Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen

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1 Behörde für betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz und technischen Verbraucherschutz Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen Dipl.-Ing. Michael Alex 1

2 Genehmigung Jede Biogasanlage benötigt eine Genehmigung für den Bau und den Betrieb! Dabei sind zwei grundsätzliche Verfahren möglich: Die baurechtliche Genehmigung, falls bestimmte Leistungsdaten der Anlage nicht überschritten werden. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV, falls bestimmte Leistungsdaten überschritten werden Dipl.-Ing. Michael Alex 2

3 Allgemeine Verfahrensarten das baurechtliche Genehmigungsverfahren Landkreise, die kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie die Region Hannover das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Landkreise, die kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie die Region Hannover abhängig von der Anlagenart Dipl.-Ing. Michael Alex 3

4 Genehmigung ( 4 BImSchG) Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV angeführt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahren ist der 9. BImSchV geregelt. Grundlage dieser Verordnungen ist das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Dipl.-Ing. Michael Alex 4

5 Genehmigung ( 4 BImSchG) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen,... bedürfen einer Genehmigung Dipl.-Ing. Michael Alex 5

6 Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach: 19 BImSchG für Anlagen, die in Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV aufgeführt sind das förmliche Genehmigungsverfahren nach: 10 BImSchG für Anlagen, die in Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV aufgeführt sind Dipl.-Ing. Michael Alex 6

7 Verfahrensübersicht nach BImSchG Vereinfachtes Verfahren: Beteiligung von Fachbehörden (1 Monat Frist) Entscheidung (nach 3 Monaten 10 Abs. 6a BImSchG ) Auf Antrag des Vorhabensträgers kann die Genehmigungsbehörde ein förmliches Verfahren durchführen ( 19 Abs. 3 BImSchG), höhere Rechtssicherheit Nachbarbeteiligung auf Antrag ( 13 Abs. 2 VwVfG) Dipl.-Ing. Michael Alex 7

8 Verfahrensübersicht nach BImSchG Förmliches Verfahren: öffentliche Bekanntmachung (z.b. in örtlicher Zeitung) Beteiligung von Fachbehörden Auslegung Antragsunterlagen (ca. 4 Wochen) Wer etwas dagegen hat, stehe jetzt auf und rede oder schweige für immer! Erörterungstermin Entscheidung (nach 7 Monaten 10 Abs. 6a BImSchG ) öffentliche Bekanntmachung über die Entscheidung Dipl.-Ing. Michael Alex 8

9 Auswahlkriterien für Biogasanlagen Anlagenart gem. Anhang 4. BImSchV: Verfahren: Baugenehmigungsverfahren vereinfachtes Verfahren nach 19 BImSchG förmliches Verfahren nach 10 BImSchG Feuerungswärmeleistung (Ziffern 1.1/1.2./1.4*/1.5) < 1 MW 1 MW bis < 50 MW 50 MW Errichtung als Nebenanlage genehmigungsbedürftiger Tierhaltungen (Ziffer 7.1) - Ja Ja Anlagen zur Lagerung brennbarer Gase (Ziffer 9.1) < 3 t 3 t bis < 30 t 30 t Anlagen zur Lagerung von Gülle (Ziffer 9.36) < m³ > m³ m Dipl.-Ing. Michael Alex 9

10 Auswahlkriterien für Biogasanlagen Anlagenart gem. 4. BImSchV: Verfahren: Baugenehmigungsverfahren vereinfachtes Verfahren nach 19 BImSchG förmliches Verfahren nach 10 BImSchG Behandlung n. gef. Abfälle (Ziffer 8.6 b*) n. gef. = nicht gefährliche Abfälle < 10 t/tag 10 t/tag bis < 50 t/tag 50 t/tag Behandlung gef. Abfälle (Ziffer 8.6 a*) gef. = gefährliche Abfälle < 1 t/tag 1 t/tag bis < 10 t/tag 10 t/tag Lager für n. gef. Abfälle (Ziffer 8.12 b) < 10 t/tag oder < 100 t 10 t/tag oder 100 t - Lager für gef. Abfälle (Ziffer 8.12 a ) < 1 t/tag oder < 30 t 1 bis 30 t/tag oder 30 bis < 150 t 10 t/tag oder 150 t Dipl.-Ing. Michael Alex 10

11 Änderung 4. BImSchV Zur Info: Geplant sind eigene Tatbestände in einer aktuellen Überarbeitung der 4. BImSchV für Biogaserzeugungs- und Aufbereitungsanlagen: Anlagen zur Erzeugung von Biogas, mit einer Produktionskapazität von 1,2 Mil. Normkubikmetern je Jahr Rohgas oder mehr; Anlagen zur Aufbereitung von Biogas mit einer Verarbeitungskapazität von 1,2 Mil. Normkubikmetern je Jahr Rohgas oder mehr; Dipl.-Ing. Michael Alex 11

12 UVP Pflicht im Genehmigungsverfahren Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird Dipl.-Ing. Michael Alex 12

13 UVP Pflicht im Genehmigungsverfahren UVP-pflichtige Vorhaben (Liste nach Anlage 1 UVPG) Vorprüfung des Einzelfalls (Liste nach Anlage 1 UVPG) Die Genehmigungsbehörde prüft anhand der Anlage 2 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls, ob durch das beantragte Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Umwelt zu erwarten sind ( 3 c UVPG). Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage eigener Informationen und der vom Träger des Vorhabens vorgelegten Unterlagen (Angaben zum Vorhaben). Das Prüfergebnis wird im Nieders. Ministerialblatt veröffentlicht Dipl.-Ing. Michael Alex 13

14 UVP Pflicht für Biogasanlagen UVP-pflichtiges Vorhaben, wenn: Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles (S) - 3c Abs.1 Satz 2 UVPG Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (A) - 3c Abs.1 Satz 1 UVPG UVP-pflichtig (X): förmliches Verfahren nach 10 BImSchG Feuerungswärmeleistung 1 bis < 50 MW 50 bis < 200 MW 200 MW Anlagen zur Lagerung brennbarer Gase 3 bis < 30 t 30 t bis t t Behandlung von n. gef. Abfälle 10 bis < 50 t/tag 50 t/tag - nicht abschließende Auflistung! Dipl.-Ing. Michael Alex 14

15 Antragsvorbereitung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Die gründliche Vorbereitung eines Genehmigungsantrages und die vollständige Zusammenstellung der Antragsunterlagen haben bedeutende Auswirkungen auf einen reibungslosen und zügigen Verfahrensablauf. Beratungsgespräch - Antragskonferenz - mit der Genehmigungsbehörde und den Fachbehörden Dipl.-Ing. Michael Alex 15

16 P Umfang u. Qualität der Unterlagen Landkreis Landw. BG Umweltauswirkungen Antragskonferenz 2 Abs. 2 der 9. BImSchV Zeitplan Genehmigungsverfahren Welche Gutachten? Geruchsprognose Lärmprognose sicherheitstechnische Stellungnahme Standortgemeinde Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr NGS Behördenbeteiligung GAA Hildesheim LWK Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung Dipl.-Ing. Michael Alex 16

17 Übersicht der Antragsunterlagen für immissionsschutzrechtliche Verfahren 1. Antrag 2. Lagepläne 9. Abfälle 10. Abwasser 11. Umgang mit wassergefährd. Stoffen3. Anlage und B 4. Emissionen 12. Bauvorlagen, Brandschutz 13. Natur, Landschaft und Bodenschutz5. Emissionsmin 6. Anlagensicherheit 7. Arbeitsschutz 14. Umweltverträglichkeit 15. Sonstige Unterlagen 8. Betriebseinstellung Dipl.-Ing. Michael Alex 17

18 Standortauswahl Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Ein geeigneter Standort für die geplante Biogasanlage ist Grundvoraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit. Biogasanlagen sind im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes zulässig im: Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet. ( 5, 6, 7, 8, 9 BauNVO und 30 BauGB) Vorhabensbezogener Bebauungsplan ( 12 BauGB) Unbeplanter Innenbereich ( 34 Abs. 1 u. 2 BauGB) Außenbereich ( 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Dipl.-Ing. Michael Alex 18

19 Genehmigungsvoraussetzungen (BImSchG) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sich aus 5 und einer auf Grund des 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen Dipl.-Ing. Michael Alex 19

20 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ( 5 BImSchG) und Genehmigungsvoraussetzungen ( 6 BImSchG) 1. Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft können während der Errichtung und dem Betrieb nicht hervorgerufen werden; Dipl.-Ing. Michael Alex 20

21 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ( 5 BImSchG) und Genehmigungsvoraussetzungen ( 6 BImSchG) 2. Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen; 3. Abfallvermeidung -verwertung, -beseitigung; 4. Energie sparsam und effizient verwenden; Dipl.-Ing. Michael Alex 21

22 Übersicht öffentlich - rechtlicher Belange Bauplanungsrecht Erschließung Bauordnung / Brandschutz Denkmalschutz Veterinärrecht (bei Einsatz tierischer Nebenprodukte) Naturschutz Wasserrecht (Grundstücksentwässerung) Düngemittelrecht Dipl.-Ing. Michael Alex 22

23 Übersicht öffentlich - rechtlicher Belange Arbeitsschutz Abfallrecht Anlagensicherheit (Sicherheitseinrichtungen, Ex-Schutz..) Immissionsschutz (Lärm, Gerüche, Abgase) Produktesicherheit (Maschinen, Geräte...) Wasserrecht (Technischer Gewässerschutz) Dipl.-Ing. Michael Alex 23

24 Konzentrationswirkung ( 13 BImSchG) Die Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen. z.b.: Baugenehmigung, Zulassung nach Art. 15 VO (EG) 1774/2002 Ausnahme: Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördliche Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach den 7 und 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (z.b. Versickerung von Niederschlagswasser) Dipl.-Ing. Michael Alex 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Michael Alex 25

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