Umweltbericht. zur Aufhebung des Bebauungsplans 19 Gemarkung Mühlheim, Flur 10

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1 Umweltbericht gemäß 2 (4) und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans 19 Gemarkung Mühlheim, Flur 10 Ostseite der Forsthausstraße im Bereich der Hausnummern Entwurf - Fachbereich Bauen und Umwelt Sachgebiet Umwelt und Freiraum Mühlheim am Main, 19. September 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG Kurzdarstellung des bestehenden Bebauungsplanes und der wichtigsten Ziele der Aufhebung Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Planaufstellung 3 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation mit Prognose über die voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung 4 Schutzgut Mensch 4 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. 5 Schutzgebiete 5 Schutzgut Landschaft 6 Schutzgut Boden 6 Schutzgut Wasser 7 Schutzgut Luft, Schadstoffbelastung 7 Schutzgut Klima 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 7 Wechselwirkungen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Darstellung alternativer Planungsmöglichkeiten 8 3. METHODIK, SCHWIERIGKEITEN, GRENZEN 8 4. BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN 9 5. ZUSAMMENFASSUNG 9 Seite 2

3 1. Einleitung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23. Mai 2013 die Aufhebung des Bebauungsplans 19 beschlossen. Lage und Größe des Plangebietes / Erschließung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 19 (B 19) aus dem Jahr 1967 beschreibt eine Fläche von rund m². Das Gebiet beginnt südlich der Ulmenstraße und umfasst im Wesentlichen die ersten fünf, auf der Ostseite der Forsthausstraße liegenden umfriedeten Privatgrundstücke mit den Bezeichnungen Gemarkung Mühlheim, Flur 10, Flurstücksnummern 1209/12, 1209/13, 1209/16, 1209/17, 1209/18 (ausgenommen eines ca. 6 m breiten Streifens entlang der Ulmenstraße) und 1209/19. Heutige Nutzung und Struktur Der Geltungsbereich des B 19 ist über die Forsthausstraße erschlossen. Die Grundstücke sind mit zur Straße hin orientierten eingeschossigen Wohn- und Nebengebäuden in offener Bauweise bebaut, im hinteren östlichen Teil liegen die Hausgärten. Bauleitplanung Die Bebauung entspricht weitgehend den Vorgaben des Bebauungsplans Kurzdarstellung des bestehenden Bebauungsplanes und der wichtigsten Ziele der Aufhebung Der B 19 sieht für die betroffenen Grundstücke rein wohnbauliche Nutzung in eingeschossiger, offener Bauweise vor. Im östlichen, zur Rodau orientierten Teil der Grundstücke, ist im Bereich der dazugehörigen Hausgärten ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Durch die Festsetzung eingeschossiger Gebäude unterscheidet sich die im Geltungsbereich vorhandene Bebauung von der, die im unmittelbar anschließenden Wohngebiet möglich und zulässig ist. Die Gründe dafür sind nicht mehr nachvollziehbar. Darüber hinaus entspricht die Darstellung eines Landschaftsschutzgebietes im östlichen Bereich des Geltungsbereichs nicht den aktuellen Verhältnissen, für die betroffenen Flächen gibt es nach aktuellem Stand keine entsprechende Festsetzung. Durch die Aufhebung sollen die bestehenden Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Nach Aufhebung des Bebauungsplans wird nach 34 BauGB im betroffenen Bereich wie auf den angrenzenden bebauten Flächen ebenfalls eine zweigeschossige Bebauung möglich Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Planaufstellung Der Geltungsbereich ist im Regionalen Flächennutzungsplan (FNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, Stand 2015, weitgehend als bestehende Wohnbaufläche (orangerot mit schwarzer Linierung) dargestellt. Der östliche Teil, der den hinteren Teil der Hausgärten umfasst, trägt die Signaturen Fläche für die Landbewirtschaftung (hellgelb) und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz (blaue Linien). Seite 3

4 Abb: Auszug aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (FNP), Geltungsbereich B19 rot umrissen; Die tatsächliche Nutzung entspricht weitgehend den Festsetzungen aus dem FNP: die Bebauung ist im westlichen Teil zur Straße orientiert, östlich liegen die zur Rodauaue gerichteten Hausgärten. Die Gärten können als eine Form der Landbewirtschaftung im weiteren Sinn interpretiert werden, die Einfriedung der Grundstücke ist hier genehmigungspflichtig. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen In der Umweltprüfung nach 2a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Um alle relevanten Umweltbelange zu erfassen, werden in Anlehnung an 2 (1) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und 1 (6) 7 BauGB die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter im Einzelnen sowie auch die Wechselwirkungen zwischen diesen betrachtet Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation mit Prognose über die voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke sind auf Basis des bestehenden B-Plans 19 bereits bebaut und voll erschlossen. Mit Aufhebung des B-Plans wird nach 34 BauGB auch hier wie auf den an zwei Seiten unmittelbar angrenzenden, bebauten Grundstücken eine zweigeschossige Bebauung möglich. Durch die eventuelle Aufstockung kann flächenschonend zusätzlicher Wohnraum geschaffen und die Anwohnerzahl pro Grundstücksfläche erhöht werden. Das Plangebiet liegt im Bereich der Einflugschneisen des Frankfurter Flughafens, jedoch außerhalb der festgesetzten Lärmschutzzonen. Bewertung der Planung: Aufgrund der geringen Flächengröße und auch nach Aufhebung begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet. Seite 4

5 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauung und dazugehörigen Hausgärten komplett anthropogen beeinflusst. Abgeleitet aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans ist der westliche Teil des Plangebiets als Innenbereich, der östliche Teil ab einer Tiefe von gut 50 m von der Forsthausstraße als Außenbereich einzustufen. Über zukünftige bauliche Vorhaben und damit verbundenem Flächenverbrauch ist entsprechend nach 34 und 35 BauGB zu entscheiden. Mit Aufhebung des Bebauungsplans könnte sich entsprechend, neben einer Erhöhung der Gebäude um ein Stockwerk, die überbaubare Fläche im nördlichen Teil in Anpassung an die sich nördlich und südlich anschließenden, bereits bebauten Grundstücke geringfügig vergrößern und dadurch Lebensräume reduzieren. Die Hausgärten jedoch bleiben auch nach Aufhebung des B-Plans als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten, da hier in Anlehnung an die Struktur der umliegenden Siedlungsflächen bzw. Zugehörigkeit zum Außenbereich auch weiterhin Bebauung nur in stark begrenztem Rahmen zulässig sein wird. Durch die mögliche Gebäudeaufstockung kann flächen- und bodenschonend neuer Wohnraum geschaffen und die Überbauung weiterer Flächen vermieden werden. Durch die Aufhebung des B-Plans werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt erwartet. Die nach Aufhebung mögliche Entwicklung bzw. Verdichtung des Wohngebietes wirkt sich regional sogar positiv aus, da sie die Überbauung zusätzlicher Lebensräume verhindern hilft. Schutzgebiete Abb. Auszug aus dem BürgerGIS/Kreis Offenbach Schutzgebiete. Geltungsbereich B19 rot umrissen; L=Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach; SE=Schutz- und Erholungswald Im Plangebiet selbst liegen keine Schutz- oder Natura 2000-Gebiete. Östlich an die Hausgärten grenzt das Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach stellenweise unmittelbar an. Seite 5

6 Die eingefriedeten Hausgärten reichen stellenweise bis 5 m an das Fließgewässer heran und dehnen sich damit in den Gewässerrandstreifen aus. Innerhalb des verbleibenden Uferstreifens liegt ein kaum genutzter, stark verwachsener Feld- und Unterhaltungsweg. Der städtische Schutz- und Erholungswald liegt gut 100 m östlich. Der Grünzug Rodauaue und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet sind von den Einflüssen der Wohnbebauung durch die dazwischen liegenden Hausgärten abgeschirmt. Durch die Aufhebung des B-Plans ergeben sich für die Schutzgebiete im näheren Umfeld keine Änderungen, es werden keine nachteiligen Auswirkungen erwartet. Schutzgut Landschaft Das betroffene Gebiet wird bereits jetzt vollständig als Wohnbaufläche genutzt, hinter der Wohnbebauung im straßenzugewandten Teil liegen die umfriedeten Hausgärten. Nach Aufhebung des B 19 wird hier, wie auch auf den angrenzenden Wohnbauflächen, eine zweigeschossige Bebauung möglich. Da die betroffenen Grundstücke von drei Seiten von Wohnbebauung bzw. einem Schulgelände umgeben und durch eingewachsene Hausgärten gut eingegrünt sind, sind durch die eventuelle Gebäudeaufstockung keine störenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu erwarten. Der östliche Teil des Geltungsbereichs ist in Anlehnung an den FNP als Außenbereich einzustufen, bauliche Anlagen sind hier genehmigungspflichtig und nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Eine nennenswerte Intensivierung der Flächennutzung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist hier auch nach Aufhebung des B19 nicht zu erwarten. Durch die Aufhebung des B-Plans werden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft erwartet. Die nach Aufhebung mögliche Entwicklung bzw. Verdichtung des Wohngebietes hat den positiven Effekt, dass weiterer Wohnraum ohne zusätzlichen Landschaftsverbrauch geschaffen werden kann. Schutzgut Boden Die im Plangebiet anstehenden Böden sind aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung in der Bodenfunktionsbewertung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (Bodenviewer) nicht aufgenommen. Der Bodenfunktionserfüllungsgrad der in der östlich angrenzenden Rodauaue anstehenden Auenböden wird als gering (zweitniedrigste von fünf Stufen) bewertet. Altablagerungen Laut Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Bodenschutz, ergeben sich aus der Altflächendatei ALTIS des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen, schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Auch im Umweltatlas Hessen (Stand/Aktualisierung Oktober 2015) sind für den Geltungsbereich keine Altablagerungen/Altflächen verzeichnet. Die Aufhebung des B 19 hat keinen Einfluss auf die vorhandenen Bodenverhältnisse. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erwartet. Seite 6

7 Schutzgut Wasser Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, das Fließgewässer Rodau fließt entlang der östlichen Grenze im Abstand von mindestens fünf, im nördlichen Teil 35 Metern. Die eingefriedeten Hausgärten reichen bis in den, im Außenbereich laut 23 Hessisches Wassergesetz zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen herein. Außerhalb des Plangebiets, östlich der Rodau ist die Bachaue als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das gesamte Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet IIIA. Auf die bestehenden Verhältnisse hat die Aufhebung des Bebauungsplans keinen Einfluss. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans werden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erwartet. Schutzgut Luft, Schadstoffbelastung Im Falle der tatsächlichen Wohnraumverdichtung durch Gebäudeaufstockung steigen die Lärm- und Schadstoffemissionen durch Anliegerverkehr, Beheizung etc. entsprechend an. Aufgrund der geringen Größe des betroffenen Gebietes und der nur begrenzten Nutzungserweiterung sind diese Erhöhungen regional ohne nennenswerte Auswirkungen und in der Gesamtbilanz entscheidend günstiger als Neubauten. Aufgrund der geringen Flächengröße und der geringen Entwicklungsmöglichkeiten durch Aufstockung, die durch die Aufhebung des B-Plans geschaffen werden, werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/Schadstoffbelastung erwartet. Schutzgut Klima Nach Aufhebung des Bebauungsplans wird durch die Erhöhung der Gebäude um ein Stockwerk möglich. Durch die relativ geringe Erhöhung und die im Gebiet übliche, offene Bauweise ist der Austausch von Luftströmen im Gebiet nach wie vor gegeben. Eine zusätzliche Versiegelung von Flächen ist auch nach Aufhebung nur sehr begrenzt möglich. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima erwartet. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Laut Bauaufsicht des Kreises Offenbach liegen im Geltungsbereich oder in dessen näheren Umfeld mehrere archäologische Kulturdenkmäler ( 2 DSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass durch die kartierten Fundstellen nicht auf die Ausdehnung der Bodendenkmäler geschlossen werden und es auch im Umfeld der bekannten Fundstellen zur denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Bodeneingriffen kommen kann. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans sind derzeit keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter zu erwarten. Seite 7

8 Wechselwirkungen Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig, sie bilden ein stark vernetztes Wirkungsgefüge. Da durch die Aufhebung des Bebauungsplans keine oder nur geringe Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erwartet werden, ist auch von keinen bedeutenden Folgen durch Wechselwirkungen auszugehen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Sofern der Bebauungsplan nicht aufgehoben wird ist davon auszugehen, dass der Planbereich weiterhin wie aktuell genutzt wird Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter erwartet Darstellung alternativer Planungsmöglichkeiten Alternativen wurden nicht betrachtet. 3. Methodik, Schwierigkeiten, Grenzen Das Plangebiet wurde auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Umweltinformationen und -daten untersucht und bewertet. Dabei wurde auf folgende Materialien zugegriffen: - Digitale Karten des geographischen Informationssystems des Kreises Offenbach - BürgerGIS ( - Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Planstand des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ( ) - Bodenfunktionsbewertung über - Materialien des Umweltatlas Hessen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie Seite 8

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