"Datenschutz in Schleswig-Holstein, in Europa und in einer weltweiten Informationsgesellschaft"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ""Datenschutz in Schleswig-Holstein, in Europa und in einer weltweiten Informationsgesellschaft""

Transkript

1 30 Jahre Datenschutz in Schleswig-Holstein Kiel, 14. Juli 2008 "Datenschutz in Schleswig-Holstein, in Europa und in einer weltweiten Informationsgesellschaft" Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Meine Damen und Herren! Es ist mir ein Vergnügen, heute hier zu sein und einige Überlegungen zum Datenschutz in Schleswig-Holstein, in Europa und in einer globalisierten Informationsgesellschaft mit Ihnen zu teilen. Lassen Sie mich zunächst Dr. Thilo Weichert und seinem Team zum 30. Jahrestag des Inkrafttretens des ersten Datenschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein gratulieren. Seine beiden Vorgänger im Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz sind heute hier anwesend. Zusammen stehen sie für eine bemerkenswerte Geschichte der Entwicklung von Effizienz beim Datenschutz. In meiner vorherigen Rolle als Datenschutzbeauftragter in den Niederlanden hatte ich das Vergnügen, mit Dr. Helmut Bäumler enger zusammenzuarbeiten. Ich habe den größten Respekt vor seiner Vision und seiner Entschlossenheit beim Gestalten seines Kurses hin zu dem, was heute das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" ist. Lassen Sie mich hier fairerweise sagen, dass das gewählte Modell immer noch alles andere als üblich in der Datenschutz-Gemeinschaft ist, aber es ist ein interessantes und recht erfolgreiches Modell, das Datenschutzbehörden stets an die Notwendigkeit erinnert, effektiv zu sein bei ihrer Interaktion mit einer sich ändernden Wirklichkeit um uns herum der Entwicklung einer Informationsgesellschaft. Sie sind nicht die einzige Datenschutzaufsichtsbehörde, die dieses Jahr ein 30-jähriges Jubiläum feiert. Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL werden

2 im Rahmen ihrer eigenen 30-jährigen Jubiläen die 30. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Straßburg ausrichten, und ich bin sicher, dass es noch mehr Datenschutz-Jubilare gibt, sowohl in Deutschland als auch anderswo. Schließlich fand die erste Welle der Datenschutzgesetzgebung in Europa außer in Hessen und Schweden ungefähr vor 30 Jahren statt. Um genau zu sein, geschah dies vor der Verabschiedung der Europarats-Konvention im Jahr 1981 und auch vor dem berühmten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 und natürlich lange vor der Annahme der EU- Datenschutz-Richtlinie im Jahr 1995, die nun 13 Jahre später immer noch das wichtigste rechtliche Rahmenwerk für Datenschutz in Europa darstellt. Daher die Frage: Wie geht es dem Datenschutz in der heutigen Welt, in der Veränderung zu einem der wenigen beständigen Merkmale wird? Lassen Sie mich diese Frage als Ausgangspunkt für meine weiteren Ausführungen nehmen. Wir leben heute in einer Gesellschaft, in der sich die Verarbeitung personenbezogener Daten zunehmend ausbreitet und in der Informationstechnologien eine stets wichtigere Rolle im Alltag spielen. Unsere Gesellschaft wird immer abhängiger von der sich verbreitenden Nutzung der Informationstechnologien, so dass von einigen bereits argumentiert wird, wir befänden uns auf dem Weg in eine "Überwachungsgesellschaft". Sollte dies der Fall sein, so würde dies meiner Ansicht nach die Bedeutung des Datenschutzes nicht mindern; im Gegenteil: der Datenschutz würde an Bedeutung gewinnen. Auch zur Wahrung der Grundwerte unserer Gesellschaft wird ein gut funktionierender Datenschutz stets wichtiger werden. Daher werden wir erforderlichenfalls dafür sorgen müssen, dass Daten in der Praxis wirksamer geschützt werden. Die Europäische Kommission hat kürzlich die Ergebnisse zweier Umfragen unter Bürgern Europas und Verantwortlichen in Organisationen über ihre Meinung zum Datenschutz veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 64% der EU-Bürger über den Datenschutz besorgt bis sehr besorgt sind. Dies ist der europäische Durchschnitt in einigen Ländern liegt der Prozentsatz höher; so sind in Österreich und Deutschland 86% der Bürgerbesorgt oder sehr besorgt. 2

3 Knapp die Hälfte der Befragten (48%) denkt, dass die personenbezogenen Daten im eigenen Land hinreichend geschützt sind. Eine große Mehrheit (77%) schätzt das Bewusstsein der EU-Bürger im Bereich des Datenschutzes für gering ein. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlichen Personen sind sich weitgehend (91%) darin einig, dass gesetzliche Datenschutzbestimmungen erforderlich sind, um ein hohes Verbraucherschutzniveau und die Grundrechte der Bürger zu gewährleisten. Dennoch sind nicht wenige (63%) der Auffassung, dass die geltenden Gesetze in verschiedenen Punkten verbesserungsbedürftig sind. Der erhöhte Stellenwert des Datenschutzes kommt auch im Vertrag von Lissabon zum Ausdruck. Zu diesem Zeitpunkt hoffe ich weiterhin, dass der Vertrag von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird und Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Dann wird Artikel 6 des überarbeiteten EU-Vertrags zu einem besseren Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten in der EU beitragen. Die Grundrechtecharta der EU wird verbindlich auch für Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht umsetzen oder anwenden. Die Artikel 7 und 8 der EU-Charta sehen das Recht auf Achtung des Privatlebens und ein gesondertes Recht auf Schutz personenbezogener Daten vor. Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU schafft ebenfalls eine allgemeine Rechtsgrundlage für den Erlass von Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU. Angesichts dieser Entwicklungen sehe ich mindestens fünf strategische Herausforderungen: 1. Die Zukunft der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, wobei sich die Wahl zwischen einer Überarbeitung oder einer besseren Umsetzung stellt; auf jeden Fall geht es um die Frage, wie auch weiterhin ein wirksamer Datenschutz gewährleistet werden kann. 2. Wie ist das Zusammenspiel von Datenschutz und technologischen Neuerungen zu gestalten? 3. Wie kann für einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgung und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (auch als "dritte Säule" der EU bezeichnet) gesorgt werden? 4. Wie lässt sich ein stärkerer weltweiter Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten in diesen verschiedenen Bereichen erreichen? 5. Wie können die neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon nach dessen Inkrafttreten auf bestmögliche Weise genutzt werden? 3

4 Lassen Sie mich zu jedem dieser Themen einige wichtige Punkte herausgreifen: Die Europäische Kommission hat vor einigen Jahren eine erste Evaluierung der Richtlinie 95/46/EG vorgenommen. Im Jahr 2003 kam sie zu dem Schluss, dass es noch verfrüht sei, Änderungen zu erwägen, und dass der Nachdruck auf eine bessere Durchführung der Richtlinie gelegt werden sollte. Sodann brachte sie ein Arbeitsprogramm auf den Weg, das bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten vorsah, um bestimmte Unzulänglichkeiten in den nationalen Rechtsvorschriften zu beseitigen, und eine Reihe spezifischer Themen behandelte, wie die Notwendigkeit, stärkeren Nachdruck auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu legen, die Vereinfachung der Meldeverfahren und der Information betroffener Personen, einer Straffung der Verfahren für internationale Datenübermittlungen und die verstärkte Nutzung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy Enhancing Technologies, PET). Im März 2007 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, in der sie zu dem Schluss kam, dass sich die Durchführung der Richtlinie verbessert habe. Dennoch, so wurde ausgeführt, gebe es immer noch Probleme in bestimmten Mitgliedstaaten. Insgesamt gesehen habe die Richtlinie nach Auffassung der Kommission ihren Zweck erfüllt nämlich ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und die Bestimmungen der Richtlinie seien weiterhin im Wesentlichen als angemessen anzusehen. Folglich stellte sie sich erneut auf den Standpunkt, dass eine Überarbeitung der Richtlinie sich erübrige und die Aufmerksamkeit weiterhin ihrer besseren Durchführung gelten sollte. Die Kommission kündigte an, sie erwäge die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bei Mängeln auf nationaler Ebene. Das erste Verfahren wurde gegen Deutschland eingeleitet und hatte die Unabhängigkeit der Kontrollstellen auf Länderebene zum Gegenstand. Diese Rechtssache ist nun vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, und ich habe einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission eingereicht. Bei dieser Rechtssache geht es meines Erachtens um einen zentralen Aspekt des Datenschutzes, nämlich die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen; das Urteil wird nicht nur für Deutschland, sondern für alle Mitgliedstaaten die alten wie die neuen wichtig sein. 4

5 Die Kommission nannte auch die Möglichkeit der Vorlage einer Mitteilung zu Auslegungsfragen betreffend bestimmte Kernbestimmungen der Richtlinie. Sie stellte fest, dass das 2003 aufgelegte Arbeitsprogramm unter Mitwirkung der Datenschutzgruppe "Artikel 29" weitergeführt werden sollte. Sie ging auch auf die möglicherweise notwendige Erstellung von Leitlinien für den Umgang mit neuen Technologien ein. Schließlich kündigte die Kommission an, sie werde diese Fragen zu gegebener Zeit erneut prüfen, nannte jedoch kein genaues Datum. In meiner Stellungnahme vom Juli 2007 zu der Kommissionsmitteilung stimmte ich der wichtigsten Schlussfolgerung der Kommission zu, der zufolge zum jetzigen Zeitpunkt keine Überarbeitung der Richtlinie vorgenommen werden sollte. Die vorhandene Kapazität sollte meiner Meinung nach tatsächlich zur verbesserten Durchführung der Richtlinie eingesetzt werden. Gleichzeitig habe ich deutlich gemacht, dass gewisse Änderungen unumgänglich sind. Der relevante Kontext der Richtlinie sowohl in sozialer wie in technologischer Hinsicht ist im ständigen Wandel begriffen, so dass Anpassungen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Richtlinie weiterhin wirksamen Schutz bietet. Daher wäre es auch wichtig, ein genaues Datum für diese Überarbeitung festzulegen und mit der Planung zu beginnen. Die Kommission hat kürzlich erste Schritte in diese Richtung getan. Im Mai 2008 veröffentlichte sie eine Ausschreibung für eine "Vergleichsstudie über verschiedene Ansätze zur Bewältigung neuer Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf technologische Entwicklungen". Im letzten Monat veröffentlichte sie ferner eine Aufforderung zur Interessenbekundung im Hinblick auf die Einsetzung einer Expertengruppe, die Überlegungen über den Rechtsrahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union anstellen soll. Beide Initiativen würden es der Kommission ermöglichen, Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls Vorschläge innerhalb der nächsten drei Jahre zu unterbreiten. Auch auf nationaler Ebene gibt es einige interessante Entwicklungen. In der vergangenen Woche gab der britische Datenschutzbeauftragte eine Studie über die fortdauernde Wirksamkeit des EU-Datenschutzrechts in Auftrag, um mit seinen europäischen Amtskollegen auf der Frühjahrskonferenz in Edinburgh im April

6 über dieses Thema zu beraten. Ähnliche Beratungen finden derzeit in Deutschland statt, und ich begrüße alle Initiativen dieser Art, die sich vorrangig darauf konzentrieren, dem Datenschutz eine größere Relevanz und Wirksamkeit zu verleihen. Wenn es um die Auslegung der Kernbestimmungen geht, so möchte ich auf den wichtigen Beitrag der Datenschutzgruppe "Artikel 29" in ihrer im Juni 2007 angenommenen Stellungnahme zum Begriff der personenbezogenen Daten (WP 136) hinweisen. Die Datenschutzgruppe hat kürzlich beschlossen, sich auch mit den Begriffen "für die Verarbeitung Verantwortlicher" (controller) und "Auftragsverarbeiter" (processor) und mit der hiermit verbundenen Frage des anzuwendenden Rechts zu befassen. Wir werden uns an dieser Zusammenarbeit eng beteiligen. Klärungsbedürftig sind meiner Meinung nach auch die Bestimmungen zu den "unvereinbaren Zweckbestimmungen", zur "eindeutigen Einwilligung", zu den "berechtigten Interessen" sowie zu den Befugnissen der Kontrollstellen. Was diesen letzten Punkt anbelangt, so möchte ich die Notwendigkeit "wirksamer Eingriffsbefugnisse" unterstreichen. Meiner Ansicht nach wäre es inakzeptabel, wenn die Datenschutzbehörden über keinerlei wirksames Mittel zur Durchsetzung der Bestimmungen verfügten, falls ihre ablehnenden Stellungnahmen in der Praxis ignoriert werden. Selbstverständlich entscheidet letztendlich das zuständige Gericht, aber ein System der gegenseitigen Kontrollen kann nur funktionieren, wenn hinreichende Mechanismen vorhanden sind, die entsprechende Entscheidungen ermöglichen. Die Frage des Zusammenspiels von Datenschutz und neuen Technologien stellte sich kürzlich im Zusammenhang mit drei unterschiedlichen Themenbereichen. Zum einen handelte es sich um die Nutzung der RFID-Technologie zur Identifikation von Waren als ersten Schritt hin zum "Internet der Dinge". Dies könnte ohne die erforderlichen Beschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen weit reichende Folgen für die Privatsphäre der Nutzer haben. In einer Stellungnahme vom Dezember 2007 habe ich einige relevante Aspekte hervorgehoben. Hierzu zählt die Frage, ob und in welchem Umfang die Richtlinie auf den Einsatz der RFID-Technik Anwendung 6

7 finden wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Die Kommission hat unlängst den Entwurf einer Empfehlung zur Behandlung einiger dieser Konsequenzen veröffentlicht. Es freut mich, dass diese Empfehlung in die richtige Richtung geht. Ich halte es für unerlässlich, dass die Verbraucher am Verkaufsort ein wirkliches und wirksames Recht auf vorherige Zustimmung ("Opt in") erhalten und dass anderenfalls jede RFID-Fähigkeit zur Erfassung des Verbraucherverhaltens konsequent deaktiviert wird. In meiner Stellungnahme habe ich mich auch mit der Frage befasst, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies ist meiner Ansicht nach durchaus der Fall, damit sichergestellt werden kann, dass das Prinzip des "eingebauten Datenschutzes" ("privacy by design") Anwendung findet, und angemessene Spezifikationen vorgegeben werden können, falls Selbstregulierungsmaßnahmen sich als nicht wirksam genug erweisen sollten. Ich habe auch auf Fragen der Verwaltung hingewiesen, die sich stellen werden, wenn RFID-Technologien mehr und mehr genutzt werden. Diese Fragen werden demnächst im Anschluss an eine vom französischen EU-Vorsitz im Oktober 2008 organisierte Konferenz auf der Tagesordnung stehen. Ein zweiter Punkt ist die Überarbeitung der auch als Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation bezeichneten Richtlinie 2002/58/EG. Die wohl wichtigste Frage in diesem Kontext ist die obligatorische Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen. In meiner vor einigen Monaten veröffentlichten Stellungnahme habe ich mich entschieden für diese Maßnahme ausgesprochen, gleichzeitig aber auch empfohlen, ihren Anwendungsbereich auf Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, wie z.b. Online-Banken, Online-Anbieter von Gesundheitsdiensten und sonstige Online-Unternehmen außerhalb der engen Grenzen öffentlicher Telekommunikationsdienste, auszudehnen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte dies in eine allgemeine Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit in einem noch umfassenderen Bereich als dem von der genannten Richtlinie erfassten Bereich münden. Die Benachrichtigung über Sicherheitsverletzungen ist nunmehr ein wichtiger Diskussionspunkt im Rat und im Parlament. Der Grundsatz der Benachrichtigung 7

8 scheint allgemein akzeptiert zu werden, aber die Bedingungen sind noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Ich habe vor, nach dem Sommer diese Frage erneut zu prüfen und eine zweite Stellungnahme zu veröffentlichen beziehungsweise zusätzliche Bemerkungen im Hinblick auf eine etwaige zweite Lesung zu unterbreiten. Der rechtliche Status von IP-Adressen und die Rolle von Internet-Diensteanbietern bei der Strafverfolgung sind weitere wichtige Themen, die gegebenenfalls vertieft werden müssen. Ein dritter Aspekt, auf den ich nur kurz eingehen werde, betrifft die Stellung von Suchmaschinen. Dieses Thema wurde in einer Stellungnahme der Datenschutzgruppe "Artikel 29" vom April 2008 behandelt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die EU- Datenschutzvorschriften wahrscheinlich auch für Anbieter von Suchmaschinen gelten werden, sogar auch dann, wenn sie außerhalb der EU niedergelassen sind; dies wird zu engeren Grenzen für die Speicherung von Nutzerdaten durch Suchmaschinen führen. Die Datenschutzgruppe wird sich im Laufe dieses Jahres mit den Folgemaßnahmen zu dieser Stellungnahme befassen. Eine weitere Herausforderung ergibt sich durch die Notwendigkeit, im Rahmen der Strafverfolgung für einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten zu sorgen; Gleiches gilt für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (auch als die "dritte Säule" der EU bezeichnet). Im Verlauf des Jahres 2007 habe ich kritisch zu Initiativen zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit Stellung genommen, wie z. B. den auf den Prümer Vertrag gestützten Initiativen, die von Deutschland mit Nachdruck unterstützt wurden. In diesem Zusammenhang habe ich den vorsichtigen Ansatz des Verfügbarkeitsgrundsatzes begrüßt, jedoch auch bemängelt, dass dieser sich auf nationale Rechtsvorschriften ohne ausreichende Harmonisierung stützt. Beim Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Datenschutz in der dritten Säule sind einige Fortschritte zu verzeichnen die möglicherweise im weiteren Verlauf des Jahres zu seiner Annahme führen werden aber das Ergebnis wird sicherlich enttäuschen. Der Beschluss wird einen beschränkten Anwendungsbereich haben so werden lediglich Datenübermittlungen an andere Mitgliedstaaten erfasst und seine Bestimmungen gewährleisten nicht den gewünschten Schutz. 8

9 Folglich ergibt sich beim Datenschutz in der dritten Säule auch weiterhin allgemein eine nicht zufrieden stellende Situation, sowohl in qualitativer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Kohärenz. Dies ist bedauerlich in Anbetracht der bevorstehenden Herausforderungen, wie beispielsweise der zu wahrenden Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Sicherheit, der Mobilität und der Privatsphäre im nächsten Mehrjahresprogramm im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das grundlegende Problem besteht darin, dass der Rat gegenwärtig nur einstimmig beschließen kann und nur eine begrenzte Beteiligung des Europäischen Parlaments vorgesehen ist. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird sich dies und nicht nur dies ändern. Dadurch wird es zu besseren Beschlüssen und einem besseren Schutz personenbezogener Daten kommen. Erforderlich ist auch ein stärkerer weltweiter Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Große Aufmerksamkeit galt in den letzten Jahren Fragen des transatlantischen Datenschutzes. In einigen Fällen, wie beispielsweise beim US- Konzept des "sicheren Hafens", konnten nach langen Gesprächen annehmbare Lösungen gefunden werden; in anderen Fällen, so bei den Fluggastdaten ("PNR") waren die Ergebnisse weniger zufrieden stellend. Erstrebenswert wären allgemeine Rahmenregelungen, sofern sie den qualitativen Ansprüchen genügen und gegebenenfalls auch der Spezifizität Rechnung tragen sowie geeignete Aufsichtsmechanismen vorsehen. Vor kurzem erst wurde der Schlussbericht der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA zu Datenschutz und Datenaustausch veröffentlicht. Daraus geht eindeutig hervor, dass erhebliche Fortschritte bei der Verständigung über wesentliche Grundsätze erzielt wurden. Allerdings sind noch einige wichtige Fragen offen, wie beispielsweise die Notwendigkeit von Rechtsmitteln, und es fehlt weiterhin an jeglichem gemeinsamen Konzept im Hinblick auf die Spezifizität und eine angemessene Datenschutzaufsicht. Daher wird noch mehr Zeit benötigt werden, um zu einem bedeutsamen Abkommen über den transatlantischen Datenschutz zu gelangen, selbst auch im Strafverfolgungsbereich. Unterdessen sollte die Halbzeitüberprüfung bestehender Abkommen (z.b. des Fluggastdatenabkommens mit den USA) dazu genutzt werden, den Einhaltungsgrad zu messen und die Erfahrungen auszuwerten. Allerdings besteht auch über den transatlantischen Bereich hinaus ein zunehmender 9

10 Bedarf an einem umfassenderen Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten. Es ist eine Tatsache, dass es mehr und mehr globale Transaktionen gibt. Daher bedarf es auch globaler Normen. Dies wird aus förmlicher Sicht das heißt im Wege internationaler Übereinkünfte nicht einfach umzusetzen sein, obwohl bestimmte Normen bereits aufgestellt wurden. Eine interessante Alternative könnte darin bestehen, auf eine datenschutzkonforme Praxis hinzuarbeiten, die auf verbindlichen unternehmensinternen Vorschriften (binding corporate rules BCR) oder vergleichbaren Mechanismen beruht. Diesem Ansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass globale Akteure über einzelstaatliche oder europäische Grenzen hinaus rechenschaftspflichtig gemacht werden müssen. Diese Herangehensweise fügt sich gut in den Grundgedanken der "Londoner Initiative" ein, die die Datenschutzbeauftragten auf ihrer internationalen Konferenz im November 2006 in London eingeleitet haben und die auf einen wirksameren Datenschutz abzielt. Hier möchte ich erwähnen, das die Datenschutzgruppe "Artikel 29" vor kurzem ein deutliches Zeichen zugunsten der BCR gesetzt hat, als sie diese als die für globale Unternehmen beste Lösung für einen rechtlich abgesicherten internationalen Datenverkehr innerhalb der Unternehmensgruppe bezeichnet hat. Die Datenschutzgruppe hat eine Reihe neuer Instrumente zur Förderung der Annahme von BCR entwickelt und wird sich zudem bald mit der Notwendigkeit zur Verbesserung des Annahmeprozesses befassen. Lassen Sie mich abschließend kurz darlegen, wie meiner Ansicht nach auf der Grundlage der neuen Datenschutzbestimmungen des Vertrags von Lissabon vorgegangen werden sollte. Alle Detailfragen beiseite lassend würde ich meine Ausgangsposition dahingehend umschreiben, dass eine Überarbeitung der Grundsätze nicht erforderlich ist, aber über flexiblere Regelungen hinsichtlich der praktischen Anwendung der bestehenden Grundsätze nachgedacht werden muss, um ihre Wirksamkeit zu verbessern. Die Datenschutzvorschriften sollten auch weiterhin einen weiten Anwendungsbereich haben und alle Verarbeitungen personenbezogener Daten erfassen und sich auch auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erstrecken. Erforderlichenfalls könnten weitere Differenzierungen vorgenommen werden, und die Datenschutzbehörden sollten ihre eigenen Prioritäten festlegen können und umfassendere Durchsetzungsbefugnisse erhalten. Weitere Regelungen für einen weltweiten Datenschutz und mehr Wirksamkeit bei den neuen Technologien wären wesentliche Elemente dieses Ansatzes. Ganz klar bedarf es weiterer Überlegungen, aber ich hoffe, dass ich Ihnen zumindest 10

11 darlegen konnte, welches die wichtigsten Herausforderungen sind, die es zu bewältigen gilt, und welche Lösungsansätze sich hierfür anbieten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit 11

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Auf dem Weg zu einem umfassenderen Datenschutz in Europa einschließlich Biometrie eine europäische Perspektive

Auf dem Weg zu einem umfassenderen Datenschutz in Europa einschließlich Biometrie eine europäische Perspektive 12. Konferenz Biometrics Institute, Australien Sydney, 26. Mai 2011 Auf dem Weg zu einem umfassenderen Datenschutz in Europa einschließlich Biometrie eine europäische Perspektive Peter Hustinx Europäischer

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4436 5. Wahlperiode 21.06.2011 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der

Mehr

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai 2011. Status Quo Strategie der EU-Kommission über den künftigen Datenschutz Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer 27. Mai 2011 Status Quo Europarats-Konvention ETS 108 aus 1981 EU-Grundrechtecharta (verbindlich seit VvL) Richtlinie

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen

Mehr

lassen Sie mich zunächst den Organisatoren dieser Konferenz für ihre Einladung danken. Es freut mich sehr, zu Ihren Diskussionen beitragen zu dürfen.

lassen Sie mich zunächst den Organisatoren dieser Konferenz für ihre Einladung danken. Es freut mich sehr, zu Ihren Diskussionen beitragen zu dürfen. Mobile Personal Clouds with Silver Linings Columbia Institute for Tele Information Columbia Business School New York, 8. Juni 2012 Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015 1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

11. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit DuD 2009 Berlin, 8. Juni 2009

11. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit DuD 2009 Berlin, 8. Juni 2009 11. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit DuD 2009 Berlin, 8. Juni 2009 "Datenschutz im Licht des Vertrags von Lissabon und die Konsequenzen für heutige Regelungen" Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

DIGITALE PRIVATSPHAERE

DIGITALE PRIVATSPHAERE DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Chancen und Potenziale von Cloud Computing Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Rede Hans-Joachim Otto Parlamentarischer Staatssekretär

Chancen und Potenziale von Cloud Computing Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Rede Hans-Joachim Otto Parlamentarischer Staatssekretär Chancen und Potenziale von Cloud Computing Herausforderungen für Politik und Gesellschaft Rede Hans-Joachim Otto Parlamentarischer Staatssekretär Veranstaltung der Microsoft Deutschland GmbH in Berlin

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Erfolg beginnt im Kopf

Erfolg beginnt im Kopf Erfolg beginnt im Kopf Wie Sie ausgeglichen bleiben und Ihre Ziele einfacher erreichen 8. VR-Unternehmerforum AGRAR Die Ausgangslage Am Markt 6 49406 Barnstorf Am Markt 6 49406 Barnstorf Alles verändert

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Die große Wertestudie 2011

Die große Wertestudie 2011 Die große Wertestudie Projektleiter: Studien-Nr.: ppa. Dr. David Pfarrhofer Prof. Dr. Werner Beutelmeyer ZR..P.F/T Diese Studie wurde für die Vinzenz Gruppe durchgeführt Dokumentation der Umfrage ZR..P.F/T:

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie

Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,

Mehr

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

TEN/068 Internet-Bereich .EU Brüssel, den 28. März 2001 TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001 STELLUNGNAHME zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Elternumfrage 2015 Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Ergebnisse der Elternumfrage 2015 Um die Auswertung der Elternumfrage 2015 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen

Mehr

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr