32. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Vom 13. Dezember 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "32. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Vom 13. Dezember 2016"

Transkript

1 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV NRW) Ausgabe 2016 Nr 42 vom Seite 1099 bis Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Vom 13 Dezember 2016 Auf Grund des 2 Absatz 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 August 1999 (GV NRW S 524) verordnet die Landesregierung: Artikel 1 Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 3 Juli 2001 (GV NRW S 262), die zuletzt durch Verordnung vom 05 Juli 2016 (GV NRW S 540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Auszug: 10 a Wohn- und Teilhabegesetz 10a1 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 10a11 Gebühr: Euro 0 bis a12 Gebühr: Euro 100 bis a13 Abweichungen von Anforderungen nach 13 Absatz 2 WTG Gebühr: Euro 500 bis a14 Durchführung eines Vermittlungsgesprächs zwischen Beirat/ Vertretungsgremium/ Vertrauensperson und Einrichtungsleitung in Mitbestimmungsangelegenheiten nach 13 Absatz 4 WTG-DVO Gebühr: Euro 50 bis a15 a) beabsichtigte Inbetriebnahme einer Einrichtung, 9 Absatz1 WTG, 23 Absatz 1 WTG-DVO Gebühr: je Platz in der Einrichtung Euro 25, mindestens Euro 250 b) Übernahme einer bestehenden Einrichtung, 9 Absatz1 WTG, 23 Absatz 1 WTG-DVO Gebühr: je Platz in der Einrichtung Euro 12,50, mindestens Euro 125 c) Anzeige der Einstellung oder wesentlichen Betriebsänderung einer Einrichtung, 9 Absatz 3 WTG Gebühr: je Platz in der Einrichtung Euro 25, mindestens Euro 250 1

2 d) Anzeige eines Wechsels der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung, 23 Absatz1 Nummer 6, Absatz 3 WTG-DVO Gebühr: Euro 100 bis 200 Bei den nachfolgenden Amtshandlungen nach den Tarifstellen 10a16 bis 10a19 ist die 10a16 Wiederkehrende Prüfungen nach 14 Absatz 1 Sätze 1 und 2, 23, 41 WTG 0 bis a17 Anlassbezogene Überprüfung, sofern sich ein Anlass als begründet erweist, 14 Absatz 1 Sätze 1 und 3, 23 Absatz 1, 41 WTG bis a18 bis a19 Entscheidungen nach 15, 23 Absatz 3 WTG (Untersagungen, Belegungsverbote, Beschäftigungsverbote und sonstige Anordnungen) bis a2 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften 10a21 10a22 10a23 Abweichungen von Anforderungen nach 13 Absatz 2 WTG 0 bis a24 Durchführung eines Vermittlungsgesprächs zwischen Nutzerinnen- und Nutzerversammlung und verantwortlicher Fachkraft Gebühr: Euro 50 bis a25 a) beabsichtigte Inbetriebnahme einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft, 9 Absatz 1 WTG, 33 Absatz 1 WTG-DVO b) Übernahme einer bestehenden anbieterverantworteten Wohngemeinschaft, 9 Absatz 1 WTG, 33 Absatz 1 WTG-DVO 2

3 c) Anzeige der Einstellung oder wesentlichen Betriebsänderung einer Betreuungseinrichtung, 9 Absatz 3 WTG d) Anzeige eines Wechsels der verantwortlichen Fachkraft, 33 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 4 WTG- DVO Gebühr: Euro 50 Bei den nachfolgenden Amtshandlungen nach den Tarifstellen 10a26 bis 10a29 ist die 10a26 Wiederkehrende Prüfungen nach 30 Absatz 2 und 3 WTG Gebühr: Euro 100 bis a27 Anlassbezogene Überprüfung, sofern sich ein Anlass als begründet erweist, 30 Absatz 2 WTG bis a28 bis a29 Entscheidungen nach 15 WTG (Untersagungen, Belegungsverbote, Beschäftigungsverbote und sonstige Anordnungen) bis a3 Service-Wohnen 10a31 a) beabsichtigte Aufnahme eines Angebotes, 9 Absatz1 WTG, 35 WTG-DVO b) Übernahme eines bestehenden Angebots, 9 Absatz1 WTG, 35 WTG-DVO c) Statusprüfung von Servicewohnen nach 31 WTG Gebühr: Euro a4 Ambulante Dienste allgemein 10a41 a) beabsichtigte Betriebsaufnahme, 9 Absatz 1 WTG, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG b) Übernahme eines bestehenden ambulanten Dienstes, 9 Absatz 1 WTG, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG c) Anzeige der Einstellung oder wesentlichen Änderung, 9 Absatz 3, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG 3

4 10a5 Ambulante Dienste in Wohngemeinschaften 10a51 10a52 10a53 a) beabsichtigte Betriebsaufnahme, 9 Absatz 1 WTG, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG b) Übernahme eines bestehenden ambulanten Dienstes, 9 Absatz 1 WTG, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG c) Anzeige der Einstellung oder wesentlichen Änderung, 9 Absatz 3, 34 Absatz 1 Satz 2 WTG Bei den nachfolgenden Amtshandlungen nach den Tarifstellen 10a54 bis 10a56 ist die 10a54 Anlassbezogene Überprüfung, sofern sich ein Anlass als begründet erweist, 35 Absatz 1 WTG bis a55 bis a56 Entscheidungen nach 15 WTG bis a6 Gasteinrichtungen 10a61 10a62 Abweichungen von Anforderungen nach 13 WTG 10a63 Durchführung eines Vermittlungsgesprächs zwischen Vertrauensperson und verantwortlicher Fachkraft Gebühr: Euro 50 bis 125 4

5 10a64 a) beabsichtigte Betriebsaufnahme, 9 Absatz 1 WTG, 37 Satz 2 WTG b) Übernahme eines bestehenden ambulanten Dienstes, 9 Absatz 1 WTG, 37 Satz 2 WTG c) Anzeige der Einstellung oder wesentlichen Änderung, 9 Absatz 3, 37 Satz 2 WTG d) Anzeige eines Wechsels der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung Gebühr: Euro 100 bis 200 Bei den nachfolgenden Amtshandlungen nach den Tarifstellen 10a65 bis 10a68 ist die 10a65 Wiederkehrende Prüfung nach 41 WTG Gebühr: Euro 100 bis a66 Anlassbezogene Überprüfung, sofern sich ein Anlass als begründet erweist, 41 WTG bis a67 bis a68 Entscheidungen nach 15 WTG bis a69 Bestellung einer Vertrauensperson in Gasteinrichtungen nach 40 WTG Gebühr: Euro 0 bis 200 Artikel 3 Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft Artikel 2 tritt am in Kraft Düsseldorf, den Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Hannelore K r a f t Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf J ä g e r GV NRW 2016 S

6. Die Dienstanweisung tritt am 17. Februar 2016 in Kraft.

6. Die Dienstanweisung tritt am 17. Februar 2016 in Kraft. Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren

Mehr

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP) Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP) Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 36 vom Seite 945 bis 950

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 36 vom Seite 945 bis 950 1 von 10 06.06.2018, 12:49 Volltextsuche Suchtipps Menü Schriftgröße Start > GV (2017) > Ausgabe (36) Druckversion Impressum Datenschutz Verkündungsblätter Gesetzblatt Ministerialblatt Bekanntmachungen

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum

Mehr

Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu?

Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu? Münster, 5. November 2014 Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu? Rechtsanwalt Ralf Kaminski, LL.M. Wir sind Rechtsanwälte Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und

Mehr

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,

Mehr

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre

Mehr

Mitwirkung/Mitbestimmung

Mitwirkung/Mitbestimmung Allgemeines zum WTG-2014 Übernahme wesentlicher Regelungen aus dem alten Gesetz (WTG 2008) Mitbestimmung/-wirkungen ist normiert im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung

Mehr

Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen

Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen QualitätsManagement Tage 2013 Referent Rechtsanwalt Ralf Kaminski, LL.M. Bochum Wer ist Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte?

Mehr

2011 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

2011 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom Seite 1 von 6 2011 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 11.2.2017 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Vom 3. Juli 2001 (Fn 1) Auf Grund der 2 und 6 des Gebührengesetzes

Mehr

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Stand: 4.05.2017 Wohn- und Teilhabegesetz - Allgemeines Länder zuständig für das Ordnungsrecht, den öffentlichrechtlichen

Mehr

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht)

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Tätigkeitsbericht 2015 2016 der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Allgemeines/Einleitung Die Heimaufsicht überprüft, ob in den Einrichtungen bestmögliche Lebensbedingungen für Bewohnerinnen und

Mehr

VORLAGE 16/1034. aneabg. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

VORLAGE 16/1034. aneabg. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHE1N-WESTFAlEN 16. WAHLPERIODE

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung. Vom 19. Dezember 2016

Dritte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung. Vom 19. Dezember 2016 https://recht.nrw.de Dritte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung Vom 19. Dezember 2016 Auf Grund des 11 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung 698 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 32 vom 10. November 2014 Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung

Mehr

Das WTG ist da wie geht es weiter?

Das WTG ist da wie geht es weiter? Das WTG ist da wie geht es weiter? - Ein kurzer Überblick - Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige Die Historie 1995: Einführung der

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 5. Juli 2016 Seite 1 von 1 Entwurf einer

Mehr

Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr

Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr Tisch 9 Wohnqualität Herbert Frings, Thomas Bär 1 Wohn- und Teilhabegesetz (In Kraft getreten 16.10.2014) Teil 2, Kapitel 1 Einrichtungen mit umfassenden

Mehr

Die neue Durchführungsverordnung zum WTG ist am in Kraft getreten. Zur Durchführung des neuen Rechts gebe ich folgende erste Hinweise:

Die neue Durchführungsverordnung zum WTG ist am in Kraft getreten. Zur Durchführung des neuen Rechts gebe ich folgende erste Hinweise: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Kreise und kreisfreien Städte, Städteregion Aachen über die Bezirksregierungen

Mehr

Begründung zur Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW

Begründung zur Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW Begründung zur Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW I. Zweck: Das Wohn- und Teilhabegesetz regelt die ordnungsrechtlichen Anforderungen, die an Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter

Mehr

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung.

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 18. September 2018 Entwurf einer Fünften

Mehr

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG..,, NORORHlElN-'WES1lFAUEN : 16..

Mehr

16/ Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales!'JRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags

Mehr

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006

Mehr

Altenpolitik in NRW. Markus Leßmann Leiter der Abteilung "Pflege, Alter, demographische Entwicklung"

Altenpolitik in NRW. Markus Leßmann Leiter der Abteilung Pflege, Alter, demographische Entwicklung Altenpolitik in NRW Baustein ambulant betreute Wohngemeinschaften für Senioren von der politischen Willensbildung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen Markus Leßmann Leiter der Abteilung "Pflege, Alter,

Mehr

Tätigkeitsbericht Der WTG Behörde

Tätigkeitsbericht Der WTG Behörde Tätigkeitsbericht Der WTG Behörde 01.01.2014 31.12.2015 Seite 1 von 10 Stand: 12/2015 Allgemeiner Teil Aktuelle Situation der WTG-Behörde (Heimaufsicht) des Kreises Olpe Im Oktober 2014 hat der Landtag

Mehr

- A1 16/44. Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Eckhard Uhlenberg MdL Platz des Landtags Düsseldorf

- A1 16/44. Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Eckhard Uhlenberg MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Eckhard Uhlenberg MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDT/\G NOt--::[)PHE1N-VJESTFALEN 16.

Mehr

Tätigkeitsbericht Heimaufsicht

Tätigkeitsbericht Heimaufsicht Tätigkeitsbericht Heimaufsicht 01.01.2012 31.12.2013 Seite 1 von 11 Stand: 12/2013 Allgemeiner Teil Aktuelle Situation der Heimaufsicht des Kreises Olpe Grundlage für die Tätigkeit der Heimaufsicht ist

Mehr

28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel. Alten- und Pflegegesetz (APG NRW)

28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel. Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) 28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) 1 Alten- und Pflegegesetz NRW 16.10.2014 Inkrafttreten Ersetzt das Landespflegegesetz

Mehr

Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht)

Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht) Tätigkeitsbericht 2013-2014 der WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht) Impressum Herausgeber Gesamtleitung Druck Kreis Unna - Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna www.kreis-unna.de Fachbereich

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 18 vom Seite 451 bis 482

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 18 vom Seite 451 bis 482 Seite 1 von 9 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 18 vom 26.4.2017 Seite 451 bis 482 20303 20320 20321 20323 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie

Mehr

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPEFllODE

Mehr

Verordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst. (VO-Begutachtung) Vom 17.

Verordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst. (VO-Begutachtung) Vom 17. Verordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst (VO-Begutachtung) Vom 17. Februar 2006 Aufgrund des 24 Abs. 5 Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 10. Oktober 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 10. Oktober 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes 17/30 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 10. Oktober 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes

Mehr

Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes

Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes Markus Leßmann Abteilungsleiter Pflege, Alter, demographische Entwicklung Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE Der Ministerpräside.nt des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

Mehr

Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Paderborn für die Jahre 2015 und 2016

Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Paderborn für die Jahre 2015 und 2016 Sozialamt Frau Schütt 04.05.2017 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde des Kreises Paderborn für die Jahre 2015 und 2016 1. Allgemeines/Einleitung 1.1 Aufgaben Im Kreis Paderborn leben ca. 3.300 Menschen in

Mehr

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz Das neue Wohn- und Teilhabegesetz Wesentliche Neuerungen Ausdifferenzierung des Anwendungsbereichs größere Flexibilität kein einheitlicher Begriff der Einrichtung: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007, zuletzt geändert am 06.11.2014 1 Aufgrund 4 Absatz 4 des Gesetzes zur

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8385 15.04.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse A Problem Die Gemeinden

Mehr

Tätigkeitsbericht der. WTG-Behörde (Heimaufsicht) der Stadt Gelsenkirchen. für den Berichtszeitraum 2015 / 2016

Tätigkeitsbericht der. WTG-Behörde (Heimaufsicht) der Stadt Gelsenkirchen. für den Berichtszeitraum 2015 / 2016 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) der Stadt Gelsenkirchen für den Berichtszeitraum 2015 / 2016 Juni 2017 1. Allgemeines/ Einleitung 3 1.1 Tätigkeitsbericht 3 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/975 22.12.2010 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl A Problem Das Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 26 vom Seite 481 bis 494

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 26 vom Seite 481 bis 494 Page 1 of 5 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 26 vom 26.7.2013 Seite 481 bis 494 20320 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer

Mehr

, den. Anzeige über die Inbetriebnahme eines Wohn oder Betreuungsangebotes nach 9 Abs. 1 WTG

, den. Anzeige über die Inbetriebnahme eines Wohn oder Betreuungsangebotes nach 9 Abs. 1 WTG - 1 - (Träger), den An den Märkischen Kreis Fachdienst Pflege Heimaufsicht Bismarckstr. 17 58762 Altena Durchführung des Wohn Teilhabegesetz NRW (WTG) in der Fassung vom 02.10.2014 Anzeige über die Inbetriebnahme

Mehr

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5545 09.04.2014 Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz A

Mehr

Gebührenpflicht. (2) Im Übrigen bleibt die Erhebung von Gebühren nach anderen Rechtsvorschriften unberührt. Auslagen

Gebührenpflicht. (2) Im Übrigen bleibt die Erhebung von Gebühren nach anderen Rechtsvorschriften unberührt. Auslagen Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von entarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben vom 28.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2014 Aufgrund des 2 Abs. 3 des engesetzes

Mehr

Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) 17/22 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2018 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) Gesetz zur Neuregelung

Mehr

Änderungssatzung vom *zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises vom

Änderungssatzung vom *zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises vom Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 21 13.07.2017 1. 12.07.2017 Öffentliche Bekanntmachung 17. Änderungssatzung vom 10.07.2017* zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen

Mehr

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2013 und 2014

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2013 und 2014 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2013 und 2014 1.1 Allgemeiner Teil Über ein Jahr später als erwartet ist am 15.10.2014 das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten

Mehr

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung.

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung. Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 18. November 2014 Seite 1 von 1 Entwurf

Mehr

17/1488. An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

17/1488. An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der _ 10. Jahrgang 20. Mai 2016 Nummer 18 Inhaltsverzeichnis Seite 71. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Planfeststellung gemäß 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V.

Mehr

Auf Grund des. verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:

Auf Grund des. verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales: Entschädigungsverordnung 3.2 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO -) vom 19. Dezember 2007 in der Fassung der Verordnung

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: 17/6 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz Gesetz Artikel 1 Änderung des Kinderbildungsgesetzes Das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 (GV.

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6192 30.06.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 5 vom Seite 209 bis 222

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 5 vom Seite 209 bis 222 Seite 1 von 5 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 5 vom 26.1.2017 Seite 209 bis 222 20303 Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen

Mehr

Heimaufsicht in Bonn Nah am Menschen

Heimaufsicht in Bonn Nah am Menschen Heimaufsicht in Bonn Nah am Menschen In Bonn leben viele volljährige Menschen in einer Betreuungseinrichtung, weil sie aufgrund ihres Alters, ihrer Pflegebedürftigkeit, ihrer Behinderung oder ihrer psychischen

Mehr

Ergebnisbericht Wohngruppe "Lavendelgarten" nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht Wohngruppe Lavendelgarten nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:

Mehr

Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011

Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 Anlage 1 zu TOP 5 Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 I. Grunddaten der Betreuungseinrichtungen 1. Betreuungseinrichtungen und Platzzahl Anzahl der Einrichtungen gesamt I 63

Mehr

Ergebnisbericht Wohngemeinschaft Aplerbeck. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht Wohngemeinschaft Aplerbeck. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:

Mehr

Per an: Düsseldorf, 18. Dezember 2018 VD/es

Per  an: Düsseldorf, 18. Dezember 2018 VD/es Rechtsanwalt, M. A. Alexander Rychter Verbandsdirektor 17 STELLUNGNAHME 17/1012 Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sebastian Tomczak Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Mehr

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/493 31.08.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein7"Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Tagespflege "Mitten in Eichen" Eichener Str Kreuztal 02732/ h-abendfrieden.de

Tagespflege Mitten in Eichen Eichener Str Kreuztal 02732/ h-abendfrieden.de Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Gasteinrichtung (Tagespflege, Hospiz) Einrichtung: Tagespflege "Mitten in Eichen" Eichener Str. 66 57223 Kreuztal 02732/7690111 guido.fuhrmann@h-abendfrieden.de

Mehr

Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom

Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom 28.11.2016 Präambel Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 8.11.2016 aufgrund des 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg

Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg Page 1 of 5 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: HmbGVBl. 1987, S. 53 Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung Vom 6. Februar 1987 Stand: letzte berücksichtigte Änderung:

Mehr

Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz WTG)

Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz WTG) Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz WTG) beschlossen am 12.11.2008 vom NRW-Landtag, in Kraft getreten am 10.12.2008, ersetzt im Rahmen der Förderalismusreform

Mehr

Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen. gemäß 14 Abs. 11. Wohn- und. Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum

Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen. gemäß 14 Abs. 11. Wohn- und. Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen gemäß 14 Abs. 11 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum 2017 / 2018 Impressum Stadt Oberhausen Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Sport, Bauen Bereich

Mehr

T ä t i g k e i t s b e r i c h t. im Kreis Minden-Lübbecke

T ä t i g k e i t s b e r i c h t. im Kreis Minden-Lübbecke T ä t i g k e i t s b e r i c h t der zuständigen Behörde zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) (WTG-Behörde) im Kreis Minden-Lübbecke 2015-2016 Doc-Nr.: Tätigkeitsbericht 2015 2016.docx

Mehr

KfW-Verordnung. Verordnung

KfW-Verordnung. Verordnung KfW-Verordnung Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die

Mehr

Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen. gemäß 14 Abs. 11. Wohn- und. Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum

Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen. gemäß 14 Abs. 11. Wohn- und. Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen gemäß 14 Abs. 11 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) Berichtszeitraum 2015 / 2016 Impressum Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Dezernat 2 / Bürgerservice, öffentliche

Mehr

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Prüfverord-. nung mit Begründung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung) Vom 11. Juli Zuständigkeit

Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung) Vom 11. Juli Zuständigkeit Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung) Vom 11. Juli 1978 Aufgrund des 15 Abs. 2 und 4 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NW) vom 26. Mai 1964 (GV. NW. S. 177), zuletzt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 18/2017 vom 19. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: Satzung vom 10.07.2017 zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4690 18. Wahlperiode 2016-09-29 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden Federführend

Mehr

320 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) 1

320 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) 1 320 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den en und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen () 1 Vom 7. November 2012 Auf Grund von 55a Absatz 1 Satz 1 und 2 der sordnung in der

Mehr

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Mehr

Ursula Liedtke-Kölsch Telefon: Marina Bernshausen Telefon: Katharina Schneider Telefon:

Ursula Liedtke-Kölsch Telefon: Marina Bernshausen Telefon: Katharina Schneider Telefon: WTG-Behörde Tätigkeitsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2015 2016 Impressum Titel: Bericht der Heimaufsicht 2015-2016 Herausgeber: Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Sozialamt -

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt 417 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 19. Jahrgang Potsdam, den 25. November 2008 Nummer 27 Datum Inhalt Seite 8.10.2008 Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe

Mehr

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene (Satzung vom 17.12.2014) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorbemerkungen. in Würde sterben können.

Vorbemerkungen. in Würde sterben können. Tätigkeitsbericht der zuständigen Behörde für die Aufsicht über Betreuungseinrichtungen (Heimaufsicht) des Kreises Paderborn für die Jahre 2009 und 2010 I. Vorbemerkungen Rechtsgrundlage für das Handeln

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 32 vom 10.11.2014 Seite 685 bis 718 820 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4610 02.12.2015 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN UND LEISTUNGEN (ALLGEMEINE GEBÜHRENORDNUNG ALLGO ) VOM 5. JUNI 1997

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN UND LEISTUNGEN (ALLGEMEINE GEBÜHRENORDNUNG ALLGO ) VOM 5. JUNI 1997 VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN UND LEISTUNGEN (ALLGEMEINE GEBÜHRENORDNUNG ALLGO ) VOM 5. JUNI 1997 Auf Grund des 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie des 14 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes

Mehr

Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung. Vom X. Monat 2018

Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung. Vom X. Monat 2018 Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung Vom X. Monat 2018 Auf Grund des 45 Absatz 1 Nummer 1, 4 bis 7, Absatz 2 bis 4 des Wohn- und Teilhabegesetzes vom 2. Oktober

Mehr

die Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung beschlossen.

die Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung beschlossen. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 25. September 2018 Entwurf einer Verordnung

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in

Mehr

Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen?

Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen? Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen? Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) BIVA-Fachtagung, 24. April 2018 Der LfK NRW Größter Verband privater

Mehr

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin Ministerium Schule und Weiterbildung des Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Mehr

Die turnusmäßig alle drei Jahre vorgesehene Überprüfung der Angemessenheit der Zuführungsbeträge zum Versorgungsfonds soll aufgehoben werden.

Die turnusmäßig alle drei Jahre vorgesehene Überprüfung der Angemessenheit der Zuführungsbeträge zum Versorgungsfonds soll aufgehoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10083 28.10.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Versorgungsfondsgesetzes A Sachverhalt Mit dem Gesetz zur Errichtung

Mehr

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter (GefahrgutbeförderungsZustVO - GGBefZustVO) Vom 11. April 2000 (GV. NRW. 2000,

Mehr

Die Ministerin. Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes. (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG- DVO)

Die Ministerin. Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes. (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG- DVO) Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen ie Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 üsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTfALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/2647

LANDTAG NORDRHEIN-WESTfALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/2647 Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTfALEN 16. WAHLPERIODE

Mehr

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015 V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Vom. September 015 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 68 Abs. Sätze und 3 des Niedersächsischen

Mehr

TÄTIGKEITSBERICHT ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHN- UND TEILHABEGESETZES (WTG) IM KREIS HERFORD

TÄTIGKEITSBERICHT ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHN- UND TEILHABEGESETZES (WTG) IM KREIS HERFORD TÄTIGKEITSBERICHT ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHN- UND TEILHABEGESETZES (WTG) IM KREIS HERFORD 2015-2016 Herausgeber: Kreis Herford Der Landrat Soziale Leistungen Amtshausstr. 3 32051 Herford Stand: Juli 2017

Mehr