Amtsblatt der Gemeinde Wilhelmsthal

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1 Amtsblatt der Gemeinde Wilhelmsthal mit ihren Gemeindeteilen Effelter, Lahm, Hesselbach, Wilhelmsthal, Gifting, Steinberg, Eibenberg und Roßlach Mittwoch, den 02. Juli 2014 Nummer 13 Öffnungszeiten der Verwaltung Die Verwaltung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. An den Nachmittagen ist nur am Dienstag in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Telefon: , Fax: Amtliche Bekanntmachungen Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal 1) Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal gibt sich auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Geschäftsordnung: A. Die Gemeindeorgane und ihre Aufgaben I. Der Gemeinderat 1 Zuständigkeit im Allgemeinen (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen. (2) 1 Der Gemeinderat überträgt die in 8 genannten Angelegenheiten vorberatenden Ausschüssen zur Vorbereitung der Gemeinderatsentscheidungen und die in 9 genannten Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen zur selbstständigen Erledigung. 2 Er kann sich die Behandlung im Einzelfall vorbehalten, wenn das die Bedeutung der Angelegenheit erfordert. 2 Aufgabenbereich des Gemeinderats Der Gemeinderat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 1) Soweit nicht bereits geschlechtsneutrale Formulierungen vorgesehen sind, schließt die gewählte männliche Form eine adäquate weibliche Form gleichberechtigt ein. Im Muster enthaltene, nicht zutreffende alternative Formulierungen sind zu streichen. 1. die Beschlussfassung zu Bestands- oder Gebietsänderungen der Gemeinde und zu Änderungen des Namens der Gemeinde oder eines Gemeindeteils (Art. 2 und 11 GO), 2. die Entscheidung über Ehrungen, insbesondere die Verleihung und die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts (Art. 16 GO), 3. die Bildung und die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuteilung der Aufgaben an diese (Art. 32, 33 GO), 4. die Aufstellung von Richtlinien für laufende Angelegenheiten nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO, 5. die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO), 6. die Wahlen (Art. 51 Abs. 3 und 4 GO), 7. die Beschlussfassung über Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Gemeinde der Genehmigung bedarf, soweit nicht Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO Anwendung findet, 8. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen, 9. die Beschlussfassung über die allgemeine Regelung der Bezüge der Gemeindebediensteten und über beamten-, besoldungs-, versorgungs- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder, soweit nicht das Gesetz über kommunale Wahlbeamte oder das Bayerische Disziplinargesetz etwas anderes bestimmen, 10. die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaus haltssatzungen (Art. 65 und 68 GO), Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, den 16. Juli 2014 Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist am Freitag, den 11. Juli Bitte geben Sie bis spätestens an diesem Tag Ihre Texte und Anzeigen bis Uhr im Rathaus ab.

2 Wilhelmsthal die Beschlussfassung über den Finanzplan (Art. 70 GO), 12. die Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie die Beschlussfassung über die Entlastung (Art. 102 GO), 13. die Entscheidungen im Sinne von Art. 96 Abs. 1 Satz 1 GO über gemeindliche Unternehmen. 14. die hinsichtlich der Eigenbetriebe dem Gemeinderat im Übrigen gesetzlich vorbehaltenen Angelegenheiten (Art. 88 GO), Geheimhaltungspflicht, Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, Ablehnung, Niederlegung und Verlust des Amtes) gelten die Art. 48 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 mit 3, Art. 56a, Art. 49, 50, (19), 48 Abs. 3 GO sowie Art. 47 bis Art. 49 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz. (3) Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO). 15. die Bestellung und die Abberufung des Datenschutzbeauftragten, 16. die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Art. 18 a Abs. 8 GO) und die Durchführung eines Bürgerentscheids (Art. 18 a Abs. 2, Abs. 10 GO), 17. die allgemeine Festsetzung von Gebühren, Tarifen und Entgelten, 18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 9, 19. die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung ab Entgeltgruppe 9 des TVöD oder ab einem entsprechenden Entgelt, 20. die Entscheidung über Altersteilzeit der Beamten und Arbeitnehmer, 21. die Beschlussfassung über die Beteiligung an Zweckverbänden und, soweit hoheitliche Befugnisse übertragen werden, über den Abschluss von Zweckvereinbarungen, 22. die grundsätzlichen Angelegenheiten gemeindlicher Planungen, z.b. der Flächennutzungsplanung, der Ortsplanung, der Landschaftsplanung und der Landesplanung, der Gewässerplanung und gemeindeübergreifender Planungen und Projekte, ausgenommen die ausdrücklich auf Ausschüsse übertragenen Angelegenheiten, 23. die Namensgebung für Straßen, Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen, 24. der Vorschlag, die Entsendung und die Abberufung von Vertretern der Gemeinde in andere Organisationen und Einrichtungen, 25. die Beschlussfassung über die Vereinbarung einer kommunalen Partnerschaft. II. Die Gemeinderatsmitglieder 3 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, Befugnisse (1) Gemeinderatsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge nicht gebunden. (4) Zur Ausübung von Verwaltungsbefugnissen sind Gemeinderatsmitglieder nur berechtigt, soweit ihnen der erste Bürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung nach Anhörung der weiteren Bürgermeister einzelne seiner Befugnisse ( 12 bis 16) überträgt (Art. 39 Abs. 2 GO). (5) 1 Gemeinderatsmitglieder, die eine Tätigkeit nach Absatz 3 oder 4 ausüben, haben ein Recht auf Akteneinsicht innerhalb ihres Aufgabenbereichs. 2 Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen. 3 Im Übrigen haben Gemeinderatsmitglieder ein Recht auf Akteneinsicht, wenn sie vom Gemeinderat durch Beschluss mit der Einsichtnahme beauftragt werden. 4 Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem ersten Bürgermeister geltend zu machen. 4 Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien (1) 1 Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente, insbesondere Sitzungsunterlagen, sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2 Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3 Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu löschen. (2) 1 Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2 Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Gemeinderatsmitglieder gelten 21 Abs. 2 Sätze 3 und 4 entsprechend. 5 Fraktionen, Ausschussgemeinschaften (1) 1 Gemeinderatsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. 2 Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben. 3 Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertreter sind dem ersten Bürgermeister mitzuteilen; dieser unterrichtet den Gemeinderat. (2) 1 Einzelne Gemeinderatsmitglieder und kleine Gruppen, die aufgrund ihrer eigenen Stärke keine Vertretung in den Ausschüssen erreichen würden, können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen (Ausschussgemeinschaften; Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO). ²Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Für die allgemeine Rechtsstellung der Gemeinderatsmitglieder (Teilnahmepflicht, Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht,

3 Wilhelmsthal 3 6 Rechtsstellung der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder, Aufgaben - entfällt - 9 Beschließende Ausschüsse (1) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderats. III. Die Ausschüsse 1. Allgemeines 7 Bildung, Vorsitz, Auflösung (1) 1 In den Ausschüssen nach 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). 2 Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt; haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. 3 Wird durch den Austritt oder Übertritt von Gemeinderatsmitgliedern das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen verändert, so sind diese Änderungen nach Satz 2 Halbsatz 1 auszugleichen; haben danach Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Los. (2) Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt. (3) 1 Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Gemeinderat bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Art. 33 Abs. 2 GO). 2 Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO). (4) Der Gemeinderat kann Ausschüsse jederzeit auflösen (Art. 32 Abs. 5 GO); das gilt nicht für Ausschüsse, die gesetzlich vorgeschrieben sind. 2. Aufgaben der Ausschüsse 8 Vorberatende Ausschüsse (1) 1 Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Gemeinderats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. 2 Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer vorberatender Ausschüsse, können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten. (2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet: 1. Haushalts- und Finanzausschuss: Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und Bestandteilen 2. Gemeindeentwicklungsausschuss: Analyse und Fortentwicklung der Gemeinde (2) 1 Die Entscheidungen beschließender Ausschüsse stehen unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. 2 Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. 3 Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. 4 Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam. (3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche: Bauausschuss: Vergabe von Aufträge für Bauvorhaben der Gemeinde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze bis zu einem Auftragswert von , soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet. 10 Rechnungsprüfungsausschuss Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO). IV. Der erste Bürgermeister 1. Aufgaben 11 Vorsitz im Gemeinderat (1) 1 Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat (Art. 36 GO). 2 Er bereitet die Beratungsgegenstände vor und beruft die Sitzungen ein (Art. 46 Abs. 2 GO). 3 In den Sitzungen leitet er die Beratung und die Abstimmung, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus (Art. 53 Abs. 1 GO). (2) 1 Hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder eines beschließenden Ausschusses für rechtswidrig, verständigt er den Gemeinderat oder den Ausschuss von seiner Auffassung und setzt den Vollzug vorläufig aus. 2 Wird die Entscheidung aufrechterhalten, führt er die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbei (Art. 59 Abs. 2 GO). 12 Leitung der Gemeindeverwaltung, Allgemeines (1) 1 Der erste Bürgermeister leitet und verteilt im Rahmen der Geschäftsordnung die Geschäfte (Art. 46 Abs. 1 GO). 2 Er kann dabei einzelne seiner Befugnisse den weiteren Bürgermeistern, nach deren Anhörung auch einem Gemeinderatsmitglied und in den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung Bediensteten der Gemeinde übertragen (Art. 39 Abs. 2 GO). 3 Zur Übertragung von Befugnissen auf Bedienstete im Sinne des Art. 39 Abs. 2

4 Wilhelmsthal 4 Halbsatz 2 GO wird die Zustimmung des Gemeinderats hiermit allgemein erteilt. 4Geschäftsverteilung und Befugnisregelung sollen übereinstimmen. (2) 1 Der erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse (Art. 36 GO). 2 Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Gemeinderat oder den Ausschuss unverzüglich. (3) Der erste Bürgermeister führt die Dienstaufsicht über die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde und übt die Befugnisse des Dienstvorgesetzten gegenüber den Gemeindebeamten aus (Art. 37 Abs. 4, Art. 43 Abs. 3 GO). (4) 1 Der erste Bürgermeister verpflichtet die weiteren Bürgermeister schriftlich, alle Angelegenheiten geheimzuhalten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen. 2 In gleicher Weise verpflichtet er Gemeinderatsmitglieder und Gemeindebedienstete, bevor sie mit derartigen Angelegenheiten befasst werden (Art. 56a GO). 1. in Personalangelegenheiten: a) der Vollzug zwingender gesetzlicher oder tarifrechtlicher Vorschriften, 2. in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde: a) die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind, im Übrigen bis zu einem Betrag von im Einzelfall, b) der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall: 13 Einzelne Aufgaben (1) Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit 1. die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO), 2. die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung, soweit nicht für haushalts oder personalrechtliche Entscheidungen der Gemeinderat zuständig ist (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO), 3. die Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheimzuhalten sind (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO), 4. die ihm vom Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO übertragenen Angelegenheiten, 5. die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8, 6. die Entscheidung über die Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung. Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung von Arbeitnehmern bis zur Entgeltgruppe 8 de TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt, 7. dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte (Art. 37 Abs. 3 GO), 8. die Aufgaben als Vorsitzender des Verwaltungsrats selbstständiger Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts (Art. 90 Abs. 3 Satz 2 GO), 9. die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO). (2) Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehören insbesondere auch: Erlass Niederschlagung Stundung bis zu einem Jahr über einem Jahr Aussetzung der Vollziehung c) die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO), d) Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von ), 3. in allgemeinen Rechts und Verwaltungsangelegenheiten: a) die Behandlung von Rechtsbehelfen einschließlich Abhilfeverfahren, die Abgabe von Prozesserklärungen einschließlich Klageerhebung, Einlegung von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen sowie die Erteilung des Mandats an einen Prozessbevollmächtigten, wenn die finanzielle Auswirkung auf die Gemeinde bzw., falls diese nicht bestimmbar, der Streitwert voraussichtlich nicht übersteigt und die Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung hat, b) Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht dem Gemeinderat oder einem Ausschuss vorbehalten sind ( 2, 9), insbesondere Staatsangehörigkeits und Personenstandswesen, Meldewesen, Wahlrecht und Statistik, Gesundheits und Veterinärwesen, öffentliches Versicherungswesen, Lastenausgleich. 4. in Bauangelegenheiten: a) die Abgabe der Erklärung der Gemeinde nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 bzw. die Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO, b) die Behandlung der Anzeige nach Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO, c) die Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO bzw. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1

5 Wilhelmsthal 5 BayBO für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach 30 Abs. 1 BauGB oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach 30 Abs. 2 BauGB, soweit das Vorhaben ohne bzw. mit geringfügigen Ausnahmen und Befreiungen nach 31 BauGB zulässig ist, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, d) die Zulassung von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO, e) die Erteilung von Negativzeugnissen nach 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB. (3) Bei wiederkehrenden Leistungen ist für die Bemessung von Wertgrenzen nach Abs. 2 der Zeitraum maßgeblich, für den die rechtliche Bindung bestehen soll; ist dieser Zeitraum nicht bestimmbar, so ist der fünffache Jahresbetrag anzusetzen. (4) Soweit die Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 nicht unter Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO fallen, werden sie hiermit dem ersten Bürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 2, Art. 43 Abs. 2 GO zur selbstständigen Erledigung übertragen. 2. Stellvertretung 17 Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertreter, Aufgaben (1) Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom zweiten Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom dritten Bürgermeister vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). (2) Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Fraktionsvorsitzende in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen. (3) Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des ersten Bürgermeisters aus. (4) 1 Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben. 2 Ist die zu vertretende Person bei Abwesenheit gleichwohl dazu in der Lage, die Amtsgeschäfte auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor. 14 Vertretung der Gemeinde nach außen (1) Die Befugnis des ersten Bürgermeisters zur Vertretung der Gemeinde nach außen bei der Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen (Art. 38 Abs. 1 GO) beschränkt sich auf den Vollzug der einschlägigen Beschlüsse des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse, soweit der erste Bürgermeister nicht gemäß 13 zum selbstständigen Handeln befugt ist. (2) 1 Der erste Bürgermeister kann im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis unter Beachtung des Art. 39 Abs. 2 GO anderen Personen Vollmacht zur Vertretung der Gemeinde erteilen. 2 Zur Übertragung von Befugnissen auf Bedienstete im Sinne des Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 GO wird die Zustimmung des Gemeinderats hiermit allgemein erteilt. 15 Abhalten von Bürgerversammlungen (1) 1 Der erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung ein (Art. 18 Abs. 1 GO). 2 Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. (2) Auf Antrag von Gemeindebürgern nach Art. 18 Abs. 2 GO beruft der erste Bürgermeister darüber hinaus eine weitere Bürgerversammlung ein, die innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Gemeinde stattzufinden hat. 16 Sonstige Geschäfte Die Befugnisse des ersten Bürgermeisters, die außerhalb der Gemeindeordnung gesetzlich festgelegt sind (z. B. Wahrnehmung der standesamtlichen Geschäfte, Aufnahme von Nottestamenten usw.), bleiben unberührt. V. Ortssprecher 18 Rechtsstellung, Aufgaben (1) 1 Der Ortssprecher ist ein ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben. 2 Er hat das Recht, an allen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen. (2) Der Ortssprecher wird zu den Sitzungen eingeladen; 25 gilt entsprechend. B. Der Geschäftsgang I. Allgemeines 19 Verantwortung für den Geschäftsgang (1) 1 Gemeinderat und erster Bürgermeister sorgen für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte, insbesondere für den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis und für die Durchführung der gesetzmäßigen Anordnungen und Weisungen der Staatsbehörden. 2 Sie schaffen die dazu erforderlichen Einrichtungen (Art. 56 Abs. 2, Art. 59 Abs. 1 GO). (2) 1 Eingaben und Beschwerden der Gemeindeeinwohner an den Gemeinderat (Art. 56 Abs. 3 GO) werden durch die Verwaltung vorbehandelt und sodann dem Gemeinderat oder dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorgelegt. 2 Eingaben, die in den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen, erledigt dieser in eigener Zuständigkeit; in bedeutenden Angelegenheiten unterrichtet er den Gemeinderat.

6 Wilhelmsthal 6 20 Sitzungen, Beschlussfähigkeit erste Bürgermeister der Öffentlichkeit bekannt, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO). (1) 1 Der Gemeinderat beschließt in Sitzungen (Art. 47 Abs. 1 GO). 2 Eine Beschlussfassung durch mündliche Befragung außerhalb der Sitzungen oder im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen. (2) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist (Art. 47 Abs. 2 GO). (3) 1 Wird der Gemeinderat wegen Beschlussunfähigkeit in einer früheren Sitzung infolge einer nicht ausreichenden Zahl anwesender Mitglieder zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. 2 Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden (Art. 47 Abs. 3 GO). 21 Öffentliche Sitzungen (1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 52 Abs. 2 GO). (2) 1 Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind allgemein zugänglich, soweit der für Zuhörer bestimmte Raum ausreicht. 2 Für die Medien ist stets eine angemessene Zahl von Plätzen freizuhalten. 3 Ton- und Bildaufnahmen jeder Art bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des Gemeinderats; sie sind auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen. Ton- und Bildaufnahmen von Gemeindebediensteten und sonstigen Sitzungsteilnehmern sind nur mit deren Einwilligung zulässig. (3) Zuhörer, welche die Ordnung der Sitzung stören, können durch den Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal gewiesen werden (Art. 53 Abs. 1 GO). 22 Nichtöffentliche Sitzungen (1) 1 In nichtöffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt: 1. Personalangelegenheiten in Einzelfällen, 2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten, 3. Angelegenheiten, die dem Sozial oder Steuergeheimnis unterliegen. 2 Außerdem werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt: 1. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde verfügt ist, 2. sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist. (2) 1 Zu nichtöffentlichen Sitzungen können im Einzelfall durch Beschluss Personen, die dem Gemeinderat nicht angehören, hinzugezogen werden, wenn deren Anwesenheit für die Behandlung des jeweiligen Beratungsgegenstandes erforderlich ist. 2 Diese Personen sollen zur Verschwiegenheit nach 1 Abs. 1 Nr. 1 Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden. (3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gibt der II. Vorbereitung der Sitzungen 23 Einberufung (1) 1 Der erste Bürgermeister beruft die Gemeinderatssitzungen ein, wenn die Geschäftslage es erfordert oder wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes beantragt (Art. 46 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO). 2 Nach Beginn der Wahlzeit und im Fall des Art. 46 Abs. 2 Satz 3 GO beruft er die Gemeinderatssitzung so rechtzeitig ein, dass die Sitzung spätestens am 14. Tag nach Beginn der Wahlzeit oder nach Eingang des Verlangens bei ihm stattfinden kann (Art. 46 Abs. 2 Satz 4 GO). (2) 1 Die Sitzungen finden jeweils am letzten Donnerstag im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen regelmäßig um Uhr. 2 In der Einladung ( 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. Zu Beginn jeder Sitzung findet eine maximal halbstündige Bürgerfragestunde statt, wenn zu diesem Zeitpunkt Fragesteller anwesend sind. 24 Tagesordnung (1) 1 Der erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. 2 Rechtzeitig eingegangene Anträge von Gemeinderatsmitgliedern setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. 3 Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen. 4Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt. (2) 1 In der Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände einzeln und inhaltlich konkretisiert zu benennen, damit es den Gemeinderatsmitgliedern ermöglicht wird, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände vorzubereiten. 2 Das gilt sowohl für öffentliche als auch für nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. (3) 1 Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). 2 Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht. (4) Den örtlichen Medien soll die Tagesordnung jeder öffentlichen Sitzung rechtzeitig mitgeteilt werden. 25 Form und Frist für die Einladung (1) 1 Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. 2 Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. (2) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2 Die weiteren Unterlagen werden in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt. (3) 1 Die Ladungsfrist beträgt 6 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2 Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

7 Wilhelmsthal 7 26 Anträge (1) 1 Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich zu stellen und ausreichend zu begründen. 2 Sie sollen spätestens bis zum 14. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. 3 Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten. (2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn 1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder 2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht. (3) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, Änderungsanträge u.ä., können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Schriftform gestellt werden. III. Sitzungsverlauf 27 Eröffnung der Sitzung oder auf Beschluss des Gemeinderats Sachverständige zugezogen und gutachtlich gehört werden. 2 Entsprechendes gilt für sonstige sachkundige Personen. 29 Beratung der Sitzungsgegenstände (1) Nach der Berichterstattung, gegebenenfalls nach dem Vortrag der Sachverständigen, eröffnet der Vorsitzende die Beratung. (2) 1 Mitglieder des Gemeinderats, die nach den Umständen annehmen müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) ausgeschlossen zu sein, haben dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen. 2 Entsprechendes gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar werden. 3 Das wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossene Mitglied hat während der Beratung und Abstimmung seinen Platz am Beratungstisch zu verlassen; es kann bei öffentlicher Sitzung im Zuhörerraum Platz nehmen, bei nichtöffentlicher Sitzung verlässt es den Raum. (3) 1 Sitzungsteilnehmer dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen vom Vorsitzenden erteilt wird. 2 Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. 3 Bei gleichzeitiger Wortmeldung entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge. 4 Bei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung ist das Wort außer der Reihe sofort zu erteilen, 5 Zuhörern kann das Wort nicht erteilt werden. (1) 1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. 2 Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. ³Ferner lässt er über die Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung, falls sie mit der Einladung verschickt wurde, abstimmen. (2) 1 Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird bei den Gemeinderatsmitgliedern in Umlauf gesetzt. 2 Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt. 28 Eintritt in die Tagesordnung (1) 1 Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden in der in der Tagesordnung festgelegten Reihenfolge behandelt. 2 Die Reihenfolge kann durch Beschluss geändert werden. (2) 1 Soll ein Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden ( 21), so wird darüber vorweg unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden (Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO). 2 Wird von vornherein zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen, gilt die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung als gebilligt, wenn und soweit nicht der Gemeinderat anders entscheidet. (3) 1 Der Vorsitzende oder eine von ihm mit der Berichterstattung beauftragte Person trägt den Sachverhalt der einzelnen Tagesordnungspunkte vor und erläutert ihn. 2 Anstelle des mündlichen Vortrags kann auf schriftliche Vorlagen verwiesen werden. (4) Zu Tagesordnungspunkten, die in einem Ausschuss behandelt worden sind, ist der Beschluss des Ausschusses bekannt zu geben. (5) 1 Soweit erforderlich, können auf Anordnung des Vorsitzenden (4) 1 Die Redner sprechen von ihrem Platz aus; sie richten ihre Rede an den Gemeinderat. 2 Die Redebeiträge müssen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen. (5) 1 Während der Beratung über einen Antrag sind nur zulässig: 1. Anträge zur Geschäftsordnung, 2. Zusatz- oder Änderungsanträge oder Anträge auf Zurückziehung des zu beratenden Antrags. 2 Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen; eine Beratung zur Sache selbst findet insoweit nicht statt. (6) Wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen, wird die Beratung vom Vorsitzenden geschlossen. (7) 1 Redner, die gegen die vorstehenden Regeln verstoßen, ruft der Vorsitzende zur Ordnung und macht sie auf den Verstoß aufmerksam. 2 Bei weiteren Verstößen kann ihnen der Vorsitzende das Wort entziehen. Impressum Wilhelmsthaler Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Wilhelmsthal mit ihren Gemeindeteilen Effelter, Lahm, Hesselbach, Wilhelmsthal, Gifting, Steinberg, Eibenberg und Roßlach Das Wilhelmsthaler Mitteilungsblatt erscheint 14-täglich, jeweils mittwochs in den ungeraden Wochen. Herausgeber, Druck und Verlag: Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Kronach Bahnhofstraße 3 a, Schneckenlohe, Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Wilhelmsthal Susanne Grebner, Wöhrleite 1, Wilhelmsthal für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Gerhard Appel, Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe Jährlicher Bezugspreis: 13,00 nur im Abonnement über die Gemeinde zu beziehen. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8 Wilhelmsthal 8 (8) 1 Mitglieder des Gemeinderats, die die Ordnung fortgesetzt erheblich stören, kann der Vorsitzende mit Zustimmung des Gemeinderats von der Sitzung ausschließen. ²Über den Ausschluss von weiteren Sitzungen entscheidet der Gemeinderat (Art. 53 Abs. 2 GO). (9) 1 Der Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen oder aufheben, falls Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal auf andere Weise nicht wiederhergestellt werden können. 2 Eine unterbrochene Sitzung ist spätestens am nächsten Tag fortzuführen; einer neuerlichen Einladung hierzu bedarf es nicht. 3 Die Beratung ist an dem Punkt fortzusetzen, an dem die Sitzung unterbrochen wurde. 4 Der Vorsitzende gibt Zeit und Ort der Fortsetzung bekannt. 31 Wahlen (1) Für Entscheidungen des Gemeinderats, die in der Gemeindeordnung oder in anderen Rechtsvorschriften als Wahlen bezeichnet werden, gilt Art. 51 Abs. 3 GO, soweit in anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) 1 Wahlen werden in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln vorgenommen. 2 Ungültig sind insbesondere Neinstimmen, leere Stimmzettel und solche Stimmzettel, die den Namen des Gewählten nicht eindeutig ersehen lassen oder aufgrund von Kennzeichen oder ähnlichem das Wahlgeheimnis verletzen können. 30 Abstimmung (1) 1 Nach Durchführung der Beratung oder nach Annahme eines Antrags auf Schluss der Beratung schließt der Vorsitzende die Beratung und lässt über den Beratungsgegenstand abstimmen. 2 Er vergewissert sich zuvor, ob die Beschlussfähigkeit ( 19 Abs. 2 und 3) gegeben ist. (2) Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so wird über sie in der nachstehenden Reihenfolge abgestimmt: 1. Anträge zur Geschäftsordnung, 2. weitergehende Anträge; das sind die Anträge, die voraussichtlich einen größeren Aufwand erfordern oder einschneidendere Maßnahmen zum Gegenstand haben, 3. früher gestellte Anträge vor später gestellten, sofern der spätere Antrag nicht unter die Nrn. 1 oder 2 fällt. (3) 1 Grundsätzlich wird über jeden Antrag insgesamt abgestimmt. 2 Über einzelne Teile eines Antrags wird getrennt abgestimmt, wenn dies beschlossen wird oder der Vorsitzende eine Teilung vornimmt. (4) 1 Vor der Abstimmung soll der Antrag verlesen werden. 2 Der Vorsitzende formuliert die zur Abstimmung anstehende Frage so, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann. 3 Grundsätzlich wird in der Reihenfolge ja nein abgestimmt. (5) 1 Beschlüsse werden in offener Abstimmung durch Handaufheben oder auf Beschluss des Gemeinderats durch namentliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden gefasst, soweit nicht im Gesetz eine besondere Mehrheit vorgeschrieben ist. 2 Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt (Art. 51 Abs. 1 GO); wird dadurch ein ausnahmsweise negativ formulierter Antrag abgelehnt, bedeutet dies nicht die Beschlussfassung über das Gegenteil. 3 Kein Mitglied des Gemeinderats darf sich der Stimme enthalten (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GO). (6) 1 Die Stimmen sind, soweit erforderlich, durch den Vorsitzenden zu zählen. 2 Das Abstimmungsergebnis ist unmittelbar nach der Abstimmung bekannt zu geben; dabei ist festzustellen, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt ist. (7) 1 Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung die Beratung und Abstimmung nicht nochmals aufgenommen werden, wenn nicht alle Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung einverstanden sind. 2 In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde. (3) 1 Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 2 Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 3 Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. 4 Haben im ersten Wahlgang mehr als zwei Bewerber die gleiche höchste Stimmenzahl, wird die Wahl wiederholt. 5 Haben mehrere Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl, entscheidet das Los darüber, wer von ihnen in die Stichwahl kommt. 6 Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet gleichfalls das Los. 32 Anfragen 1 Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. 2 Nach Möglichkeit sollen solche Anfragen sofort durch den Vorsitzenden oder anwesende Gemeindebedienstete beantwortet werden. 3 Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. 4 Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt. 33 Beendigung der Sitzung Nach Behandlung der Tagesordnung und etwaiger Anfragen schließt der Vorsitzende die Sitzung. IV. Sitzungsniederschrift 34 Form und Inhalt (1) 1 Über die Sitzungen des Gemeinderats werden Niederschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet. 2 Die Niederschriften werden getrennt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten geführt. 3 Niederschriften sind jahrgangsweise zu binden. (2) 1 Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. 2 Der Tonträger ist unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und darf Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden. (3) 1 Ist ein Mitglied des Gemeinderats bei einer Beschlussfassung abwesend, so ist dies in der Niederschrift besonders zu vermerken. 2 Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat (Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO).

9 Wilhelmsthal 9 (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und vom Gemeinderat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO). Sie ist dem Gemeinderat mit der nächsten Sitzungsladung bzw. mit den Sitzungsunterlagen zuzustellen. Im Rahmen der Tagesordnung ist die Niederschrift vom Gemeinderat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO). (5) Neben der Niederschrift werden Anwesenheitslisten geführt. C. Schlussbestimmungen 38 Änderung der Geschäftsordnung Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Gemeinderats geändert werden. 35 Einsichtnahme und Abschrifterteilung (1) In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO). (2) 1 Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse erteilen lassen (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO). 2 Abschriften von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, können sie verlangen, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 i.v.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO). (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Niederschriften früherer Wahlzeiten. (4) In Rechnungsprüfungsangelegenheiten können die Gemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 4 GO); Abschriften werden nicht erteilt. 39 Verteilung der Geschäftsordnung 1 Jedem Mitglied des Gemeinderats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. 2 Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde auf. 40 Inkrafttreten 1 Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom außer Kraft. Wilhelmsthal, den 16. Juni 2014 G e m e i n d e Susanne Grebner Erste Bürgermeisterin V. Geschäftsgang der Ausschüsse 36 Anwendbare Bestimmungen (1) 1 Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die 19 bis 35 sinngemäß. 2 Gemeinderatsmitglieder, die einem Ausschuss nicht angehören, erhalten die Ladungen zu den Sitzungen nebst Tagesordnung nachrichtlich. ANLAGE 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner 2. Bürgermeister Gerhard Eidelloth 3. Bürgermeister Matthias Barnickel Gemeinderatsmitglieder: (2) 1 Mitglieder des Gemeinderats können in der Sitzung eines Ausschusses, dem sie nicht angehören, nur als Zuhörer anwesend sein. 2 Berät ein Ausschuss über den Antrag eines Gemeinderatsmitglieds, das diesem Ausschuss nicht angehört, so gibt der Ausschuss dem Antragsteller Gelegenheit, seinen Antrag mündlich zu begründen. 3 Satz 1 und 2 gelten für öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. CSU-Fraktion: Petra Öhring Klaus Sesselmann Werner Gareis Gerhard Eidelloth Jochen Gleich Heinrich Förtsch Oswald Letsch Jürgen Hempfling VI. Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen 37 Art der Bekanntmachung (1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekannt gemacht. (2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landkreises/des Landratsamtes hingewiesen. SPD/Freie Bürger-Fraktion: UWG/FW-Fraktion: Matthias Barnickel Franz Büttner Stefan Pfadenhauer Stefan Montag Artur Welsch Martin Wachter Marcus Buckreus Udo Prell

10 Wilhelmsthal 10 ANLAGE 3 ANLAGE 4 V e r b ä n d e Ausschussmitglieder und Stellvertreter: Haushalts- und Finanzausschuss - Vorsitzende: 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner Die Gemeinde Wilhelmsthal ist Mitglied bei nachfolgend angeführten (Zweck-)Verbänden. Im jeweiligen Verbandsgremium wird sie durch die genannten Mitglieder des Gemeinderates vertreten. CSU-Fraktion: Heinrich Förtsch Stellvertreter: Gerhard Eidelloth Jochen Gleich Stellvertreterin: Petra Öhring Werner Gareis Stellvertreter: Jürgen Hempfling SPD/Freie Bürger-Fraktion: Artur Welsch Stellvertreter: Matthias Barnickel Stefan Pfadenhauer Stellvertreter: Franz Büttner UWG/FW-Fraktion: Marcus Buckreus Stellvertreter: Udo Prell Bauausschuss - Vorsitzende: 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner CSU-Fraktion: Klaus Sesselmann Stellvertreterin: Petra Öhring Jochen Gleich Stellvertreter: Oswald Letsch Jürgen Hempfling Stellvertreter: Werner Gareis SPD/Freie Bürger-Fraktion: Stefan Pfadenhauer Stellvertreter: Artur Welsch Stefan Montag Stellvertreter: Matthias Barnickel UWG/FW-Fraktion: Udo Prell Stellvertreter: Martin Wachter Gemeindeentwicklungsausschuss - Vorsitzende: 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner CSU-Fraktion: Petra Öhring Stellvertreter: Jochen Gleich Heinrich Förtsch Stellvertreter: Jürgen Hempfling Oswald Letsch Stellvertreter: Klaus Sesselmann SPD/Freie Bürger-Fraktion: Stefan Pfadenhauer Stellvertreter: Artur Welsch Franz Büttner Stellvertreter: Stefan Montag UWG/FW-Fraktion: Martin Wachter Stellvertreter: Marcus Buckreus Rechnungsprüfungsausschuss - Vorsitzender: Gemeinderat Marcus Buckreus (Vertreter: Gemeinderat Franz Büttner) CSU-Fraktion: Gerhard Eidelloth Stellvertreter: Heinrich Förtsch Klaus Sesselmann Stellvertreter: Werner Gareis Petra Öhring Stellvertreter: Jürgen Hempfling SPD/Freie Bürger-Fraktion: Franz Büttner Stellvertreter: Stefan Pfadenhauer Matthias Barnickel Stellvertreter: Artur Welsch UWG/FW-Fraktion: Marcus Buckreus Stellvertreter: Martin Wachter Schulverband Kronach III 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner Stellvertreter: 2. Bürgermeister Gerhard Eidelloth Gemeinderat Jochen Gleich (CSU) Stellvertreter: Gemeinderat Matthias Barnickel (SPD/Freie Bürger) Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe CSU-Fraktion: Petra Öhring Stellvertreter: Jochen Gleich Jürgen Hempfling Stellvertreter: Heinrich Förtsch SPD/Freie Bürger-Fraktion: Franz Büttner Stellvertreter: Artur Welsch UWG/FW-Fraktion: Marcus Buckreus Stellvertreter: Udo Prell Die Bürgermeisterin gratuliert Anna Fößel ist ein Familienmensch Roßlach. Anna Fößel aus Roßlach feierte ihren 85. Geburtstag. Besonders freute sie sich an ihrem Ehrentag über die Glückwünsche ihrer großen Familie. Die gelernte Damenschneiderin ist eine gebürtige Roßlacherin, ihr Vater war Bürgermeister der damals noch selbständigen Gemeinde. Nach ihrer Heirat mit ihrem mittlerweile bereits verstorbenen Ehemann Willibald Fößel ebenfalls ein Roßlacher - zog sie innerhalb des Ortes in dessen Elternhaus in die Winterleithen um. Hier, auf dem schönen von intakter Natur umgebenen - Fleckchen Erde, fühlt sie sich sehr wohl nicht nur wegen der idyllischen Lage, sondern auch, weil sie ihre Kinder und Angehörigen in unmittelbarer Nähe um sich hat. So gingen aus der langjährigen Ehe die Kinder Eleonore, Werner und Heinrich hervor. Mittlerweile komplettieren sechs Enkelkinder sowie vier Urenkel die große Familie. Besonders freut sich die Jubilarin, dass Urenkel Nummer fünf bereits unterwegs ist. Als richtiger Familienmensch erfüllt es sie mit großem Glück, wenn sie alle ihre Lieben um sich scharen kann so wie natürlich auch an ihrem Geburtstag. Nach ihrer Hochzeit versorgte Anna Fößel den Haushalt, Hof und Garten des schmucken Eigenheims sowie die Landwirtschaft, was zugleich auch große Hobbies von ihr waren. Liebevoll kümmerte sie sich um die Erziehung der Kinder. Seit vielen Jahren besucht Anna Fößel nun schon die Nachmittage und Veranstaltungen des Seniorenkreises Friesen. Auch ihr - an jedem ersten Donnerstag im Monat stattfindendes - Kaffekränzchen mit gleichgesinnten Frauen in gemütlicher Runde lässt sie sich nicht nehmen. Sie liebt ihre schöne Heimat mit der weitgehend unberührten Natur und der idyllischen Umgebung. Ihr größtes Hobby aber ist für sie ihre große Familie, die für sie stets an erster

11 Wilhelmsthal 11 Stelle stand und steht. In Roßlach erfreut sich die Jubilarin aufgrund ihrer herzlichen und freundlichen Art größter Beliebtheit. So gaben sich bereits seit den Morgenstunden viele Nachbarn, Freunde sowie Familienangehörige ein Stelldichein, um sie zu ihrem Großen Tag zu beglückwünschen. Namens der Gemeinde Wilhelmsthal gratulierte 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner, die ihr noch viele Jahre bei bestem Wohlergehen und guter Gesundheit wünschte. hs Auch Wilhelmsthals Bürgermeisterin Susanne Grebner (rechts) gratulierte Anna Fößel zu ihrem 85. Geburtstag. wurden unsere jungen Jahre - eigentlich die schönste Zeit im Leben - komplett genommen, sagt er traurig. Bereits seit den Morgenstunden gaben sich zahlreiche Nachbarn, Freunde und Familienangehörige ein Stelldichein, um dem beliebten Jubilar zu seinem Ehrentag zu gratulieren. Die besten Glückwünsche der Gemeinde Wilhelmsthal übermittelte 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner, die sein großes Engagement würdigte. Sie wünschte ihm noch viele Jahre bei bester Gesundheit und gutem Wohlergehen. hs Johann Löffler feierte 90. Geburtstag Effelter. Johann Löffler feierte seinen 90. Geburtstag. Der älteste Einwohner von Effelter hat sich große Verdienste um seinen Heimatort, dem er ein Leben lang treu blieb, erworben. Die Anzahl der Gratulanten war groß. Aus seiner Ehe mit seiner bereits verstorbenen Ehefrau Maria - eine gebürtige Marienrotherin - gingen die Kinder Johanna, Paul und Christof hervor. Eine weitere Tochter verstarb im jugendlichen Alter bei einem tragischen Unglücksfall. Mittlerweilen komplettieren neun Enkelkinder sowie Urenkelin Eva - ganzer Stolz des Jubilars - die Familie. Johann Löffler, der als viertes von acht Kindern das Licht der Welt erblickte, kann auf ein arbeitsreiches Leben zurückblicken. Er betrieb eine Landwirtschaft und war als Holzrücker selbständig. Anschließend verdingte er sich 23 Jahre auf dem Bau, wo er ausschließlich auswärts eingesetzt war. Dabei kam er viel in Deutschland herum so beispielsweise nach Frankfurt, Nürnberg, Würzburg oder Merseburg, das damals noch DDR-Gebiet war. Johann Löffler (dritter von links) im Kreise seiner Familie beziehungsweise Gratulanten, darunter auch (von links) 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner sowie Baptist Vetter, Vorsitzender der Feldgeschworenen im Landkreis. Bürgermeisterin Susanne Grebner begrüßte neue Erdenbürger Die Gemeinde Wilhelmsthal zeigt sich kinderfreundlich: neben einem kleinen Präsent überreichte Bürgermeisterin Susanne Grebner zum ersten Mal ein Begrüßungsgeld von je 200 Euro an die stolzen Eltern der neuen Erdenbürger. Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Eltern von Neugeborenen diesen Betrag ab 2014 aus der Gemeindekasse erhalten. Es soll eine freundliche Geste sein. Wir wollen damit zeigen, dass uns junge Familien mit Kindern willkommen sind, sagte die Bürgermeisterin Seit 1953 übt er das Amt des Feldgeschworenen - im Volksmund Siebener genannt - aus. Damit ist er einer der Dienstältesten im gesamten Landkreis. Baptist Vetter, Vorsitzender der Feldgeschworenen im Landkreis, dankte ihm in herzlichen Worten für die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten als Hüter der Grenzen und Abmarkungen. Der Jubilar zeigt aber auch in anderen Bereichen großes Engagement für seinen Heimatort. So trug er lange Jahre als 2. Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Soldatenkameradschaft Effelter Verantwortung, denen er ebenfalls seit Jahrzehnten angehört ebenso wie dem Musikverein Effelter sowie dem CSU-Ortsverband. Auch dem Schützenverein Tschirn hält er seit vielen Jahren die Treue. Seine Vereinstätigkeit ist auch ein großes Hobby des rüstigen Jubilars. Besonders geprägt hat ihn sein Kriegsdienst. Der Unteroffizier war vier Jahre lang - von 1942 bis in Russland, darunter ein Jahr in Kriegsgefangenschaft. Zuvor war er in Ansbach ausgebildet worden. Er überstand drei Panzerabschüsse sowie zwei Minenabschüsse, wobei einige seiner Kameraden starben. Uns Sabrina und Mario Steinhöfel, wohnhaft in Wilhelmsthal, Steinleite 40, freuten sich mit ihren Kindern Justin, Oskar, Gulia und Jim über den Neuankömmling Finn Alessandro.

12 Wilhelmsthal 12 Am Karolina Grubert, Steinberg, Eichenbühl 5, zum 92. Geburtstag Am Anna Flegler, Gifting, Felsmühle 1, zum 63. Geburtstag Am Katharina Mattes, Hesselbach, Hauptstr. 35, zum 76. Geburtstag Am Maria Wagner, Grümpelstraße 10, zum 62. Geburtstag Am Rainer Liebold, Gifting, Waldweg 1, zum 76. Geburtstag Am Wendelin Wich, Steinberg, Fehnenschneidmühle 3, zum 74. Geburtstag Am Elfriede Löffler, Gifting, Lindenstraße 6, zum 80. Geburtstag Am Alice Angles, Lahm 58, zum 61. Geburtstag Lisa und Dirk Treubel mit Sohn Leon aus Wilhelmsthal, Alte Poststr. 22, erhielten Zuwachs durch Töchterchen Leni Kim. Am Herbert Böhm, Gifting, Am Mittelberg 8, zum 68. Geburtstag Am Georg Ebert, Steinberg, Weinbergstraße 15, zum 62. Geburtstag Am Agnes Wunder, Roßlach, Winterleithen 2, zum 84. Geburtstag Am Margareta Hetz, Roßlach, Kotschersgrund 4, zum 68. Geburtstag Am Werner Appel, Hesselbach, Bühlstraße 9, zum 65. Geburtstag Am Elisabeth Löffler, Gifting, Am Mittelberg 7, zum 62. Geburtstag Standesamtliche Nachrichten Geburten Maxi Wich, geboren am , Tochter von Nadine und Stefan Wich, Wilhelmsthal, GT Steinberg, Tiefenbachstr. 4 a. Sterbefälle Shaoping Jiang und Armin Welsch, wohnhaft in Wilhelmsthal, Festungsstraße 14, freuten sich über die Geburt ihrer Zwillinge Nadine und Nina. Töchterchen Susanne konnte leider nicht mit auf dem Foto dabei sein, weil sie im Kindergarten war. Wir gratulieren Geburtstagsjubilare Am Margareta Stark, Lahm 26, zum 83. Geburtstag Am Waltraud Baierlipp, Hesselbach, Bühlstraße 12a, zum 61. Geburtstag Am Gisela Schneider, Eibenberg, Kämmerlein 11, zum 71. Geburtstag Am Anna Schmidt, Roßlach, Kapellenweg 25, zum 79. Geburtstag Am Rosalinde Hermann, Hesselbach, Grümpel 29, zum 63. Geburtstag Herr Richard Grubert, Steinberg, Eichenbühl 5, Wilhelmsthal, verstorben am im Alter von 63 Jahren. Herr Friedhelm Kujawa, Steinberg, Roßlacher Berg 3, Wilhelmsthal, verstorben am im Alter von 72 Jahren. Herr Michael Mattes, Lahm 50, Wilhelmsthal, verstorben am im Alter von 91 Jahren. Kirchliche Nachrichten 25-jähriges Jubiläum/Sommerfest am Ablauf: 9.45 Uhr: Treffen der Vereine zum Aufstellen Uhr: Festgottesdienst Uhr: Aufstellung zur Parade zum Kindergarten Ab Uhr: Frühschoppen/Mittagessen (Steak/ Bratwürs-

13 Wilhelmsthal 13 te/ Salatteller) Unterhaltungsmusik vom Musikverein Steinberg Ca Uhr: Darbietung der Kinder - kurze Begrüßung - Programmführung 1. Herbst 2. Winter 3. Frühling 4. Sommer Ehrung und Verleih des Felixabzeichens Bunter Liederstrauß des Gesangvereins Cäcilia Steinberg Grußworte/ Festreden (zeitgleich im Sportheim: Kinderprogramm) Weiterer Ablauf: Uhr Uhr Kaffee und Kuchen in der Turnhalle Fotomappen / Beamerschau Kinderschminken/ Flechtzöpfe/ Strähnen (Birgit) Trampolin (Heike) Feuerwehrautos Instrumente basteln (Susanne ) Experimente mit Farben (Kerstin) Flohmarkt (Schüler) Naschtütenstand Tombola Uhr: gemeinsamer Abschluss: Kinder suchen Goldnuggets im Sand/ oder Schatzkiste im Garten Wilhelmsthaler Kinder besuchten die AOK-Zeltstadt Kronach/Wilhelmsthal. Die AOK-Zeltstadt Möhren, Kinder, Sensationen gastierte zwei Tage auf dem LGS-Gelände in Kronach. Auch die Jungen und Mädchen der Kita St. Josef Wilhelmsthal statteten dem Spektakel ihren Besuch ab. Der Countdown läuft und an die 600 Kinder, die an diesem Montagvormittag das Kindertheater Henriettas Reise ins Weltall im Zirkuszelt besuchen, machen begeistert mit. 5, 4, 3, 2, 1 zählen sie herunter. Keine Frage: Bei Möhren, Kinder, Sensationen in Kronach ist Mitmachen angesagt Das gilt für die vielen Aktionen, Spiele und Workshops in den verschiedenen Zelten, aber auch für das lustige Theaterstück, dem die Jungen und Mädchen ganz gebannt zuschauen. Am Ende hörte man dann auch viele Superlative von den jungen Theaterbesuchern wie spannend, voll cool oder witzig. Anschließend durften die Jungen und Mädchen Fragen an die Schauspieler stellen. An den vier Vormittagsvorstellungen nahmen insgesamt Kinder aus 50 Grundschulklassen beziehungsweise Kindergärten aus Kronach, Coburg, Lichtenfels sowie Hof und Kulmbach teil darunter auch die Kita St. Josef Wilhelmsthal. Vor dem Theater hatte Moderator Tino Selbach mit lustigen Fallschirmspielen die Kinder auf Betriebstemperatur gebracht. Auch nach dem Theater ging es mit Mitmachaktionen, Workshops sowie Akrobatik, Jonglage und Bewegungsspielen in vier Themenzelten weiter. Im Mitmachzirkus lernten die Kinder beispielsweise, wie man mit Tellern jongliert und Pyramiden baut. Darüber hinaus bot die AOK in ihrem Service-Zelt Infos rund um die Themen Kinder- und Familiengesundheit an. hs Einladung zu Sommerfest!!! am um mit 25jährigem Kindergarten-Jubiläum Festgottesdienst anschl. Parade zum Kiga Darbietungen der Kinder/ Gesangverein "Cäcilia" Frühschoppen mit Musikverein Workshops/ Flohmarkt/ Tombola Auch die Jungen und Mädchen der Kita St. Josef Wilhelmsthal hatten viel Spaß bei gemeinschaftlichen Fallschirmspielen. Ein Sprungkasten für die Kita St. Josef Wilhelmsthal Wilhelmsthal. Große Freude herrscht in der katholischen Kita St. Josef Wilhelmsthal über einen neuen großen Sprungkasten für die Turnhalle. Die Anschaffung des Sportgeräts machte eine Spende des Friseurladens Heike Seliger über 300 Euro möglich. Drauf-, Drüber- und Runterspringen Auf einen Sprungkasten als Ergänzung der Turnhallen-Ausstattung haben die kleinen Racker der Kita St. Josef Wilhelmsthal und ihre Betreuerinnen schon lange gewartet. Jetzt ging der langgehegte Traum in Erfüllung. Dank einer Spende des Friseurladens Heike Seliger konnte nun das neue Sportgerät, das die frühkindliche Bewegung unterstützen soll, angeschafft werden.

14 Wilhelmsthal 14 Der Sprungkasten aus Holz war sogleich, nachdem ihn die Jungen und Mädchen in der Turnhalle entdeckt hatten, ständig belagert. Natürlich wurde er auch gleich von den Kindern einem Härtetest hinsichtlich seiner Standfestigkeit unterzogen ein Test, den der Sprungkasten glänzend bestand. Seit der Anschaffung ist das Gerät bei den Kids der absolute Renner Es ist einfach ein tolles Turngerät, wie sie Tag für Tag aufs Neue feststellen. Damit macht den kleinen Sportskanonen das Toben und Bewegen sichtlich noch mehr Spaß. Ein solch hochwertiges Gerät hat natürlich seinen Preis. Heike Seliger, die der Einrichtung seit Jahren sehr verbunden ist und deren Sohn Elias auch einige Jahre die Kita besucht hatte, stellte den Kontakt zu einem Anbieter solcher Turngeräte her. So betrugen die Anschaffungskosten der Kita - in Höhe von 500 Euro - weniger als die Hälfte des regulären Verkaufspreises. Abzüglich der Spende von Heike Seliger war es ein absolutes Schnäppchen. Wie Kindergartenleiterin Johanna Höfner ausführte, werde die tägliche Bewegung in ihrer Einrichtung großgeschrieben. Umso mehr sind nicht nur die kleinen Turner und Turnerinnen, sondern auch die Erzieherinnen glücklich über die großzügige Spende von Heike Seliger, die bereits in der Vergangenheit schon desöfteren ein offenes Ohr für die Anliegen des Teams und die Belange der Kinder gezeigt hatte. Heike Seliger nutzte die Gelegenheit, sich bei den engagierten Mitarbeiterinnen, die sich stets mit ganzer Kraft für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder einsetzten, zu bedanken Ein Dank, den die Kindergartenleiterin gerne zurückgab und sich ihrerseits für die einmal mehr großzügige Unterstützung bedankte. hs Gruppen bei Bergland-Spielen gegenüber. Ob siegreich oder tapfer unterlegen beim Schlendern über den Mittelaltermarkt, die Zeltstadt und das Feldlager werden Rittersleut wie Besucher mit einem bunten Mix aus Spiel, Spaß und Spannung belohnt. In Erinnerung an einen Sonderfrieden, den die Stadt Kronach mit dem Ratsherren Reuß in Nordhalben im 30-jährigen Krieg schloss, findet auch in diesem Jahr wieder der historische Ratsherrenzug statt. In traditionellen Kostümen ziehen am 19. und 20. Juli zwei farbenprächtige Züge von Ratsherren mit Pferdegespannen, begleitet von Marktfrauen, Flößern, bewaffnetem Personal und Fußvolk vom fränkischen Kronach über Steinwiesen und dem thüringischen Bad Lobenstein nach Nordhalben, um dort symbolisch den Frieden von Nordhalben anno 1635 in einem vergnüglichen Theaterstück zu erneuern. Zaungäste sind herzlich willkommen, wer möchte, kann sich in historischer Kostümierung dem Zug anschließen. Tauchen Sie ein in eine Welt voller Abenteuer. Weitere Informationen sowie das Faltblatt mit allen Programmhighlights gibt es in der Geschäftsstelle des Frankenwald Tourismus Service Centers in Kronach (Telefon: ) sowie in den touristischen Einrichtungen der Stadt Kronach (Telefon: ), Nordhalben (Telefon: ), Steinwiesen (Telefon: ) und Bad Lobenstein (Telefon: ). Kontaktadresse: Frankenwald Tourismus Service Center Adolf-Kolping-Straße 1 D Kronach Telefon +49 (0) mail@frankenwald-tourismus.de Volksleiden Rückenschmerz: AOK startet neues Online-Programm für einen gesunden Rücken Die kleinen Racker der Kita St. Josef Wilhelmsthal freuen sich mit der Kindergarten-Leiterin Johanna Höfner (zweite von links) über die großzügige Spende vom Friseurladen Heike Seliger (rechts). Mit im Bild ist deren Sohn Elias Seliger (links). Sonstige Mitteilungen Historisches Fest-Wochenende im Naturpark Frankenwald Vom 18. bis zum 20. Juli 2014 wird Geschichte lebendig: Das 2. Nordwald Spektakulum in Nordhalben ist der Auftakt für die historische Zeitreise im Naturpark Wenn am 18. Juli in Nordhalben der Startschuss für das mittelalterliche Nordwald Spektakulum fällt, könnte der Besucher fast meinen, Pulverduft läge in der Luft. Beim Kräftemessen in historischen Disziplinen stehen sich vier mittelalterlich gewandete Rückenschmerzen sind ein weit verbreitetes Gesundheitsproblem. Untersuchungen zufolge leiden etwa 80 Prozent aller Menschen mindestens einmal im Laufe ihres Lebens darunter. Wer Rückenschmerzen vermeiden will, sollte rechtzeitig vorbeugen. Deshalb hat die AOK ein neues Bewegungsprogramm für einen gesunden Rücken entwickelt. Das Online-Angebot Rückenaktiv steht unseren Versicherten ab sofort kostenfrei im Internet unter zur Verfügung, sagt Frank Schnabel, Bewegungsfachkraft bei der AOK-Direktion Coburg. Wissenschaftlich begleitet wird das AOK-Online-Programm von Prof. Dr. Klaus Pfeifer von der Universität Erlangen, einem führenden Experten im Bereich der Rückengesundheit. Das Online- Kursprogamm dauert 15 Wochen. Zu Beginn wird mittels eines Fragebogens ein persönliches Profil erstellt, das die Basis für die individuellen Trainingsempfehlungen bildet. Die Teilnehmer wählen passende Aktivitäten aus und legen realistische Ziele für den Alltag fest. Ideal ist eine Mischung aus Kräftigungsübungen, Ausdauersportarten und Alltagsaktivitäten. Die Trainingseinheiten können dabei Woche für Woche flexibel angepasst werden. Neben wissenschaftlichen Informationen zur Rückengesundheit erhalten die Teilnehmer auch regelmäßig Trainingsempfehlungen und Motivationstipps, so Schnabel. Weitere Informationen zum neuen AOK-Angebot gibt es im Internet unter www. aok-rueckenaktiv.de.

15 Wilhelmsthal 15 Anna Reißig aus Steinberg sowie Phillip Schneider sind Deutsche Vizemeister Kronacher Ju Jutsuka holen Silber im Duo Mixed U18 Steinberg. Kürzlich fanden die Deutschen Meisterschaften im Ju Jutsu Duo und Fighting Wettkampf in Aschersleben (Sachsen- Anhalt) statt. Vom ATSV Kronach starteten Anna Reißig und Philipp Schneider in der Disziplin Duo U18 Mixed. hatten sich fünf Kapellen die Musikvereine aus Steinberg, Hesselbach, Wilhelmsthal, Neufang und Birnbaum, die für die stimmungsvolle musikalische Begleitung sorgten. Die ersten Begegnungen gegen die Paarung Elis Anderson / Vincent Collard aus Bernburg konnten Reißig und Schneider klar für sich entscheiden. Im zweiten Kampf gegen das Duo -Team Julia Herbst / Zan Zorch Vidmar aus Vorsfelde zeigte Philipp Schneider jedoch Nerven, so dass sich ein Flüchtigkeitsfehler in der Technikausführung einschlich und das heimische Duo in dieser Begegnung somit knapp unterlag. Im letzten Kampf mussten die Bundeskaderathleten Reißig / Schneider gegen ihre Trainingskameraden Michelle Vetter und Dominik Vetter vom TSV Staffelstein antreten. Auch hier konnten sie sich in einen spannenden Kampf am Ende durchsetzen und so den Deutschen Vizemeistertitel mit nach Hause nehmen. Bericht und Foto: Mike Blatt Aus Vereinen und Verbänden Imposanter Festumzug in Eibenberg Eibenberg. Ein schöneres Geburtstagsgeschenk hätte sich der Jubelverein nicht wünschen können als den großen Festumzug. Den vielen Zuschauern am Wegesrand bot sich ein imposantes Bild. Über 80 Gruppen zogen mit der Jubelwehr durch das festlich geschmückte Eibenberg, um damit ihre Verbundenheit und Wertschätzung auszudrücken. Befreundete Wehren, örtliche Vereine, Ehrengäste, die Festdamen der FFW Eibenberg aber auch anderer Vereine, Vertreter der Kreisbrandinspektion Kronach sowie jede Menge politische Prominenz Sie alle bahnten sich ihren Weg durch den kleinen schmucken Ort. Eingegliedert Die Schirmherrin, Wilhelmsthals Bürgermeisterin Susanne Grebner, sowie MdB Hans Michelbach (Mitte) führten den Festzug zusammen mit den Verantwortlichen der Eibenberger Wehr an. Ein grandioser Anblick bot sich beim imposanten Fahneneimarsch ins Festzelt, wo der Musikverein Hesselbach die Bayern- Hymne und die Deutsche Nationalhymne erklingen ließ. In seiner Begrüßung bedankte sich der 1. Vorsitzende der Eibenberger Wehr, Ehrenvorsitzender Josef Jakob, bei allen Teilnehmern des Festzugs und Gästen für den überwältigenden Besuch auf der Höhe des Frankenwaldes, mitten in Europa. Die Eibenberger Festdamen Laura Beetz, Nicole Gerber, Isabell Engelhardt, Christina Hoderlein, Sabrina Gerber, Shawnee Krammel, Sandra Jakob und Anna Jakob, die in ihren neuen schicken Dirndl ein zauberhaftes Bild abgaben, stellten die teilnehmenden Gruppen namentlich vor. Auch die Schirmherrin, Wilhelmsthals 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner, hieß alle Besucher herzlich willkommen. Sie zeigte sich sehr beeindruckt von dem tollen Jubiläumsfest, das die Wehr mit Hilfe der ganzen Dorfgemeinschaft auf die Beine gestellt und damit den Gästen viele frohe Stunden geschenkt habe. Die Gemeinde Wilhelmsthal wird weiterhin - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - zuverlässiger Partner ihrer Wehren sein, sicherte sie zu. Die herzlichsten Glückwünsche auch namens seines Kollegen Jürgen Baumgärtner übermittelte MdB Hans Michelbach. Eibenberg ist ganz oben, Eibenberg ist ganz groß, würdigte der Politiker. Er dankte allen Feuerwehrleuten für ihre ehrenamtliche Arbeit, ohne sie wäre unsere Heimat viel ärmer. Besonders freute er sich auch über das 25-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr. Damit stellten schon die Jugendlichen Werte wie Gemeinschaftssinn und Zusammenhalt unter Beweis. Ihr habt bewiesen, dass ihr ein richtig großes Fest aufziehen könnt, lobte KBR Joachim Ranzenberger den Jubelverein. Dieser hatte originelle Erinnerungsgeschenke für die Vertreter der am Festzug teilnehmenden Vereine sowie Ehrengäste parat, nämlich je einen Oberflurhydrant mit sechs Löschgefäßen. Beim sich anschließenden Unterhaltungsnachmittag spielte der Musikverein Hesselbach auf. Dabei fand auch ein Luftballon- Weitflug-Wettbewerb für Klein und Groß statt, bevor das Fest im gemütlichen Rahmen ausklang. Der Sonntag war mit einem Totengedenken, einer Kirchenparade zum Festzelt sowie einem von Pater Waldemar stimmungsvoll zelebrierten Festgottesdienst eingeläutet worden, bevor der Musikverein Steinberg zum musikalischen Frühschoppen aufspielte. Es gab auch Mittagessen mit fränkischen Klößen im Festzelt, bevor sich am Nachmittag der große Festzug in Bewegung setzte. Am Samstagabend war in Eibenberg Frankenpower pur on Tour angesagt gewesen, als die Neufanger Blasmusik aufspielte und für beste Stimmung sorgte. Am Ende des Fest-Wochenendes können die Verantwortlichen voller Freude auf ein bestens organisiertes Doppel-Jubiläum zurückblicken, in dem der ganze Ort eingebunden war. Entsprechend dankbar und stolz zeigte sich Ehrenvorsitzender Jakob über den Zusammenhalt in der Wehr und auch im Dorf. Im Na-

16 Wilhelmsthal 16 men der Vorstandschaft und aller Verantwortlicher bedankte er sich bei seiner Mannschaft, allen Freunden und Helfern, die zum guten Gelingen des Festes beigetragen hatten. Insgesamt waren über 150 Helfer und Helferinnen im Einsatz, um der Wehr und den vielen Gästen drei unvergessliche Tage zu bereiten. hs Freiwillige Feuerwehr Eibenberg e.v. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, vom 13. bis 15. Juni 2014 feierten wir unser 125.-jähriges Gründungsfest und 25 Jahre Jugendfeuerwehr Eibenberg. Die Freiwillige Feuerwehr Eibenberg möchte hiermit nochmals Danke sagen: unserer Schirmherrin 1. Bürgermeisterin Susanne Grebner mit ihrem Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal für den finanziellen Zuschuss Herrn Pater Waldemar Brysch für die Totenehrung und den eindrucksvollen Festgottesdienst unseren hübschen Festdamen der Familie Franziska und Wolfgang Thümlein für die Überlassung des Festplatzes bei Walburga Müller für die Nutzung ihres Grundstückes den Grundstücksbesitzern bzw. Pächtern für die Bereitstellung der Parkplätze den Nachbarn für das Verständnis für den Lärm den vielen freiwilligen Helfern beim Festaufbau, während der Festtage und wieder beim Festabbau allen Kuchen-, Torten- und Kaffeespendern den Firmen und Privatpersonen, die uns materiell und finanziell unterstützt haben bei unseren Patenvereinen FF Steinberg und FF Kronach bei allen Fw.-Kameradinnen und Fw.-Kameraden für ihren Festbesuch beim BRK Wilhelmsthal bei den Fotofreunden Steinberg und Otmar Eidloth für die Foto und Filmaufnahmen während der Festtage den Musikvereinen für die musikalische Unterhaltung sowie bei der Gesamtbevölkerung für den überaus zahlreichen Besuch. Wir meinen, dass das kleine Eibenberg durch Gemeinschaftssinn Großartiges geleistet hat. Nicht nur die Feuerwehr, sondern ganz Eibenberg mit seinen Ortsteilen hat sich von seiner besten und schönsten Seite gezeigt. Nochmals herzlichen Dank an Alle und wir freuen uns schon auf das nächste Fest mit Ihnen/Euch. Mit freundlichen Grüßen Freiwillige Feuerwehr Eibenberg Doppeljubiläum bei der Freiwilligen Feuerwehr Eibenberg Eibenberg. Die Freiwillige Feuerwehr Eibenberg wird heuer 125 Jahre, die Jugendfeuerwehr Eibenberg 25 Jahre. Das Doppeljubiläum wurde gebührend gefeiert. Die dreitägigen Feierlichkeiten fanden ihren Auftakt in einem Festkommers. Der Berg ruft und viele sind gekommen, freute sich der 1. Vorsitzende der FFW Eibenberg, Josef Jakob, angesichts der vielen Gäste im Festzelt, wo der Festkommers stattfand. In seiner Festansprache gab Jakob einen Abriss der bewegten Geschichte der Wehr, die am 10. Juni 1889 von 18 verantwortungsvollen Männern aus Eibenberg, Tiefenbach, Schäferei und Kämmerlein mit dem damaligen Bürgermeister Johann Lang gegründet worden war. Die Geschichte der Wehr kann in der neuen Festschrift nachgelesen werden. Derzeit zählt der Verein 89 Mitglieder, davon sechs Ehrenmitglieder. Die Anzahl der Aktiven liegt momentan bei 35 Frauen und Männern. Die Schirmherrin des Jubiläums, Wilhelmsthals Bürgermeisterin Susanne Grebner, bedankte sich für die ihr angetragene Schirmherrschaft. 125 Jahre selbstloser Einsatz, um anderen Menschen in Notlagen helfen zu können, verdient Lob und Anerkennung, würdigte sie. Die Feuerwehren seien nicht mit anderen Vereinen zu vergleichen, da sie selbstlos, ehrenamtlich und unter Einsatz ihres Lebens anderen helfen würden. Der Festprolog wurde von den Ehrendamen gesprochen. Anwesend waren auch viele Ehrendamen der vorausgegangenen Feste. Sie gratulierten ebenso wie Vertreter der örtlichen Vereine, befreundeter Wehren sowie der Sparkasse Kulmbach-Kronach, die allesamt Geschenke und Geldspenden übergaben. Ein Fahnenband überreichte der 1. FFW-Vorsitzende Thomas Heider vom Patenverein aus Steinberg. Die Eibenberger Wehr könne - so Heider - stolz sein auf ihre Wehr, deren Mitglieder jederzeit bereit seien, anderer Leute Hab und Gut zu schützen. Der Festkommers fand seinen Abschluss in der gemeinsam angestimmten Bayern- und Nationalhymne. Für die Umrahmung des Festkommerses sorgte der Musikverein Steinberg, der auch zuvor die Abholung der Ehrengäste musikalisch begleitet hatte. Dem offiziellen Teil schloss sich eine Rocknacht mit der Band Fristlos an. hs Zwei neue Ehrenmitglieder für die Eibenberger Wehr Eibenberg- Die Wehr nutzte das Jubiläum für die Auszeichnung langjähriger Mitglieder sowie verdienter Kameraden. 1. Vorsitzender Josef Jakob wurde zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden, 1. Kommandant Berthold Jakob zum Ehrenmitglied und Ehrenkommandanten ernannt. Mit der Auszeichnung wurden die Aktivposten für ihre herausragenden Verdienste um die Wehr gewürdigt. Seit 30 Jahren ist Berthold Jakob 1. Kommandant der FFW Eibenberg. Er trat am in die Feuerwehr ein. Am wurde er zum 1. Kommandanten gewählt. Er gründete vor 25 Jahren die Jugendfeuerwehr und übernahm als 1. Jugendwart die Ausbildung. Für die 2008 gegründete Damenfeuerwehr übernahm er ebenso mit seinem 2. Kommandanten Matthias Jakob die Erstausbildung. Besonders stolz war Jakob, als er 2008 vom damaligen 2. Bürgermeister Werner Gareis den Schlüssel vom Gerätehausanbau in Empfang nehmen durfte, für den er jahrelang gekämpft hatte. Fünf Jahre länger, also 35 Jahre, steht Josef Jakob an der Spitze der FFW Eibenberg. Er trat am 1. März 1971 in die Feuerwehr ein. Acht Jahr später übernahm er am das Amt des 1. Vorsitzenden. In seiner aktiven Zeit in der Wehr war er auch als Gruppenführer von 1983 bis 1997 tätig. Durch seine Initiative wurden erstmals ab 1974 in Eibenberg Leistungsprüfungen durchgeführt. Er war der erste FFW-Mann aus Eibenberg, der 1991 erstmals Gold-Rot in Empfang nehmen durfte. Bereits nach zwei Jahren im Amt, konnte 1981 das neue Gerätehaus eingeweiht werden.sein größter Kraftakt war der von ihm mit großem Idealismus geführte Kampf um einen Anbau an das bestehende Gerätehaus. Dank galt auch den beiden Ehefrauen der Geehrten, Helga Jakob beziehungsweise Petra Jakob, für ihr Verständnis für das Engagement ihrer Männer. Und mehr noch: Beide sind Gründungsmitglieder der Damenfeuerwehr und seitdem große Aktivposten. Josef Jakob war zuvor beim Festkommers bereits für seine herausragenden Verdienste mit dem Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes in Gold - einer sehr seltenen Auszeichnung - von KBR Joachim Ranzenberger bedacht worden. Ranzenber-

17 Wilhelmsthal 17 Eibenberg. Der Landkreis Kronach kann stolz auf seinen Feuerwehr-Nachwuchs sein: Alle Teilnehmer der Bayerischen Jugendger würdigte ihn dabei als einen der Motoren der Eibenberger Wehr. Aber auch Marco Fischer, Thomas Fischer, Oswald Jakob, Marco Wagner, Stefan Hofmann, Alexander Schmuck und Gerwin Zwosta, die für 25 Jahre aktiven Dienst geehrt wurden, dankte Ranzenberger. Überreicht wurden die staatlichen Ehrenzeichen in Silber von Ehrenkreisbrandinspektor Bernd Steger, der die Glückwünsche des Landkreises übermittelte. Er würdigte die Leistung aller Geehrten, die unzählige Stunden für die Allgemeinheit geleistet hätten Vereinsintern konnte Vorsitzender Jakob viele Mitglieder für ihre jahrzehntelange Treue zum Verein ehren so auch seinen Vater, Georg Jakob. Der 88-Jährige gehört der Wehr seit unglaublichen 70 Jahren an. Mit einer besonderen Ehrung wurden Christopher Wachter für das Schaffen der Vereinstafel sowie Franziska und Wolfgang Thümlein für die Überlassung des Festplatzes bedacht ebenso wie Walburga Müller, deren Nachbar-Anwesen beim Jubiläum von der Wehr mit benutzt wurde. hs Ehrungen: Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes in Gold: Josef Jakob Stefan Hofmann (Hauptfeuerwehrmann, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, Vereinsdiener seit Jahre), Alexander Schmuck (Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, Fahnenbegleiter seit Jahre), Gerwin Zwosta (Hauptfeuerwehrmann, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, 2. Vorsitzender seit ) Vereinsehrungen für langjährige Mitglieder: 25 Jahre: Marco Fischer, Thomas Fischer, Stefan Hofmann, Ralf Jakob, Oswald Jakob, Roland Jakob, Alexander Schmuck, Christian Schmuck, Marco Wagner, Michael Gerber, Gottfried Lang, Martin Wich, Rainer Wich, Ralf Schneider, 30 Jahre: Stefan Engelhardt, Hubert Wich, Alfons Böhnlein, Wolfgang Thümlein, Berthold Jakob, 35 Jahre: Josef Beetz, Dieter Engelhardt, Gerhard Engelhardt, Wolfgang Müller, Clemens Engelhardt, Günter Schülein, Michael Schülein, Claus Engelhardt, 40 Jahre: Edmund Hoderlein, Raimund Müller, Anton Hoderlein, Josef Jakob, Gottfried Wich, 45 Jahre: Werner Schülein, 50 Jahre: Pankraz Jakob, Georg Nickol, Simon Reißig, Alois Jakob, Wendelin Wich, 55 Jahre: Helmut Raab, 60 Jahre: Paulus Löffler, 70 Jahre: Georg Jakob Besondere Ehrungen: Franziska Thümlein, Wolfgang Thümlein, Walburga Müller, Christopher Wachter. Ehrenmitgliedschaften: Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzender: Josef Jakob, Ehrenmitglied und Ehrenkommandant: Berthold Jakob Fahrzeugweihe HLF 10! Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsthal Diese Feuerwehrkameraden wurden für 25 Jahre aktiven Dienst geehrt. Am 13. Juli 2014 Sporthalle WIlhelmsthal Liebe Wilhelmsthäler Die Freiwillige Feuerwehr lädt euch zur Weihe unseres neuen Einsatzfahrzeugs ein. Die Feierlichkeiten beginnen am 13. Juli 2014 um 9 Uhr an der Turnhalle Wilhelmsthal. Der Musikverein und der Männerchor Wilhelmsthal begleiten den Gottesdienst musikalisch. Unser Programm 9:00 Gottesdienst mit Weihe des neuen Fahrzeuges an oder in der Turnhalle. Anschließend Übergabe des Fahrzeuges an die Wehr. 10:30 Ehrungen 11:30 Mittagessen (Sau am Spieß, auch zum Mitnehmen), ausserdem Getränke, Kaffee und Kuchen. 14:00 Familiennachmittag mit Spielen für Kinder, sowie Vorführungen mit dem neuen Fahrzeug. Es wird ein interessanter, informativer und geselliger Tag. Wir freuen uns auf euch. 55, 60 und sogar 70 Jahre halten diese Mitglieder der Wehr die Treue. Eure Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsthal Staatliches Ehrenzeichen in Silber für 25 Jahre aktiven Dienst: Marco Fischer (Hauptfeuerwehrmann, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/4, Kassier seit ), Thomas Fischer (Hauptfeuerwehrmann, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, Fahnenbegleiter seit Jahre), Oswald Jakob (Hauptfeuerwehrmann, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, Gerätewart seit Jahre), Marco Wagner (Löschmeister, Leistungsabzeichen Stufe I bis III/5, Jugendwart von 1995 bis Jahre, Gruppenführer, Kassenprüfer seit 2008), Feuerwehr-Nachwuchs präsentiert sich in Topform

18 Wilhelmsthal 18 Die Teilnehmer der Jugendleistungsprüfung in Neuses mit (von rechts) Kreisjugendwart Dirk Raupach und KBM Frank Fischer (verdeckt), KBI Hans-Ulrich Müller (links) sowie Wilhelmsthals Bürgermeisterin Susanne Grebner (sitzend, links) leistungsprüfung - 57 Jugendliche aus 19 Feuerwehren - haben bestanden. Manuel Wisnewski von der FFW Reitsch blieb ohne Fehler. An der Bayerischen Jugendleistungsprüfung können alle Feuerwehranwärter vom vollendeten 14. bis 18. Lebensjahr teilnehmen. Der Hauptwert der Leistungsprüfung liegt vor allem in der vorbereitenden Ausbildung der Feuerwehranwärter. Die Arbeit der Teilnehmer soll zwar schnell, aber auch geordnet und möglichst fehlerfrei ablaufen. Hierzu werden für jede Übung eine Sollzeit und eine Höchstzeit festgelegt. Die Bayerische Jugendleistungsprüfung besteht aus praktischen Übungen sowie einer theoretischen Prüfung mit Testfragen. Die Praxis umfasst Einzel-, Mannschafts- und Truppübungen wie zum Beispiel das Erkennen und Zuordnen von wasserführenden Armaturen, Kupplungen sowie Zubehör, das Ausrollen eines gerollten Schlauches innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes, das Anlegen eines Brustbundes, das Zielwerfen mit der Fangleine, das Zielspritzen mit der Kübelspritze sowie das Kuppeln einer Saugleitung. Die Abnahme der Prüfung fand in Eibenberg statt. Die praktischen Stationen waren in der Nähe des Eibenberger Feuerwehrgerätehauses aufgebaut. Der Prüfung stellten sich 57 Teilnehmer aus 19 Jugend-Feuerwehren des Landkreises. Im Einsatz waren 41 Betreuer sowie acht Schiedsrichter von der Kreisbrandinspektion Kronach. Die Leitung hatten KBI Hans-Ulrich Müller sowie Kreisjugendwart Dirk Raupach inne. Von der Jugendfeuerwehrleitung zeichneten Inspektionsjugendwart Matthias Eidloth und stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Karl verantwortlich sowie Nadine Hempfling vom Fachbereich Ausbildung. Sie alle freuten sich über die tollen Leistungen des Feuerwehr- Nachwuchses, der offensichtlich von seinen Ausbildern sehr gut vorbereitetet worden war. Abschließend mussten die jungen Floriansjünger in der schriftlichen Prüfung einige Testfragen beantworten. Nach insgesamt fast drei Stunden war es vollbracht und sie konnten voller Stolz ihre Bayerische Leistungsspange entgegennehmen. KBI Hans-Ulrich Müller und Wilhelmsthals Bürgermeisterin Susanne Grebner gratulierten allen erfolgreichen Absolventen. Gleichzeitig bedankten sie sich bei ihnen nicht nur für ihre Teilnahme bei der Prüfung sondern auch für ihr Engagement das ganze Jahr über. Sie hofften, dass die Jugendlichen der Feuerwehr auch in Zukunft erhalten blieben und weiterhin so viel Eifer an den Tag legten. Abschließend überreichten Müller und Kreisjugendwart Dirk Raupach die Abzeichen an die erfolgreichen Teilnehmer. hs Teilnehmer aus dem Gemeindegebiet Wilhelmsthal: Malik Geiger, Stefan Montag (FFW Wilhelmsthal), Nadja Jakob, Nadine Müller (FFW Eibenberg). Teilnehmende Feuerwehren: Dörfles, Eibenberg, Fischbach, Friesen, Glosberg, Haig, Hirschfeld, Kleintettau, Mitwitz, Neufang, Neuses, Reichenbach, Reitsch, Rothenkirchen, Teuschnitz, Tschirn, Wallenfels, Welitsch, Wilhelmsthal KAB-Radwallfahrt nach Vierzehnheiligen Der KAB-Ortsverband Wilhelmsthal beabsichtigt wieder eine Radwallfahrt nach Vierzehnheiligen durchzuführen. Termin ist der 12. u. 13. Juli Wegen der Planung ist eine Anmeldung bis 04.Juli 2014 erwünscht. Diese bitten wir bei Reinhold Dietrich Tel /438 oder 0171/ bzw. bei Evi Schönmüller Tel /1773 vorzunehmen. Gruß KAB-Vorstandschaft KÄFERFREUNDE FRANKENWALD e.v. Herzlich Willkommen zum Jubiläumstreffen der Käferfreunde Frankenwald in der Effelter Mühle. Hallo an alle Freunde und Besitzer des wohl bekanntesten Krabbeltieres und dessen Artverwandten aus der Boxer-Szene. Zum mittlerweile siebten Mal veranstalten wir ein Käfertreffen und sind dieses Mal in Wilhelmsthal in der Effelter Mühle zu Gast. Die Dekanatsjugendbegegnungsstätte Effelter Mühle ist eine

19 Wilhelmsthal Jahre alte Schneidmühle im idyllisch gelegenen Naturschutzgebiet Dobertal. Anlässlich unseres 30 jährigen Jubiläumstreffen hoffen wir auf schöne und erlebnisreiche Stunden und ich würde mich sehr freuen wenn euch der Aufenthalt bei uns in guter Erinnerung bleibt. 14:00 Uhr Ehrengäste Spiele rund um den Käfer ab 14:30 Uhr Preisverleihung ca. 19:00 Uhr Ab 20:00 Uhr Gemütliches Beisammensein bei Bild und Ton Walter Preuß 1.Vorstand Sonntag, 13. Juli 2014 Frühstück ab 8:00 Uhr auf Bestellung Ab 09:00 Uhr luftgekühlter Frühschoppen mit Clubpräsentation in Bild und Ton SSV Lahm-Hesselbach Sportfest vom Juli 2014 Donnerstag, :30 Uhr Lahm-Hesselbach TSV 08 Wilhelmsthal Anschließend gemütliches Beisammensein Sonntag, ab 10:00 Uhr Frühschoppen 10:30 Uhr F-Jugend TSV 08 Wilhelmsthal SV Rothenkirchen 14:30 Uhr SV Gifting TSV Küps 16:30 Uhr TSV Steinberg DJK/SV Neufang Anschließend Festausklang im Sportheim, ab 18:00 Uhr Schaschlik Ganztägig Kaffee und Kuchen Auf Euer Kommen freut sich der SSV Lahm-Hesselbach 7. Luftgekühlte Treffen der Käferfreunde Frankenwald e.v. Programm Startgebühr pro Fahrzeug 10,00 Euro mit Übernachtung Freier Eintritt für Tagesgäste ohne Fahrzeug. Parkmöglichkeiten vorhanden. Freitag, 11. Juli 2014 Anreise ab 18:00 Uhr möglich Campingmöglichkeit auf dem Platz Samstag, 12. Juli 2014 Frühstück ab 8:00 Uhr auf Bestellung Beginn 10:00 Uhr privater Teilemarkt SV Gifting 1957 e.v. FGM Cup mit Sportfest vom Juli 2014 Programmübersicht: Freitag :00 Uhr F-Jugend Spiel TSV Steinberg gegen TSV Weißenbrunn 18:00 Uhr Altliga SV Gifting gegen 1.FC Pressig Abendprogramm: DJ Andy; Ronzn und die Zauberschnecken Samstag :00 Uhr B-Jugend Spiel SG Gifting gegen TSV Weißenbrunn 14:30 Uhr Spiel 1 (FGM-Cup) TSV Steinberg gegen SV Gifting 16:15 Uhr Spiel 2 (FGM-Cup) TSV Wilhelmsthal gegen SSV Lahm Hesselbach 19:30 Uhr Ehrungen langjähriger Vereinsmitglieder Abendprogramm ab 19:30 Uhr: Harvest Sonntag :00 Uhr Frühschoppen 11:00 Uhr G-Jugend Spiel TSV Steinberg gegen TSF Theisenort 14:00 Uhr (FGM-Cup) Verlierer Spiel 1 gegen Verlierer Spiel 2 15:45 Uhr (FGM-Cup) Sieger Spiel 1 gegen Sieger Spiel 2 Siegerehrung und Abendprogramm

20 Wilhelmsthal 20 TSV 08 Wilhelmsthal Terminänderung! Aus aktuellem Anlass teilen wir Ihnen mit, dass wir die für Freitag den geplante Jahreshauptversammlung des TSV 08 Wilhelmsthal leider verschieben müssen. Ein Ersatztermin steht heute leider noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben. Matthias Barnickel 1. Vorsitzender Werbung Konzeption & Design von Print- und elektr. Medien Printdesign Webdesign Bewegtbilddesign Printmedien Buch-, Offset-, Endlos-, Digital- und Siebdruck Geschäftspapiere Formulare Akzidenzen Flyer Folder Prospekte Plakate Broschüren Bücher Kataloge Festschriften Aufkleber Beschriftungen Schilder Elektronisches Publizieren Programmierung Datenbanken Multimedia Service CtP- und Filmbelichtung Adressierung und Versand Lagerhaltung Logistik Verlag Appel & Klinger Druck und Medien GmbH Bahnhofstraße 3a Schneckenlohe

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