Eckpunkte der Lehrerbildung in Bayern

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1 Eckpunkte der Lehrerbildung in Bayern

2 Ausbildungsziel: Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen Spätere Übernahme in den staatlichen Schuldienst Regelbeschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis Ausbildung durch bayerisches Beamtenrecht geprägt

3 Differenziertes Schulwesen bestimmt die Lehrämter Lehramt an Grundschulen Lehramt an Mittelschulen Lehramt an Realschulen Lehramt an Gymnasien Lehrämter an allgemein bildenden Schulen Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt an beruflichen Schulen

4 Zwei Phasen der Ausbildung Universitätsstudium 1. Fach (inkl. Fachdidaktik) 2. Fach (inkl. Fachdidaktik) Erziehungswissenschaften (inkl. Schulpraktika) Erste Lehramtsprüfung (Ausnahme: Lehramt an beruflichen Schulen) Vorbereitungsdienst / Referendariat (24 Monate) Schulpraktische Ausbildung in den Fächern (Methodik/Didaktik) Schulpraktische Ausbildung in Pädagogik / Psychologie Allgemeine Ausbildung in Schulkunde / Staatsbürgerlicher Bildung Zweite Staatsprüfung Erwerb der Befähigung für ein Lehramt Berufsbefähigung

5 Lehramtsstudium Abschluss: Erste Lehramtsprüfung Universitäre Prüfungen (Modulprüfungen 40% der Gesamtnote) Erste Staatsprüfung (60 % der Gesamtnote) Art. 94 Abs. 2 Bayerische Verfassung: Die öffentlichen Ämter stehen allen wahlberechtigten Staatsbürgern nach ihrer charakterlichen Eignung, nach ihrer Befähigung und ihren Leistungen offen, die, soweit möglich, durch Prüfungen im Wege des Wettbewerbs festgestellt werden. Bayerisches Beamtenrecht: unmittelbarer Wettbewerbscharakter von Einstellungs-, Zwischen- und Qualifikationsprüfungen

6 Lehramtsstudium Erste Staatsprüfung Vergleichbarkeit der (schriftlichen) Prüfungsleistungen durch landesweit zentrale Prüfungen mit einheitlicher Aufgabenstellung je Lehramt und Fach Je Unterrichtsfach grundsätzlich Grundstruktur der Ersten Staatsprüfung zwei schriftliche Einzelprüfungen in den Fachwissenschaften je eine schriftliche Einzelprüfung in der Fachdidaktik zusätzlich mündliche Prüfungen (mit Zweitprüfern aus dem Schulbereich) bei fachlicher Notwendigkeit (z.b. Fremdsprachen) Erziehungswissenschaften eine schriftliche (Einzel)Prüfung wahlweise in Pädagogik oder Psychologie Schriftliche Hausarbeit

7 Lehramtsstudium Erste Staatsprüfung Steuerung der Inhalte des Lehramtsstudiums durch entsprechende Vorgaben in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) 1. Einheitliche fachliche Zulassungsvoraussetzungen je Lehramt und Fach Beispiel: Deutsch, vertieft studiert für das Lehramt an Gymnasien: 1. Gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 2. Nachweis von a) mindestens 28 Leistungspunkten im Teilgebiet Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet), b) mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet), c) mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Ältere Deutsche Literaturwissenschaft (Nebengebiet), d) mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik. Überprüfung durch das StMBW im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens bei der Einrichtung des Studiengangs

8 Lehramtsstudium - Erste Staatsprüfung Nachweis verschiedener z.t. lehramtsspezifischer Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung Grund- bzw. Mittelschulen Lehramt an bzw. für Realschulen Gymnasien Sonderpädagogik Berufl. Schulen Betriebspraktikum (8 Wochen) Orientierungspraktikum (3 bis 4 Wochen) Betriebspraktikum (12 Monate) pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150 bis 160 Std.) studienbegleitendes fachdidaktisches (bzw. sonderpädagogisches) Praktikum (1 Semester à 4 Std. pro Woche) Studienbegleitendes Praktikum an Grund- bzw. Mittelschulen (1 Semester) Studienbegleitendes Praktikum in Grundbzw. Mittelschulen (1 Semester) Sonderpädagogisches Blockpraktikum in einer Förderschule (4 Wochen)

9 Lehramtsstudium Erste Staatsprüfung Steuerung der Inhalte des Lehramtsstudiums durch entsprechende Vorgaben in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) 2. Einheitliche inhaltliche Prüfungsanforderungen je Lehramt und Fach Beispiel: Deutsch, vertieft studiert für das Lehramt an Gymnasien: Fachwissenschaftliche Kenntnisse a)neuere deutsche Literaturwissenschaft Hauptgebiet aa) Fähigkeit zur Analyse von Texten, bb) auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der neueren deutschen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart cc) Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft sowie Einblicke in die Beziehungen von Literatur und Medien. b) Deutsche Sprachwissenschaft Nebengebiet aa) Gründliche Kenntnis der grammatischen und lexikalischen Strukturen der deutschen Gegenwartssprache (einschließlich regionaler Varianten) und bb) Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache c) Ältere deutsche Literaturwissenschaft Nebengebiet aa) Fähigkeit zur Analyse von mittelhochdeutschen und frühneuhochdeutschen Texten (einschließlich 16. Jahrhundert), bb) auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur von ihren Anfängen bis ins 16. Jahrhundert, cc) Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft; Einblick in. Zusätzlich nähere Detaillierung in einer Bekanntmachung des StMBW: Kerncurricula

10 Lehramtsstudium Erste Staatsprüfung Zentrale Steuerung des Prüfungsablaufs durch das Prüfungsamt im Staatsministerium Bestellung von Universitätsdozenten zu Prüfern durch das StMBW Anforderung von Themenvorschlägen aus den Universitäten für die schriftlichen Einzelprüfungen durch das StMBW Mehrstufiges (Vor-)Auswahlverfahren der Aufgaben für die Erste Staatsprüfung aus den Themenvorschlägen im StMBW mit inhaltlicher Kontrolle Festlegung der konkreten Aufgaben für die Erste Staatsprüfung durch Prüfungshauptausschüsse im StMBW Zwei-Prüfer-Prinzip Festlegung der konkreten Korrektoren für die einzelnen Prüfungen grundsätzlich durch das StMBW

11 Vorbereitungsdienst Dauer: 24 Monate für alle Schularten Gesamte Ausbildung an ausgewählten Schulen (Seminarschulen) durch spezielle Lehrkräfte an diesen Schulen (Seminarlehrkräfte) Praxiseinbindung in den Schulalltag vom ersten Ausbildungstag an Zwei bzw. drei (GY) Ausbildungsabschnitte, davon ein Jahr eigenverantwortlicher Unterricht an einer Einsatzschule ( Berufseingangsphase )

12 Vorbereitungsdienst Ausbildungsinhalte 1. Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer, u.a. mit unmittelbarer Lehrplanorientierung 2. Pädagogik, Psychologie 3. Schulrecht (einschließlich Beamtenrecht) und Schulkunde 4. Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung drei Prüfungslehrproben Kolloquium in Pädagogik und Psychologie Zweite Staatsprüfung mündliche Prüfungen in Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung benotete Gutachten Unterrichtskompetenz, Erzieherische Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz

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