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1 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Zeitpunkt:... nicht erfüllt Antrag zur Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin Prüfungsteil B Prüfungsteil C Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin aufgrund meiner Anmeldung. Ich beabsichtige folgenden Prüfungstermin wahrzunehmen: Prüfungstermin: Die umseitig aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin sind mir bekannt und 2 der Verordnung (Zulassungsvoraussetzungen) wird zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und wird von mir nach Rechnungstellung der IHK innerhalb zwei Wochen überwiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Füllen Sie diesen Antrag in allen Positionen vollständig und gut leserlich aus und reichen Sie ihn bis zum Anmeldeschluss ein. 2. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Falls Sie die Fortbildungsprüfung nicht zu dem vorgesehenen Termin ablegen können, bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Abmeldung von der Prüfung. Ein neues Antragsverfahren ist erforderlich. 4. Bitte geben Sie uns während der Fortbildung eintretende Veränderungen zu Ihrem Antrag bekannt. Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen: 1. Ausbildungs-/Prüfungszeugnis oder sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen 2. Zeugnisse oder Bescheinigungen der Berufspraxis / Nachweis über berufliche Tätigkeit 3. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf 4. Lichtbild (bitte aufkleben)... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers

2 Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2485), die durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder 2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder BachelorAbschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. (3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat.

3 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung 1) Die Prüfung gliedert sich in die folgende Prüfungsteile und Handlungsbereiche: Prüfungsteil A Handlungsbereiche: 1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung 2. Finanzwirtschaftliches Management Prüfungsteil B Handlungsbereiche: 1. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht 2. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards 3. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 4. Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen Prüfungsteil C : Präsentation und Fachgespräch Darüber hinaus sind weitere Prüfungen nach den 8 und 9 zulässig. (2) Die Prüfung in den Handlungsbereichen nach Absatz 1 im Prüfungsteil A und im Prüfungsteil B ist schriftlich in Form von praxisorientierten, situationsbezogenen Aufgaben durchzuführen. Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgabenstellungen in dem Handlungsbereich Erstellen von Zwischenund Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht soll in der Regel 240 Minuten, in dem Handlungsbereich Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre in der Regel 180 Minuten, in dem Handlungsbereich Erstellen einer Kostenund Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung in der Regel 120 Minuten, in dem Handlungsbereich Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen in der Regel 90 Minuten und in dem Handlungsbereich Finanzwirtschaftliches Management in der Regel 120 Minuten betragen. (3) Im Handlungsbereich Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards beträgt die Prüfungsdauer mindestens 210 und höchstens 240 Minuten. Bis zum 31. Dezember 2020 kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die Prüfung in diesem Handlungsbereich auf den Grundlagenteil nach 4 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 beschränkt werden. In diesem Fall beträgt die Prüfungsdauer mindestens 60 und höchstens 90 Minuten. (4) Wurden im Prüfungsteil A und im Prüfungsteil B jeweils nicht mehr als eine mangelhafte Leistung erbracht, ist jeweils darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet. (5) Der Prüfungsteil C gliedert sich in eine Präsentation und einem darauf aufbauenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt aus zwei Aufgabenstellungen eine Aufgabe aus, die einen Auftrag zur Berichterstattung nach Absatz 1 Nr. 4 des Prüfungsteils B enthält. Das darauf aufbauende Fachgespräch soll auch die Handlungsbereiche nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 des Prüfungsteils B einbeziehen. Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist eine Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten einzuräumen.

4 ANMELDUNG zur Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin Prüfungsteil B + Prüfungsteil C Lichtbild Angaben zur Person Geschlecht: weiblich männlich Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon privat: mobil: geschäftlich: privat: geschäftlich: Angaben zum Unternehmen Firma: Anschrift: Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit 1. Berufsausbildung Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wurde am vor der bestanden. Ausbildungsstätte: Ausbildungszeit: von _ bis

5 2. Berufliche Tätigkeiten Name und Ort der Firma Funktionsbezeichnung von bis (Monat/Jahr) 3. Zusätzlich erworbene Qualifikationen (z. B. Lehrgänge, Seminare etc.) 4. Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs bei: Bildungsträger: Lehrgang von / bis: An einer Fortbildungsprüfung zum / zur Geprüften Bilanzbuchhalter / Geprüften Bilanzbuchhalterin habe ich bisher: noch nicht einmal zweimal teilgenommen. Die Prüfungsgebühr wird bezahlt von: Prüfungsteilnehmer Arbeitgeber... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers * * Wenn die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen wird, ist zusätzlich zu Ihrer Unterschrift auch unbedingt der Firmenstempel und eine Unterschrift des Arbeitgebers erforderlich. Gebühren: Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang dieser Anmeldung zur Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhoben und ist nach Erhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg. Rücktritt, Nichtteilnahme: Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der IHK zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben bei Rücktritt später als 10 Wochen vor der Fortbildungsprüfung bzw. bei Nichtteilnahme.

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