänzungen hinzuzufügen. Anlage: Richtlinie zur Förderung von Tätigkeiten und Projekten der gemeinnützigen und eingetragenen Vereine der Gemeinde Gramzow Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Gramzow beschließt die Richtlinie zur Förderung von Tätigkeiten und Projekten der gemeinnützigen und eingetragenen Vereine der Gemeinde Gramzow.

8 Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0079/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

9 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Gramzow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0080/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0080/16 Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gramzow und Oberuckersee zwecks gemeinsamer Nutzung des Bibliotheksangebotes Begründung der Beschlussvorlage: Im Zuge der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016 fiel auf, dass die Gemeinde Oberuckersee seit Jahren Leistungen der Gramzower Bibliothek kostenlos in Anspruch nimmt. Dazu zählen u. A., dass die Bibliothekarin wöchentlich, jeweils am Mittwoch, die Ausleihe von Büchern oder anderen Medien in der Grundschule Warnitz durchführt, einmal monatlich ebenfalls die Ausleihe in Melzow, den Bibliotheksunterricht der Grundschule Oberuckersee vorbereitet sowie einmal im Monat den Bücher- und Medientausch in Prenzlau für die Gemeinde Oberuckersee realisiert. Aufgrund dieser erbrachten Leistungen soll nun eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Oberuckersee abgeschlossen werden. Ziel dieser Vereinbarung ist, die erbrachten Leistungen der Bibliothekarin finanziell zu untersetzen. Anhand der aufgeführten Leistungen ergibt sich folgender Forderungskatalog: - monatlich ca. 13 Stunden (a 19,78 tariflicher Stundenlohn) = 257,14 - monatliche Fahrkosten ca. (a 0,30 pro gefahrenen Kilometer) = 40,00 gesamt= 296,74. Die Kooperationsvereinbarung hat zum Inhalt, dass die Bibliothekarin quartalsweise die erbrachten Leistungen dokumentiert und die Gemeinde Oberuckersee anhand des tariflich festgelegten Stundenlohnes die Leistungen vergütet. Aufgrund der zu erbringenden Beschlüsse sollte die Kooperationsvereinbarung zum in Kraft und auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Anlage: Kooperationsvereinbarung zur Nutzung des Bibliotheksangebotes Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Gramzow beschließt beiliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Gramzow und der Gemeinde Oberuckersee zur Nutzung des Bibliotheksangebotes der Gemeinde Gramzow. Wortmeldung:

10 Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0080/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

11 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Gramzow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0089/ X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0089/16 Nutzungsvertrag Sportplatz OT Lützlow Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeinde Gramzow ist Eigentümerin folgender Liegenschaft in der Gemarkung Lützlow: - Flur 4, Flurstück 188 und 313 Durch den Sportverein VfB Gramzow e. V. wird der Sportplatz, die Nebenflächen und das Vereinsgebäude bisher ohne vertragliche Grundlage genutzt. Auf Anfrage des VfB, hinsichtlich des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung zwecks Vorlage bei der Beantragung von Fördermitteln durch den Verein, wird der Gemeindevertretung diese Beschlussvorlage unterbreitet. Bisher hat die Gemeinde alle Kosten zur Bewirtschaftung des Sportplatzes und des Vereinsgebäudes übernommen. Anlage: Entwurf des Nutzungsvertrages Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Gramzow beschließt, den in der Anlage beigefügten Nutzungsvertrag mit dem VfB Gramzow e. V. abzuschließen. Wortmeldung: Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 13 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0089/16 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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