Kommunalwahlen Wahlen, nämlich: 2. Wahl der Ratsmitglieder der Gemeinden. 1. Wahl der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Gifhorn
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- Hartmut Klein
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1 3 Wahlen, nämlich: Wahl der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Gifhorn 2. Wahl der Ratsmitglieder der Gemeinden 3. Wahl der Ratsmitglieder der Samtgemeinde Brome
2 Ein paar Zahlen zur Kommunalwahl 2011 Zum Wahlgebiet der Samtgemeinde Brome gehören die Gemeinden Bergfeld, Brome, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische und Tülau. Bei den letzten 2006 waren bei der Samtgemeindewahl insgesamt Personen wahlberechtigt, davon haben gewählt. In der Samtgemeinde Brome können die ca Wahlberechtigten in 18 Wahlbezirken wählen. Für die Wahlen werden ca. 250 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt
3 Wer darf wählen? Jeder, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht gesperrt wurde (z.b. Briefwahl, Tod) Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? - am Wahltag vollendetes 16. Lebensjahr, - deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürger - Wohnsitz am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Samtgemeinde Brome (entsprechend für die Gemeinde), - kein Ausschluss vom Wahlrecht. Stichtag zur Eintragung war der 16. Tag vor der Wahl! Hier also der
4 Wie kommt man in das Wählerverzeichnis? - automatisch, wenn die Voraussetzungen am 35. Tag vor der Wahl vorliegen - In das Wählerverzeichnis können unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche eingetragen werden, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Diese konnten sich bei der letzten Wohnsitzgemeinde bis zum 21. Tag vor der Wahl eintragen lassen
5 Der Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in und max. sieben Mitgliedern,... arbeitet in zwei Schichten à 3-4 Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher oder Stellvertreter,... ist politisch absolut neutral (keine Buttons oder einseitige Bemerkungen in Anwesenheit von Wählern),... arbeitet öffentlich (auch bei der Auszählung),... unterschreibt komplett die Wahlniederschrift
6 Der Wahlvorstand......hat morgens ab 7:30 Uhr folgende Aufgaben: - er stellt die Tische zusammen, baut die Wahlkabinen auf - er überprüft die Wahlurne/n (leer?) und versiegelt diese - er überprüft die Wahlunterlagen nach Erhalt sofort auf Vollständigkeit (Niederschrift, Wählerverzeichnis, Stimmzettel, Wahlbezirksverzeichnis,...), - er hängt die Wahlbekanntmachung aus - er legt das Nds. Kommunalwahlgesetz und die Nds. Kommunalwahlordnung (NKWG und NKWO) aus (diese sind zusammen in einem Buch) - er überprüft, ob das Wahllokal und die Zuwegung frei von politischer Werbung ist - Verteilung der Aufgaben untereinander (s. 2. Wahlhandlung in der Wahlniederschrift. Z.B. Führung Wählerverzeichnis, Stimmzettelausgabe, Kontrollaufgabe an der Wahlurne, Schriftführer/in..)
7 Der Wahlvorstand......hat morgens ab 8:00 Uhr folgende Aufgaben: - anhand der Wahlbenachrichtigungskarte, des Ausweises, Passes oder eines aktuellen Führerscheins wird die Identität des Wählers festgestellt, - auf Verlangen muss der Wähler Ausweis/Pass vorzeigen, - bei einem Briefwahlvermerk dürfen keine Wahlunterlagen ausgehändigt werden! - er klärt mit der Wahlleitung telefonisch sofort Zweifelsfälle ab, - er achtet darauf, dass der Wahlberechtigte alleine, geheim und unbeeinflusst in der Wahlkabine wählt. Auch Kinder, die bereits erkennen (und weitererzählen) können, was der Wähler ankreuzt, dürfen nicht mit in die Wahlkabine,
8 Der Wahlvorstand......lässt jeden Wähler nur persönlich und alleine in der Wahlkabine wählen....lässt niemanden als Vertreter wählen! Das Wahlrecht kann nicht auf eine andere Person übertragen werden! Vollmacht Nicht zulässig! Hiermit erkläre ich, Erna Meyer, geb , dass mein Mann Hermann Meyer, geb , für mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und das Bett nicht verlassen kann. Hoitlingen, Erna Meyer
9 Der Wahlvorstand ändert an der Beurkundung zum Abschluss des Wählerverzeichnisses nichts, es sei denn, er hat eine entsprechende Mitteilung der Wahlleitung erhalten.... übernimmt die A-Werte in die Wahlniederschrift. Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses für die Gemeindewahl. Kennbuchstabe Berichtigt gemäß 46 Satz 2 NKWO. Berichtigt gemäß 46 Satz 3 NKWO. A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) Personen Personen Personen A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) Personen Personen Personen A 1 + A 2 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen Personen Personen Personen (Diese Spalte ist nur (Diese Spalte ist nur auszufüllen, wenn nach auszufüllen, wenn Mitteilung der dem/der Samtgemeinde noch am Wahlvorsteher/in ein Wahltag an eingetragene besonderes Wahlberechtigte Wahlscheinverzeichnis Wahlscheine ausgegeben übergeben worden ist) worden sind)
10 18.00 Uhr Schluss, aus und vorbei? Nein, falls noch jemand rechtzeitig vor Uhr den Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch wählen. Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf gerne bei Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen. Dann kann die Auszählung beginnen, zu der natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes erscheinen müssen
11 Wie wird ausgezählt? Die genaue Anleitung, wie ausgezählt wird, können Sie der Wahlniederschrift unter Punkt 3. entnehmen. Falls Sie von dieser Auszählweise abweichen: wichtig ist es, dass am Ende ein korrektes Ergebnis vorliegt. Es werden Ihnen Zähllisten zur Verfügung gestellt, die die Ergebnisermittlung vereinfachen. Diese sind der Wahlniederschrift beizufügen! Es folgen einige Erklärungen
12 Wie wird ausgezählt? Schritt 1 Reihenfolge der Auszählung: Welche Wahlen werden zuerst ausgezählt? 1. Kreiswahl 2. Gemeindewahl 3. Samtgemeindewahl Also werden die Stimmzettel entsprechend sortiert
13 Wie wird ausgezählt? Schritt 2 Prüfung ob gleiche Anzahl der Stimmzettel Stimmabgabevermerke 1. Zählen Sie die Stimmzettel aus der Wahlurne (bei Briefwahl: plus die eingenommenen Wahlscheine). 2. Zählen Sie die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis Beide Summen sollten natürlich übereinstimmen. Wenn nicht: noch einmal zählen. Stimmt es immer noch nicht, den Grund für die Differenz bitte in die Wahlniederschrift eintragen. Dieses gilt für alle Wahlen!
14 Wie wird ausgezählt? Schritt 3 Stimmenauszählung (3.4 der Wahlniederschrift) ungültige zweifelhafte Stimmabgabe Wahlvorsteher (oder ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes) liest aus jedem Stimmzettel für welche Gesamtliste oder für welchen Bewerber die Stimmen abgegeben sind (Kontrolle durch WV-Mitglied). Dabei werden ausgesondert und extra gesammelt (Kontrolle durch WV-Mitglied): ungültige Stimmzettel ( 57 Abs.1 NKWO) und Stimmzettel mit zweifelhafter Kennzeichnung ( 57 Abs.2 NKWO) Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit dieser Stimmzettel, der Wahlvorsteher gibt die Entscheidung mündlich öffentlich bekannt, vermerkt das Ergebnis auf der Rückseite des Stimmzettels (auch für wen oder welche Liste gestimmt wurde) und nummeriert die Stimmzettel fortlaufend. Diese Stimmzettel sind der Niederschrift als Anlage beizufügen! Ein entsprechender Umschlag ist an der Niederschrift!
15 Wie wird ausgezählt? Schritt 3 Stimmenauszählung (3.4 der Wahlniederschrift) gültige Stimmabgabe, Zähllisten Nachdem die gültigen und die vom Wahlvorstand entschiedenen Stimmen in die Zähllisten eingetragen wurden, ist das Ergebnis in die Schnellmeldung zu übertragen und der Samtgemeinde unverzüglich zu übermitteln. Telefonnummern der Erfasserteams: oder oder oder Das Ergebnis wird bei der Übermittlung von unseren Erfassungsteams geprüft. Die Zähllisten sind vom Wahlvorsteher und dem Listenführer zu unterschreiben und der Wahlniederschrift als Anlage beizufügen Die gültigen Stimmzettel werden möglichst sortiert gesammelt
16 Wie wird ausgezählt? Schritt 3 Stimmenauszählung ( der Wahlniederschrift) Schnellmeldung Die Schnellmeldung ist so aufgebaut wie der Stimmzettel und entspricht Punkt 4. der Wahlniederschrift. Nach Eintragung des Ergebnisses wird die Schnellmeldung unverzüglich an die Samtgemeinde übermittelt. Telefonnummern der Erfasserteams: oder oder oder Das Ergebnis wird bei der Übermittlung von unseren Erfassungsteams geprüft
17 Wie wird ausgezählt? Schritt 3 Stimmenauszählung ( der Wahlniederschrift) Schnellmeldung Nun gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Erfasser bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand muss es noch einmal überprüfen, ggf. die Stimmzettel neu nachzählen und dann erneut anrufen, wenn ein korrektes Ergebnis vorliegt. 2. Das Ergebnis wird von unserem Erfasser als korrekt bestätigt und wird in die Wahlniederschrift übertragen und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben. Dann hat es der Wahlvorstand fast geschafft aber nur fast. Ein paar Aufgaben warten noch
18 Die letzten Aufgaben für den Wahlvorstand: 1. Alle Wahlhelfer unterschreiben die Wahlniederschrift!! 2. Das Wählerverzeichnis, die unterschriebene Wahlniederschrift mit den ungültigen Stimmzetteln im Umschlag, das Schreib- und Verpackungsmaterial kommen in das Paket. 3. Die benutzten Stimmzettel werden fest verpackt und mit der Wahlart (Kreiswahl, Samtgemeindewahl, Gemeindewahl) und der Bezeichnung/Nummer des Wahlbezirks versehen. Diese kommen in die Wahlurne. 4. Die nicht verwendeten Stimmzettel, die Telefonliste, Liste der Wahllokale/Wahlbezirke, die Hinweisschilder und zettel kommen in die Wahlurne
19 Und wann wird das Erfrischungsgeld ausgezahlt? Nachdem alle Wahlvorstandsmitglieder die Wahlniederschrift mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, zahlt der Wahlvorsteher das Erfrischungsgeld aus. Die Wahlvorstandsmitglieder quittieren in der Erfrischungsgeldliste den Erhalt
20 War s das jetzt endlich? Nachdem der Wahlraum wieder aufgeräumt und die Wahlurne verschlossen beiseite gestellt wurde, können fast alle Mitglieder des Wahlvorstandes nun nach Hause oder zur nächsten Wahlparty gehen. Nur einer leider noch nicht: der Wahlvorsteher oder der Stellvertreter. Dieser bringt nun die Urnen und das Paket mit den ordentlich verpackten und gekennzeichneten Wahlunterlagen in den Keller des Rathauses der Samtgemeinde Brome. Dort gibt er die Unterlagen ab, lässt sich den Empfang auf der letzten Seite der Wahlniederschrift bestätigen und kann nun auch nach Hause gehen
21 Für den Wahltag war s das schon, jetzt aber noch ein paar Beispiele zu Vordrucken, der Gültigkeit von Stimmzetteln, Hinweisen,
22 Wann ist ein Stimmzettel gültig? x x x So sieht eine normale, gültige Stimmabgabe aus
23 Wann ist ein Stimmzettel gültig? x x x So sieht eine normale, gültige Stimmabgabe aus
24 Wann ist ein Stimmzettel gültig? ja ja ja Auch dies ist eine gültige Stimmabgabe. 1 Stimme für den Bewerber Nr. 1 BP-Partei, 2 Stimmen fü den Bewerber Nr. 3 WG-Partei
25 Wann ist ein Stimmzettel gültig? x x x Auch dies ist eine gültige Stimmabgabe! 2 Stimmen für den Bewerber, 1 Stimme für die Liste! ( 30a Abs.1 S. 3 NKWG) x x
26 Wann ist ein Stimmzettel gültig? Auch so sieht eine gültige Stimmabgabe aus
27 Wann ist ein Stimmzettel gültig? // x // x x x x Auch dies ist eine gültige Stimmabgabe (offensichtliche Korrektur)
28 Wann ist ein Stimmzettel ungültig? x x x dies ist keine gültige Stimmabgabe, alle Stimmen sind ungültig (Unterschrift) Anneliese Meyer
29 Wann ist ein Stimmzettel ungültig? 4 Maradonna auch dies ist x natürlich x x keine gültige Stimmabgabe (Zusatz)
30 Wann ist ein Stimmzettel ungültig? auch dies ist natürlich keine gültige Stimmabgabe
31 Wann ist sonst noch ein Stimmzettel ungültig?... wenn der Stimmzettel unterschrieben wurde,... wenn die Stimmabgabe nicht zweifelsfrei erkennbar ist,... wenn er Zusätze und Kommentare enthält (auch auf der Rückseite),... wenn die Kennzeichnung mit politischen Symbolen erfolgt ist,... wenn eine einwandfreie Kennzeichnung erfolgt ist, der Stimmzettel aber zusätzlich durchgestrichen wurde. Im Zweifelsfall in den Hinweisen nachsehen oder im Wahlbüro anrufen!
32 Die Wahlniederschrift Hier sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes eingetragen! Hier bitte Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes eingetragen! Hier bitte Hilfskräfte des Wahlvorstandes eingetragen! Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
33 Die Wahlniederschrift Hier bitte entsprechend ankreuzen Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
34 Die Wahlniederschrift Hier sind keine Wahlbenachrichtigungen gemeint! Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
35 Die Wahlniederschrift A-Werte aus der Beurkundung des Wählerverzeichnisses übernehmen Zahl der Wähler im Wahllokal Wahlscheine, keine Wahlbenachrichtigungskarten Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
36 Die Wahlniederschrift In dieser Spalte muss das vollständige Ergebnis stehen! Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
37 Die Wahlniederschrift Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder! Bitte nicht vergessen!!! (nicht geleistete Unterschriften sind noch am Abend zu holen!) Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
38 Die Wahlniederschrift Abgabe Wahlunterlagen WahlvorsteherIn übergibt die Unterlagen an die Samtgemeinde, hier wird der Name der Person eingetragen Unterschrift WahlvorsteherIn Eintragungen durch Samtgemeinde + Unterschrift Die Darstellung der Wahlniederschrift kann abweichen!
39 Was kommt nach der Auszählung in die Wahlurne? - die nicht verwendeten Stimmzettel, - Hinweisschilder, Hinweise und Muster zur Gültigkeit von Stimmzetteln, Bekanntmachung. - Pakete mit den gültigen Stimmzetteln (Wahl und Name/Nr. des Wahlbezirks bitte nicht vergessen),
40 Was kommt in den Karton? - Wählerverzeichnis - von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschriebene Wahlniederschrift zusammen - mit den ungültigen/beschlossenen Stimmzetteln (Umschlag) - mit den unterschriebenen Zähllisten - mit den unterschriebenen Schnellmeldungen - mit den Wahlscheinen (falls zu viele Wahlscheine diese verpacken, beschriften und mit in die Wahlurne) - Wahlmaterialien (Tesafilm, Anspitzer, Radiergummi,...)
41 Die Wahlleitung erreichen Sie am Wahlsonntag ab 7:30 Uhr telefonisch unter , Keine Ergebnisdurchgabe!... im Rathaus der Samtgemeinde Brome ab 7:
42 Das war s Vielen Dank wieder für Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der Kommunalwahl Wir hoffen, Sie haben keinen allzu hektischen Tag, nur nette Wählerinnen und Wähler und wir dürfen auch noch bei späteren Wahlen auf Sie zählen. Ihr Wahlteam der Samtgemeinde Brome (Personen-/Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form)
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