Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 17. Fachtagung Hauswirtschaft, , Coesfeld

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1 Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 17. Fachtagung Hauswirtschaft, , Coesfeld Mona Schöffler, Leonhardyweg 50, Berlin

2 Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante Pflege Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 2

3 Paradigmenwechsel in der Pflege Wie oft wird eine Leistung benötigt und wie lange dauert sie? Was kann der Pflegebedürftige selbstständig und was nicht? heute ab

4 Neues Begutachtungsverfahren: 6 Module Hauswirtschaft in allen Modulen 4

5 Bewertung der Selbstständigkeit - Beispiel Modul 1: Mobilität Bewertung von differenzierten Items Items: Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppen steigen 5

6 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Items: Erkennen von Personen aus dem Umfeld Örtliche/ zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Beurteilung, ob die Fähigkeit vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden In geringem Maße vorhanden nicht vorhanden 6

7 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Zentral ist bei der Einschätzung die Frage, inwieweit die Person ihr Verhalten selbstständig steuern kann. Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen? nie oder sehr selten selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen Häufig: zweimal bis mehr-mals wöchentlich, aber nicht täglich Täglich Erfassen u.a. folgender Verhaltensweisen: Abwehr pflegerischer Maßnahmen Verbale Aggression Nächtliche Unruhe 7

8 Modul 4: Selbstversorgung Das Modul Selbstversorgung umfasst (Ausnahme: Hauswirtschaft, diese wird in allen Modulen berücksichtigt) alle Verrichtungen der Grundpflege: Waschen, das An und Auskleiden, die Ernährung (z. B. Trinken) Ausscheiden (z. B. Toilette/Toilettenstuhl benutzen). Bestimmte Kriterien werden besonders gewichtet: Wenn zum Beispiel jemand überwiegend unselbstständig beim Essen ist, werden 6 Einzelpunkte vergeben. 8

9 Beispiel Modul Selbstversorgung, Item: Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Erläuterung: Zerteilen von Nahrung in mundgerechte Stücke und Eingießen von Getränken Dazu gehört das Zerteilen von belegten Brotscheiben, Obst oder anderen Speisen in mundgerechte Stücke, z. B. das Kleinschneiden von Fleisch, das Zerdrücken von Kartoffeln, Pürieren der Nahrung, Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnen, Getränke aus einer Flasche oder Kanne in ein Glas bzw. eine Tasse eingießen, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln wie Antirutschbrett oder sonstigen Gegenständen wie Spezialbesteck. 9

10 Modul Selbstversorgung Ausprägung der Selbständigkeit: von bis Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen. Überwiegend selbständig: Es ist punktuelle Hilfe erforderlich, z. B. beim Öffnen einer Flasche oder beim Schneiden von harten Nahrungsmitteln. Überwiegend unselbständig: Die Person kann die Aktivität zu einem geringen Teil selbständig durchführen, beispielsweise schneidet sie zwar belegte Brotscheiben, schafft es aber nicht, mundgerechte Stücke herzustellen. Oder sie gießt aus einer Flasche Wasser ins Glas, verschüttet das Wasser dabei jedoch regelmäßig. Unselbständig: Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen. 10

11 Beispiel Modul Selbstversorgung, Item Trinken Erläuterung Bereitstehende Getränke aufnehmen, ggf. mit Gegenständen wie Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme (auch ohne ausreichendes Durstgefühl) erkannt und die empfohlene oder gewohnte Menge tatsächlich getrunken wird. 11

12 Modul Selbstversorgung, Item Trinken Bewertung der Selbständigkeit Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen. Überwiegend selbständig: Die Person kann selbständig trinken, wenn ein Glas, eine Tasse unmittelbar in den Aktionsradius der Person positioniert oder sie ans Trinken erinnert wird. Überwiegend unselbständig: Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt jedoch selbständig, oder die Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr. Unselbständig: Getränke müssen (nahezu) komplett gereicht werden. 12

13 Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Bewertung der Selbstständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seiner Gesundheitsprobleme, u.a.: Umgang mit Therapien und anderen krankheitsbedingten Anforderungen Medikation Injektion Einreibungen Arztbesuche 13

14 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Bewertung, ob der Pflegebedürftige individuell und bewusst seinen Tagesablauf gestalten kann und ob er in der Lage ist, mit Menschen in seinem Umfeld Kontakt aufzunehmen. Items: Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes 14

15 Module 7 und 8 Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein, sondern dienen als Grundlage für eine Beratung oder Versorgungsplanung. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten z.b. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen öffentliche Verkehrsmittel nutzen Modul 8: Haushaltsführung z.b. Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereiten einfacher Mahlzeiten Aufräum- und Reinigungsarbeiten Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten Betreuung 15 Hauswirtschaft

16 Bewertungssystematik im Überblick Grad der Beeinträchtigung 1. keine 2. geringe 3. erhebliche 4. schwere 5. schwerste Item 1 Gewichtung der Module Modul 1 Item 2 Bestimmung des Pflegegrades Modul Item Bewertung nach Grad der Selbstständigkeit 16

17 Einstufung in einen der 5 Pflegegrade Gesamtpunkte Pflegegrad 12,5 unter 27 Punkte 1 - geringe Beeinträchtigung ab 27 unter 47,5 Punkte 2 - erhebliche Beeinträchtigung ab 47,5 unter 70 Punkte 3 - schwere Beeinträchtigung ab 70 unter 90 Punkte 4 - schwerste Beeinträchtigung ab 90 unter 100 Punkte 5 - schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 17

18 Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade Überleitungsregelungen für bisherige Leistungsbezieher ab 01. Januar 2017: einfacher Stufensprung in PG mit gleich hohen oder höheren Leistungen doppelter Stufensprung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 18

19 Leistungen ab

20 Beispiel 20 Quelle: MDK Bayern

21 Beispiel 2 21 Quelle: MDK Bayern

22 Auswirkungen stationären Pflege 22

23 Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege ( 141 Abs. 3) Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz in Höhe des Eigenanteils ( 141 Absatz 3) Beispiel: Pflegestufe: 1 Eigenanteil von 350 Euro am Eigenanteil steigt am auf 580 Euro Differenz von 230 Euro Pflegekasse Aber: Pflegesatzerhöhung im April 2017 von 30 Euro Erhöhung wird vom Bewohner selbst getragen die Pflegekasse zahlt die Differenz von 230 Euro 23

24 Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege ( 141 Abs. 3) Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz auf die Höhe des Eigenanteils ( 141 Absatz 3) bezieht sich nur auf pflegebedingte Aufwendungen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage werden weiterhin selbst getragen genauso deren Erhöhungen. 24

25 Leistungen bei Pflegegrad 1 ( 28a SGB XI) Pflegeberatung/ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Zusätzliche Betreuung/ Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Zusätzliche Leistungen für ambulant betreuten Wohngruppen Entlastungsbetrag (125 Euro) kann als Pflegesachleistung (Grundpflege) genutzt werden 25

26 Entlastungsbetrag Entlastungsleistungen ab 2017 Einheitlicher Betrag von 125 Euro/ Monat für alle PG Kostenerstattungsprinzip, kein Antrag notwendig Möglichkeit des Ansparens in einem Jahr bzw. Übertrag ins Folgejahr Verwendung der Leistungen für: 1. Aufstocken der Kurzzeitpflege/ Tagespflege oder Finanzierung von Eigenanteilen 2. Leistungen der allgemeinen Anleitung/ Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung (keine Leistungen der Grundpflege) 3. niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach 45 a 26

27 Pflegeberatung I Pflegestützpunkte 7c SGB XI Beratungsgutscheine 7b SGB XI Beratungsbesuche 37 Abs. 3 SGB XI Pflegeberatung Pflegekassen 7 a SGB XI Klient Auskunft Pflegekassen 7 SGB XI 27 0

28 Entwurf PSG III Stärkung der regionalen Versorgung und Rolle der Kommunen: Sicherstellung der regionalen Versorgung durch Ausschüsse unter Beteiligung der Pflegekassen Kommunale Pflegeberatung als Modellprojekte ( Beratung aus einer Hand ) Kommunale Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus 2015/ 2016 bis gültig ( 144, Absatz 3) 28

29 Was bedeutet das für die Zukunft der Hauswirtschaft? 29

30 Chancen (1) Neuer Pflegegrad 1 = Hilfebedarf, vor allem im hauswirtschaftlichen Bereich: Reinigung der Wohnung und des Wohnumfeldes Übernahme der Wäschepflege Unterstützung bei der Ernährung: Einkauf, Vorbereitung und Zubereitung von Mahlzeiten, Aufräumen etc. nach den Mahlzeiten, Unterstützung bei den Mahlzeiten Vermittlung von Dienstleistungen wie Essen auf Rädern 30

31 Chancen (2) Zusammenführung von Betreuung/ Hauswirtschaft und Entlastung: Aufgaben der Hausarbeit gemeinsam übernehmen je nach Können und Wollen der Betreuungsperson Anleiten bis vollständige Übernahme der jeweiligen Arbeit Einbeziehung der Betreuungsperson Zielsetzung: Erhalt der Selbständigkeit 31

32 Chancen (3) Zielsetzung: Erhalt der Selbstständigkeit (im eigenen Haushalt) Differenzierung des Leistungsangebots: Betreut zu Hause wohnen ambulant betreute Wohngemeinschaften Tagespflege Hausgemeinschaftskonzepte zielgruppenorientierte Angebote/ Spezialisierungen Hauswirtschaft als elementarer Bestandteil des Leistungsangebots 32

33 Risiken (1) Quo vadis stationäre Pflege? Versorgung schwer- und schwerstpflegbedürftiger in Einrichtungen der vollstationären Pflege Anforderungen an Hauswirtschaft (Verpflegung, Hygiene) steigen Quo vadis ambulante Pflege? Nachfrage nach Hauswirtschaft und Betreuung steigt = niederschwellige Dienstleistungen 33

34 Risiken (2) Private Anbieter drängen auf den Markt Quelle: 34

35 Risiken (3) Ausbau hauswirtschaftlicher Hilfen wie und mit wem? Qualifizierung von Personal Qualitätsgesichertes Leistungsangebot Faire Löhne und Arbeitsbedingungen Ungelernte MitarbeiterInnen Dumpinglöhne 35 0

36 Viel Erfolg bei Ihren Veränderungen! B&S Mona Schöffler Leonhardyweg Berlin

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