Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v
|
|
- Oskar Karl Falk
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v PwC Fallbeispiele Lösung zu Slide 66 Wechselseitiger Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Lösung: Ein wechselseitiger Zusammenhang setzt grundsätzlich einen gegenseitigen Vertrag voraus. Daran fehlt es hier. Ein wechselseitiger Zusammenhang ist aber auch dann gegeben, wenn der Leistende aus der Erwartungshaltung heraus, ein Entgelt zu erhalten, seine Leistung erbringt. Da S erwartet, von den Passanten Geld zu erhalten, liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor. Abwandlung: Hier fehlt es hingegen an einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch, da S das Ständchen als Geburtstagsgeschenk vorträgt und nicht, um Geld von seiner Großmutter zu erhalten. Slide 2 1
2 - Fallbeispiele Lösung zu Slide 67 Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht Lösung: Obwohl B bereits im Februar 2009 in der Wohnung lebt, hat er zu diesem Zeitpunkt keine Verfügungsmacht, da er nicht wie ein Eigentümer über die Wohnung verfügen kann; er kann sie z.b. nicht verkaufen oder Wände versetzen. Erst im November mit Übergang der Nutzen und Lasten steht ihm dieses uneingeschränkte Verfügungsrecht zu. Bsp.: Auch in diesem Fall erlangt B die uneingeschränkte Verfügungsmacht erst im Juli Da sich die Maschine zu diesem Zeitpunkt in der Betriebsstätte in Belgien befindet, ist die Lieferung des A an den B in Belgien steuerbar und löst in Deutschland keine weiteren umsatzsteuerlichen Pflichten aus. Slide 3 - Regelungen im Detail Lösung zu Slide 68 Warenbewegte Lieferung Lösung: a) c) In diesen Fällen liegt eine bewegte Lieferung vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkäufer, der Abnehmer oder ein Spediteur die Ware transportiert. Der Lieferort ist in diesen Fällen in Hamburg ( 3 Abs. 6 S. 1 UStG). d) Da die Ware nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung transportiert wird, liegt eine ruhende Lieferung vor. Der Lieferort ist gemäß 3 Abs. 7 S. 1 UStG in Hamburg. Slide 4 2
3 - Regelungen im Detail Lösung zu Slide 69 Abgrenzung Werklieferung / Werkleistung Bsp.: Grundsätzlich liegt auch bei Lieferung eines Neuwagens eine Werklieferung vor, da der leistende Unternehmer das Fahrzeug aus selbst beschafften Stoffen herstellt. Da B das Fahrzeug zunächst nach Deutschland verbringt (ggf. innergemeinschaftliche Lieferung in Portugal des Autoherstellers), wo es zugelassen und aufbereitet wird, ist die Lieferung des B an den A in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Bsp.: Die Leistung des B beinhaltet sowohl Liefer- als auch Dienstleistungselemente. Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist jedoch entscheidend, dass die Dienstleistung Ölwechsel durchgeführt wird. Es liegt somit einen Werkleistung vor. Die Lieferung des neuen Öls geht in dieser Dienstleistung auf. Slide 5 - Regelungen im Detail Lösung zu Slide 70 Abgrenzung Lieferung / sonstige Leistung am Bsp. von Software a) Da es sich bei einem Betriebssystem um sog. Standardsoftware handelt und die Standardsoftware auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wird, liegt eine Lieferung vor (vgl. Abschn. 25 Abs. 2 Nr. 7 S. 3 UStR). b) Es handelt sich um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung i.s.d. 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG. Sofern A eine Privatperson ist, ist die Leistung dort steuerbar, wo der leistenden Unternehmer seinen Sitz (z.b. Luxemburg, Standard-Steuersatz: 15%). c) B erstellt hier sog. Individualsoftware. Diese ist unabhängig davon, ob sie auf einem Datenträger oder auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt wird, als elektronisch erbrachte Dienstleistung anzusehen (Abschn. 39c Abs. 2 Nr. UStR). Slide 6 3
4 - Regelungen im Detail Lösung zu Slide 71 Haupt- und Nebenleistung: Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf umsatzsteuerrechtlich nicht in Einzelbestandteile aufgeteilt werden. Bsp.: A erbringt eine Lieferung an B. Die Verpackung und der Transport stellt keine eigene Leistung des A an den B dar, da sie für B nicht eigenständig nutzbar sind. Verpackung und Transport sind daher als Bestandteil der Lieferung anzusehen und folgen denselben umsatzsteuerlichen Konsequenzen. Slide 7 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 74 Belegenheitsprinzip Beispiel 1 Der Leistungsort ist dort, wo das Grundstück belegen ist; demnach in Spanien. Die sonstige Leistung des U (Vermietung) ist folglich in Deutschland nicht steuerbar. Slide 8 4
5 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 75 Belegenheitsprinzip Beispiel 2 Der Ort der Reinigungsleistung ist in Bonn, wo das Grundstück befindlich ist. Die Leistung des Belgiers ist somit in Deutschland steuerbar. Slide 9 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 77 Tätigkeitsort Beispiel 1 Der Konzertveranstalter K engagiert den Sänger S aus Schweden für ein Konzert in Köln. Die Konzertbesucher haben hierfür an K ein Eintrittsgeld zu zahlen. S erhält für das Konzert eine Gage von K. S erbringt eine künstlerische Leistung an K und K selbst erbringt eine künstlerische Leistung an die Konzertbesucher. Der Ort der sonstigen Leistungen ist in beiden Fällen Köln, da der S dort tätig wird. Beide Leistungen sind demnach in Deutschland steuerbar. Slide 10 5
6 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 78 Tätigkeitsort Beispiel 2 Der Zirkus Krone gibt ein Gastspiel in Bonn auf der Museumsmeile. Der Zirkus erbringt mit der Aufführung des Programms eine Leistung im Sinne des 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG. Der Ort ist in Bonn (dort, wo die Veranstaltung stattfindet). Die sonstige Leistung ist demnach in Deutschland steuerbar. Slide 11 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 80 Tätigkeitsort Beispiel 3 Die Imprägnierfirma I aus Iserlohn imprägniert für Kunden (Privatpersonen) aus aller Welt Mäntel. Die Mäntel sind bewegliche, körperliche Gegenstände, so dass die Arbeitsleistung der Firma I dort steuerbar ist, wo diese tätig wird (Iserlohn). Slide 12 6
7 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 81 Tätigkeitsort Beispiel 4 Die Imprägnierfirma I aus Iserlohn imprägniert Mäntel für den Mantelverkäufer F (Frankreich) in ihrer Werkstatt in Iserlohn und sendet die Mäntel anschließend wieder zurück an F. F verwendet gegenüber I seine französische USt-Id Nr. I ist nicht für umsatzsteuerliche Zwecke in Frankreich registriert. Die Mäntel sind bewegliche, körperliche Gegenstände, so dass die Arbeitsleistung der Firma I grundsätzlich dort steuerbar ist, wo diese tätig wird (Iserlohn). Da aber der Abnehmer eine vom Tätigkeitsort abweichende USt-Id Nr verwendet und die Ware nach der Bearbeitung Deutschland verlässt, verlagert sich der Ort der sonstigen Leistung der Firma I nach Frankreich. I hat in der Rechnung an F keine Umsatzsteuer auszuweisen. Slide 13 - Ort der sonstigen Leistung Lösung zu Slide 82 Tätigkeitsort Beispiel 5 Die Imprägnierfirma I imprägniert Mäntel für den Mantelverkäufer F (Frankreich) in ihrer Werkstatt in Iserlohn und sendet die Mäntel anschließend zum deutschen Lager des F in Iserlohn. F verwendet gegenüber der Firma I seine französische USt-Id Nr. Die Mäntel sind bewegliche, körperliche Gegenstände, so dass die Arbeitsleistung der Firma I grundsätzlich dort steuerbar ist, wo diese tätig wird (Iserlohn). Da der Abnehmer eine vom Tätigkeitsort abweichende USt-Id Nr verwendet, würde sich der Ort ggf verlagern. Weil aber die Ware nach der Bearbeitung Deutschland nicht verlässt, ergibt sich keine Ortsverlagerung. Die Leistung der Firma I ist somit in Deutschland steuerbar. Slide 14 7
8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! All rights reserved. refers to the German firm AG WPG and the other member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. PwC 8
Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrOrt der sonstigen Leistung
Ort der sonstigen Leistung VZ 2009 (1) Grundsatz: Sitzort des leistenden Unternehmers nach 3a Absatz 1 UStG, der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt ( Ort der Geschäftsleitung oder
MehrSteuerwissenschaften und Praxis Linz* Dienstleistungen ausländischer Unternehmer aus EU in Österreich 29. November 2006
Steuerwissenschaften und Praxis Linz* Dienstleistungen ausländischer Unternehmer aus EU in Österreich *connectedthinking PwC Agenda Ort der Dienstleistung Übergang der Steuerschuld Ort Der Dienstleistung
MehrLieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher
MehrFrage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage?
Sommersemester 1 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur,
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa. Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Innergemeinschaftliche
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ja, für alle nein Leistungen künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz
Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3
MehrReihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1
MehrWenn Sie mal den Überblick verlieren!
Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken
MehrReihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand
Mehr6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines
6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben
Mehrb) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt
Geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an. Begründen Sie Ihre Angaben kurz. Aufgabe 1 Der Unternehmer U, Bochum, lässt mit eigenem LKW Waren für netto 2.500,00 durch seinen Fahrer an den schweizerischen
MehrWiss. Mit. Alexander Witfeld
Klausurtraining Umsatzsteuerrecht 30.05.2014 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Lehrstuhl für Steuerrecht / Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de Einige
MehrZusatzfrage: Ändert sich etwas, wenn G gegenüber M auch den Einbau der Tanks schuldet?
Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur 1) Maschinenhersteller M aus München verfügt neben seinen Produktionshallen über ein ungenutztes Grundstück, das er für eine spätere Erweiterung des Unternehmens
MehrSteuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer
Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere
MehrOberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174
Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische
MehrStB Dipl.-Kfm. S. Gubanov
3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege
MehrBesondere Fälle in der Umsatzsteuer
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen (z.b. Auftritte, Vorträge, Darbietungen, Unterricht) einschließlich
MehrCaroline Philipp Henning H. Ruth. Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER
Caroline Philipp Henning H. Ruth Umsatzsteuer Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER Vorwort Inhaltsübersicht 7 1 Einführung/Vorbemerkungen 13 A. Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung 13
MehrUmsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10
Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen
MehrA: 2008 Kleinunternehmer, da Prognose für 2008 unter EUR , 19 I S. 1 UStG
Übungsaufgaben zum Thema "Unternehmer" Bestimmen Sie in den nachfolgenden Übungsaufgaben, ob die beteiligten Personen Unternehmer i.s.d. Umsatzsteuerrechts sind. Ihre Antwort sollte kurz das Ergebnis darstellen,
MehrLösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG
MehrUmsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite
MehrUmsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n
Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u
MehrDIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber
MehrÖkologische Zukunftsmärkte ländlicher Räume
PwC Sustainable Business Solutions Kristina Jahn Zukunftsforum Ländliche Entwicklung Ökologische Zukunftsmärkte ländlicher Räume Internationale Grüne Woche Berlin, 20. PwC Zielsetzung der Studie Bedeutung
MehrUmsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten
STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten Ronny Langer Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt
MehrDienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen
Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd
MehrUmsatzsteuer - Lehrgang 2. Abend
Umsatzsteuer -Lehrgang 2. Abend Dr. Karl KITTINGER Umsatzsteuer - Lehrgang 2. Abend Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung Lieferorte im UStG (in Grundsätzen auch Reihen- und Dreiecksgeschäfte, IG-Versandhandel)
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrFall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?
Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg
Mehr6. Rechts- und Steuertag Japan Steuerliche Aspekte des Personalmanagements in der Krise. PwC
6. Rechts- und Steuertag Japan Steuerliche Aspekte des Personalmanagements in der Krise PwC Übersicht 1. Grundlegende steuerliche Fragen des Personalmanagements vor dem Hintergrund von möglichen Umstrukturierungen
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem
Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02
Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00
MehrOFD Niedersachsen, Verfügung vom
Merkblatt zur Bestmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die seit dem 1.1.2010 durch ansässige an inländische juristische Personen öffentlichen Rechts ausgeführt werden OFD Niedersachsen, Verfügung vom
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011 Die Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen innerhalb der EU harmonisiert. Es muss daher bei grenzüberschreitender
MehrSteuerbarkeit von Umsätzen
Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)
Mehr4. Reihengeschäfte. 4.1 Begriff und Bedeutung Reihengeschäfte. Beispiel:
44 4. Reihengeschäfte Der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks will dieses veräußern. Am 1.9.2011 wird der aufvertrag mit dem Erwerber geschlossen und die Auflassung erklärt. Nach dem aufvertrag sollen
MehrKnappworst & Partner
Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile
Mehr3. Restaurationsleistung (Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr am Ort)
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2010 Leistungskategorien: 1. Grundstücksleistungen (z. B. Bau- und Montageleistungen) 2. Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende,
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
Mehr10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5
Inhaltsübersicht 1. Steuerbare Umsätze Fall 1 Die Arten steuerbarer Umsätze - Steuergegenstände... 13 UStG 1 Abs. IN r. 1,4 und 5 2 Steuerbare und nicht steuerbare U m sä tze... 18 UStG 1 Abs. 1 Nr. 1
MehrProblembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht
86 Themenbereich Umsatzsteuer fördern oder versenden würde. Selbstverständlich muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand tatsächlich physisch in die Schweiz gelangt ist. Tipp! Lassen Sie sich auch
MehrInternet-Seminar Umsatzsteuer
Internet-Seminar Umsatzsteuer USt-FALL 1 GRUNDSTÜCKSKAUF Stand: Dezember 2013 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530
Mehr3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer
Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet
MehrMANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010
MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010 Das Jahressteuergesetz 2009 bringt umfangreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht mit sich. Insbesondere hat das Gesetz eine EU-Richtlinie (sog. Mehrwertsteuerpaket)
MehrDie Fiskalvertretung
Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG
MehrUmsatzsteuer richtig gestalten
Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke
MehrÜbungsskript 3 zur Vorlesung. Verkehrsteuern
Übungsskript 3 zur Vorlesung Verkehrsteuern Aufgabe 1 Maria Sorglos nutzt seit Jahren ihr Grundstück in Edenkoben wie folgt: Dachgeschoss Vermietet an auswärtige Teilnehmer der Steuerwärterlehrgänge (Lehrgangsdauer
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer
MehrFachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010
Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010 PwC Agenda/Contents I. II. Einleitung Prüfungsaufbau III. Entstehung der
MehrEinfÅhrung in die Umsatzsteuer
Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,
MehrMUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR
FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR BETRIEBLICHE STEUERLEHRE (TEIL: VEKEHRSTEUERN) Teil A: Multiple Choice. (Core Modul BBA) Hinweis:
MehrWer muss Rechnungen ausstellen?
Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,
MehrUmsatzsteuer Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft
Skript zum Online-Training Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldnerschaft Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Einführung... 1 2 Bemessungsgrundlage... 2 2.1 Bemessungsgrundlage
MehrMartin Livonius. Umsatzsteuer- Handbuch
Martin Livonius Umsatzsteuer- Handbuch Martin Livonius ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Steuerecht. Sein Spezialgebiet sind die indirekten Steuern. Fast neun Jahre verantwortete er den Bereich
MehrSteuerbare entgeltliche Leistungen
Steuerbare entgeltliche Leistungen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de
MehrWTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Grundlagen Begriffsbestimmung Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere, die Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen Lieferungen ausführen
MehrPwC Exportbarometer der deutschen Ernährungsindustrie im Auftrag der BVE
PwC Exportbarometer der deutschen Ernährungsindustrie im Auftrag der BVE Inhalt 1. Aktuelle Geschäftslage 2. Geschäftserwartung 3. Exportklima-Index 4. Wichtigste Absatzmärkte in EU und Drittländern 5.
MehrA. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23
Vorwort Abkürzungsverzeichnis 5 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2. Ziele der Europäischen
MehrWir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:
Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt
MehrLieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU- Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1. Privatpersonen 1.2. Andere Rechtssubjekte 1.3. Erwerbsteuer des Abnehmers 2. Die Regelungen
MehrUmsatzsteuer in der Praxis
Rüdiger Weimann Umsatzsteuer in der Praxis Die wichtigsten Fragen und Fälle 14. Auflage München 2016 Aktualisierung zu Kapitel 33 (Stand: 18. März 2016) OFD Frankfurt, Verf. vom 15.12.2015, S 7100a A-4-St
MehrMandanten-Information
Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das
MehrSteuerberater. Merkblatt. Versandhandelsregelung. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Versandhandelsregelung Inhalt 1 Allgemeines 2 Wann greift die Versandhandelsregelung? 3 Lieferung an Unternehmer 4 Maßgebliche Lieferschwelle 4.1 Allgemeines 4.2
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
MehrUmsatzsteuer für digitale Publikationen
Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server
MehrInhaltsverzeichnis VII. Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis 3
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Übersicht Beispiele... XIX Hinweise zum Buch... XXXVII Teil A: Allgemeiner Teil 1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 5 1.1. Schnelle Entscheidungen... 5
MehrVorlesung Buchführung Intensive Care Units Januar 2009
WP StB Dipl. Volksw. Thomas Berger Leibniz Universität Hannover Vorlesung Buchführung Intensive Care Units PwC Warming up - Buchungssätze Bilanzbewegungsart, Wirkung auf Eigenkapital Ein Mitarbeiter der
MehrNeuregelungen zum Ort der Dienstleistungen ab 2010
Neuregelungen zum Ort der Dienstleistungen ab 2010 1. Vorliegen einer B2B- oder B2C-Leistung?... 1 2. Grundregel... 2 3. Grundstücksleistungen... 2 4. Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterhaltende
MehrProblembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht
78 in der Schweiz ausgeführt ist, kann sich nur nach dem Umsatzsteuergesetz der Schweiz bestimmen. Im Regelfall wird eine Umsatzsteuer aber bei drittlandsgrenzüberschreitenden Lieferungen im Bestimmungsland
MehrUmsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen
Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Jahresabschluss 2015 und Voranmeldungsverfahren 2016 März / April 2016 Thomas Behring Michael Weidmann
MehrUmsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung
Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
MehrFallsammlung Umsatzsteuer
NWB-Trainingsprogramm Steuern Fallsammlung Umsatzsteuer Von Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Bolk Prof. Dr. Arnold Müller Prof. Dr. Hans Nieskens Dozenten an der Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen 6., überarbeitete
MehrSteuerbarkeit von Umsätzen
Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrBlockchain, Bitcoin, ICOs
Blockchain, Bitcoin, ICOs Umsatzsteuerrechtliche Aspekte Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel Bitcoin, Blockchain, ICOs Bitcoin ist ein Token, ein Coin, der inzwischen in bestimmten Bereichen wie ein traditionelles
MehrOrt von Dienstleistungen bei B2B-Umsätzen
Ort von Dienstleistungen bei B2B-Umsätzen Dr. Petra Reinbacher Bundesministerium für Finanzen Einleitung RL 2008/8/EG bringt Systemänderung für die Leistungsortbestimmung bisher nur bei Katalogleistungen
MehrSteuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung
Spranger und Kollegen Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Birgit Hopf, StB 30.06.2007 1 Bedeutung der korrekten Rechnung i.s.d USt-Rechts: Eingangsrechnung Voraussetzung für den Vorsteuer-
MehrUmsatzsteuer-Praxis 1
1 Umsatzsteuer-Praxis Themen 1. Neuregelung der sonstigen Leistungen (ab 01.01.2010) 2. Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen 3. Vorsteuervergütungsverfahren 4. Angabe des Leistungszeitpunktes in Rechnungen
MehrUMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE
UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrAgenda der 4. Veranstaltung
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 4. Veranstaltung Innergemeinschaftlicher Warenverkehr
MehrSteuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops
Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016
MehrRechtsstand 2018 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2017/2018
Umsatzsteuer Rechtsstand 2018 Umsatzsteuer Inhalt der Karteikarten 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis
MehrNationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer
Nationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-R. Radeisen - Steuerberater Inhaltsübersicht: 1 Steuererklärungen 2016 und 2017... 6 1 A Die Jahressteuererklärung
MehrVortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am in Detmold. Thema:
Vortrag beim Arbeitskreis Online-Handel der IHK Lippe zu Detmold am 05.05.2015 in Detmold Thema: Der Handel über die Grenze und seine umsatzsteuerliche Behandlung Referent : Steuerberater Dipl.-Kfm. Bernd
MehrDruckerei C. H. Beck. ... Revision, Bunjes/Geist, UStG (Gelbe Reihe)
Ort der sonstigen Leistung 75 3a [Fassung ab 1. 1. 2010]* 3 a Ort der sonstigen Leistung (1) 1 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 und der 3 b, 3 e und 3 f an dem Ort ausgeführt,
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. - -Verteiler U 1 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
Mehr