Preisbekanntgabe bei. Motorfahrzeugen
|
|
- Wolfgang Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Recht Preisbekanntgabe bei Motorfahrzeugen Praxisworkshop ks/cs Kommunikation Schweiz 17. August 2017
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 2
3 3
4 1. Einleitung Was sind die Aufgaben des SECO? Das SECO führt die Oberaufsicht über die PBV. - Instruktionsorgan gegenüber den Kantonen (Weisungen, Kreisschreiben usw.). - Informationsbroschüren für einen einheitlichen Vollzug. - Kontakt mit betroffenen Branchen / Organisationen. - Mitteilungspflicht: Kantonale Strafbefehle / Urteile sind dem SECO mitzuteilen. 4
5 5
6 Broschüren: Arzneimittel und Medizinprodukte Banken Coiffeur, Kosmetik Fernmeldedienste (Telefon, TV, Mobil) Reisen Taxi Tierarzt Zahnarzt Etc. 6
7 1. Einleitung Was sind die Aufgaben der Kantone? Die Kantone sind für den Vollzug der PBV zuständig. - Kontrollen - Verwarnungen - Strafanzeigen bei den zuständigen Behörden 7
8 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 8
9 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die PBV? Die PBV stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. - Zweck des UWG ist die Gewährleistung eines lauteren und unverfälschten Wettbewerbs. - Keine oder irreführende Preise beeinflussen den Wettbewerb in unerlaubter Weise. - Grundsätze im UWG: Pflicht zur Preisbekanntgabe für sämtliche Waren, keine Preisbekanntgabepflicht in der Werbung und Verbot der irreführenden Preisbekanntgabe. 9
10 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV Was ist der Zweck der PBV? - Die PBV präzisiert als Ausführungsverordnung die Grundsätze des UWG. - Zweck der PBV ist es, die Klarheit und Vergleichbarkeit der Preise zu gewährleisten und Irreführung zu verhindern. Wann kommt die PBV zur Anwendung? - Angebot von Waren zum Kauf an Konsumenten. - Angebot von ausgewählten Dienstleistungen an Konsumenten. - An Konsumenten gerichtete Werbung für sämtliche Waren und Dienstleistungen. 10
11 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 11
12 3. Preisangabe am Ort des Angebots Welcher Preis ist anzugeben? Es ist der tatsächlich zu bezahlender Preis in Schweizerfranken bekanntzugeben = Gesamtpreis. Was umfasst der tatsächlich zu bezahlende Preis? - Überwälzte öffentliche Abgaben (z.b. MWST, Mineralölsteuer) - Urheberrechtsvergütungen - Vorgezogene Entsorgungsbeiträge und -gebühren - Nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art Wer muss die Preise bekanntgeben? Alle, welche Motorfahrzeuge zum Kauf an Konsumenten anbieten (z.b. Garagist, Autohändler, Importeur). 12
13 3. Preisangabe am Ort des Angebots Wo ist der Preis anzugeben? Am Ort des Verkaufs (z.b. Garage, Ausstellungsort, Showroom, Schaufenster) am ausgestellten Fahrzeug selber oder in unmittelbarer Nähe. Wie sind die Preise bekanntzugeben? - Bekanntgabe in Zahlen - Klar und gut lesbare Angabe des Preises - Detaillierte Umschreibung des Motorfahrzeugs - Eindeutige Zuordnung von Preis und Produkt - Alles Zubehör, das im Preis inbegriffen ist (z.b. Servicepakete und Garantieleistungen) 13
14 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 14
15 4. Werbung Ist Werbung ohne Preis zulässig? Es besteht keine Pflicht, in der Werbung Preise bekanntzugeben. Was ist bei Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionshinweisen zu beachten? - PBV ist anwendbar. - Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises. - Spezifizierung nach den wesentlichen Kriterien (mindestens Marke, Modell, Typ/Ausführung sowie Hubraum). - Vorschriften betreffend Energieeffizienz-Angaben sind zu beachten. 15
16 4. Werbung Wie muss die Spezifizierung angegeben werden? - Die Angaben müssen gut lesbar sein. - Keine Schriftgrössenvorgabe. Die gute Lesbarkeit richtet sich nach Typ und Format des Werbemittels. - Bei visuell-elektronischen Medien müssen die Angaben genügend lange eingeblendet werden, um die gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Worauf ist in der Werbung noch zu achten? Der Preis muss sich auf das abgebildete oder das mit Worten umschriebene Modell beziehen. 16
17 Beispiel einer korrekten Werbung. 17
18 4. Werbung Wie erfolgt die Spezifizierung bei Werbung in elektronischer Form? - Angaben müssen auch hier gut lesbar sein. - Ein-Klick-Methode ist zulässig. - Für die Spezifizierung kann auf eine Internetseite verwiesen werden, wenn das spezifizierte Angebot mit einem einzigen Klick sofort ersichtlich ist. 18
19 19
20 4. Werbung Dürfen in der Werbung Ab-Preise genannt werden? - Der Ab-Preis ist in der Regel der tiefst mögliche Preis eines Angebots und an bestimmte Bedingungen geknüpft. - Ab-Preise sind zulässig, wenn klar erkennbar ist, unter welchen Spezialkonditionen der Ab-Preis zur Anwendung gelangt. - Das Grundmodell, auf welches sich der Ab-Preis bezieht, muss spezifiziert werden. - Stimmt das abgebildete Modell (Bild) nicht mit dem Ab-Preis- Modell überein, muss auch der Preis und die Spezifikation des abgebildeten Modells angegeben werden. 20
21 Rapido Futura Ab CHF Abgebildetes Modell: Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 140g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Rapido Futura Soft Kaufpreis CHF VVT, Verbrauch: 5.5 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 130g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 28g/km, Energieeffizienz-Kategorie D. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km (unverbindliche Preisempfehlung) Beispiel einer korrekten Werbung. 21
22 4. Werbung Was ist bei Leasingangeboten in der Werbung zu beachten? - Rechtsgeschäfte mit wirtschaftlich gleicher oder ähnlicher Wirkung wie der Kauf unterstehen der PBV. auch Leasingangebote - Leasingangebote erfordern folgende Spezifizierung: - Rate pro Monat - Laufzeit oder Anzahl Raten - Barzahlungspreis - Effektiver Jahreszins - Fahrleistung in km/jahr - Angabe Kaution - Angabe, ob inkl. oder exkl. Vollkasko - Überschuldungshinweis - Bezeichnung der Finanzierungsgesellschaft 22
23 Leasen Sie Ihr neues RAPIDO Diesel-Hybrid Rapido 1.3 VVT-i Hybrid Verbrauch 3.6 l/100km, Benzinäquivalent 4.1 l/100km, CO 2 - Emissionen: 95g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 15g/km, Energieeffizienz-Kategorie A. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Zu nur 3.5% effektivem Jahreszins Barzahlungspreis CHF , monatliche Leasinggebühr CHF 405.-, Laufzeit 36 Monate, max. Fahrleistung km/Jahr. Vollkasko nicht inbegriffen. Kaution 10% des Barzahlungspreises und Rückerstattung nach Vertragsablauf. RapidoLeasing AG. Unverbindliche Preisempfehlung. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumenten führt. Beispiel einer korrekten Werbung. 23
24 4. Werbung Ist die Angabe des Leasingzinses eine Preisangabe? - Ja, der Zins ist ein Entgelt. Der Leasingzins ist deshalb eine Preisangabe*. - Wird in der Werbung ein Leasingzins genannt, müssen die Angaben zum Leasingangebot gemacht und das Fahrzeug spezifiziert werden. *Wikipedia: Der Zinssatz, auch Zinsfuß, ist der in Prozent ausgedrückte Preis. 24
25 0.9% = Preisangabe: Angaben zum Leasingangebot und Spezifizierung des Fahrzeugs erforderlich. 25
26 4. Werbung Wann muss auf eine unverbindliche Preisempfehlung hingewiesen werden? - Hersteller, Importeure und Grossisten dürfen Preise oder Richtpreise bekanntgeben. - In der Regel sind die Richtpreise nicht die tatsächlich zu bezahlenden Preise. - Handelt es sich bei Richtpreisen um unverbindliche Preisempfehlungen, muss deutlich darauf hingewiesen werden. Vorbehalt der Gesetzgebung über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen. 26
27 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 27
28 5. Vergleichspreise Selbstvergleich: Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, vorher gültigen Preis. z.b. Rapido Futura Sport jetzt nur CHF statt vorher CHF Wann ist ein Selbstvergleich zulässig? - Der Anbieter muss die Ware unmittelbar vorher tatsächlich zum Vergleichspreis angeboten haben. - Der Preisvergleich darf halb so lange dauern, wie der Vergleichspreis tatsächlich gehandhabt wurde (Halbierungsregel), maximal jedoch 2 Monate. 28
29 5. Vergleichspreise - Selbstvergleich Rapido Futura Sport CHF statt CHF Variante: Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche 6. Woche 2. Variante: Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat 7. Monat 8. Monat 29
30 5. Vergleichspreise Einführungspreis: Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, später gültigen Preis. z.b. Rapido Futura Sport jetzt zum Einführungspreis von CHF statt CHF Wann ist ein Einführungspreis zulässig? - Der Anbieter muss den Vergleichspreis unmittelbar danach selber tatsächlich verwenden. - Der Vergleich darf halb so lange dauern, wie der Vergleichspreis danach tatsächlich verwendet wird (Halbierungsregel). Der Vergleich darf maximal zwei Monate dauern. - Ankündigung Art des Preisvergleichs 30
31 5. Vergleichspreise Konkurrenzvergleich: Vergleich des eigenen Preises mit demjenigen der Konkurrenz (Marktpreis). Wann ist ein Konkurrenzvergleich zulässig? - Andere Anbieter im zu berücksichtigenden Marktgebiet müssen die überwiegende Menge des gleichen Produkts tatsächlich zum Konkurrenzpreis anbieten. - Hinweis auf die Art des Preisvergleichs. 31
32 5. Vergleichspreise Was ist beim Konkurrenzvergleich noch zu beachten? - Nur identische Produkte dürfen preislich miteinander verglichen werden. - Klarer Hinweis nötig, wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp Dienstleistungen nicht enthält, die beim preislich verglichenen Modell eingeschlossen sind. z.b. kein Gratis-Service für Pflege und Wartung bis km oder 8 Jahre; Garantie für 2 und nicht für 3 Jahre. - Jegliche Irreführung muss ausgeschlossen sein. 32
33 Rapido Futura Sport statt CHF Konkurrenzpreis bei uns für nur CHF Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 -Emissionen: 140g/km, CO 2 - Emissionen aus der Treibstoffund/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Garage Rapido AG, Bern Beispiel einer korrekten Werbung. 33
34 3. Fälle aus der Praxis Unzulässiger Preisvergleich: Konkurrenzvergleich scheitert, da es bei Occasionfahrzeugen keine gleiche Ware geben kann. 34
35 5. Vergleichspreise Weitere Informationen zu den Vergleichspreisen: - Bei fehlender Kennzeichnung des Preisvergleichs wird ein Selbstvergleich vermutet. - Anbieter haben auf Verlangen die Zulässigkeit der Verwendung von Vergleichspreisen glaubhaft zu machen. Ist der Vergleich mit Katalog-, Richtpreisen, UVP etc. zulässig? - Vergleiche mit Katalog-, Richtpreisen, UVP und dergleichen sind grundsätzlich nicht zulässig. - Solche Vergleiche sind nur unter den Voraussetzungen des Konkurrenzvergleichs zulässig, d.h. wenn es tatsächliche Marktpreise sind. 35
36 5. Preisreduktionen Was sind Preisreduktionen? - Rabatte, Zugaben, Eintausch- und Rücknahmeangebote, Cash-Back - z.b. 15%, ½ Preis, Fr Rabatt - Nicht erfasst sind verbale Reduktionshinweise. z.b. «Kaufen Sie den neuen Rapido Futura Sport zu einem günstigen Preis» Was ist bei Preisreduktionen zu beachten? - Es gelten die gleichen Voraussetzung wie für Vergleichspreise (Selbstvergleich, Einführungspreis oder Konkurrenzvergleich). - Zusätzlich ist der tatsächlich zu bezahlende Preis (Preisbekanntgabepflicht) anzugeben und das Angebot ist zu spezifizieren (Spezifizierungspflicht). 36
37 Rapido Futura Sport CHF statt CHF Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 140g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Beispiel einer korrekten Werbung. 37
38 Profitieren Sie jetzt vom Rapido Preisvorteil! Preisvorteil Fr bis Je nach Modell sparen Sie Fr bis Fr beim Kauf eines neuen Rapido z. B. Rapido Futura Soft 1,2 VVT, Verbrauch: 5.5 l/100 km, CO2-Emissionen: 130 g /km, CO2- Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 28 g/km, Energieeffizienz-Kategorie D, Verkaufspreis Fr abzüglich Preisvorteil Fr , Preis: Fr z.b. Rapido Diesel-Hybrid 1,3 VVT-i Hybrid, Verbrauch: 3,6 l/100 km, (Benzinäquivalent 4.1 l / 100 km); CO2-Emissionen: 95 g/km, CO2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 15 g/km, Energieeffizienz-Kategorie A, Verkaufspreis Fr abzüglich Preisvorteil Fr , Preis: Fr (Durchschnitt aller Neuwagen: 134 g CO2 /km). Unverbindliche Preisempfehlungen. Beispiel einer korrekten Werbung. 38
39 5. Preisreduktionen Wann gilt bei Preisreduktionen eine Ausnahme von der Preisbekanntgabe- und der Spezifizierungspflicht? - Einheitliche Reduktionssätze auf mehrere Produkte, verschiedene Produkte, Produktegruppen oder Sortimente - z.b. 10% Eintauschaktion auf dem ganzen Fahrzeugsortiment - Einheitliche Reduktionsbeträge auf mehrere Produkte, verschiedene Produkte, Produktegruppen oder Sortimente. - z.b. CHF Rabatt auf die Modellreihe Rapido Futura 39
40 Beispiel einer korrekten Werbung. 40
41 Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Waren 4. Werbung 5. Vergleichspreise 6. Fragen aus der Praxis 41
42 6. Fragen aus der Praxis 1. Wer darf resp. muss den Zusatz «unverbindliche Preisempfehlung» verwenden? Hersteller, Importeure und Grossisten. 2. Ein in der Werbung abgebildetes Fahrzeug enthält Sonderausstattungen. Es wird mit einem Ab-Preis geworben. Wie erfolgt die Spezifikation? Preis und Spezifikation für abgebildetes Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Ab-Preis-Fahrzeug. 42
43 6. Fragen aus der Praxis 3. Ein in der Werbung abgebildetes Fahrzeug enthält Sonderausstattungen. Es wird mit einem Ab-Preis geworben. In der Subline wird noch ein weiteres Fahrzeug genannt. Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation für abgebildetes Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Ab-Preis-Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Fahrzeug aus der Subline. 43
44 6. Fragen aus der Praxis 4. Wie gestaltet sich das Legal bei einem Leasing? 3.5% effektiver Jahreszins Barzahlungspreis CHF monatliche Leasinggebühr CHF 405. Laufzeit 36 Monate max. Fahrleistung km/jahr Vollkasko nicht inbegriffen. Die Kaution beträgt 10% des Barzahlungspreises und wird nach Vertragsablauf zurückerstattet. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. RapidoLeasing AG. 44
45 6. Fragen aus der Praxis 5. Wie gestaltet sich das Legal bei einem Leasing mit Eintauschprämie? Konditionen Eintauschprämie. Alle notwendigen Leasingangaben wie in Frage 4 aufgezeigt. Das Leasing wird anhand des Barzahlungspreises berechnet (Barzahlungspreis = Kaufpreis minus die Eintauschprämie). 6. Werbung mit den Modellen BMW 1er, 2er, 3er,4er und 5er. Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation des günstigsten Modells. Preis und Spezifikation des teuersten Modells. 45
46 6. Fragen aus der Praxis 7. Werbung mit den Modellen BMW 1er, 2er, 3er,4er und 5er. Die Modelle haben unterschiedliche Rabatte (17%, 19% etc.). Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation des günstigsten Modells. Preis und Spezifikation des teuersten Modells. Klare Kommunikation, welcher Rabatt für welches Modell gilt. Preis und Spezifikation aller beworbenen Rabatte (d.h. ein Beispiel pro Rabatt). 8. Welche Vorgaben sind in der Radiowerbung zu beachten? Auch Radiowerbung fällt unter die PBV. Es gelten somit die gleichen Vorgaben wie bei Print- oder Internetwerbung. 46
it-recht kanzlei münchen
von Mag. iur Christoph Engel E-Commerce in der Schweiz: Richtig Werben mit Preisen und Preisnachlässen Wer im Onlinehandel auch die Schweiz als Absatzmarkt für sich gewinnen möchte, wird dort natürlich
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 10. Mai 1987 (ersetzt das Informationsblatt vom 10.2.1981) Preisbekanntgabe im Garagengewerbe Für das Garagegewerbe
MehrPreisbekanntgabe in Textilreinigungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe in Textilreinigungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. September 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen und Zweck
MehrPreisbekanntgabeverordnung PBV. Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge
Preisbekanntgabeverordnung PBV Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge Inhaltsverzeichnis 2 In der Broschüre verwendete Abkürzungen und Begriffe 3 Ziele und Geltungsbereich der PBV 4 Grundsätze der Preisanschrift
MehrPreisbekanntgabe für Arzneimittel und Medizinprodukte. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe für Arzneimittel und Medizinprodukte Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. April 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 942.211 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 1. Juli 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 16a, 17
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 942.211 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 1. April 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 17 und
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 240.12 Jahrgang 2017 Nr. 227 ausgegeben am 1. September 2017 Verordnung vom 29. August 2017 über die Abänderung der Preisbekanntgabeverordnung Aufgrund von Art. 17,
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 17 und 20 des Bundesgesetzes
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 942.211 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 17. Februar 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 17 und
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 1. April 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 17 und 20 des Bundesgesetzes
MehrPreisbekanntgabeverordnung PBV. Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge
Preisbekanntgabeverordnung PBV Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge Inhaltsverzeichnis 2 In der Broschüre verwendete Abkürzungen und Begriffe 3 Ziele und Geltungsbereich der PBV 4 Grundsätze der Preisanschrift
MehrPreisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. Juni 2004 1. Rechtliche Grundlagen Die PBV (SR 942.211)
MehrBMW Financial Services. Freude am Fahren. Leasing BMW ULTIMATE. 3.9% LEASING 100% PLEASURE.
BMW Financial Services Leasing Freude am Fahren BMW ULTIMATE. 3.9% LEASING 100% PLEASURE. BMW 116i 5-Türer ab CHF 286. mtl. Fahrzeugpreis CHF 31 500.- Fahrzeugpreis (Katalogpreis CHF 34 500.- abzüglich
MehrErfüllen Sie sich Ihren Traum. Jetzt mit einem Performance Leasing zu 4,4%. Vorbeikommen, einsteigen, losfahren.
bis auf Widerruf für alle Cayenne Modelle (Neuwagenbestellungen). Preisbeispiel: Porsche Cayenne Diesel, Listenpreis CHF 85 400., Laufzeit 48 Monate, CHF 920., effektiver Zinssatz 4,49%, Vollkasko nicht
MehrPreisbekanntgabe, Werbung sowie ausgewählte Aspekte des Lauterkeitsrechts für den Onlinehandel mit Waren
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) vom 11. Dezember 1978 und Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 Preisbekanntgabe, Werbung sowie ausgewählte Aspekte
MehrPREISBEKANNTGABEVERORDNUNG
WEGLEITUNG FÜR DIE PRAXIS 20% Rabatt PREISBEKANNTGABEVERORDNUNG WEGLEITUNG FÜR DIE PRAXIS INHALT INHALTSVERZEICHNIS Seite PBV-Artikel Warum braucht es eine Preisbekanntgabeverordnung und wo überall gilt
MehrKorrekte Mengen- und Preisangaben Informationsbroschüre für den Handel
Korrekte Mengen- und Preisangaben Informationsbroschüre für den Handel ml cm kg cl m 5.90 CHF g cl Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite 2 Ziele 3 Begriffe / Abkürzungen 4 Pflicht zur Anschrift von Menge und
MehrVerordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) 1 942.211 vom 11. Dezember 1978 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 16, 16a, 17
MehrVerordnung vom 1. Juli 1998 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte
BUWAL OFEFP UFAFP SAEFL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio Swiss Agency
MehrPreisbekanntgabe und Werbung für Fernmeldedienste. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe und Werbung für Fernmeldedienste Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. Februar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen
MehrVom 17. bis 19. Januar bei Ihrem Dacia Partner. Jetzt profitieren: 0,9% Leasing Platinum
Dacia Tage Vom 17. bis 19. Januar bei Ihrem Dacia Partner. Jetzt profitieren: 0,9% Leasing Dacia Duster Der beliebte 4x4 mit starker Leistung. Ab Fr. 11 990. Auch als 4x4 erhältlich mit 3 Antriebsmodi:
MehrErläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Vernehmlassungsverfahren 10. Mai 2010
MehrPreisbekanntgabeverordnung. wegleitung für die Praxis ??? Bluse CHF 80. s t a t t !!!
Preisbekanntgabeverordnung wegleitung für die Praxis 4 5 0??? Bluse CHF 80. s t a t t!!! i 45.10 Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Warum braucht es eine Preisbekanntgabeverordnung und wo gilt
MehrPreisbekanntgabeverordnung. Wegleitung für die Praxis P B V ??? Bluse CHF 80. statt !!!
Preisbekanntgabeverordnung Wegleitung für die Praxis 4 5 0 P B V??? Bluse CHF 80. statt!!! i ? %? 45.10 Inhalt Warum braucht es eine PBV und wo gilt sie? Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Die PBV hat
MehrErläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Vernehmlassungsverfahren 10. Mai 2010
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe für Notariatsdienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. April 2012 (aktualisiert Dezember 2015) 1. Rechtliche Grundlagen
MehrPreisbekanntgabe für Notariatsdienstleistungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe für Notariatsdienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. April 2012 1. Rechtliche Grundlagen und Zweck 2. Anwendungsbereich
MehrOPEL JAHRE GEBAUT FÜR UNS ALLE. WIR HABEN GEBURTSTAG, SIE WERDEN BESCHENKT. FEIERN SIE UNSER 120 JUBILÄUM MIT UNSEREN PAKETEN FÜR CHF 120.
FRÜHJAHR 2019 OPEL JAHRE 120 GEBAUT FÜR UNS ALLE. WIR HABEN GEBURTSTAG, SIE WERDEN BESCHENKT. FEIERN SIE UNSER 120 JUBILÄUM MIT UNSEREN PAKETEN FÜR CHF 120. RAUS INS ABENTEUER GRANDLAND X AB CHF 30'450.
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz
K2 Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz a. Grundlagen b. UWG c. Unlautere Handlung d. Allgemeine Auslegungsregeln e. vs. Unlauter f. Kartelle g. Übertreibungen
MehrEINFACH FINANZIEREN. EINFACH FAHREN. WÄHLEN SIE IHRE LÖSUNG. WIR MACHEN ALLES FÜR SIE.
EINFACH FINANZIEREN. EINFACH FAHREN. WÄHLEN SIE IHRE LÖSUNG. WIR MACHEN ALLES FÜR SIE. MEHR FLEXIBILITÄT MEHR AUSWAHL Ihr neues Auto steht schon bei uns. Bei 600 Autos von 40 Marken ist das auch kein Wunder.
MehrPreisbekanntgabeverordnung PBV. Wegleitung für die Praxis statt !!!
Preisbekanntgabeverordnung PBV Wegleitung für die Praxis 2019 4 5 0 statt!!! i 45.10 Inhalt 2 Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Ziele, gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich der PBV 4 Art. 1 2 Preisanschrift
MehrPreisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. April 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen
MehrPreisbekanntgabeverordnung PBV. wegleitung für die Praxis 2012. statt !!!
Preisbekanntgabeverordnung PBV wegleitung für die Praxis 2012 4 5 0 statt!!! i 45.10 % Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Ziele, gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich der PBV 4 Art. 1 2 Verantwortlichkeit,
MehrZu Sonderangeboten und Werbung mit reduzierten Preisen
Beachten Sie bitte vorab: Waren, für welche eine gesetzliche Preisbindung besteht (zb Bücher, Tabak, Arzneimittel dürfen Sie nicht zu reduzierten Preisen anbieten. 1. Sonderangebote Sonderangebote sind
MehrPrivatkundenangebote der PSA BANK Österreich, Niederlassung der PSA BANK Deutschland GmbH, gültig bis auf Widerruf.
Die Aktion von Peugeot Austria GmbH ist gültig für Privatkunden bei teilnehmenden Händlern bei Kauf und Zulassung des Peugeot Neufahrzeugs von 02. 05. bis 30. 06. 2018 bzw. bis auf Widerruf und beinhaltet
MehrHEBEN SIE SICH VON DER MASSE AB DIE NEUEN MODELLE SIND DA
HEBEN SIE SICH VON DER MASSE AB DIE NEUEN MODELLE SIND DA The Maserati of SUVs. Maserati Levante 100 % Sports Utility Vehicle, 100 % Maserati. Bereit für alles, was voraus liegt. Der Levante dominiert
Mehr4 geschenkte Winterräder bei Leasing. Vom 22. bis 24. März bei Ihrem Dacia Partner. Jetzt profitieren: Dacia ist Preis-LeistungsSieger 2018.
Dacia Tage Vom 22. bis 24. März bei Ihrem Dacia Partner. Jetzt profitieren: BEST BRANDS 8 Dacia ist Preis-LeistungsSieger 2018. 4 geschenkte Winterräder Neuer Dacia Duster Mehr Duster denn je. Ab Fr. 14
MehrDIE TREND-MODELLE VON TOYOTA LASSEN SIE SICH VON DEN SENSATIONELLEN ANGEBOTEN ÜBERZEUGEN UND PROFITIEREN SIE VON BIS ZU CHF
DIE TREND-MODELLE VON TOYOTA LASSEN SIE SICH VON DEN SENSATIONELLEN ANGEBOTEN ÜBERZEUGEN UND PROFITIEREN SIE VON BIS ZU CHF 5 700. KUNDENVORTEIL VOLLAUSSTATTUNG, SPITZENQUALITÄT UND UNSCHLAGBARER SERVICE
MehrPorsche Servicepaket. Rundum bestens versorgt
Porsche Servicepaket Rundum bestens versorgt Wenn Sie sich beim Kauf Ihres Porsche gleichzeitig auch für das Servicepaket entscheiden, erhalten Sie einen Gutschein im Wert von CHF 150. für unsere Accessoires
MehrPreisbekanntgabe und Werbung: Bank- und bankähnliche Dienstleistungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe und Werbung: Bank- und bankähnliche Dienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. Januar 2006 1. Rechtliche Grundlagen
MehrFiat und Abarth Partnerprogramm exklusiv für Mitarbeiter des BM.I
Wien, im Mai 2017 Fiat und Abarth Partnerprogramm exklusiv für Mitarbeiter des BM.I Als BM.I. Mitarbeiter erhalten Sie auf den bei FCA Motor Village Austria GmbH verhandelten Preis zusätzlich 2 % Bonus
MehrBusiness Ihre Vorteile für Firmen- und Geschäftswagen
Business Ihre Vorteile für Firmen- und Geschäftswagen Flottenkunden profitieren bei Mercedes-Benz von besonderen Angeboten und Leistungen bereits ab der ersten Einheit. Bei uns kommen Sie in den Genuss
MehrPreisbekanntgabeverordnung. wegleitung für die Praxis ??? Bluse CHF 80. s t a t t !!!
Preisbekanntgabeverordnung wegleitung für die Praxis 4 5 0??? Bluse CHF 80. s t a t t!!! i 45.10 % Inhalt Warum braucht es eine PBV und wo gilt sie? Inhaltsverzeichnis Seite PBV-Artikel Die PBV hat drei
MehrGESAMTPREISLISTE SEPTEMBER 2018
GESAMTPREISLISTE SEPTEMBER 2018 MAZDA2 G75 Emotion 55 (75) 135 5-Gang 4,9 111 4 14.190,- G75 Challenge 55 (75) 135 5-Gang 4,9 111 4 15.790,- G75 Takumi 55 (75) 135 5-Gang 4,9 111 4 17.990,- G90 AT Attraction
MehrGESAMTPREISLISTE JÄNNER 2019
GESAMTPREISLISTE JÄNNER 2019 MAZDA Ḃ MAZDA ḃ SPORT 2018 G75 Emotion 55 / 75 135 5-Gang 4,9 111 4 14.190 G75 Challenge 55 / 75 135 5-Gang 4,9 111 4 15.790 G75 Takumi 55 / 75 135 5-Gang 4,9 111 4 17.990
MehrDie Swiss Trend-Modelle von Toyota
Die Swiss Trend-Modelle von Toyota Die Toyota Automobile haben sich seit je durch Spitzenqualität, höchste Sicherheit, Technologieführerschaft, umfassende Serviceleistungen und Vollausstattung schon in
MehrDIE BESTEN FAHRSCHUL-ANGEBOTE VON TOYOTA
DIE BESTEN FAHRSCHUL-ANGEBOTE VON TOYOTA Der neue Yaris Trend Chic macht Schule Das komplette Yaris Fahrschulpaket im Wert von CHF 3 340. inklusive: 4 Winter-Kompletträder So trendig sich der Yaris ohnehin
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Preisbekanntgabe und Werbung für telefonische Mehrwertdienste Verordnung vom 11. Dezember 1978
MehrFiat, Abarth, JEEP, Alfa Romeo Partnerprogramm exklusiv für Mitarbeiter des BM.I
Wien, im Mai 2017 Fiat, Abarth, JEEP, Alfa Romeo Partnerprogramm exklusiv für Mitarbeiter des BM.I Als BM.I. Mitarbeiter erhalten Sie auf den bei FCA Motor Village Austria GmbH verhandelten Preis zusätzlich
MehrPEUEGOT SummerDrive Die besten Angebote unter der Sonne
PEUEGOT SummerDrive Die besten Angebote unter der Sonne Leasingangebot für Verbraucher gemäß 1 KSchG für die Peugeot PKW-Modelle ausgen. Partner Electric und ion. Max. Laufzeit 36 Monate, Sollzinssatz
MehrSonderkonditionen für Mitglieder des BLLV.
z.b. Polo Highline 1.6 TDI 70 kw (95 PS) 5-Gang Radio Composition Media Klimaanlage Leichtmetallräder Leder-Multifunktionslenkrad Sport-Komfortsitze vorn Fußgängererkennung Ambientebeleuchtung u.v.m. UVP
MehrBe first. Drive electric. >> smart EQ fortwo und forfour.
Be first. Drive electric. >> smart EQ fortwo und forfour. >> Neue Energie für die Stadt. >> Be first. Blicken Sie der Zukunft nicht einfach entgegen. Gestalten Sie sie mit! Setzen Sie sich an die Spitze
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe
MehrUrteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht
Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht vom 7. Februar 2012 (460 11 129) Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Auskunftspflicht bei irreführendem
MehrGESAMTPREISLISTE APRIL 2018
GESAMTPREISLISTE APRIL 2018 MAZDA2 G75 Emotion 55 (75) 135 5-Gang 4,7 110 4 13.990,- G75 Challenge 55 (75) 135 5-Gang 4,7 110 4 15.590,- G75 Takumi 55 (75) 135 5-Gang 4,7 110 4 17.390,- G90 AT Attraction
MehrGESAMTPREISLISTE JÄNNER 2018 JETZT NEU: DER MAZDA CX-5 ALS 194 PS BENZINER MIT ZYLINDERABSCHALTUNG UND I-ACTIV AWD
GESAMTPREISLISTE JÄNNER 2018 JETZT NEU: DER MAZDA CX-5 ALS 194 PS BENZINER MIT ZYLINDERABSCHALTUNG UND I-ACTIV AWD MAZDA2 MAZDA3 SPORT G75 Emotion 55 (75) 135 5-Gang 4,7 110 4 13.790,- G75 Challenge 55
MehrS line 2.0 TDI 110 kw (150 PS) multitronic ,00 oder Rate z.b. mtl. 143,81 mit VarioCredit i
Gebrauchtwagensuche 157 Treffer Audi A4 Avant S line 2.0 TDI 110 kw (150 PS) multitronic 21.990,00 oder Rate z.b. mtl. 143,81 mit Leistung: 110 kw (150 PS), 55.200 km, EZ: 03/2015 Kraftstoffverbrauch komb.¹:
MehrPorsche Panamera (PDK) Motorleistung: 228 kw (310 PS). Treibstoff-Normverbrauch: gesamt 8,5 l/100 km. CO 2. -Ausstoss: 199 g/km.
Jetzt mit einem Performance Leasing zu 3,9%. bis auf Widerruf für alle Panamera Modelle (Neuwagenbestellungen). Preisbeispiel: Porsche Panamera, Listenpreis CHF 101 700., Laufzeit 48 Monate, CHF 1 096.,
MehrPorsche 911 Carrera (PDK) Motorleistung: 257 kw (350 PS). Treibstoff-Normverbrauch: gesamt 8,2 l/100 km. CO 2. -Ausstoss: 191 g/km.
Jetzt mit einem Performance Leasing zu 3,9%. bis auf Widerruf für alle 911 Carrera Modelle Neuwagenbestellungen (Ausnahme: GT3). Preisbeispiel: Porsche 911 Carrera, Listenpreis CHF 110 400., Laufzeit 48
MehrVOLVO V60 EXECUTIVE VOLVO V60 CROSS COUNTRY EXECUTIVE
VOLVO V60 EXECUTIVE VOLVO V60 CROSS COUNTRY EXECUTIVE PROFITIEREN SIE JETZT VON EINEM PREISVORTEIL VON BIS ZU CHF 16 850. VOLVO V60 D4 AWD JETZT FÜR CHF 45 900. EXECUTIVE Was auch immer gerade ansteht:
MehrPreisbekanntgabe und Werbung für telefonische Mehrwertdienste. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe und Werbung für telefonische Mehrwertdienste Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. Juni 2004 1. Rechtliche Grundlagen Die PBV
Mehrab 219,-- ab 275,-- ab 335,-- ab 359,-- ab 375,--
Bei Kauf und Zulassung eines Peugeot CROSSWAY-Modells von 01. 03. 30. 04. 2019 wird ein modellabhängiger Kundenvorteil von bis zu 5.000, gewährt. Die Aktion von Peugeot Austria GmbH ist gültig für Privatkunden
Mehr3/3 Finanzierung jetzt für alle Dacia Modelle! 1
Dacia Duster 3.957, Unverbindlich empfohlene e, inkl. NoVA & Ust zzgl. Auslieferungspauschale 26,- brutto (exkl. NoVa), bei Kauf und Zulassung bis 30.4.209. ) Berechnungsbeispiel 3/3 Finanzierung: Duster
MehrMuggenbühlstrasse Zürich-Wollishofen Telefon 044 /
Ernst Bachmann Muggenbühlstrasse 15 8038 Zürich-Wollishofen Telefon 044 / 482 11 45 Täglich ab 9 Uhr geöffnet Grümpi 2014 Ach, hätte ich doch Kontaktlinsen von Daltri Optik! Gestaltung: Gürth Kontaktlinsen-Abklärung
MehrŠKODA. UNSER EXTRA FÜR SIE.
ŠKODA. UNSER EXTRA FÜR SIE. 02 03 04 DER ŠKODA CITIGO SPORT. 06 Der ŠKODA CITIGO Sport. Serienmäßig mit Panorama-Glasdach, einem sportlichen Interieur und dynamischen Leichtmetallfelgen! Auch als G-TEC
MehrIhr BMW X6 xdrive30d mybmw.ch/x8e7j1x2
Ihr BMW X6 xdrive30d mybmw.ch/x8e7j1x2 www.bmw.ch Seite 1/ 9 Modell BMW X6 xdrive30d 190 kw [258 PS] Kombinierter Verbrauch 6.0 l/100km [1] CO 2 -Emission 159.0 g/km [1] Benzin Äquivalent 6.7 l/100km [1]
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Preisbekanntgabe und
MehrIhr BMW 220i Gran Tourer.
Ihr BMW 220i Gran Tourer. 23.04.2018 Modell Preis [3] BMW 220i Gran Tourer. 36.550,00 Motorleistung: 192 PS Kapazität: 1.998 ccm Verbrauch: 5,8 l/100km [1] CO2-Emission: 132 g/km [1] Kraftstoffverbrauch
MehrPreise zum Dahinschmelzen. Sommer Aktion. Golf Comfortline 1.2 TSI
Preise zum Dahinschmelzen. Preisvorteil 5.161 ¹, ³ Sommer Aktion. Preisvorteil 5.634 ¹, ³ Polo ALLSTAR 1.0 44 kw (60 PS) 5-Gang EZ 06/2016, 100 km Kraftstoffverbrauch, l/100 km: innerorts 6,4/ außerorts
MehrIhr BMW X5 xdrive40d mybmw.ch/o6s0b4w8
Ihr BMW X5 xdrive40d mybmw.ch/o6s0b4w8 www.bmw.ch Seite 1/ 11 Modell BMW X5 xdrive40d 230 kw [313 PS] Kombinierter Verbrauch 6.0 l/100km [1] CO 2 -Emission 159.0 g/km [1] Benzin Äquivalent 6.7 l/100km
MehrIhr BMW X4 xdrive 20d mybmw.ch/t8n9w8y6
Ihr BMW X4 xdrive 20d mybmw.ch/t8n9w8y6 www.bmw.ch Seite 1/ 11 Modell BMW X4 xdrive 20d 140 kw [190 PS] Kombinierter Verbrauch 5.2 l/100km [1] CO 2 -Emission 136.0 g/km [1] Benzin Äquivalent 5.8 l/100km
Mehr1. GELTUNGSBEREICH GRUNDENTGELT AUSKUNFT Elektronischer Datenbezug Geoinformationen 3 3. MINIMALENTGELT 3 4. KANTONALE GEBÜHREN 3
Preisliste Kreditinstitute Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. GRUNDENTGELT AUSKUNFT 2 2.1 Elektronischer Datenbezug 3 2.2 Geoinformationen 3 3. MINIMALENTGELT 3 4. KANTONALE GEBÜHREN 3 5.
MehrKennzeichnungspflichten nach der Neuauflage der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 8. Juli 2011
Hinweise an den Fahrzeugen Hinweis am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe, der deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann Offizieller Kraftstoffverbrauch, spezifische CO2-Emissionen
MehrVernichten von pyrotechnischen Gegenständen. Merkblatt Sprengwesen / Pyrotechnik
Vernichten von pyrotechnischen Gegenständen Merkblatt Sprengwesen / Pyrotechnik Stand 1. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 3 3 Begriffsbestimmungen... 3 4 Rückschub
MehrVollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)
1. Januar 2018 Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV) Energieverbrauchskennzeichnung und Effizienzvorschriften BFE 2016 1/8
MehrSonderkonditionen für Mitglieder des BLLV.
Ihre Vorteile als BLLV-Mitglied liegen auf der Hand: vergünstigte Konditionen bei Kauf, Finanzierung & Leasing Zulassungsservice für nur 99,- inkl. Wunschkennzeichen vergünstigte Frachtkosten (Abholung
MehrFachverband Hotellerie. Fake Postings - Gefälschte Identität
Fachverband Hotellerie Fake Postings - Gefälschte Identität Information, 13. Juli 2015 Informationen über Zulässigkeit und Grenzen, aktuelle Rechtslage und Grundsätze bei Social Media Marketing Die Zulässigkeit
MehrIhr BMW X1 sdrive18i.
Ihr BMW X1 sdrive18i. 25.04.2018 Modell Preis [3] BMW X1 sdrive18i. 32.350,00 Motorleistung: 140 PS Kapazität: 1.499 ccm Verbrauch: 5,8 l/100km [2] CO2-Emission: 132 g/km [2] Kraftstoffverbrauch kombiniert:
MehrIHRE FLOTTE IST UNSER BUSINESS.
Der OPEL ASTRA Der OPEL MOKKA Der OPEL ZAFIRA IHRE FLOTTE IST UNSER BUSINESS. Der OPEL INSIGNIA Leasingangebote des Autopark Borsdorf für Firmen- und Gewerbekunden IHRE FLOTTE IST UNSER BUSINESS. 1) Full-Service-Leasing
MehrVergleichende Werbung
Vergleichende Werbung Mag. Hannes Seidelberger Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Das Verbot Wechselvolle Entwicklung Ursprünglich keine eigene Regelung im UWG Verbotsprinzip durch Rechtsprechung
MehrMeine 20% Preisvorteil. Meine Service VorteilsKarte. Für viele Mercedes-Benz Modelle.
Meine 20% Preisvorteil. Meine. Für viele Mercedes-Benz Modelle. Sparen Sie beim Preis. Aber nicht bei der Qualität. Ihr Mercedes ist schon einige Jahre und Kilometer unterwegs. Wir sorgen gern dafür, dass
MehrIhr BMW 116d (5-Türer) mybmw.at/z4j6t0o1
Ihr BMW 116d (5-Türer) mybmw.at/z4j6t0o1 www.bmw.at Seite 1/ 7 Modell BMW 116d (5-Türer) 85KW [116 PS] NoVA 5% Verbrauch Kombiniert 4.5 l/100km [1] CO 2 -Emission 117.0 g/km [1] Getriebe Manuelles Getriebe
MehrMeine 20% Preisvorteil. Meine Service VorteilsKarte. Für viele Mercedes-Benz Modelle.
Meine 20% Preisvorteil. Meine. Für viele Mercedes-Benz Modelle. Sparen Sie beim Preis. Aber nicht bei der Qualität. Ihr Mercedes ist schon einige Jahre und Kilometer unterwegs. Wir sorgen gern dafür, dass
MehrŠKODA AUTO Deutschland GmbH
ŠKODA AUTO Deutschland GmbH Datum 09.02.2016 Der erste Schritt ist gemacht! Ihre Wunschkonfiguration: Octavia 1,8l TSI 132 kw 6-Gang L&K Werfen Sie jetzt einen Blick in die Zukunft. Sehr geehrte Damen
Mehr19.990,- EUR inkl. 19 % Mwst. Ford EcoSport EcoSport 1.0 EcoBoost ST-Line 25% autohaus-am-spitzacker.de. Preis:
Tageszulassung EU-Fahrzeug 08.2018 Erstzulassung 10 KM Leistung 92 kw (125 PS) Hubraum 998 ccm Kraftstoff Benzin Getriebe 6-Gang Handschaltung Verbrauch kombiniert 5,2 l/100km innerorts 6,2 l/100km außerorts
MehrDer neue Volvo V40 Dynamic. MADE BY SWEDEN
Der neue Volvo V40 Dynamic MADE BY SWEDEN www.v40dynamic.ch DIE UNBESCHWERTESTE ART EIN AUTO ZU BESITZEN Ihre Vorteile auf einen Blick: Volvo V40 Dynamic jetzt für CHF 30 900. 2.9% Aktionsleasing von Volvo
MehrSonderkonditionen für Mitglieder des BLLV.
Audi Junge Fahrer Programm 1.000,- Zusatzprämie für Fahrer zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr. Gültig bis 30.09.18 z.b. Audi A1 Sportback 1.0 TFSI ultra 70 kw (95 PS) 5-Gang Navigationspaket Xenon plus
MehrIhr BMW 318i Touring.
Ihr BMW 318i Touring. 07.01.2019 Modell BMW 318i Touring. 35.10 Motorleistung: 136 PS Hubraum: 1.499 ccm Verbrauch: 6,3 l/100km [2] CO2-Emission: 143 g/km [2] Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,3 l/100km
MehrDer neue Golf Variant. der erfolgsfaktor in ihrem aussendienst.
Der neue Golf Variant. der erfolgsfaktor in ihrem aussendienst. Der hat Platz in Ihrer Flotte. So viel Dynamik. So viel Eleganz. So viel Sportlichkeit. Der Fall ist klar: Hier handelt es sich um den neuen
MehrLEASING Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft
MehrIhr BMW 530e iperformance Limousine.
Ihr BMW 530e iperformance Limousine. 10.04.2018 Modell Preis [3] BMW 530e iperformance Limousine. 56.000,00 Systemleistung: 252 PS Kundennahe Reichweite: NaN km Verbrauch: 1,9 l/100km [1] CO2-Emission:
MehrIhr BMW 530e iperformance Limousine.
Ihr BMW 530e iperformance Limousine. 06.03.2018 Modell Preis [3] BMW 530e iperformance Limousine. 56.000,00 Systemleistung: 252 PS Kundennahe Reichweite: NaN km Verbrauch: 1,9 l/100km [1] CO2-Emission:
MehrFahrzeugfinanzierungen. Übersicht der Produkte Individuell zum Ziel
Fahrzeugfinanzierungen Übersicht der Produkte Individuell zum Ziel Sie möchten Ihr Wunschauto fahren und dabei auch finanziell auf der richtigen Spur bleiben? Cembra Money Bank bereitet Ihnen den Weg.
MehrVerordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Preisbekanntgabe
Mehr