Schweinehaltungsverordnung im Vergleich

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1 Abkühlung (s. 17, (2)) Drucksache 574/03 Bundesrat vom Erlass vom Schweineställe müs- Haltungseinrichtungen müssen Es sind Einrich- Keine Angaben Keine An- Keine Abkühlung sen so gebaut sein, dass Tiere: - Zugang zu einem größen- und temperaturmäßig angemessenen Liegebereich haben, so beschaffen sein, - dass bei Gruppenhaltung im Aufenthaltsbereich der Schweine eine Vorrichtung vorhanden ist, die den Schweinen die Abkühlung der Haut bei hohen Stalllufttemperaturen ermöglicht. tungen zu installieren, die eine Abkühlung der Schweine bei hohen Stallinnentemperaturen sicherstellen. gaben Angaben 1

2 Schlitzweite bei Betonspalten (s. 17, (3)) Drucksache 574/03 Bundesrat Erlass vom NL- Varkensbesluit Schlitzweite (mm) Saugferkel 11 Absetzferkel 14 Mastschweine 18 Sauen 20 Saugferkel 9 Absetzferkel 14 Mastschweine 17 Sauen 20 < 16 kg kg kg 17 < 6 kg kg kg 17 < 120 kg 22 s. EU s. EU Perforationsgrad der Liegefläche ("drainierter Boden") (s. 17 (3)) Drucksache 574/03 Bundesrat, Stand Erlass vom NL- Varkensbesluit Sauen 15 % 10 % 10 % 10 % 10 % Absetzferkel - 10 % 10 % 10 % " 5 %*) Mastschweine - 10 % 10 % 10 % " 5 %*) *) 5 % = Definition für einen "dichten" Boden 2

3 Beleuchtung in der Schweinehaltung (s. 17 (4), 21 (2)) Drucksache 574/03 Bundesrat, vom Erlass vom Beleuchtung - Schweine müs- - Ställe müssen mit Flächen - 3% der - siehe NRW -keine An- sen mindestens 8 Stunden pro Tag bei einer Lichtstärke von min. 40 lux gehalten werden. ausgestattet sein, durch die Tageslicht einfallen kann Und die min. 3 Prozent der Stallgrundfläche Entsprechen. - Ist dies nicht ausreichend, so muss eine an den Tagesrhythmus ange- Stallgrundfläche; Ausnahme bei Änderungsgenehmigungsverfahren auf 1,5% möglich - min. 8 Stunden und min. 60 lux - min 8 Stunden und in der Hellphase 80 lux gaben Passte Belichtung Mindestens jedoch 8 St. Pro Tag und 50 Lux. 3

4 Mindest-Buchtenlänge bei Gruppenhaltung der Sauen (s. 19 (2)) Buchtenlänge Drucksache 574/03 Bundesrat vom Erlass vom NL- Varkensbesluit Gruppen < 6 Sauen mind. 2,4 m mind. 2,8 m keine Angaben Fressliegebuchten er- Gruppen mit 6 Sau- mind. 2,8 m mind. 2,8 m " füllen die Anforderun- " " en u.m. gen an die Gruppenhaltung dann, wenn die Sauen den Ausgang selbst bedienen und die Buchten jederzeit verlassen können. Kastenstände Jungsauen: Sauen: Verbot ab 2013 a Verbot ab 2013 a Maße für Kastenstände für Jungsauen und Sauen (s. 19 (4)) Drucksache 574/03 BR Stand ,0 x 0,65 m 2,0 x 0,70 m vom ,0 x 0,60 m 2,0 x 0,70 m Erlass vom ,0 x 0,65 m 2 m x 0,7 m + 1,6 m Gang Fressliegebucht a ausgenommen Abferkelstall und 4 Wochen im Deckzentrum, EU: keine Maßvorgabe 4

5 Beschäftigungsmaterial (s. 21 (1)) Drucksache 574/03 Bundesrat Stand vom Erlass vom Ständiger Zugang Jedes Schwein soll stän- Die Anlagen sind mit gesund- Jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenk- Stroh identisch mit zu ausreichenden digen Zugang zu 2 von 3 heitlich unbedenklichem Be- lichem Beschäftigungsmaterial in angemesse- oder ande- EU-Recht, Mengen an Mate- Beschäftigungsmög- schäftigungsmaterial für ner Menge. Geeignet sind Stroh, Rauhfutter, res geeig- zusätzlich rialien, die sie un- lichkeiten haben: Schweine auszustatten. Ziel der Holz und andere, von den Schweinen verän- netes Mate- sind auch tersuchen und - Fütterungssystem, Einbringung ist die Bef- derbare Materialien, die das Erkundungsver- rial Ketten zu- bewegen können, das gewährleistet, riedigung des angeborenen halten der Schweine und ihr Wühlbedürfnis (insb. bei gelassen z.b. Materialien wie dass das Schwein Erkundungsverhaltens. Von befriedigen. Bis zum Vorliegen weiterer Er- Gruppen- Stroh, Heu, Holz, mindestens eine den folgenden Varianten sind kenntnisse ist es ausreichend, für das Wühlbe- haltung der Sägemehl, Pilz- Stunde täglich mit der zwei anzubieten: dürfnis z. B. Strohraufen mit Auffangschalen Sauen) kompost, Torf oder Futteraufnahme be- - Beschäftigung durch Ge- vorzuhalten. eine Mischung die- schäftigt ist, staltung der Futterdar- Ausnahme: Für Sauen im Abferkelbreich muss ser Materialien, - Spielketten mit daran reichungstechnik (z.b. dem jederzeitigen Zugang zu Beschäftigungs- durch die die Ge- befestigten Holzteilen, Breiautomaten) material durch ein mind. zweimal tägliches An- sundheit der Tiere - ausreichende Mengen - Spielkette mit daran be- gebot von grobfaserigem Futter Rechnung ge- nicht gefährdet an Stroh oder ande- festigten Holz/Gummiteilen tragen werden, es sei denn, die Sauen werden werden kann. rem Material, dass - Strohraufe mit Auffang- ad libitum gefüttert und haben die Möglichkeit das Schwein bewe- schale sich jederzeit Futter in kleinen Portionen abzu- gen, kauen und ver- - Scheuerbäume und Bälle rufen. Dieses gilt auch für Sauen vom Absetzen ändern kann und daß - Weitere, der Beschäf- bis 1 Monat nach dem erfolgreichen Belegen, die Gesundheit des tigung der Tiere dienende wenn zusätzlich während der Bewegungsphase Tieres nicht gefähr- Gerätschaften Zugang zu Beschäftigungsmaterial besteht. det. 5

6 Gaskonzentration (s. 21 (3)) Drucksache 574/03 Bundesrat vom Erlass vom Gaskonzen- Schweineställe müs-sen so - Im Aufenthaltsbereich der - 20ppm NH3, ca Keine Angaben Keine An- Keine Anga- tration gebaut sein, dass Tiere: - Zugang zu einem größenund temperaturmäßig angemessenen Liegebereich ha- Schweine sollen folgende Werte nicht überschritten werden: Ammoniak 20 ccm³/ m³ Luft Kohlendioxid3000 ccm³/ m³ 50 cm über dem Boden gemessen dürfen nicht überschritten werden. gaben ben ben, Luft -der mit einem angemesse- Schwefelwasserstoff 5 ccm³/ nen Ableitungssystem aus- m³ gestattet und sauber ist Geräuschpegel - In dem Teil eines Gebäudes, in dem die Schweine gehalten werden, sind Geräuschpegel von 85 dba oder mehr sowie dauerhafter oder plötzlicher Lärm zu vermeiden. Drucksache 574/03 BR - Im Aufenthaltsbereich der Schweine sollen 85 dba nicht überschritten werden Geräuschpegel (s. 21 (3)) vom Erlass vom NL- Varkensbesluit Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben 6

7 Mindestfläche/Tier (m²) 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Mindestfläche (m²) für jedes Schwein, entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Schweine Lebendgewicht in kg DS 574/03 Bundesrat , Gruppe bis 10 Tiere 7

8 Mindestfläche (m 2 ) für jedes Schwein, entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Schweine in der Gruppe (s. 23, 24, 25) EU- Richtlinie Drucksache 574/03 Bundesrat vom Erlass vom Ferkel bis 10 kg 11 bis 20 kg 21 bis 30 kg Zuchtläufer 31 bis 50 kg Mastschweine 86 bis 110 kg 51 bis 85 kg über 110 kg Jungsauen Sauen 0,15 0,2 0,3 0,4 0,55 0,65 1,0 1,64 d - 0,35 / 0,31 / 0,28 e 0,46 / 0,41 / 0,37 e 0,15 0,3-0,35 0,3-0, kg 0, kg 0,35 0,65 / 0,58 / 0,52 e 0,42-0,5 f kg 0,50 0,92 / 0,83 / 0,75 e 0,75-0,64 f 1,1 / 1,0 / 0,9 e 0,85-1,0 bei kg g kg 0,75 1,2 / 1,1 / 1,0 e 1,0-1,2 bei kg g h 2,25 c,d 2,5 / 2,25 / 2,05 h > 150 kg: 2/2,2/2,5 m 2 k >160 kg 2,25 1,85 / 1,65 / 1, kg: 1,7 m kg 1,20 2 0,15 0,2 0,3 0,4 0,55 0,65 1,0 Siehe Anlage Seite 10 Siehe Anlage Seite 10 1,5 bis 1,9 i 2,0 bis 2,8 i 2,25 2,25 Eber 6 a,b 6 a,b b 10 a a bzw. 10 m2, wenn die Bucht auch zum Decken benutzt wird (Übergangsfrist für bestehende Buchten bis ) b Einzelhaltung c Mindestlänge jeder Buchtenseite 2,8 m h Gruppengröße bis 5/6-40/über 40 Tiere d Zuschlag (10%) bei Kleingruppen, Abschlag (10%) bei Großgruppen i abhängig von der Gruppengröße e Gruppengröße < 10 / / > 30 k - bei einer Gruppengröße ab 40 Sauen f ab 30 Tiere - bis 29 Tiere je Gruppe - bei einer Gruppengröße ab 25 Sauen g ab 16 Tiere - bis 15 Tiere je Gruppe - bei einer Gruppengröße von < 6 Sauen ist die uneingeschränkte Bodenfläche um 10% zu vergrößern. 8

9 Anteil Liegefläche (fest oder drainiert) (s. 23, 24, 25) Drucksache 574/03 Bundesrat Erlass vom Sauen: 52 % - 63 % 52 % - 63 %? 1 m ab Trog 58 % Absetzferkel: - 50 % 50 % 33 % 50 % 30 / 60 %*) Mastschweine: - 50 % 33 % 50 % 33 % 30 / 60 %*) *) Umsetzung in zwei Stufen (zunächst 30 %, später 60 %) Fütterung Sauen (s. 25 (5)) Drucksache 574/03 Bundesrat vom Erlass vom Genügend Grundfutter - mind. 8 % Rohfaser keine Anga- Für Sauen im Abferkelbreich muss dem jederzeitigen Zu- oder Futter mit hohem Rohfaseranteil sowie Kraftfutter zum Stillen von Hunger und Kaubedürfnis. in der Trockenmasse - mind. 200 g Rohfaser täglich -1 Woche vor dem Abferkeltermin Stroh oder ähnliches Material zur Befriedigung des Nestbauverhaltens ben gang zu Beschäftigungsmaterial durch ein mind. zweimal tägliches Angebot von grobfaserigem Futter Rechnung getragen werden bzw. die Sauen werden ad libitum gefüttert und haben die Möglichkeit sich jederzeit Futter in kleinen Portionen abzurufen. Gilt auch für Sauen vom Absetzen bis 1 Monat nach dem erfolgreichen Belegen, wenn zusätzlich während der Bewegungsphase Zugang zu Beschäftigungsmaterial besteht. 9

10 Regelung des Platzbedarfes in den Niederlanden gemäß dem Varkensbesluit vom Für Stallneubauten bis 2013 werden folgende Normen für die verschiedenen Kategorien gelten: - bis 15 kg 0,20 m² kg 0,30 m² kg 0,50 m² kg 0,65 m² kg 0,80 m² > 1,0 m² Für bestehende Schweineställe werden bis 2013 folgende Normen gelten: - bis 15 kg 0,20 m² kg 0,30 m² kg 0,50 m² kg 0,60 m² kg 0,70 m² > 1,0 m² Bodenfläche nach dem Jahr 2013 für alle neuen und bestehenden Schweinestallanlagen: - bis 15 kg 0,20 m² kg 0,40 m² kg 0,60 m² kg 0,70 m² kg 1,00 m² > 1,30 m² 10

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