Hausordnung Firstwald-Internat

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1 Stand: April 2015 Hausordnung Firstwald-Internat Einleitung Wir streben eine gute Gemeinschaft im Internat an. Das erreichen wir nur, wenn wir alle Rücksicht aufeinander nehmen. Jeder soll sich so verhalten, wie auch er behandelt werden will. Nur mit klaren Regeln entsteht eine gute Internatsgemeinschaft. Wir wollen auf die Eigenheiten und Gewohnheiten eines jeden Rücksicht nehmen. Wir wollen andere Personen nicht missachten oder verletzen, Gewalt in Wort und Tat findet an unserem Internat keinen Raum.

2 2 Tagesablauf 6.45 Uhr Wecken Uhr 1. Frühstück 7.45 Uhr Schulbeginn Uhr 2. Frühstück Uhr Mittagessen /16.10/17.00 Nachmittagsunterricht bzw. Lernzeit Uhr Freizeit Uhr Abendessen Uhr Betreute Hausaufgabenzeit Uhr Freizeit ab Aufenthalt im eigenen Wohnbereich ab Uhr Nachtruhe Allgemeine Regeln Abendgestaltung: *Die Anwesenheit bei Abendessen und Lernzeit ist prinzipiell Pflicht. *Ab Uhr besteht die Möglichkeit, im Aufenthaltsraum fernzusehen. *Ab Uhr organisieren die Internatsschüler selbständig das Zubettgehen. Ab Uhr muss jeder in seinem Zimmer sein -> keine Computernutzung mehr, Radio leise usw. *Handys, Smartphones, Tablets werden vor dem Zubettgehen beim Internatsbetreuer über Nacht abgegeben. 1 *Für Mittwoch kann man (2-3 Mal zwischen den jeweiligen Ferien) eine Befreiung von Abendessen und Lernzeit schriftlich beantragen. Rückkehr ins Internat ist dann 22 Uhr. *Donnerstags besteht für 18-Jährige die Möglichkeit, nach der Lernzeit bis um Uhr auszugehen. Voraussetzung ist dabei ein stilles Heimkommen, um die Nachtruhe anderer nicht zu stören. 1 Nach dem schriftlichen Abitur dürfen die Abiturienten ihr Gerät behalten nach den Pfingstferien wird die Regel auch für die Anderen geöffnet. Disziplinarmaßnahme: Bei Nichtabgabe gibt es einen Punkt.

3 3 Abmeldung: *Außerhalb der Schulzeit ist das Verlassen des Schulgeländes nur nach Abmeldung im Internatsbüro möglich. Ist das Büro nicht besetzt, gibt man dem Betreuer persönlich per Anruf oder SMS Bescheid. Abreise: *Die Abreise findet freitags nach dem Mittagessen zwischen und Uhr statt. *Die Zimmer müssen in ordentlichem Zustand, Müll geleert und der Kühlschrank gesäubert sein. *Der Zimmerschlüssel muss im Internatsbüro abgegeben werden. 2 Anreise: *Die Anreise muss sonntags zwischen und Uhr erfolgen. *Ein begründetes Zuspätkommen muss bis spätestens 19 Uhr persönlich entschuldigt werden. 3 *Zwischen und Uhr wird ein Abendessen im Jungeninternat angeboten. *Um Uhr findet die Internatsbesprechung im Jungeninternat statt. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend. Besprechungspunkte sind u.a. Wochenlernplan, Freizeit, Dienste, Klassenarbeiten. Es wird ein Gesprächsprotokoll erstellt, das am Schwarzen Brett ausgehängt wird. 2 Disziplinarmaßnahme: Bei Nichtabgabe des Schlüssels muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Der Wiederholungsfall kann zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen. Bei Vergessen der Abgabe muss man schnellst möglich auf dem Betreuerhandy Bescheid geben! Eine Entschuldigung wird toleriert. 3 Disziplinarmaßnahme: Bei unentschudigtem Fehlen oder Zuspätkommen muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Im Wiederholungsfall gibt es eine Woche Ausgehverbot und kann letztendlich auch zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen.

4 4 Besuche: *Externe Besuche bis 18 Uhr müssen im Büro persönlich angemeldet werden. Spätere Besuche müssen gesondert genehmigt werden (z.b. Antrag am Sonntag). *Interne Besuche: Zimmer anderer Internatsbewohner dürfen nur mit deren ausdrücklichen Einverständnisses betreten werden. *Außerhalb der Betreuungszeit ist es nicht erwünscht, dass Besuch auf dem Zimmer empfangen wird. 4 *In der Mittagspause dürfen nur begrenzt Besuche in den Aufenthaltsräumen empfangen werden. Das Internat dient dabei nicht als Aufenthaltsraum für externe Schüler. Elektronische Medien: *Fernsehen: Fernsehen auf dem Zimmer ist grundsätzlich nicht erlaubt. (DVD-)Filme werden gemeinschaftlich in den Fernsehräumen geschaut. *Siehe Medienvertrag! Genuss- und Rauschmittel: Grundlage für die Internatsregeln ist das geltende Jugendschutzgesetz. *Alkohol: Der private Alkohol-Genuss im Internat ist in der Regel untersagt. Zu bestimmten Anlässen kann Alkohol auf Antrag hin genehmig werden. 5 Betrunkene Schülerinnen und Schüler werden sofort nach Hause geschickt. *Medikamente: Der Besitz und Gebrauch von Medikamenten ist nur nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten, der Krankenbetreuung oder dem Heimleiter erlaubt. Offensichtlicher Missbrauch führt zum sofortigen Einzug aller Medikamente. Medikamente werden ordnungsgemäß im Internatsbüro verwahrt. *Rauchen: Das Rauchen in Internatsgebäuden und auf dem Internatsgelände ist nicht gestattet. 6 Für über 18-jährige gibt es die Möglichkeit, in der Raucherecke hinter Haus A zu rauchen. Die Raucherecke ist sauber zu halten. Wer außerhalb des Schulgeländes raucht, kann für eventuelle Verschmutzungen haftbar 4 Siehe Sexultimatum. 5 Disziplinarmaßnahme: Wird unangemeldeter Alkohol in den Zimmern gefunden, gibt dies 2 Negativpunkte. 6 Disziplinarmaßnahme: Bei erstmaligem Vergehen muss der Betroffene in der Teamsitzung am Montag vorstellig werden. Der Wiederholungsfall kann zum (zeitweiligen) Internatsausschluss führen.

5 5 gemacht werden! *Drogen: Der Besitz, Handel und Gebrauch von Drogen ist strikt verboten. Es werden regelmäßige Drogentests durchgeführt. Bei positivem Ergebnis erfolgt ein (Internats-) und Schulausschluss, bis ein Nachweis eines offiziellen Urin-Test erbracht werden kann (eigene Bezahlung!). Ist dieser Test ebenfalls positiv erfolgt ein Beratungsverfahren mit dem Drogenbeauftragten. Bei einem zweiten positiven Test erfolgt der endgültige Schulausschluss. Getränkedienst: *Es wird ein Getränkedienst bestimmt, der für die Organisation der Ausgabe zuständig ist. *Jeder Schüler darf nur eine Sprudelkiste auf seinem Zimmer lagern. Nur vollständig leere Getränkekisten können gegen eine volle Kiste getauscht werden. Pfandgebühren für fehlende Flaschen sind von den Internatsschülern zu tragen und direkt zu zahlen. Instandsetzung: *Nach einjähriger Benutzung durch einen Internatsbewohner obliegen die Kosten für die Renovierung den Erziehungsberechtigten. Nach zweijähriger Benutzung reduzieren sich die Kosten für die Erziehungsberechtigten um die Hälfte, nach drei Jahren übernimmt das Internat die Kosten für die Renovierung. Wird der Zimmerwechsel aus pädagogischen Überlegungen notwendig, gilt obige Regel nur für das letzt bewohnte Zimmer. Wird auf eigenen Wunsch das Zimmer gewechselt, trägt die Renovierungskosten der Bewohner entsprechend obiger Regelung. Kommunikation *Sonntags um 20 Uhr findet wöchentlich eine verpflichtende Vollversammlung statt. *Das Internatsteam trifft sich jeweils montags in der 7. Stunde. Schriftliche Anträge können bis Beginn dieser Sitzung eingereicht werden. Internatsschüler können bei Bedarf zu Beginn der Sitzung vorstellig werden.

6 6 *Jeweils montags nach dem Abendessen werden Informationen aus dem Team an die Schüler weitergegeben. *Aktuelle Protokolle werden am Schwarzen Brett ausgehängt. Diensthabende Betreuer stehen stets für Gespräche zur Verfügung. Kraftfahrzeuge: *Private Kraftfahrzeuge können mit Einschränkungen frei genutzt werden: Fahrten bis 22 Uhr; bis Uhr muss der Schlüssel im Büro abgegeben werden; der Schlüssel kann zu den offiziellen Öffnungszeiten im Büro angefordert werden. *Fahrten mit dem Internatsauto gibt es nur zur An- und Abreise (bei Bedarf), zu Internatszwecken (Fahrten, Einkäufe ), 2x wöchentlich ins MAD, sowie nach Ermessen des Betreuers (z.b. schlechtes Wetter, Dunkelheit ). Ansonsten werden keine Fahrdienste mit dem Internatsauto vorgenommen. Krankmeldung: *Erkrankte Schüler melden sich morgens bis 7.10 Uhr beim Dienst. *Bei schwerer Erkrankung (Fieber, Durchfall, Erbrechen ) besteht Abreisepflicht. Erkrankungen im Laufe des Schultages werden eigenständig im Sekretariat gemeldet. Zusätzlich wird dem Dienst Bescheid gegeben (mündlich oder per SMS). *Über jeden Schüler wird eine Krankenakte geführt. *Therapie- und Arztbesuche müssen offiziell bescheinigt werden. Eine Rücksprache mit Therapeuten muss möglich sein. *Erkrankt ein Schüler zuhause, muss sonntags der diensthabende Betreuer bis 19 Uhr telefonisch benachrichtigt werden. Küchendienst: *Der Küchendienst wird vom Internatsteam festgelegt. Gegebenenfalls müssen Tauschpartner selbst organisiert werden. *Der Küchendienst organisiert das Tischdecken und Abräumen im Speisesaal und putzt die Tische. Außerdem kontrolliert er am Abend die Sauberkeit der Küche im eigenen

7 7 Wohnbereich. *Weitere Aufgaben des Dienstes sind: - Kühlschrank sauber halten - PC im Computerraum herunterfahren - Müll entsorgen Lernzeiten: *Wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet, besteht von bis Uhr Lernzeit. Während dieser Zeit herrscht im Internat Ruhe. Am Mittwoch Nachmittag ist freiwillige Lernzeit. *Die Lernzeit am Abend ist verpflichtend für alle. Die Lernzeit beginnt pünktlich um 19 Uhr und dient einer intensiven, konzentrierten Arbeitsphase. 7 *Schüler des Abiturjahrgangs dürfen auf dem eigenen Zimmer arbeiten, der Rest arbeitet in der Bibliothek. Je nach Engagement und Leistungsstand können Ausnahmen gemacht werden. *Während der Lernzeit ist die Computer-Nutzung untersagt, d.h. Arbeiten am Computer finden vor oder nach der Lernzeit statt! *Bei der Lernzeit in der Bibliothek wird keine Musik gehört. Mahlzeiten: *Die Teilnahme an allen angebotenen Mahlzeiten ist für die Internatsschüler in der Regel verpflichtend! *Frühstück: Man muss bis spätestens um 7.25 Uhr erscheinen. Schüler, die erst später Unterrichtsbeginn haben, müssen nicht zwingend erscheinen. Das Frühstück endet um 7.35 Uhr. 8 *Mittagessen: Anwesenheitspflicht entsprechend des Stundenplans. *Abendessen: Anwesenheitspflicht, Ausnahmen nur auf schriftlichen Antrag am Sonntag. 7 In Ausnahmefällen kann die Lernzeit in Absprache mit dem Betreuer auch vorgemacht werden. 8 Disziplinarmaßnahme: Bei Nichterscheinen gibt es einen Punkt. Zuspätkommen wird vermerkt und mit Küchendiensten verrechnet. Eine Woche pünktliches Erscheinen wird mit einem Pluspunkt belohnt.

8 8 Sauberkeit: *Die Gemeinschaftsräume sowie die sanitären Einrichtungen werden täglich vom Reinigungspersonal gereinigt. Für die regelmäßige Reinigung der Zimmer und die Entsorgung des Mülls sind die Internatsschüler selbst verantwortlich. *Nach der Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Teeküche, Waschmaschine, Trockner) müssen diese gereinigt werden. Dies ist nicht Aufgabe des Küchendienstes! *Im Internat benutzen wir Hausschuhe. Straßenschuhe werden im Regal im Eingangsbereich abgestellt. *Dienstags werden die Zimmer auf Sauberkeit kontrolliert. 9 Schlüssel: *Bei Ausgabe eines Zimmerschlüssels werden 50 Euro Kaution fällig. Bei Verlust des Schlüssels wird die gezahlte Kaution einbehalten. *Die Schlüssel sind bei der Abreise abzugeben! Sexualultimatum: *Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind strengstens verboten! Paare können sich während der Freizeit alleine in einem Zimmer aufhalten. Dabei darf die Tür aber nicht abgeschlossen sein, ebenso muss die Kleidung anbehalten werden. Zimmer: *Das Abschließen der Zimmer ist nicht erlaubt, wenn sich jemand im Zimmer aufhält. Ein Verweis erfolgt, wenn zusätzlich der Schlüssel von innen im Schloss steckt. *Vor dem Betreten des Zimmer muss angeklopft werden, ca. 3 Sek. gewartet und erst dann darf eingetreten werden. *Im Mädcheninternat ist das Abschließen der Zimmer nicht möglich. Das Betreten der 9 Bei zu großer Unordnung, muss man am Freitag um 13 Uhr vor der Abreise die Sauberkeit persönlich nachweisen. Ordentliche Zimmer werden mit einem Pluspunkt belohnt.

9 Zimmer ist nur im Einverständnis der Bewohnerin erlaubt! 9 Wochenende: *Die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern im Internat am Wochenende ist nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Wochenenden, an denen schulische Pflichtveranstaltungen stattfinden. Zudem können begründete Anträge auf Wochenendübernachtung gestellt werden. Insgesamt können ca. 10 Wochenenden im Schuljahr betreut werden. *Für Schüler, die am Wochenende im Internat bleiben, gelten die üblichen Regeln der Hausordnung des Firstwald-Internats. Der diensthabende Lehrer oder die Heimleitung übt das Hausrecht am Wochenende aus. *Tagesablauf: Freitag: 18 Uhr Abendessen. 24 Uhr Sperrstunde. Samstag: Frühstück nach Absprache Mössingen, April 2015

10 Disziplinarmaßnahmen 10 *Um die Disziplinarmaßnahmen gerechter zu gestalten, werden bei Verfehlungen Minuspunkte und bei Sonderleistungen für Internat und Schule Pluspunkte vergeben. *Eine Liste wird im Internatsbüro geführt und wöchentlich aktualisiert am Schwarzen Brett ausgehängt. *Sonderleistungen werden vom diensthabenden Betreuer vergeben. *Minus- und Pluspunkte sind gleichwertig und heben sich gegebenenfalls auf. Überwiegen die Minuspunkte, müssen diese in Form von Sonderdiensten abgeleistet werden (3 Punkte = 1 Stunde). *Es gilt der 12-Punkte-Plan: Wer 12 Punkte im Minus ist, wird in die Teamsitzung eingeladen und bekommt dort eine Deadline zum Abarbeiten der Punkte gesetzt. In dieser Zeit werden keine Anträge genehmigt. *Strafen für schwerwiegende Vergehen werden in der Internatsteamsitzung ausgesprochen. *Disziplinarstufen sind: Verwarnung Verweis Verschärfter Verweis Androhung eines Schulausschlusses (Ultimatum) Zeitweiliger Schulausschluss (max. 4 Tage, Klassenkonferenz notwendig) Schulausschlus (Kündigung)

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