Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 8, Jahrgang 2, 8. August 2012 Grundschulproblematik in der Stadt Wettin-Löbejün Nachlese zur Stadtratssitzung am Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeiten Seite 3-6 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie in den Sonntagsnachrichten erklärt, möchte ich dieses Amtsblatt nutzen, um Ihnen einige Erläuterungen zur mehrheitlich getroffenen Entscheidung des Stadtrates zum Thema Grundschulen in der Stadt Wettin-Löbejün zu geben. Als die damals noch selbstständige Stadt Löbejün den Antrag auf Fördermittel gestellt hat, war allen Beteiligten bewusst, dass es eine Förderung nur dann gibt, wenn es die Stadt Löbejün schafft, in der neu zu errichtenden Grundschule über 15 Jahre mindestens 120 Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Dieser Nachweis wurde im Jahr 2009 nach den damals gültigen Zahlen des Einwohnermeldeamtes und Hochrechnungen für die Folgejahre dadurch erbracht, indem man dargestellt hat, die Schülerinnen und Schüler der damaligen noch selbstständigen Gemeinden Domnitz und Rothenburg mit in der zukünftigen Carl- Loewe-Schule in Löbejün beschulen zu wollen. Informiert wurden diese Gemeinden über diese Planung aber erst zu dem Zeitpunkt im Jahr 2011, als die neue Stadt Wettin-Löbejün, als Nachweis der so genannten Nachhaltigkeit, den dazugehörigen Beschluss des Stadtrates der Einheitsgemeinde dem Landesverwaltungsamt vorlegen musste. Ende des Jahres 2011 musste ich dann zur Kenntnis nehmen, dass allein die vom Statistischen Landesamt erstellte Bevölkerungsprognose die Statistik ist, die von allen Behörden verbindlich zur Planung anzuwenden ist. In dieser offiziellen Statistik waren und sind Zahlen zu sehen, die keiner, auch ich nicht, zuvor vermutet hätten. So sinkt die laut Statistik festgelegte Zahl der Schülerinnen und Schüler von 78 im Jahr 2012 auf 43(!) im Jahr Aufgrund der bis zum tatsächlich geborenen Kinder steht fest, dass der in der amtlichen Statistik dargelegte Abwärtstrend auch wirklich vorhanden ist und sich die Zahl der einzuschulenden Kinder nach einem Hoch im Schuljahr 2015/16 stetig reduziert. Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün und Ortschaften Seite 7 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 15 Ortschaft Brachwitz Seite 32 Ortschaft Domnitz Seite 37 Ortschaft Dößel Seite 38 Ortschaft Gimritz Seite 39 Ortschaft Löbejün Seite 40 Ortschaft Nauendorf Seite 52 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 57 Ortschaft Plötz Seite 58 Ortschaft Rothenburg Seite 60 Ortschaft Wettin Seite 64 Diese Entwicklung konnten weder die Mitglieder des Stadtrates noch ich als Bürgermeisterin vorhersehen, als im Jahr 2010 das Wahlversprechen zum Erhalt der drei Grundschulstandorte abgegeben wurde. Trotzdem haben die verantwortlichen Akteure mit dem Beschluss des Stadtrates vom , eine einzügige Grundschule in der Ortschaft Löbejün bauen zu wollen und dafür Fördermittel oder Kredite zu bekommen, alles daran gesetzt, dieses Ziel umzusetzen.

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Dazu wurde der entsprechende Antrag auf STARK-III-Mittel gestellt und der Kredit in Höhe von 2 Mio. Euro in den Haushalt 2012 der Stadt Wettin-Löbejün eingestellt. Aufgrund der oben erwähnten Demographie und der sehr schlechten Haushaltslage konnte die Stadt weder bei der Fördermittelvergabe berücksichtigt werden, noch konnte es eine Kreditbewilligung geben. In der hierzu erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung mussten die Fördermittel berücksichtigt werden, die es für einen einzügigen Grundschulneubau nicht gibt und auch nicht geben wird. Zu diesem Zeitpunkt, also Anfang Juli dieses Jahres, musste ich feststellen, dass ich gehofft, hart gekämpft und doch verloren hatte. Über diese Tatsache hat mich der Kultusminister in einem persönlichen Gespräch mit Nachdruck aufgeklärt. Eindeutig wurde mir dargelegt, dass es in Sachsen-Anhalt keine Förderungen für kleine Schulen mehr gibt. Sonderförderungen werden in keinem Fall mehr zugelassen, im Gegenteil soll es so sein, dass es mit der neuen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auch keine Ausnahmen mehr für den Bestand von Grundschulen unter 60 Kindern mehr geben wird. Diese sind dann zu schließen. In diesem Gespräch gab mir der Kultusminister zu verstehen, dass der Stadtrat bis zum 31. Juli 2012 letztmalig die Möglichkeit hat, um einen Beschluss zu fassen, mit dem man die Voraussetzungen zum Nachweis der Nachhaltigkeit, d. h. die Beschulung von mind. 120 Kindern über 15 Jahre ab Fertigstellung der Baumaßnahme, erbringt. Entsprechende Kontrollen wurden angekündigt, da es sich bei diesen Fördermitteln um EU-Mittel handelt. Anderenfalls sind die Fördermittel zurück zu zahlen. Nach diesen definitiven Aussagen habe ich mich als Bürgermeisterin in der Pflicht gesehen, ohne Rücksicht auf etwaige im Jahr 2010 abgegebene Wahlversprechen, Schaden von Stadt Wettin-Löbejün fernzuhalten und zu versuchen, die der ehemaligen Stadt Löbejün und damit der jetzigen Rechtsnachfolgerin, der Stadt Wettin-Löbejün, die durch den Bescheid über die Förderwürdigkeit vom in Aussicht gestellten Fördermitteln in Höhe von 1,99 Mio. Euro zu sichern. Fest steht aufgrund der amtlichen Statistik, dass dann, wenn in der Ortschaft Löbejün eine zweizügige Grundschule gebaut werden würde, eine der im kommunalen Eigentum stehenden Grundschulen in Nauendorf oder in Wettin in ihrem Bestand in Gefahr gerät. Alle anderen Aussagen entbehren jeder Grundlagen, denn bereits im Schuljahr 2018 hätten die Kinder aus den Ortschaften Löbejün, Plötz, Domnitz und Rothenburg (wie von der Stadt Löbejün mit Fördermittelbeantragung im Jahr 2009 angedacht) nicht ausgereicht, um die Vorgaben von 120 Kindern zu erreichen. Man hätte also eine erneute Änderung der Schuleinzugsbereiche vornehmen und Kinder weiterer Ortschaften in der Grundschule Löbejün beschulen lassen müssen, um diese Vorgaben zu erreichen. Eine Schulschließung der anderen Grundschulen hätte dann zur Folge gehabt, dass die Stadt Wettin-Löbejün verpflichtet gewesen wäre, die in diese Schule geflossenen KP-II-Mittel an das Land zurück zu zahlen. So blieb eigentlich nur noch eine Variante, dem Stadtrat vorzuschlagen, die durch das Land Sachsen-Anhalt für den Schulneubau in Aussicht gestellten Fördermittel für die im kommunalen Eigentum stehende Grundschule in der Ortschaft Nauendorf in Anspruch zu nehmen und diese Grundschule zu einer zweizügigen Grundschule zu erweitern. Voraussetzung für die Option der Inanspruchnahme und Ausreichung der Fördermittel war der bis zum zu fassende Beschluss des Stadtrates, die Grundschule Löbejün nach Nauendorf zu verlagern, beide Grundschulen vollständig zu fusionieren und somit das als förderwürdig befundene pädagogische Carl-Loewe-Konzept mit nach Nauendorf zu nehmen und es dort umzusetzen. Mit diesem Fusionsbeschluss, den der Stadtrat dann am mehrheitlich gefasst hat, konnte mit der gleichzeitig erfolgten Neuordnung der Schulbezirke der Nachweis der Nachhaltigkeit für die nächsten 15 Jahre erbracht werden. Nun ist es wichtig, dass sich die Gesamtkonferenz der Grundschule im Ortsteil Nauendorf mit dem als förderwürdig eingestuften pädagogischen Konzept der Carl-Loewe-Schule auseinandersetzt und diesem zustimmt. Egal wie hoch die Emotionen geschlagen haben und immer noch schlagen, so hat der Beschluss u. a. dazu beigetragen, dass - das wichtigste Ziel erreicht wurden, indem man nun sicher stellen kann, dass sich die Lernbedingungen für die Vielzahl der Schülerinnen und Schüler der Stadt Wettin-Löbejün maßgeblich verbessern, auch wenn die Schülerinnen und Schüler mit der Fertigstellung der Schulerweiterung nach Nauendorf fahren müssen, - der Stadt Wettin-Löbejün, die in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von 1,99 Mio. Euro nicht verloren gehen und damit mit weitaus geringerem finanziellen Aufwand ordentliche Schulbedingungen geschaffen werden, - die, wie in der Sitzung dargelegt, Marke Carl-Loewe in mehreren Ortschaften der fusionierten Stadt Wettin-Löbejün und nicht nur in der Ortschaft Löbejün gelebt wird, - das förderwürdig angesehene Konzept der Carl-Loewe-Schule umgesetzt und endlich mit Leben erfüllt wird und - die Schullandschaft mit der Neuordnung der Schulbezirke langfristig neu gestaltet wurde, was dazu beiträgt, dass die Stadt in Perspektive keine Kosten mehr für die bewusste Fremdbeschulung in anderen Gemeinden und die Miete an den Landkreis Saalekreis zahlen muss. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, denken Sie einmal über den hier geschilderten Ablauf und über das Ergebnis nach und resümieren Sie, wie Sie unter Abwägung aller Tatsachen als Stadtrat und Bürgermeisterin entschieden hätten. Antje Klecar Bürgermeisterin

3 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün Markt Wettin-Löbejün Tel /75 70 Fax: / Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr.: Öffnungszeiten: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags geschlossen und Uhr und Uhr Uhr geschlossen Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ Vorzimmer Bürgermeisterin Denkewitz, Christiane Doppikverantwortliche Hauptamt Bujak, Frank Leiter Worofka, Luise SB Poststelle Brode, Sabine SB Hauptamt Löser, Angela SB Hauptamt Sekretärin GS Nauendorf / Mette, Margitta SB Kita/Schule Marschner, Karola SB Kita/Schule Sekretärin GS Löbejün / Bendzko, Katja SB Personal Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/ SB Friedhöfe Necker, Christin Sekretärin GS Wettin / Ordnungsamt Papendieck, Jan amt. Leiter/SB Verkehr Meier, Manuela SB allg. OA Becker, Kathrin SB OA/Vollstreckung Lohse, Wim SB FF/OA Rausch, Gerda SB OA und Gewerbe Heinrich, Mona SB Meldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Schaaf, Daniela SB allg. BA Repert, Runa SB Wohnungen Pietryas, Hannelore SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schulze, Juliane SB Beiträge Finanzen, Kämmerei u. Kasse Schmidt, Waltraud Leiterin AIbrecht, Corina SB Kämmerei Nitzer, Katrin SB Steuern Rothmeier, Karla Kassenleiterin Strzoda, Heidlinde SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Tüttmann, Christiane SB Kasse Dienststelle Wettin (Einwahl ) Fax: Taube, Elke SB Meldeamt/ Bürgerbüro Dienststelle Rothenburg (Einwahl ) Fax: Rössel, Iris Gebäudemanagement Allonge, Katrin Gebäudemanagement dienstags Uhr und Uhr Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: jeden 2. Donnerstag im Monat Uhr im Ortschaftsbüro Brachwitz Jeden letzten Donnerstag im Monat Uhr in der Feuerwehr Friedrichsschwerz Tel.: 03 45/ OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat Uhr Tel., Fax / , Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags Uhr Tel.: / OS Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter stadt_loebejuen@web.de oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links OS Nauendorf, Institut 2a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags Uhr Tel., Fax / OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Herbert Frank Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: dienstags Uhr Priv. Tel / Dienstl / Handy: 01 51/ OS Rothenburg, Am Kindergarten Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: / Handy:

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz OS Wettin TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Salza OS Domnitz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Löbejün, OS Plötz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Abwasserzweckverband Fuhne OS Nauendorf TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Götschetal OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasserzweckverband Saalkreis über Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH Bornknechtstr. 5, Halle (Saale) Tel.: 03 45/ Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR OT Löbejün Am Kirchhof 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / dienstags: und Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Fuhne OT Löbejün An der Voigtei 1, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / o mittwochs: und Uhr donnerstags: Uhr Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, Bernburg Tel./Fax: / / Notfall: / montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Götschetal OT Priester Alte Dorfstr. 2-3, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) dienstags: Uhr Abwasserzweckverband Salza OT Salzmünde, Str. der Einheit 12a, Salzatal Tel./ Fax: / / Notfall: info@azv-salza.de dienstags: und Uhr EnviaM/Störungsdienst 03 45/21 60 Telekom/Entstörungsdienst Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 12. September 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 30. August 2012, 9.00 Uhr Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr Wettin-Löbejün Tel./ Fax: / / Homepage: wettin-information@t-online.de Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr von April - Oktober zusätzlich samstags: Uhr sonntags: Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz Wettin-Löbejün Tel./Fax / / Mail: kulturscheune@gmx.de Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 donnerstags Uhr Plötz Winkel 9a montags Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 mittwochs Uhr Notfallnummern Polizei 110 Feuerwehr u. Rettungsdienst 112 Bereitschaftsdienstarzt Feuerwehrleitstelle 03 45/ Rettungsdienstleitstelle 03 45/ Krankentransport 034 5/ Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 03 45/ Kriminaldienst 03 45/ Unfalldienst 03 45/ Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / dienstags: Uhr

5 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling / OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 W. Nestler / OS Löbejün, Doktorberg / Dipl.-Med. P. Steffanov / OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Dipl.-Med. K. Just / OS Nauendorf, Poststr. 2 Dr. med. A. Schober / OS Domnitz, Lindenstr / Dr. A. Lukowski / OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormanns / Wallwitz 01 77/ OS Rothenburg, Am Kindergarten / Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik / OT Wettin, Saalestr / Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. M. Matthias / OS Löbejün, Kirchhof 1 Dipl.-Med. D. Meisel / OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior / OS Löbejün, Kirchhof / Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz / OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr / S. Hünicke 03 45/ OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel / OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 08 00/ oder 08 00/ Bereitschaftsdienst der Ärzte Bereich Löbejün 07 00/ Bereich Wettin 03 45/ Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe / / Amb. Pflegedienst B. Hausmann / Nauendorfer Engel / Katrin Kirchschlager 01 71/ Fax: / Betreuungszentrum / Kerstin Kirchhof Fax: / Fahrdienst / Volkssolidarität / Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern / Wettiner Schwestern / Pflegedienst GmbH Fax: / / wettiner-schwestern@gmx.de Apotheken Kreuzapotheke Löbejün / Stadt-Apotheke Löbejün / Burg-Apotheke Wettin / (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Dr.-med.-vet. R. Grosser / OS Domnitz, Amselweg 12 Tierärztliche Gruppenpraxis Niederlein und Hoffmann / OS Dornitz, Zum Sixbach / info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß / OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: / info@tierarztpraxis-loebejuen.de

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Aufstellung der Benutzernamen und -Adressen Amt Benutzer -Adressen Bürgermeisteramt buergermeisteramt@mail-wl.de Antje Klecar Gebäudemanagement Iris Rössel Hauptamt antje.klecar@mail-wl.de iris.roessel@mail-wl.de hauptamt@mail-wl.de Frank Bujak Luise Worofka Margitta Mette Karola Marschner Sabine Brode Angela Löser Katja Bendzko Nadine Krüger Corinna Päutz Ordnungsamt frank.bujak@mail-wl.de luise.worofka@mail-wl.de amtsblatt@mail-wl.de margitta.mette@mail-wl.de karola.marschner@mail-wl.de sabine.brode@mail-wl.de angela.loeser@mail-wl.de katja.bendzko@mail-wl.de nadine.krueger@mail-wl.de corinna.paeutz@mail-wl.de standesamt@mail-wl.de ordnungsamt@mail-wl.de Jan Papendieck Wim Lohse Bianca Zimmer Mona Heinrich Elke Taube Gerda Rausch Bauamt jan.papendieck@mail-wl.de wim.lohse@mail-wl.de bianca.zimmer@mail-wl.de mona.heinrich@mail-wl.de einwohnermeldeamt@mail-wl.de elke.taube@mail-wl.de gerda.rausch@mail-wl.de gewerbeamt@mail-wl.de bauamt@mail-wl.de Heike Blume Kerstin Kündiger Beate Trümmel Juliane Schulze Daniela Schaaf Runa Repert Hannelore Pietryas Gabriele Brabetz Doppik heike.blume@mail-wl.de kerstin.kuendiger@mail-wl.de beate.truemmel@mail-wl.de juliane.schulze@mail-wl.de daniela.schaaf@mail-wl.de runa.repert@mail-wl.de hannelore.pietryas@mail-wl.de gabriele.brabetz@mail-wl.de liegenschaften@mail-wl.de doppik@mail-wl.de Kämmerei/Kasse Christiane Denkewitz christiane.denkewitz@mail-wl.de kaemmerei@mail-wl.de Waltraud Schmidt Corina Albrecht Karla Rothmeier Heidlinde Strzoda Christiane Tüttmann Jenny Niesel Katrin Nitzer vollstreckung@mail-wl.de kasse@mail-wl.de waltraud.schmidt@mail-wl.de corina.albrecht@mail-wl.de karla.rothmeier@mail-wl.de heidlinde.strzoda@mail-wl.de christiane.tuettmann@mail-wl.de jenny.niesel@mail-wl.de katrin.nitzer@mail-wl.de steuern@mail-wl.de

7 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Donnerstag, dem um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - öffentlicher Teil- 6. Beratung und Abstimmung - Nachtragshaushalt und Nachtragshaushaltssatzung 2012 der Stadt Wettin-Löbejün 7. Beratung und Abstimmung - Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wettin- Löbejün 8. Beratung und Abstimmung - Ersterschließungssatzung der Stadt Wettin-Löbejün 9. Beratung und Abstimmung - 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wettin-Löbejün 10. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Die 9. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Montag, dem um 18:00 Uhr in die Kindertagesstätte Sonnenschein unter der Anschrift Bahnhofstr. 3 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 8. Sitzung des Schul-, Kulturund Sozialausschusses am öffentlicher Teil 7. Besichtigung der Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Ortschaft Löbejün 8. Vorstellung Verband Naturpark Unteres Saaletal e. V. 9. Vorstellung Allianz Ländlicher Raum durch den Vorstand des Landesheimatbundes 10. Stand Baumaßnahmen KITA in der Ortschaft Brachwitz-Bauamt 11. Stand Baumaßnahme Templerkapelle 12. Aktuelles 13. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister gez. Gerhild Fischer Vorsitzende des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses Lesen Sie die Öffentliche Bekanntmachung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün auf Seite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund des 7 i. V. m. 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr.: /12/SR) folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen: Artikel 1 2 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Stadt Wettin-Löbejün führt ein Wappen. Die Blasonierung lautet: Schild geviert; 1: in Rot eine silberne Burg mit Zinnenmauer und geöffnetem goldenen Tor, mit einem niederen gezinnten Mittelturm mit schwarzer Fensteröffnung zwischen zwei spitzbedachten gezinnten Seitentürmen mit drei (1:2) schwarzen Fensteröffnungen; 2: in Silber ein roter Stockanker; 3: in Silber ein grüner Einscharpflug; 4: in Grün zwei schräggekreuzte, die Bärte auswärts kehrende silberne Schlüssel. (2) Die Ortschaften führen die bisher genehmigten Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit zur Ortschaft weiter. (3) Die Stadt Wettin-Löbejün führt eine Flagge, die wie folgt beschrieben ist: Die Flagge ist grün-weiß (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend, Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Stadtwappen belegt. (4) Die Stadt Wettin-Löbejün führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet Stadt Wettin-Löbejün. Der Siegelinnenraum wird durch die Darstellung des Stadtwappens ausgefüllt. Artikel 2 Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Ausfertigungs- und Genehmigungsvermerke: Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin- Löbejün wurde vom Landkreis Saalekreis als Untere Rechtsaufsichtsbehörde am (AZ.: /th) genehmigt. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Bekanntmachungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr.:180-18/12/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün wird im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 2, Nr. 8 vom öffentlich bekannt gemacht. Refelektierend wurde den pädagogischen Fachkräften beider Kindertagesstätten seitens des Fortbildungsreferenten hohe Fachkompetenz und ein hohes Maß an Engagement in der täglichen Arbeit mit den Kindern bescheinigt. Dazu meine Hochachtung. A. Klecar Bürgermeisterin Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Anlage zur 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom Achtung! Stellenangebote der Stadt Wettin-Löbejün unter Qualifizierung des pädagogischen Betreuungspersonals der Kindertagesstätten Villa Naseweis Domnitz und Buratino Plötz Im Rahmen des landesweiten Qualifizierungsprojektes zur Förderung von Projekten zur Verbesserung der vorschulischen Bildung durch Qualifizierung des Betreuungspersonals hat das Team der Kindertagesstätte Villa Naseweis der Ortschaft Domnitz zusammen mit dem Team der Kindertagesstätte Buratino der Ortschaft Plötz eine Inhouse-Schulung mit dem Fortbildungsreferenten Herr Chadde erfolgreich absolviert. Bauamt Information Im Zuge von Umbauarbeiten im Rathaus, Markt 1, Wettin-Löbejün in Löbejün, dem Sitz der Stadtverwaltung wird es von der 30. bis voraussichtlich zur 35. Kalenderwoche zu Beeinträchtigungen im Eingangsbereich und im Flur des Hauptgebäudes kommen. Für Besucher wird in diesem Zeitraum zu den Sprechzeiten der Verwaltung der Zugang über den Hof, durch das Hoftor auf der Seite Löbejüner Burgstraße, gewährt. gez. Klecar Bürgermeisterin Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg In 100 Stunden haben sich die Teams intensiv geschult und die pädagogische Professionalität in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern gerichtet auf die verschiedenen Altersstufen reflektiert und weiterentwickelt. Dieses Projekt wurde im Rahmen des aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Operationellen Programms ausgewählt. Finanzielle Grundlage dieser Weiterbildung waren die Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt. Die pädagogischen Fachkräfte haben mit hohem Engagement und mit Unterstützung des Trägers, der Stadt Wettin-Löbejün, diese Inhouse-Schulung vom bis zum durchgeführt. Die Leiterinnen der Einrichtungen Frau Türke und Frau Birke brachten zum Ausdruck, dass dies für die Teams eine sehr große Bereicherung war. Für die tolle Zusammenarbeit, die vielen Anregungen, die gesammelten Erfahrungen möchten sich beide Teams insbesondere bei dem Fortbildungsreferenten, Herrn Chadde, herzlich bedanken. Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an.

9 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Größe der Grundstücke: qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in Wettin-Löbejün Tel / oder / Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Pietryas Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün / oder / Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen. Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Pietryas bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 18 freie Baugrundstücke Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel / Anzahl der Grundstücke: Grundstücksgröße: Höhe des Kaufpreises: noch 8 freie Baugrundstücke von 523 qm bis 857 qm 50,00 /qm, voll erschlossen. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan.

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Stadt Wettin-Löbejün Markt Wettin-Löbejün Bekanntmachung Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das Änderungs- und Ergänzungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord in der Gemeinde Salzatal mit den Gemarkungen Bennstedt, Fienstedt, Lieskau, Zappendorf und Salzmünde sowie in der Gemeinde Petersberg mit der Gemarkung Wallwitz sowie in der Stadt Wettin-Löbejün mit den Gemarkungen Brachwitz, Döblitz, Gimritz und Wettin sowie in der Gemeinde Teutschenthal mit der Gemarkung Teutschenthal im Landkreis Saalekreis 1. Der Erörterungstermin vom 4. und 5. Juli 2012 wird fortgesetzt: am Dienstag, dem 11. September 2012 ab Uhr - Erörterung der Einwendungen privater Betroffener zur 3. Änderung - Erörterung der naturschutzfachlichen Belange: Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der Naturschutzfachbehörden und Einwendungen Privater zum Naturschutz am Mittwoch, dem 12. September 2012 ab Uhr - Fortsetzung der Erörterung der naturschutzfachlichen Belange jeweils im Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Str Halle (Saale), Raum A Bei Bedarf wird die Erörterung am Donnerstag, dem 13. September 2012 ab Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt. Festlegungen dazu trifft der Verhandlungsleiter am jeweiligen Verhandlungstag. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 5. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Einladungen. 6. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes sowie sonstige Vereinigungen i. S. d. 63 Bundesnaturschutzgesetz sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. gez. Klecar Unterschrift - Siegel - Auftakt zu bundesweiter Messkampagne Homann: Internetnutzer können schnell und einfach testen, wie leistungsstark ihr Internetzugang ist Die Bundesnetzagentur hat heute eine bundesweite Messkampagne gestartet. Auf der Internetseite de können Internetnutzer die Geschwindigkeit ihres Breitbandanschlusses überprüfen. Dabei lässt sich die genaue Datenrate des Anschlusses bestimmen. Die Ergebnisse der Messungen fließen in eine Studie zur Dienstequalität von Internetzugängen in Deutschland ein. Die Kampagne läuft bis zum Jahresende. Im Rahmen der Studie wollen wir feststellen, wie häufig und wie stark die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der im Vertrag angegebenen Rate abweicht. Ziel ist es, mehr Transparenz in Bezug auf die Qualität von Internetzugängen zu erreichen. Wir betrachten dabei auch verschiedene Technologien und regionale Unterschiede, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Um ein zuverlässiges Bild der tatsächlich verfügbaren Leistungen überall in Deutschland zu erhalten, benötigen wir die Mithilfe möglichst vieler Kunden von Breitbandanschlüssen. Der Nutzer erfährt schnell und einfach, wie leistungsstark sein Internetzugang wirklich ist, und unterstützt uns daneben bei der Studie, erläuterte Homann. Die Studie steht im Kontext der Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Sicherung der Netzneutralität und eines offenen Internets in Deutschland. Im Rahmen der Studie wird auch untersucht, inwieweit die Bandbreite des Internetzugangs durch parallele Nutzung von IPTV oder VoIP beeinträchtigt wird. Darüber hinaus wird überprüft, ob die Datenübertragungsraten je nach Anwendung, Ziel oder Inhalt unterschiedlich sind. Wettbewerb, Transparenz und ein effizienter Anbieterwechsel sind die wesentlichen Voraussetzungen zur Wahrung der Netzneutralität. Transparenz kann aber nur dann wirksam sein, wenn die Informationen für den Kunden verständlich sind. Außerdem müssen Kunden die Möglichkeit haben, den Anbieter problemlos zu wechseln. Nur so können sie bestimmte Verhaltensweisen von Anbietern wirksam sanktionieren, betonte Homann. Die Anfang Mai in Kraft getretenen neuen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Anbieterwechsel und zur Transparenz bieten der Bundesnetzagentur ein breitgefächertes Instrumentarium, um die Endkunden zu unterstützen. So hat die Bundesnetzagentur alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet, für Fälle, bei denen es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist, eine gesonderte Beschwerdestelle für den Kontakt mit der Bundesnetzagentur einzurichten. Hierdurch soll kurzfristig eine Wiederherstellung der Versorgung sichergestellt werden. Um die Transparenz für Endkunden zu verbessern, plant die Bundesnetzagentur in der zweiten Jahreshälfte eine Befragung der Netzbetreiber zur Umsetzung der entsprechenden Vorgaben. Dabei sollen insbesondere die Angaben der Unternehmen in ihren Verträgen zu den angebotenen Bandbreiten untersucht werden. Darüber hinaus werden aber auch etwaige Einschränkungen beim Zugang bzw. der Nutzung von Diensten und Anwendungen, die von Unternehmen eingesetzt werden, um Überlastsituationen in Netzen zu vermeiden, hinterfragt. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf die Dienstequalität sollen näher untersucht werden. Die im Rahmen der Messkampagne erstellte Studie untersucht zunächst den aktuellen Stand. In einem nächsten Schritt sollen langfristige Verfahren entwickelt werden, um die Einhaltung der Transparenzvorgaben dauerhaft sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie helfen der Bundesnetzagentur dabei, hierfür geeignete Messverfahren zu etablieren. Der Test kann auf der Internetseite de durchgeführt werden.

11 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den Zwangsversteigerung - Az: 55 K 110/08-2 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Freitag, den ,10.00 Uhr, im Saal vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Brachwitz Blatt 456 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 - Gemarkung Brachwitz, Flur 4, Flurstück 19/4, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Dorfstr. 59 zu 659 qm Es handelt sich um ein eingeschossiges unterkellertes Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau. Das Haus wurde 1956 errichtet, der Anbau In diesem Jahr wurden auch Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Im Haus befinden sich 4 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 270 qm. Die Wohnungen sind teilweise vermietet. Die postalische Anschrift lautet An der Trift 5, OT Friedrichschwerz, Wettin-Löbejün. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. X In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74 a oder 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Neubauer Rechtspflegerin Ausgefertigt Halle, den Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den Zwangsversteigerung - Az: 55 K 29/11-2 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Donnerstag, den , Uhr, im Saal vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Domnitz Blatt 57 und 492 Bestandsverzeichnis: Blatt 492 lfd. Nr. 1 - Gemarkung Domnitz, Flur 1, Flurstück 51/30 zu 22 m 2 Blatt 57 lfd. Nr. 1 - Gemarkung Domnitz, Flur 1, Flurstück 248/51, Lindenstr. 8 zu 252 m 2 Es handelt sich um ein nichtunterkellertes Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss mit Nebengebäuden auf zwei Flurstücken als wirtschaftliche Einheit. Die Scheune grenzt direkt an das Einfamilienhaus an. Neben der Scheune schließt sich die Pkw-Garage an. Im Anschluss an die Garage befindet sich die ehemalige Waschküche. Das Wohnhaus wurde ca erbaut, die Garage und die Waschküche später angebaut. Das Wohngebäude befindet sich in einem teilsanierten Zustand. Die Wohnfläche beträgt ca. 85 m2. Im Erdgeschoss befinden sich 2 Zimmer, Küche, Bad; im Dachgeschoss befinden sich 2 Zimmer und ein WC. Im Wohnhaus sind Nachtspeicheröfen vorhanden. Die Nutzfläche der Nebengebäude beträgt ca. 103 m2. Die postalische Anschrift lautet: Lindenstr. 8, Wettin-Löbejün OT Domnitz. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00 als wirtschaftlichen Gesamtwert, auf ,00 für Blatt 57 und 300,00 für Blatt 492. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Neubauer, Rechtspflegerin Ausgefertigt Halle, den

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Geschäfts-Nr.: 55 K 41/11-1(5) Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle versteigert werden das folgende im Grundbuch von Dößel Blatt 311 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Dößel, Flur 9, Flurstück 37/7 zu m 2. Laut Gutachten ist das Grundstück mit zwei Stallungen nebst Heuboden bebaut (Bj. ca. 1870). Das Objekt befindet sich in der Rothenburger Str., Wettin-Löbejün OT Dobis innerhalb eines Denkmalbereiches. Es wird nach dem äußeren Anschein nicht mehr genutzt. Zur Herstellung einer Nutzungsfähigkeit sind erhebliche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Abwasserzweckverband Salza Körperschaft des öffentlichen Rechts, Straße der Einheit 12 a, Salzatal OT Salzmünde (Az.: He/Wei ZV) - Gläubigergegen Norbert Schlechter, geb. am wh.: Rothenburger Str. 15, Wettin-Löbejün OT Dobis - Schuldnerbetreffend das Grundstück der Gemarkung Dößel Blatt 311 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Dößel, Flur 9, Flurstück 37/7 zu m 2 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am durch das Vollstreckungsgericht beschlossen: Der Termin am wird aus organisatorischen Gründen auf Antrag des Gläubigers aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen anberaumt. Häßler Rechtspflegerin Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 0,00 EURO festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Häßler Rechtspflegerin Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Zwangsversteigerung- Geschäfts-Nr.: 55 K 41/11-1(5) Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss In dem Zwangsversteigerungsverfahren Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Geschäfts-Nr: 55 K 279/10-3 Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle die im Grundbuch von Nauendorf Blatt 1005 eingetragenen Grundstücke Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Nauendorf, Flur 2, Flurstück 67/66, Gebäude- und Freifläche, An der Hauptstraße 4a zu 222 m 2 lfd. Nr. 2, Gemarkung Nauendorf, Flur 2, Flurstück 67/67, Gebäude- und Freifläche, An der Hauptstraße 4c zu 483 m 2 versteigert werden. Laut Gutachten sind die Grundstücke bebaut mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Zweifamilienhaus (An der Hauptstraße 4 C, Baujahr ca. 1850, bis ca teilweise modernisiert, Wohnung im Erdgeschoss mit ca. 83,7 m 2 und Wohnung im Obergeschoss mit ca. 112,6 m 2 ) und einem eingeschossigen, teilunterkellerten Nebengebäude (An der Hauptstraße 4 A, Baujahr ca. 1900, bis ca teilweise modernisiert, teilweise als Wohnung ausgebaut, teilweise als Lagerraum genutzt, Wohnfläche ca. 68 m 2 Lagerfläche ca. 107 m 2 ). Die Grundstücke liegen im Denkmalbereich Straßenzug und waren bei der Besichtigung durch den Sachverständigen teilweise vermietet und teilweise leer stehend. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist festgesetzt für das Flurstück 67/66 (lfd. Nr. 1 im Bestandsverzeichnis) auf und für das Flurstück 67/67 (lfd. Nr. 2 im Bestandsverzeichnis) auf , mithin insgesamt auf

13 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74 a oder 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Häßler, Rechtspflegerin Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85a ZVG versagt worden. Daher kann der Zuschlag in diesem Termin auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), Geschäfts-Nr.: 55 K 201/09-4(5) Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle versteigert werden das im Grundbuch von Neutz-Lettewilz Blatt 424 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 2, Flurstück 374 (früher 23/25), Wohnbaufläche Hallesche Str. 29, Hallesche Str. 30, zur Größe von 242 qm. Es handelt sich It. Verkehrswertgutachten um ein mit einem zweigeschossigen Gebäude bebautes Grundstück, unterkellert, Baujahr vor 1900, 5 Wohnungen unterschiedlicher Größe, teilweise vermietet, sehr kleiner Hof an Rückseite, Zuwegung zum Hof über Nachbargrundstück, Sanierung ca. 1996, Denkmalschutz. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Finanzverwaltung Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr 2012 Auf der Grundlage der der GO LSA vom (GVBl. LSA 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ( einschließlich des Haushaltsplanes, der geforderten Anlagen, u.a. des Finanzplanes gemäß GO LSA 92ff, des Stellenplanes und der Deckungskreisübersicht) beschlossen. Weiterhin wurde nach eingehender Beratung das Konsolidierungsprogramm 2011/2012 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR Fehlbetrag ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Gesamthaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Fehlbetrag festgesetzt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von ,00 EUR veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen gemäß 99 GO LSA werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite nach 102 GO LSA aufgenommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern wurden mit Beschl.Nr.:52-4/11/SR am wie folgt beschlossen: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer A 300 v.h. für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) Grundsteuer B 390 v.h. für die Grundstücke 2. Gewerbesteuer 340 v.h. Eine Ausnahme bilden die Hebesätze der Ortschaft Dößel Befristet bis zum gelten hier nachfolgend aufgeführte abweichende Hebesätze, die wie folgt lauten: 1. Grundsteuer b) Grundsteuer A 325 v.h. für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) Grundsteuer B 350 v.h. für die Grundstücke 2. Gewerbesteuer 250 v.h Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind erheblich im Sinne des 97 (1) der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Löbejün-Wettin bzw. Wettin-Löbejün, wenn sie im Einzelfall 5.000,- EUR übersteigen. Die Verfügung über über- und außerplanmäßige Ausgaben bedarf der Zustimmung a) bis zur Höhe von 5.000,- EUR durch den Bürgermeister b) über 5.000,- EUR bis ,- EUR durch den Haupt- u. Finanzausschuss c) über ,- EUR durch den Stadtrat. Die Zustimmung zur über- und außerplanmäßigen Ausgaben steht im Einklang mit der Maßgabe, dass ein entsprechender Deckungsvorschlag angegeben werden muss Deckungsfähigkeit Die in der beigefügten Deckungskreisübersicht festgesetzten und in den Deckungskreislisten ersichtlichen Haushaltsstellen sind deckungsfähig Konsolidierungsprogramm Das mit der Haushaltssatzung 2011 vorgelegte Konsolidierungsprogramm wurde am beschlossen und wird 2012 weitergeführt und erneut beschlossen Anhörung Die Ortschaftsräte aller Ortschaften der Stadt, sowie der Hauptund Finanzausschuss wurden zur Thematik ordnungsgemäß angehört. A. Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Bekanntmachungsanordnung der Haushaltssatzung 2012 der Stadt Wettin-Löbejün Die Stadt Wettin-Löbejün macht hiermit, auf der Grundlage der 94 (1) und 94 (3) der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom und den dazu ergangenen Änderungen, die vom Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am beschlossene Haushaltssatzung (Beschluss-Nr.: /12/SR) für das Haushaltsjahr 2012 öffentlich bekannt. Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden gemäß 94 (2) GO LSA der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis zur Einsicht und Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht (I/ wi.) vom ergingen folgende Entscheidungen: 1. Von einer Beanstandung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün vom (Beschluss-Nr /12/SR) über die Haushaltssatzung 2012 wird abgesehen. 2. Von einer Beanstandung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün vom über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird ebenfalls abgesehen, 3. Die beantragte Genehmigung für den Gesamtbetrag der beantragten Kredite in Höhe von EUR wird in Höhe von EUR erteilt. 4. Die Verfügungen unter den Punkten 1 und 2 ergehen unter folgenden Auflagen: I. Die Ausgabenansätze im Bereich der freiwilligen Ausgaben und in den Gruppierungen 50 bis 66 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) sind bis auf die Ist-Werte des Vorjahres - aufgerundet maximal auf volle tausend EUR - zu reduzieren, es sei denn, dass die geplanten Ansätze aufgrund von behördlichen oder fachlichen Auflagen unabweisbar oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder bereits abgeschlossener vertraglicher Vereinbarungen dringend notwendig sind. II. Der Haushaltsansatz unter der Haushaltsstelle Städtepartnerschaften ist auf Null zu reduzieren. III. Der Haushaltsansatz unter der Haushaltsstelle Öffentlichkeitsarbeit ist auf 800 EUR zu reduzieren. 5. Für die unter Punkt 4 genannten Auflagen ordne ich die sofortige Vollziehung nach 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO an. Begründung:... Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am mit Beschluss-Nr.:191-19/12/SR der mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht unter Ziffer 3 erteilten der Teilgenehmigung der beantragten Kreditsumme beizutreten. Der Haushaltsplan liegt vom bis in der Finanzverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün, OT Löbejün, Markt 1 in Wettin-Löbejün zu den festgelegten Sprechzeiten öffentlich aus. gez. W. Schmidt Kämmerin - Siegel - Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten!

15 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände Der Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis - AöR informiert Beschlüsse der 4. Sitzung des Verwaltungsrates vom Beschluss-Nr.: 20-4/12/AöR Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf den AZV Salza zum , Uhr Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt zur Umsetzung des Leitbildes des Landes Sachsen-Anhalt zum Zusammenschluss der Aufgabenträger der Wasser- und Abwasserentsorgung die Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung durch den Beitritt der AöR Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis zum AZV Salza zum , 24:00 Uhr. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 Anwesende Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 21-4/12/AöR Vereinbarung zum Beitritt des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis- AöR zum Abwasserzweckverband Salza Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt, der Vereinbarung zum Beitritt des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis AöR zum Abwasserzweckverband Salza zuzustimmen. Der mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis abgestimmte Entwurf der Vereinbarung ist Anlage zum Beschluss. Herr Frank Röthe, als Vorstand der AöR, wird ermächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 Anwesende Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Baumaßnahme zur Erweiterung der Trinkwasserversorgungsleitung Löbejün geht zügig voran Die Bauhinweisschilder in Plötz und Löbejün zeigen an, dass seit dem mit der Baumaßnahme zur Erweiterung der Trinkwasserversorgungsleitung begonnen wurde. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gefördert. Es wird in zwei Bauabschnitten gearbeitet, der 1. vom Abgabeschacht Plötz (Bereich Zufahrt Kiesgrube bis Ortseingang Straße der Betonwerker) bis zum Hoffmannschacht und im 2. Abschnitt ab Hoffmannschaft bis nach Schlettau. Der zügige Baufortschnitt ist täglich - jetzt entlang der L 144 mit zu verfolgen. Die ersten ca m (von Plötz bis Höhe Tankstelle Löbejün) sind verlegt. Die bauausführende Firma - BLK Bohrteam GmbH Mertendorf - setzt das Horizontalspülbohrverfahren ein und es ist schon faszinierend mit anzusehen, wie diese Technik funktioniert. Bis voraussichtlich 31. August 2012 treten Beeinträchtigungen im Straßenverkehr im Bereich L Plötzer Chaussee (Von Plötz nach Löbejün) auf. Bedingt durch den Einsatz des Spülbohrverfahrens für die Verlegung der Trinkwasserleitung wird eine Baustelle mit Geschwindigkeitsbegrenzung nach Regelplan ausgewiesen und die Baustelle ist nur einspurig zu durchfahren. Wir bitten möchten um Beachtung der Beschilderung im Baustellenbereich bitten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihr Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR Informationen Stadt Wettin-Löbejün Veranstaltungskalender August 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft August Uhr Kirche Wallfahrts- Förderverein Döblitz gottesdienst Kultur und Geschichte Döblitz e. V Uhr Skispringen mit SFV Rothenburg Rothenburg Wettkampfbeginn Spielmobil für die Sparte Skispringen Uhr Kinder Training/ Ziegelei - Sprungschanze

16 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Uhr / Erlebnisführung mit Förderverein Wettin Templerkapelle der Templerkapelle Region Wettin OT Wettin Halle (Saale) e. V. Mücheln Uhr / Templersommer Kulturverein Wettin Templerkapelle Akustik - Blues Wettin e.v. Wettin OT Mücheln Uhr / Versammlung der Volkssolidarität Wettin Burg Cafe VS Gartenanlage Kleingartenfest KGV Am Neubau Nauendorf Kindersommerfest Plötz-Kösselner Plötz Kultur- und Heimatfreunde Glück Auf e. V Uhr / Templersommer Kulturverein Wettin Templerkapelle Mosik spielt Musik Wettin e. V. Wettin OT Mücheln Wettin e.v Uhr / Templersommer Kulturverein Wettin Templerkapelle Musik aus Wettin e.v. Wettin OT Renaissance und Mücheln Frühbarock Burggelände / Burgfest (Stadtfest) Kulturverein Wettin Saale Wettin e.v. / Festkomitee Burgfest Veranstaltungskalender September 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Uhr / Naturparkfest Ortsbürgermeister und Rothenburg Gelände der Ortschaftsrat ehemaligen Grundschule Herbstfest Plötz-Kösselner Kösseln Kultur- und Heimatfreunde Glück Auf e. V Uhr / Radtour mit der Gerätehaus Jugendfeuerwehr OFW Domnitz Domnitz Uhr Erntefest Verein Festwiese e. V. Merbitz Festwiese Merbitz Uhr Tag des offenen Wettin Information Wettin Denkmals Kulturverein Wettin e. V Uhr / Templersommer Kulturverein Wettin Templerkapelle TriCelli Wettin e.v. OT Mücheln Uhr / Tag der offenen Tür FFW Nauendorf Nauendorf FFW Nauendorf

17 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Schulbuchversorgung für das Schuljahr 2012/13 der Grundschule Wettin Sehr geehrte Eltern, der Verkauf der Schulbücher und Arbeitshefte für die Klassen 2-4 findet am Dienstag, 4. September 2012 von Uhr Uhr Mittwoch, 5. September 2012 von 9.00 Uhr Uhr in der Grundschule Wettin statt. Unterrichtsbeginn der Klassen 2-4 ist am Donnerstag, d um 7.40 Uhr Die Einschulung findet am Samstag, d um Uhr auf dem Schulhof der Grundschule bzw. auf dem Gelände der Kindertagesstätte Wettin oder aber in der Turnhalle Wettin statt. Zuckertütenannahme erfolgt am Samstag in der Zeit von 8.00 Uhr Uhr in der Kindertagesstätte Wettin. Achtung: Abfahrt ab Deutleben: Abfahrt ab Neutz: Abfahrt ab Görbitz: Abfahrt ab Lettewitz: Abfahrt ab Mücheln: Abfahrt ab Rothenburg: Abfahrt ab Dößel: Abfahrt ab Dobis: Wagner Rektorin Schülertransport! 7.18 Uhr 7.21 Uhr 7.08 Uhr 7.12 Uhr 7.15 Uhr 7.08 Uhr 7.12 Uhr 7.16 Uhr Lieben herzlichen Dank für die Bereitstellung von Pflanzen für unseren Schulgarten sagen die Schüler und Lehrer der Grundschule Wettin den Sponsoren: - Bäckerei Neigenfink - Familie Adam - Frau Kretschmann - Herrn Kaerger gez. Doris Wagner Schulleiterin ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: Katholische Gemeinden St. Josef Löbejün und St. Petrus Wettin Pfr. Magnus Koschig, Gütchenstraße 21, Halle/Saale Fax 03 45/ Informationen der Katholischen Kirche für das Amtsblatt - August September Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Informationen der katholischen Kirche für das Amtsblatt im August und im September grüße ich Sie herzlich Pfarrer Magnus Koschig. 19. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau 20. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün 21. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau 22. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, Uhr Heilige Messe in Löbejün 23. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau 24. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Wort-Gottes-Feier in Ostrau 25. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin 26. Sonntag im Jahreskreis / Erntedank Samstag, Uhr Erntedankfeier in Lettewitz Uhr Heilige Messe zum Gemeindefest in Ostrau Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün

18 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Sternstunden der Menschheit, schreibt Stefan Zweig im Vorwort zu seinem gleichnamigen Buch, sind schicksalsträchtige Stunden, in denen eine zeitüberdauernde Entscheidung auf ein Datum, eine Stunde, vielleicht nur eine Minute zusammengedrängt ist. Solche Momente strahlen wie Sterne am Himmel und trotzen so der Vergänglichkeit. Ich weiß nicht, ob sie in ihrem Leben eine solche Sternstunde miterlebt haben. Sicher bin ich mir, dass es in jedem Leben private Sternstunden gibt. In ihnen verdichtet sich unser Leben. In ihnen spüren wir bis in die kleinste Faser unseres Körpers, dass wir lebendig sind. In lauen Sommernächten genieße ich es, den Sternenhimmel zu beobachten. Dabei kommen mir dann auch die Sternstunden meines Lebens in Erinnerung und erfüllen mich mit tiefer Dankbarkeit für das, was es an fruchtbaren Begegnungen und prägenden Ereignissen gab. Vielleicht versuchen auch Sie es einmal und gehen beim Blick in die Sterne auf die Suche nach den eigenen Sternstunden, nach den Augenblicken und Momenten des Lebens, die sie geprägt haben. Möge sich dann auch bei ihnen das Gefühl tiefer Dankbarkeit für das Leben einstellen, das wünscht Ihnen von Herzen Pfarrer Magnus Koschig. Einladung zum Leben: Träume und Wege. 12. NACHT DER KIRCHEN gibt viele kleine Geheimnisse preis [Halle]: Auch zur zwölften HALLESCHEN NACHT DER KIRCHEN werden wiederum tausende Neugierige durch die Region Pilgern um sich von der Vielfalt an Angeboten in den ca. 50 teilnehmenden Gottes- und Gemeindehäusern einen Eindruck zu verschaffen. An diesem 18. August wird man einerseits Menschen erblicken, die spontan die Chance nutzen das ein oder andere sakrale Gebäude in Augenschein zu nehmen. Andere Besucherinnen und Besucher der NACHT DER KIRCHEN lassen sich von einem der achtzehnseitigen Veranstaltungsfaltblätter zielgerichtet in einzelne Gotteshäuser leiten oder stellen sich ganze Routen zusammen, die dann Station für Station angesteuert werden. Wer genau hinschaut und hinhört, kann in jedem dieser Häuser Unbekanntes entdecken. So können auch die außerhalb des Stadtzentrums liegenden Gemeinden in dieser Sommernacht mit spannenden Besonderheiten aufwarten. Beispielhaft hierfür steht die Gemeinde Lieskau, die auch in diesem Jahr bis 24 Uhr ihre Gäste willkommen heißen wird. Im Zuge von Gesprächen können die Besucherinnen und Besucher viel zur Geschichte der Region und des Gotteshauses erfahren. So weiß das örtliche Gemeindekirchenratsmitglied Prof. Dr. Raimund Hoenen u. a. von einem Mordfall zu berichten, der sogar Eingang in die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung fand: die unbeabsichtigte Ermordung des Kantorensohnes Ernst Heinrich Harnisch juristisch exemplarisch im Rose-Rosahl-Fall bearbeitet. Auf dem Kirchhof vor der Kirche findet der Besucher z. B. den Grabstein der Familie und im Kirchturm können Totenkästen mit Totenkrone und Totenkränzen besichtigt werden, die u. a zwei Harnisch-Söhne die letzte Ruhestatt bieten. Aber auch das eigentliche Thema der diesjährigen NACHT DER KIRCHEN, Einladung zum Leben: Träume und Wege., wird selbstverständlich nicht unbeachtet bleiben. Der ortsansässige Kunstschmied Friedemann Knappe hat zwei Collagen zu den Träumen Jakobs (1. Buch Mose) erarbeitet, die in der ursprünglich romanischen und im Barock erweiterten Kirche ausgestellt werden. Mit dem durch ihn erschaffenen und im Altarraum befindlichen brennenden Dornbusch für sieben Kerzen und dem ebenfalls hier auffindbaren Osterleuchter hat der Schmied das Bild der Kirche bereits stark mit geprägt. Es gibt also auch in den vielen beteiligten kleinen Kirchen und Gotteshäusern im Rahmen dieses ökumenischen Kirchenfestes viel Spannendes zu entdecken. Neben den oben benannten und in den kommenden Tagen im ganzen Stadtraum vorfindbaren Veranstaltungsfaltblättern, können ganz Ungeduldige sich bereits jetzt online unter mittels einer interaktiven Karte einen Überblick über das umfangreiche Angebot verschaffen. Viele evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden freuen sich ebenso wie die jüdische Synagoge, die russisch-orthodoxe Hauskapelle sowie die Armenische Auferstehungskirche Surp Harutyun auf den anstehenden Besucherandrang.

19 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Evangelische Kirchennachrichten im August und September 2012 Einen Moment noch: Gott heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. Ein Satz aus dem Buch der Psalmen, der 147ste, Vers 3, Spruch der Bibel für den Monat August. Gott schützt mein Herz. Heinrich, der Wagen bricht. / Nein, Herr, der Wagen nicht,/es ist ein Band von meinem Herzen,/das da lag in großen Schmerzen,/als ihr in dem Brunnen saßt,/als ihr ein Frosch wart. Was ist passiert? Weil der junge Prinz in einen Frosch verhext wird, meint der treue Heinrich, sein Herz müsse vor Trauer und Leid zerspringen. Er lässt sich Bänder ums Herz schmieden. Nun, da der Froschkönig erlöst ist und mit der Prinzessin auf sein Schloss reist, springen mit lautem Krach die Schutzbänder vom Herzen des treuen Dieners. Sie werden nicht mehr gebraucht. So ein märchenhaftes Bild taucht in diesem Psalm auch auf. Gott, der Heilung, der Heil bringt. An zerbrochenem Herzen kann man nämlich sterben. Vielleicht kennen sie zum Beispiel die Geschichte eines gemeinsam in Verbundenheit gealterten Ehepaares; stirbt ein Partner, zerbricht das Herz, und nicht selten überlebt der andere den Tod des Partners nicht sehr lange. Ein zerbrochenes Herz bedeutet, ich habe Liebe verloren, Enttäuschung erlebt. Eine klaffende Wunde ist leichter zu entdecken. Wer ein zerbrochenes Herz hat, wirkt unter Umständen äußerlich heil, ist es aber nicht. Zerbrochene Herzen müssen zusammengehalten werden, ebenso wie Wunden verbunden werden müssen, damit sie heilen können. Der Verband, den Gott an mein Herz anlegt, sind seine Hände. Gott heilt, ja mehr noch, er hält mein Herz umfangen, damit es nicht Schaden nimmt, zerbrechen kann. Bleiben Sie gehalten und behütet. Ihr Pfarrer Andreas Schuster Termine für alle Kirchengemeinden Veranstaltungen: Wettin: Kirche St. Nikolai, Ausstellung, Arbeiten von Schülern des Burggymnasiums Wettin (auch ehemalige) Die Ausstellung ist bis zum September zu sehen. Termine für den Evangelischen Pfarrbereich Wettin Wettin: , Uhr , Uhr, Gottesdienst zum Wettiner Burgfest mit Kinder-Gd. Neutz: , Uhr , Uhr Lettewitz: , Uhr Gimritz: , Uhr , Uhr Rothenburg: , Uhr , Uhr Dobis: , Uhr, Wochenschlussandacht , Uhr Dößel: , Uhr Brachwitz: , Uhr , Uhr Döblitz: , Uhr, Wallfahrts-Gottesdienst Domnitz: , 11.00Uhr , Uhr Kinderpfarrhaus Wettin donnerstags, Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren, die gerne singen, Geschichten hören, basteln mit Frau Kupke, nicht in den Ferien! Gemeindenachmittage Wettin: , Uhr, Grillabend Rothenburg: - Brachwitz: , Uhr Domnitz: , Uhr Gesprächskreise Wettin: -Themenabend:- Brachwitz: , Uhr , Uhr Rothenburg: - Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Löbejün Gottesdienste Samstag, den 18. August 2012, Uhr Stadtkirche St. Petri Traumreise - Andacht im Rahmen der Nacht der Kirchen Sonntag, den 19. August 2012, 10 Uhr Stadtkirche St. Petri Sonntag, den 9. September 2012, 10 Uhr Stadtkirche St. Petri Nacht der Kirchen in Löbejün Einladung zum Leben: Träume und Wege - So lautet das Motto der 12. Nacht der Kirchen in Halle und im Saalekreis. Auch unsere Stadtkirche St. Petri ist dabei: Uhr - Offene Kirche/Einladung zu Besichtigung, Gespräch und Gebet 18.15/18.45/19.15 Uhr - Turmbesteigung mit Blick über Löbejün und dem Saalekreis Uhr - Andacht Traumreise Frauenkreis Die nächsten Frauenkreise finden am Mittwoch, den 15. August und am Mittwoch, dem 12. September 2012, jeweils von Uhr im Löbejüner Pfarrhaus statt. Herzliche Einladung! Konfirmanden/Klasse 7 Alle Mädchen und Jungen, die ab September die 7. Klasse besuchen sind ganz herzlich zum Konfirmanden-Projekt in der Region eingeladen. Angeleitet von den Pfarrerinnen und Pfarrern der Region, kommen alle Konfis der 7. und 8. Klasse einmal im Monat an einem Samstag von Uhr zusammen. Nach zwei Jahren werden die Konfirmanden konfirmiert. Wenn Sie Interesse haben, Ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anzumelden, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro. Der erste Elternabend für alle neuen Konfirmanden findet am Dienstag, den 4. September 2012, Uhr statt. Bürozeit Das Pfarrbüro in Löbejün ist von Dienstag bis Donnerstag von Uhr durch Frau Grunert besetzt. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter oder per pfarramtloebejuen@web.de. Das Büro ist vom bis geschlossen. Frau Grunert hat Urlaub. Frau Bartsch hat jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr Sprechstunde und nach Vereinbarung. Am Mittwoch, den 22. August 2012 findet keine Sprechstunde statt. Sie erreichen Frau Bartsch per Pfrn.MariaBartsch@gmx.de, telefonisch ist sie zu erreichen unter: 03 45/ Neues aus der Kirchengemeinde - Hochzeiten in unserer Kirche Seit sechs Jahren gab es in unserer Kirche keine Trauung mehr. Die Kirchengemeinde Löbejün freut sich sehr, dass sich gleich zwei Liebespaare dieses Jahr in unserer Stadtkirche das Ja- Wort geben und Ihre Ehe unter Gottes Segen stellen. Es heiratet: Elke Alexander & Ralf Brettschneider am Samstag, dem 15. September 2012, 13 Uhr (Pfarrerin i. E. Maria Bartsch) Wir wünschen den Brautpaaren alles erdenklich Gute, Gesundheit, Gottes Segen für Ihre Liebe und Ehe und einen unvergesslichen Tag miteinander!

20 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Termine für den Evangelischen Pfarrbereich Teicha, Nauendorf und Priester Monatsspruch September: Bin ich nur ein Gott, der nahe ist, spricht der Herr, und nicht auch ein Gott, der ferne ist? (Jeremia 23,23) Gottesdienste Immer sonntags Uhr in der evangelischen St.-Mauritius- Kirche in Teicha; am 3. So. im Monat in der evangelischen St.- Nicolai-Kirche in Sennewitz. Sonntag, , 12. So. n. Trinitatis 9.00 Uhr GD Nauendorf Sonntag, , 14. So. n. Trinitatis Uhr Schulanfangs-GD Teicha Sonntag, , 17. So. n. Trinitatis Uhr Orgelmusik zum Erntedank Nauendorf Sanierungsarbeiten an der Kirche - Spendenaufruf Der Turm der St.-Wenzel-Kirche in Nauendorf ist über 800 Jahre alt. Die letzten umfassenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen an dieser Kirche fanden 1907 statt. Dann gab es nur kleinere Reparaturen. Die letzte Aktion war die Reparatur der Glockenanlage mit Ihrer Spenden-Hilfe. Doch 100 Jahre Wind und Wetter, saurer Regen und Abgase der Vergangenheit haben Steine ausgewaschen, die Sandsteinsäulen in den Schallluken der Glocken sind verwittert, das Dach ist undicht, der Eingangsbereich zur Kirche ist gefährdet! In diesem Jahr, im September sollen nun die notwendigen Arbeiten beginnen. Möglich ist dies nur durch Zuschüsse vom Land und der evangelischen Kirche, auch die eigene Kirchengemeinde selbst hat ihre letzten Cents zusammengekratzt, um unsere, Ihre Kirche weiterhin für Gottesdienste, Konzerte, Trauerfeiern und als ältestes Kulturgut und Gebäude des Ortes zu erhalten. Um die Gesamtsumme von EUR aufzubringen sind IHRE Spenden erbeten: EUR als Spenden aufzubringen - ist das möglich? In den kommenden Tagen und Wochen können Sie, dazu beitragen: Ob bei der Sammlung an der Haustür, eine Spende beim Gottesdienst oder Konzert, ein Überweisung an die unten angegebene Bankverbindung... in jedem Fall können Sie eine Spendenquittung erhalten! Jeder Euro zählt - für Ihren Kirchturm! Es dankt Ihr Gemeindekirchenrat Bankverbindung: Kirchengemeinde Nauendorf Konto BLZ bei der Saalesparkasse Verwendungszweck: Spende Kirchturm,... (Ihr Name) Musik um Pfarrbereich Orgelreihe- ORGELplus - Sonnabend, 25. August Uhr (immer am letzten Samstag im Monat) MUSIK für Orgel & Gesang Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Orgelreihe ORGELplus in die evangelische St-Mauritius-Kirche in Teicha. Eine Stunde Musik nicht nur an der Orgel vorgetragen. Mitwirkende sind: Konstanze Topfstedt/Halle (Gesang) und Jörg Topfstedt/Halle (Orgel) - Der Eintritt ist frei -; am Ausgang bitten wir um eine Spende. Orgelkonzert zum Erntedankfest in Nauendorf Sonntag Nachmittag, am 30. September um Uhr erklingt die Rühlmann-Orgel in der Nauendorfer St.-Wenzel-Kirche: Die Kirchengemeinde lädt ein, mit Musik, Chorälen und Texten das Erntefest und Gottes Schöpfung zu feiern, im Anschluss gibt es Kaffee, Kuchen, Infos zum Baugeschehen an der Kirche und Gelegenheit zum Gespräch... Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um Uhr. Kirchenchor im Gemeindezentrum Teicha, jeden Montag um Uhr. Mit-Mach-Tanz mit Frau Alexa Engelke ( / ) hat im August Urlaub. Nächster Termin ist der 21. September, um Uhr, Im alten Dorf 6, in Sennewitz Kinder in der Kirche Herzliche EINLADUNG zum KINDERPFARRHAUS, wie immer in Teicha, wieder nach den Ferien (ab dem 11. September) dienstags ab Uhr (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele Flötenkreise) Alle Gruppen auch die Flöten-Gruppen, die Konfirmanden und die Junge Gemeinde beginnen wieder nach dem 09. September Da feiern wir unseren Schulanfangs-Gottesdienst um Uhr in Teicha. Konfirmanden Nach den Sommerferien beginnt wieder der Konfirmandenunterricht. Gemeinsam mit den Konfirmanden aus den Nachbarpfarrbereichen Wettin, Löbejün, Ostrau und Alsleben/Könnern werden wir Fragen des Christseins, nach gelingendem Leben und nach dem, was mir Halt und Orientierung sein kann, nachgehen. Dazu gehören auch Exkursionen und gemeinsam gestaltete Gottesdienste. Immer einen ganzen Samstag im Monat werden wir in den verschiedenen Pfarrbereichen zu Gast sein. Einladungen werden an die uns bekannten Familien geschickt. Wer Interesse für sich oder seine Kinder hat, melde sich bitte im Pfarramt Teicha. Der Elternabend ist am 4. September um Uhr im Pfarrhaus Könnern. Nacht der Kirchen Zum zwölften Mal öffnen sich am 18. August 2012 die Kirchentüren in Halle und im Saalkreis zur NACHT DER KIRCHEN. Einladung zum Leben - Träume und Wege Dieses anspruchsvolle Thema wird in diesem Jahr im Vordergrund stehen. Es wird eingeladen zum Leben - welches auch von großen und kleinen Träumen begleitet und getragen wird. Nächtliche Pilger erwartet wieder eine große Vielfalt an Aktivitäten. Musikalische und filmische Aufführungen zählen ebenso mit dazu wie Gottesdienste, Andachten, Ausstellungen, Führungen, Turmbesteigungen etc. Nicht zuletzt finden in dieser Mannigfaltigkeit an Angeboten auch Momente der Stille und Besinnung ihren verdienten Platz. Auch Kirchen im Pfarrbereich Teicha werden geöffnet sein: Kirche Gutenberg Uhr Besichtigung Kirche Morl Uhr Besichtigung Lassen Sie sich einladen zu einer berührenden und erlebnisreichen Sommernacht. - Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei!- Tag des offenen Denkmals am 9. September 2012 Holz heißt das bundesweite Motto. Holz wird seit Jahrtausenden überall in Kunst, Architektur und Handwerk verwendet: auch für den Bau von Kirchen und ihrer Innenausstattung. Unsere Kirchen sind wahre Fundgruben für die Nutzung von verschiedenen Hölzern. Im Pfarrbereich Teicha können besucht werden: Kirche Gutenberg Uhr Besichtigung 16 Uhr Kirchenführung Kirche Morl Uhr Besichtigung und Turmbesteigung Kirche Sennewitz Uhr Besichtigung, Aktionen und Quiz für Familien Kirche Sylbitz Uhr Besichtigung und Führungen 16 Uhr Konzert -Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei!- Am Ausgang bitten wir um eine Spende.

21 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha, Donnerstag Uhr u. Samstag Uhr. Pfarramt Teicha, Tel / Bruderschaft Petersberg, Tel / Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Sonntag; 26. August 2012, 9 Uhr Gemeindeausflug Der diesjährige ökumenische Gemeindeausflug für alle Gemeinden im Pfarrbereich Ostrau findet am Mittwoch, dem 10. Oktober 2012, statt. Ziel der Fahrt sind Havelseen in der Nähe von Potsdam(2 1/2 stündige Schiffsrundfahrt) und das Schloss Sanssouci. Der Preis für 1 Person einschließlich Schiffsrundfahrt, Mittagessen und Kaffeetrinken beträgt 42 Euro. Frau Jugl aus Ostrau wird uns auch in diesem Jahr wieder begleiten. Anmeldung mit Bezahlung bitte möglichst bald bei Pfarrer Schulz (Tel / ). Auch alle Schlettauer sind zu diesem Ausflug eingeladen. Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str Petersberg Tel / Friedhofssatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau vom Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs 2 Friedhofszweck 3 Bestattungsbezirke 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten 6 Verhalten auf dem Friedhof 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit 10 Kirchliche Bestattungen 11 Särge, Urnen und Trauergebinde 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung 14 Umbettungen 15 Ruhezeiten Abschnitt 4: Grabstätten 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte 17 Reihengrabstätten 18 Wahlgrabstätten 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten 20 Benutzung von Wahlgrabstätten 21 Gemeinschaftsgrabanlagen 22 Ehrengrabstätten Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit 25 Verantwortliche, Pflichten 26 Grabpflegeverträge 27 Grabmale 28 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale 29 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke 30 Entfernung von Grabmalen Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern 31 Benutzung von Leichenräumen 32 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern 33 Friedhofskapelle und Kirche 34 Andere Bestattungsfeiern am Grabe Abschnitt 7: Schlussbestimmungen 35 Alte Rechte 36 Haftungsausschluss 37 Gebühren 38 Zuwiderhandlungen 39 Öffentliche Bekanntmachungen 40 Rechtsmittel 41 Gleichstellungsklausel 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs (1) Der Friedhof in Schlettau steht in der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau. (2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat. Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger einen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er kann sich auch Beauftragter bedienen. (3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Halle. (4) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden sowie die Genehmigungsrechte der im Freistaat Thüringen für die Kommunen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden bleiben unberührt. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens. (2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Löbejün des Ortsteils Schlettau waren oder b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht. 3 Bestattungsbezirke (1) Der Bestattungsbezirk des Friedhofs Schlettau umfasst das Gebiet des Ortsteils Schlettau. 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung (1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dass a) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung),

22 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung), c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). (2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur noch zulässig, soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte). Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpassung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig. (3) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit im Fall einer Teilschließung des Friedhofs das Recht auf weitere Bestattungen in einer Wahlgrabstätte erlischt, kann dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte (Ersatzwahlgrabstätte) zur Verfügung gestellt werden sowie die Umbettung bereits bestatteter Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers ermöglicht werden. (4) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren und es wird die volle Verkehrsfähigkeit des Grundstücks wiederhergestellt. Die Entwidmung eines Friedhofs oder eines Friedhofsteils ist erst nach seiner Schließung und nach Ablauf der Ruhezeit nach der letzten Bestattung sowie nach Ablauf aller Nutzungsrechte möglich. (5) Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung des Friedhofs oder Teilen davon werden öffentlich bekannt gegeben. Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten erhalten einen schriftlichen Bescheid, sofern ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (6) Umbettungstermine werden einen Monat vorher in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (7) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf seine Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des bestehenden Nutzungsrechtes. Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festgesetzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderregelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden. 6 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet: a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auftrag des Friedhofsträgers eingesetzt werden, b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht genehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienstleistungen anzubieten oder dafür zu werben, c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder Beisetzung auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungsweise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten, g) kompostierbare Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, andere Abfälle müssen selbst entsorgt werden, h) Tiere mitzubringen; ausgenommen sind Blindenhunde, i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers abzuhalten, j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder Schalen zu verwenden und Glasvasen zu verwenden, k) Unkrautvertilgungsmittel, Salz und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu verwenden, l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren, m) Ruhebänke neben Grabstellen oder in deren Nähe aufzustellen n) außerhalb der Grabstätte Kies zu streuen Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Buchstaben j), l), m) unpassende Gegen-stände entfernen zu lassen. (3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhofsträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen. 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung Für die Gestaltung der Grabstätten (Grabmal, gärtnerische Gestaltung und dergleichen) kann der Friedhofsträger eine besondere Ordnung erlassen. Diese ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbetreibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden: Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der Anzeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeigebestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. (2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofsträger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt, ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen. (3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Bepflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten. (4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Bedienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf

23 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. (6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. 6 Absatz 2 Buchstabe c) bleibt unberührt. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich. Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig anzumelden. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Verstorbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die Angehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte gehen Angehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem jeweiligen Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen vor. 10 Kirchliche Bestattungen (1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen. (2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und dem Bestattungsunternehmen fest. (3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche über die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem Friedhofsträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen. 11 Särge, Urnen und Trauergebinde (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewiesen werden. (2) Särge sollen höchstens 2,10 m lang, im Mittelmaß 0,65 m hoch und 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. (4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm oder Wasser befindet, ist unzulässig. (5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische Bestattung handelt. Bei oberirdischen Bestattungen sind Überurnen aus zersetzbarem Material nicht zulässig. (6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Kränze sind nach der Trauerfeier durch die anliefernden Gärtner oder Bestatter beziehungsweise durch die Angehörigen oder Nutzungsberechtigten wieder abzuholen. 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe (1) Die Gräber werden von Beauftragten des Friedhofsträgers oder einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grabkammern sind unzulässig. (5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht weiter belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und verfüllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zulassen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes. (6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch den Friedhofsträger entfernt werden müssen, hat der Nutzungsberechtigte die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung (1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. (2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. (3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind diese sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und für künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu sperren. (4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau.

24 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 14 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringendes öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Umbettungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. 4 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftlichen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist a) bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen, b) bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Verleihungsurkunde oder die Grabnummerkarte beziehungsweise ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis vorzulegen. (5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Friedhofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in den Monaten Dezember bis Mitte März statt. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antragsteller oder der Veranlasser zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. 15 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Friedhofsträger kann kürzere Ruhezeiten festlegen, soweit das jeweilige Landesrecht dies zulässt. Längere Ruhezeiten kann der Friedhofsträger jederzeit festlegen. (2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden. Abschnitt 4: Grabstätten 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte (1) Grabstätten werden unterschieden in: a) Wahlgrabstätten, b) Ehrengrabstätten (2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in dieser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen nur Rechte nach dieser Satzung. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (4) Für Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nutzungsrechten abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung, sofern der Friedhofsträger eine solche erlassen hat. (5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberechtigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten. Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen kann der Friedhofsträger im begründeten Einzelfall zulassen. (6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Änderung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig. 17 Reihengrabstätten Reihengrabstätten sind nicht vorhanden. 18 Wahlgrabstätten (1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 40 Jahren (erste und zweite Belegung gemäß der in 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. (2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen: a) Sargbestattungen: Länge 2,50 m, Breite 1,25 m, b) Urnenbestattungen: Länge 1,50 m, Breite 1,50 m. Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt. (3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahlgrabstätte können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m 2. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte Belegungszahl. (4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus 15. Vor Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte nicht zulässig. (5) Anonyme Bestattungen ohne Angaben der Namen der Verstorbenen an oder auf der Grabstelle sowie das Verstreuen von Asche von Verstorbenen sind unzulässig. 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten (1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Zuweisung. (2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzung richtet. (3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. 16 Absatz 3 bleibt unberührt. (4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hinzuweisen. (6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das

25 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nutzungsrecht kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anlage 1.1 dieser Satzung genannten Personen übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. (7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen. (8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nutzungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht geschehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht verlangt werden. (9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird. (10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich für die gesamte Grabstätte möglich. 20 Benutzung von Wahlgrabstätten (1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet werden. (2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten: a) Ehegatten, b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister und Geschwisterkinder, d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Personen. (3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstorbene beigesetzt werden. 21 Gemeinschaftsgrabanlagen Gemeinschaftsgrabanlagen sind nicht vorhanden. 22 Ehrengrabstätten (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger. (2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Gräber regelt das Gräbergesetz. (3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofsträgers. Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand (1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungsplan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so werden diese im Belegungsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, entsprechend ausgewiesen. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten, haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Das Pflanzen von Bäumen und Hecken auf Grabstätten ist untersagt. 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit (1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderungen aus der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens zu einem Drittel der Fläche mit wasserundurchlässigem Material bedeckt werden. Bepflanzungen sind so zu gestalten, dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Für die Bepflanzung sind ausschließlich standortgerechte und heimische Pflanzen zu verwenden. (2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Plastikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen. (3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten. (4) Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen. (5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die Grabstätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit auf den Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhofsträgers zur Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit haben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu leisten. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. 25 Verantwortliche, Pflichten (1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit von Wahlgrabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes. (2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grabmalen oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt 27 Absatz 2. Der Antragsteller hat bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann der Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen. (3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung beziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß hergerichtet werden. (4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbetreibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anforderungen des 8 zu beachten. (5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte. (6) nicht besetzt. (7) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nutzungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte

26 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (8) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abräumt. (9) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträgers. 26 Grabpflegeverträge Der Friedhofsträger kann gegen Zahlung eines von ihm festgelegten angemessenen Entgeltes die Verpflichtung übernehmen, längstens bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes im bestimmten Umfang für die Grabpflege zu sorgen. 27 Grabmale (1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. (2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleister beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere 8, sind zu beachten. (3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäblichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Friedhofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem genehmigten Antrag, wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten eine Frist von drei Monaten zur Änderung oder Beseitigung des Grabmales gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind. Hier wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten eine nachträgliche Beantragungsfrist von drei Monaten gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten von der Grabstelle entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt, gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. In diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf Kosten des Nutzungsberechtigten entsorgen lassen. (6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provisorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungspflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen Grabmale darf längestens bis zu einem Jahr nach der Bestattung bzw. Beisetzung erfolgen. 28 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale (1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister haben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren, dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzungen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales und von baulichen Anlagen an den Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten hat eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der Friedhofsträger kann überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der genehmigten Vorlagen ausgeführt worden sind. (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Bepflanzungsordnung Näheres regeln. (4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und seiner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. (5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird. (6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verursacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Dritter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft. (7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe überprüft und dokumentiert. 29 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke (1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. (2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zuständigen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. 30 Entfernung von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt werden. Dabei ist 16 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im Sinne des 29 kann der Friedhofsträger die Zustimmung versagen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich nur durch nach 8 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienstleister erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden Schäden, er stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen Dritter frei. (3) Auf den Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfernung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffent-

27 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite lichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet, diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die Bestimmungen des 29 zu beachten. Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern 31 Benutzung von Leichenräumen (1) Leichenräume sind Leichenhallen oder Leichenkammern, die zur Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung bestimmt sind. Sie dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Soweit es der Friedhofsträger ermöglichen kann, ist die Aufbahrung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässig. (3) Särge der an anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheiten Verstorbenen sollen in einem besonderen Leichenraum aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen neben der Erlaubnis des Friedhofsträger der Erlaubnis des Amtsarztes. (4) Die Grunddekoration der Leichenräume besorgt der Friedhofsträger. 32 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern (1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers. 33 Friedhofskapelle und Kirche (1) Kirchliche Gebäude dienen bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung. (2) Der Friedhofsträger gestattet die Benutzung der kirchlichen Räume durch christliche Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören. Die Benutzung der Räume durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Bei der Benutzung der kirchlichen Räume für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehören, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Der Friedhofsträger ist berechtigt, Bedingungen an die Benutzung zu stellen. 34 Andere Bestattungsfeiern am Grabe (1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen anderer als der in 33 Absatz 2 Satz 1 genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. (2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen. Abschnitt 7: Schlussbestimmungen 35 Alte Rechte (1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden auf eine Nutzungszeit nach 15 Absatz 1 und 19 Absatz 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 36 Haftungsausschluss Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere, durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen entstehen. 37 Gebühren (1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und anderer Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde* St. Maria in Schlettau erhoben. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden. (2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 38 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Bestimmungen der 5, 6 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 bis 6, 12 Absatz 1, 22 und 32 bis 34 zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofsträgers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als Hausfriedensbruch verfolgt werden. (2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt. 39 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt. (2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich und im vollen Wortlaut in der für Satzungsbekanntmachungen der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht. (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt Ostrau aus. 40 Rechtsmittel (1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Evangelische Kirchengemeinde Schlettau c/o Kreiskirchenamt Halle, Mittelstr. 14, Halle Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid.

28 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. (5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebührenbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers. 41 Gleichstellungsklausel Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofssatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die Friedhofsordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Schlettau, Ort, den Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt gez. Berger Vorsitzende des Gemeindekirchenrates* D. S. gez. Heinrich Mitglied des Gemeindekirchenrates Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Halle, D. S. gez. Heuert Ort, den Amtsleiterin Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau am beschlossene Friedhofssatzung für den Friedhof Schlettau wurde dem Kreiskirchenamt am als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am unter dem Aktenzeichen 630/127 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofssatzung der Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Kreiskirchenamt Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Halle, D. S. gez. Heuert Ort, den Amtsleiterin Anlage zu 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom... Als anzeigeberechtigt oder verpflichtet gelten die Angehörigen in folgender Reihe: A. Brandenburg und Thüringen: 1. der Ehegatte 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 3. die Kinder 4. die Eltern 5. die Geschwister 6. die Enkelkinder 7. die Großeltern 8. der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft B. Sachsen-Anhalt: 1. der Ehegatte 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 3. die volljährigen Kinder 4. die Eltern 5. die Großeltern 6. die volljährigen Geschwister 7. die volljährigen Enkelkinder C. Sachsen: 1. der Ehegatte 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 3. die Kinder 4. die Eltern 5. die Geschwister 6. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft 7. der gesetzliche Betreuer 8. der sonstige Sorgeberechtigte 9. die Großeltern 10. die Enkelkinder 11. sonstige Verwandt Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau vom Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren 5 Rechtsmittel Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren 7 Bestattungsgebühren 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 9 Gebühren für die Grabberäumung 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche 12 Verwaltungskosten 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs in Schlettau, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr ist 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung.

29 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann - außer in Notfällen - die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Evangelische Kirchengemeinde Schlettau, Karl-Marx-Str. 89, Ostrau Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Wahlgräber 1.1. je Wahlgrabstätte Erdbestattungen Einzelwahlgrab 200,00 EUR Erdbestattung Doppelwahlgrab 400,00 EUR Urnenbeisetzungen 150,00 EUR (2) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: 1. anlässlich der Verlängerung des Nutzungsrechtes nach ,00 EUR 2. anlässlich der Verlängerung des Nutzungsrechtes nach anlässlich der Verlängerung des Nutzungsrechtes nach ,00 EUR 7,50 EUR 7 Bestattungsgebühren Bestattungsgebühren werden vom Friedhofsträger nicht erhoben. 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen werden vom Friedhofsträger nicht erhoben. 9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten oder ähnlichen Einrichtungen 1.1. bei einstelligen Wahlgräbern 100,00 EUR 1.2. bei mehrstelligen Wahlgräbern 200,00 EUR 2. für die Beseitigung von Grabeinfriedungen je laufenden Meter 30,00 EUR 3. für die Beseitigung von Bäumen, Strauchwerk, Gebüsch je Gewächs 30,00 EUR 4. für die Beseitigung sonstigen Zubehörs 20,00 EUR In jedem Fall sind mindestens die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben: 1. für die Sachkosten der Friedhofsverwaltung und Beitrag zur Berufsgenossenschaft 1.1. jährlich 1,79 EUR 2. für die Friedhofspflegearbeiten 2.1. jährlich 7,00 EUR 3. für die Unterhaltung von Grabstätten bei Einebnung vor Ablauf des Nutzungsrechtes pro Jahr 9,00 EUR 4. für die Baumpflege je Grabstätte 4.1. jährlich 1,05 EUR 5. für Wasserkosten je Grabstätte 5.1. jährlich 1,89 EUR Damit beträgt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das Einzelgrab und das Urnengrab jährlich 12,00 EUR für das Doppelgrab jährlich 24,00 EUR 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche (1) Für die Benutzung der Kirche werden folgende Gebühren erhoben: 50,00 EUR 1. für das Reinigen 20,00 EUR (2) Für die Benutzung für Trauerfeiern ohne kirchliche Begleitung werden folgende Gebühren erhoben: 100,00 EUR 1. für das Reinigen 20,00 EUR 12 Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren:

30 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 1. allgemeine Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung 10,00 EUR 2. für die Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen 2.1. für die Gestattung der Aufstellung eines liegenden Kissensteines bis zu einer Höhe von 0,15 m oder einer Grabplatte 10,00 EUR 2.2. für die Gestattung der Errichtung eines Grabmals mit einer Höhe von mehr als 0,15 m bei einer einstelligen Grabstätte 12,00 EUR bei einer mehrstelligen Grabstätte 15,00 EUR 3. Zuschlag für Grabmale mit einer Ansichtsfläche von mehr als einem Quadratmeter EUR 4. für sonstige Verwaltungsleistungen 4.1. Genehmigung einer Umbettung 50,00 EUR 4.2. Berechtigungskarte zur Durchführung gewerblicher Arbeiten 10,00 EUR 4.3. Anzeigebestätigung für Dienstleister und Gewerbetreibende 5,00 EUR 4.4. Genehmigung der Beisetzung eines Ortsfremden, soweit nicht bereits ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab besteht 5,00 EUR 4.5. die Erlaubnis zum Befahren des Friedhofs mit einem Kraftfahrzeug 5,00 EUR 4.6. für das Erteilen einer Fotografiererlaubnis 5,00 EUR 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom mit ihren jeweiligen Änderungen außer Kraft. Friedhofsträger: Schlettau, Ort, den Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt gez. Berger Vorsitzende des Gemeindekirchenrates* D. S. gez. Heinrich Mitglied des Gemeindekirchenrates Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Halle, D. S. gez. Heuert Ort, den Amtsleiterin Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau am beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Schlettau wurde dem Kreiskirchenamt Halle als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am unter dem Aktenzeichen 630/127 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde St. Maria in Schlettau wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Kreiskirchenamt Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Halle, D. S. gez. Heuert Ort, den Amtsleiterin Sonstiges Landesheimatbund Sachsen-Anhalt Was ist ein Pappelring? Was ist ein Bauernstein? Was bedeutet Kulturlandschaft? Welche Visionen für den ländlichen Raum gibt es? Unter diesen Fragestellungen hatte der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. am vergangenen Donnerstag, den 19. Juli 2012 zu einer Pressefahrt durch den Naturpark Unteres Saaletal eingeladen. Diese Tour war eine gemeinsame Veranstaltung mit der Allianz Ländlicher Raum unter Leitung des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Hermann Onko Aeikens. Die Allianz Ländlicher Raum versammelt Mitglieder aus den Fachministerien, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund des Landes. Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. als Dachverband und Interessenvertreter aller Heimatvereine und -interessierten in Sachsen-Anhalt vor allem im ländlichen Raum hat zu diesem Anlass vielfältiges bürgerschaftliches Engagement von Akteuren vor Ort vorgestellt. So wurde auf einer ersten Station in Nienburg/Saale durch den Bürgermeister, Herrn Bauer, das Engagement um den Erhalt der Klosterkirche an der Straße der Romanik erläutert. Herr Löffler als Vertreter des Fördervereins für Kultur verwies auf die Errichtung von Stelen im Ort sowie die Gründung eines Netzwerks aller Vereine rund um Nienburg. Außerdem stellte Herr Jakobi den Verein vor, der sich für den Erhalt des Schafstalls vom Architekten Bandhauer in Grimschleben einsetzt. Frau Dr. Finck zeigte die Aktivitäten der Ökostation Neugattersleben mit kleinen Kulinaria vom eigenen Obst- und Gemüseanbau. Der Höhepunkt war die Vorstellung der Vision für die Nutzung des Schlosses (ehemalige Klosteranlage), das gerade von den Resten einer dort im 19. Jahrhundert eingebauten Malzfabrik befreit werden soll. Diese Vision des Landesheimatbundes beinhaltet die Vorstellung dort in einigen Jahren ein - in Europa - einmaliges Design-Zentrum für innovative Photovoltaikanlagen zu gründen, welches auch Raum für das Engagement des Vereinsnetzwerkes bietet, aber auch Jugendlichen u. a. aus der benachbarten Schule im Klosterkomplex Möglichkeiten zum Experimentieren geben soll. Auf der Busfahrt zum nächsten Haltepunkt in Fienstedt wurde den Teilnehmern durch die Vertreter des ehrenamtlichen Arbeitskreises Kulturlandschaften beim Landesheimatbund das reiche Wissen um die Landschaft bewusst gemacht. Da gab es Weinbergterrassen, Streuobstwiesen, Bauernsteine, Galgenberge, eine geleitete Linde u. v. m. beim Vorbeifahren zu entdecken. In Fienstedt wurde dann das Geheimnis um den Pappelring gelüftet, der dort um den Bauernstein neben der Dorfpumpe und der gut erhaltenen Schwemme angelegt ist. Um den Erhalt dieses Ensembles bemüht sich der örtliche Heimatverein Pappelring e. V. Auf der letzten Station in Elben im Fleischbachtal auf dem alten Eulenbergschen Hof des Musikers Klaus Adolphi gab es weitere interessante Einblicke, kulinarische Genüsse und aha -Erlebnisse. So stellte Frau Sponfeldner den Kulturverein Löbejün vor. Von der Initiative zum Erhalt historischer Bausubstanz Wettin und der Verein Brachwitzer Alpen e. V. berichtete die amt. Geschäftsführerin des Landesheimatbundes, Frau Dr. Schneider-Reinhardt. Der Landesheimatbund hat als Projektpartner im europäischen Projekt Vital Landscapes - Lebendige Landschaften (siehe Internetseite: eu) in den letzten zwei Jahren mit den genannten Vereinen in mehreren Workshops über die Zukunft des ländlichen Raums

31 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite und seiner Kulturlandschaft diskutiert. In einem abschließenden Vortrag von Prof. Bernd Reuter nach einem Imbiss mit regionalen Produkten, u. a. von der Biodampfbäckerei Fischer aus Rothenburg, fand dieses Thema noch einmal reichen Diskussionsstoff, da ein neues ganzheitliches Modell für den ländlichen Raum dargestellt wurde. Dies begrüßte in seinen abschließenden Worten Minister Aeikens außerordentlich und betonte, dass dieses Modell in der nächsten Allianzsitzung als Grundlage für weitere Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums dienen soll. Johannes Wesselmann (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt) zeigte sich sichtlich beeindruckt: Diese Veranstaltung hat gezeigt, welche Kraft und welches Potenzial in unseren Dörfern steckt - insbesondere durch das Engagement der Menschen, die durch ihre Ideen das Leben in den Dörfern bereichern. Lebendige Landschaften bedeuten lebendige Strukturen. Nachhaltige, auch ungewohnte, spannende neue Entwicklungen. Umkehr des Wegzuges. Erhalt der Vielfalt. Erneuerung von Traditionen. Gespräche und Vernetzung der verschiedensten Aktivitäten. Mut zum Neuen. Blick nach vorn. Neue Ideen für alte Landschaften! An alle Jugendlichen und Interessierte Endlich ist es so weit, der Förderverein Erholungsgebiet Petersberg e. V. konnte im Zusammenarbeit mit dem Landkreis Saalekreis, der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Petersberg eine neue Jugendpflegerstelle schaffen. Der Verein erhielt die Stelle mit Zuwendungsbescheid durch den Landkreis zum im Rahmen des Fachkräfteprogramms des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Stelle wurde am durch Frau Angelique Leuckefeld besetzt. Frau Leuckefeld ist Diplom-Sozialarbeiterin und war bisher in der Erwachsenbildung sowie in der Kinder- Jugendarbeit tätig. Neben ihrer Funktion als Ansprechpartnerin für die Belange der Jugendlichen ist Frau Leuckefeld für die Koordination der Jugendarbeit im Vereinsgebiet zuständig. Um sich einen ersten Eindruck zur Situation der Jugendarbeit vor Ort zu verschaffen sowie eine Bestandsanalyse zur offenen Kinder- und Jugendarbeit im Vereinsgebiet zu erarbeiten, wird Frau Leuckefeld in den nächsten Wochen Kontakt zu den Jugendlichen und den Ortsbürgermeistern aufnehmen. Die Zeit drängt, da bis zum diesen Jahres Anträge zur Jugendarbeit an das Jugendamt Saalekreis eingereicht werden müssen. Um für das Jahr 2013 attraktive und spannende Angebote für die Jugendlichen in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Petersberg anzubieten, sind alle Interessierten eingeladen, sich mit ihren Ideen und Anregungen an die Jugendpflegerin zu wenden. Zu erreichen ist sie im Museum Petersberg unter der Telefonnummer / , per foerderverein-petersberg@t-online.de oder vor Ort in der Alten Hallesche Straße 28, Petersberg. Förderverein Erholungsgebiet Petersberg e. V. Museum Petersberg Alte Hallesche Straße Petersberg Historisches Spielzeug für Mädchen und Jungen im Museum Petersberg Eine Sonderausstellung vom 21. Juli bis 9. September mit Exponaten des Kinderland- und Spielzeugmuseums Bad Lauterberg Für weitere Informationen wählen Sie folgende Telefonnummern: ( ) oder Der immer wiederkehrende Reiz historischen Spielzeugs liegt in verschiedenen leicht nachvollziehbaren Faktoren begründet: Den Älteren unter uns rufen derartige Dinge Erinnerungen an erfüllte und unerfüllte Wünsche der Kindheit zurück, transformieren sozusagen gedanklich in verflossene Zeiten. Den Sprösslingen von heute projizieren sie eine vergangene Welt en miniature; vermitteln das Alltagsleben der Eltern, Groß- und Urgroßeltern. Besonders interessant wirken jene Spielsachen zumeist durch ihre in dieser Form heute kaum noch anzutreffende Detailliertheit der Ausführung und die weitgehende Verwendung originalgetreuer Werkstoffe. Die vom 21. Juli bis zum 9. September im Museum Petersberg präsentierten Exponate des Kinderland- und Spielzeugmuseums Bad Lauterberg entsprechen diesem Anspruch weitestgehend. Sie stammen aus der Zeit von 1860 bis 1960 und kommen vorwiegend aus dem deutschen Sprachraum. Die heutigen Leiter des Museums im Südharz, Renate und Rüdiger Schwerz, trugen ihre Kollektion seit 1979 zusammen. Ziel war es, die Kindheit als Spanne von der Geburt über die Jugendzeit bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter möglichst umfassend zu dokumentieren. Geburtsurkunden und -anzeigen, Taufpatengeschenke, Schulbücher, Zeugnisse und Liebesbriefe gehören da eben auch dazu. Den eindeutigen Schwerpunkt aber bildet das Spielzeug. Die Freunde der Puppen aus Porzellan und Celluloid kommen hier ebenso auf ihre Kosten wie die Liebhaber der Puppenstuben und -häuser mit ihrer nahezu perfekten Möblierung und Ausstattung der Küchen, Wohn-, Schlaf- und Badezimmer. Da gibt es weiterhin Dampfmaschinen, diverse Baukästen, Eisenbahnen, Flugzeuge, Modellautos und... und... und zu sehen. Buddeleimer, Sandförmchen und Tretautos benennen nur eine Auswahl des vorhandenen Spielzeugs für draußen. Ein Besuch der in die Sommerferienzeit fallenden Ausstellung Historisches Spielzeug für Mädchen und Jungen dürfte Interessenten aller Altersgruppen in hohem Maße Anregung und Freude bringen. Das Museum Petersberg ist täglich außer montags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Burg-Bücherei Wettin lesenswert Lesekrone Sachsen-Anhalt Wer wird in diesem Jahr die Lesekrone tragen? Die Lesekrone ist eine Initiative des Landes Sachsen - Anhalt zur Leseförderung. In den 3. Klassen der Grundschulen werden die besten Leser ermittelt und zur zweiten Stufe nach (in unserem Fall) Merseburg geschickt. Die Lesewettbewerbe in unseren 3 Grundschulen der Stadt fanden in Zusammenarbeit mit der Burg - Bücherei statt. Man merkte es den Kindern an, mit wie viel Freude Sie an diesen Wettbewerb teilnahmen. Die Schülerinnen haben ausgewählte Texte aus der Bücherei bekommen und konnten sich auf den Wettbewerb ca. 2 Wochen vorbereiten. Jeder Schüler hat sich sehr viel Mühe gegeben, aber nur einer kann gewinnen. Nun stehen die Sieger fest: - Die Grundschule Löbejün vertritt Emily Dietrich - Die Grundschule Nauendorf vertritt Sophie Diewock - Die Grundschule Wettin vertritt Johanna Zametschnik bei Wettbewerb um den Saalekreissieger. Der Saalekreissieger nimmt am Landeswettbewerb in Magdeburg teil und könnte die Lesekrone bekommen. Wir wünschen den Teilnehmerinnen viel Erfolg! Zu Beginn des neuen Schuljahres wird es wieder einen Stadtlesewettbewerb geben. Bericht folgt! Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin

32 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Rückblick zum 16. Sachsen-Anhalt-Tag in Dessau-Roßlau vom 6. bis 8. Juli 2012 Präsentation der Stadt Wettin-Löbejün Aus Anlass des 800-jährigen Jubiläums des Landesteiles Anhalt fand der 16. Sachsen-Anhalt-Tag in der Stadt Dessau-Roßlau statt. Die einzelnen Regionen und Institutionen des Landes haben die Möglichkeit sich in Regionaldörfern zu präsentieren. Seit einigen Jahren beteiligt sich die Wettin-Information im Regionaldorf Halle - Saale - Unstrut am größten Volksfest unseres Bundeslandes. Dank der Unterstützung des Landkreises stehen jedem Aussteller Hütten zur Verfügung. Mit Prospekten aus den Ortschaften unserer Stadt im Gepäck, machten sich Herr Hinz und Frau Sterz auf den Weg nach Dessau-Roßlau. In unzähligen Gesprächen konnten wir nähere Erläuterungen z. B. zur Nutzung der Burg, zum Kunstzweig des Burg-Gymnasiums, zur neuen Konstellation unserer Stadt, zu Konzertangeboten, Radfahrmöglichkeiten und vielem mehr geben. Als Nebeneffekt finden auch immer Erfahrungsaustausche mit anderen touristischen Anbietern statt. In guter Gesellschaft neben der Stadt Bad Lauchstädt, der Königlichen Hofschneiderei Merseburg und der Burg Querfurt verständigten wir uns über Freud und Leid im Tourismusgeschäft. Herzlichen Glückwunsch am Herrn Werner Scholz zum 75. Geburtstag am Herrn Fritz Maie zum 73. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Rita Heilmann zum 72. Geburtstag am Herrn Christian Wigrim zum 73. Geburtstag am Frau Ilse Wigrim zum 72. Geburtstag am Frau Helga Paetz zum 85. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Elli Schönigan zum 80. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Helga Scholz zum 71. Geburtstag am Frau Gisela Melzer zum 70. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Irmtraut Funfziger zum 75. Geburtstag am Frau Irene Richter zum 72. Geburtstag am Frau Renate Kuhlmann zum 76. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Annelise Claus zum 74. Geburtstag am Frau Ilse Hedel zum 85. Geburtstag Ereignisreiche 8 Wochen in der Kita Saalepiraten Gleich der erste Tag im Juni war ein Höhepunkt für alle Kinder. Mit einer Überraschung von der Fam. Hünicke begann der spannende Kindertag. Ines Sterz Wettin-Information Trotz Planänderung, bedingt durch das unbeständige Wetter, hatten alle Kinder viel Spaß bei Spielen wie Gummistiefelweitwurf, Luftwettspielen und altbekannten Spielen-Sackhüpfen, Eierlauf Danach stärkten sich alle bei Grillwurst und Saft. Herr Einecke und Frau Sterz im Gespräch von Burg zu Burg Um zu wissen wie Zähne richtig geputzt werden müssen nutzen wir die Partnerschaft zur Zahnarztpraxis Hünicke. Schwester Irune zeigt den Kindern die richtige Zahnputztechnik und jeder darf einmal selbst an den riesen Zähnen das Putzen ausprobieren.

33 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Woher weiß man das ein Bein gebrochen ist? Jeder durfte in die Röntgenabteilung und erfuhr das Geheimis der sichtbaren Knochen. Anschliesend wendeten alle die gezeigte Technik des Zähneputzens selbst an. Wie war da Schwester Irune erstaunt, das es bei sehr vielen Kinder schon toll klappte. Trotz bekannter Geschichte vom Schleckerjörg hörten alle gespannt zu und projizierten dies auf die eigene Mundhygiene. Die ältere Gruppe kam zu dem Entschluss, nun nicht mehr so viel Süßes zu essen und immer am Abend die Zähne zu putzen. Wenn ich mal groß bin, dann möchte ich auch Arzt werden, Na mal sehen ob es klappt. Wir bereiten unser gesundes Frühstück selbst zu Salaternte in unserem Garten Kinder bereiten den Salat selbst zu. Mein Kuscheltier ist krank, was machen wir jetzt?, fragte Jadon. Ganz einfach, wir fahren in die Teddybärklinik. Dort wurden die Kuscheltiere behandelt und die Kinder erfuhren viel Neues z. B. Welche inneren Organe liegen an welcher Stelle? Ist das bei uns auch so? Was muss man alles bei einem Arztgespräch wissen? Was ist ein Rezept und was macht man damit? Viele Fragen, auf welche die Kinder alle eine Antwort von den geduldigen, zukünftigen Ärzten erhielten.

34 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Motorik, Sozialkompetenzen, Kommunikation, Koordination und Gesundheitsbewustsein werden durch dieses Angebot gefördert. Haben wir noch alle Sinne beisammen? Unser Projekt im Monat Juli zeigte, alle Kinder haben hervorragende Sinne. Am wurde das Projekt erfolgreich von allen Kindern mit einer Prüfung beendet. Es konnten verschiedene Stadtionen durchlaufen werden. Riechen Abgerundet wurde das Frühstück von einem Korb Erdbeeren, welchen wir von Fam. Gast, unseren Gartennachbaren in Friedrichsschwerz, bekommen haben. Hören und Tasten

35 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Schmecken Rückschüsse aus diesem Projekt wurden in Alltagssituationen gezogen, das Essen schmeckt scharf, es fühlt sich heiß an usw. Der letzte Kita-Monat Mit einer Radtour begannen die letzten Kindergartentage für die zukünftigen Einschüler. Gemeinsam fuhren wir nach Döblitz und dann weiter Richtung Wettin. Was wurde da alles entdeckt, Mäuse, Fischreiher, Käfer, Felder mit Getreide und Mais u. v. m. Jette sagte: Das sehen wir aber nicht wenn wir mit dem Auto Fahren. Bei einem Picknick am Saaleufer tankten wir neue Kraft um die Berge Richtung Friedrichsschwerz bewältigen zu können. Bernburg ist eine Reise wert Wir besuchten die Tiere im Tierpark, fuhren mit der kleinen Parkeisenbahn und wurden im Märchenparadies verzaubert. Da kam doch so mancher außer Atem und musste das Fahrrad schieben. Jetzt schon Schule? Am hieß es zeitig aufstehen, denn wir wollen mit dem Schulbus in die Schule fahren um den Schulalltag mit zu erleben.

36 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Kinder und Erzieher an Hand des Portfolios der Kinder sich gemeinsam an die vergangenen Entwicklungsschritte der Kinder erinnert und einige lustige Anekdoten da zu erzählt. Gespannt und voller Aufregung was nun geschied, saßen die Kinder an den Schultischen. Nach dem Kaffee besuchte das Schulgespenst die Kinder, jedes Kind musste einige Aufgaben lösen, anschließend gab es eine kleine Überraschung für jeden. Die anfängliche Skepsis verflog schnell und die ersten Schulaufgaben, welche von Frau Schmidt gestellt wurden, waren schnell erfüllt. Am Abend saßen alle gemeinsam bei einem gemütlichen Grillfest beisammen, bis ein kurzer Regenschauer dies beendete. Die Kinder und Erzieher bereiteten die Schlafnacht in der Kita vor, es wollten alle noch mal eine gemeinsame Schlafnacht in der Kita verbringen. Es war ein gelungener Tag, an den sich alle gern zurück erinnern werden. Zum Abschied Das Resümee des Tages-Schule ist toll und jeder freut sich riesig auf die neue Herausforderung. Sind sie gewachsen? Seit Anfang Juni wachsen die Zuckertüten an dem Zuckertütenbaum in Kindergarten. Erst waren sie klein und dünn und allmählich wurden sie größer. Zum Zuckertütenfest, welches mit einem Kaspertheater begann, wurden die Zuckertüten vom Baum mit riesen großer Begeisterung gepflückt. Anschließend führten die Kinder ein kleines Programm auf und konnten so zeigen was sie alles in den letzten Wochen gelernt hatten. Bei Kaffee und Kuchen haben Eltern, Das Erzieher Team der Kita Saalepiraten wünschen Florian, Lilly, Lynn, Emily, Hugo, Jette und Caysie viel Spaß und Erfolg in der Schule.

37 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Der Kindergarten ist nun aus Der Kindergarten ist nun aus, Schule und Lernen warten drauß. Hast gelernt fröhlich sein, tanzen, singen, möge das Leben viel Freude dir bringen. Kindertagesstätte Villa Naseweis OT Domnitz Herzliche Feriengrüße aus der Kita Villa Naseweis schicken euch alle Kinder. Und kommt der 1. Schultag dann, fängt für dich der Ernst des Lebens an. Wir wünsch dir Lehrer, die dich verstehen und den Menschen nie übersehen. Und kommen trübe Stunden, niemand will Dich verstehen, dann werden dir deine Eltern zur Seite stehen. So wünschen wir dir, bring deine Welt voran, bring Hilfe deinem nächsten, der sie brauchen kann. (Verfasser unbekannt) Artikel verfasst von D. Holfeld KAV Saalkreis Gruppe Brachwitz Veranstaltungen Monat August/September Schulanfänger mit Zuckertüte Unsere diesjährige Zuckertütennacht begann mit Herrn Ziegler und dem Kremser zum Petersberg. Danke nochmals an Opa Ziegler. Zurück in der Kita sprangen wir in die Badebecken und grillten gemeinsam. Unsere Eltern erwarteten wir am nächsten Morgen zum gemeinsamen Frühstück. In der Nacht war für alle Kinder eine Zuckertüte gewachsen KAV Saalkreis Stollen/ 7.00 Uhr Paarangeln Wettin Jugendangeln Obere 7.00 Uhr Gruppe Brachwitz Steinbreite Hegeangeln Vorstand Stollen/ 7.00 Uhr KAV Saalkreis Wettin Hegeangeln Gruppe Seilbahn 7.00 Uhr Brachwitz mit gemütlichen II Beisammensein AH Brachwitz Geburtstage Monat August Beau, Andre am zum 44. Geburtstag Pfeiffer, Dirk am zum 45. Geburtstag Grabitz, Lutz am zum 52. Geburtstag Frau Kirchhof vom Betreuungszentrum Am Merbitzer Berg überreicht den Schulanfängern ein hübsches T-Shirt. Danke Fr. Kirchhof. Petri Heil Veit Nagel Herzlichen Glückwunsch am Herrn Siegfried Kusche zum 74. Geburtstag OT Dornitz am Herrn Günter Behrendt zum 71. Geburtstag am Frau Hildegard Tschiersch zum 84. Geburtstag OT Dornitz Unser neues Fußballtor konnte aufgebaut werden zur Eröffnung der Fußball-Europameisterschaft. Danke für das Aufbauen an Herrn Nichelmann. Es gibt inzwischen eine kleine Mannschaft. Moritz erklärt den anderen Jungs (Kevin, Maurice, Toni, Niklas, Tjorben) die Regeln und benutzt schon mal beim Faul die gelbe Karte. Nun warten wir noch auf viel Sonne. Auf dem Ferienplan stehen interessante Ausflüge und Projekte. Bis bald die Naseweise aus der Villa

38 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Ortschaft Dößel Spillingfest 2012 am 11./12. August in Dobis im Unteren Saaletal Sonnabend, 11. August ab Uhr Seniorenfußball (Ü 35) um den Spillingspokal mit Kommentator Klaus Dreisbach Uhr Eröffnung des Spillingsfestes durch den Ortsbürgermeister Siegerehrung des Gewinners im Seniorenfußball Musik zur Mittagszeit mit den Melonas ab Uhr Wildschwein und Hammel vom Spieß, Leckeres aus dem Kessel u. v. m. ab Uhr Buntes Unterhaltungsprogramm für die ganze Familie: Musikschule Fröhlich - musikalische Darbietungen für Jung und Alt Kinderspaß - Lustiges zum Lachen und Mitmachen mit Hüpfburg und Überraschungen rund um den Spielplatz dazwischen: ab Uhr ca Uhr ab Uhr Großes Kuchenbuffet und Kaffee Eisspezialitäten von Helmut s Eismobil Aktionsprogramm über den Tag: Ermittlung von Schützenkönig/in 2011 Wettmelken Tauziehen - Revanche vom Pfingstfest Losverkauf zur Spillingstombola Karussell/Schießbude Kutschfahrten rund um Dobis Ziegengehege (U. Müller) Knüppelkuchenbacken für die Kinder Grillen auf der Terrasse - Bratwürstchen und Steaks vom Grill Prämierungen Schützenkönig/in und Bester Melker Auslosung der Spillingstombola Disco mit DJ Enrico und Feuerwerk gegen Uhr Sonntag, 12. August ab Uhr Musikalischer Frühschoppen - 1 Stunde Freibier! ab Uhr Gemeinsames Mittagessen - Speisen vom Grill sowie aus Topf und Pfanne ab Uhr Ausklang des Spillingsfestes und gemeinsames Abbauen Kommt Ihr Kind dieses Jahr auch in die Schule? Bedanken Sie sich doch mit einer persönlichen Grußanzeige bei den großzügigen Omas, Opas, Onkeln, Tanten, Geschwistern 12 % Rabatt Jetzt Ihre private Schulanfangsanzeige individuell selbst gestalten und buchen auf (Bei Online-Buchung vom bis erhalten Sie 12 % Rabatt)

39 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Herzlichen Glückwunsch am Frau Irmgard Fleischhauer zum 78. Geburtstag am Frau Waltraud Heise zum 71. Geburtstag am Herrn Friedrich Necker zum 76. Geburtstag OT Dobis am Herrn Siegfried Gemkow zum 70. Geburtstag Alle können wir hier gar nicht aufzählen, so viele waren das. Dank auch an Manfred Heier aus Neutz, welcher uns einen riesigen Stapel Holz und Balken vor die Tür gelegt hat. Emilias Papa, Jens Neupert, baute das Piratenfloss dann mit tausenden Nägeln und Schrauben zusammen. Dafür wurde er auch während des Sommer-Piratenfestes zu unserem Piratenkapitän gewählt. Zusammen haben wir dann das Segel gesetzt und unsere Piratenflagge gehisst. I hr hättet uns sehen sollen, über Nacht sind bei unseren Piratenjungs Bärte gewachsen und mit Augenklappen, Degen, Säbeln und Piratenhüten waren wir zusammen eine gefürchtete Rasselbande. Wir haben dann sofort die Hüpfburg erstürmt und in Beschlag genommen, wie es sich für richtige Piraten gehört. Herzlichen Glückwunsch am Herrn Siegfried Seiffert zum 72. Geburtstag am Herrn Hartmut Lichtenstein zum 73. Geburtstag am Frau Erika Hohler zum 76. Geburtstag am Herrn Werner Gothsche zum 73. Geburtstag am Herrn Erhard Gauter zum 71. Geburtstag am Herrn Heinz Richter zum 83. Geburtstag am Herrn Werner Reinhardt zum 76. Geburtstag am Frau Irmgard Fiedler zum 77. Geburtstag Sonnenkäferpiraten ahoi! Man war das ein Piratenfest. Pünktlich zu unserem Sommerfest schickte uns die Sonne ihre warmen Strahlen und die restlichen Wolken haben wir Sonnenkäferpiraten einfach vertrieben. Wir wollten doch schließlich unser neues Piraten-Abenteuerfloß einweihen und es ordentlich krachen lassen! Allen Gästen und Helfern für dieses gelungene Fest ein lautes Ahoi. Das Floß ist rechtzeitig fertig geworden. Ohne die vielen helfenden Hände, wäre das gar nicht möglich gewesen. Angefangen bei Herrn Richard Kujat aus Gimritz, der unserem Floß den nötigen Kießuntergrund einfach geschenkt hat. Nun steht es auch bei stürmischer See und hohen Wellen immer sicher. Ein weiterer Seemannsgruß geht an die fleißigen Pirateneltern, die beim Ausschachten und dem Kiesbett geholfen haben. Pirat zu werden ist gar nicht so einfach. Wir mussten alle erst die Piratenschule von Frau Sterz durchlaufen. Hier haben wir vieles über Seeräuber gelernt, mussten knifflige Fragen und Aufgaben lösen. sogar Mutproben bestehen, unser Gleichgewicht unter Beweis stellen und beim Tauziehen gewinnen. Ganz abenteuerlich wurde es, als uns eine geheime Botschaft zum Gimritzer Teich führte und wir eine Flaschenpost an Land zogen. Darin war tatsächlich eine richtig echte Schatzkarte mit dem Weg zum Piratenschatz.

40 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Liebe Ines, alle guten Glückwünsche für dich zum 50. Geburtstag! Ist es toll? Du machst die 50 voll! Auf einige Jahre blickst du nun zurück, auf manche Sorgen, manches Glück. Man muss es einmal deutlich sagen: Hast viel geschafft in all den Jahren! Bis immer da, wenn man dich braucht und jung geblieben bist du auch! Bleib wie du bist, treib s nicht so doll, dann machst du auch die 100 voll! Die Frauen des SV 90 Gimritz e. V. und deine Trainerin Beatrice Lichtenstein Wir haben jedenfalls allesamt bestanden. Da konnte beim Piratensommerfest ja nun auch nichts mehr schief gehen. Das war der absolute Höhepunkt des Kindergarten-Sommers. Gefreut haben wir uns auch über die tolle Spende von der ASG Arbeitsförderungs- und Sanierungsgesellschaft mbh aus Mücheln (Geiseltal). Wir erhielten ein richtiges Mikroskop und tolle Reagenzgläser, ein riesiges Stempelset, Bastelmaterialien, Stanzfiguren und Vieles mehr. Neulich haben sich die Damen und Herren vom Schul-, Kulturund Sozialausschuss in unserem Kindergarten getroffen. Unsere Leiterin hat da alles mal gezeigt und das Konzept der Einrichtung vorgestellt. Anschließend wurde auch über viele weitere Themen diskutiert. Bis zum nächsten Mal, eure Sonnenkäfer (-Piraten) Der SV 90 Gimritz e. V. gratuliert seinen Mitgliedern im September 2012 zum Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Gesundheit. Hohler, Erika Lichtenstein, Eva Heier, Edgar Richter, Heinz Gauter, Isolde Lichtenstein, Thomas Leefhelm, Uta Wilhelm, Doris Der Vorstand SV 90 Gimritz e. V. Beatrice Lichtenstein Herzlichen Glückwunsch am Frau Maria Foltin zum 86. Geburtstag am Herrn Fritz Schmid zum 86. Geburtstag am Herrn Hans Eberhardt zum 83. Geburtstag am Frau Hildegard Röhling zum 94. Geburtstag am Frau Sonja Erbarth zum 71. Geburtstag am Herrn Manfred Mädchen zum 77. Geburtstag OT Schlettau am Herrn Siegfried Simmert zum 74. Geburtstag am Herrn Werner Rönnebeck zum 71. Geburtstag am Frau Erika Schleichardt zum 77. Geburtstag am Herrn Walter Eschke zum 70. Geburtstag am Frau Ursula Eberhardt zum 84. Geburtstag am Frau Irene Göpfert zum 86. Geburtstag am Frau Anneliese Kirchhof zum 75. Geburtstag am Herrn Helmut Tittel zum 77. Geburtstag am Frau Rosa Staritz zum 83. Geburtstag am Frau Annemarie Böttger zum 71. Geburtstag am Frau Monika Herrmann zum 71. Geburtstag am Frau Ursula Bösenberg zum 82. Geburtstag am Frau Ute Dether zum 70. Geburtstag am Frau Ursula Gold zum 77. Geburtstag am Herrn Karl Kluge zum 86. Geburtstag am Herrn Artur Bunk zum 79. Geburtstag am Frau Helga Herwig zum 77. Geburtstag am Frau Ilse Scherf zum 83. Geburtstag am Frau Ingeborg Kunze zum 72. Geburtstag

41 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite am Herrn Hans Thormann zum 80. Geburtstag am Frau Edeltraud Ruhland zum 79. Geburtstag am Frau Natalie Zwanzig zum 77. Geburtstag am Frau Maria Kempski zum 81. Geburtstag am Frau Christa Freygang zum 74. Geburtstag am Herrn Winfried Dether zum 71. Geburtstag am Frau Herta Frehlich zum 83. Geburtstag Kunst- und Kulturscheune Löbejün Dankeschön des Monats... geht an Sabine Schüsseler, Monika Reichelt, Jörg Schulze, Andre Lindner, Evelin Gebhardt. Unsere Büchereibenutzer werden sich sicher über die Spenden freuen. Ausstellung Walther Matzdorff Nach groß bekundeten Interesse der Malereien von Walther Matzdorff, welche alle unsere Heimatstadt Löbejün darstellten, möchten wir allen Helfern nochmals recht herzlich danken. Ein Dank auch an unseren Löbejüner Kunstmaler Herrn Joseph Kainz und an Frau Melanie Sachse für die zur Verfügung gestellten Staffeleien. Danke auch an Familie Rathgen für die Fotodokumentation. Seniorenfahrt im September Noch freie Plätze haben wir zu unserer Seniorenfahrt nach Alt- Jeßnitz. Besichtigung des Irrgartens mit anschließendem Programm im Musikhotel Goldener Spatz. Nähere Informationen erhalten sie in der Kunst- und Kulturscheune. Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem Das Motto des diesjährigen Denkmaltages widmet sich dem Naturstoff Holz. Holz, seit Menschengedenken zentraler Baustoff, in manchen Zeiten und mancherorts der Wichtigste. Auch bei uns im Historischen Stadtgut eine Bausubstanz, welche in seiner alten Struktur teilweise erhalten geblieben ist. So zum Beispiel die Bohlendecke im Bogenhaus, welche auf eine Bauzeit bis in die Zeit um 1605/1609 zurückführt. Das Stadtgut ist an diesem Sonntag in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet. E. Sponfeldner Ein Kindergartenjahr in der KITA Sonnenschein geht wieder zu Ende (vom bis ) 142 Kinder von 1 bis 10 Jahren besuchen zur Zeit unsere KITA. Beim Spielen, Basteln, Experimentieren Musizieren Toben usw. haben alle gemeinsam Spaß und lernen miteinander und voneinander. Feste, Höhepunkte und besondere Anlässe gab es auch in diesem Jahr. Für uns alle ist es wichtig, uns einfach mal bei allen zu bedanken, die uns schon viele Jahre bei der Gestaltung unserer Arbeit in unserer KITA unterstützen. Einen freudigen Ausklang unseres vorigen Kindergartenjahres bereitete uns die Volksbank Halle (Saale) mit der Übergabe eines Schecks über 750,- EUR. Dieser war zur Gestaltung unseres Spielplatzes gedacht und fand natürlich sehr gute Verwendung. Vielen lieben Dank dafür! Voller Motivation und mit neuen Projektideen starteten wir Erzieher und Kinder also nun in unser Schuljahr bzw. Kindergartenjahr 2011/2012. Am 19. August 2011 ging es um Uhr mit einem Kinderfest und dem Wikiwiki-Mamopuni - der Envia M los. Anfangs sah es ganz danach aus, als würde unser Fest ins Wasser fallen. Gegen begann es heftig zu regnen. Aber da wir alle Optimisten sind und unsere Teller mittags immer leer essen, schien gegen wieder die Sonne und unser Fest konnte beginnen. Kletterburg, Rutsche und Hüpfburg waren einige Aktivitäten für unsere Kinder, währenddessen sich Mutti und Vati, Omi und Opi bei einer Tasse Kaffee und einem guten Stück Kuchen im Garten ausruhen konnten. Eröffnet wurde das Ganze von der Musikschule Fröhlich und den Musikkids, musikalisch umrahmt von Sven und Ralf und den leckeren Kuchen backten natürlich die Eltern unserer Kinder. Dafür an dieser Stelle für die Einsatzbereitschaft (auch bei anderen Aktivitäten) der Musikschule Fröhlich, Sven und Ralf und unseren vielen fleißigen Eltern ein liebes Dankeschön! Wir wissen es sehr zu schätzen, eure Hilfe das ganze Jahr über zu haben! Später lud uns die Musikschule Fröhlich (die Froschgruppe und Igelgruppe) zu einer CD-Aufnahme in ihr Musikstudio ein. Das hat uns Kinder und Erziehern sehr viel Spaß gemacht. Schnell verging der Spätsommer und den Herbst spürte man näher rücken. So wurde ein Herbstfest in langer Voraussicht geplant. Mit vielen Aktivitäten, Angeboten (Basteln, Geschichten,

42 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Beobachtungen, Liedern, Tänzen usw.) wurde auf unser Fest hingearbeitet. Abschließend begleitete uns das Schalmeienorchester bei einem kleinen Laternenumzug. Danke, auch ihr seid immer für uns da. Für uns alle (Kinder und Erzieher) eine sehr anheimelnde Zeit ist die Weihnachts- bzw. Adventszeit. Eine besinnliche Adventszeit und ein großer Weihnachtsmarkt waren geplant. Es sollte in diesem Jahr ein großer Weihnachtsmarkt in unserem schönen Stadtgut mit vielen Basteleien, Leckereien und einem Weihnachtsprogramm von klein bis groß sein. Eine besondere Überraschung für alle Kinder war das nostalgische Kinderkarussell, welches sich auf dem Hof des Stadtgutes drehte. Die kleine Weihnachtsüberraschung von Firma Mangelsdorf, sowie der Musikschule Fröhlich freute uns sehr. Ihnen ein herzliches Dankeschön dafür! Zur Tradition geworden sind aber auch unsere Programme für die Omas und Opas im betreuten Wohnen. In Absprache mit Frau Zwanzig gestaltet jeweils die älteste Kindergartengruppe Weihnachtsprogramme usw. So war es auch in diesem Jahr, mit einem Programm alter und neuzeitlicher Lieder und Gedichte zur Weihnachtszeit starteten wir.

43 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Eine selbst gebastelte Winterlandschaft überreichten wir als kleines Danke für das fleißige Sammeln von Zeitungen und Papier. Das Geld für das verkaufte Papier kommt unserer Vorschulgruppe zugute. Zum Frauentag war unser nächster Auftritt im betreuten Wohnen. Auch diesmal gab es für alle Frauen eine kleine Überraschung. Wir hatten für jede Frau eine Tulpe gebastelt und geklebt sowie ein altes Lied einstudiert, welches allen noch aus ihrer Kindheit in Erinnerung war. Manche Omas sangen sogar kräftig mit (Wenn Mutti früh zur Arbeit geht). Ein besonderes Highlight für alle Kinder ist nun mal der Fasching. Auch in unserer Kindertagesstätte wird jedes Jahr zünftig gefeiert. Wochen vorher kann man schon angeregte Gespräche der Kinder über ihre Kostüme belauschen. Wir Erzieher machen es für unsere Kinder noch spannender, indem wir unser Kostüm streng geheim halten. Doppelt groß ist die Freude am Rosenmontag über die Verkleidung der Erzieher. Faschingbuffet, Disco und ein Umzug durch Löbejün, welcher am Rathaus vorbei führt, gehören auch dazu. Erwartet uns doch dort, sowie an manch anderen Geschäften, ein zünftiger Bonbonregen. Die Zeit verging für uns alle viel zu schnell, das Frühjahr war angebrochen und der Osterhase verlor so manches kleinere Schokoladenei schon vorher beim Spaziergang oder in unserem Garten. Mit dem Besuch des Osterhasen am Gründonnerstag und einem Kinovormittag stellte sich das Osterfest ein. Für jedes Kind hatte der Osterhase ein selbst gebasteltes Körbchen mit süßem Inhalt dabei. Zu unserem Edeka-Neukauf in Löbejün und deren Inhaberin Frau Reich pflegt unsere Kita über mehrere Jahre schon einen guten Kontakt. So kam im März der Anruf zur Terminbestimmung bzw. Bepflanzung unseres Hochbeetes, welches wir im letzten Jahr ebenfalls von Edeka geschenkt bekamen. Die Pflege übernahm in diesem Jahr die Igelgruppe mit ihrer Erzieherin Frau Gergs. Wochen vorher liefen bei den Igeln die Vorbereitungen in Sachen Bepflanzung, Pflege usw. Am 14. April war es nun soweit. und die Kinder bepflanzten gemeinsam mit dem Edeka-Team das Beet. Mit Gartenschürze, Harke und Gießkanne ausgerüstet, ebenfalls von Edeka spendiert, arbeitete es sich gleich noch mal so gut. Zwei Monate sammelte Frau Reich mit ihrem Team die Pfandzettel im Edeka-Neukauf und übergab uns 200,- EUR, worüber wir uns sehr freuten. Wir danken Frau Reich und ihrem Team. Musik öffnet alle Türen, stimmt!!! Auch wir in unserer Kita singen und musizieren sehr gern und viel. In den Pfingstferien besuchte uns deshalb Herr Rummel, Musikdirektor und Lehrer am Humboldtgymnasium. Er brachte uns ein Musikkarusell mit, d. h. viele Instrumente (von Waldhorn bis Schlagzeug) und alle Kinder durften sich ausprobieren von Kindergarten - bis Hortkind. Vielen Dank an Herrn Rummel, Sie waren für uns und unsere Arbeit eine große Bereicherung.

44 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Und musikalisch ging es weiter bei unserem Oma- und Opanachmittag Anfang Juni. In diesem Jahr zeigte die Froschgruppe (unsere Einschüler 2012) ihr musikalisches Können ihren Omis und Opis. Wir hatten uns dazu ein buntes Programm zusammengestellt vom alten traditionellen Kinderlied bis hin zum getanzten Rapp. Zwei Tage vorher begannen die Frösche in unserer KITA-Küche mit dem Backen leckerer Kuchen. Denn Omi und Opi sollten unser Programm bei einer gemütlichen Tasse Kaffee und leckerem Kuchen genießen können. Nur der Wettergott machte uns einen Strich durch die Rechnung und wir mussten in unsere Horträume ausweichen. Aber alle hatten Spaß, die Atmosphäre war gut und das war das Wichtigste! Frau Pilz organisierte am Mittwoch, dem , gemeinsam mit einem zahntechnischen Labor einen Tag der Zahngesundheit in unserer Kindertagesstätte. Neben der Aufklärung, wie wir uns alle richtig die Zähne putzen und uns bei einem Zahnarztbesuch verhalten, hatten wir viel Spaß auf einer riesengroßen Hüpfburg, einer Bastelstraße und beim Luftballon aufblasen. Alle Kinder wurden mit Würstchen und Brötchen versorgt. Wir danken Frau Pilz und ihrem Team und können nur sagen: Alle Jahre gern wieder! Traditionell am 1. Juni zum Kindertag fand unser Sportfest statt. Geplant waren viele sportliche Aktivitäten auf den Sportplatz, aber leider fielen diese wortwörtlich ins Wasser. Wir waren dann in der Turnhalle, wo sich alle Kinder, aber auch Erzieher anstrengten, um ihre Medaille zu erhalten. So schnell verging unser Kindergarten- bzw. Schuljahr! Für unsere Froschgruppe rückte die Zuckertütenwoche immer näher. Nur komisch, hatten wir doch unseren Zuckertütenbaum Monate gegossen (natürlich mit Zuckerwasser) und gepflegt, aber nur vereinzelt zeigten sich kleinere Spitzen, von denen man erahnen konnte: Es könnten eventuell Zuckertüten werden. Außer Rand und Band waren die Frösche, als nun plötzlich doch kurz vor der Zuckertütenwoche ein paar Tüten größer wurden. Ob nun für jedes Kind eine Zuckertüte gewachsen ist, erfahren Sie nach unserer Urlaubszeit, denn zum Redaktionsschluss ist unser Kindergartenjahr noch nicht zu Ende. Wir haben bis zu unseren Betriebsferien noch ein straffes Programm. Allen Kindern und Eltern erst mal eine schöne Urlaubszeit!

45 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite TSG Grün-Weiß 1925 Löbejün e. V. Abteilung Fußball Ergebnisse, Vorschau auf Spiele in den Monaten August/September 2012 Freitag, 29. Juni BSV Rackwitz Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren 5 : 3 Torschützen: 2 x W. Weide, R. Baita Freitag, 6. Juli Germania Salzmünde Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren 3 : 3 Torschützen: 2 x V. Gatz, Th. Winkler Freitag, 13. Juli SSV Neutz Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren 3 : 4 Torschützen: 2 x Th. Winkler, M. Werner, W. Weide Freitag, 20. Juli FSV Nauendorf Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren 2 : 4 Torschützen: 3 x R. Kurth, Th. Winkler Schützengilde Löbejün 1699 e. V. Königschießen 2012 Am 23. Juni fand auf der Schützenanlage in Löbejün das traditionelle Königschießen der Schützengilde Löbejün 1699 e. V. statt. In diesem Jahr war die Beteiligung der Mitglieder wieder sehr gut, es herrschte eine gute Stimmung und das Wetter hatte es auch gut mit uns gemeint. Es gab auch in diesem Jahr wieder einen spannenden Traditionswettkampf und im Anschluss feierten die anwesenden Sportschützen ihre neuen Hoheiten bei einem kräftigen Spanferkel und mehreren würzigen Bieren. Hier die Ergebnisse: Schützenkönig Peter Sitte 1. Ritter Peter Kick 2. Ritter Heiko Waniak Die Spiele im Monat August/September 2012 Freitag, 10. August Borussia Görzig Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren Uhr Freitag, 17. August SV Sennewitz Alte Herren - TSG Löbejün Alte Herren Uhr Sonnabend, 18. August Hauptrunde um den Krombacher-Pokal des Saalekreises SV Großgräfendorf 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren Uhr Freitag, 24. August TSG Löbejün Alte Herren - BSV Rackwitz Alte Herren Uhr Sonnabend, 25. August TSG Löbejün 1. Herren - FSV Nauendorf 1. Herren Uhr Sonntag, 26. August LSG Kütten 2. Herren - TSG Löbejün 2. Herren Uhr Foto: Zwanzig Schützenkönig Peter Sitte Walter Scherf AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ ilona.friedrich@wittich-herzberg.de Foto: Ebert Teilnehmer des Königschießens 2012 Allen neuen Hoheiten des Jahres 2012 unseren herzlichsten Glückwunsch. KK-Landesmeisterschaften in Halle Vom bis fanden traditionell die Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalts in den KK-Disziplinen statt. Die Sportschützen der SGi Löbejün nahm dort mit einer kleinen Mannschaft von Sportschützen teil. Die sich aufgrund ihrer Leistungen qualifiziert hatten und vollbrachten auch gute Ergebnisse im Liegenkampf mit dem KK-Gewehr. Unser Sportschütze Jens Birke qualifizierte sich auf Grund seiner Leistungen für die Deut-

46 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 schen Meisterschaften in München. Dazu unseren herzlichsten Glückwunsch. Aber auch die anderen Sportschützen konnten sich mit ihren Leistungen sehen lassen. Hier die Ergebnisse und Platzierungen unserer Sportschützen: KK-Liegendkampf Junioren A 1. Alsleben Markus SV Gölzau 577 Ringe 2. Liermann Jan SG Löbejün 568 Ringe 3. Heger Sanny GSGi Halle 564 Ringe Schützenklasse- BSSA 1. Birke Jens SG Löbejün 570 Ringe 2. Herbst Alexander SV Uftrungen 568 Ringe 3. Urban Roland SV Gölzau 554 Ringe Altersklasse- Mannschaft 1. SG Salzwedel - Gronert, Oehlmann, Melchert 1722 Ringe 2. SG Dessau - Härtel, Koch, Lorenz 1688 Ringe 3. SG Löbejün - Jäckel, Harzer, Riese 1671 Ringe Schalmeienorchester Grün-Weiß Löbejün e. V. Die Tanzgruppe der Schalmeien aus Löbejün brachte Stimmung ins Bernburger Theater Tanz(un)arten, so heißt das Bühnenprogramm des Bernburger Tanzstudios Julia, welches in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Salzlandkreis jährlich im Bernburger Carl Maria v. Weber Theater stattfindet. Und dieses Jahr am 30. Juni durften die Tanzmädels der Tanzgruppe des Schalmeienorchesters Löbejün e V. unter der Leitung von Manuela Götze als Gäste noch mehr (Un)artigkeit auf die Bühne bringen. Doch der Riesenspaß begann schon einen ganzen Tag früher, denn am Vortag musste die Generalprobe gemeistert werden. Ganz voller Aufregung stürmten unsere Tänzerinnen das erste Mal auf die Bühne. Die großen Scheinwerfer, die Vorhänge und dann der Blick von der Bühne in den Zuschauerraum. Beeindruckend: Da unten werden Mama, Papa, Oma und Opa morgen sitzen und uns zuschauen. Doch keine Zeit um groß zu staunen - Konzentration! Wie waren die Schritte? Wo ist meine Position? Wie weit muss ich zurück- und wieder vorgehen? Doch Manuela, die Trainerin, hat alles im Griff, hier und da noch ein paar Korrekturen und der erste Durchlauf der Generalprobe kann beginnen. Foto: Meißner Jens Birke Allen Platzierten unseren herzlichsten Glückwunsch und Jens Birke viel Erfolg bei den Deutschen Meisterschaften in München. Landesmeisterschaften in Berge Am 14. und 15. Juli fanden in Berge die 300 m GK-Gewehr Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalts 2012 statt. Die Löbejüner Sportschützen reisten mit einer kleinen Mannschaft nach Berge. Der Schützenstand in Berge ist das Domizil der Jägerschaft Sachsen-Anhalts. Schade, dass der Weg für uns Sportschützen bis dahin soweit ist. Trotzdem waren wir mit den Ergebnissen zufrieden und wissen jetzt wo wir in der Zukunft noch trainieren müssen. Hier die Platzierungen unserer Schützen: GK-Liegendkampf Schützenklasse 1. Schubert Frank SV Jersleben 566 Ringe 2. Birke Jens SG Löbejün 560 Ringe 3. Wendt Sebastian SG Löbejün 533 Ringe Mannschaftswertung - offene Klasse 1. SV Jersleben 1 - Schubert, Dr. Motschmann, Behrends 1668 Ringe 2. SV Heide Burgstall - Braune, Diekmann, Buhe 1625 Ringe 3. SG Löbejün - Birke, Wendt, Jäckel 1606 Ringe Allen Platzierten unseren herzlichsten Glückwunsch. - R. Jäckel - Unsere Tänzerinnen in voller Konzentration bei der Probe vor der Generalprobe. Am nächsten Tag der Auftritt. Die Flure im Theater, die Treppen, die Bühne und die Künstlergarderoben, das alles kannten unsere Tänzerinnen schon von der Probe, aber das aufregende Gefühl war neu! Heute ist keine Probe sondern richtiger Auftritt. Ist die Bühne größer als gestern? Doch zuerst einmal zum Haare flechten, dann in die Maske und das Kostüm für den ersten Tanz anziehen. Was hilft gegen Lampenfieber? Bei den Profis wissen wir das nicht genau, bei unseren Tänzerinnen helfen Gummibärchen und andere Süßigkeiten von der Trainerin. Kurz vor 17:00 Uhr die Spannung steigt. Alle stehen auf der Bühne und warten, der Vorhang ist noch geschlossen. Der Gong ertönt, dann der Applaus aus dem Zuschauersaal (Wie ich später erfuhr, war das für viele Kinder der spannendste Moment). Endlich, der schwere Samtvorhang geht langsam auf - das Theater kann beginnen... Nach unseren Tänzen Pippi Langstrumpf, Jump und Cheerleader war es nicht verwunderlich das es Applaus wie bei einem Rockkonzert gab, die Stimmung im Saal war einfach ausgelassen. Dann war es geschafft - das Finale, zu welchem noch einmal alle Künstler auf die Bühne kamen, war soweit. Man konnte als Zuschauer die Erleichterung und Freude in den Gesichtern der Kinder deutlich erkennen und der Schlussapplaus übertönte alles zuvor gehörte. Doch das war noch nicht alles was die Kinder mir berichteten, denn nicht schlecht staunten die Mädels als Ihre Trainerin selber in Kleid und Spitzenschuhen für Ihren Auftritt hinter der Bühne sahen.

47 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Eine Sache noch, welche mir am Herzen liegt. Für die Tanzgruppe haben wir erstaunlich schnell junge Menschen begeistern können mitzumachen. Genauso schön wie das Tanzen im Takt ist das Spielen eines Instrumentes im Takt der großen Trommel und des Dirigenten. Wer es mal versuchen möchte, kann gerne zur Orchester-Probe (immer Fr. ab 18:30Uhr) oder zu einer Übungsstunde in die Vereinsräume kommen. Thomas Wust, Schalmeienorchester Grün-Weiß Löbejün e. V. Bei der Verbeugung im Finale, waren alle erleichtert einen richtigen guten Auftritt gemeistert zu haben Gerne kommt die Tanzgruppe der Löbejüner Schalmeien e. V. nächstes Jahr wieder mit neuen Tänzen und Ideen. Wir, das Schalmeien Orchester, werden rechtzeitig informieren wenn der Kartenvorverkauf für nächstes Jahr beginnt. Im Bernburger Theater sind nur 340 Plätze zu vergeben! Der Auftritt im Bernburger Theater war nur einer von vielen Auftritten der Tanzgruppe, es war aber mit Sicherheit der Höhepunkt des Jahres. Die Auftritte müssen natürlich einstudiert werden. Das passiert jeden Dienstag in zwei Gruppen von 16:00 bis 19:00 Uhr in den Vereinsräumen in der Bitterfelder Straße. Wer Lust hat, kann sich das Training der Tänzerinnen gerne einmal anschauen. Die Tanzgruppe ist innerhalb eines Jahres von 6 auf 15 Tänzerinnen angewachsen. Das ist auch der Verdienst von unseren vielen Helfern. Der Dank geht an alle Eltern der Tänzerinnen, dem Vorstand des Orchesters, Herrn Herbert Guntsch, dem Autohaus Mazda Köthen und einem stillen Unterstützer. Doch vor allem geht der Dank an unsere Trainerin! Demnächst ist die Tanzgruppe, neben kleineren Auftritten, beim Beachvolleyball - Turnier in der Köthener Badewelt und beim Jahresabschlusskonzert der Schalmeien zu sehen. Ebenso planen wir dieses Jahr noch ein Übungslager durchzuführen, bei welchem vor allem die Balance für die Standfiguren bei den Cheerleader-Tänzen geübt werden soll. Gerne können Sie die Tänzerinnen auch zu einem privaten Ereignis z. B. einer Familienfeier, aber auch zu Firmenjubiläen, einer Geschäftseröffnung o. Ä. buchen. Wenden Sie sich dazu einfach an das Schalmeienorchester (Telefon: / , kontakt@schalmeien-loebejuen.de). Internationale Carl-Loewe- Gesellschaft e. V. Carl-Loewe-Forschungs- und Gedenkstätte im Carl-Loewe- Haus Löbejün Internet: vorstand@carl-loewe-gesellschaft.de Tel.: / Nächste erweiterte Vorstandssitzung Die nächste erweiterte Vorstandssitzung der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft e.v. (ICLG) findet am Dienstag, dem 28. August 2012 um Uhr im Bogenhaus (Stadthallenensemble), Kämnitz 1 in Löbejün statt. Konzertvorankündigung (Bitte vormerken!) CARL LOEWE DIE FESTZEITEN Op. 66 Geburtshaus von Carl Loewe Geistliches Oratorium in 3 Abteilungen für Soli, Chor und Orchester am Mittwoch, 3. Oktober 2012 um Uhr St. Andreaskirche, Lutherstadt Eisleben, Andreaskirchplatz (Festkonzert zum Tag der Deutschen Einheit) Solisten: Friederike Holzhausen (Sopran) Inga Jäger (Alt) Patrick Grahl (Tenor) Daniel Blumenschein (Bariton) Chöre: RegionalChor Lutherstadt Eisleben Männerchor Wippra Südharzer Kirchenchor Singakademie Wernigerode Orchester: Westsächsisches Symphonieorchester Leipzig/ Böhlen Einstudierung und Leitung: Diplom-Dirigent Joachim Brust Die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. (ICLG) unterstützt die Aufführung dieses großartigen Oratoriums von Carl Loewe. Diesbezüglich finden seit einiger Zeit regelmäßige intensive Proben der verschiedenen Künstler statt. Die Tanzgruppe des Schalmeienorchesters Grün-Weiß Löbejün e. V. unter der Leitung von Manuela Götze. Im Vorfeld war die Erstellung neuen Notenmaterials für die Aufführung erforderlich. Bei einer der letzten Chorproben im Kloster in Klosterrode im Juli diesen Jahres konnten im Beisein des Präsidenten der ICLG Andreas Porsche die neuen Klavierauszüge an den Dirigenten und künstlerischen Leiter Joachim Brust übergeben und gleich durch die Chormitglieder genutzt werden (siehe Foto).

48 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Dauerleihgabe des Malers Walther Matzdorff von den Töchtern an die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft übergeben Zum diesjährigen Heimatfest in Löbejün fand eine Ausstellung mit Werken des Löbejüner Kunstmalers Walther Matzdorff in der Kunst- und Kulturscheune recht große Aufmerksamkeit der Bürger/innen, zumal auch einige der Gemälde und Drucke mit Stadtansichten von Löbejün zum Verkauf standen. Der 1901 in Erdmannsdorf/Sachsen geborene Walther Matzdorff studierte ab 1921 an der Kunstgewerbeakademie in Dresden mit dem Abschluss als akademisch gebildeter Zeichenlehrer und heiratete 1931 die Löbejünerin Annemarie Sonntag (Enkeltochter von Lehrer A. Richard Sonntag). Der Vater von Walther Matzdorff lebte und praktizierte bis 1899 als Arzt in Löbejün und war eng befreundet mit Albert Richard Sonntag ( ), ein damals in Löbejün und Umgebung bekannter und geschätzter Lehrer, der 1888 auch Gründungs- und als erster Kassierer zudem Vorstandsmitglied des ersten Löbejüner Carl-Loewe- Vereins war. Ab 1945 war Walther Matzdorff als freischaffender Kunstmaler in Annaberg (Erzgebirge) tätig, besuchte jedoch oft für längere Zeit mit seiner großen Familie (sechs Kinder) den Heimatort seiner Frau, wo sehr viele wunderschöne Gemälde, Grafiken und Zeichnungen entstanden. Die Familie war 80 Jahre lang fest mit Löbejün verbunden; die Kinder von Walther Matzdorff sind zeitweise in Löbejün zur Schule gegangen, einige haben ihre Berufsausbildung in der Nähe von Löbejün absolviert. Das geräumige Haus der Großmutter Sonntag (Martinstraße 4) war immer Treffpunkt und Heimat der Nachkommen des leider sehr früh verstorbenen Künstlers. Die ICLG war hoch erfreut, als sie das Angebot erhielt, eines der großen Ölgemälde mit der Ansicht der Löbejüner Stadtkirche als Dauerleihgabe von den Töchtern von Walther Matzdorff zu erhalten. Die Schatzmeisterin der ICLG nahm das Gemälde aus den Händen von Frau Maria Sauter entgegen. Die Töchter von Walther Matzdorff haben aus Ihrem Privatbesitz diese Ausstellung zusammengetragen und erstmals in Löbejün präsentiert. Diese Ausstellung wurde mit großer Resonanz durch den Heimatverein Löbejün für das Heimatfest vom 6. bis 10. Juni 2012 initiiert (siehe auch Amtsblatt Juli 2012). Am 23.Juli unterzeichnete eine der Töchter den Vertrag mit der ICLG, die sich wiederum verpflichtete, dieses Gemälde in dem umgestalteten Carl-Loewe-Haus der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

49 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft bedankt sich dafür ganz herzlich bei den Töchtern von Walther Matzdorff. Dr. Heidelore Rathgen Schatzmeisterin ICLG (Fotos Dr.W. Rathgen) Unerhörte Gesänge in der Stadtkirche Löbejün Im Rahmen des 2. Musikfestes Unerhörtes Mitteldeutschland, das von dem Verein Straße der Musik an unterschiedlichen Veranstaltungsorten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen initiiert und mit großer Resonanz umgesetzt wurde, war die Stadtkirche St. Petri in Löbejün am 7. Juli 2012 erneut eine sehr gut besuchte Spielstätte. Die gelungene Kooperation zwischen dem Verein Straße der Musik, der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft (ICLG) und der Evangelischen Kirchengemeinde Löbejün zeigte sich an einem eigentlich so nicht erwarteten großen Zuspruch zu diesem Konzert. Doch dann zog es alle in die St. Petri-Kirche, um den wunderschönen unerhörten Klängen zuzuhören. Die Gäste in der voll besetzten Stadtkirche lauschten teilweise atemlos den wirklich wundervollen Gesängen der jungen Künstler, die durch ihre Kontakte zur Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft nun schon zum dritten Mal hier aufgetreten sind und von dem gesamten Ambiente und der hervorragenden Akustik in dieser Kirche immer aufs Neue begeistert sind. Es war ein rundum gelungener Abend, der sicher allen Zuhörern noch lange in Erinnerung bleiben wird. Was konnte man mehr erwarten, herrliches Sommerwetter, hervorragende Stimmung zum sommerlichen Gemeindefest, zu dem die Ev. Kirchengemeinde in den Pfarrgarten eingeladen hatte. Applaus für die Künstler und die Moderatorin, Dr. Karin Zauft. Nach einem kindgerechten Familiengottesdienst sorgten die Mitglieder der Ev. Kirchengemeinde für Speis und Trank für alle Gäste, mit den Kindern wurde gebastelt und gespielt. (Dr. Heidelore Rathgen; Fotos: W. Rathgen, A. Porsche)

50 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Rezension zum Konzert Unerhörte Gesänge mit Thios Omilos im Rahmen des 2. Musikfestes UNERHÖRTES MIT- TELDEUTSCHLAND am Samstag, 7. Juli 2012 in der Stadtkirche St. Petri in Löbejün Göttlicher Haufen mit himmlischen Klängen Löbejün. Schaffe in mir, Gott, ein reines Herz und gib mir einen neuen beständigen Geist. Mit diesen Worten in der Vertonung von Andreas Hammerschmidt begann am Samstag in der Stadtkirche zu Löbejün ein Vokalkonzert, für welches neue Superlative zur Beschreibung erst erfunden werden müssten. Thios Omilos gastierte, sang, erreichte und eroberte Herzen mit Unerhörten Gesängen im Rahmen des Musikfestes Unerhörtes Mitteldeutschland, welches von Straße der Musik e. V. in diesem Jahr zum zweiten Mal veranstaltet wurde. Der Name Thios Omilos stammt aus dem Neugriechischen und bedeutet in etwa Der göttliche Haufen, die göttliche Schar, ein passender Name, der gleichermaßen klassischen Anspruch wie auch eine gewisse fröhliche Lockerheit beinhaltet. In ihrem himmlischen Gesang wurden die fünf ehemaligen Thomaner bei einigen Programmpunkten klangvoll unterstützt von Bernadett Mészáros an der Continuo-Orgel und Yannick Sartorelli mit der Violone. Durchs Programm begleitete mit einführenden und umrahmenden Worten Karin Zauft. Vielleicht war es eine prompte und augenzwinkernde himmlische Antwort, dass der einführenden Bitte, Applaus nur jeweils am Ende eines Programmblocks zu spendieren, nicht Folge geleistet werden konnte - der spontane Beifall in der voll besetzten St. Petri Kirche in Löbejün jedenfalls war reinen Herzens und verdankte sich der überwältigenden Eindringlichkeit der Interpretation. Fast ist es schnöde, den wie selbstverständlich tönenden absolut homogenen Gesang zu loben. Fast ist es überflüssig, die bis ins letzte Detail ausgelotete Dynamik hervorzuheben. Fast ist es anmaßend, die äußerst gelungene Dramaturgie des gesamten Konzertes mit begeisterten Worten zu beschreiben. Thios Omilos ist es gelungen, mehrere Brücken gleichzeitig zu bauen. Zum einen gelang die beständige Abwechslung zwischen Werken der Renaissance und Werken des 20. Und 21. Jahrhunderts, die von Altbekannten wie Schütz, Schein, Hassler und Carl Loewe bis zu in Zukunft hoffentlich noch weiter zu entdeckenden wie Emanuel Jessel, Mathias Monrad Møller und Philipp Goldmann reichten. Für alle galt gleichermaßen: Grandiose Werke wurden mit emotionalem Tiefgang grandios dargeboten. Zum zweiten passte dieses Konzert hervorragend zur Absicht des Straße der Musik e. V., Unerhörten Gehör zu verschaffen, was im musikpädagogischen Sinne perfekt funktioniert hat. Die dritte und wichtigste Brücke jedoch bauten die jungen Männer in an Magie grenzender Weise zu ihren Zuhörern, die sie nicht nur mit ihren Klängen verzauberten sondern auch durch immerwährende Suche nach Blickkontakt davon überzeugten, dass es ihnen ernst ist. Für dieses Konzert gewannen die am Ende klingenden Worte Das Wort ward Fleisch eine physische Bedeutung. Thios Omilos kam mit einer Botschaft, verkündete diese und wohnet unter uns. Ein großes Dankeschön gebührt der Internationalen Carl- Loewe-Gesellschaft e.v. und der evangelischen Kirchengemeinde Löbejün für ihre Unterstützung. In diesem Jahr hatte diese Auszeichnung aber einen besonderen Stellenwert, fand sie doch statt zum Festkonzert anlässlich des 30. Geburtstages der Kreismusikschule. Die Gäste in der Wettiner Nikolaikirche konnten sich von dem breit gefächerten Können der Musikschüler/innen und Lehrkräfte überzeugen. Erfolgreiche Absolventen dieser Bildungsstätte, die der Musik treu geblieben sind, gratulierten zum 30-jährigen Bestehen ebenso wie junge Musiker/innen von den Partnermusikschulen aus dem Saalekreis und aus dem Rheinland-Pfalz-Kreis. Aus den Händen des Landrates Frank Bannert, der Direktorin der Kreismusikschule Frau Gisela Webel und des Präsidenten der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft Andreas Porsche wurden in diesem Jahr zwei junge Pianisten, die dreizehnjährige Hannah Berndt und der zwölfjährige Felix Werner, für ihre intensive Beschäftigung mit Loewe-Musik ausgezeichnet. Wolfgang Grohmann (Bennstedt) Festkonzert der Kreismusikschule Carl Loewe am 14. Juli 2012 in der Nikolai-Kirche in Wettin Carl-Loewe-Förderpreis verliehen Es ist schon eine schöne Tradition und zeigt die enge Verbundenheit der Lehrkräfte und Schüler/innen der Kreismusikschule mit der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft (ICLG), wenn zu den jährlichen Schulabschlusskonzerten Musikschüler mit dem Carl-Loewe-Förderpreis ausgezeichnet werden.

51 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Der Auftritt der beiden Preisträger/innen wurde auch dadurch zu einem echten Highlight, begleiteten sie doch KITA-Kinder aus Landsberg, die voller Enthusiasmus Loewe-Lieder sangen. Dass Loewe-Lieder erfolgreich in der musikalischen Früherziehung eingesetzt werden können, war für viele Anwesende sicher ein echtes Erlebnis. Dankeschön Am 15. Juni 2012 war es so weit! Fury s Sanatorium öffnete die Stalltore. Der neue Verein möchte sich bei allen Nachbarn, Mitbürgern aus Schlettau, Freunden, Helfern, Sponsoren, Gästen und Mitgliedern recht herzlich für ein gelungenes Fest bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt auch unseren Tierärzten, Hufschmieden und unserer Heilpraktikerin. Fury s Sanatorium e. V. ist eine Kurklinik für gequälte und misshandelte Pferde. Es bietet nicht nur Schutz für die hilfebedürftigen Vierbeiner, sondern auch Entspannung für Jung und Alt bei unseren Kremserfahrten, Ausritten und vielen weiteren tollen Angeboten. Für alle, die nicht zu unserer Einweihung kommen konnten, aber trotzdem neugierig geworden sind: Schauen Sie einfach vorbei. Unsere Pforten sind täglich von 8.00 bis Uhr geöffnet. Auskunft erhalten Sie gern unter Tel / bei Frau Gellrich. Danke sagen die Schlettauer Überflieger Mit seinen Geburtstagswünschen übergab der Präsident der ICLG - nicht ganz ohne Eigennutz - der Direktorin der KMS Carl Loewe neben einer Loewe-Biographie (aus dem Jahre 1898, von Heinrich Bulthaupt) und einer gebundenen Übersicht aller Loewe-Werke auch einen Gutschein, der diese Einrichtung berechtigt, Kopien von Notenblättern bekannter Loewe-Werke (von Liedern, Balladen bis zu Klaviersonaten) abzufordern, um diese dann für die musikalische Ausbildung zu nutzen. Die ICLG ist seit der Schenkung aus Braunschweig (siehe Amtsblatt Juni 2012) nunmehr auch im Besitz von Noten-Archivalien zu den weniger bekannten Klavierkompositionen, Sonaten, Kammermusik, Streichquartetten, sodass der Verbreitung des Loewe schen Erbes durch die Musikschule neue Wege geöffnet werden können. Dieses Engagement für die Werke des Namenspatrons wird uns, den Musik-Konsumenten, sicher zukünftig wundervolle Veranstaltungen bieten. ICLG, Fotos: A. Porsche, H. Rathgen Ein Tröpflein von den Reben, der süßen Ewigkeit kann mehr Erquickung geben, als dieser eiteln Zeit. Gesannte Freuden flüsste und wer noch immer strebt, tritt unter seine Füße, was hier die Welt erlebt. Unsere Geburtstagskinder Elisabeth Neumann und Rainer Wieland alles Gute, beste Gesundheit und eine schöne Familienfeier. Wer nicht da war, hat was verpasst. Alle Jahre wieder kann man schon sagen. Zum 6. Mal hat Schlettau wieder gezeigt, wie schön man hier feiern kann. Es war ein Tag mit tollen Darbietungen und vor allem vielen Gästen von nah und fern. So zeigten die Kinder aus Schlettau was Sie können und in langer Vorbereitung erarbeitet haben. Mit einer musikalischen Darbietung mit dem Akkordeon, einer Modenschau und mehreren Tänzen waren die kleinen ganz groß und habe die Gäste super unterhalten und die Herzen der Eltern höher schlagen lassen, die ganz stolz auf ihre Kleinen sein können. An dieser Stelle möchte sich der Verein Dorfgemeinschaft Schlettau e. V. bei den zahlreichen Sponsoren und Helfern für die Unterstützung bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt natürlich unseren Sponsoren - Den Schlettauer Einwohner - Der Firma Bohnefeld aus Schlettau - Dem Heimatverein Löbejün - Der Stadt Wettin-Löbejün - Der Volksbank Halle - Der Envia M aus Halle - Dem Kutschfahrer Bernd Hartig - Der Zuckerfabrik Könnern - Fam. Tüngler - unserem super DJ U. W. Und ganz wichtig ist natürlich unser Paparazzi Ingo Leich. Am zum Tag des Denkmals ist das Hallesche Tor von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Inge Bauer Heimatverein Löbejün e. V. Kleingärtnerverein Hohenleden Löbejün e. V. Sonnige Hanglage mit einem wunderschönen Blick ins Land! Wir bieten in der Kleingartenanlage Hohenleden Löbejün e. V., Pachtgärten mit Fertiglauben, an. (Größe der Gärten von 430 bis 720 m 2, Wasser- und Elt- Anschluss, Parkplatz und Kinderspielplatz)

52 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Ein ganz großes Dankeschön gilt natürlich auch an die Eltern der Schlettauer Kinder, die es ihren Kindern ermöglicht haben, diesen tollen Nachmittag so schön zu erleben. Ganz wichtig sind natürlich unsere ganz fleißigen Vereinsmitglieder und die fleißigen Helfer, die uns dabei unterstützt haben, Frau Heinrich für das Basteln der tollen Hüte und Frau Tüngler für die tatkräftige Unterstützung. Die Vorbereitungen für das nächste Fest was wir uns bereits für den vorgemerkt haben, sind bereits im Gange und wir freuen uns schon jetzt wieder auf die zahlreichen Besucher. Bis auf ein baldiges Wiedersehen im nächsten Jahr sagen Die Schlettauer Überflieger Ein Dankeschön auch an unsere Showgruppen Die Schlettauer Nixen und die Ästhetik Orient Authentik Dance Girl Group für Ihr grandiosen Auftritt. Herzlichen Glückwunsch am Frau Erika Schramm-Cachay zum 72. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Wolfgang Schob zum 71. Geburtstag OT Nauendorf am Frau Ursula Ugowski zum 75. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Hans Machacek zum 71. Geburtstag OT Nauendorf am Herrn Ulrich Bünnig zum 71. Geburtstag OT Merbitz am Frau Ursula Storbeck zum 81. Geburtstag OT Priester am Herrn Dr. Wolfgang Güther zum 83. Geburtstag OT Nauendorf am Herrn Bernd Laue zum 72. Geburtstag OT Nauendorf am Herrn Kurt Koch zum 85. Geburtstag OT Merbitz am Frau Christa Moosdorf zum 70. Geburtstag OT Nauendorf am Frau Ursula Keil zum 89. Geburtstag OT Nauendorf am Frau Anna Noa zum 90. Geburtstag OT Priester am Frau Erika Aldrup zum 78. Geburtstag OT Priester am Herrn Rudolf Ottilie zum 71. Geburtstag OT Merbitz am Frau Liane Schlegel zum 78. Geburtstag OT Merbitz am Frau Elfriede Jäger zum 71. Geburtstag OT Nauendorf

53 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite am Frau Ruth Rose zum 86. Geburtstag OT Nauendorf am Frau Ingeborg Grothe zum 71. Geburtstag OT Merbitz am Frau Hannelore Otto zum 80. Geburtstag OT Nauendorf am Herrn Joachim Klohs zum 81. Geburtstag OT Nauendorf am Herrn Günter Wegener zum 81. Geburtstag OT Nauendorf Reif für die Insel Rügen? Abschlussfahrt der 4. Klasse nach Gager Zehn Tage Ostsee! Das waren Aussichten! Da interessierten die paar Abschiedstränen auf dem Bahnsteig nur Wenige. Winkende gutgelaunte, noch blasse Kinder und viele gute elterliche Sprüche für die Fahrt erlebten die Kinder auf dem Nauendorfer Bahnhof. - Ball- und Tischtennisspiele im Gelände der Jugendherberge. So manches Kind wollte am letzten Abend nicht den Koffer packen, weil es nicht auf die täglichen Strandgänge verzichten wollte. Oder? - Fand man seine einzelnen Socken und Handtücher nicht wieder? Aber glücklich und erstaunt nahmen nach 10 Tagen Mütter und Väter 24 gesunde, braungebrannte Kinder wieder in Empfang. Wir, die Kinder, die begleitenden Väter und unsere Lehrerinnen sind der Meinung, dass alle Erlebnisse uns in Erinnerung bleiben werden und ein gelungenes Tschüss-Sagen für die Grundschulzeit sind. Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a und 4b Am Tag vor der Klassenfahrt hatten wir noch unsere praktische Fahrradprüfung. Warum? Na, wir wollten doch auf der Insel Rügen radeln! Die Koffer und die Räder brachte uns Herr Baron mit seinem Mini-Lkw in die Jugendherberge, so dass wir nur mit dem Handgepäck reisten. Ein Bahnfahrt die ist lustig! - Eine Bahnfahrt, die ist schön! Aber das Umsteigen, das Warten und vollgestopfte Züge am Freitag weniger. Dafür waren die Aussichten auf die kommende Woche, eine Menge Spaß zu haben, riesig. Nach der Ankunft in Gager ging es gleich auf die Räder und ab zum Strand. Die erste, aber nicht die letzte Algenschlacht erfolgte prompt und mancher dachte in dieser Woche, dass er ein Fischlein wäre. Natürlich waren wir täglich im kühlen Nass, zum Neptunfest selbstverständlich auch die Gehilfen von Neptun, die uns mit scharf-süßer Ekelbrühe und einem Schuss Sahne ins Gesicht bei der Taufe beglückt hatten. Unsere Namen gefielen uns gut, auf die wir getauft wurden. Es war eine ereignisreiche Woche: - historische Schulstunde im Schulmuseum Middelhagen, - tägliche Radtouren nach Göhren, Zicker, Thiessow bei Wind und egal welchem Wetter, - eine Schiffsreise nach Binz zu den beeindruckenden Sandskulpturen, - Rückfahrt mit dem Rasenden Roland, - Höhepunkt, die Störtebekerfestspiele in Ralswieck und vorher ein Picknick auf der Wiese, - Knüppelkuchen am Lagerfeuer, - Wettbewerb im Sandburgen bauen, - Besuch des Rügenmarktes mit lecker Fischbrötchen und Kreppelchen,

54 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Grüne Oase im Hort Nauendorf Der Zauberer überraschte unsere Kinder mit der Kinderzaubershow Fantastiko. Diese Show war ein Erlebnis für Groß und Klein. Die Kinder durften bei den Tricks assistieren und sogar einen Trick mit nach Hause nehmen. Unsere selbst zubereitete Zuckerwatte und die Bratwurst gesponsert vom Globusfachhandel Halle-Bruckdorf schmeckten allen Kindern. Vielen Dank für die freundliche Unterstützung wertes Globusteam. Kinder übernehmen Verantwortung, indem sie ihre Pflanze pflegen. Ein großes Dankeschön an alle Eltern die Ihre Kinder so toll unterstützt haben. Kindertag Waniak/Storbeck Das Hortteam Kinderflohmarkt im Hort Nauendorf Waniak/Storbeck Das Hortteam

55 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Abschlussfahrt Klasse 4 Nun ist das Schuljahr 2011/12 zu Ende und unsere Großen werden bald in eine andere Schule gehen. Zur Erinnerung an ihre Zeit im Hort fuhren wir auf den Petersberg um dort gemeinsam einen schönen Nachmittag zu verbringen - Museum, Tierpark. Waniak/Storbeck Das Hortteam FSV Nauendorf 1896 e. V. stellt sich vor, es bestehen folgende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung Was Wann Wo Wer Sektion Trainingszeiten Ort Ansprechpartner Tel.-Nr. Gymnastik Montag Uhr Turnhalle Nauendorf Sabine Schmidt / Kegeln Donnerstag Uhr Kegelbahn im Hr. Preißler / Freitag Uhr Sportzentrum Nauendorf Hr. Kirchhof / Tischtennis Montag Uhr Turnhalle Wettin Stephan Hirsch 01 77/ Dienstag Uhr Turnhalle Nauendorf Freitag Uhr Turnhalle Wettin Nordic Walking Erwachsene Montag Uhr Sportzentrum Nauendorf Fr. Rodehutscord / Rentner Mittwoch Uhr Sportzentrum Nauendorf Volleyball Mix Montag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Bonnke 01 73/ Mix Mittwoch Uhr Turnhalle Nauendorf Kinder Freitag Uhr Turnhalle Nauendorf Fr. Rodehutscord / Jugend Freitag Uhr Turnhalle Nauendorf Fußball Herren Di. und Do Uhr Sportplatz Nauendorf Hr. Kautzsch / Winter Turnhalle Nauendorf Alte Herren Freitag Sommer ab Uhr (Spiele lt. Spielplan) Matthias Wenzel / Winter Uhr Turnhalle Nauendorf Bambini s Donnerstag Turnhalle Nauendorf Hr. Kautzsch / Kindergarten Uhr Uhr 1. Klasse Badminton Mix Sonntag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Rimpel Vorstandssitzung des FSV Nauendorf: jeden 2. Dienstag im Monat, um Uhr im Spotlerheim Nauendorf Alle Mitglieder und Interessenten können daran teilnehmen! I. A. Vorstand FSV Nauendorf e. V. 1896: Sabine Schmidt Ich sage einfach mal Danke... Nach 46 aktiven Fußballjahren gehe ich nun in den Fußballruhestand. Das Fußballturnier der AH am in Nauendorf war dafür ein würdevoller Rahmen und für mich voller Überraschungen. Bei allen, die gekommen sind und alle, die an dieser gelungenen Veranstaltung mitgewirkt haben, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und schließe mit einem Zitat von Uwe Seeler: Das Geheimnis des Fußballs ist ja der Ball! Dieter Mittelbach, FSV 1896 Nauendorf

56 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Arbeitseinsätze an unseren Vereinsgewässern Uhr Treffpunkt Sportlerheim Nauendorf Vorstandssitzungen Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Mitgliederversammlung Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Für Rückfragen folgende Telefonnummer: / Volker Berger! Der Vorstand Gartenfest 18. August 2012 Wo? Kleingartenanlage Am Neubau Was ist los? 13:00 Uhr Skatturnier 15:00 Uhr Kegelbahn Kaffee und Kuchen Kinderspiele Hüpfburg Bierkrugschieben 16:00 Uhr Platzkonzert Schalmeienorchester Löbejün 20:00 Uhr Wer Lust hat, kann das Tanzbein schwingen. Für Ihr leibliches Wohl wird gesorgt. FSV Nauendorf 1896 e. V. Gemeinnütziger Angel- und Sportfischverein Nauendorf e. V. Im Auftrag Volker Berger, Tel: / Termine 2012 Veranstaltungsplan Uhr Paarangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Anmeldung bis zum beim Vorstand Uhr Spinnangeln der Gruppe Anmeldung bis zum beim Vorstand (Ort wird bekannt gegeben) Abteilung Volleyball Endlich war es so weit! Am 8. bis 10. Juni 2012 fuhr die Volleyballjugend des Vereines zum ersten Mal zum 20. Spielfest der Volleyballjugend/4. Internationales Spielfest nach Braunsbedra. Wir hatten zwei Mannschaften in der Altersklasse U18 gemeldet. Unsere Mädels (Lena Poschauko, Celine Oertel, Jessica Repert, Josi Tischendorf, Janine Kraft, Lisa Schwarz) und unsere jungen Herren (Lucas Wenzel, Paul Schenk, Sebastian Vinicky, Toni Minge, Andre Mehling, Johannes Böhme, Tim Rodehutscord) waren sehr aufgeregt, denn keiner wusste was auf uns zu kommen sollte. Nach unserer Ankunft wurde uns ein Platz für die Zelte zugewiesen und wir stellten schon dort fest, dass dieses Spielfest gigantisch werden würde. Gemeinsam richteten wir unsere Unterkunft her und nach dem Abendessen in der Mehrzweckhalle begann auch schon die Eröffnungsfeier. Der Sportverein Braunsbedra präsentierte eine super Show, bei der wir auch die Menge der teilnehmenden Mannschaften und Spieler erahnen konnten. Insgesamt spielten an den beiden Tagen 184 Mannschaften, davon 125 weibliche und 56 männliche Mannschaften in den Altersklassen U12 bis U18 sowie 3 Mixed Teams sportlich aktive Kinder und Jugendliche tummelten sich auf 58 Spielfeldern und absolvierten insgesamt 668 Spiele. Auch das Wetter spielte mit, sodass nach zwei kleineren Regenschauern, viel Sonne und viel Wind am Samstag unsere Mannschaften nicht nur Sonnenbrand mit nach Hause brachten, sondern auch sehr gute Platzierungen. Unsere jungen Damen erspielten sich den 6. Platz von 16 Mannschaften ihrer Altersklasse und unsere Herren konnten sich über den 5. Platz von 7 Mannschaften freuen. Allen machte es riesigen Spaß und die Mannschaften wuchsen über sich hinaus.

57 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Natürlich hatten wir auch Unterstützung von den angereisten Fans (Melissa, Nina und Niclas) und ihren Eltern. Vielen Dank nochmals für die Unterstützung an Familie Poschauko, Voigtländer und Oertel. Herr Oertel machte noch jede Menge Fotos zur Erinnerung und Spieleranalyse und erstand unser Vereinsschild. Herzlichen Dank! Ein besonderes Dankeschön geht aber an meine Co-Trainerin Steffi Lange, die mich in allen Belangen immer unterstützt hat. Nach einer gemeinsamen Siegerehrung kehrten wir alle glücklich und müde wieder zurück und werden dieses hervorragend organisierte Turnier so schnell nicht vergesse und im nächsten Jahr bestimmt wieder teilnehmen. A. Rodehutscord Herzlichen Glückwunsch am Herrn Werner Müller zum 77. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Helga Decker zum 74. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Gerd Frankenstein zum 71. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Erhard Lietz zum 72. Geburtstag OT Neutz am Frau Marta Knapp zum 83. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Anna Walesch zum 91. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Anna Göricke zum 100. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Elfriede Lange zum 78. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Gerhard Weise zum 86. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Marianne Bergmann zum 87. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Günther Exner zum 74. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Gisela Scholz zum 73. Geburtstag OT Neutz Der SSV Neutz e. V. gratuliert im August seinen Mitgliedern ganz herzlich zum Geburtstag Tobias Wald Steffen Esser Dirk Beichert Lothar Malsch Ina Pohle Niclas Behrendt Uwe Bettzüge Ulrich Finke Carsten Schenk Lukas Maximilian Hoffmann Uwe Kunth 11. August 15. August 18. August 22. August 22. August 23. August 24. August 26. August 27. August 28. August 29. August Vorschau Spielplan I. Herren 2012/2013 Sa., SSV Neutz - Reideburger SV 15:00 Uhr Sa., FSV Nauendorf - SSV Neutz 15:00 Uhr Sa., SSV Neutz - SV Langeneichstädt 15:00 Uhr Sa., SV Sennewitz - SSV Neutz 15:00 Uhr Sa., SSV Neutz - MSV Buna Schkopau 15:00 Uhr Spielplan II. Herren 2012/2013 Sa., SSV Neutz - Reideburger SV II So., SSV Neutz - SV 1926 Rothenburg So., VSG Oppin II - SSV Neutz 13:00 Uhr 14:00 Uhr 12:00 Uhr Spielplan Alt-Herren 2012/2013 Fr, FSV Halle Neustadt - SSV Neutz 18:00 Uhr Fr., Hirsekon-Cup 18:00 Uhr Fr., SSV Neutz - HTB Halle 18:30 Uhr Fr., SSV Neutz - HWA 18:00 Uhr Fr., VfL Halle - SSV Neutz 18:30 Uhr Fr, Wallwitz - SSV Neutz 18:00 Uhr Fußball- Kids gesucht! Jungs und Mädchen aufgepasst Ihr spielt gern Fußball oder ihr möchtet damit anfangen? Dann kommt doch mal vorbei! Wo? Zum Sportplatz in Neutz. Jeden Mittwoch und Donnerstag ab 17 Uhr könnt ihr zum Probetraining vorbeikommen! Oder, wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei uns unter der Tel.-Nr / Wir freuen uns auf euch! Fitness beim SSV Neutz, unsere neue Sektion... Seid ihr interessiert euch sportlich zu bewegen? Dann kommt ins Vereinsheim des SSV Neutz! Wir bieten ein vielseitiges Ganzkörpertraining, von Fitness bis Kraftsport. Außerdem erstellen wir für jeden einen Trainingsplan, geben Tipps zur Ernährung und vieles mehr Egal ob Mann oder Frau, bei uns ist jeder willkommen, der sich fit halten will! Ansprechpartner: Paul Herold, Tel.: 01 63/ Öffnungszeiten: Di. u. Do.: Uhr Sa.: während der Heimspiele Oder individuell nach Absprache Vorstand SSV Neutz e. V. Öffentlichkeitsarbeit

58 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Rückblick zum Sportfest in Lettewitz Am war es wieder so weit. Der SV Lettewitz veranstaltete sein alljährliches Fußballturnier auf der Sportanlage. Die Mannschaften aus Ammendorf, Lieskau, Krosigk, Niemberg und die gastgebende Mannschaft aus Lettewitz lieferten sich packende aber faire Duelle. Die willkommenen Zuschauer sahen torreiche Spiele, bis hin zu einem Elfmeterschießen beim Kampf um die Platzierungen. Als Sieger ging die Mannschaft von Grün-Weiß Ammendorf hervor. Auf den Plätzen folgten die LSG Lieskau 1920, TSV 1919 Niemberg, SV Lettewitz und SG Krosigk. Für alle Mannschaften gab es wertvolle Prämien und Sachpreise. Der Torschützenkönig des Turniers wurde mit einer leckeren Fußballtorte belohnt. Weiterhin konnte man sich die Zeit beim Kegeln, Knobeln und Jakkolo vertreiben. Auf die Sieger wartete je ein Gutschein für ein Ferkel und ein Lamm, sowie ein reichhaltig bestückter Präsentkorb. Eine große Hüpfburg, Torwandschießen und Traktorrundfahrten waren die Highlights für unsere Kinder. Beim abendlichen Open-Air-Tanz heizte DJ Schmöker ordentlich ein. Unser nächtliches Höhenfeuerwerk brachte alle Gäste zum Staunen. Natürlich wissen wir, dass solch ein Fest nicht ohne freiwillige Helfer und Sponsoren zu bewältigen wäre. Daher einen großen Dank an alle, die uns hierbei unterstützt haben. SV Lettewitz e. V. Kultur- und Heimatverein Lettewitz e. V. Bald ist es schon wieder Herbst. Wir informieren deshalb über unser künftiges Erntedankfest Wann: Am 29. September Wo: Am Dorfteich bei den Kastanien Beginn: Uhr Beginn Uhr Kuchenbüfett mit selbst gebackenem Kuchen und Kaffee Musikalisches Ständchen vom Kindergarten Gimritz ab Uhr Reiten und Kutschfahrten mit Ponys Kremserfahrten mit nostalgischem Gefährt Hüpfeburg ca Uhr - Zünftige Blasmusik von der Schal Uhr meienkapelle Zickeritz e. V Uhr Tanz Dazwischen Kegeln, Kinderschminken, Knüppelkuchen u. vieles mehr SV Lettewitz Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. - F. Kafka - Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren Mitgliedern Andreas Schwarz am Holger Unsold am Gerd Frankenstein am Es gratuliert der Vorstand. KHV Lettewitz e. V. Für das leibliche Wohl aller Gäste ist alles vorbereitet: Leckeres vom Grill und reichlich Getränke. Wir freuen uns auf Sie. Herausgeber: Druck und Verlag: Verantw. für den amtlichen Teil: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) , Fax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Frau Antje Klecar; Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch IMPRESSUM Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: Telefax: buergermeisteramt@mail-wl.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anzeigenannahme: Zustellung: Erscheinung: Frau Worofka Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Geschäftsstelle Leuna, Rudolf- Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün in der Regel 1 x im Monat am Frau Emilie Götze zum 79. Geburtstag OT Kösseln am Herrn Hans Jäger zum 72. Geburtstag am Herrn Horst Tänzer zum 74. Geburtstag am Herrn Edgar Sackewitz zum 71. Geburtstag am Herrn Rudolf Klinger zum 84. Geburtstag am Frau Elfriede Richter zum 73. Geburtstag OT Kösseln am Frau Gisela Decker zum 77. Geburtstag am Frau Erna Seliger zum 83. Geburtstag am Frau Hektor Ella zum 81. Geburtstag ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN:

59 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Sportangebote des SV Glück Auf Plötz e. V. Fun und Fitness für Groß und Klein In der Sporthalle Glück Auf in Plötz bestehen folgende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung: Was? Wann? Wo? Übungsleiter/ (Sektion) (Trainingszeiten) Verantwortliche Yoga Montag 18:00-19:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Stepp Aerobic Montag 19:00-20:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Frauengymnastik/Yoga Montag 20:00-21:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Ina Franke Seniorengymnastik Mittwoch 17:00-18:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Vicky Finze Line Dance für Fortgeschrittene Mittwoch 18:00-20:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Daniela Seidel Tischtennis Mittwoch 20:00-22:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Martina Mergell Reinfried Zimmer Nordic Walking Donnerstag 18:30-20:00 Uhr Treffpunkt ist vor der Marina Günther Sporthalle Glück Auf Plötz Volleyball Donnerstag 19:30-22:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Martina Mergell Reinfried Zimmer Kindersport, Kinder 3-5 Jahre Freitag 15:00-16:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Christin Große-Parreidt C. Mühl-Mätschker Kindertanzen Freitag 16:00-17:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Diana Schulze Vicky Finze Kindersport, Kinder ab 6 Jahre Freitag 17:00-18:00 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Diana Schulze Vicky Finze Line Dance für Anfänger/Kinder Sonntag 17:30-19:30 Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Daniela Seidel ZUMBA Donnerstag Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Michaela Gothe ZUMBA Sonnabend Uhr Sporthalle Glück Auf Plötz Barbara Wildner Sehr geehrte Sportfreunde, mit den o. g. 13 Abteilungen im Bereich des Breitensports im nördlichen Saalekreis und entlang der Fuhne bietet der SV Glück Auf Plötz e. V. für jede Altersgruppe ein breit gefächertes Angebot an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten. Hierbei legen wir vor allem Wert darauf, dass alle Spaß am Sport haben und sich in Form halten können. Bei uns gibt es keinen Leistungsdruck, Fun und Fitness sind unsere Devise. Daher wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich regelmäßig in entspannter Atmosphäre körperlich zu ertüchtigen, ohne viel Geld ausgeben zu müssen oder durch Leistungsdruck weiter angespannt oder gestresst zu werden. Neuen Mitglieder oder einfach nur Interessierten, die erst einmal nur reinschnuppern möchten, bieten wir durch gesonderte Regelungen (Schnupperkurse) die Möglichkeit, an dem Sportangebot teilzunehmen. Auch Nichtmitglieder können jederzeit nach den vereiensinternen Regelungen am Sportbetrieb teilnehmen. Hilbig Vereinsvorsitzender Hallo Kinder! Die Kindertagesstätte Buratino lädt herzlich zum Tag der offenen Tür am 6. Oktober 2012 ab Uhr ein. Gern können Sie unsere Einrichtung anschauen und mit unserem Team ins Gespräch kommen. Wir halten Kaffee und Kuchen für Sie bereit und veranstalten wieder einen Flohmarkt für Groß und Klein. Schauen Sie doch mal vorbei, wir freuen uns auf Sie! Am ist es wieder so weit, es steigt unser Wo: Wann: 5. Kinderfest am und im Kulturraum in der Ortschaft Plötz ab Uhr bis ca Uhr Es erwarten euch wieder Spiele, Spaß, gute Laune und kleine Überraschungen. Seid ihr zwischen 4 und 8 Jahre alt und habt Lust mitzumachen, dann lasst euch von euren Eltern anmelden. Anmeldung bitte bis unter den Telefonnummern / oder / oder einfach einen Zettel in den Briefkasten des Vereins werfen. (Winkel 9 in Plötz, neben der Kita) Wir freuen uns auf euch. Plötz-Kösselner Kultur- und Heimatfreunde Glück Auf e. V. i. A. Albrecht

60 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang Dorffest 2012 Am feierte die Ortschaft Plötz, ihr nun schon 19. Dorffest. Der Heimatverein lud Groß und Klein zum Feiern in die Turnhalle ein. Begonnen haben wir mit einem zünftigen Mittagessen aus dem Kessel. Leider kamen sehr wenige Besucher, so dass beim zauberhaften Kaffeetrinken die Kinder der Kindertagesstätte, der Zauberer, wie auch die Blaskapelle Melonas vor einer wenig besetzten Halle auftraten. Trotzdem konnte der Zauberkünstler, besonders unsere kleinen Besucher, faszinieren. am Herrn Erhard Knorscheidt zum 73. Geburtstag am Frau Ilse Heinrichs zum 83. Geburtstag am Frau Käthe Tischler zum 72. Geburtstag am Herrn Rüdiger Kratze zum 70. Geburtstag am Frau Karin Schulze zum 72. Geburtstag am Frau Martha Reiche zum 81. Geburtstag am Frau Hannelore Jaksch zum 72. Geburtstag am Herrn Ottomar Grune zum 72. Geburtstag Information Unser diesjähriges Dorffest im OT Rothenburg, der Stadt Wettin-Löbejün, findet am statt. Beginn Uhr im Dorfzentrum Friedensstr. 51, Ende gegen 1.00 Uhr am Dazu wird herzlich eingeladen, der detaillierte Ablauf wird noch veröffentlicht. Ortsbürgermeister und Ortschaftsrat Rothenburg Da es der Wettergott sehr gut mit uns meinte, war eine kleine Abkühlung ganz angenehm und so wurde das Spritzen mit dem Feuerwehrschlauch dankbar von den Kindern, aber auch von einigen Erwachsenen, angenommen. Am Abend lud DJ Bonne zum Tanz. Höhepunkt war das Feuerwerk, das so gegen Uhr den Himmel über Plötz erleuchtete. Danach wurden 3 stolze Gewinner der Tombola ermittelt. Gefeiert haben wir bis zum nächsten Morgen, der uns dann noch einen starken Gewitterregen bescherte. Bedanken möchten wir uns bei unseren fleißigen Helfern, bei den Kuchenbäckerinnen und bei den Sponsoren, die uns mit einer Geld- oder Sachspende unterstützt haben. Zu nennen wären hier folgende Firmen: - die Firma R. R. Janot, Heizung und Sanitär - die Kerstin Harzer & Kersten Roßbach GbR - die Kreuzapotheke Löbejün - die Ranrode GmbH - die K&S Kunststoffverarbeitung UG Vielen, vielen Dank! Wir freuen uns schon aufs nächste Jahr, wo wir dann zum 20. Jubiläum laden können. Plötz-Kösselner Kultur- und Heimatfreunde Glück Auf e. V. i. A. Albrecht Herzliche Glückwunsch am Frau Gisela Paul zum 80. Geburtstag am Frau Gertrud Kratze zum 70. Geburtstag am Frau Käthe Brockmüller zum 79. Geburtstag am Frau Doris Schrinner zum 73. Geburtstag am Frau Vera Hertel zum 76. Geburtstag Schützenverein Rothenburg/Saale 1815 e. V. Am fand auf der Schießanlage Rothenburg unser 12. Ernst-Tarlatt-Gedächtnisschießen statt. Das Schützenturnier wird aus Anlass des verstorbenen Ehrenpräsidenten Ernst Tarlatt anlässlich seines Geburtstages im Juli durchgeführt. Ernst Tarlatt war der Mitbegründer des 1991 wieder gegründeten Schützenvereins und er war auch der letzte Überlebende des 1945 verbotenen Schützenvereins. In diesem Jahr nahmen 10 Vereine an diesem Pokalwettbewerb teil. Die Schützen kamen aus Darlingerode/Harz, Wettin, Löbejün, Gutenberg, Alsleben, SSV Westl.-Saaleaue, Höhnstedt, Edlau, Hallensia Halle und Rothenburg. Es wurde um den Einzel- und um den Mannschaftspokal geschossen. Hier die Ergebnisse: KK-Sportgewehr 50 m 3 X 5 Schuss Einzelwertung: 1. Mischler, Jens-Peter SGs Darlingerode 141 Rg. 2. Urban, Heinz SV Edlau 138 Rg. 3. Blümel, Eric SV Edlau 133 Rg.

61 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Mannschaftswertung: 1. Platz SGs Darlingerode 619 Rg. Besseres Schussbild (Anz. 10) 2. Platz SV Rothenburg 619 Rg. 3. Platz SGi Löbejün 609 Rg. Der Mannschaftspokal ist der zweite Wanderpokal, der erste wurde 2010 durch den SV Rothenburg zum 3. Mal in Folge gewonnen. Somit verbleibt er im Besitz des Schützenvereins Rothenburg. Der neue Pokal wurde 2011 durch den SV Rothenburg gewonnen und wurde in diesen Jahr an die SGs Darlingerode abgetreten. Unseren Glückwunsch gilt allen Siegern und Platzierten, sowie ein großes Dankeschön den Helfern die zum Gelingen des Ernst-Tarlatt-Gedächtnisschießen beigetragen haben. Mit freundlichen Grüßen Werner Voigt 1. Vorsitzender Drei Siege und ein rotes Leibchen Beim 3. Springen im Rahmen der Nordwestdeutschen Mattenschanzentour, welches am Samstag, dem in Winterberg ausgetragen wurde, konnten die drei teilnehmenden Springer des SFV Rothenburg erneut ihre Sprungkünste unter Beweis stellen. Dem 9-jährigen Pascal Steinert gelang in der AK Schüler 10 unter nicht einfachen Wetterbedingungen (Es regnete mitunter recht stark) ein souveräner Wettkampf. Mit 21,5 und 22 m zeigte er die weitesten Sprünge von der K20-Schanze und wurde mit 215,4 Punkten überlegen Tagessieger. Mit nun zwei Siegen belegt er in der Tour-Gesamtwertung bei Halbzeit den 3. Platz. In der Klasse Schüler 12/13 weiblich bekam die 10-jährige Josephin Laue bereits zu Wettkampfbeginn das Leibchen der Gesamtführenden übergeben, da sich an diesem Tag keine der anderen Springerinnen ihrer Altersklasse von der K44- Schanze zu springen wagte. Auch für Josephin waren es die ersten Sprünge von der recht steilen und anspruchsvollen K44 in Winterberg. Mit guten Weiten von je 34 m im 1. und 2. Durchgang und 138,4 Punkten absolvierte sie einen recht ordentlichen Wettkampf und darf nun mit Stolz das rote Leibchen als Zeichen für den Führenden in der Tour-Gesamtwertung tragen. Für ihre Zwillingsschwester Pauline Laue war die K44-Schanze nach ihrem Trainingsrückstand dieses Mal noch eine kleine Nummer zu groß. Deshalb in der Sonderklasse von der etwas kleineren K32-Schanze startend, zeigte Pauline einen beherzten Wettkampf. Mit guten Sprüngen von 24 und 25 m gewann sie mit 161,0 Punkten deutlich vor der zum Teil um zwei Jahre älteren Konkurrenz aus Willingen. Das dürfte ihr viel Mut und Selbstvertrauen gegeben haben. Ein großer Dank an dieser Stelle an Eik Fricke und Jürgen Duschek vom SK Wernigerode, welche die Betreuung der Rothenburger Springer während der Springen in Willingen und Winterberg übernommen hatten. SFV Rothenburg sucht Skispringer/in Ihr Kind ist mindestens 5 Jahre alt und hat Begeisterung für Skispringen??? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir bieten Ihnen und ihrem Kind ein erfahrenes Trainerteam und eine Schanzenanlage die zu guten Vorraussetztungen führen kann, um der nächste Andreas Wank zu werden. Wir stellen außerdem kostenlos die komplette Ausrüstung für ihr Kind. Kommen Sie einfach mal zu den Trainingszeiten vorbei und schauen sich alles in ruhe an. Infos unter: Patrick Valentin 01 74/ (Vorsitzender des SFV) bei Jens Jungk 01 52/ (Cheftrainer des SFV) oder unter enviam Saalesparkasse Bauer Kita-Nachrichten Nun ist es so weit, der Sommer ist da. Mit unserem Sommerfest leiten wir die Ferien- und Urlaubszeit ein. Die Kinder haben fleißig gebastelt und den Spielplatz mit bunten Lufballons und Girlanden geschmückt. Am 4. Juli war es dann endlich so weit. Das Wetter hattet es gut gemeint mit uns - die Sonne lachte und alle Kinder warteten gespannt auf den Nachmittag Uhr war es dann endlich so weit - alle Eltern waren da - und Frau Samtor konnte das Fest eröffnen. Unser Spielplatz verwandelte sich in ein große Kinderbaustelle, die den Fantansien freien Lauf bot. Vielen Dank dafür an die Firma PAPENBURG!!!, die uns die Materialien zur Verfügung stellten. Kaffee, Kuchen und kalte Getränke standen bereit. Danke an die fleißigen Eltern, die den Kuchen sponsorten, und an Frau Grosser, die bei der Ausgabe tatkräftig unterstützte. Sehr beliebt bei den Kindern war die Zuckerwattemaschine, die uns dir Firma WDI zur Verfügung stellte.

62 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Ein Dankeschön auch an Frau Seifert für das liebevolle Kinderschminken. Das Fest war einfach spitze!!! Frau Samtor, die Erzieherinnen und alle Kinder der Kita Räubernest sagen Danke schön für das Gelingen. Jumbo Volleyballturnier 2012 Am 14. Juli fand das mittlerweile 8. Jumbo Volleyballturnier in der Jumbo Arena in Rothenburg statt. Nach den regenbedingten Ausfällen in den beiden vorherigen Jahren stand die Durchführung auch in diesem Jahr auf Grund der noch am Morgen anhaltenden Regenfälle lange nicht fest. Nach der wetterbedingten Absage um Uhr wurden die Sportler doch noch für Uhr aktiviert und letztendlich sechs Mannschaften nahmen den Spielbetrieb auf. Die gute Vorbereitung beider Spielplätze führte zur schnellen Abtrocknung der Rasenfläche, dafür vielen Dank an die fleißigen Helfer. Sommerfest Die Zuckerwattemaschine Das Kinderschminken

63 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Das gute Niveau aller Spiele führte wieder zu zum Teil sehr knappen Spielergebnissen. Am Schluss setzten sich verdient, bereits zum dritten Mal, die Volleyballer aus Rothenburg als Turniersieger durch. Dazu noch einmal herzlichen Glückwunsch. Das neben dem Sport der Spaß beim Turnier nicht zu kurz kam, freut Sportler und Zuschauer. Kaffee und Kuchen, wie immer von den Jumbo Frauen delikat vorbereitet, fanden zahlreiche Abnehmer. Nach dem Turnier sorgte unser Haus - DJ Wilfried stundenlang für eine tolle Atmosphäre. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, ohne Regen. Turnierergebnis: 1. Platz Volleyballer Rothenburg 2. Platz Schenk s Bande 3. Platz Kießlinge 4. Platz Young Men Rothenburg 5. Platz Jumbo 1 6. Platz Jumbo 2 Sonderpreise der Jury: Beste Jugendmannschaft Young Men Beste Altherrenmannschaft Jumbo 2 (zusammen 372 Jahre!) Jumbo Kulturredaktion Geschäftserfolg Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

64 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Herzlichen Glückwunsch am Herr Jürgen Wilhelm zum 76. Geburtstag am Frau Ursula Klimaschewski zum 89. Geburtstag am Herr Manfred Münz zum 77. Geburtstag am Frau Edith Kleinert zum 71. Geburtstag am Herr Dr. Horst Beckert zum 72. Geburtstag am Herr Werner Kunze zum 82. Geburtstag am Frau Ingeburg Adam zum 74. Geburtstag am Frau Helga Riethmüller zum 74. Geburtstag am Frau Gisela Großmann zum 81. Geburtstag am Herr Willfried Stubenrauch zum 81. Geburtstag am Frau Wilga Döpfer zum 73. Geburtstag am Frau Monika Schenk zum 71. Geburtstag am Herr Wolfgang Rothe zum 80. Geburtstag am Frau Elisabeth Ruppach zum 89. Geburtstag am Frau Ursula Wachtel zum 80. Geburtstag am Frau Dr. Adelheid Solf zum 73. Geburtstag am Frau Johanna Sondermann zum 70. Geburtstag am Frau Helga Fintzel zum 79. Geburtstag am Frau Marlis Herda zum 78. Geburtstag am Herr Hermann Kühlewind zum 82. Geburtstag am Herr Kurt Sondermann zum 71. Geburtstag am Herr Günter Maaß zum 77. Geburtstag am Frau Gisela Kohlmann zum 77. Geburtstag am Frau Ursula Erge zum 80. Geburtstag am Frau Ursula Jummrich zum 74. Geburtstag am Herr Horst Schmidt zum 71. Geburtstag am Frau Marga Hoffmann zum 78. Geburtstag am Frau Erika Sterz zum 73. Geburtstag am Frau Monika Härzer zum 70. Geburtstag am Herrn Horst Parniske zum 79. Geburtstag am Frau Irene Hohmuth zum 93. Geburtstag am Herrn Rainer Lange zum 71. Geburtstag Burgfestprogramm Freitag Uhr Fackelumzug ab Parkplatz Fähre Uhr Disco im Festgewölbe Samstag Uhr Eröffnung des Erzeugermarktes in der Burgstraße Uhr Umzug der Vereine ab Parkplatz Fähre ab Uhr Pilgerpfad zwischen den Kirchen St. Petrus & St. Nikolai ab Uhr Erbsensuppe vor dem Festgewölbe Uhr Blaskapelle Original Heidetaler im Petersgarten Uhr Bootscorso Uhr Kinderanimation mit DJ - Otto im Petersgarten Uhr Preisverleihung Stadtrallye im Petersgarten Abendprogramm Uhr Tanz mit DJ Otto im Burg Café Uhr Tanz mit der Gruppe live time im Festgewölbe Auftritt der Tanzgruppe Magic Style Sonntag 8.30 Uhr Hähne krähen im Vereinsheim des Rassegeflügelzuchtverbandes 9.30 Uhr ökumenischer Gottesdienst zum Burgfest Uhr Wicki Wicki - Programm für alle Kinder in der Burgstraße Uhr Frühschoppen mit den Jagdhornbläsern aus Kloschwitz im Petersgarten Uhr Abschlusskonzert mit dem Soundorchester der Musikschule Fröhlich im Petersgarten Rahmenprogramm: - Rummel an der Saale - Samstag Ponyreiten für Kinder - Samstag Hüpfburg im Petersgarten - Kutschfahrten an der Saale - Präsentation der FFw Wettin in der Burgstraße Änderungen vorbehalten!

65 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Werte Mitglieder der Volkssolidarität Wettin! Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Mitgliederversammlung am 14. August 2012, wie immer um Uhr im Burg-Café. Als Gast begrüßen wir Herrn Orlick aus Halle. Er stellt uns seinen Freizeitführer rund um Halle - Merseburg - Querfurt vor. E. Rindt VS Wettin Schachlehrer/Schachlehrerin ab Oktober gesucht! Seit ca. 2 Jahren treffen sich Schülerinnen und Schüler zum Schachkurs in der Bibliothek. Der Kurs wird gut angenommen. Die Kinder sind mit vollem Eifer dabei. Nur leider scheidet der Schachlehrer Herr Herke im September aus. Aus diesem Grund sind wir auf der Suche nach einem ehrenamtlichen Schachlehrer oder Schachlehrerin für Schüler zwischen 9 und 12 Jahren. Bitte melden Sie sich in der Burg - Bücherei unter / Freitagvormittag: Bänderjagd... mit erfüllen der lustigen Bänderaufgaben, Zuckertüten für die Gummibären und Kartoffelpufferverzehr Freitagabend: Zuckertütenfest... mit einem musikalischen Intermezzo, Löschübungen mit der Feuerwehr, Zuckertütensuche, einem lauten Fußballspiel, leckeren Grillwürstchen und anderen Gaumenfreuden, Hüpfburgspaß, einer Nachtwanderung mit furchteinflößenden Gespenstern und einer Übernachtung im Zelt Samstag: Der Morgen... mit schnellem flüchten vor dem Gewitter, einem gemeinsamen Frühstück und das Ende einer anstrengenden, abenteuerlichen und unvergessenen Woche. Wir bedanken uns bei allen Eltern, Herrn Rothmeier, OBS, Frau E. Thiel, Küche Bergmann (Herr Herold), Silvano Härzer, Taxi Jummrich und der FF Wettin. A. Remmlinger/S. Nestle Liebe Familien R. Erge, Wiecker, M. Erge, Herda, Werner, Czwalinna, Majehrke, Mrachacz, Reichenbach - wir bedanken uns für ihr Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und stets offene Ohren. Ihr Spatzenhaus Neues vom ABC-Club Festwoche mit vielen Höhepunkten Montag: Wandertag nach Kloschwitz... mit Picknick, Wassertreten, Spielplatzerkundung, Pommes, Eis und einer spritzigen Feuerwehrfahrt Dienstag: Fahrradtour nach Dobis... mit Frühstücksbufett, einer kleinen süßen Zwischenmahlzeit, der weißen Wand, Fischkunde und Nudelsalat mit Wiener Würstchen Mittwoch: Zoobesuch in Halle... mit einem vergessenen Rucksack, vielen Tieren, Spielplatzspaß und Mittagessen bei Nieselregen Donnerstag: Besichtigung der Küche Bergmann... mit einer hygienischen Verkleidung, Küchenrundgang, Muffin backen und Pizzagenuss

66 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Lieber Tim, Leolo, Sascha, Philip, Nils, Ole, Ben, Lennard, Liebe Gina, Alina, Leja, Angelina, Ena, Caroline. Die besten Wünsche für einen neuen Lebensabschnitt, dem Sammeln neuer Eindrücke und viele spannende Momente - euer Spatzenhort Wettin - Frau Heene, Frau Schulze Peggy und Nessi Waldschnappschüsse Fotos des Monats

67 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Hortübergabe in Wettin, Könnernsche Str. 22 Nach ca. 15-monatiger Bauzeit war es am endlich soweit. Im Beisein des Landrates des Saalekreises Frank Bannert, der Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Antje Klecar, der Bauamtsleiterin Heike Blume, sowie Ortschafts- und Stadträten,Vertretern der Ortsfeuerwehr Wettin, der beteiligten Baufirmen, des städtischen Bauhofs und der einzelnen Planungsbüros, konnte der Ortsbürgermeister die Schlüssel an die Erzieherinnen der Kita, Spatzenhaus übergeben. Die Bauarbeiten, vom teilweisen Abriß des z. T. einsturzgefährdeten Anbaus (ehem. Saal), bis zu den letzten Arbeiten im Außenbereich - das Gras säen, welches auch noch punktgenau am Vortag rechtzeitig aufging, kamen eigentlich zügig voran. Wenn ein Altbau saniert werden soll kommen immer noch einige Überraschungen im Bauablauf zusätzlich dazu. Das Objekt,Weintraube, ein ehem. Bauerngehöft, Wohnhaus, Gaststätte mit großem Saal, Schulküche und Schulspeisung, Bürogebäude - Wohnungsverwaltung, Architekturbüro, Büro der Volkssolidarität, sowie der SANDUG - dann, nach 2001 erst noch Archiv, anschließend jahrelanger Leerstand, bot sich regelrecht für dieses Vorhaben an. Die Grundschule, die Kita, Kinderkrippe und Schulhort liegen nur wenige Meter voneinander entfernt - die optimale Lösung. Im Bauausschuß der Stadt Wettin machten wir uns Gedanken, was aus diesem Objekt werden könnte. Das einfachste wäre gewesen - Verkauf! - ein Interessent war auch schon da, das wäre aber die unglücklichste Variante gewesen! In diesem Fall kam uns ein glücklicher Umstand zu Hilfe - die alten Horträume in der ehem. Hausmeisterwohnung in der Grundschule wurden zu klein. Vom Amt wurden immer nur Ausnahmegenehmigungen für den befristeten Weiterbetrieb erteilt, dies war auf Dauer nicht haltbar. Der Stadtrat der Stadt Wettin beschloss 2010 den Umbau sowie die Umnutzung der ehem. Gaststätte und Schulspeisung zu Horträumen. Dank auch den Firmen - Danzer, Jahn, Brinkmann, SRT, Wettiner Bauelemente, Raumsanierung J. Zametschnik, Wötzel, Valentin für ihre Spende zur Eröffnung des neuen Hort. Nicht vergessen möchte ich natürlich auch die unkomplizierte Lieferung von Mutterboden für die Außenanlage durch die Agrofarm Domnitz - Christina Naumann - danke! Dank auch den Kollegen des Bauhof, sie haben dem Ganzen hauptsächlich im Außenbereich den letzten Schliff gegeben, wenn wir es eintakten konnten, halfen sie in Abstimmung mit dem Ing. Büro. In diesem Sinn wünsche ich den Kindern und ihren Erzieherinnen viel Spaß in den neuen Räumen. Volker Härzer OBM Das Ing. Büro Thieme aus Dobis wurde gebunden und beauftragt die entsprechenden Planungen zu erstellen. Die Ausführungsplanungen sowie die jeweiligen Vergabebeschlüsse zu den einzelnen Gewerken wurden dann im Bauausschuss bzw. im Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen. Bis auf zwei, kamen alle anderen am Bau beteiligten Firmen aus unserer Stadt! Zum Vergleich, der den Kindern zur Verfügung stehenden Fläche im alten, sowie im neuen Hort, einschließlich Flur, Garderobe, Küche u. Toilette - ca. 92 m 2 stehen ca. 328 m 2 gegenüber! Diesen kleinen Unterschied werden die Kinder wohl gern annehmen. Eine Grundausstattung an Mobilar ist auch vorhanden - wie Regale, Schränke, Tische, Stühle und eine kompl. Küche ebenso wie Garderobenmöbel. Das Obergeschoss wird für unsere Krippenkinder ausgebaut. Der Zugang kommt vom Schulhof über das begehbare Dach in das Gebäude. Ein Durchgang von der Könnernschen Str. zum Schulhof wird es so nicht geben. Die Hortkinder kommen vom Schulhof über die Treppe durch die rechte Eingangstür in den Hort. Durch die Nähe zur Straße musste noch ein Geländer zur Sicherheit der Kinder installiert werden. Wenn alles mit dem Umzug so klappt, kann aller Voraussicht nach in der 31. KW der Hortbetrieb bzw. jetzt die Ferienspiele beginnen. Ein Tag der offenen Tür soll dann auch stattfinden, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Danken möchte ich allen beteiligten Bauleuten und den Planern für die geleistete Arbeit!

68 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Jagdgenossenschaft Wettin Am fand die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wettin statt. Zu TOP 5.: Es wurde einstimmig der Beschluss gefasst, das der Jagdpachtreinertrag 2011/2012 in der Genossenschaftskasse verbleibt. Wer von den nicht Anwesenden die Auszahlung des Jagdpachtreinertrages wünscht, kann dieses binnen 4 Wochen nach Erscheinen des Beschlusses schriftlich beim Vorstand beantragen. Der Vorstand Wettin, den Sportbericht von der VSG Saaletal Wettin e. V. Abteilung Laufen & Fitness Das Wettkampfjahr 2011 ist bis auf noch einige anstehende Advent-, Weihnachts- und Sylvesterläufe im Ausklang. Die Läuferinnen und Läufer der VSG Saaletal Wettin konnten sich, trotz bedingter Krankheits- und Verletzungsausfällen Einiger, auch in diesem Jahr bei allen Laufserien gut in Szene setzen und vordere Platzierungen erkämpfen. Beim Gaensefurther Laufcup verbesserten sich die Wettiner auf den 5. Mannschaftsplatz (2010 = 7.) und Konrad Sterz wurde 3. in der Einzelwertung der männlichen Jugend, den 4. Platz errang Dr. Andreas Berk (AK m 55) und Gesamt 5. wurde Hartmut Franke (AK m 65). Monika Hornung wurde 2. bei den Frauen AK w 65 wie auch Vinora Ramdor bei den Frauen der AK w 50. Die Heidelaufserie beendete Hartmut Franke auch 2011 als Bester der AK m 65. Hier wurde Martin Deparade 3. Mit Dr. Andreas Berk, Konrad Sterz, Anton Richter, Alexander Böhme und Vinora Ramdor platzierten sich weitere Athleten im Vorderfeld und Monika Hornung war hier die Beste. Am Saalekreis-Cup nahmen die Wettiner nur sporadisch teil und errangen demzufolge auch keine nennenswerten Enderfolge. Hervorzuheben ist hier die Teilnahme von Dr. Andreas Berk am Läufer-10-Kampf, den er erfolgreich als einer der Besten seiner AK über 100 m bis zu m bewältigte. Entsprechend der Wohnortzugehörigkeit konnte sich Toni Keller (AK m 20) als Bester des Salzland-Cups durchsetzen und Vinora Ramdor wurde hier Vierte. Bei der Vielzahl von weiteren Wettkampfbeteiligungen errang Toni Keller stets gute bis sehr gute Einlaufergebnisse. Ob in Verona (Italien), Prag (Tschechien), Leipzig oder Magdeburg bei den gut besetzten Halbmarathonläufen oder der Vielzahl von Städte- oder Landschaftsläufen über die kürzeren Distanzen. Sein gewachsenes Leistungsvermögen konnte er jüngst beim Beginn der Halbstundenlaufserie mit einem 2. und einem 1. Platz belegen. Auch Konrad Sterz machte weiterhin gute Fortschritte. So steigerte er seine Bestzeit nahezu über 10 Min. im Halbmarathonlauf und belegte beim Mitteldeutschen in Halle den 3. Platz. Erstmals erreichte er auch mehr als 7000m beim Einstand in die diesjährige Halbstunden-Laufserie in der Brandberge Sporthalle. Heiko Heimann, sehr oft durch operative Eingriffe im Training zurückgeworfen, konnte dennoch seinen Marathonerststart erfolgreich mit einem 3. Platz beim Mitteldeutschen Marathon von Spergau nach Halle durchziehen. Über die Halbmarathondistanz platzierte sich Hartmut Franke als 5. ebenfalls im Vorderfeld. Viele gute Platzierungen wurden weiterhin zwischen dem Rennsteiglauf im Frühjahr und dem Harzgebirgslauf erreicht im Herbst erlaufen. Sie alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.

69 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Anzumerken dennoch ein gut gelungenes verlängertes Trainingswochenende an der Landes-Sportschule in Osterburg und die erfolgreich durchgeführten zwei eigenen Laufveranstaltungen innerhalb des Saalekreis-Cup`s in Wettin im Mai und September am Schweizerling. M. D. Versprochen ist (war) verprochen Vom ersten Bismarckturm-Pokal für die F-Junioren! Gern erinnern sich die Eltern mit ihren Kids, den F-Junioren vom Wettiner SV 1920 e. V., an das Versprechen des Übungsleiters zum Hallenturnier 2012 sich auch im Sommer liebe Gäste einzuladen. Ziel des Vereinsvorstandes war es allen Kindern Gelegenheit zu geben sich wieder auf Augenhöhe im Wettkampf zu beweisen und ihr gelerntes wie gewachsenes Fußball ABC zu demonstrieren so Vizepräsident Silvano Härzer. Dabei ging es im Turnierverlauf vorrangig: Teilnahme war alles. Rührige Eltern und Sponsoren mit Akribie und Eigeninitiative waren schnell gefunden, selbst mit einem eigenen Titel Bismarckturm-Pokal 2012 das Wettiner Wahrzeichen, wurde ein repräsentativer Turniername gefunden. Dazu ohnehin die Begeisterung bei den Jungen und Mädchen, ihren Vorbildern der EM-Tage nachzueifern. Der Einladung folgten gern die Gäste aus Calbe, Ballenstedt, Muldenstein, Dessau und Ostrau. Und, alle Teilnehmer, die Jungen und Mädchen mit ihren begeisterungsfähigen Eltern erlebten viel Spaß und Freude im Wettiner Waldstadion. Sieg und Niederlage spielten eine (fast) untergeordnete Rolle. Wettiner Sportverein 1920 e. V. - Abteilung Fußball Nach einer sehr durchwachsenen Saison 2011/2012 werden wir mit der gleichen Anzahl an Mannschaften in die neue Saison starten. Folgenden Mannschaften nehmen am Spielbetrieb teil: I. Herren Kreisoberliga Trainer: Carsten Deparade Co-Trainer: Lars Schnitzker II. Herren 2. Kreisklasse Trainer: Jens Franke (Staffel 2) A-Junioren Regionalklasse Trainer: Helmut Neigenfink (Staffel 4) Co-Trainer: Maik Neigenfink D- Junioren Kreisklasse Trainer: Joachim Worm (Staffel 1) Co-Trainer: Peter Schumann und Hans-Jürgen Holfeld. F- Junioren Kreisklasse Trainer: Uwe Leibrich, Raik (Staffel 1) Overbeck Co-Trainer: Berno Steindorf, Nick Dohndorf, Toni Markgraf Wir wünschen allen Spielern und Trainern einen guten Start in die neue Saison. Aber bei der Siegerehrung, waren zunächst alle erwartungsvoll, dann die Freude über Medaillen und Urkunden. Sie haben es genossen, erstmals unter dem Beifall ihrer Eltern auf dem improvisierten Podest zu stehen.

70 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr August 2012 Jahrgang 2 Und selbst die diesmal noch als gute Spieler extra geehrt wurden, zeigten ihre kleinen Pokal voller Stolz. Die F-Jugend des Wettiner SV Natürlich gehörte auch Talisman Hatschu zu den Geehrten. Schnell hatte es sich herum gesprochen, das war toll, Nun soll das Turnier 2013 seine Fortsetzung finden. An Interessenten wird es sicher auch dann nicht fehlen. Den Abschluss der Spielsaison bildeten wieder die Kreiskinderund Jugendspiele des Saalekreises. Geburtstage Schifferverein Wettin e. V. Der Schifferverein Wettin e. V. gratuliert recht herzlich: am Herrn Karsten Valentin Erich Müller Vorsitzender Feuerwehr Voller Erwartung fuhren wir, wie immer in einer großen Meute, nach Merseburg. Es war mal wieder so weit, am starteten wir unseren 2. Berufsfeuerwehrtag. Nach dem Treffen um Uhr wurden die Luftmatratzen aufgepustet, Schlafsäcke ausgebreitet, die Vollzähligkeit unserer Ausrüstung überprüft und Sportsachen angezogen. Nach einem leckeren Mittagessen ging es Uhr mit unseren Einsatzfahrzeugen auf den Sportplatz. Hier wurde nach 2 Runden Erwärmung, die Disziplinen Weitsprung, Kugelstoßen, 50 Meterlauf und ein Geschicklichkeitsparcour durchlaufen. Nach einem anstrengenden Turnier, bei dem das Wetter sein Übriges tat und sich Regen, Wind und Sonne abwechselten, konnten wir am Ende mit eine soliden 6. Platz nach Hause fahren und uns in die Sommerpause verabschieden. Da wir das Wort Pause nicht wörtlich nehmen, hier noch ein Hinweis: Einladung zum Probetraining an alle fußballinteressierten Kinder im Alter von 5 bis 8 Jahren Wir trainieren immer Freitag von 15:30 bis 17:00 Uhr (auch in den Sommerferien) auf dem Sportplatz in Wettin Wir freuen uns auf euch Um Uhr waren wir alle top fit und wollten zur Ausbildung ins Gerätehaus fahren, als wir auf einmal einen Einsatzauftrag erhielten. Das erste Chaos war perfekt.

71 Jahrgang 2 8. August 2012 Nr. 8 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Alle mussten sich im Fahrzeug umziehen, bevor wir einsatzbereit starten konnten. Unser 1. Einsatzauftrag lautete Ölspur im Neubau. Nach dem wir am Einsatzort eintrafen, griffen wir zu Ölbindemittel, Besen und Schaufel und absolvierten unseren Einsatz mit Bravour. Als wir gegen Uhr den Einsatz beendeten, begaben wir uns zurück ins Gerätehaus, tranken Kaffee und begannen Uhr mit der Ausbildung Absuchen von Räumen. Wir waren gerade fertig mit der Ausbildung als wir unseren 2. Einsatzauftrag um Uhr erhielten die Schule brennt. Nach Eintreffen am Einsatzort lief alles wie am Schnürchen, die Druckluftatmer wurden angelegt, der Löschangriff aufgebaut. Der Angriffstrupp startete zur Absuche der Schule, da hier noch 2 Personen vermisst gemeldet waren. Nach 10-minütiger Suche wurden die vermissten Personen mittels Tragetuch gerettet. Die Löscharbeiten waren gegen Uhr abgeschlossen. Um Uhr waren wir wieder zurück im Gerätehaus, wo die Fahrzeuge neu mit Schläuchen bestückt und gereinigt wurden. Als alles erledigt war, spielten wir Activity und knabberten die ein oder andere Tüte Süßes. Um Uhr schliefen alle tief und fest. Am Sonntagmorgen wurden wir unsanft geweckt, als es um 7.00 Uhr erneut zum Auftönen der Sirene kam. Unser 4. Einsatzauftrag mit dem Stichwort Tragehilfe auf dem Bismarkturm war für alle der schwierigste, nicht etwa weil es Sonntag früh um 7.00 Uhr war, sondern weil der Aufstieg zum Turm so lang war. Beim Eintreffen fanden wir 2 verletzte Personen vor, welche erst betreut und dann zum Abstieg und Rettung vorbereitet wurden. Auch dieser Einsatz wurde durch die Jugendfeuerwehr erfolgreich absolviert. Nach dieser Anstrengung hatten wir uns unser Frühstück gegen 8.30 Uhr auf jeden Fall verdient. Hiernach stellten wir die Vollzähligkeit unserer Ausrüstung fest und beendeten unseren 2 Berufsfeuerwehrtag um Uhr mit dem Fazit nur gemeinsam sind wir stark. Um Uhr begaben wir uns zurück ins Gerätehaus. Dies war unsere erste Pause an diesem Tag, welche von manchen zu einem kleinem Nickerchen genutzt wurde. Bevor wir das Abendbrot zubereiten konnten, bekamen wir Uhr unseren 3. Einsatzauftrag mit dem Stichwort Ödlandbrand. Mit schweren Füßen sprangen alle in ihre Einsatzbekleidung und die Reise ging ab. Die Rauchentwicklung war schon am Gerätehaus sichtbar (nicht wirklich). Die Löscharbeiten verliefen zügig und reibungslos. Mit Erstaunen stellten wir fest, dass der Besitzer der Wiese, für die schnelle Hilfe uns Würstchen und Toasties gegrillt hatte. Zum krönenden Abschluss gab es noch Knüppelkuchen am Lagerfeuer. An dieser Stelle ein großes Lob an die teilnehmenden Jugendfeuerwehrmitglieder (Celina, Luisa, Viviane, Lucienne, Alina, Vanessa, Jasmin, Ben, Lukas und Florian) für die Umsetzung der erlernten Kenntnisse und den reibungslosen Ablauf der Einsätze. Desweiteren Dank an die Einsatzabteilung für die Vorbereitung der Einsätze (Dieter, Rolf, Peter, Dominik und Robi), die Betreuer (Anne, Daniela, Tristan, Micha und Jens), den Backshop Wettin für den Kuchen, sowie beim Burgcafe Arndt für das leckere Mittagessen. Simon Harzer, Jugendfeuerwehrwart Weitere Bilder unter

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