Regelungen und Auftragnehmer- Erklärung zum Einsatz von Freier Software
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- Kai Koch
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1 Regelungen und Auftragnehmer- Erklärung zum Einsatz von Freier Software AUDI AG Ingolstadt Deutschland Regelungen zum Einsatz von Freier Software 1. Soweit die AUDI AG die Bezeichnung Freie Software verwendet, umfasst dies Open Source Software, Freeware und/oder Public Domain einschließlich Unterkomponenten und Teilen dieser. 2. Der Auftragnehmer und die AUDI AG sind sich einig, dass eine Verwendung Freier Software in jedem Fall nur erfolgen darf, wenn a) der Auftragnehmer sie ordnungsgemäß entsprechend Ziffer 3 an die AUDI AG gemeldet hat, b) der Auftragnehmer eigenständig alle notwendigen Voraussetzungen für die lizenzkonforme Verwendung durch die AUDI AG schafft, c) die Ausgestaltung keine lizenzwidrige Verwendung enthält und d) der Auftragnehmer einen internen Prozess zur Prüfung des Einsatzes Freier Software installiert, durchlaufen und dokumentiert hat, wonach i. die Freie Software technisch qualifiziert ermittelt wurde, insbesondere alle Teile von Freier Software und die in Komponenten Freier Software enthaltenen Unterkomponenten versionsgenau untersucht wurden, ii. die Einhaltung aller Lizenzbedingungen rechtlich qualifiziert überprüft wurde und iii. diese Überprüfungen ergeben haben, dass mit der Erklärung zum Einsatz von Freier Software und den in ihr vorgesehenen Prozessen vom Auftragnehmer sämtliche erforderliche Dateien, Unterlagen, Materialien und Informationen übermittelt wurden und in der Umsetzung alle Lizenzbedingungen der Freien Software eingehalten werden. Sofern der Auftragnehmer keinen entsprechenden Prozess installiert und angewendet hat, wird er sicherstellen, dass die Einhaltung aller Lizenzbedingungen Freier Software gemäß den vorstehenden Vorgaben technisch und rechtlich qualifiziert von dazu befähigten internen oder externen Beratern beurteilt und dies entsprechend dokumentiert wurde. 3. Eine Meldung gemäß Ziffer 2 a) ist nur dann ordnungsgemäß, wenn der Auftragnehmer 1
2 a) mit der Übermittlung des Software-Konzeptes, in jedem Fall aber vor dem Start der Software-Entwicklung, die in diesem Dokument enthaltene Erklärung zum Einsatz von Freier Software abgibt, und entsprechend dieser Erklärung b) sämtliche abgefragten Informationen über den AOSD Connector eingibt, bei Bedarf aktualisiert und an die AUDI AG übermittelt, c) bei Open Source Lizenzen mit Copyleft auch Angaben zur technischen Umsetzung und etwaigen Verpflichtungen zur Code-Freigabe macht sowie d) auch ohne gesonderte Aufforderung alle für einen lizenzkonformen Einsatz im Falle der Weitergabe durch die AUDI AG (z.b. an Importeure, Händler, Endkunden) erforderlichen Unterlagen, Materialien und Informationen zur Verfügung stellt, insbesondere ein Pflichtangabendokument und ggf. ein Open Source Freigabe-Paket, welches den Source Code der Freien Software und das gesamte Material enthält, das nach den entsprechenden Lizenzbedingungen erforderlich ist (z.b. Makefile, Skripten o.ä.). 4. Auf keinen Fall darf eine Verpflichtung entstehen, dass Source Code freigegeben werden muss, der unter Lizenz der AUDI AG oder von Audi Konzerngesellschaften steht oder schutzwürdiges Wissen der AUDI AG oder von Audi Konzerngesellschaften enthält. 5. Die AUDI AG kann die Angaben, Unterlagen und Materialien des Auftragnehmers zu Freier Software im Wege eines Audit-Rechts überprüfen. Auf Wunsch des Auftragnehmers führt das Audit ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter durch. Der Auftragnehmer wirkt dabei mit allen erforderlichen Mitteln und Maßnahmen mit, stellt jegliche Art von Code der Software bereit und gewährt Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Stellt sich bei einem solchen Audit heraus, dass Angaben des Auftragnehmers unzureichend oder unzutreffend waren, so trägt der Auftragnehmer die der AUDI AG entstandenen Kosten. Im Übrigen trägt jeder die ihm entstandenen Kosten jeweils selbst. 2
3 Erklärung zum Einsatz von Freier Software Auftragnehmer: Auftragsnummer: Produkt- / Projektbezeichnung: Softwarebezeichnung / -version: Audi Fachabteilung / Projektleiter: Erster Produkt-SOP / Deployment: Termin SW-Bereitstellung: (erstmaliger 100% SW -Termin des Projekts bzw. für Mobile Applications Code Review des App Center ) HINWEIS: Sofern der Auftragnehmer Freie Software (Open Source Software, Freeware und/oder Public Domain Software sowie einzelne Komponenten oder Teile dieser) einsetzt, ist er für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich. Aufgrund des erhöhten rechtlichen Risikos durch den Einsatz von Freier Software, hat die AUDI AG grundsätzliche Anforderungen beim Einsatz von Freier Software und an die Überprüfung dieses Einsatzes. Der Auftragnehmer erklärt in Bezug auf Software, die er im Rahmen der Vertragsleistungen einsetzt und in Hardware eingebettet oder als andere Art von Entwicklungsergebnis des oben bezeichneten Produkts / Projekts (nachfolgend Produkt ) an die AUDI AG übergibt, Folgendes: 1. Für die im Produkt enthaltene proprietäre Software kann der Auftragnehmer die nötigen Nutzungsrechte für die vertraglich vorgesehene Verwendung an die AUDI AG einräumen, da er unmittelbar selbst Inhaber der entsprechenden Rechte ist und / oder vom jeweiligen Rechteinhaber eine kommerzielle Lizenz mit entsprechendem Umfang erworben hat. 2. In dem Produkt wird Freie Software eingesetzt. Gibt der Auftragnehmer hier ja an, wird er die Freie Software vollständig über das Tool Audi Open Source Diagnostics Connector (AOSD Connector) melden. Die Meldung hat vor Einbau der Komponenten, also noch vor dem Start der Software- Entwicklung, jedoch spätestens und unverzüglich während der Software- Entwicklung sobald der Einsatz beabsichtigt ist, zu erfolgen. 3
4 3. Die vom Auftragnehmer gemäß Ziffer 2 in dem Produkt eingesetzte Freie Software löst bei Weitergabe Verpflichtungen zur Anzeige von Pflichtangaben (Copyright Notices, Permission Notices, Lizenztexte oder sonstige Angaben) aus. Gibt der Auftragnehmer hier ja an, wird er der AUDI AG die abschließende Fassung der Pflichtangaben unaufgefordert spätestens zum Termin SW-Bereitstellung übermitteln. Sie enthalten im TXT-Format (Codierung UTF-8) alle erforderlichen Angaben entsprechend den Lizenzbedingungen, insbesondere: Pfadname, Komponentenname und Version Copyright-Vermerk Permission Note (bei entsprechenden Lizenzen, wie z.b. GPL, LGPL, MPL, EPL, CPL, CDDL, Apache) bzw. Lizenztext (z.b. bei BSD, MIT, sonstigen Lizenzen) bei Apache License: Inhalt des Notice-File, soweit im Code vorhanden ggf. Änderungsvermerk, soweit nach der jeweiligen Lizenz erforderlich sonstige Hinweise, soweit nach den Lizenzbedingungen erforderlich (z.b. Verweis auf die Abrufbarkeit der Standardversion bei der Artistic License) jeweils einmal die kompletten Lizenztexte zu enthaltenen Permission Notes (keine Dopplungen!) in einem als Attachment bezeichneten Abschnitt Mit Anzeige / Beifügen der Pflichtangaben, die der Auftragnehmer der AUDI AG zum Termin SW-Bereitstellung übermittelt, sind sämtliche Lizenzvorgaben der verwendeten Freien Software vollständig erfüllt. Dies gilt auch für Weitergaben an Kunden im Rahmen des Seriengeschäfts der AUDI AG. 4. Ergänzend zu 3. setzt der Auftragnehmer Freie Software ein, deren Lizenzbedingungen die Veröffentlichung des Source Codes der Freien Software verlangen (i. d. R. Open Source Lizenzen mit strengem/beschränktem Copyleft). Gibt der Auftragnehmer hier ja an, übermittelt er der AUDI AG spätestens zum Termin SW-Bereitstellung ein abschließendes Open Source Freigabe-Paket. Sofern nach den Lizenzvorgaben erforderlich, stellt der Auftragnehmer in diesem Fall seinen Pflichtangaben vor Übermittlung an die AUDI AG ein written offer nach den Vorgaben der AUDI AG voran. Der Auftragnehmer bestätigt, dass keine weitere Verpflichtung, insbesondere nicht zur Freigabe von proprietären Code-Bestandteilen durch die AUDI AG, besteht; es sich bei dem im Open Source Freigabe-Paket enthaltenen Source Code und Material um sämtliche Anteile handelt, die nach den entsprechenden Lizenzbedingungen der Freien Software verfügbar gemacht werden müssen; mit Bereitstellung des Open Source Freigabe-Paketes und der von ihm gewählten technischen Ausgestaltung der Einbindung der Software alle Lizenzbedingungen der jeweiligen Freien Software auch im Seriengeschäft der AUDI AG eingehalten werden. 4
5 5. Für den ersten und jeden weiteren SOP (bzw. jedes Deployment) wird der Auftragnehmer die ihm zuletzt zu seinen Angaben zum Produkt per zugegangene Übersicht zu den Angaben des Auftragnehmers spätestens zum jeweiligen Termin SW-Bereitstellung unterzeichnen und zurückleiten (diese Übersicht erhält der Ansprechpartner beim Auftragnehmer nach Eingabe und Übermittlung seiner Angaben über den AOSD Connector per E- Mail an die im Tool angegebene Adresse). Hiermit bestätigt er, dass alle getätigten Angaben weiterhin vollständig und zutreffend sind und zwischenzeitlich keine Änderung mit Auswirkungen auf Freie Software erfolgt ist. Sollte dies für einen SOP / ein Deployment nicht gelten, wird er rechtzeitig vor diesem entsprechend den Prozessen und zeitlichen Abläufen in dieser Erklärung seine Änderungen melden und die erforderlichen Dateien und Informationen nach Ziffern 2-4 vorhalten und übermitteln. Der Auftragnehmer erklärt gegenüber der AUDI AG, dass er diese Erklärung samt aller Angaben, übermittelten Daten und Materialien zutreffend und vollständig übermitteln und bei Änderungen rechtzeitig und unaufgefordert aktualisieren wird. Sollte sich ergeben, dass eine dieser Erklärungen falsch war oder durch die Verwendung der Freien Software eine Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme durch Dritte droht, verpflichtet sich der Auftragnehmer der AUDI AG unverzüglich alle Informationen und Materialien, die für die Beurteilung des Sachverhalts und der rechtlichen Lage erforderlich sind, verfügbar zu machen. Er verpflichtet sich, sofern eine vertragliche Grundlage besteht, in deren Rahmen, ansonsten im gesetzlichen Rahmen, sämtliche Schäden und Aufwände zu ersetzen, die nach Ermessen der AUDI AG erforderlich sind, um das Risiko einer Inanspruchnahme zu verhindern, einschließlich derjenigen Kosten, um Software auf bereits ausgelieferten Produkten auszutauschen. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch von einem Rechteinhaber gegenüber der AUDI AG oder einem Konzernunternehmen geltend gemacht wurde. Die vertraglichen Regelungen, insbesondere die jeweils anwendbaren Einkaufsbedingungen der AUDI AG, bleiben unberührt., (Ort) (Datum) Unterschriften für den Auftragnehmer 5
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