BANK IM BISTUM ESSEN eg. Offenlegungsbericht nach Art CRR per
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- Bertold Acker
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1 BANK IM BISTUM ESSEN eg Offenlegungsbericht nach Art CRR per
2 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 9 Kapitalpuffer (Art. 44)... 9 Marktrisiko (Art. 445)... 1 Operationelles Risiko (Art. 446) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Verschuldung (Art. 451) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/213), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/18
3 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Präambel Dieser Offenlegungsbericht ist in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zu lesen. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Definition von Strukturlimiten zur Begrenzung von Klumpenrisiken Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank- Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallund das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Seite 3/18
4 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis- Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per betrug das Gesamtbank-Risikolimit 118,3 Mio. EUR, die Auslastung lag bei 73%. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 3 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 4. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 8 und der Aufsichtsmandate 1. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. Die Überwachung des Gesamtbankrisikos hat der Aufsichtsrat auf einen Risikoausschuss übertragen, der alle wesentlichen Risiken überwacht und über zustimmungspflichtige Kreditgewährungen entscheidet. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt. Seite 4/18
5 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital TEUR auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) Gekündigte Geschäftsguthaben Nicht CRR-konformes zusätzl. Kernkapital und Ergänzungskapital Kreditrisikoanpassung Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) /- Sonstige Anpassungen -14 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 389 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft 1.94 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 411 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 4.45 Sonstige Positionen 1.54 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Eigenmittelanforderungen insgesamt Seite 5/18
6 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten (Angaben in TEUR): Deutschland EU Nicht-EU Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 55.6 Sonstige Positionen Gesamt Seite 6/18
7 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien (Angaben in TEUR): Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Privatkd. (nicht Selbständige) Nicht- Privatkd. davon: gesamt KMU Kreditinstitute Grundst.- / Wohungswesen Gesundheits- / Sozialwesen Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt (Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 1% der gesamten Nicht-Privatkunden). Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 55.6 Sonstige Positionen Gesamt In der Spalte < 1 Jahr sind die Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Seite 7/18
8 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 34f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 5 in Anhang II. 2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand Rückstellungen Netto-zuführg./ Aufl. von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Privatkunden Firmenkunden Gesundheits- u. Sozialwesen Interessenvertr., kirchl. u. sonst. religiöse Vereinig Kreditinstitute Dienstleistungen sonstige Eingänge auf abgeschriebene Forderungen haben sich nicht ergeben. Notleidende Forderungen entfallen in Höhe von TEUR auf einen Kreditnehmer aus einem Nicht-EU Staat. Alle weiteren notleidenden Forderungen entfallen auf Kreditnehmer in Deutschland. Pauschalwertberichtigungen bestehen in Höhe von TEUR 574. Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr 216 (in TEUR): Zuführung Auflösung Verbrauch Anfangsbestand wechselkursbedingte und sonst. Veränd. Endbestand EWB Rückstellungen PWB im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 8/18
9 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance-Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute-Covered Bonds, Staaten & supranationale Institutionen. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions- Covered Bonds, Sovereigns & Supranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.h.v. insgesamt 651 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) Marktbewertungsmethode Laufzeitmethode Standardmethode Interne Modelle Methode Geschäfte in Kreditderivaten bestehen nicht. Seite 9/18
10 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Kapitalpuffer (Art. 44) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (Beträge in TEUR) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Land Deutschland ,56, Frankreich ,22, Niederlande ,84, Spanien ,29, Belgien ,23, Norwegen ,5 1,5 Schweden <,1 1,5 Österreich ,1, Schweiz ,11, Aserbaidschan ,2, Kasachstan ,13, Kirgisistan <,1, Großbritannien ,4, USA ,25, Mexiko <,1, Venezuela ,2, Peru <,1, Brasilien <,1, Bolivien ,2, Israel <,1, Kambodscha ,3, Philippinen <,1, Japan <,1, Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers: Gesamtforderungsbetrag (TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) <,1 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR) 16 Seite 1/18
11 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung (TEUR) Fremdwährungsrisikoposition Rohwarenrisikoposition Handelsbuch-Risikopositionen davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition darunter: Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition andere Marktpreisrisikopositionen Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen Summe Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Die Bank hält Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen teilweise ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Darüberhinaus bestehen Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert bzw. die Bildung einer Einzelwertberichtigung. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen bzw. Einzelwertberichtigungen aufgelöst. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Seite 11/18
12 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle (Gruppe A = strategische Beteiligungen; Gruppe B = Beteiligungen mit ausschließlicher Gewinnerzielungsabsicht): Gruppe von Beteiligungspositionen GRUPPE A Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen GRUPPE B Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR Die kumulierten Gewinne aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum TEUR 15. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsreserven betragen TEUR 199. Hierbei sind Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung beachtet. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben den Szenarien, die auf unserer eigenen Zinsprognose beruhen, ein Konstant-Szenario und vier Zinsszenarien, bei denen die anzusetzenden Zinssätze mathematisch statistisch aus einer historischen Betrachtung der Zinsentwicklung ermittelt werden. Den höchsten Rückgang unseres Zins- und Bewertungsergebnisses verzeichnen wir mit einem Betrag von 2,4 Mio. EUR in einem statistischen Szenario, in dem eine Versteilerung der Zinskurve unterstellt wird, die gemäß der historischen Zinsentwicklung mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der höchste Anstieg unseres Zins- und Bewertungsergebnisses ergibt sich mit 251 TEUR aus einem Szenario, in dem die Zinsstrukturkurve über alle Laufzeiten konstant bleibt. Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Seite 12/18
13 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten von öffentlichen Emittenten, Kreditinstituten und Unternehmen begebene Schuldverschreibungen, die die Voraussetzungen nach Art. 197 CRR erfüllen Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind An uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Seite 13/18
14 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR): Forderungsklassen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten Sonstige öffentliche Stellen Institute Mengengeschäft Unternehmen durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen (Bei hier nicht ausgewiesenen Forderungsklassen bestehen keine besicherten Positionen) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte (in TEUR) Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Seite 14/18
15 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum betrug 6,84%. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und Pensionsgeschäften. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote von 5,35% auf 6,84% erhöht. Dies ist auf eine Ausdehnung bei Pensionsgeschäften zurückzuführen. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 215 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote per dar: Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU- 6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU- 6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Seite 15/18
16 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT 3 und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) EU- 5a 6 7 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 1) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU- 14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU- 15a 16 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unberücksichtigt bleiben dürfen Seite 16/18
17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg EU- 19a EU- 19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 2 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe 21 der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 5,76 EU- 23 EU- 24 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgebuchten Treuhandvermögens vollständig eingeführt EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 EU-6 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU- 1 Unternehmen EU- Ausgefallene Positionen EU- Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und 12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Seite 17/18
18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der BANK IM BISTUM ESSEN eg Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum ,76%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Derivategeschäft - Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Die Erhöhung des harten Kernkapitals um rd. 36 Mio. EUR hat sich deutlich positiv auf die Verschuldungsquote ausgewirkt. Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 18/18
19 Anhang I: Geschäftsguthaben (CET 1) 1 Emittent BANK IM BISTUM ESSEN eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung k.a. für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: ) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 2a Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) nein vollständig diskretionär 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 3 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.
20 Anhang I: Genussrechtskapital 1 Emittent BANK IM BISTUM ESSEN eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung k.a. für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: ) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum s. Anlage 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin s. Anlage 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex s. Anlage 19 2a Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) nein teilweise diskretionär 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 3 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bilanzverlust 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Wiederzuschreibung Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente ja 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.
21 Anhang I: Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit 1 Emittent BANK IM BISTUM ESSEN eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand: ) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum s. Anlage 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin s. Anlage 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex s. Anlage 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend 2a zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in 2b zwingend Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 3 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.
22 Anlage zu Anhang I Angaben zu Genussrechtsverträgen Ausgabejahr Laufzeitende Zinssatz Nominalbetrag anr. Betrage per , 5, , 3.119, , 1.., , , 5,25 4.., , ,5 4,75 2.., , ,5 4., , , ,24 Angaben zu Verträgen über nachrangige Einlagen mit fester Laufzeit Ausgabejahr Laufzeitende Zinssatz Nominalbetrag anr. Betrage per ,75 1.., 1.., , 1.5., 1.5., , 1.., 1.., , 2,4 3.., 3.., ,1 2, , 1.75., ,21 2,3 3.6., 3.6., ,5 1.., 1.., 3.31., 3.31.,
23 Anhang II: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 7854 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (2) Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem k.a. 84, 479, 48 CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 (T EUR) Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, 15 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) (1) (b), 37, 472 (4) 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 47, 472 (11) 2 In der EU: leeres Feld
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Nr. HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 Verzeichnis
SOLVABILITÄTSBERICHT DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK OBERBAYERN SÜDOST EG ZUM NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)
SOLVABILITÄTSBERICHT DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK OBERBAYERN SÜDOST EG ZUM 31.12.2009 NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Solvabilitätsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 339 SolvV Inhaltsverzeichnis Beschreibung
Anlage: Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichen Kündigungsrecht, Tranchen 200 TEUR bis 800 TEUR
Anlage: Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichen Kündigungsrecht, Zeilennr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht;
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Lichtenfels-Ebern eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen
Raiffeisenbank Vordersteinenberg eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per
Raiffeisenbank Vordersteinenberg eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...4 Adressenausfallrisiko...5
Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) zum
Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eg Beschreibung Risikomanagement Die Beschreibung des Risikomanagements ist Bestandteil
Raiffeisenbank Tüngental eg
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER 31.12.2013 Raiffeisenbank Tüngental eg Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... Eigenmittel... Adressenausfallrisiko... Marktrisiko...
GENOBANK MAINZ EG OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31. Dezember 2013
GENOBANK MAINZ EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 5 Adressenausfallrisiko... 6 Marktrisiko...
(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Steingaden eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Steingaden eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Holzheim eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Holzheim eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Stand:
Anhang 1 zum Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse zum
31.12.2017 TEUR HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCK- LAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon:
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) BAYERISCHE BODENSEEBANK -Raiffeisen- eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) BAYERISCHE BODENSEEBANK -Raiffeisen- eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011)
Anlage: Sparkassenkapitalbrief mit und ohne außerordentliches Kündigungsrecht, Tranchen 0,5 TEUR bis 200 TEUR
Zeilennr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit und ohne außerordentliches Kündigungsrecht, Tranchen 1 Emittent Sparkasse Barnim 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Ebrachgrund eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Ebrachgrund eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1
(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente
Volksbank Oyten eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per
Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2011 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Marktrisiko...
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK GEISLINGEN- ROSENFELD EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK GEISLINGEN- ROSENFELD EG 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank Raiffeisenbank Dachau eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank Raiffeisenbank Dachau eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011)
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Raisting eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Raisting eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011) - 1 - Stand:
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio ,00 26 (1), 27, 28, 29,
Anhang zum Offenlegungsbericht der Sparkasse Trier A1 - Art und Beträge der Eigenmittelelemente 31.12.2014 Nr. HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank BeuerbergEurasburg eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel
Volksbank Westerkappeln-Wersen eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung
Volksbank Westerkappeln-Wersen eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 1 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement...3 2 Eigenmittel...4 3 Adressenausfallrisiko...5
Anlage zum Offenlegungsbericht zum
Anlage zum Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage : Offenlegung der Eigenmittel zu Punkt 3 (Artikel 437 CRR) Nr. VER HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER MENDENER BANK EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER MENDENER BANK EG per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Floß eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Floß eg Angaben für das Geschäftsjahr 2012 (Stichtag 31.12.2012) - 1 - Inhaltsverzeichnis
OFFENLEGUNGSBERICHT VOLKSBANK EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2017 VOLKSBANK EG GERA JENA RUDOLSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank-Raiffeisenbank Dingolfing eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank-Raiffeisenbank Dingolfing eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010)
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Coburg eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Coburg eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011) - 1 - Inhaltsverzeichnis
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen (Art.
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Sinzing eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Sinzing eg Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Vilsbiburg eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Vilsbiburg eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis
BANK IM BISTUM ESSEN eg. Offenlegungsbericht nach Art CRR per
BANK IM BISTUM ESSEN eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 455 CRR per 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
Volksbank eg, Elmshorn Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per
Volksbank eg, Elmshorn Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko...
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eg Angaben für das Geschäftsjahr 2012 (Stichtag 31.12.2012)
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Schweinfurt eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Schweinfurt eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis
Pommersche Volksbank eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per
Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung Risikomanagement...3 2 Eigenmittel...5 3 Adressenausfallrisiko...7 4 Operationelles
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Main-Spessart eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Main-Spessart eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011) -
Raiffeisenbank Kraichgau eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per
Raiffeisenbank Kraichgau eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...3 Adressenausfallrisiko...4 Marktrisiko...6
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER Raiffeisenbank Freinsheim eg
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER 31.12.2013 Raiffeisenbank Freinsheim eg Beschreibung Risikomanagement Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ETTLINGEN EG PER 31.12.2015
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ETTLINGEN EG PER 31.12.215 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5
nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)
Raiffeisenbank eg Asbach Sorga Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 4 Marktrisiko...
Volksbank Nagoldtal eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) per
Volksbank Nagoldtal eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko...
mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH
mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 5 Adressausfallrisiko...
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank BibertalKötz eg Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) Die nachfolgenden Artikel beziehen
Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) per
nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Marktrisiko... 10 5 Operationelles Risiko...
Sparkasse Hochfranken
Anhang A zum Offenlegungsbericht der zu Punkt 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Punkt 1: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Durchführungsverordnung (EU)
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER 31. DEZEMBER 2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5 Marktrisiko... 7 Operationelles
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bechhofen eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bechhofen eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich
Inhaltsverzeichnis. Beschreibung Risikomanagement...3. Eigenmittel...3. Adressenausfallrisiko...4. Marktrisiko...6. Operationelles Risiko...
Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...3 Adressenausfallrisiko...4 Marktrisiko...6 Operationelles Risiko...6 Beteiligungen im Anlagebuch...6 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch...7
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR ZUM (VERSION 6.5 Stand: 31. Dezember 2017)
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR ZUM 31.12.2017 (VERSION 6.5 Stand: 31. Dezember 2017) Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art.
Volksbank Brandoberndorf eg. Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per
Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...4 Adressenausfallrisiko...5 Marktrisiko...6 Operationelles Risiko...6
Volksbank Oberberg eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum
Volksbank Oberberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
Hüttenberger Bank eg. Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per
Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 1.12.29 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 1.1 Gesamtbankstrategie... 1.2 Risikosteuerung... 1. Risikotragfähigkeit... 1.4 Risikodeckungsmasse...
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die
Volksbank Ober-Mörlen eg
OFFENLEGUNGSBERICHT nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) PER 31. DEZEMBER 2012 Volksbank Ober-Mörlen eg Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel
OFFENLEGUNGSBERICHT 2016 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BAUSCHLOTT
OFFENLEGUNGSBERICHT 216 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BAUSCHLOTT Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Ichenhausen eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Ichenhausen eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen
NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)
RAIFFEISENBANK ALZEY-LAND EG OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.2011 NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Offenlegung nach 26a KWG Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko...
RAIFFEISENBANK WYHL EG
1 Raiffeisenbank Wyhl eg, Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR RAIFFEISENBANK WYHL EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.215 2 Raiffeisenbank Wyhl eg, Offenlegungsbericht
Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per
Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel...
Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt eg - Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) OFFENLEGUNGSBERICHT
Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt eg - Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK BRUHRAIN-KRAICH-HARDT
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BURGHAUN EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BURGHAUN EG 31.12.2017 g Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Werdenfels eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Werdenfels eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die
1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenmittel Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit a, b, d, e gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013 1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 1.1. Bilanz und Eigenkapital
NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)
RAIFFEISENBANK ALZEY-LAND EG OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.2010 NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Offenlegung nach 26a KWG Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...4 Adressenausfallrisiko...6
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Zwickau eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Zwickau eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Südl. Bayerischer Wald eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Südl. Bayerischer Wald eg Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Die nachfolgenden Artikel
1 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Wyhl eg OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR
1 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Wyhl eg OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.216 2 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Lech-Ammersee eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Lech-Ammersee eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen