AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/743689

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1 AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2 DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING ENTWURF VOM ZULETZT GEÄNDERT AM VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon ( ) fax ( ) gsm (0 1 70) mail info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

2 AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2 DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING BEGRÜNDUNG ENTWURF VOM ZULETZT GEÄNDERT AM VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon ( ) fax ( ) gsm (0 1 70) mail info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

3 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 2 A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN 1 Aufstellungsbeschluss Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom , wurde der Entwurfsverfasser mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan für das Gebiet Biogasanlage westlich der B2 der Marktgemeinde Mering beauftragt. 2 Erfordernis der Planaufstellung Für das Flurstück 2344 teilweise auf der Gemarkung Mering, wurde bei der Marktgemeinde Mering eine Bauvoranfrage, zur Errichtung einer Biogasanlage eingereicht. 3 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege dargestellt. Mit den vorgesehenen Festsetzungen im Plangebiet, eines sonstigen Sondergebiet - Biogasanlage (SO BIOG) kann der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. 4 Umweltprüfung Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.s. Ziffer der Anlage 1 zu 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG, so dass eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen wäre. Diese Vorprüfung des Einzelfalls ist jedoch nicht erforderlich, da gemäß 2 Abs. 4 BauGB ohnehin eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet. B LAGE, GRÖßE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES 1 Lage Das Sondergebiet Biogasanlage westlich der B2 liegt im westlichen Bereich der Marktgemeinde Mering, westlich angrenzend an der Bundesstraße 2. Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: o Im Norden: Teilfläche von Fl. Nr der Gemarkung Mering (Feldweg). o Im Osten: Teilfläche von Fl. Nr der Gemarkung Mering (Feldweg). o Im Süd-Osten: Teilfläche von Fl. Nr der Gemarkung Mering (Feldweg). o Im Süd-Westen: Teilfläche von Fl. Nr der Gemarkung Mering (Ackerfläche). 2 Größe Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt qm. 3 Beschaffenheit, Baugrund Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist eben (fällt von Ost nach West mit ca. 0,5 %). Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im Geltungsbereich keine Hinweise vor. Weitere Beschreibungen erfolgen im Teil Umweltbericht.

4 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 3 C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG 1 Art der baulichen Nutzung Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als sonstiges Sondergebiet, Biogasanlage ausgewiesen. Im Sondergebiet ist eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von maximal 1,2 MW vorgesehen. Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 dem Höchstwert der BauNVO. Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien Landschaft. 3 Planstatistik Nettobauland + Verkehrsflächen ,00 73% sonstiges Sondergebiet, Biogasanlage ,00 100% total ,00 100% Grünflächen 4.300,00 27% private Grünfläche "Eingrünung" 1.000,00 23% private Grünfläche "Eingrünung" (A+E) 3.300,00 77% total 4.300,00 100% Gesamtfläche Geltungsbereich ,00 100% (A+E) = Ausgleichs- und Ersatzflächen D IMMISSIONSSCHUTZ Im Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung oder für eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage muss der Nachweis erbracht werden, dass die in 5 BImSchG genannten Grundpflichten erfüllt werden. Das Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich vor der Errichtung oder der wesentlichen Änderung der Anlage durchzuführen; die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde 1. 1 Übernommen aus Biogashandbuch Bayern 2004

5 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 4 E UMWELTBERICHT 1 Vorgaben, Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan Biogasanlage westlich der B 2 wird Planungsrecht zur Realisierung einer Biomasse-Anlage und einer Hackschnitzelheizung geschaffen. Gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht stellt die Grundlage hierzu dar. Der Umweltbericht dient der Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und ist eigenständiger Bestandteil der Begründung. Gemäß der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB muss der Umweltbericht folgende Angaben enthalten: 1. a) b) 2. a) b) c) d) 3. a) b) c) Einleitung mit Kurzdarstellung über Standort, Art und Umfang der Planung und Darstellung der umweltrelevanten Ziele. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Angabe der Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, Prognose der Entwicklung des Umweltzustands, geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich und alternativen Planungsmöglichkeiten. Zusätzliche Angaben: Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept) und Allgemein verständliche Zusammenfassung. 2 Untersuchungsraum 2.1 Lage und Abgrenzung Der Untersuchungsraum der umweltbezogenen Untersuchungen liegt innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Mering westlich von Mering an der Bundesstraße B 2 von Augsburg nach München. Die Grenzen des Untersuchungsraumes bzw. der Untersuchungsraum ist im Anhang Grünordnungspläne dargestellt. 2.2 Schutzgebiete und -ausweisungen Innerhalb des Planungsraumes sind keine Schutzgebiete gemäß BayNatSchG, Flächen gemäß DSchG oder Wasserschutzgebiete vorhanden. Am südöstlichen Rand, jedoch außerhalb des Planungsraumes verläuft der Langwiedgraben mit Röhrichten, Hochstaudenflur und Großseggenrieden sowie Feuchtbiotopanlagen. Dieser Lebensraum ist in der amtlichen Biotopkartierung verzeichnet (amtliche Biotopkartierung, Nachkartierung 2002, Biotope Nr , und -1056). 3 Darstellung des Vorhabens 3.1 Projektbeschreibung Die folgende Beschreibung des Vorhabens ist eine zusammenfassende Darstellung und stellt eine Zusammenfassung der vom Anlagenplaner (NQ-Anlagentechnik GmbH) zur Biogasanlage Westlich der B 2 zur Verfügung gestellten Angaben dar. Einzelheiten sind in der technischen Projektbeschreibung dargestellt. In der landwirtschaftlichen Biogasanlage Westlich der B 2 wird durch Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen (nawaro) aus speziellem Anbau und Gülle energiereiches Biogas erzeugt, das in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Strom- und Wärmeproduktion genutzt

6 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 5 wird. Durch die eingebauten Zu- und Abluftschalldämmkulissen wird eine den Vorschriften entsprechende Schalldämmung beim Betrieb der BHKWe gewährleistet. Die Abgase der BHKW-Anlage erfüllen die Wert der TA-Luft und bedürfen keiner zusätzlichen Abgasreinigung. Der produzierte elektrische Strom wird über eine Trafostation komplett in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die entstehende Aggregatabwärme wird zum Teil als benötigte Prozesswärme zur Fermenterheizung abgegeben. Der übrige Teil der Abwärme kann zur Beheizung der östlich gelegenen Schule und Turnhalle verwendet werden oder wird über Wärmetauscher abgeführt. Geplant ist ein Input von ca cbm/jahr Silomais, Gülle, Gras, Ganzpflanzensilage, die über das ganze Jahr verteilt angeliefert wird. Dies entspricht der Menge an Gülle von durchschnittlich 100 GVE und ca. 100 ha nawaro-fläche (Silomais, Gras, GPS). Alle in der Anlage verwerteten Stoffe stammen aus landwirtschaftlicher Produktion sowie aus eigens für die energetische Verwertung angebauten nawaro. Die Silierung der zerkleinerten nawaro erfolgt nach guter landwirtschaftlicher Praxis in einer Fahrsiloanlage. Das Beschickungsgut (Fermenterinput) wird stets aus dem Anschnitt einer Silozelle entnommen, um Geruchsemissionen an der Siloanschnittstelle so gering wie möglich zu halten. Die Siloentnahme erfolgt einmal täglich. Als Reststoff bei dem Betrieb der Biogasanlage fällt nur vergorenes Substrat an. Zu Gülleausbringzeiten werden die Rückstände dann als hochwertiger Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die Bauzeit der Anlage beträgt ca. 6 Monate. Die Betriebszeiten der Biogasanlage betragen 24 h/tag. Die Nacht- und Ruhezeiten werden außer zu saisonbedingten Erntearbeiten von der neuerbauten Biogasanlage nicht beeinflusst. Dabei verteilt sich der Anlieferverkehr zeitlich über den Zeitraum von Frühjahr bis Herbst, da die Ganzpflanzensilage im Frühjahr, Rasenschnitt über die Sommermonate verteilt und Zwischenfruchtsilage und Silomais im Herbst geerntet und angeliefert werden. Bei der Ausbringung der vergorenen Substrate können ggf. längere Arbeitsspitzen entstehen, die sich jedoch nur auf den Vegetationszeitraum der üblichen landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion beschränken. Die Düngung der Pflanzen erfolgt wie gewohnt nach guter fachlicher Praxis zu den jeweils gewohnten Düngungszeiträumen und verursacht deshalb keinen außergewöhnlichen Lieferverkehr. Die Fahrwege im Betriebsgelände der Biogasanlage werden als Schotterflächen ausgeführt. Lediglich die Zufahrt zum Fahrsilo und zum Gülleabfüllplatz sollte geteert werden. Beim Bau der Gruben wird eine Leckageerkennung gemäß Biogashandbuch angelegt. Um den Behälter wird eine Ringdränage verlegt, welche mit Kontrollrohren ausgestattet wird. Sämtliches unbelastetes Regenwasser von den Dachflächen sowie aus leeren und besenreinen Fahrsilokammern wird zu dem im südlichen Bereich vorgesehenen Regenwasserrückhaltebecken geleitet. Das auf den Stahlbetonbehältern anfallende Oberflächenwasser versickert im umliegenden Erdreich. Für die anfallenden Oberflächenwässer der nicht befestigten Bauflächen wird keine Entwässerung benötigt. Die Silagesickersäfte von Flachsilo und Fahrbahnen sowie mit Substratzellwasser vermischtes Regenwasser von gefüllten Fahrsilokammern bzw. der Wendeplatte vor der Einbringhalle werden in die Vorgrube geleitet, für die Verdünnung des Substrates im Fermenter verwendet und täglich dazu gemischt. Zu entsorgende Betriebsstoffe: Abfälle entstehen nur durch den Verbrauch der Hilfs- und Betriebsstoffe für die verwendeten Maschinen. Dabei fallen nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis zur geordneten Entsorgung an. Die bei der Wartung der Motoren zu tauschenden Filter sind ebenfalls fachgerecht einer Verwertung zuzuführen. Weitere Abfälle sind durch den Betrieb der Biogasanlage nicht zu erwarten.

7 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Varianten Im Vorfeld der Planungen wurden keine weiteren Standortvarianten untersucht, da o der gewählte Standort ausschließlich eine landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche umfasst und o am Rand der Anbauflächen für die Biogasanlage liegt, so dass eine direkte Zulieferung der nawaro ohne Ortsdurchfahrten erfolgen kann, o über bestehende Wirtschaftswege und übergeordnet über die Bundesstraße B 2 sowie die Verbindungsstraße nach Königsbrunn erreichbar ist, o in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung von Mering liegt und dennoch die Möglichkeit einer Abwärmenutzung gegeben ist. 3.3 Mögliche Projektwirkungen Zur Bestimmung und Bewertung der Wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bedarf es einer differenzierten Betrachtung seiner Anlagen sowie des Betriebes. Es ist zu unterscheiden zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Effekten. o Baubedingte Effekte sind alle jene, die eine Veränderung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (deren Einzelkomponenten und Wirkungszusammenhänge) während der Bauphase der Anlagen und Gebäude vorübergehend, also zeitlich begrenzt, verursachen. An baubedingten Wirkungen kommen vor allem Immissionen wie Lärm, Abgase und Stäube aus Bautätigkeiten in Betracht. o Anlagebedingte Effekte sind überwiegend dauerhaft und entstehen durch die technischen Baukörper bzw. Bauwerke selbst, wie z.b. möglicher Flächenverlust (durch Überbauung) oder Beeinträchtigung von Lebensräumen, Zerschneidung von Funktionszusammenhängen, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, kultureller Güter sowie Sachgüter und angrenzender Nutzungen mit Bedeutung für die Umwelt. o Maßgebliche betriebsbedingte Wirkungen sind mögliche Emissionen von Geräuschen (Lärm), Licht, Wärme, Abluft, Abgase und Abwasser aus dem Betrieb der Anlage sowie aus Zu- und Abfahrten. Dabei werden die betriebsbedingten Wirkungen ganz wesentlich von den zur Biogasgewinnung eingesetzten Substraten bestimmt. 4 Beschreibung und Bewertung des Bestands, der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Im folgenden werden der Ist-Zustand und die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens Biogasanlage westlich der B 2 ermittelt und beschrieben sowie die vorgesehenen Maßnahmen, die zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich der zu erwartenden Beeinträchtigungen notwendig sind. Die Darstellung umfasst und wird gegliedert nach den Schutzgütern der Umwelt o Menschen, Tiere und Pflanzen, o Boden, Wasser, Klima und Luft, o Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie o Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 4.1 Schutzgut Menschen Bestandsanalyse Die Freiflächen an dem für die neue Biogasanlage vorgesehenen Standort liegen westlich von Mering westlich der Bundesstraße B 2. Der Planungsraum und dessen Umgebung werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Östlich des Planungsraums (und der B 2) und südlich liegen Kleingartenanlagen. In einer Entfernung von ca m östlich grenzen Wohnbauflächen von Mering an.

8 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Konfliktanalyse Die folgenden Ausführungen zu den zu erwartenden Auswirkungen durch anlage- und betriebsbedingte Emissionen stellen eine Zusammenfassung der vom Anlagenplaner (NQ- Anlagentechnik GmbH) zur Verfügung gestellten Angaben dar. Dabei beschränken sich diese Ausführungen auf die Aspekte Lärm-, Gas- und Geruchsemissionen, da von der Biogasanlage des vorliegenden Typs keine Erschütterungs- oder Lichtauswirkungen zu erwarten sind. Lärmemissionen: Emissionen gehen von den Getrieben der Rührwerke und des Feststoffeintrages aus, sowie vom Notkühler und den Motoren. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Mering beträgt ca m. Aufgrund dieser Entfernungen ist dort nicht mit erheblichen Lärmeinwirkungen zu rechnen. Die Zulieferung der Gärrohstoffe zur Biogasanlage Westlich der B 2 sowie die Abfuhr des vergorenen Gärsubstrates auf die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zur Düngung des nächsten Aufwuchses erzeugt keine erhebliche Neu- oder Zusatz-Belastung für die Ortschaft Mering, da dies entweder direkt aus bzw. in den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt oder aber die notwendigen Fahrten über die Bundesstraße B 2 ohne Ortsdurchfahrt erfolgen. Die Nacht- und Ruhezeiten werden außer zu saisonbedingten Erntearbeiten von dem Betrieb der erweiterten Biogasanlage nicht beeinflusst. Auch bei der Ausbringung der vergorenen Gülle können noch längere Arbeitsspitzen entstehen, die sich jedoch nur auf den Vegetationszeitraum der üblichen landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion beschränken. Die Düngung der Pflanzen erfolgt wie gewohnt nach guter fachlicher Praxis zu den jeweils gewohnten Düngungszeiträumen und verursacht deshalb auch keinen außergewöhnlichen Lieferverkehr. Schadstoffemissionen/Gefahren: Die Abgase der BHKW Anlage erfüllen die Werte der TA-Luft, und bedürfen keiner zusätzlichen Abgasreinigung. Der geplante Biogasmotor hält nach Herstellerangaben die gesetzlichen Grenzwerte ein. Bei dem Betrieb einer Biogasanlage kann es in Extremfällen zu einer Bildung von explosiven Gas-Luft-Gemischen kommen. Geruchsbelästigungen: Durch den Betrieb einer Biogasanlage (wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch) können Gase und Gerüche emittiert werden. An der geplanten Biogasanlage gibt es folgende Geruchsquellen: Die Anschnittfläche des Fahrsilos, den Feststoffeintrag am Fermenter und in sehr geringem Umfang das Güllelager. An der Vorgrube entstehen Gerüche beim Ausbringen bzw. Verladen des vergorenen Substrates (diffuse Emissionen). Die Frischgüllemanipulation und somit die Güllelagerung in der Biogasanlage ist als Verbesserung (Geruchsreduzierungsmaßnahme, s. Kap ) des bestehenden Betriebes zu verstehen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Die folgenden Ausführungen zu den Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung anlageund betriebsbedingter Emissionen von Schall und Gasen stellen eine Zusammenfassung der vom Anlagenplaner (NQ-Anlagentechnik GmbH) zur Verfügung gestellten Angaben dar. Lärmemissionen: Durch die eingebauten Zu- und Abluftschalldämmkulissen wird eine den Vorschriften entsprechende Schalldämmung beim Betrieb der BHKW gewährleistet.

9 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 8 Schadstoffemissionen/Gefahren: Bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern werden durchschnittlich 630 g CO 2 freigesetzt. Eben diese Menge kann bei Ersatz durch Strom aus Biogasanlagen vermieden werden, da im Kohlenstoffkreislauf die Energiegewinnung aus nachwachsender Biomasse CO 2 -neutral ist. Die geplante Biogasanlage trägt somit jährlich, allein durch ihre Stromproduktion, zur Reduktion der CO 2 -Emissionen bei. Durch die gasdichte Ausführung der Behälter und die ausreichende Verweilzeit sind keine Methanemissionen zu erwarten. Durch den Einbau von Ex geschützten Geräten, von Gaswarnmelden in sensiblen Bereichen und einer Schulung der Mitarbeitern können Gefahren reduziert werden. Auch wird die vorgesehene Umzäunung der Anlage möglichen Unbefugten den Zutritt verwehren. Durch Wärmenutzung kann eine Verminderung der Emissionen von Haushalten erreicht werden, wobei eine thermische Leistung von 10 kw in etwa der Wärmeenergie von 1 l Heizöl entspricht. Die in der Biogasanlage Westlich der B 2 entstehende Abwärme kann zur Beheizung der ca. 600 m östlich gelegenen Schule verwendet werden. Geruchsbelästigungen: Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilage) entstehenden Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem o die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird (Entnahme immer nur in einer Silozelle), o die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist. Dabei ist die Abdeckung mit geeignetem vergärbarem Naturmaterial aus arbeitwirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten einer Folienabdeckung vorzuziehen (Abfallvermeidung). o nur die Tagesration Silage im Tagesbunker lagert, und dieser kompakt gebaut und im Windschutz des Fermenter situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen) möglichst gering zu halten. o Frischgülle in einer abgedeckten Vorgrube gelagert und ständig dem Fermenter zugeführt wird. o in einem Nachgärer eine Restausgasung der Gärstoffe kontrolliert erfolgt, aufgefangen und dem Biogas-führenden System erhalten bleibt. o ausschließlich organisch abgebautes stabilisiertes Material in das Güllelager gelangt und sich sehr rasch eine ausgasungshemmende Schwimmdecke bildet. o die Feststoffeinbringung in geschlossener Bauweise ausgeführt ist und somit die Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung bestmöglich vermieden wird. o die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllt werden. Bei dem hier geplanten Biogasvorhaben kommen nur Gärrohstoffe zum Einsatz, welche im landwirtschaftlichen Zusammenhang regional und vor Ort seit jeher bestandsbildend und prägend waren. Diese Stoffe (Gülle und Silagen) werden durch die Biogasbehandlung (diese ist geruchsneutral, da die Fermenter gasdicht abgeschottet sind) stabilisiert und geruchsentschärft. Bei Beschwerden über erhebliche oder unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage Westlich der B 2 zu treffen.

10 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandsanalyse Der Planungsraum liegt westlich von Mering direkt an der Bundesstraße B 2 und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt (vgl. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme). Innerhalb des Planungsraumes sind keine Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung vorhanden. Am südöstlichen Rand, jedoch außerhalb des Planungsraumes verläuft der Langwiedgraben mit Röhrichten, Hochstaudenflur und Großseggenrieden sowie Feuchtbiotopanlagen. Dieser Lebensraum ist in der amtlichen Biotopkartierung verzeichnet (amtliche Biotopkartierung, Nachkartierung 2002, Biotope Nr , und -1056). Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist der Planungsraum aufgrund der intensiven Nutzung und der von der B 2 ausgehenden Vorbelastungen von geringer Bedeutung und wird daher zum größten Teil der Kategorie I, oberer Wert, zugeordnet. Nur der Randstreifen zum Langwiedgraben wird wegen des vermutlich relativ geringen Grundwasserflurabstandes in einer Breite von 50 m der Kategorie II (mittlere Bedeutung), unterer Wert zugeordnet (s. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme) Konfliktanalyse Der Planungsraum für die Biogasanlage Westlich der B 2 umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von insgesamt qm (vgl. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme). Die Eingriffsfläche beträgt insgesamt qm, wobei bestehende Verkehrsflächen und die vom Vorhaben nicht versiegelten (als Grünflächen vorgesehenen) Flächen nicht als Eingriffsfläche bilanziert werden (vgl. Grünordnungsplan Konflikte). Im Planungsraum ergeben sich geringe Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen und ein Maßnahmenbedarf von qm (vgl. Grünordnungsplan Maßnahmen). Der südöstlich gelegene Graben mit Hochstaudenflur und Großseggenrieden sowie Feuchtbiotopanlagen wird durch das Vorhaben weder direkt noch indirekt beeinträchtigt Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sind die < 10 m breiten Eingrünungsmaßnahmen mit Anpflanzung von Gehölzgruppen und Laubbäumen an den nördlichen und östlichen Kanten des Betriebsgeländes der Biogasanlage vorgesehen. Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds werden landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes vorgenommen. Im westlichen Bereich des nördlichen Randes sowie am westlichen und südwestlichen Rand des Betriebsgeländes der Biogasanlage Westlich der B 2 sind 10 m breite Grünstreifen mit Gehölzpflanzungen vorgesehen, um neben der landschaftlichen Einbindung der Biogasanlage einen Sichtschutz von der Bundesstraße B 2 her zu erreichen. Nach Westen und Südwesten hin sind zusätzlich 5 m breite Abstandsflächen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. Die Bereiche zwischen den Gehölzpflanzungen und die Abstandsflächen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen werden durch Einsaat mit geeigneten Gras-Kräuter- Mischungen zu blütenreichen Saumstrukturen entwickelt. Damit sind Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von qm innerhalb des Plangebietes anrechenbar. Zur besseren optischen Abgrenzung und zum Schutz dieser Maßnahmenflächen vor unbeabsichtigter Nutzung sollten die Flächen, die für Eingrünungsmaßnahmen einschließlich Abstandsflächen vorgesehen sind, z.b. in Form einer leichten Geländestufe oder mittels Pflanzung von Einzelgehölzen an den Eckpunkten gekennzeichnet werden.

11 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 10 Als Ausgleich der noch verbleibenden Eingriffe in das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Maßnahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3589/2 Gemarkung Kissing nördlich des Planungsraumes vorgesehen. Die Ausgleichsfläche liegt westlich von St. Afra am Galgenbach und wird von diesem in einen westlichen und einen östlichen Bereich unterteilt (s. Ausgleichsbebauungsplan). Die westliche Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 3589/2 weist eine Flächengröße von qm auf und ist naturschutzfachlich bedeutend, da hier Reptilienvorkommen kartiert sind. Da auf der Fläche bereits Gehölzsukzession aufkommt bzw. vorhanden ist, wird als Maßnahmenziel die Auflichtung der Gehölze auf der Fläche vorgesehen. Des weiteren sind durch Anlage von entsprechenden Strukturen (vegetationsfreie und -arme Stein- und Sandflächen, Lesesteinriegel oder -haufen mit reichlich Hohlräumen) geeignete Reptilienlebensräume zu schaffen. Die andere Teilfläche der Ausgleichsfläche liegt östlich des Galgenbachs und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Hier ist auf einer Fläche von qm die Extensivierung der Nutzung und die Anlage von Magerstandorten (wie bereits auf nördlich und südlich angrenzenden Flächen erfolgt) vorgesehen. Dazu wird auf etwa 50 % der Ausgleichsfläche der Oberboden abgetragen (soweit aufgrund der geringmächtigen Auflagerung auf den anstehenden Schottern überhaupt notwendig) und die Fläche mittels Mähgutverfahren über 3 Jahre hinweg begrünt. Aufgrund der bestehenden naturschutzfachlichen Bedeutung der westlichen Teilfläche wird diese mit 1/3 ihrer Flächengröße von qm als Ausgleichsfläche angerechnet, die östliche Teilfläche mit ihrer gesamten Maßnahmenfläche (s. Ausgleichsbebauungsplan). Die gesamte anrechenbare Ausgleichsfläche umfasst damit eine Flächengröße von rd qm. Mit den o.g. landschaftspflegerischen Maßnahmen werden die Eingriffe kompensiert. Sollten die o.g. Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen, um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens Biogasanlage westlich der B 2 zu erreichen. 4.3 Schutzgut Boden Bestandsanalyse Der Planungsraum für die Biogasanlage Westlich der B 2 liegt westlich von Mering direkt an der Bundesstraße B 2 und naturräumlich innerhalb des Lechfeldes. Die Ablagerungen in der östlichen Hälfte des Lechtales entstammen dem Holozän (ABSP Lkr. Aichach-Friedberg). Über den mächtigen Kiesmassen lagern jüngere sandige Flussmergeldecken. In den südlichen, moränennahen Teilen der Schotterebenen und auf den höher gelegenen Flussterrassen wurde die Bodenbildung nicht durch Grundwasser beeinflusst. Auf diesen kiesigen Substraten finden sich flachgründige Pararendzinen (FNP Mering). Die Bodenprofile sind durch eine intensive Bearbeitung gestört; die Lebensraumfunktion der Böden ist von untergeordneter Bedeutung. Auch die Filter- und Pufferfunktion der vorhandenen Böden ist durch eine intensive Nutzung beeinträchtigt Konfliktanalyse Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von qm durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überbauung in Anspruch genommen, wobei in dieser Fläche auch die randlichen Eingrünungsmaßnahmen (s. Kap ) enthalten sind, da diese Bereiche durch Umlagerung von Böden zeitlich befristet beeinträchtigt werden ( worst-case -Ansatz). Indirekte Auswirkungen für landwirtschaftlich genutzte Böden können sich durch Schadstoffeinträge aus Gärresten ergeben, so dass sich eine insgesamt mittlere Beeinträchtigung von Böden ergibt.

12 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Die Neuversiegelung und Überbauung von Flächen ist im Zusammenhang mit der Errichtung der baulichen Anlagen unvermeidlich. Möglichkeiten zur Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen wurden im Rahmen der Planung dadurch berücksichtigt, dass bei Stellplätzen und Fahrwegen so weit als möglich wasserdurchlässige Beläge verwendet werden und Freiflächen innerhalb und am Rand des Plangebietes unversiegelt bleiben. Auch wird der bei der Baumaßnahme anfallende Erdaushub innerhalb des Planungsraums als Aufschütt- und Verfüllmaterial sowie bei der Anlage der Eingrünungsmaßnahmen verwendet. Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), 12, in Verbindung mit der DIN bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens beachtet: o Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert. o Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert, um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder aufgetragen. o Minimierung von Schadstoffeinträgen in den Boden: Zur Vermeidung bzw. Minderung von Schadstoffeinträgen wird auf einen fachgerechten Umgang mit Treibstoffen, Öl- und Schmierstoffen u.ä. sowie auf eine fachgerechte, regelmäßige Wartung von Maschinen während der Bauphase geachtet. Eine nennenswerte Zusatzbelastung landwirtschaftlich genutzter Böden durch Schadstoffeinträge aus Gärresten ist in der Regel nicht gegeben bzw. wird vermieden, wenn als Einsatzstoffe Wirtschaftsdünger, NawaRo oder die in Anhang 1 der BioAbfV genannten Substrate eingesetzt werden 2. Des weiteren führen die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Plangebietes sowie die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3589/2 Gemarkung Kissing zu einer dauerhaften Verminderung der Nutzung und von Nährstoffeinträgen in den Boden. 4.4 Schutzgut Wasser Bestandsanalyse Beim Schutzgut Wasser lassen sich generell die drei Funktionsraumtypen o Grundwasservorkommen, o Genutztes Grundwasser und o Oberflächengewässer und deren Retentionsräume unterscheiden. Im Planungsgebiet sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden bzw. das Planungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die nächste amtliche GW-Messstelle liegt südöstlich von St. Afra, an der Bahnstrecke. Diese GW-Messstelle liegt auf einer Höhe von 506,37 m ü. NN und wird seit 1996 beobachtet. Der mittlere Wasserstand wird mit 503,19 m ü. NN angegeben (höchster Wasserstand 503,83 m ü. NN, niedrigster Wasserstand 502,86 m ü. NN) und liegt damit rd. 3 m unter Gelände. Aufgrund der Entfernung dieser Messstelle zum Planungsraum und der Lage des Planungsraums am Langwiedgraben ist für den Nahbereich des Planungsraum zur Biogasanlage Westlich der B 2 von einem Grundwasserstand auszugehen, der dem Wasserstand im Langwiedgraben entspricht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Langwiedgraben nicht permanent wasserführend ist. 2 Übernommen aus Biogashandbuch Bayern 2004

13 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 12 Im Planungsgebiet selbst sind weder Fließ- noch Stillgewässer vorhanden. Am südöstlichen Rand des Planungsraumes verläuft der Langwiedgraben (vgl. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme) Konfliktanalyse Aufgrund der Geländemodellierung und der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auf. Sämtliches unbelastetes Regenwasser von den Dachflächen sowie aus leeren und besenreinen Fahrsilokammern wird zu dem im südlichen Bereich vorgesehenen Regenwasserrückhaltebecken geleitet und retentioniert in den Langwiedgraben eingeleitet. Die anfallenden Oberflächenwässer der nicht befestigten Bauflächen versickern in den angrenzenden Grünflächen. Die Silagesickersäfte sowie mit Substratzellwasser vermischtes Regenwasser von gefüllten Fahrsilokammern bzw. der Wendeplatte vor der Einbringhalle werden in die Vorgrube geleitet, für die Verdünnung des Substrates im Fermenter verwendet und täglich dazu gemischt. Zur Verminderung der optischen Wirkung der geplanten Biogasanlage Westlich der B 2 ist eine Einbindung der Bauwerke in den Boden vorgesehen (s. Kap ). Da der Grundwasserflurabstand nicht sicher bekannt ist, könnte diese Maßnahme zu einer bauzeitlichen Freilegung des Grundwassers führen. Für das Schutzgut Wasser ist insgesamt eine geringe Beeinträchtigungsintensität zu erwarten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Für das Wasser gilt gemäß 1a, Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) folgender Grundsatz: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Ergänzend ist anzuführen, dass nach 1a, Abs. 2 WHG jedermann verpflichtet ist, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. Generell sind Grund- und Oberflächenwässer während der Bauzeit so wenig wie möglich zu belasten. So sind z. B. Eintrübungen durch mineralische Stoffe, Erosionen und Abschwemmungen im Umfeld der Baumaßnahme zu verhindern bzw. zu minimieren, um bei einer Einleitung der im Baubereich anfallenden Wässer in die Vorflut eine qualitative Beeinträchtigung zu vermeiden. Die bauzeitliche Ableitung von Grund- und Oberflächenwässern erfolgt generell über vorgeschaltete, ausreichend dimensionierte Absetzbecken. Das Risiko von Verunreinigungen durch bauzeitlich einzuleitende Wässer wird durch sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen (Treib- und Schmiermittel) und ggf. durch Einsatz geeigneter Reinigungsverfahren (z. B. Aktivkohlefilteranlagen) minimiert. Zur Vermeidung einer bauzeitlichen Freilegung des Grundwassers durch Einbindung der Bauwerke in den Boden sollten vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen angestellt sowie Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Wasserbehörde beim LRA Aichach- Friedberg und WWA Donauwörth) geführt werden. Sämtliches unbelastetes Regenwasser von den Dachflächen sowie aus leeren und besenreinen Fahrsilokammern wird zu dem im südlichen Bereich vorgesehenen Regenwasserrückhaltebecken geleitet und retentioniert in den Langwiedgraben eingeleitet. Dadurch werden Beeinträchtigungen des Grabens und seiner Ufer vermieden. Für die anfallenden Oberflächenwässer der nicht befestigten Bauflächen wird keine Entwässerung benötigt, sie versickern breitflächig. Die Silagesickersäfte sowie mit Substratzellwasser vermischtes Regenwasser wird in die Vorgrube geleitet. Damit wird eine Beeinträchtigung bzw. Belastung der Wasserqualität des Grabens vermieden.

14 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Schutzgüter Klima und Luft Bestandsanalyse Kaltluftentstehung findet vor allem auf der offenen Feldflur statt, hier sind die nächtlichen Strahlungsverluste größer als in Waldflächen. Landwirtschaftlich genutzte und geneigte Flächen, v.a. Grünlandflächen, fungieren als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete. Im Bereich des Planungsraumes überwiegen Winde aus südwestlicher und westlicher Richtung. Das Planungsgebiet stellt aufgrund der geringen Neigung und der geringen Flächengröße keinen klimatisch bedeutsamen Bereich mit Siedlungsbezug dar Konfliktanalyse Durch die vorgesehene Biogasanlage wird eine Gesamtfläche von qm überbaut, die direkt neben der Bundesstraße B 2 liegt und aus Sicht der Schutzgüter Klima und Luft keine wesentliche Funktion wahrnimmt (s. Kap ). Die folgenden Ausführungen zu den zu erwartenden Auswirkungen durch betriebsbedingte Emissionen von Gerüchen und Gasen stellen eine Zusammenfassung der vom Anlagenplaner (NQ-Anlagentechnik GmbH) zur Verfügung gestellten Angaben dar. Durch den Betrieb einer Biogasanlage (wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch) können Gase und Gerüche emittiert werden. Dabei erfüllen die Abgase der BHKW Anlage die Werte der TA-Luft und bedürfen keiner zusätzlichen Abgasreinigung. Der geplante Biogasmotor hält nach Herstellerangaben die gesetzlichen Grenzwerte ein. Auch die Abluft des Hackschnitzelofens hält nach Herstellerbescheinigung die Grenzwerte der TA- Luft ein. Mit einer Emission von Schadgasen ist durch den Betrieb der Biomasse-Anlage nicht zu rechnen, da bei den Prozessen in der Biomasse- Anlage keine solchen Schadgase entstehen. An der geplanten Biogasanlage gibt es folgende Geruchsquellen: Die Anschnittfläche des Fahrsilos, den Feststoffeintrag am Fermenter und in sehr geringem Umfang das Güllelager. An der Vorgrube entstehen Gerüche beim Ausbringen bzw. Verladen des vergorenen Substrates (diffuse Emissionen). Die Substratmanipulation und somit die Lagerung in der Biogasanlage wird als Verbesserung des bestehenden Betriebes verstanden (Geruchsreduzierungsmaßnahme, s. Kap ). Aufgrund der Entfernung der betroffenen Fläche zum Siedlungsgebiet von Mering und zu den südlich und östlich gelegenen Kleingartengebieten sind durch das Vorhaben keine bedeutsamen anlagebedingten Beeinträchtigungen für den Klima- bzw. Lufthaushalt zu erwarten. Für die Schutzgüter Klima und Luft sind somit insgesamt geringe Auswirkungen zu erwarten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung und Verminderung baubedingter Beeinträchtigungen trägt die Verwendung emissionsarmer Baumaschinen und Baufahrzeuge bei. Die Belastung durch Stäube werden verringert, wenn bei Arbeiten mit starker Staubentwicklung das Bodenmaterial ggf. angefeuchtet wird. Bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern werden durchschnittlich 630 g CO 2 freigesetzt. Eben diese Menge kann bei Ersatz durch Strom aus Biogasanlagen vermieden werden, da im Kohlenstoffkreislauf die Energiegewinnung aus nachwachsender Biomasse CO 2 -neutral ist. Die geplante Biogasanlage trägt somit jährlich, allein durch ihre Stromproduktion, zur Reduktion der CO 2 -Emissionen bei. Durch die gasdichte Ausführung der Behälter und die ausreichende Verweilzeit sind keine Methanemissionen zu erwarten.

15 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 14 Durch den Einbau von Ex geschützten Geräten, von Gaswarnmelden in sensiblen Bereichen und einer Schulung der Mitarbeitern können Gefahren reduziert werden. Auch wird die vorgesehene Umzäunung der Anlage möglichen Unbefugten den Zutritt verwehren. Durch Wärmenutzung kann eine Verminderung der Emissionen von Haushalten erreicht werden, wobei eine thermische Leistung von 10 kw in etwa der Wärmeenergie von 1 l Heizöl entspricht. Die in der Biogasanlage Westlich der B 2 entstehende Abwärme kann zur Beheizung der östlich gelegenen Schule und Turnhalle verwendet werden. Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilage) entstehenden Geruchsemissionen werden nach guter landtechnischer Praxis minimiert, indem o die Siloanschnittsfläche möglichst gering gehalten wird (Entnahme immer nur in einer Silozelle), o die Abdeckung der übrigen Silos stets gewährleistet ist. Dabei ist die Abdeckung mit geeignetem vergärbarem Naturmaterial aus arbeitwirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten einer Folienabdeckung vorzuziehen (Abfallvermeidung). o nur die Tagesration Silage im Tagesbunker lagert, und dieser kompakt gebaut und im Windschutz des Fermenter situiert ist, um Konvektion durch Wind (diffuse Emissionen) möglichst gering zu halten. o Frischgülle in einer abgedeckten Vorgrube gelagert und ständig dem Fermenter zugeführt wird. o in einem Nachgärer eine Restausgasung der Gärstoffe kontrolliert erfolgt, aufgefangen und dem Biogas-führenden System erhalten bleibt. o ausschließlich organisch abgebautes stabilisiertes Material in das Güllelager gelangt und sich sehr rasch eine ausgasungshemmende Schwimmdecke bildet. o die Feststoffeinbringung in geschlossener Bauweise ausgeführt ist und somit die Konvektion von Geruchsstoffen während der Feststoffeinbringung bestmöglich vermieden wird. o die Ausbringung der Biogasgülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis vorgenommen wird und die einschlägigen Richtlinien erfüllt werden. Bei dem hier geplanten Biogasvorhaben kommen nur Gärrohstoffe zum Einsatz, welche im landwirtschaftlichen Zusammenhang regional und vor Ort seit jeher bestandsbildend und prägend waren. Diese Stoffe (Gülle und Silagen) werden durch die Biogasbehandlung (diese ist geruchsneutral, da die Fermenter gasdicht abgeschottet sind) stabilisiert und geruchsentschärft. Bei Beschwerden über erhebliche oder unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage Westlich der B 2 zu treffen. 4.6 Schutzgut Landschaft Bestandsanalyse Das Gemeindegebiet von Mering umfasst vier unterschiedliche Landschaftsräume: o Das Paartal südöstlich und nördlich von Mering, o die Altmoränenlandschaft südlich von Mering auf der Landsberger Altmoräne, o das Tertiärhügelland nordöstlich und östlich von Mering und o das Lechfeld westlich von Mering. Innerhalb der Lechniederung wiederum lassen sich außerhalb der Auenstufe zwei Landschaftsräume unterscheiden: Die ehemals feuchte Friedberger Au nördliche von Augsburg und das trockene Meringer Feld südlich von Augsburg (ABSP Lkr. Aichach-Friedberg). Der Planungsraum für die Biogasanlage Westlich der B 2 liegt westlich von Mering direkt an der Bundesstraße B 2 und im Meringer Feld. Dieses Gebiet war schon früh waldfrei, stattdessen gab es hier Heiden (ABSP Lkr. Aichach-Friedberg). Heute zeigt sich das Meringer Feld als eine ausgeräumte, landwirtschaftlich intensiv genutzte Ebene. So herrscht auch innerhalb des Planungsraumes intensive landwirtschaftliche Nutzung vor (vgl. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme), es sind weder Schutzgebiete gemäß BayNatSchG noch Flächen oder Einrichtungen mit Funktion für Freizeit und Erholung vorhanden. Am südöstlichen Rand, jedoch außerhalb des Planungsraumes verläuft der Langwiedgraben mit Röhrichten, Hochstaudenflur und Großseggenrieden sowie Feuchtbiotopanlagen als strukturierende Landschaftsbestandteile.

16 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 15 Östlich des Planungsraums (und der B 2) und südlich liegen Kleingartengebiete, die tagsüber zur siedlungsnahen Erholung dienen. Weiter östlich, in einer Entfernung von ca m zum Planungsraum, grenzen die Wohnbauflächen von Mering an Konfliktanalyse Der Planungsraum für die Biogasanlage Westlich der B 2 umfasst eine landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche von qm (vgl. Grünordnungsplan Bestandsaufnahme), die Eingriffsfläche beträgt qm (vgl. Grünordnungsplan Konflikte). Durch die Errichtung der geplanten Biogasanlage ergeben sich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, optische Wirkungen entstehen v.a. aus nördlicher, westlicher und südlicher Blickrichtung; von Osten her wirken die an der B 2 vorhandenen Gehölze als natürlicher Sichtschutz. Für das Schutzgut Landschaft kommt es durch das Vorhaben zu einer geringen Beeinträchtigung Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Ein Erhalt oder die Wiederherstellung der überbauten Fläche ist nicht möglich. Daher wird das Landschaftsbild durch entsprechende Maßnahmen neu gestaltet. Zur Verminderung der optischen Wirkung der geplanten Biogasanlage Westlich der B 2 ist eine Einbindung der Bauwerke in den Boden vorgesehen. Diese Maßnahme ist jedoch im Hinblick den Grundwasserflurabstand mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen (vgl. Kap und 4.4.3). Im westlichen Bereich des nördlichen Randes sowie am westlichen und südwestlichen Rand des Betriebsgeländes der Biogasanlage Westlich der B 2 sind 10 m breite Gehölzpflanzungen vorgesehen, um neben der landschaftlichen Einbindung der Biogasanlage einen Sichtschutz von der Bundesstraße B 2 her und aus nördlicher, westlicher und südlicher Blickrichtung zu erreichen. Nach Westen und Südwesten hin sind zusätzlich 5 m breite Abstandsflächen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. Die Bereiche zwischen den Gehölzpflanzungen und die Abstandsflächen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen werden durch Einsaat mit geeigneten Gras-Kräuter- Mischungen zu blütenreichen Saumstrukturen entwickelt. Als Ausgleich der noch verbleibenden Eingriffe sind Maßnahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3589/2 Gemarkung Kissing nördlich des Planungsraumes vorgesehen. Mit den o.g. landschaftspflegerischen Maßnahmen werden die Eingriffe kompensiert. 4.7 Schutzgut Kulturgüter Bestandsanalyse Für die vom Vorhaben direkt betroffenen Grundstücke auf Gemarkung Mering sind keine Bauoder Bodendenkmale bekannt (s. FNP Mering) Konfliktanalyse Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht gem. Art. 8 Abs. 1-2 DSchG. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Objekte gefunden, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, wird dies unverzüglich den zuständigen Behörden (Bayerisches Landesamt

17 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 16 für Denkmalpflege oder Untere Denkmalschutzbehörde beim LRA Aichach-Friedberg) angezeigt. Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt. 4.8 Schutzgut sonstige Sachgüter: Land- und Forstwirtschaft Bestandsanalyse Der Planungsraum für die geplante Biogasanlage Westlich der B 2 umfasst eine Fläche von qm und unterliegt einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Acker). Waldflächen sind nicht vorhanden Konfliktanalyse Durch das Vorhaben werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in einer Größenordnung von qm dauerhaft der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung entzogen ( qm durch die geplante Biogasanlage einschließlich der Eingrünungsmaßnahmen und qm Ausgleichsfläche). Der damit verbundene Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche stellt eine Beeinträchtigung für die Landwirtschaft dar. Indirekte Auswirkungen auf die Landwirtschaft, z.b. durch einen vermehrten Anbau von Mais, sind nicht zu erwarten, da der Bedarf an nawaro durch Anbauflächen gedeckt wird, auf denen bereits entsprechende Feldfrüchte angebaut werden. Es erfolgt also keine Änderung des bisherigen Anbaus. Optimalen Gasertrag erreicht man mit einer Futtermischung ähnlich der Milchviehfütterung, die auch die erforderliche Fruchtfolge garantiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung von Bewirtschaftungsbeschränkungen im Nahbereich der Eingrünungsmaßnahmen sind zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Westen und Südwesten hin zusätzlich 5 m breite Abstandsflächen vorgesehen. Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche kann im Untersuchungsraum kompensiert werden, da im Umfeld genügend Freiflächen zur Verfügung stehen. 4.9 Wechselwirkungen Bestandsanalyse Wechselwirkungen zwischen und innerhalb der Schutzgüter, die bereits vor der Realisierung des Vorhabens bestehen, prägen neben den vorhandenen Vorbelastungen den Ist-Zustand der Umwelt und sind dementsprechend im Rahmen der schutzgutbezogenen Darstellungen mit erfasst. So beeinflussen sich z.b. Klima und Vegetationsbedeckung gegenseitig, ebenso wie Wasserhaushalt und Vegetation oder Boden und Bewuchs. Die Pflanzendecke und der Wasserhaushalt wiederum stellen Existenzgrundlagen für die Tierwelt dar, wie z.b. der Teich und die umgebende Vegetation Lebensraum für die vorkommenden Laubfrösche sind Konfliktanalyse Auch durch die Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich Wechselwirkungen, die im Rahmen der schutzgutbezogenen Betrachtung erfasst wurden. Es ergeben sich folgende wesentliche Wechselwirkungen: o Die Überbauung bzw. die Flächenversiegelung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für die Landwirtschaft dar und führt gleichzeitig zu einem Eingriff in den Boden, der sich wiederum auf Oberflächenabfluss und Grundwasserneubildung auswirkt. o Die mit dem Bodenabtrag verbundene Veränderung des vorhandenen Reliefs und Beseitigung von Vegetation wirkt sich neben einem Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere auch im Landschaftsbild aus, wodurch die Erholungseignung und das Naturerleben des Menschen beeinflusst werden. o Durch den Betrieb der Biomasse-Anlage ist zeitweise mit einer lokalen Geruchsbelästigung zu rechnen. Diese Auswirkungen, die störend für Menschen sind, beeinflussen gleichzeitig die natürlichen Lebensräume.

18 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen Zusammenhänge in Form von Wechselwirkungen können sich durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ergeben, die sich neben dem beabsichtigten, günstigen Effekt für ein Schutzgut störend oder beeinträchtigend für ein anderes Schutzgut auswirken. Dieser Umstand wurde bei der Planung der für das Vorhaben notwendigen Maßnahmen berücksichtigt. Die zur Eingrünung der Biogasanlage vorgesehenen Gehölzpflanzungen führen zu einer verbessertem Einbindung in die Landschaft und wirken so ausgleichend auf die Erholungseignung und das Naturerleben des Menschen. Gleichzeitig vermindern die Gehölze mögliche, zeitweise auftretende Geruchsemissionen und Beeinträchtigungen in angrenzenden Lebensräumen / Flächen. Zur Vermeidung von Bewirtschaftungsbeschränkungen im Nahbereich der Eingrünungsmaßnahmen sind zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Westen und Südwesten hin 5 m breite Abstandsflächen vorgesehen. Diese Abstandsflächen vermeiden andererseits Auswirkungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Gehölzpflanzungen (z.b. Dünge- oder Pflanzenschutzmitteleintrag). Zur Verminderung der optischen Wirkung der geplanten Biogasanlage Westlich der B 2 ist eine Einbindung der Bauwerke in den Boden vorgesehen. Da der Grundwasserflurabstand nicht sicher bekannt ist, könnte diese Maßnahme zu einer bauzeitlichen Freilegung des Grundwassers führen. Daher sollten vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen angestellt sowie Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Wasserbehörde beim LRA Aichach- Friedberg und WWA Donauwörth) geführt werden. 5 Zusammenfassung 5.1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Auswirkungen auf Menschen Der für die Biogasanlage Westlich der B 2 vorgesehene Standort liegt westlich von Mering westlich der Bundesstraße B 2 und wird landwirtschaftlich genutzt. Östlich des Planungsraums (und der B 2) und südlich liegen Kleingartenanlagen. In einer Entfernung von ca m östlich grenzen Wohnbauflächen von Mering an. Aufgrund dieser Entfernungen ist nicht mit erheblichen Lärmauswirkungen in Mering zu rechnen. Die Zulieferung der Gärrohstoffe zur Biogasanlage Westlich der B 2 sowie die Abfuhr des vergorenen Gärsubstrates auf die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erfolgt ohne Ortsdurchfahrt, so dass sich keine erhebliche Neu- oder Zusatz-Belastung für die Ortschaft Mering ergibt. Neben Schallemissionen ist durch den Betrieb der Biomasse-Anlage zeitweise mit einer lokalen Geruchsbelästigung zu rechnen. Die bei der Manipulation der Gärrohstoffe (Gülle und Pflanzensilage) entstehenden Geruchsemissionen werden minimiert Bei Beschwerden über erhebliche oder unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage Westlich der B 2 zu treffen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Der Planungsraum wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von geringer Bedeutung, nur der Randstreifen zum Langwiedgraben ist von mittlerer Bedeutung. Der Planungsraum umfasst eine Fläche von qm, die Eingriffsfläche beträgt qm. Es ergeben sich geringe Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen und ein Maßnahmenbedarf von qm. Zur Verminderung sind < 10 m breite Eingrünungsmaßnahmen an den nördlichen und östlichen Kanten des Betriebsgeländes der Biogasanlage vorgesehen. Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen werden landschaftspflegerische Maßnahmen sowohl innerhalb des Plangebietes als auch auf dem Grundstück Fl. Nr. 3589/2 Gemarkung Kissing nördlich des Planungsraumes vorgenommen. Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe werden in vollem Umfang durch die geplanten Maßnahmen kompensiert.

19 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Auswirkungen auf Böden Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von qm durch Versiegelung, Teilversiegelung und Überbauung in Anspruch genommen, wobei in dieser Fläche auch die randlichen Eingrünungsmaßnahmen enthalten sind. Die dauerhaften Extensivierungsmaßnahmen der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Ausgleichsmaßnahmen führen zu einer dauerhaften Verminderung der Nutzung und von Nährstoffeinträgen in den Boden Auswirkungen auf das Wasser Im Planungsgebiet sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden bzw. das Planungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Im Planungsgebiet selbst sind weder Fließ- noch Stillgewässer vorhanden. Am südöstlichen Rand des Planungsraumes verläuft der Langwiedgraben. Aufgrund der Geländemodellierung und der Versiegelung von Flächen tritt bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auf. Sämtliches unbelastetes Regenwasser von den Dachflächen sowie aus leeren und besenreinen Fahrsilokammern wird zu dem im südlichen Bereich vorgesehenen Regenwasserrückhaltebecken geleitet und retentioniert in den Langwiedgraben eingeleitet. Die anfallenden Oberflächenwässer der nicht befestigten Bauflächen versickern in den angrenzenden Grünflächen. Die Silagesickersäfte sowie mit Substratzellwasser vermischtes Regenwasser werden in die Vorgrube geleitet, für die Verdünnung des Substrates im Fermenter verwendet und täglich dazu gemischt. Zur Vermeidung einer bauzeitlichen Freilegung des Grundwassers durch Einbindung der Bauwerke in den Boden sollten vor Baubeginn entsprechende Untersuchungen angestellt sowie Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Wasserbehörde beim LRA Aichach- Friedberg und WWA Donauwörth) geführt werden Auswirkungen auf Klima und Luft Durch die vorgesehene Biogasanlage wird eine Gesamtfläche von qm überbaut, die aufgrund der geringen Neigung und der Lage direkt neben der Bundesstraße B 2 keinen klimatisch bedeutsamen Bereich mit Siedlungsbezug darstellt. Die Abgase der BHKW-Anlage erfüllen die Werte der TA-Luft und bedürfen keiner zusätzlichen Abgasreinigung. Allerdings können durch den Betrieb einer Biogasanlage Gase und Gerüche emittiert werden. Aufgrund der Entfernung der betroffenen Fläche zum Siedlungsgebiet von Mering und zu den südlich und östlich gelegenen Kleingartengebieten sind durch das Vorhaben keine bedeutsamen anlagebedingten Beeinträchtigungen für den Klima- bzw. Lufthaushalt zu erwarten. Bei Beschwerden über erhebliche oder unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage Westlich der B 2 zu treffen Auswirkungen auf die Landschaft Die durch das Vorhaben betroffene Fläche liegt westlich von Mering direkt an der Bundesstraße B 2 im Meringer Feld und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Innerhalb des Planungsraumes sind weder Schutzgebiete gemäß BayNatSchG noch Flächen oder Einrichtungen mit Funktion für Freizeit und Erholung vorhanden. Östlich des Planungsraums (und der B 2) und südlich liegen Kleingartengebiete, die tagsüber zur siedlungsnahen Erholung dienen. Weiter östlich, in einer Entfernung von ca m zum Planungsraum, grenzen die Wohnbauflächen von Mering an. Durch die Anlage der geplanten Biomasse-Anlage kommt es zur Überbauung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Landschaftsbild wird durch entsprechende Maßnahmen sowohl innerhalb des Plangebietes als auch auf dem Grundstück Fl. Nr. 3589/2 Gemarkung Kissing nördlich des Planungsraumes neu gestaltet. Mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen werden die Eingriffe kompensiert.

20 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Für die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke sind keine Bau- oder Bodendenkmale bekannt. Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist jedoch während des Baubetriebs nicht mit Sicherheit auszuschließen. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Objekte gefunden, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, wird dies unverzüglich den zuständigen Behörden angezeigt. Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt Auswirkungen auf die Landwirtschaft Durch das Vorhaben werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in einer Größenordnung von qm dauerhaft der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche kann im Untersuchungsraum kompensiert werden, da im Umfeld genügend Freiflächen zur Verfügung stehen Wechselwirkungen Unabhängig von der Bestands- und Konfliktanalyse für die einzelnen Schutzgüter wird eine schutzgutübergreifende Gesamtschau und qualitative Beschreibung der wesentlichen Wechselwirkungen angestellt. Auch Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Minderung von Beeinträchtigungen in bestimmten Schutzgütern führen, können in anderen Schutzgütern genau das Gegenteil bewirken. Diesem Umstand wurde bei der Planung der für das Vorhaben notwendigen Maßnahmen Rechnung getragen. 5.2 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens Generell weist die Stromerzeugung mit Biogas Vorteile gegenüber anderen regenerativen und fossilen Energieträgern auf (z.b. Wind, Sonne bzw. Erdgas, Kohle). Durch Nutzung der in der Biogasanlage Westlich der B 2 entstehenden Abwärme zur Beheizung der östlich gelegenen gelegenen Schule und Turnhalle kann eine Verminderung von Emissionen erreicht werden, wobei eine thermische Leistung von 10 kw in etwa der Wärmeenergie von 1 l Heizöl entspricht. Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme aus Sicht der meisten Schutzgüter keine bedeutsamen Beeinträchtigungen verursacht. Zum anderen wurden im Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung der Beeinträchtigungen von Boden, Klima und Luft so weit als möglich berücksichtigt. So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen. Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar. Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. 5.3 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept) Nach Bau und Fertigstellung einer Anlage beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten genannt, wie sie sich aus den geltenden Rechtsvorschriften und normen ergeben.

21 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 20 Tab. 1: Zuständigkeiten und Prüfzyklen 3. Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten: o Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb der Anlage (nach Erfordernis), o Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen, o Kontrolle und vorausschauende Nachpflanzung abgängiger Bäume und Sträucher über die Dauer der Betriebsphase der Biogasanlage. o Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen, um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens Biogasanlage westlich der B 2 zu erreichen. 3 Übernommen aus Biogashandbuch Bayern 2004

22 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 21 F NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG 1 Einleitung Am ist das Gesetz zur Ausführung des Bau- und Raumordnungsgesetzes (AG- BauROG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Miteinbeziehung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ( 8a Abs. 1 BNatSchG) in die Bauleitplanung vor, wenn aufgrund dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und Ausgleich für eventuell unvermeidbare Beeinträchtigungen zu schaffen, wurden für den Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan nachfolgend aufgeführte Schritte bearbeitet: Erfassen und Bewerten des Bestandes 4. Erfassen der Eingriffe 5. Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen 6. Ermitteln des Umfangs der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen 7. Auswahl und Festlegung der Kompensationsmaßnahmen Die Bearbeitung erfolgt entsprechend dem Leitfaden Grundsätze für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Bayerisches Staatsministerium für Landschaftsentwicklung und Umweltfragen; 2. erweiterte Auflage Januar 2003). 2 Verfahren Bei dem vorliegenden Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan ist das Regelverfahren: Verdichtetes Bauen mit integriertem Maßnahmen und Ausgleich aufgrund des hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrades und der geringen Wertigkeit der betroffenen Biotope anzuwenden. 3 Bestand Das Plangebiet qm wird auf eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche geplant. Insgesamt weist das Plangebiet nährstoffreiche Standortverhältnisse auf. Seltene und gefährdete Arten wurden auf der Fläche nicht angetroffen. Es sind keine kartierten Biotope vorhanden. Es sind keine Gehölze vorhanden. Bewertung Planungsraum: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung. Bewertung Randstreifen (50m) zum Langwiedgraben: Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung. 4 Konflikte Die Eingriffsfläche beträgt qm (73 % des Geltungsbereich) Bewertung: Eingriffstyp A = Hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad. Festgesetzte Grundflächenzahl größer als 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere. Flächen ohne Eingriff werden nicht bilanziert. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Eingriffen Siehe Umweltbericht. Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt. Siehe hierzu Grünordnungspläne im Anhang: 4 Bestandsaufnahme 5 Konflikte 6 Maßnahmen 7 Ausgleich

23 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 22 6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor: Bereich intensive landwirtschaftliche Nutzung: Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung Faktor =0,45 Eingriffsfläche = qm x Kompensationsfaktor 0,45 = qm Ausgleichsfläche. Bereich intensive landwirtschaftliche Nutzung und Randstreifen (50m) zum Langwiedgraben: Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. II = Gebiete mittlerer Bedeutung Faktor =0,65 Eingriffsfläche = qm x Kompensationsfaktor 0,65 = qm Ausgleichsfläche. Ausgleichsflächen: qm werden im Bebauungsplan durch Aufwertung ausgeglichen qm werden durch externe Maßnahmen ausgeglichen. 7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen Die externen Ausgleichsflächen liegen westlich von St. Afra (Gemarkung Kissing) am Galgenbach und wird von diesem in einen westlichen (Flurstück 3589/2 West ) und einen östlichen (Teilfläche von Flurstück 3589/2 Ost ) Bereich unterteilt. In dem der Begründung beiliegenden Ausgleichsbebauungsplan ist die Maßnahmenfläche (Fläche für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege) dargestellt. Als Entwicklungsziel für die westliche externe Ausgleichsfläche ist wegen den bereits vorhandenen Artvorkommen (Reptilien) eine Verbesserung als Reptilien-Lebensraum vorgesehen. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten von dem Vorhabenträger und erfolgt mittels Grundbucheintrag mit der jeweils zuständigen Gemeinde. G H BODENORDNENDE MAßNAHMEN Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die benötigten Flächen sind im Eigentum vom Vorhabenträger. ERSCHLIEßUNG 1 Anbauverbotszone, Wegenetz und Ein- und Ausfahrten, An der klassifizierten Bundesstraße 2 muss auf gesetzlicher Grundlage (Art. 23 und 24 BayStrWG, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) außerhalb der Ortsdurchfahrten eine Anbauverbotszone in 20 Meter Abstand von der Straße eingehalten werden. Dies erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch deshalb, um die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Ausbau des Verkehrsweges zu erleichtern. Für den Lärmschutz ist eine erfreuliche Nebenwirkung der Anbauverbotszonen, dass keine neuen Baugebiete und Einzelbauvorhaben unmittelbar neben der Straße genehmigt werden dürfen. Dadurch lassen sich an Straßen mit überörtlicher Bedeutung von vornherein neue Immissionsorte mit hoher Lärmbelastung vermeiden. Das Sondergebiet wird über den östlich gelegenen Feldweg erschlossen. Die eventuell entstehenden Kosten für einen fachgerechten Ausbau von Ein- und Ausfahrten trägt der Vorhabenträger. Weitere Bestimmungen sollen im Rahmen eines Durchführungsvertrages festgehalten bzw. geklärt werden.

24 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 23 2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser Ein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz wird nicht beantragt. Für den Betrieb der Biogasanlage wird kein Wasser benötigt. Löschwasser wird aus einem geplanten Brunnen entnommen. Im Rahmen vom Bauantrag soll der Vorhabenträger eine ausreichende Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder sonstige Genehmigungen sind vorzulegen. Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Auf die Einhaltung der DIN Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken ist zu achten. 3 Sonstige Versorgungsträger Die Stromversorgung ist durch die E.ON Bayern AG gesichert. Die Einspeisung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden. Die Müllabfuhr ist nicht erforderlich. Es fällt kein Müll an. Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Straßenbauarbeiten jeweils drei Monate vorher schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden. I KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan verbundenen Kosten, insbesondere für die Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen. Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt, der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.

25 Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 24 J BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Nr Behörde zhd straße Plz ort 1 Regierung von Schwaben Höhere Landesplanung Fronhof Augsburg 2 Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab Münchener Str Aichach 3 Regionaler Planungsverband Regierung von Schwaben Prinzregentenplatz Augsburg 4 Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach Postfach Aichach 5 Wasserwirtschaftsamt Förgstr Donauwörth 6 Herrn Kreisbrandrat Gerhard Orteld Hauptstr Hollenbach 7 E.ON Bayern AG Lise-Meitner-Str Unterschleißheim 8 Amt für ländliche Entwicklung Schwaben Dr.-Rothermel-Str Krumbach 9 Kreisheimatpflege z. Hd. Frau Dr. Hillar Matthäus-Günther-Str Friedberg 10 Gemeindeverwaltung Kissing Pestalozzistr Kissing 11 Gemeindeverwaltung Merching Hauptstr Merching 13 Stadtverwaltung Augsburg Maximilianstr Augsburg 14 Staatliches Bauamt Augsburg Holbeinstr Augsburg 16 Deutsche Bundespost Bereich Postdienst Postfach München 17 Deutsche Telekom AG T-Com, Niederlassung Süd Gablinger Str Gersthofen 18 E Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG Valentin-Linhof-Str München 19 Erdgas Südbayern GmbH Maisacher Str Fürstenfeldbruck 20 Amt f. Landwirtschaft und Ernährung Friedberg Postfach Friedberg 21 Vermessungsamt Friedberg Schloßstr Friedberg 22 Kreishandwerkschaft Aichach-Friedberg Bauernbräustr Friedberg 24 Landesamt für Finanzen Dienststelle Augsburg Ludwigstr Augsburg 25 Gewerbeaufsichtsamt Frohsinnstr Augsburg 26 Bayerischer Bauernverband Liebigstr Augsburg 27 Abwasserzweckverband Obere Paar" Kirchplatz Mering 28 Bay. Landesamt f. Denkmalpflege Abt. Baudenkmalpflege Postfach München 29 Bay. Landesamt f. Denkmalpflege Dienststelle Schwaben Am Klosterberg Thierhaupten 30 Finanzamt Augsburg-Land Peutingerstr Augsburg 31 Polizeiinspektion Friedberg z. Hd. Herrn Pach Haagstr Friedberg 32 Bund für Naturschutz in Bayern e.v. Kreisgruppe Aichach-Friedberg Lindlstr Ried 34 Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog Diestelweg Obergriesbach 35 Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburg-Gruppe Hergottsruhstr Friedberg 36 Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben Stettenstr. 1 und Augsburg 37 Amtsgericht Aichach Grundbuchamt Schloßplatz Aichach 38 Kabel Deutschland GmbH Im Allmey Kempten 39 Agenda 21 Herrn Franz Josef Schikorski Postfach Mering 40 VG Mering, Bürger und Service Herr Rauch Rathaus,Kirchplatz Mering 41 VG Mering, Finanzverwaltung Herr Herb Rathaus,Kirchplatz Mering 42 VG Mering, Marktbauamt Herr Jüngst Rathaus,Kirchplatz Mering 43 VG Mering, Bauverwaltung Herr Böggemann Rathaus,Kirchplatz Mering

26 AUFTRAGGEBER: Intensive landwirtschaftliche Nutzung SCHERER JOSEF GEORG 2746 AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ B VORHABEN: Feldweg Du rch GRÜNORDNUNGSPLAN BESTANDSAUFNAHME Das Plangebiet qm wird auf eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche geplant d<30cm Int en Be si v we rtu Ran e lan ng : K dstre dwirt ate ife sch go n z rie um aftlic II = La he Ge ngw Nutz bie ied un 509 g te.50 mi grab sow ttle en rer. ie La5 Feld Be n1g0 we de.w 5 ie g utu dg ng rab en DFK DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING utzung eutung N e h d c chaftli geringer Be s t ir w d ebiete ive lan Intens egorie I = G at tung: K r e w e B Fl. Nr iet utzgeb h c S Kein iotope B e t r ie kart Keine Webz vorau e Gefäll 0,5 % VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHSBEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2" 371 la s sd N Hinweis Grenze eg KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries Feldw d=30-50cm 272 e2 100m ß sstra lze 10 eg Intensive landwirtschaftliche Nutzung Feldw 284 e Bund 00 VERFASSER: G ehö 511. Grenzen fon fax gsm mail ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding ( ) fon ( ) fax Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT 255

27 d=30-50cm AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ B Bewertung: Eingriffstyp 2435 A = Hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl größer als 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2" DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING qm 2541 GRÜNORDNUNGSPLAN KONFLIKTE DFK qm 50,0 m d<30cm 360 Langwiedgraben Die Eingriffsfläche (Sondergebiet) beträgt im Bereich intensive landwirtschaftliche Nutzung Randstreifen Graben = = qm qm Eingriff insgesamt = qm (73 % des Geltungsbereichs) Bewertung: Eingriffstyp A = GRZ > 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere 2344 Grünflächen ohne Versiegelung sowie bestehende Verkehrsflächen werden nicht bilanziert. Hinweis Grenze Grenzen Webzvorau 2524 Durchlass DN Eingriffsschwere Eingriffstyp A GRZ > 0,35 Flächen ohne Eingriff VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon fax gsm mail ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de m BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

28 d=30-50cm Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor: Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive landwirtschaftlichw Nutzung Faktor =0,45 im Bereich Sondergebiet B AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ Kat. II = Gebiete mittlerer Bedeutung: Randstreifen zum Graben Faktor =0,65 im Bereich Sondergebiet/ Langwiedgraben Fahrsilo anböschen 1:3 und mit Strauchgruppen bepflanzen T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 10,0 T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 10,0 15,0 5,0 5, VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2" DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING ,0 10,0 Gestaltungsmaßnahmen 2541 GRÜNORDNUNGSPLAN MAßNAHMEN II T T T T T T T T T T T T T Abstandsflächen Pflanzgebot für Gehölzpflanzungen Maßnahmen: a) Anlage von Strauchgruppen m T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T Landschaftsbildeinbindung b) Pflanzung von Laubbaumhochstamm 2. Ordnung. c) Die Zwischenbereiche sind zu blütenreichen Saumstreifen zu entwickeln. Einsaat mit geeigneten Gras-Kräutermischungen. Festsetzungen durch Planzeichen: Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen. Hinweis Grenze DFK T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T Zwischenbereiche wasserdurchlässig 15,0 5,0 10, T T T II , d<30cm 360 Grenzen Webzvorau II Durchlass DN Laubbaumhochstamm 2. Ordnung. Regenwasserrückhaltung Die Eingriffsfläche beträgt im Bereich int. landwirtschaftl. Nutzung = qm x Kompensationsfaktor 0,45 = qm Ausgleichsfläche Die Eingriffsfläche beträgt im Bereich Randstreifen Graben = qm x Kompensationsfaktor 0,65 = qm Ausgleichsfläche qm werden durch interne Maßnahmen ausgeglichen qm werden durch externe Maßnahmen ausgeglichen VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon fax gsm mail ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

29 20 T T Westliche 3496 Fäche 19 Ausgleichs- und Ersatzfläche Von Flurstück 3589/2 "West" auf Gemarkung Kissing werden qm "abgebucht". Diese Fläche wird zu 1/3 (4.595 qm : 3 = 1532 qm) als Ausgleichsfläche angerechnet. Bestand Es sind bereits wertvolle Artvorkommen (Reptilien) vorhanden Entwicklungsziel Reptilien-Lebensraum Verbesserung. Maßnahmen: - Kartierte/vorkommende Reptilienarten sind Zauneidechse, Kreuzotter, Ringelnatter und Schlingnatter. Während die Kreuzotter den ökologischen "Generalisten" zuzuordnen ist, bevorzugt die Ringelnatter die Übergangsbereiche von stehenden oder langsam fließenden Gewässern zu vegetationsreichen Landlebensräumen. Zauneidechse und Schlingnatter dagegen sind ausgesprochen wärmeliebende Arten und suchen offene bis halboffene Trockenstandorte auf. - Daher wäre es für das angestrebte Entwicklungsziel "Reptilien-Lebensraum" günstig, wenn innerhalb der westlichen Ausgleichsfläche möglichst eine Wasserstelle geschaffen werden könnte. - Es sind auf ca. 15% der westlichen Ausgleichsfläche offene Rohbodenbiotope (kleinflächig verteilt mit jeweils ca. 20 qm Fläche) anzulegen. - Als Sonnenplätze sind Steinhaufen (Kalksteine) und Baumstümpfe/Wurzelstöcke einzurichten. - An 2 Stellen sind Sandhaufen/-flächen anzulegen. Dazu ist lechtypisches Material (insgesamt ca. 3-4 cbm) zu verwenden (am besten/praktischsten sollte Material aus der Baustelle der südlich gelegenen Staustufe verwendet werden). - Die Randbereiche der westlichen Ausgleichsfläche (ca. 25 % der Fläche) sind gehölzfrei zu gestalten (und auch zu halten) zu 2614 Graben zu zu 3581 AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ WESTLICH DER B2" DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN T T T T T T "Einzahlung" von A/E Flächen Eigentümer: Vorhabensträger "Abbuchung" von A/E Flächen für Bebauungsplan "Biogasanlage westlich der B T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T zu zu zu T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 4.595qm T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T qm T T T T T T T T T Maßnahmen: - Auf ca. 50 % der Fläche (auf jeden Fall > 500 qm) im westlichen Bereich erfolgt Oberbodenabtrag und die Anlage eines offenen Rohbodenbiotops. - Die Entwicklung der Restfläche erfolgt durch Mähgutübertragung mit Mähgut aus drei verschiedenen Schnittzeitpunkten. Die Lieferfläche und die Ausgleichsfläche weisen dabei ein Flächenverhältnis von 1:1 auf. Das Mähgut ist aus den südlich und nördlich angrenzenden, bestehenden Ausgleichsflächen zu gewinnen und wird vom Pflegeverband zur Verfügung gestellt. - Als Schutz vor unbeabsichtigter Nutzung wird am Rand der Ausgleichsfläche zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ein Pufferstreifen von ca. 3 m Breite geschaffen, in dem steinig/kiesiges Material (aus dem Oberbodenabtrag) in Form einer Aufwallung aufgebracht wird m Östliche Fäche zu Ausgleichs- und Ersatzfläche qm A/E-Fläche werden von einer Teilfläche von Flurstück 3589/2 "Ost" auf Gemarkung Kissing "abgebucht". Bestand Intensiv genutze landwirtschaftliche Fläche. Entwicklungsziel Rohbodenbiotop. VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon fax gsm mail ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

30 d=30-50cm AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ B T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 2435 Fahrsilo Fahrsilo Wendeplatte Waage 50,0 20,1 38,0 6,6 15,0 5,0 5,0 10,0 10,0 T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 36,0 36,0 T T T 10,0 Vorgrube D=10m H=3m Halle 5,0 BHKW Halle Fermenter D=16m Höhe 6m Nachgärer D=18m Höhe 6m Trafo VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2" DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN DFK Endlager D=20m Höhe 6m T T 30,3 Gasspeicher D=12m H=5m 5, d<30cm Hinweis Grenze T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T 15,0 5,0 10,0 T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T Grenzen Webzvorau 2524 Durchlass DN VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon fax gsm mail ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de m BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

31 AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2 DER GELTUNGSBEREICH UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING SATZUNG ENTWURF VOM ZULETZT GEÄNDERT AM VERFASSER: KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon ( ) fax ( ) gsm (0 1 70) mail info@godts.de BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

32 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 2 A PRÄAMBEL Die Marktgemeinde Mering erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan Biogasanlage westlich der B2 als Satzung. Für das Gebiet innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches gilt die vom Planungsbüro Joost Godts Consultancy, Römerstraße 6, Kirchheim am Ries ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom die zusammen mit der Satzung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan bilden. Die wesentlichen begleitenden Erläuterungen sind in der Begründung mit Umweltbericht dargestellt. Rechtsgrundlagen a) 9 Abs. 1 und 7 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bek. vom (BGBI. I S. 2414), zul. geänd. durch Gesetz vom (BGBI. I S. 1818). b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom c) Planzeichenverordnung (PlanzV90), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanzV90) vom d) Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI.S.433, ber.1998 S.270), zul. geänd. durch Gesetz vom (BGBI. I S. 287). e) Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI.S.797ff.), zul. geänd. durch Gesetz vom (BGBI. I S. 272) Räumlicher Geltungsbereich Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest ( 9 (7) BauGB). Textliche Festsetzungen In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: B PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m BauNVO) 1.1 Sonstiges Sondergebiet, Biogasanlage ( 11 BauNVO) (2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommt in Betracht: Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Zulässig ist eine o Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von maximal 1,2 MW (3) Sonstige Zweckbestimmungen sind nicht zugelassen. SATZ_ _b.doc

33 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 3 2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m BauNVO) Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0, Höhe der baulichen Anlagen ( 16 Abs. 3 BauNVO und Art. 10 Abs. 1 und 2 BayBO) Die maximale Wandhöhe beträgt beim Betriebsgebäude 5,0 m gemessen bei geneigten Dächern an der traufseitigen Außenkante der Außenwand als Abstand zwischen Oberkante geplantes Gelände (talseits) und dem Schnittpunkt Außenkante der Außenwand mit der Oberkante Dachkonstruktion. Die maximale Wandhöhe der Fahrsilos beträgt 4,0 m, der Behälter (Fermenter, Endlager, etc.) 6,0 m, gemessen an dem geplanten Gelände talseits. 3 Bauweise, Baugrenzen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. 22 BauNVO) Es gilt die abweichende Bauweise (a): Gebäudelängen über 50 m sind zulässig. Silos sind in einer Gesamtlänge von max. 100 m zulässig. Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen sind nur auf der Sondergebietsfläche zulässig. 4 Anbauverbotszone, Ein- und Ausfahrt An der klassifizierten Bundesstraße 2 muss auf gesetzlicher Grundlage eine Anbauverbotszone in 20 Meter Abstand von der Straße eingehalten werden. Eine direkte Zufahrt zur Bundesstraße ist nicht erlaubt. Das Sondergebiet wird über den östlich gelegenen Feldweg erschlossen. Die eventuell entstehenden Kosten für einen fachgerechten Ausbau von Ein- und Ausfahrten trägt der Vorhabenträger. Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann. 5 Grünordnung ( 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB) 5.1 Pflanzgebot für Laubbaumhochstamm Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Bindungen zum Anpflanzen von einheimischen Laubbaumhochstämmen 2. Ordnung festgesetzt. Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus der Artenliste anzulegen. Artenliste: Bäume 2. Ordnung, 2 x verpflanzt, 150/200 cm hoch Acer campestre Feld-Ahorn Carpinus betulus Gemeine Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Sorbus aucuparia Eberesche Für die Pflanzmaßnahmen sind einheimische Gehölze mit Herkunftsnachweis zu verwenden. Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass Bäume in mind. 2,5 m Entfernung von den Leitungen der Versorgungsträger gepflanzt werden. Sollte dieser Mindestabstand im Einzelfall unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen für die Leitungen erforderlich. Die Zwischenbereiche sind mit geeigneten Gras- Kräutermischungen zu begrünen. SATZ_ _b.doc

34 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite Pflanzgebot für Gehölzpflanzungen auf der privaten Grünfläche Eingrünung Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfeststellung mit Strauchgruppen anzulegen. Sträucher, 2 xv., cm hoch: Alnus incana (Grauerle) Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) Corylus avellana (Hasel) Crateagus monogyna (Weißdorn) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Ligustrum vulgare (Liguster) Prunus spinosa (Schlehe) Sambucus nigra (Holunder) sowie einheimisches Strauchbeerenobst. Die Zwischenbereiche sind mit geeigneten Gras- Kräutermischungen zu begrünen. 5.3 Freiflächengestaltungsplan Der Vorhabenträger muss dem Landratsamt Aichach-Friedberg beim Einreichen des Bauantrages einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan vorlegen, der für die Ausgleichsmaßnahme die Gehölzanpflanzungen einschließlich Gehölzgrößen, Einsaaten, Pflegefestsetzungen und Vollzugsfristen beinhaltet. 6 Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Ausgleichsflächen (5.870 qm) für das Sondergebiet werden durch grünordnerische Festsetzungen aufgewertet bzw. ausgeglichen. Die interne Ausgleichsfläche auf eine Teilfläche von Fl.-Nr Gemarkung Mering wird durch landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen (siehe Satzung / Grünordnung) aufgewertet. In dem der Begründung beiliegenden Grünordnungsplan Maßnahmenplan ist die Maßnahmenfläche qm als Fläche für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Folgende Maßnahmen werden auf Fl.-Nr. 3589/2 West Gemarkung Kissing festgelegt: o Auflichtung der Gehölzbestände. o Anlage von Reptilienlebensräumen (vegetationsfreie und -arme Stein- und Sandflächen, Lesesteinriegel oder -haufen mit reichlich Hohlräumen). o Den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung. Entwicklungsziel: Reptilien-Lebensraum. In dem der Begründung beiliegenden Ausgleichsbebauungsplan ist die Maßnahmenfläche qm (angerechnet wird als Ausgleichsfläche nur 1/3 wegen der bestehenden Wertigkeit der Fläche) als Fläche für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Folgende Maßnahmen werden auf eine Teilfläche von Fl.-Nr. 3589/2 Ost Gemarkung Kissing festgelegt: o Auf etwa 50 % der Ausgleichsfläche muss der Oberboden abgetragen werden (soweit aufgrund der geringmächtigen Auflagerung auf den anstehenden Schottern überhaupt notwendig). o Begrünung der Fläche mittels Mähgutverfahren über 3 Jahre hinweg. o Die Einführung eines dauerhaften Pflegeregimes mit einer 2-schürigen Mahd (erste Mahd nicht vor dem 15. Juni). o Den sofortigen Verzicht auf Pestizideinsatz und jegliche Düngung. Entwicklungsziel: Anlage von Magerstandorten. In dem der Begründung beiliegenden Ausgleichsbebauungsplan ist die Maßnahmenfläche qm als Fläche für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist unmittelbar nach Beginn des Bebauungsplan- Verfahrens zu beginnen. Die übrigen Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst vor Bauende der Biogasanlage durchgeführt werden. Spätestens innerhalb 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Biogasanlage müssen alle o.g. Maßnahmen durchgeführt und abgeschlossen sein. SATZ_ _b.doc

35 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 5 Für die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen wird eine ökologische Baubegleitung durch bzw. in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim LRA Aichach-Friedberg vorgeschrieben. Der Termin der Ausführung ist der Unteren Naturschutzbehörde beim LRA Aichach-Friedberg mindestens 2 Wochen vor Beginn mitzuteilen. 5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten von dem Vorhabenträger und erfolgt mittels Grundbucheintrag mit der jeweils zuständigen Gemeinde. Der Bebauungsplan verliert 9 Monate nach der dauerhaften Aufgabe der zulässigen Nutzung seine Rechtsgültigkeit. Nach der dauerhaften Aufgabe und damit verbundene Rückbauverpflichtung der Anlage in den ursprünglichen Zustand der Nutzung entfällt auch die naturschutzrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche. SATZ_ _b.doc

36 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 6 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept) Nach Bau und Fertigstellung einer Anlage beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten genannt, wie sie sich aus den geltenden Rechtsvorschriften und normen ergeben. Tab. 1: Zuständigkeiten und Prüfzyklen 1. Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten: o Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb der Anlage (nach Erfordernis), o Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen, o Kontrolle und vorausschauende Nachpflanzung abgängiger Bäume und Sträucher über die Dauer der Betriebsphase der Biogasanlage. o Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen, um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens Biogasanlage westlich der B 2 zu erreichen. 1 Übernommen aus Biogashandbuch Bayern 2004 SATZ_ _b.doc

37 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 7 8 Immissionsschutz In Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind vom anzusiedelnden Betrieb bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen vom bestehenden Betrieb ggf. Gutachten, z.b. zum Schallschutz, zur Luftreinhaltung, zur Abfallwirtschaft, einzuholen, damit die gültigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Gutachten sind zusammen mit dem Genehmigungsantrag unaufgefordert vorzulegen. C ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (BayBO) 1 Abstandsflächen Bei der Bemessung der Abstandsflächen gelten die Vorschriften des Art. 6 Abs. 4 und 5 der BayBO 2 Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen (Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) 2.1 Gestaltung der Dächer Bei den Betriebsgebäuden sind nur Satteldächer von 7 bis 20 zulässig. Die Farbe der Dacheindeckungen ist in rötlichen und rotbraunen Tönen herzustellen. Darüber hinaus sind Dacheindeckungen in Kupfer bzw. Kupferbraun zulässig. Deckmaterial der Nebengebäude muss denen des Hauptgebäudes entsprechen. 2.2 Gestaltung der Gebäude Alle Gebäude sind mit einem Außenputz oder einer Holzverschalung zu versehen. Auffallend gemusterter Putz ist unzulässig. Zur Gliederung der Baukörper sind helles Sichtmauerwerk und Sichtbeton bis zu 1/3 der Fassadenfläche zugelassen. Baustoffe und Anstriche in grellen Farben sind an Gebäude- und Siloaußenflächen unzulässig. 2.3 Gestaltung der unbebauten Flächen Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs (Auf- und Abtragungen) sind nur bis 2,5 m zulässig und sind im Bauantrag entsprechend darzustellen. Weitergehende notwendige Geländeveränderungen können nur im Einvernehmen mit der Marktgemeinde Mering und dem Landratsamt Aichach-Friedberg vorgenommen werden. 3 Einfriedungen (Art. 91 Abs. 1 Nr. 4 BayBO) Einfriedungen sind nur innerhalb der Flächen Sonstiges Sondergebiet - Biogasanlage in Form von Maschendraht - oder Stahlgitterzäunen bis max. 2,00 m Höhe ohne Sockel zulässig. Die Lage des Zaunes ist im Bauantrag mit aufzunehmen. SATZ_ _b.doc

38 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 8 D HINWEISE 1 Altlasten Wird bei Aushubarbeiten Material angetroffen, das nach Aussehen, Farbe und Geruch nicht natürlichem Material entspricht, so ist dieses unverzüglich bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise sind darzulegen. 2 Bodenschutz Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), 12, in Verbindung mit der DIN bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens beachtet: o Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert. o Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert, um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder aufgetragen. 3 Brandschutz Auf die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hinsichtlich des Brandschutzes wird besonders hingewiesen. Die Feuerwehrzufahrt, ausreichende Rettungswege und die Löschwasserversorgung sind sicherzustellen. 4 Denkmalschutz Bei allen Bodeneingriffen im Planungsgebiet muss damit gerechnet werden, dass man auf Bodendenkmäler stößt. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen Vorschriften zum Auffinden von Bodendenkmälern nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes hinzuweisen: Alle Beobachtungen und Funde (unter anderem auffällige Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt werden. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf dem Bodendenkmäler gefunden werden, können verpflichtet werden, die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden. Aufgefundene Gegenstände sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder einer Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben, wenn die Gefahr ihres Abhandenkommens besteht. 5 Grundwasser Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.b. wasserdichte Wanne, etc). SATZ_ _b.doc

39 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 9 6 Lufthygiene Beim Betrieb der Biogasanlage sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen in der angrenzenden Wohnbebauung zu treffen. Bei Beschwerden über erhebliche oder unzumutbare Geruchsbelästigungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigungen bzw. zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb der Biogasanlage zu treffen. 7 Wasserwirtschaftliche Belange Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung NWFreiV) zu beachten. Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Zur Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers, also der Feststellung, ob verschmutztes oder unverschmutztes Niederschlagswassers vorliegt, wird die Anwendung des ATV Merkblattes M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser empfohlen. Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableiten zu beseitigen (dies gilt auch für Bereiche, die im Trennsystem entwässert werden) oder innerhalb der Biogasanlage zu verwerten. Insbesondere trifft dies für Niederschlagswasser aus folgenden Flächen zu: Bei Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstigen gewässerschädliche Nutzungen stattfinden. Bei Dachflächen mit stärkerer Verschmutzung. Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Drainagen ist eine ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen. Die Niederschlagswasserbeseitigung ist im Rahmen des Bauantrages zu klären. AUFGESTELLT/AUSGEFERTIGT: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften beachtet wurden. Mering, den Kandler, 1. Bürgermeister (Siegel) SATZ_ _b.doc

40 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 10 E VERFAHRENSVERMERKE 1 Aufstellungsbeschluss Die Marktgemeinde Mering hat gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) in der öffentlichen Sitzung vom die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht. 2 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Marktgemeinde Mering hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Fassung vom gem. 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ihnen in der Zeit vom bis einschließlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ort und Zeit der Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. 3 Vorgezogene Behördenbeteiligung Die Marktgemeinde Mering hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich durchgeführt. 4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Marktgemeinde Mering hat am den Vorentwurf sowie die Begründung dieses Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan in der Fassung vom gebilligt und die Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 5 Auslegung (Offenlegung) Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan in der Fassung vom zuletzt geändert am wurde mit Satzung und Begründung gem. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht und darauf hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die zum Auslegungszeitpunkt vorliegenden umweltbezogene Informationen wurden mit ausgelegt. 6 Durchführungsvertrag Der Durchführungsvertrag wurde am... von den Vertragspartnern unterzeichnet. 7 Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan i.d.f.v nach Prüfung der Bedenken und Anregungen zum Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am als Satzung gem. 10, Abs.1 BauGB beschlossen. Die Begründung wurde übernommen. Mering, den Kandler, 1. Bürgermeister (Siegel) SATZ_ _b.doc

41 Satzung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Biogasanlage westlich der B2 Seite 11 8 In-Kraft-Treten Die Genehmigung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen. Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan mit Satzung und Begründung sowie zusammenfassender Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden im Zimmer , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Mering, den Kandler, 1. Bürgermeister (Siegel) SATZ_ _b.doc

42 d<30cm d=30-50cm d<30cm ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG SONSTIGE PLANZEICHEN Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ( 9 Abs. 7 BauGB) Regenrückhaltung/ Löschwasserteich HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE 2746 Nutzung der Bestandsdaten der Verwaltungsgemeinschaft Mering Kirchplatz 4, Mering Bereitstellung: März B 2 AUFTRAGGEBER: SCHERER JOSEF GEORG AUGSBURGER STRAßE 40, MERING TEL.:08233/4618 FAX.:08233/ SO BIOG. 0,8 BAUWEISE a Sonstiges Sondergebiet "Biogasanlage" ( 11 BauNVO) MAß DER BAULICHEN NUTZUNG Grundflächenzahl Abweichende Bauweise Schutzfl ( 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB BauNVO) ( 9 Abs. 1 BauGB, BauNVO) 5,0 6,5 5,0 0,8 WH siehe Satzung HINWEISE 7/1 SO BIOG. Vermaßungslinie in m Dachform/-neigung siehe Satzung - - a Bestehende Flurstücke mit Nummer Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Wandhöhe Anzahl Vollgeschosse Geschoßflächenzahl Bauweise Dachform/-neigung Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen Angabe der Höhe in Meter über NN T T T T T T T T T T T T T T T T ,0 5,0 5,0 10,0 10,0 PG T T T T T T T T T T T T T T 10,0 SO BIOG. 0, ,0 20,0 Meter anbaufreie Zone PG VERMESSUNG JOHN Hopfengarten 4, Fremdingen Bereitstellung: April 2006 PLANUNG BIOGASANLAGE 2545 NQ-Anlagentechnik GmbH St.-Ulrich-Str. 22, Alerheim-Rudelstetten Bereitstellung: Mai VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR.51 MIT AUSGLEICHS- BEBAUUNGSPLAN BIOGASANLAGE WESTLICH DER B2" DER GELTUNGSBEREICH 2552 UMFASST EINE TEILFLÄCHE VON GRUNDSTÜCK FL.NR DER GEMARKUNG MERING BEBAUUNGSPLAN MAßSTAB: 1:1000 ENTWURF VOM ZULETZT GEÄNDERT AM T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T VERKEHRSFLÄCHEN Gehölze, Bestand Vorschlag für Böschungen WH siehe Satzung DFK a Dachform/-neigung siehe Satzung 2538 AUSGLEICH NW T T Haupt- Einfahrt / Ausfahrt GRÜNFLÄCHEN PG Private Grünfläche " Eingrünung " ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 2364 Hinweis Grenze SCHUTZ, PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT T T T T T T T T T T T Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Webzvorau Grenzen BEKANNTMACHUNGSVERMERK In-Kraft-Treten L a 20,0 Meter anbaufreie Zone Die Genehmigung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der 44, 214 und 215 BauGB wurde hingewiesen. Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan mit Satzung und Begründung sowie zusammenfassende Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden im Zimmer , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Mering, den Vorschlag Gebäude und Anlagen T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T PG Hinweis Grenze 15,0 5,0 10, T T T , Webzvorau 2524 Grenzen 2529 Durchlass DN ,0 Meter anbaufreie Zone M 1: VERFASSER: 300m PLANGEBIET KONTAKT Joost Godts Consultancy P l a n u n g s b ü r o Römerstraße Kirchheim am Ries fon fax gsm mail MERING ( ) ( ) (0 1 70) info@godts.de Pflanzgebot für ein Laubbaumhochstamm ( 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Pflanzgebot für Strauchgruppen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Kandler, 1. Bürgermeister (Siegel) m BILANUM Am Hasenbichel Wemding fon ( ) fax ( ) Fachgutachten und beratung zu Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeit bei Planungen und Vorhaben BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS UND DIPL.-BIOL. DR. W. SCHMIDT

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