Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer 1 Geltungsbereich Die Firma MEDIAteria, Inhaber Ines Preißer, Uthlandestr. 7a, Pellworm (nachfolgend MEDIAteria ) erbringt ihre Angebote und Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Kunde ) ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, auch ohne Widerspruch von MEDIAteria, nicht. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Absatz 1 BGB. 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden per Brief, per Telefax oder per zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief, Telefax oder . (2) Die Vertragsparteien erkennen die Beweiskraft durchgehender -Korrespondenz an. 3 Vertragsgegenstand (1) MEDIAteria verpflichtet sich zur Programmierung einer Website bzw. Internetpräsenz (z.b. Facebook-Fanpage) entsprechend der Auftragsbestätigung zu diesem Vertrag und der mit dem Kunden abgestimmten Kundenvorgaben. (2) Sofern gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung aufgeführt, verpflichtet sich MEDIAteria weiterhin zur laufenden Pflege dieser Website bzw. Internetpräsenz. Umfang und Inhalt dieser Leistungen werden ebenfalls in der Auftragsbestätigung zu diesem Vertrag konkretisiert. (3) Für die Einstellung der Website in das Internet und die Abrufbarkeit der Website bzw. Internetpräsenz hat der Kunde Sorge zu tragen. Zu den Leistungspflichten MEDIAterias gehören insbesondere nicht die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum Internet (Access-Providing). 4 Auftragsablauf und Leistungserbringung

2 (1) Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung erstellt MEDIAteria nach den Vorgaben des Kunden hinsichtlich Umfang, Design, Funktionalität und Struktur ein Konzept der Website bzw. der Internetpräsenz. Das Konzept wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Anschließend werden der Kunde und MEDIAteria das Konzept ausführlich besprechen, wobei der Kunde unverzüglich seine Änderungswünsche mitteilt und mit MEDIAteria abstimmt. (2) Nach Abnahme des Konzepts erstellt MEDIAteria auf Grundlage des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts einen Entwurf der Website bzw. Internetpräsenz. Dieser Entwurf wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Änderungswünsche teilt der Kunde MEDIAteria unverzüglich mit und stimmt diese mit MEDIAteria ab. (3) Den abgenommenen Entwurf wird MEDIAteria auf Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Änderungswünsche weiterentwickeln und die Endversion der Website bzw. Internetpräsenz erstellen. (4) Sofern vereinbart, wird MEDIAteria nach Fertigstellung der Website und Einstellung in das Internet die Website entsprechend der Auftragsbestätigung, nach den Vorgaben und in Abstimmung mit dem Kunden pflegen. (5) MEDIAteria ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die entweder den vertraglichen Anforderungen entsprechen oder die bereits abgenommen worden sind. Die Umsetzung derartiger Änderungs- und Ergänzungswünschen erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, entsprechend des Zeitaufwandes und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen MEDIAteria und dem Kunden. (6) Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von vom Kunden bereitgestellten Texten, Bildern, Logos bzw. Grafiken, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen MEDIAteria und dem Kunden und werden entsprechend des Zeitaufwandes berechnet. 5 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Sofern erforderlich, unterstützt der Kunde MEDIAteria bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Inhalte für die zu erstellende Website bzw. Internetpräsenz, wie Bilder, Texte, Logos, Grafiken, Tabellen, bereitstellt. (2) Der Kunde stellt MEDIAteria diese Inhalte bei Abschluss des Vertrags, spätestens jedoch bis zur Abnahme des Konzepts, zur Verfügung.

3 (3) Die Bereitstellung dieser Inhalte erfolgt möglichst im digitalen Format. Bilder, Grafiken und Fotos sind im Format JPG, Maß 800 Pixel breit, 72 dpi, einzureichen. Die dabei gegebenenfalls anfallenden Kosten übernimmt der Kunde. (4) MEDIAteria ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen. Insbesondere ist MEDIAteria nicht verpflichtet, den gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Domainnamen, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Bild, Ton, Text, Grafik) sowie geplante Werbemaßnahmen auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen oder zu prüfen, ob die zur Verfügung gestellten Inhalte geeignet sind, den vom Kunden mit der Website verfolgten Zweck zu erreichen. MEDIAteria ist ferner nicht verpflichtet, den Kunden auf Fehler oder sonstige Mängel der Inhalte hinzuweisen. 6 Abnahme (1) Sobald MEDIAteria eine Teilleistung nach 4 Abs. 1 3 (Konzept, Entwurf, Endversion) fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, und diese dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, wird der Kunde die jeweilige Teilleistung innerhalb von 14 Werktagen durch schriftliche Erklärung abnehmen. (2) Erfolgt trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von weiteren 10 Werktagen durch MEDIAteria keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die jeweilige Teilleistung als abgenommen. 7 Vergütung, Zahlungsmodalitäten (1) Die Vergütung für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) MEDIAteria wird dem Kunden nach Fertigstellung und Überlassung der Website bzw. Internetpräsenz über die vertraglich geschuldete Vergütung eine Schlussrechnung erstellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig. Mit vollständiger Zahlung der Schlussrechnung sind die Leistungen MEDIAterias für die Programmierung der Website bzw. Internetpräsenz gemäß 4 Abs. 1 3 abgegolten. (3) Sofern die Pflege der Website vereinbart wurde, wird diese wie in der Auftragsbestätigung angegeben gesondert vergütet. (4) Die Vergütung von Mehraufwand, der über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgeht, erfolgt entsprechend des Zeitaufwandes und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen MEDIAteria und dem Kunden. Gesondert zu vergütender

4 Mehraufwand sind insbesondere Leistungen MEDIAterias, die auf nachträgliche Änderungsund Ergänzungswünsche des Kunden beruhen. Zu diesen gehören insbesondere nach Abnahme von Teilleistungen nach 4 Abs. 1 3 auf Wunsch des Kunden vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen, die sich auf bereits abgenommene Leistungen beziehen. Gleiches gilt, wenn die Abnahme durch den Kunden noch nicht erfolgt ist, obwohl deren Voraussetzungen bereits vorliegen. (5) Die Vergütung von Sonderleistungen erfolgt separat und nur, wenn dies ausdrücklich zwischen MEDIAteria und dem Kunden vereinbart wurde. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird gesondert zwischen MEDIAteria und dem Kunden vereinbart. (6) MEDIAteria ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnungen zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den von MEDIAteria bis dahin erbrachten vertraglichen Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig. 8 Auslagen/Reisekosten (1) MEDIAterias ist berechtigt, gegenüber dem Kunden Reisekosten als Auslagen gesondert in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Kunden nicht zur Erstattung von Auslagen verpflichtet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. (2) Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten entsteht nur bei Reisen MEDIAterias außerhalb Schleswig-Holsteins. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in Höhe der angemessenen und nachgewiesenen Reise- und Übernachtungskosten. Bei PKW- Nutzung erstellt MEDIAteria die Rechnung auf Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. 9 Nutzungsrechte und Referenzen (1) Der Kunde erhält von MEDIAteria das ausschließliche sowie räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Endversion der Website bzw. Internetpräsenz. Sofern die Bereitstellung von Inhalten, insbesondere von Fotos, Bildern, Grafiken, Texten, für die Website bzw. Internetpräsenz durch MEDIAteria Gegenstand des Vertrages ist, erhält der Kunde an diesen Inhalten lediglich ein einfaches sowie räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die vorgenannten Nutzungsrechte an der Website bzw. Internetpräsenz sowie deren Inhalte gelten nur für die Nutzung im Internet. Zur Nutzung in anderer Form, insbesondere Druckform, ist der Kunde nicht berechtigt. Die Erteilung von Unterlizenzen

5 bzw. die Verwertung von Vervielfältigungen der erbrachten Leistungen durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von MEDIAteria. (2) Die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte wird erst nach vollständiger Zahlung der vom Kunden geschuldeten Vergütung an MEDIAteria wirksam. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung verbleiben die Nutzungsrechte bei MEDIAteria. (3) MEDIAteria nimmt an geeigneter Stelle auf der Website bzw. Internetpräsenz Hinweise auf die Urheberschaft auf. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise eigenmächtig, ohne Zustimmung MEDIAterias, zu entfernen. (4) Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Nutzung und öffentlichen Präsentation der von MEDIAteria erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken auf der Website von MEDIAteria sowie zur Nennung des Kunden als Auftraggeber. 10 Haftung und Gewährleistung (1) MEDIAteria haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. MEDIAteria schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt zudem die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen MEDIAterias. (2) MEDIAteria ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. (3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und MEDIAteria zur Nutzung berechtigt ist. Der Kunde stellt MEDIAteria von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser vorgenannten Verpflichtung resultieren und ersetzt MEDIAteria die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (4) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. 11 Kündigung (1) Bis zur Fertigstellung der Website bzw. Internetpräsenz kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. (2) Nach Fertigstellung der Website kann der gegebenenfalls geschlossene Vertrag über die Pflege der Website auf unbestimmte oder bestimmte Zeit geschlossen werden. Bei

6 unbestimmter Dauer kann der Vertrag über die Pflege der Website jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. (3) Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: - der Kunde seine Mitwirkungspflichten grob verletzt oder - der Kunde trotz Mahnung seine Verpflichtung zu den Teilzahlungen nicht erfüllt oder - über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. 12 Schlussbestimmungen (1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist der Sitz von MEDIAteria wenn - der Kunde Kaufmann ist oder - der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder - der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist. MEDIAteria ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsstand zu klagen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Stand:

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