Regelungen und Auftragnehmer- Erklärung zum Einsatz von Freier Software

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regelungen und Auftragnehmer- Erklärung zum Einsatz von Freier Software"

Transkript

1 Regelungen und Auftragnehmer- Erklärung zum Einsatz von Freier Software AUDI AG Ingolstadt Deutschland Regelungen zum Einsatz von Freier Software 1. Soweit die AUDI AG die Bezeichnung Freie Software verwendet, umfasst dies Open Source Software, Freeware und/oder Public Domain einschließlich Unterkomponenten und Teilen dieser. 2. Der Auftragnehmer und die AUDI AG sind sich einig, dass eine Verwendung Freier Software in jedem Fall nur erfolgen darf, wenn a) der Auftragnehmer sie ordnungsgemäß entsprechend Ziffer 3 an die AUDI AG gemeldet hat, b) der Auftragnehmer eigenständig alle notwendigen Voraussetzungen für die lizenzkonforme Verwendung durch die AUDI AG schafft, c) die Ausgestaltung keine lizenzwidrige Verwendung enthält und d) der Auftragnehmer einen internen Prozess zur Prüfung des Einsatzes Freier Software installiert, durchlaufen und dokumentiert hat, wonach i. die Freie Software technisch qualifiziert ermittelt wurde, insbesondere alle Teile von Freier Software und die in Komponenten Freier Software enthaltenen Unterkomponenten versionsgenau untersucht wurden, ii. die Einhaltung aller Lizenzbedingungen rechtlich qualifiziert überprüft wurde und iii. diese Überprüfungen ergeben haben, dass mit der Erklärung zum Einsatz von Freier Software und den in ihr vorgesehenen Prozessen vom Auftragnehmer sämtliche erforderliche Dateien, Unterlagen, Materialien und Informationen übermittelt wurden und in der Umsetzung alle Lizenzbedingungen der Freien Software eingehalten werden. Sofern der Auftragnehmer keinen entsprechenden Prozess installiert und angewendet hat, wird er sicherstellen, dass die Einhaltung aller Lizenzbedingungen Freier Software gemäß den vorstehenden Vorgaben technisch und rechtlich qualifiziert von dazu befähigten internen oder externen Beratern beurteilt und dies entsprechend dokumentiert wurde. 3. Eine Meldung gemäß Ziffer 2 a) ist nur dann ordnungsgemäß, wenn der Auftragnehmer 1

2 a) mit der Übermittlung des Software-Konzeptes, in jedem Fall aber vor dem Start der Software-Entwicklung, die in diesem Dokument enthaltene Erklärung zum Einsatz von Freier Software abgibt, und entsprechend dieser Erklärung b) sämtliche abgefragten Informationen über den AOSD Connector eingibt, bei Bedarf aktualisiert und an die AUDI AG übermittelt, c) bei Open Source Lizenzen mit Copyleft auch Angaben zur technischen Umsetzung und etwaigen Verpflichtungen zur Code-Freigabe macht sowie d) auch ohne gesonderte Aufforderung alle für einen lizenzkonformen Einsatz im Falle der Weitergabe durch die AUDI AG (z.b. an Importeure, Händler, Endkunden) erforderlichen Unterlagen, Materialien und Informationen zur Verfügung stellt, insbesondere ein Pflichtangabendokument und ggf. ein Open Source Freigabe-Paket, welches den Source Code der Freien Software und das gesamte Material enthält, das nach den entsprechenden Lizenzbedingungen erforderlich ist (z.b. Makefile, Skripten o.ä.). 4. Auf keinen Fall darf eine Verpflichtung entstehen, dass Source Code freigegeben werden muss, der unter Lizenz der AUDI AG oder von Audi Konzerngesellschaften steht oder schutzwürdiges Wissen der AUDI AG oder von Audi Konzerngesellschaften enthält. 5. Die AUDI AG kann die Angaben, Unterlagen und Materialien des Auftragnehmers zu Freier Software im Wege eines Audit-Rechts überprüfen. Auf Wunsch des Auftragnehmers führt das Audit ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter durch. Der Auftragnehmer wirkt dabei mit allen erforderlichen Mitteln und Maßnahmen mit, stellt jegliche Art von Code der Software bereit und gewährt Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Stellt sich bei einem solchen Audit heraus, dass Angaben des Auftragnehmers unzureichend oder unzutreffend waren, so trägt der Auftragnehmer die der AUDI AG entstandenen Kosten. Im Übrigen trägt jeder die ihm entstandenen Kosten jeweils selbst. 2

3 Erklärung zum Einsatz von Freier Software Auftragnehmer: Auftragsnummer: Produkt- / Projektbezeichnung: Softwarebezeichnung / -version: Audi Fachabteilung / Projektleiter: Erster Produkt-SOP / Deployment: Termin SW-Bereitstellung: (erstmaliger 100% SW -Termin des Projekts bzw. für Mobile Applications Code Review des App Center ) HINWEIS: Sofern der Auftragnehmer Freie Software (Open Source Software, Freeware und/oder Public Domain Software sowie einzelne Komponenten oder Teile dieser) einsetzt, ist er für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich. Aufgrund des erhöhten rechtlichen Risikos durch den Einsatz von Freier Software, hat die AUDI AG grundsätzliche Anforderungen beim Einsatz von Freier Software und an die Überprüfung dieses Einsatzes. Der Auftragnehmer erklärt in Bezug auf Software, die er im Rahmen der Vertragsleistungen einsetzt und in Hardware eingebettet oder als andere Art von Entwicklungsergebnis des oben bezeichneten Produkts / Projekts (nachfolgend Produkt ) an die AUDI AG übergibt, Folgendes: 1. Für die im Produkt enthaltene proprietäre Software kann der Auftragnehmer die nötigen Nutzungsrechte für die vertraglich vorgesehene Verwendung an die AUDI AG einräumen, da er unmittelbar selbst Inhaber der entsprechenden Rechte ist und / oder vom jeweiligen Rechteinhaber eine kommerzielle Lizenz mit entsprechendem Umfang erworben hat. 2. In dem Produkt wird Freie Software eingesetzt. Gibt der Auftragnehmer hier ja an, wird er die Freie Software vollständig über das Tool Audi Open Source Diagnostics Connector (AOSD Connector) melden. Die Meldung hat vor Einbau der Komponenten, also noch vor dem Start der Software- Entwicklung, jedoch spätestens und unverzüglich während der Software- Entwicklung sobald der Einsatz beabsichtigt ist, zu erfolgen. 3

4 3. Die vom Auftragnehmer gemäß Ziffer 2 in dem Produkt eingesetzte Freie Software löst bei Weitergabe Verpflichtungen zur Anzeige von Pflichtangaben (Copyright Notices, Permission Notices, Lizenztexte oder sonstige Angaben) aus. Gibt der Auftragnehmer hier ja an, wird er der AUDI AG die abschließende Fassung der Pflichtangaben unaufgefordert spätestens zum Termin SW-Bereitstellung übermitteln. Sie enthalten im TXT-Format (Codierung UTF-8) alle erforderlichen Angaben entsprechend den Lizenzbedingungen, insbesondere: Pfadname, Komponentenname und Version Copyright-Vermerk Permission Note (bei entsprechenden Lizenzen, wie z.b. GPL, LGPL, MPL, EPL, CPL, CDDL, Apache) bzw. Lizenztext (z.b. bei BSD, MIT, sonstigen Lizenzen) bei Apache License: Inhalt des Notice-File, soweit im Code vorhanden ggf. Änderungsvermerk, soweit nach der jeweiligen Lizenz erforderlich sonstige Hinweise, soweit nach den Lizenzbedingungen erforderlich (z.b. Verweis auf die Abrufbarkeit der Standardversion bei der Artistic License) jeweils einmal die kompletten Lizenztexte zu enthaltenen Permission Notes (keine Dopplungen!) in einem als Attachment bezeichneten Abschnitt Mit Anzeige / Beifügen der Pflichtangaben, die der Auftragnehmer der AUDI AG zum Termin SW-Bereitstellung übermittelt, sind sämtliche Lizenzvorgaben der verwendeten Freien Software vollständig erfüllt. Dies gilt auch für Weitergaben an Kunden im Rahmen des Seriengeschäfts der AUDI AG. 4. Ergänzend zu 3. setzt der Auftragnehmer Freie Software ein, deren Lizenzbedingungen die Veröffentlichung des Source Codes der Freien Software verlangen (i. d. R. Open Source Lizenzen mit strengem/beschränktem Copyleft). Gibt der Auftragnehmer hier ja an, übermittelt er der AUDI AG spätestens zum Termin SW-Bereitstellung ein abschließendes Open Source Freigabe-Paket. Sofern nach den Lizenzvorgaben erforderlich, stellt der Auftragnehmer in diesem Fall seinen Pflichtangaben vor Übermittlung an die AUDI AG ein written offer nach den Vorgaben der AUDI AG voran. Der Auftragnehmer bestätigt, dass keine weitere Verpflichtung, insbesondere nicht zur Freigabe von proprietären Code-Bestandteilen durch die AUDI AG, besteht; es sich bei dem im Open Source Freigabe-Paket enthaltenen Source Code und Material um sämtliche Anteile handelt, die nach den entsprechenden Lizenzbedingungen der Freien Software verfügbar gemacht werden müssen; mit Bereitstellung des Open Source Freigabe-Paketes und der von ihm gewählten technischen Ausgestaltung der Einbindung der Software alle Lizenzbedingungen der jeweiligen Freien Software auch im Seriengeschäft der AUDI AG eingehalten werden. 4

5 5. Für den ersten und jeden weiteren SOP (bzw. jedes Deployment) wird der Auftragnehmer die ihm zuletzt zu seinen Angaben zum Produkt per zugegangene Übersicht zu den Angaben des Auftragnehmers spätestens zum jeweiligen Termin SW-Bereitstellung unterzeichnen und zurückleiten (diese Übersicht erhält der Ansprechpartner beim Auftragnehmer nach Eingabe und Übermittlung seiner Angaben über den AOSD Connector per E- Mail an die im Tool angegebene Adresse). Hiermit bestätigt er, dass alle getätigten Angaben weiterhin vollständig und zutreffend sind und zwischenzeitlich keine Änderung mit Auswirkungen auf Freie Software erfolgt ist. Sollte dies für einen SOP / ein Deployment nicht gelten, wird er rechtzeitig vor diesem entsprechend den Prozessen und zeitlichen Abläufen in dieser Erklärung seine Änderungen melden und die erforderlichen Dateien und Informationen nach Ziffern 2-4 vorhalten und übermitteln. Der Auftragnehmer erklärt gegenüber der AUDI AG, dass er diese Erklärung samt aller Angaben, übermittelten Daten und Materialien zutreffend und vollständig übermitteln und bei Änderungen rechtzeitig und unaufgefordert aktualisieren wird. Sollte sich ergeben, dass eine dieser Erklärungen falsch war oder durch die Verwendung der Freien Software eine Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme durch Dritte droht, verpflichtet sich der Auftragnehmer der AUDI AG unverzüglich alle Informationen und Materialien, die für die Beurteilung des Sachverhalts und der rechtlichen Lage erforderlich sind, verfügbar zu machen. Er verpflichtet sich, sofern eine vertragliche Grundlage besteht, in deren Rahmen, ansonsten im gesetzlichen Rahmen, sämtliche Schäden und Aufwände zu ersetzen, die nach Ermessen der AUDI AG erforderlich sind, um das Risiko einer Inanspruchnahme zu verhindern, einschließlich derjenigen Kosten, um Software auf bereits ausgelieferten Produkten auszutauschen. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch von einem Rechteinhaber gegenüber der AUDI AG oder einem Konzernunternehmen geltend gemacht wurde. Die vertraglichen Regelungen, insbesondere die jeweils anwendbaren Einkaufsbedingungen der AUDI AG, bleiben unberührt., (Ort) (Datum) Unterschriften für den Auftragnehmer 5

Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014

Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014 Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014 Inhalt Freigabe von Open Source Software mit Open Source Lizenz erteilte Nutzungsbefugnisse Pflichten

Mehr

Open Source in der Unternehmenspraxis

Open Source in der Unternehmenspraxis Open Source in der Unternehmenspraxis Walter Klausberger 25.09.2014 AWS 1 Open Source Definition Software wird als quelloffen (= open source) bezeichnet, wenn ihre Lizenzbedingungen einer der von der Open

Mehr

Lizenzmanagement beim Einsatz von Open Source Software

Lizenzmanagement beim Einsatz von Open Source Software Lizenzmanagement beim Einsatz von Open Source Software TNG Big Techday 10, München, 2. Juni 2017 Dr. Till Jaeger Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Agenda 1. Warum Open Source Lizenzmanagement? 2.

Mehr

green.ch Microsoft Audit durchführen

green.ch Microsoft Audit durchführen green.ch Microsoft Audit durchführen Abteilung: Customer Care Center Version: 1.3 Datum: 16.4.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Ablauf des Audits... 3 2 Datenschutz... 5 2.1 Datenschutzrechtliche

Mehr

Übersicht über das OSS-Recht

Übersicht über das OSS-Recht OSS-Tagung 1. September 2004 Übersicht über das OSS-Recht Dr. iur. Mike J. Widmer OSS-Tagung 2004 Dr. iur. Mike J. Widmer 1 Open Source Software und Recht OSS-Tagung 2004 Dr. iur. Mike J. Widmer 2 Open

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, für diese handelnd die Universitätsbibliothek Holstenhofweg Hamburg

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, für diese handelnd die Universitätsbibliothek Holstenhofweg Hamburg OPUS-ID: Vertrag über die Erst-/Zweitveröffentlichung eines Werkes im Repository der Universitätsbibliothek der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg zwischen Frau /Herrn Fakultät

Mehr

Management von Open-Source-Lizenzen in einem großen Software-Haus. Linuxtag 2012 - Helene Tamer, T-Systems International GmbH

Management von Open-Source-Lizenzen in einem großen Software-Haus. Linuxtag 2012 - Helene Tamer, T-Systems International GmbH Management von Open-Source-Lizenzen in einem großen Linuxtag 2012 - Helene Tamer, T-Systems International GmbH 1 Warum Open Source? Solution Design Reuse / Standards / State-ofthe-Art Technologie-Treiber

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines

Mehr

Abstimmung ohne Versammlung. betreffend die

Abstimmung ohne Versammlung. betreffend die Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 300.000.000 1,75% Inhaberschuldverschreibungen 2015/2022 ISIN: XS1213831362 / WKN: A14KJP, die die STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland,

Mehr

Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004

Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004 Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004 Sachverhalt Rechtsfragen Überblick (Kollisionsrecht) Vertragsrecht (Haftung und Gewährleistung) Urheberrecht (Patentrecht) Sachverhalt

Mehr

Computerprogramme im Urheberrecht

Computerprogramme im Urheberrecht Computerprogramme im Urheberrecht Anwaltskanzlei Cordula Hildebrandt www.hildebrandt-ra.de 1 Urheberrechtsschutz ist der hauptsächliche Schutz für Computerprogramme. Anwaltskanzlei Cordula Hildebrandt

Mehr

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil: Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an Gewinnspielen

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an Gewinnspielen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der LokalMedia GmbH (LokalPlus) Stand: 23.10.2018 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter (1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die LokalMedia GmbH,

Mehr

Mike J. Widmer. Open Source Software - Urheberrechtliche Aspekte freier Software

Mike J. Widmer. Open Source Software - Urheberrechtliche Aspekte freier Software Mike J. Widmer Open Source Software - Urheberrechtliche Aspekte freier Software Stämpfli Verlag AG Bern 2003 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsfibersicht Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Open-Source-Lizenzen

Open-Source-Lizenzen Oskar Hahn 15. Oktober 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Urheberrecht 2 Urheberrecht Grundlagen Grundlagen des deutschen Urheberrechts Urheberrecht Grundlagen Grundlagen des deutschen Urheberrechts Ableitung vom

Mehr

Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement

Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement Diese Besonderen Bedingungen, die ausschließlich für Wechsel von bestimmten Dauerlizenzen zu Abonnements gelten

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Musterformular Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Version: Januar 2008, Seite 1 von 5 Name / Anschrift / Firma Besprechungsgegenstand Ansprechpartner bei Heidelberg GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Ich erkläre

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc )

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) I. Leistungsgegenstand Die an das Abrechnungsverfahren angeschlossenen Agenturen bieten im Zusammenwirken mit der PPD

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX

zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen und XXXXXXX 9. Mai 2018 Stand 1.1 Version Final Status 0003 SLA-ID-Nr. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Organisatorisches 3 1.1 Vertragspartner 3 1.2 Geltungsbereich

Mehr

Die Lieferung von Daten erfolgt pro Qualitätsdimension in unterschiedlicher Weise. Dies wird in der Tabelle zu jeder Dimension beschrieben.

Die Lieferung von Daten erfolgt pro Qualitätsdimension in unterschiedlicher Weise. Dies wird in der Tabelle zu jeder Dimension beschrieben. Regelungen zur Datenlieferung für Reha-Mitglieder Die Lieferung von Daten erfolgt pro Qualitätsdimension in unterschiedlicher Weise. Dies wird in der Tabelle zu jeder Dimension beschrieben. Unabhängig

Mehr

Open Source Software (OSS) Viren gegen Investitionen?

Open Source Software (OSS) Viren gegen Investitionen? Open Source Software (OSS) Viren gegen Investitionen? Munich Network: WakeUp! 23. März 2006 Dr. Florian von Baum Rechtsanwalt Einführung Geschichte: 60er und 70er Jahre: Keimzelle in US Universitäten (

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile

Lizenzbedingungen OXID eshop mobile Lizenzbedingungen OXID eshop mobile Copyright Copyright 2011 OXID esales AG, Deutschland Die Vervielfältigung dieses Dokuments oder Teilen davon, insbesondere die Verwendung von Texten oder Textteilen

Mehr

Mit Open Government Data planen

Mit Open Government Data planen Mit Open Government Data planen Lizenzkonforme Nutzung von Open Data Datensätzen Falk Zscheile 13. GeoForum MV, Warnemünde 25. April 2017 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Schutz von geographischen Informationen

Mehr

Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement

Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement Besondere Bedingungen für den Wechsel von einer Dauerlizenz mit Wartungsplan zum Abonnement Diese Besonderen Bedingungen, die ausschließlich für Wechsel von bestimmten Dauerlizenzen zu Abonnements gelten

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

ERFINDUNGSMELDUNG. Datum: Nur verschlossen versenden! Nicht per ! 1. Bezeichnung der Erfindung. 2. Anlagen

ERFINDUNGSMELDUNG. Datum: Nur verschlossen versenden! Nicht per  ! 1. Bezeichnung der Erfindung. 2. Anlagen ERFINDUNGSMELDUNG Datum: Wird vom Arbeitgeber ausgefüllt Internes Aktenzeichen: Eingegangen am : Schriftliche Eingangsbestätigung verschickt am: Mitteilung über Unvollständigkeit am: Ablauf der 4-Monatsfrist

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

LibreOffice vs. Apache OpenOffice technische, organisatorische und rechtliche Unterschiede

LibreOffice vs. Apache OpenOffice technische, organisatorische und rechtliche Unterschiede LibreOffice Konferenz vom 3. September 2014 Professional User Track LibreOffice vs. Apache OpenOffice technische, organisatorische und rechtliche Unterschiede Dr. Wolfgang Straub, Deutsch Wyss & Partner

Mehr

vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung bzw. Überarbeitung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen.

vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung bzw. Überarbeitung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung bzw. Überarbeitung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Wenn Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte

Mehr

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf) ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...

Mehr

Datenschutzanforderungen für Lieferanten

Datenschutzanforderungen für Lieferanten Aktualisiert: 15. Februar 2018 1. Begriffsbestimmungen Datenschutzanforderungen für Lieferanten 1.1 Vertrag bezeichnet den Dienstleistungsrahmenvertrag, die allgemeinen Bestellbedingungen oder sonstige

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Kontrollpflichten externer Lieferanten. EUDA von Endbenutzern entwickelte Anwendungen (End User Developed Applications)

Kontrollpflichten externer Lieferanten. EUDA von Endbenutzern entwickelte Anwendungen (End User Developed Applications) Kontrollpflichten externer Lieferanten EUDA von Endbenutzern entwickelte Anwendungen (End User Developed Applications) Kontrollbereich Bezeichnung der Beschreibung der Kontrolle Über die Bedeutung Kontrolle

Mehr

Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten

Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten 12. Treffen des Regionalen Arbeitskreises Software-Technologien 09.05.2003 Fachhochschule Konstanz, F022 Rechtsanwalt Dr. Marc Strittmatter,

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Anlage: Erklärung über die Einräumung der Nutzungsrechte

Anlage: Erklärung über die Einräumung der Nutzungsrechte (Zur Kenntnisnahme) Anlage: Erklärung über die Einräumung der Nutzungsrechte Das folgende wird den Anbietenden der Blended Learning-Einheiten bis spätestens zum 15.10.2018 von der vhb gesondert zur Unterschrift

Mehr

Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre

Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre https://ec.europa.eu/anti-fraud/ Was ist eine digitalforensische Maßnahme? Unter einer digitalforensischen Maßnahme versteht man die technische

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Alles offen und trotzdem ganz dicht! Informationen zu freien Lehr- und Lernmaterialien

Alles offen und trotzdem ganz dicht! Informationen zu freien Lehr- und Lernmaterialien Alles offen und trotzdem ganz dicht! Informationen zu freien Lehr- und Lernmaterialien Beitrag zur NA-Monitoringveranstaltung am 21.06.2017 Referentin: Susanne Grimm (BIBB) Inhalt 1. Was macht OERinfo?

Mehr

Benutzer Dokumentation abrowser. v1.0.0

Benutzer Dokumentation abrowser. v1.0.0 Benutzer Dokumentation abrowser v1.0.0 Änderungskontrolle Version Datum Wer Bemerkung / Art der Änderung 1.0 2016-10-25 tarn Erste Fassung Review Version Datum Wer Bemerkung / Art der Änderung 1.0 tt.mm.jjjj

Mehr

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte)

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Das vorliegende Muster enthält alle Angaben, die Sie der betroffenen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017) Allgemeine Verkaufsbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017) Für sämtliche Lieferungen von Waren durch die LEINE LINDE SYSTEMS GmbH (nachfolgend: LLS) sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere

Mehr

LisoG Webseminar 27. September 2007

LisoG Webseminar 27. September 2007 Webseminar zu IT-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Open Source Software, insbesondere im Rahmen der GPLv3 Referentin Cordula E. Niklaus Rechtsanwältin in Zürich /CH www..ch Überblick

Mehr

Antrag auf Zertifizierung

Antrag auf Zertifizierung Antrag auf Zertifizierung Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe dieses Antrages an die KBV initiiert.

Mehr

Low-Budget-Paket 290,-

Low-Budget-Paket 290,- Low-Budget-Paket 290,- 1 Auftragskonditionen Stand: November 2015 Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers ist nicht zulässig. Annahme und Ablehnung von Anzeigen Einträgen: Der Tourismusverband behält

Mehr

Antrag auf Zertifizierung

Antrag auf Zertifizierung Antrag auf Zertifizierung Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe dieses Antrages an die KBV initiiert.

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH

Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH Allgemeines 1. EWE NETZ bietet eine Internet-Bauauskunft an, mittels derer Informationen über die von EWE NETZ dokumentierten Betriebsmittel

Mehr

Mythos Open Source: DI Christan Hawel. Business Intelligence Cockpits mit Open Source

Mythos Open Source: DI Christan Hawel. Business Intelligence Cockpits mit Open Source TECHNO LOG 09 Mythos Open Source, 14.Mai 2009 Christian Hawel +43 7236 3343 851 christian.hawel@scch.at www.scch.at Das SCCH ist eine Initiative der Das SCCH befindet sich im Inhalt Mythos Open Source:

Mehr

Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände

Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände Erklärung zur Einhaltung der Standards zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen auf dem Betriebsgelände Name bzw. Firma des Werk- oder Dienstleistungsunternehmens, Lieferantennummer, Anschrift (nachfolgend

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Mietwohnbau

Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Mietwohnbau Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Mietwohnbau Der Auftraggeber ist Eigentümer des Mehrfamilien-Mietwohngebäudes unter der Adresse (Straße)... (PLZ)... (Ort). (Versorgungsobjekt). Er beabsichtigt

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame

Mehr

2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.

2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen. Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung

Mehr

Anlage 8: Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber

Anlage 8: Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber , Steuernummer Anlage 8: Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung

Mehr

Anlage 5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)

Anlage 5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) Anlage 5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers (Sperrung) ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen

Mehr

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen

2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen EVB-IT Dienstvertrag Seite 1von6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 2014/15 TUI 2014-3513-01 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Freie Hansestadt

Mehr

Clearing-Vereinbarung

Clearing-Vereinbarung Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017

Mehr

In Kooperation mit. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht. Open Source Software. Fluch und Segen bei Entwicklung und Vertrieb von Software

In Kooperation mit. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht. Open Source Software. Fluch und Segen bei Entwicklung und Vertrieb von Software In Kooperation mit Open Source Software Fluch und Segen bei Entwicklung und Vertrieb von Software Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Open Source Software Fluch und Segen bei Entwicklung und Vertrieb von

Mehr

GPL für Anfänger p.1/42

GPL für Anfänger p.1/42 GPL für Anfänger Über Copyright, Lizenzen und den Schutz geistigen Eigentums. Hubert Feyrer GPL für Anfänger p.1/42 Inhalt Definitionen Lizenz-Beispiele Die General Public License (GPL)

Mehr

ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHTE - NUTZUNGSVEREINBARUNG

ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHTE - NUTZUNGSVEREINBARUNG D36/3153 ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHTE - NUTZUNGSVEREINBARUNG Vertragsgegenstand Nutzungsrechte zur Nutzung von Lichtbildwerken der Marke Dielmann GmbH & Co. KG. Mit dem Download erklären Sie sich mit unseren

Mehr

Open Source Lizenzen

Open Source Lizenzen Universität Stuttgart 02.07.08 Open Source Lizenzen - Wahlmöglichkeiten und Auswirkungen - Matthias Wetzel wetzelms@informatik.uni-stuttgart.de Abteilung Software Engineering 1 / 32 Agenda Inhalt der heutigen

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen

Mehr

Antrag auf Zertifizierung

Antrag auf Zertifizierung Antrag auf Zertifizierung Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe dieses Antrages an die KBV initiiert.

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien.

Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien. Hinweise zum CE-Tool 1. Einleitung Das CE-Tool dient der Unterstützung von Aktualitätsprüfungen für harmonisierte Normen im Sinne der CE-Richtlinien. Alle angezeigten Ergebnisse und Auswertungen erfolgen

Mehr

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Zwischen......... (nachstehend auch INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt) und Fronius International GmbH Froniusstraße 1 4643 Pettenbach (nachstehend auch INFORMATIONSGEBER genannt)

Mehr

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

SQL Express Download EPLAN Electric P8 Version 2.7 Stand: 05/2017

SQL Express Download EPLAN Electric P8 Version 2.7 Stand: 05/2017 EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG Technische Informationen Copyright 2017 EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG haftet nicht für technische oder drucktechnische

Mehr

Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend "Kunde" genannt.

Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend Kunde genannt. Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum WIA 2010-Vertrag über die Inanspruchnahme des Kontingentmodells VDSL über den zusätzlichen Aufschlag bei VDSL Stand Alone 100 zwischen Kunde Straße Hausnummer

Mehr

2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.

2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen. Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung

Mehr

Open Source Compliance. RA Dr. Christian Laux, LL.M. OpenExpo 2010, Bern 25. März 2010

Open Source Compliance. RA Dr. Christian Laux, LL.M. OpenExpo 2010, Bern 25. März 2010 Open Source Compliance RA Dr. Christian Laux, LL.M. OpenExpo 2010, Bern 25. März 2010 Software im Unternehmenseinsatz Vertragliche Erlaubnis des Rechtsinhabers: Lizenz Ziele: Eigene Software mit eigenem

Mehr

ANTRAG FÜR ÜEA-Provider

ANTRAG FÜR ÜEA-Provider ANTRAG FÜR ÜEA-Provider ANTRAG Unternehmen (Stempel) zur Aufnahme als Provider für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. sonstige Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Provider)

Mehr

Vertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom-

Vertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom- (WH Bitkom, Version 2.0) Seite 1 A Vertragsgegenstände A 1 Wartungsgegenstand Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware (im Folgenden: Wartungsgegenstand)

Mehr

SQL Express Download EPLAN-Plattform Version 2.8 Stand: 07/2018

SQL Express Download EPLAN-Plattform Version 2.8 Stand: 07/2018 EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG Technische Informationen Copyright 2018 EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG EPLAN Software & Service GmbH & Co. KG haftet nicht für technische oder drucktechnische

Mehr

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt).

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Der Online Service Meine AllSecur Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Nutzungsbedingungen

Mehr

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung Anlage 4 des DMP-Vertrages: Verpflichtungserklärung nach 6 Abs.2 des Vertrages zur integrierten Versorgung von Brustkrebspatientinnen gemäß 140 b SGB V zwischen den Krankenkassen-/verbänden in Hamburg

Mehr

Stand: Februar IT-Sicherheitsrichtlinie Externe Dienstleister

Stand: Februar IT-Sicherheitsrichtlinie Externe Dienstleister Stand: Februar 2016 IT-Sicherheitsrichtlinie Externe Dienstleister 1. Geltungsbereich und Zweck Diese Sicherheitsrichtlinie ist verpflichtend für alle externen Dienstleister, die für ein HYDAC verbundenes

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 rückt nun in greifbare Nähe. Auch die Teilnehmer der e-kurier.net Plattform müssen sich dem Thema stellen. Bei der

Mehr

EvoRepair. Checkliste einzureichender Unterlagen. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

EvoRepair. Checkliste einzureichender Unterlagen. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an: EvoRepair Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an: Bank11 Kompetenz-Center Händlerberatung Hammer Landstraße 91 41460 Neuss Checkliste einzureichender Unterlagen Lieber Handelspartner, bitte vervollständigen

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber V1.8-O1105-461. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Akademie für Lehrerfortbildung

Mehr

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis - Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE

Mehr

Open Source Software

Open Source Software Open Source Software Rechtliche Rahmenbedingungen der Freien Software von Dr. Till Jaeger Rechtsanwalt, München und Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut

Mehr

Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts

Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Mit Bank/QI ist nachfolgend die gemeint. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird

Mehr

SEMINARANMELDUNG PERSÖNLICHE ANGABEN ANGABEN ZUM SEMINAR

SEMINARANMELDUNG PERSÖNLICHE ANGABEN ANGABEN ZUM SEMINAR SEMINARANMELDUNG Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben an Technische Hochschule Ingolstadt Sonja Kupfer Institut für Akademische Weiterbildung Esplanade 10 85049 Ingolstadt Tel

Mehr

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH und die Ihnen nach dem

Mehr