Antrag. Rechtsschutz. Rechtsschutzversicherung für Selbstständige. Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz Spezial mit Komplett-Rechtsschutz
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- Anke Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsschutz Antrag Rechtsschutzversicherung für Selbstständige Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz Spezial mit Komplett-Rechtsschutz P 16 JC Stand Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/ info@nrv-rechtsschutz.de
2 Rechtsschutz Antragsteller Firma Gesellschaft GST/AGT Name, Vorname VS-Nr. VS-Partner-Nr. Straße, Haus-Nr. Lebenspartner PLZ, Wohnort Risikoanschrift, falls vom Wohnort abweichend Postfach Telefon (freiwillige Angabe) Telefax (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Beruf/Gewerbe/Branche Vertragsbeginn* 0:00 Uhr Vertragsablauf 0:00 Uhr Zahlungsweise ó 1/1-jährlich ó 1/4-jährlich (5 % Zuschlag) ó 1/2-jährlich (3 % Zuschlag) ó monatlich (8 % Zuschlag) Ich bin ó Mieter einer Wohnung ó Eigentümer einer Wohnung ó Mieter eines Einfamilienhauses ó Eigentümer eines Einfamilienhauses Einzugsermächtigung (gilt bis auf Widerruf für diesen Antrag) Konto-Nr. Bankleitzahl Name/Ort des Geldinstituts Name, Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers (wenn nicht Versicherungsnehmer) Bestehen oder bestanden für Sie oder eine mitversicherte Person eine oder mehrere Rechtsschutzversicherungen? ó Nein ó Ja Name der Gesellschaft Versicherungsschein Nr. Beginn gekündigt zum ó durch Antragsteller ó durch Gesellschaft Wie oft waren Sie oder eine mitversicherte Person in den letzten 5 Jahren bei einem Rechtsanwalt? mal Welche Lebensbereiche waren betroffen? ó Arbeit ó Wohnen und Miete ó vertragliche Streitigkeiten ó Auto ó Sonstiges Beziehen oder bezogen Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb Kurzarbeitergeld oder entsprechende Leistungen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung? ó Nein ó Ja Besteht in Ihrem Betrieb ein Sozialplan? ó Nein ó Ja *frühester Beginn: Eingang bei der antragsbearbeitenden Stelle P 16 JC Stand Original für den Versicherer 1. Kopie für den Vermittler 2. Kopie für den Antragsteller Falsche Angaben können den Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährden. Der Vermittler ist zur Entgegennahme von nur mündlichen Erklärungen (insbesondere von Angaben über Vorversicherungen und deren Verlauf) nicht berechtigt. Entscheidend sind ausschließlich die schriftlichen Angaben im Antragsformular, für die der Antragsteller verantwortlich ist, auch wenn der Vermittler oder ein sonstiger Dritter den Antrag ausfüllt. Der Vermittler ist nicht berechtigt, über die Bedeutung oder Erheblichkeit der in diesem Antrag gestellten Fragen verbindliche Erklärungen namens des Versicherers abzugeben. Der Versicherungsnehmer ist mit einer Vorversichereranfrage einverstanden. Eine Durchschrift dieses Antrages wird dem Antragsteller nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt. Die Allgemeinen Bedingungen wurden ausgehändigt. Der Versicherer darf die Daten des Antragstellers verarbeiten. Auf das Widerrufsrecht nach 8 VVG weist der Versicherer hin. Widerrufsrecht bei Fernabsatz: Für Versicherungsverträge, die im Rahmen des Fernabsatzes (z. B. brieflich, telefonisch, per Fax, per oder durch Tele- und Mediendienste) geschlossen wurden, also ohne gleichzeitige Anwesenheit von Antragsteller und Versicherer, gilt folgende Widerrufsbelehrung: Der Antragsteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die NRV gewahrt. Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs endet dieser Vertrag mit Zugang des Widerrufs bei der NRV. Beiträge für diesen Vertrag sind nicht zu entrichten. Eine ggf. vorliegende Beitragspflicht für einen rechtlich eigenständigen Vertrag über die vorläufige Deckung bleibt unberührt. Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers (ggf. lt. Maklerauftrag) Datenschutzklausel: Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer und den Inkassopartner der JURCASH GmbH, Augustaanlage 25, Mannheim, HRB 9889, übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt und an seine Vermittler weitergibt. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss (mit weiteren Verbraucherinformationen), auf Wunsch auch sofort, überlassen wird. Empfangsbestätigung: Ich habe die Allgemeinen Informationen nach 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), das Produktinformationsblatt, die Erläuterungen zur allgemeinen vorvertraglichen Anzeigepflicht, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (NRV 2009 PLUS) in Papierform oder/und in Form eines sonstigen elektronischen Datenträgers vollständig erhalten und bin mit der Aushändigung in dieser Form einverstanden.
3 Berechnung Beschäftigte: Vollzeitbeschäftigte 100 % Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 25 % Mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0 % Es gelten die Annahmerichtlinien gemäß Tarif. Die genannten Jahresbeiträge enthalten 19 % Versicherungssteuer und gelten bei jährlicher Zahlungsweise und bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren. Bei kürzerer Laufzeit wird ein Zuschlag von 5,3 % berechnet. Wird der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Nebengebühren, Inkassovollmacht: Nebengebühren werden nicht erhoben. Der Beitrag ist an die Gesellschaft oder einen Vertreter mit schriftlicher Inkassovollmacht zu zahlen. Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz Sie erhalten den Versicherungsschein JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz. Damit können Sie alle Leistungen unseres Services JURCASH in vollem Umfang nutzen und außerdem mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer durchsetzen. JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz mit 500 e SB 0 50 Beschäftigte ó 129,00 b Beschäftigte ó 197,30 b Beschäftigte ó 335,10 b y Spezial mit Komplett-Rechtsschutz Sie erhalten den Versicherungsschein Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige ( 28) in der ausgewählten Kombination. Damit können Sie alle Leistungen unseres Services JURCASH in vollem Umfang nutzen und sind zusätzlich rundum rechtsschutzversichert (siehe Tabelle: JURCASH-Pakete und was sie enthalten). mit Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB ohne Beschäftigte ó 387,58 b ó 441,73 b ó 474,93 b ó 906,90 b bis 3 Beschäftigte ó 425,07 b ó 484,57 b ó 520,86 b ó 994,84 b bis 6 Beschäftigte ó 583,34 b ó 664,73 b ó 714,83 b ó 1366,24 b bis 10 Beschäftigte ó 788,26 b ó 898,09 b ó 965,57 b ó 1796,07 b bis 15 Beschäftigte ó 1034,47 b ó 1179,05 b ó 1267,59 b ó 2342,63 b bis 20 Beschäftigte ó 1251,29 b ó 1481,31 b ó 1707,06 b ó 2823,16 b bis 30 Beschäftigte ó 1845,98 b ó 2127,72 b ó 2478,53 b ó 4182,49 b bis 40 Beschäftigte ó 2456,87 b ó 2800,19 b ó 3010,46 b ó 4748,10 b mit Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutz, ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB ohne Beschäftigte ó 281,32 b ó 320,71 b ó 344,62 b ó 658,55 b bis 3 Beschäftigte ó 308,57 b ó 351,88 b ó 378,18 b ó 722,33 b bis 6 Beschäftigte ó 423,40 b ó 482,43 b ó 519,08 b ó 992,10 b bis 10 Beschäftigte ó 572,03 b ó 652,00 b ó 701,15 b ó 1303,88 b bis 15 Beschäftigte ó 750,65 b ó 855,97 b ó 920,35 b ó 1700,39 b bis 20 Beschäftigte ó 908,33 b ó 1075,40 b ó 1239,62 b ó 2049,42 b bis 30 Beschäftigte ó 1339,46 b ó 1544,86 b ó 1799,64 b ó 3036,52 b bis 40 Beschäftigte ó 1783,22 b ó 2032,64 b ó 2185,67 b ó 3447,19 b mit Berufs-, Verkehrs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Gewerbeobjekte, ohne Privat-Rechtsschutz mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB ohne Beschäftigte ó 219,79 b ó 250,26 b ó 269,06 b ó 513,60 b bis 3 Beschäftigte ó 257,28 b ó 293,22 b ó 314,99 b ó 601,43 b bis 6 Beschäftigte ó 415,43 b ó 473,26 b ó 508,73 b ó 972,94 b bis 10 Beschäftigte ó 620,35 b ó 706,74 b ó 759,70 b ó 1402,89 b bis 15 Beschäftigte ó 866,44 b ó 987,58 b ó 1061,60 b ó 1949,22 b bis 20 Beschäftigte ó 1083,38 b ó 1289,72 b ó 1501,07 b ó 2429,74 b bis 30 Beschäftigte ó 1677,42 b ó 1936,37 b ó 2272,42 b ó 3789,08 b bis 40 Beschäftigte ó 2288,85 b ó 2608,72 b ó 2804,24 b ó 4354,81 b mit Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, ohne Privat-Rechtsschutz mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB ohne Beschäftigte ó 150,77 b ó 171,84 b ó 187,54 b ó 338,67 b bis 3 Beschäftigte ó 178,02 b ó 203,13 b ó 221,10 b ó 402,34 b bis 6 Beschäftigte ó 292,86 b ó 333,80 b ó 361,76 b ó 671,87 b bis 10 Beschäftigte ó 441,61 b ó 503,25 b ó 543,95 b ó 983,77 b bis 15 Beschäftigte ó 620,23 b ó 707,22 b ó 763,03 b ó 1380,52 b bis 20 Beschäftigte ó 777,78 b ó 926,65 b ó 1082,42 b ó 1729,55 b bis 30 Beschäftigte ó 1208,92 b ó 1396,11 b ó 1642,32 b ó 2716,53 b bis 40 Beschäftigte ó 1652,79 b ó 1883,89 b ó 2028,24 b ó 3127,20 b
4 Zusatzbausteine zum Spezial-Rechtsschutz für Selbstständige Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne Beschäftigte ó 49,74 b ó 58,79 b ó 68,07 b bis 3 Beschäftigte ó 64,38 b ó 76,28 b ó 88,06 b bis 6 Beschäftigte ó 88,30 b ó 104,60 b ó 120,67 b bis 10 Beschäftigte ó 99,01 b ó 116,86 b ó 134,83 b bis 15 Beschäftigte ó 115,55 b ó 136,61 b ó 157,68 b bis 20 Beschäftigte ó 166,72 b ó 197,18 b ó 227,53 b bis 30 Beschäftigte ó 244,07 b ó 288,58 b ó 332,96 b bis 40 Beschäftigte ó 289,17 b ó 341,53 b ó 394,13 b über 40 Beschäftigte (siehe Tarif) Anzahl Beschäftigte: ó b ó b ó b Erweiterung des Versicherungsschutzes im bereich für die berufliche Tätigkeit mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB bis 3 Beschäftigte ó 161,36 b ó 178,62 b ó 213,01 b ó 266,32 b bis 6 Beschäftigte ó 201,82 b ó 223,48 b ó 264,66 b ó 333,20 b bis 10 Beschäftigte ó 252,28 b ó 279,29 b ó 327,49 b ó 416,26 b bis 15 Beschäftigte ó 315,59 b ó 349,15 b ó 415,55 b ó 520,51 b bis 20 Beschäftigte ó 394,49 b ó 436,37 b ó 519,79 b ó 650,45 b bis 30 Beschäftigte ó 533,60 b ó 590,24 b ó 627,96 b ó 879,77 b bis 40 Beschäftigte ó 574,29 b ó 635,22 b ó 675,21 b ó 946,53 b Privater Bereich für weitere Inhaber/Geschäftsführer mit 500 e SB mit 250 e SB mit 150 e SB ohne SB Komplett je weiterer Inhaber/Geschäftsführer ó 167,67 b ó 191,47 b ó 205,87 b ó 393,06 b Ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz je weiterer Inhaber/Geschäftsführer ó 132,92 b ó 151,61 b ó 160,53 b ó 323,32 b Name Anschrift Lebenspartner Unterschrift des Vermittlers Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers (ggf. lt. Maklerauftrag) Sitz: Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 179 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Armin Zitzmann Vorstand: Dr. Georg Kayser (Sprecher) Ralf Beißer Aufsichtsbehörde: Bei Beschwerden über das Versicherungsunternehmen kann sich der Versicherungsnehmer an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Str. 108, Bonn, wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Str. 121, Berlin. Sie können damit zusätzlich das für Sie kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
5 Die JURCASH-Pakete und was sie enthalten JURCASH-Pakete Leistungsarten Schadenersatz- Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Opfer-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Arbeits-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Beratungs--Rechtsschutz Daten--Rechtsschutz Erweiterung Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Privater Bereich für weitere Inhaber/Geschäftsführer JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz JURCASH Spezial mit Komplett-Rechtsschutz Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 28 ARB) Spezial-Rechtsschutz ¹ ¹ ² ¹ Grundangebot Ergänzungsangebot ¹ im privaten Bereich ² im beruflichen Bereich Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer, z. B. entgangener Gewinn, Krankenhaus- und Arztkosten oder Schmerzensgeldansprüche. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüstes verletzt wurde. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen erheblicher Lärmbelästigungen durch den Betrieb. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes. Opfer-Rechtsschutz wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich und wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird. Sozialgerichts-Rechtsschutz* z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* z. B. um eine grundlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung für das Gewerbeobjekt anzufechten. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangen, Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins. Arbeits-Rechtsschutz* z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach außerordentlicher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unentschuldigten Fehlens abzuwehren. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Architekten, Apothekern oder Ärzten. Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten* wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten wird. Beratungs-Rechtsschutz bei Eintritt einer neuer Lebenssituation und damit verbundener Änderung der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht, wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung notwendig ist. Daten-Rechtsschutz* z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Erweiterung für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Steuerhinterziehung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Betrug. Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte* für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büro- oder Lagereinrichtung. Privater Bereich für weitere Inhaber/Geschäftsführer** beinhaltet die genannten Leistungsarten im privaten Bereich. *2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2009 PLUS. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist. **2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) 2009 PLUS für einzelne Leistungsarten wie beschrieben. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist. Ein Anwalt wie gerufen! Für eine erste Einschätzung ihres Problems können NRV-Kunden bei JURCALL anrufen der kompetenten Anwaltshotline. Ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. JURCALL ist Bestandteil eines jeden NRV-Rechtsschutzvertrags. Hier beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei. So oft Sie wollen und auf allen Rechtsgebieten. Sogar wenn sie die Leistung Ihrer NRV-Rechtsschutzversicherung nicht betreffen sollten. Selbstverständlich bekommen Sie auch einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Mehr erfahren Sie auf
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