Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle

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1 Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein, Obstessig 1. Allgemeine 1.1 Systemteilnahme gültiger Zeichennutzungsvertrag liegt vor 1.2 zur Einhaltung der -Bestimmungen regelmäßig (mind. jährlich) durchgeführt und dokumentiert (Eigenkontrollchecklisten aufbewahrt) ggf. Messungen von Qualitätsparametern vorgenommen und dokumentiert (Hinweis: bei Fruchtsäften, Schorlen, vergorenen Erzeugnissen und Obstessig) 1.3 Ohne Gentechnik Produkte erfüllen die für eine Kennzeichnung Ohne Gentechnik gemäß EG-Gentechnik- Durchführungsgesetz Betrieb Betriebsbeschreibung (Betriebsstätten, Gliederung, Struktur, Zulieferer, Dienstleister) Zuständigkeiten im Betrieb sind geregelt (auch Vertretung), Risikoanalyse Eigenkontrollcheckliste wird regelmäßig geführt und archiviert mögliche Risiken eines GVO-Eintrags sind identifiziert und bewertet Einweisung und Schulung von Personal alle Personen, die mit Rohwaren, Halbwaren, Zutaten und fertigen Produkten umgehen (Einkauf, Lagerung, Produktion, Auslieferung etc.), sind über die der GVO-freien Produktion informiert und handeln entsprechend Schulung der Mitarbeiter aktuell dokumentiert Handhabung und Dokumentation im Wareneingang alle Wareneingänge von Rohwaren, Zutaten und Hilfsstoffen werden hinsichtlich GVO-freiheit überwacht Die GVO-freiheit von Rohstoffen, Zutaten und Hilfsstoffen ist mittels Lieferantenerklärungen, Zertifikaten, Begleitscheinen etc. nachvollziehbar belegt und wird dokumentiert Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 1 von 6

2 Handhabung in der Produktion Ausschluss von Vermischungen es bestehen betriebliche Verfahren der Vorsorge, die eine Vermischung von GVO-haltigen und GVO-freien Rohstoffen, Zutaten und Hilfsstoffen bei der Produktion verhindern, z.b. getrennte Räumlichkeiten, Wege, Mischanlagen, Spülchargen, Reinigungsmaßnahmen, Geräte, Behälter, Schaufeln die Herstellung von Erzeugnissen Ohne Gentechnik ist nachvollziehbar dokumentiert und archiviert. Umgang mit Fehllieferungen klare Vorschriften und Anweisungen, wie mit fehlerhaften (GVO-haltigen) Lieferungen z.b. GVO-Sojalecithin, GVO Maisstärke etc. zu verfahren ist, vorhanden Getrennte Handhabung bei der Lagerung es besteht ein funktionierendes System der Trennung, falls GVO-haltige und GVO-freie Rohwaren und Produkte im Betrieb gelagert werden Dienstleister und Lohnverarbeitung Dienstleister, die Produkte im Auftrag des Unternehmens handhaben (Lagerung, Verarbeitung, Verpackung, Transport etc.) sind nachweislich informiert. Es bestehen vertragliche Regelungen zur Gewährleistung der GVO- Freiheit Kennzeichnung von GVO-freien Produkten die Kennzeichnung als Produkte Ohne Gentechnik auf Begleitpapieren, Etiketten und anderen Kennzeichnungsmitteln ist unmissverständlich, eindeutig und nachvollziehbar 1.4 Zeichenverwendung und Transparenz allgemeine Vorgaben Qualitätszeichen in den Farben schwarz und gelb gemäß den Vorgaben der aktuellen Zeichensatzung abgebildet (Hinweis: eine Abbildung in Schwarz/Weiß ist ebenfalls zulässig) Qualitätszeichen stets eindeutig und unmissverständlich (mittels Etikett auf der Ware, Schild am Regal etc.) den betreffenden Produkten zugeordnet (Hinweis: zu Werbezwecken und zu seiner Bekanntmachung kann das Qualitätszeichen auch ohne Zuordnung zu einem bestimmten Produkt verwendet werden (z.b. Lkw-Aufkleber, Plakate, Broschüren, Werbemittel etc.)) Nicht -Ware im gesamten Betriebsablauf von -Ware nachvollziehbar getrennt geführt gegenüber Endkunden Herkunft und Rückverfolgbarkeit zur Vorstufe bei Kennzeichnung oder Weiterverarbeitung loser Ware zweifelsfrei nachvollziehbar dokumentiert Name und Anschrift des Zeichennutzers in unmittelbarer Verbindung mit dem Produkt genannt (z.b. Etikett) Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 2 von 6

3 im Geschäftsverkehr einzelne Lieferpartien von -Rohwaren durch geeignete Kennzeichnungsmittel und Warenbegleitdokumente eindeutig identifizierbar (Hinweis: eine summarische Kennzeichnung ohne Zuordnung der einzelnen Positionen ist nicht ausreichend) auf Lieferscheinen Qualitätszeichen nur abgebildet, wenn tatsächlich gekennzeichnete -Ware darauf aufgeführt 2. Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost, Obstwein und Obstessig 2.1 Hygiene HACCP-Konzept dokumentiert HACCP-Konzept umgesetzt 2.2 Herkunft Obst: nachweislich in Baden-Württemberg erzeugt (Ausnahme: in grenznahen Gebieten dürfen bis zu 10 % der Rohware aus angrenzenden Bundesländern stammen, wenn sie direkt vom Zeichennutzer erfasst oder von den Erzeugern bei diesem abgeliefert wird) Saft oder Halbwaren (Konzentrat, Apfelgrundwein zur Weiterverarbeitung etc.) werden als Programmware von Zeichennutzern bezogen. Entsprechende Lieferdokumente sind fortlaufend archiviert 2.3 Qualität Qualitätsprüfung einmal jährlich an der Qualitätsprüfung bei der Lehr- und Versuchsanstalt für Obst- u. Weinbau (LVWO) teilgenommen analytische Qualität von Fruchtsäften (klar und trüb) Zucker-Gehalt mind. 48 Oechsle tritierbare Säure in Apfelsäften mind. 6,5 g/l tritierbare Säure in Birnensäften mind. 4,5 g/l tritierbare Säure in Säften aus Äpfeln u. Birnen sowie Mehrfruchtsäften mind. 5,5 g/l analytische Qualität von Fruchtsaftschorle / Mehrfruchtsaftschorle Fruchtsaftgehalt mind. 55 % ohne Zusatz kennzeichnungspflichtiger Zusatzstoffe analytische Qualität von Obstmost Apfelmost und Most aus Äpfeln und Birnen enthält mind. 4 % vol. Alkohol mind. 20 g/l zuckerfreien Extrakt Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 3 von 6

4 Birnenmost enthält mind. 4 g/l tritierbare Säure (als Weinsäure, ph 7) mind. 4 % vol. Alkohol mind. 23 g/l zuckerfreies Extrakt analytische Qualität von Apfel-/Birnen-Cidre Apfel-/Birnen-Cidre enthält 2 % vol. +/- 0,5 % vol Alkohol mind. 22 g/l zuckerfreies Extrakt analytische Qualität von Obstweinen Apfelwein, Wein aus Äpfeln und Birnen enthält mind. 5,5 % vol. Alkohol mind. 22 g/l zuckerfreies Extrakt Birnenwein enthält mind. 4 g/l tritierbare Säure (als Weinsäure, ph 7) mind. 5,5 % vol. Alkohol mind. 25 g/l zuckerfreies Extrakt Alkoholfreier Obstwein enthält mind. 22 g/l zuckerfreies Extrakt analytische Qualität von Obstessig Essig aus Obstwein enthält mind. 5,1 % tritierbare Säure (als Essigsäure, ph 8,1) max. 3 g/l Alkohol max. 10 mg/l Gesamt-SO2 sensorische Qualität in jedem Prüfkriterium (Farbe/Aussehen, Geruch, Geschmack, Harmonie) sowie in der Gesamtbewertung mind. 3,5 Punkte erreicht Fruchtsaftschorle weist einen typischen säuerlichen und fruchtbetonten Geschmack auf (regelmäßig im Betrieb verkostet) Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 4 von 6

5 folgende Höchstmengen bei der analytischen Prüfung nicht überschritten Patulin Fumarsäure Milchsäure Ethanol (nur Fruchtsäfte) max. 20 µg je Liter max. 5 mg je Liter max. 300 mg je Liter max. 1,5 g je Liter Hydroxymethylfurfural (HMF) max. 20 mg je Liter Herstellung von Fruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost und Obstwein keinen Zucker zugesetzt keine Zitronensäure zugesetzt keine Aromen in Direktsaft und Direktsaftschorle Herstellung von Essig Essig mind. 8 Wochen lang in Holzfässern gelagert keine Schwefelung durchgeführt keine Antioxidationsmittel eingesetzt keine Farbstoffe zugesetzt kein Zucker, Zuckercouleur oder Zuckerkaramell zugesetzt keine Aromastoffe zugesetzt (Ausnahme: Fruchtsaftkonzentrat zur Herstellung von Balsamessig zugelassen, wenn es den - entspricht) keine Entkeimungsfiltration durchgeführt 2.4 Kennzeichnung und Verpackung Fruchtsaft, Mehrfruchtsaft, Fruchtsaftschorle, Obstmost und Obstwein in Mehrwegverpackungen oder Verpackungen mit vergleichbarer Ökobilanz abgefüllt Mindesthaltbarkeit bei Produkten in PETCYCLE-Flaschen oder Bag-in-Box-Gebinden auf max. 12 Monate beschränkt teilvergorener Apfel-/Birnenperlwein (Cidre) in druckstabile Flaschen (Sektflaschen) abgefüllt Essig in Glasflaschen abgefüllt Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 5 von 6

6 w Qualitätszeichen Baden-Württemberg Ergebnis der durchgeführt am: durch (Vorname, Name): kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Impressum Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, Schwäbisch Gmünd Bearbeitung: LEL, Abt. Agrarmärkte und Ernährung Telefon / Fax / In Zusammenarbeit mit: MBW Marketinggesellschaft mbh Leuschnerstr Stuttgart Telefon 0711 / info@mbw-net.de Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. LEL Schwäbisch Gmünd / MBW Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur zu Zwecken der betrieblichen im Rahmen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg erlaubt. Checkliste Qualitätszeichen BW () für Zeichennutzer Version 2018 Seite 6 von 6

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