Engagement braucht Wissen 12. Oktober Carola Köffler Betriebsseelsorge Ostwürttemberg
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1 Engagement braucht Wissen 12. Oktober 2011 Carola Köffler Betriebsseelsorge Ostwürttemberg
2 Übersicht Statistik / Zahlen / Fakten? Definition von Burnout Verlauf eines Burnout-Prozesses Ursachen Gute Arbeit als Antidot Führungsverhalten und Gesundheit Handeln auf betrieblicher Ebene (gesetzlicher Rahmen) Handeln auf persönlicher Ebene / Prävention
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6 Definition Burnout ist ein dauerhafter, negativer, arbeitsbezogener Seelenzustand normaler Individuen. Er ist in erster Linie von Erschöpfung gekennzeichnet, begleitet von Unruhe und Anspannung (distress), einem Gefühl von verringerter Effektivität, gesunkener Motivation und der Entwicklung dysfunktionaler Einstellungen und Verhaltensweisen bei der Arbeit. Diese psychische Verfassung entwickelt sich nach und nach, kann aber von dem betroffenen Menschen lange unbemerkt bleiben. Sie resultiert aus einer Fehlanpassung von Intention und Berufsrealität. Burnout ist oft selbst-perpetuierend, weil das Syndrom mit unangemessenen Bewältigungsstrategien einhergeht. Schaufeli & Enzmann
7 Burnout ist ein Prozess, der sich nach und nach entwickelt ist arbeitsbezogen kann im Prinzip jeden treffen zeigt sich in Erschöpfung, verringerter Effektivität und gleichzeitiger Unruhe und Anspannung erhält sich oft selbst aufrecht wird den Betroffenen meist erst (zu) spät bewusst.
8 Erschöpfungsspirale Stufe 1 Die ersten Anzeichen Stufe 2 Das Verhalten ändert sich. Stufe 3 Völlige Erschöpfung von Körper und Geist. Unger & Kleinschmidt (2007)
9 ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten Kapitel V F 00 F 99 Psychische und Verhaltensstörungen F 30 F 39 Affektive Störungen F32.- Depressive Episode Bei den typischen leichten (F32.0), mittelgradigen (F32.1) oder schweren (F32.2 und F32.3) Episoden, leidet der betroffene Patient unter einer gedrückten Stimmung und einer Verminderung von Antrieb und Aktivität. Die Fähigkeit zu Freude, das Interesse und die Konzentration sind vermindert. Ausgeprägte Müdigkeit kann nach jeder kleinsten Anstrengung auftreten. Der Schlaf ist meist gestört, der Appetit vermindert. Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind fast immer beeinträchtigt. Sogar bei der leichten Form kommen Schuldgefühle oder Gedanken über eigene Wertlosigkeit vor. Die gedrückte Stimmung verändert sich von Tag zu Tag wenig, reagiert nicht auf Lebensumstände und kann von so genannten "somatischen" Symptomen begleitet werden, wie Interessenverlust oder Verlust der Freude, Früherwachen, Morgentief, deutliche psychomotorische Hemmung, Agitiertheit, Appetitverlust, Gewichtsverlust und Libidoverlust.
10 ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten Z 00 Z 99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen Z 73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung Kapitel XXI Akzentuierung von Persönlichkeitszügen Ausgebranntsein [Burn out] Einschränkung von Aktivitäten durch Behinderung Körperliche oder psychische Belastung o.n.a. Mangel an Entspannung oder Freizeit Sozialer Rollenkonflikt, anderenorts nicht klassifiziert Stress, anderenorts nicht klassifiziert Unzulängliche soziale Fähigkeiten, anderenorts nicht klassifiziert Zustand der totalen Erschöpfung
11 wirtschaftliche Entwicklung Arbeitsumfeld Individuum gesellschaftliche Entwicklung
12 Individuum hohes Engagement hohes Bedürfnis nach Erfolg mangelndes Selbstvertrauen Perfektionismus Neigung zu hochgesteckten, rigiden Zielen mangelnde Fähigkeit zu Kompromissen Hilflosigkeit im Umgang mit negativen Gefühlen
13 Arbeitsumfeld Arbeitsüberlastung / - intensität Mangel an (subjektiver) Autonomie unzureichende Belohnung Fehlen eines sozialen Unterstützungssystems Rollenstress Wertekonflikte Emotionsarbeit
14 Quelle: INQA
15 Führungsverhalten und Gesundheit
16 Gesetzlicher Rahmen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VII, SGB IX) Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
17 Gesetzlicher Rahmen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ( 84 II SGB IX)
18 Gesetzlicher Rahmen Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [ ] Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ( 5 I + III ArbSchG)
19 Gesetzlicher Rahmen Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. ( 2 ArbSchG) Dabei hat der Arbeitgeber eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten anzustreben. ( 3 ArbSchG)
20 Gesetzlicher Rahmen Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden. ( 1 SGB V) Beschäftigte sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend haben sie für Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. ( 15 ArbSchG)
21 Gesetzlicher Rahmen Beschäftigte haben dem Arbeitergeber oder dem Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte Gefahr für Sicherheit und Gesundheit zu melden. ( 16ArbSchG) Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben, um für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. ( 20 a SGB V)
22 Handeln auf betrieblicher / persönlicher Ebene Nähe / Distanz / Grenzen Grenzen: persönlicher Umgang mit Stress / eigene Betroffenheit? signalisiere u.u. falsche Nähe Rollenklärung brauche gesunde Distanz zu persönlicher betrieblicher Situation Burnout-Selbsttest unter: (Hamburger Burnout Inventory)
23 Handeln - auf persönlicher Ebene Irrwege Vorsicht vor Lösungen zweiter Ordnung, die ein neues Problem generieren (Alkohol, Medikamente / Doping) Vorsicht vor einfachen Lebensratgebern / Therapeuten Vorsicht vor unüberlegten Schritten eigene Situation ernst nehmen und zu sich selber ehrlich sein (HBI, Erschöpfungsspirale )!
24 Handeln auf betrieblicher Ebene Themen sortieren (privat / beruflich) Handlungsebenen ausloten Gespräch mit Vorgesetztem / Arbeitgeber (gut vorbereiten!) Betriebsrat / SBV beteiligen Optionen gönnen / entwickeln Vereinbarungen treffen (Zeitfenster vereinbaren)
25 Handeln auf persönlicher Ebene Prävention Apotheken-Umschau Tipps soziale Puffer (Beziehungen, soziales Engagement ) regelmäßige persönliche Bestandsaufnahme privat beruflich
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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