Das Gesetz juristisch

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1 Landkreis Rastatt, Netzwerk Kinderschutz am 18. Juli 2012 Frühe Unterstützung ist für alle günstig Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 1 Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetz juristisch Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 2 1

2 Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Inhalte entsprechen dem Gesetzesstand zum Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 3 BKiSchG Art 1 = Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 4 2

3 1 Abs.1 KKG: Ziel des Gesetzes Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen Körperliche, geistige und seelische Entwicklung F Ö R D E R N Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 5 1 Abs. 2 KKG: Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist Pflicht und Recht der Eltern. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 6 3

4 1 Abs. 3 KKG: Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft: Unterstützung von Eltern, damit diese im Einzelfall 1. Verantwortung besser gerecht werden, 2. Entwicklungsrisiken frühzeitig erkannt werden, 3. Kindeswohlgefährdung vermieden wird, 4. ggfs. Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 7 1 Abs. 4 KKG Zweck des Gesetzes Kern ist Vorhaltung eines frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter/Väter, schwangere Frauen und werdende Väter = Definition des Begriffs Frühe Hilfen Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung durch Information, Beratung und Hilfe. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 8 4

5 Unterstützung zugänglich machen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 9 2 KKG Information über Leistungsangebote Abs. 1: Information Abs. 2: Angebot eines persönlichen Gesprächs, auf Wunsch der Eltern auch in ihrer Wohnung Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 10 5

6 Im Netzwerk Erfahrungen austauschen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 11 3 Abs. 1 KKG Verbindliche Netzwerkstrukturen Auftrag: Aufbau bzw. Weiterentwicklung Ziel: 1. Gegenseitig über Aufgaben und Angebote informieren 2. strukturelle Fragen zu Angeboten klären 3. Verfahren im Kinderschutz abstimmen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 12 6

7 3 Abs. 2 KKG: Netzwerkpartner Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe Behindertenhilfe für Kinder nach SGB XII Gesundheitsämter Sozialämter Gemeinsame Servicestellen Schulen Polizei- und Ordnungsbehörden Agenturen für Arbeit Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren Frühförderstellen Beratungsstellen für soziale Problemlagen Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung Einrichtungen und Dienste zum Schutz vor Gewalt in engen sozialen Beziehungen Familienbildungsstätten Familiengerichte Angehörige von Heilberufen Beratungsstellen nach 3 u. 8 SchKG Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 13 3 Abs. 3 und 4 KKG Die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk organisiert örtlicher Träger der Jugendhilfe. Netzwerkbeteiligte legen Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen fest. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 14 7

8 Geld für Netzwerk und Unterstützung Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 15 3 Abs. 4 KKG Familienhebammen (Familien- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen) Modellprojekt des Familienministeriums 177 Mio. Euro ab 2012 über 4 Jahre Ab 2016 Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfe und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit jährlich 51 Mio Euro Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 16 8

9 Alle sehen hin und sorgen sich, Jugendhilfe berät Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 17 4 Abs. 1 KKG Gewichtige Anhaltspunkte für KWG werden bei Ausübung beruflicher Tätigkeit bekannt Situation erörtern und auf Hilfeannahme hinwirken (es sei denn Schutz wird dadurch in Frage gestellt) Personengruppen: Heilberufe die staatl. geregelte Ausbildung erfordern, Psychologen, Ehe-, Familien-, Erziehungs-, Jugend-, Sucht-, Schwangeren-BeraterInnen, staatl. anerkannte Sozial-Arbeiter/Pädagogen, Lehrer an staatl. und staatl. Anerkannten privaten Schulen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 18 9

10 4 Abs. 2 KKG Anspruch gegenüber Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung durch insoweit erfahrene Fachkraft dazu: Datenübermittlungsbefugnis Vor Übermittlung sind Daten zu pseudonymisieren Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 19 4 Abs. 3 KKG Gefährdungsabwendung scheidet aus oder ist erfolglos Einschaltung Jugendamt wird für erforderlich gehalten um KWG abzuwenden Befugnis zur Datenübermittlung an Jugendamt Betroffene vorher darauf hinweisen, es sei denn, der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen wird dadurch in Frage gestellt. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 20 10

11 SGB VIII 8a Abs. 5 SGB VIII Fallübergabe in Kinderschutzangelegenheiten in persönlichem Gespräch unter Anwesenheit der KlientInnen bei Zuständigkeitswechseln Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 21 SGB VIII 8b Abs. 1 SGB VIII Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 22 11

12 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis Pflicht für Hauptamtliche wie bisher, nur jetzt erweitert, also auch mit Bagatelle-Delikten Pflicht für Ehrenamtliche soll vor Ort ausgehandelt werden Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie SGB VIII Förderung von freien Trägern bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen Neu: Gewährleistung der Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und - sicherung nach 79a SGB VIII Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 24 12

13 79a Abs. 1 SGB VIII Qualitätsweiterentwicklung für alle Leistungen, alle Aspekte beim öffentlichen Jugendhilfeträger Gewährung und Erbringung von Leistungen Erfüllung anderer Aufgaben Prozess der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie SGB VIII Erweiterung der Kooperationspartner bei struktureller Zusammenarbeit Staatsanwaltschaften Beratungsstellen nach 3 u. 8 SchKG Suchtberatungsstellen Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 26 13

14 99 Abs. 6 u. 6b SGB VIII Statistische Erfassung von Kinderschutz Fälle mit Gefährdungseinschätzung differenzierte Erfassung des Ausgangs einer Anrufung des Familiengerichts Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie SGB VIII Statistik-Daten nach 98 u. 99 SGB VIII dürfen auf Gemeindeebene bzw. im Jugendamtsbezirk veröffentlicht werden Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 28 14

15 21 Nr. 7 SGB IX Einbindung weiterer Kooperationspartner bei Kinderschutzangelegenheiten und bei Inanspruchnahme insoweit erfahrener Fachkräfte der Jugendhilfe Rehabilitationsträger schließen Verträge über Angebot der insoweit erfahrenen Fachkräfte in Fragen des Kinderschutzes Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 29 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 SchKG Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen können stets anonym beraten, nicht nur bei Konfliktberatung und müssen vorher darauf hinweisen sind zur Teilnahme am Kooperationsnetzwerk verpflichtet Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 30 15

16 Art. 4 BKiSchG Das BKiSchG wird evaluiert. Dem Bundestag wird bis darüber berichtet Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 31 Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetz - Umsetzung praktisch Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 32 16

17 Warum Eltern früh unterstützen? Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 33 Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 34 17

18 FRÜHZEITIG Vernachlässigungen und Misshandlungen stehen in vielen Fällen am Ende eines Prozesses, der von den meisten Eltern nicht gewollt wurde, aber für die gesunde Entwicklung ihres Kindes nachteilig war. Am Anfang dieser Prozesse sind in vielen Fällen für beteiligte Dritte Überforderungssituationen wahrnehmbar gewesen. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 35 Kosten früher Hilfen sowie Folgekosten bei Kindeswohlgefährdung in der Lebensverlaufsperspektive Quelle: Abb. 35 Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 36 18

19 Kosten im Lebenslauf nach dem Zeitpunkt des Hilfebeginns Abb. 34 Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 37 Strukturieren, aber wie? Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 38 19

20 Und das Netz der Familie? Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 39 Zukunft gestalten durch Backcasting! Schauen Sie zurück: Sie haben im Landkreis Rastatt schon vieles für Ihre Familien miteinander organisieren können. Neue Netzwerkpartner bereichern und schaffen neue Perspektiven Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 40 20

21 Zu viel Kooperationszeiten? Fragen zu Netzwerkpartnern, die beantwortet sein sollten, bevor Kooperation erfolgt: Bei wem reicht Adresse und Telefonnummer? Von wem benötige ich schriftliche Infos (Flyer, u.a.)? Zu wem benötige ich persönlichen Kontakt? Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 41 Netzwerkarbeit evaluieren? Nachhaltigkeit 1=kurz 5=stabil Komplementarität 1= hohe Homogenität 5=hohe Heterogenität Netzwerkvision 1= niedrig 5=sehr hoch Nutzen 1= nicht vorhanden 5=sehr hoch Komplementarität 1= hohe Homogenität 5=hohe Heterogenität Interaktionsdichte 1=niedrig, 5=hoch 6 Merkmale eines Netzwerkes nach Neugebauer/Beywl (2006) Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 42 21

22 Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 43 Sie haben noch nicht genug? Rietmann Stephan. Das interdisziplinäre Pardigma. Fachübergreifende Zusammenarbeit als Zukunftsmodell. In: Rietmann S, Hensen G., Hrsg. (2008). Tagesbetreuung im Wandel, Das Familienzentrum als Zukunftsmodell. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. Löchtefeld Stefan. Backcasting Ein Instrument zur Zukunftsgestaltung. In: Rietmann S, Hensen G., Hrsg. (2009). Werkstatthandbuch Familienzentrum. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. Hoffmann Christian, Rietmann Stephan. Networking. In: Rietmann S, Hensen G., Hrsg. (2009). Werkstatthandbuch Familienzentrum. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. Müller-Brackmann Ursula, Selbach Bernd. Das Netzwerk Frühe Förderung (NeFF) S. 226 f. Praxischeckliste und Orientierungspunkte zur Netzwerkarbeit. In: Schubert H, Hrsg. (2008). Netzwerkmanagement. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 44 22

23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Folie 45 23

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