Eckdaten zur Schweinehaltung
|
|
- Louisa Martin
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: Eckdaten zur Schweinehaltung Hinweis: Die Zusammenstellung dient der übersichtlichen Information und ist nicht abschließend. Sämtliche geltenden Anforderungen sind den aktuellen Rechtsvorschriften, in diesem Fall vor allem der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, zu entnehmen. Abmessungen/Besatzdichten/Platzbedarf Nutzbare Bodenfläche pro Tier (Übergangsfrist nur anzuwenden auf Haltungseinrichtungen, die vor dem genehmigt oder genutzt wurden) Absatzferkel, Zuchtläufer, Mastschweine Durchschnittsgewicht (kg) m² Übergangsfrist * bis > ,15 0,15* ,20 0,20* ,35 0,30* ,50 0,40* ,75 > 110 1,00 Jungsauen (JS), Sauen (S)* Gruppengröße*** m²/tier** bis 5 1,85 (JS)/2,50 (S) 6 bis 39 1,65 (JS)/2,25 (S) > 39 1,50 (JS)/2,05 (S) Eber < 2 Jahre ungehindertes Undrehen muss möglich sein > 2 Jahre 6 Deckbuchten 10 * nicht in Betrieben, die weniger als 10 Sauen haben ** Anteil Liegefläche bei JS > 0,95 m²/tier und bei S > 1,30 m²/tier ***JS und S sind im Zeitraum von über 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin in Gruppen zu halten
2 - 2 - Gruppenhaltung*** von Sauen und Jungsauen Gruppengröße Mindestwert Buchtenlängsseite > 6 Tiere 2,80 m < 6 Tiere 2,40 m Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen mit Fress-Liegeboxen (FLB) FLB muss von Tier jederzeit aufgesucht und verlassen werden können mind. 1,00 m Liegebereich ab buchtenseitiger Kante des Futtertroges Gangbreite**** hinter FLB mind. 1,60 m bei einseitigen FLB mind. 2,00 m bei beidseitigen FLB ****Übergangsfrist bis 2018 zur Abklärung nehmen Sie Kontakt mit dem Veterinäramt auf Gruppenuntaugliche Tiere sind einzeln zu halten; die Tiere müssen sich ungehindert umdrehen können. Für diese Tiere sind ausreichend Reservebuchten vorzusehen. Kastenstände/Fress-/Liegeboxen Betroffen: Alle Schweine, die in Kastenständen bzw. Fress-/Liegeboxen gehalten werden i. a. Jungsauen und Sauen Nach der aktuellen Rechtslage, die sich aus den Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergibt, müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass a. die Schweine sich nicht verletzen können und b. jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen austrecken kann. In sogenannten Bestandsbetrieben, sind Kastenstände mit einer Breite von mindestens 0,65 m für Jungsauen und 0,70 m für Altsauen vorzusehen, wobei das Verhältnis zwischen beiden Werten innerhalb der Haltungseinrichtung dem betriebsüblichen Verhältnis von Jung- zu Altsauen entsprechen muss. Werte unter 0,65 m sind nur in dem Ausmaß anteilig zulässig, wie Sauen in der Haltungseinrichtung gehalten werden, deren Schulterhöhe 0,70 m beträgt. Die Länge des Kastenstandes sollte dabei 2,00 m nicht unterschreiten, eine Länge von mindestens 2,20 wird jedoch empfohlen. Da eine verbindliche rechtliche Umsetzung konkreter Maßangaben derzeit nicht absehbar ist, aber für das Jahr 2018 angekündigt wurde, steht aktuell als alleinige verbindliche Rechtsgrundlage die oben angeführte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie ein dazu ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg zur Verfügung um festzulegen, wie Kastenstände zu bemessen sind. Danach ist für die Bemessung der notwendigen Länge und Breite eines Kastenstandes die Körperlänge und -höhe sowie Rumpftiefe der Sau (am tiefsten Punkt) heranzuziehen. Es obliegt Ihnen als Tierhalter, mir unter Heranziehung eines der beiden aufgezeigten Verfahren ein Konzept zur Kastenstandhaltung zu benennen. In beiden Fällen ist eine lichte Höhe von mindestens 1,10 m einzuhalten. Hinweis: Reine Fress-, Behandlungs- oder Besamungsstände dürfen schmaler sein.
3 - 3 - Gestaltung Liegefläche Betroffen: Schweine, die in Gruppen auf Vollspaltenböden gehalten werden Liegebereich mit einem Perforationsgrad von maximal 15 %. Bei Mastschweinen wird i. a. ein maximaler Perforationsgrand von 15 % eingehalten. Daher kann der Boden in der gesamten Bucht einheitlich gestaltet werden. Bei Sauen kann bei langen Spaltenelementen der Perforationsgrad größer als 15 % sein. Dann ist der Liegebereich gesondert zu gestalten. Abferkelstall: Liegebereich mit geschlossener Fläche von mindestens 0,48 m² und Perforationsgrad von maximal 7 %. Deckzentrum: Liegebereich mit geschlossener Fläche vom mindestens 1 m Länge und Perforationsgrad von maximal 7 %. Wartestall: Platzbedarf Liegeflächen siehe oben mit einem Perforationsgrad von maximal 15 %. Spaltenboden rutschfest, trittsicher, Spalten verletzungsfrei ohne scharfe Grate Maße für Betonspaltenböden: Tierkategorie Spaltenweite (mm) Auftrittsbreite (mm) Saugferkel Absatzferkel Zuchtläufer Mastschweine Jungsauen, Sauen, Eber sonstige Spaltenböden: Auftrittsbreite mindestens wie Spaltbreite. Die Spaltbreite entspricht den Angaben bei Betonspaltenböden. Wichtig: Die Angaben zur Spaltenweite sind als Obergrenze anzusehen. Eine Toleranz über diesen Wert hinaus ist nicht vorgesehen
4 - 4 - Fütterung Betroffen: Absatzferkel/Mastschweine/Jungsauen/Sauen Fütterungssystem Tier-/Fressplatzverhältnis rationierte Fütterung 1 : 1 tagesrationierte Fütterung 2 : 1 Futter zur freien Aufnahme, Sensorfütterung 4 : 1 Breifutterautomaten, Abruffütterung > 4 : 1 Gewicht des Tieres Fressplatzbreite bis 25 kg 0,18 m kg 0,27 m kg 0,33 m > 120 kg 0,40 m Tränke Gültig ab: Schweinen ist jederzeit Zugang zu Wasser zu ermöglichen. Bei Gruppenhaltung müssen Tränken räumlich getrennt (min. eine Schweinelänge) von Futtereinrichtungen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Eine Tränkestelle pro 12 Schweine. Bei rationierter Fütterung können zusätzliche Tränke auch über dem Trog angebracht werden. Bei Sensorfütterung muss jedes Tier Wasser aufnehmen können, auch wenn der Trog belegt ist. Hinweise: Breiautomaten sind nur dann als Tränkestelle anrechenbar, wenn Wasser unabhängig vom Futter abgerufen und aufgenommen werden kann; dazu muss die am Breiautomaten integrierte Wasserstelle vom Futterbereich getrennt sein.. Bei Belegung der Futterstelle muss die Tränkestelle frei zugänglich sein. Eine Flüssigfütterung genügt als alleinige Wasserversorgung nicht. Räumlich nahe beieinander liegende Tränkenippel (z. B. T-Stück, höhenmäßig versetzt angebrachte Nippel an einem Leitungsstrang) können nur dann anerkannt werden, wenn die Tiere bei der Wasseraufnahme eine natürlich Körperhaltung einnehmen können
5 - 5 - Verminderung der Wärmebelastung Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein, um die Wärmebelastung bei hohen Stalltemperaturen zu mindern. Hinweise: Es müssen betriebsindividuelle Lösungen gefunden werden. Mögliche Ansätze sind: Duschen Klimaanlage Klimaführung Dämmung des Stalles Bodengestaltung Jalousien vor Stallfenstern (ggf. ist der Stall dann mit Kunstlicht ausreichend zu beleuchten) Beschattung der Schweineställe Befeuchten von Zentralgängen Unterflur-Zuluftführung durch Erdwärmetauscher oder Unterstallzuluft Zuluftführung über gedämmten Dachraum
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Umsetzung der Gruppenhaltung für Sauen Ende der Übergangsfristen am 31.12.2012 Sauenhaltung im Deckzentrum Kastenstand: Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen,
MehrTierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe
Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin
MehrECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN
MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (RL 2008/120/EG) 2. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
MehrAnforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!
Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene
Mehr»Schweinestall« Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr Grundstück (Ort, Straße, Haus Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben»Schweinestall«I.
MehrGutachten (nicht ausfüllen) Allgemeine Angaben. Schweinemast: gepl. Mastplätze: Nutzungsform
Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Ergänzende
MehrTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen 21 Anwendungsbereich Schweine dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften
MehrPlanungsgrundlagen Schweinehaltung
Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente
MehrSchweinestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
MehrSchweinestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
MehrSchweinestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
MehrSchweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft
Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft VLF Bundesseminar 2011 28.1.2011 Neumühle Es ist 5 vor 12 Wärmebelastung Ausführungshinweise Altbauten ab 1.1.2013
MehrAusführungshinweise. Stand
Ausführungshinweise: Stand 23.02.2010 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung i. d. F. v. 30. Nov. 2006 (BGBl. I S. 2759), geändert durch V v. 1.10.2009 (BGBl. I S. 3223) Abschnitt 5, Anforderungen an das
MehrHaltungsvorschriften für Schweine ab Kerninhalte, Alternativen und Lösungsansätze
Haltungsvorschriften für Schweine ab 2013 Kerninhalte, Alternativen und Lösungsansätze Dr. Karl-Heinz Tölle Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Allgemeine Anforderungen für Nutztiere einwandfreie
MehrMerkblatt Seite 1. Tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Anforderungen an Schweinehaltungen
Merkblatt Seite 1 Tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Anforderungen an Schweinehaltungen A) aus tierschutzrechtlicher Sicht Die Fundstellen in Klammern beziehen sich auf die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
MehrZweite Verordnung. zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom
Zweite Verordnung *) **) zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom... 2004 Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund - des 2a Abs. 1
MehrVielen Sauenhaltern läuft die Zeit davon!!
KB-Refresherkurs 2012 Umsetzung und Lösungsmöglichkeiten der Gruppenhaltung tragender Sauen 08.02.2012 Teglingen Landhaus Eppe Warum ist das Thema so wichtig und aktuell? Heute ist der 08.02.2012 Vielen
MehrWorkshop Sauen- und Mastschweinehaltung ab Ort: Landwirtschaftskammer SH Rendsburg Datum: Di, den Ablauf
Workshop Sauen- und Mastschweinehaltung ab 2013 Ort: Landwirtschaftskammer SH Rendsburg Datum: Di, den 24.04.2012 Ablauf Hans Dieter Fischer: Vorstellungsrunde/Einführung Günther Blum, Schauer: Abrufstationen
MehrTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Welche Änderungen kommen auf die Schweinehalter zu?
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Welche Änderungen kommen auf die Schweinehalter zu? Dr. Manfred Weber, LLFG Iden Die im Jahre 2006 veröffentlichte Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (TNHV) legt
MehrVorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und Nebenbestimmungen der Baugenehmigung. Bernhard Feller
Baulehrschau-Sondertag Haus Düsse Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und Nebenbestimmungen der Baugenehmigung Bernhard Feller Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Rechtlicher Rahmen:
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung*)**)
1804 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2006 Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung*)**) Vom 1. August 2006 Das Bundesministerium
MehrGruppenhaltung von Sauen - Gestaltungsbeispiele-
Schweinetag Sachsen-Anhalt 2011 Gruppenhaltung von Sauen - Gestaltungsbeispiele- Dr. Anne Elkmann 15.11.2011 Dr. Anne Elkmann 1 Gruppenhaltung ab 2013 15.11.2011 Dr. Anne Elkmann 2 EU-Richtlinie 2008/120/EG
MehrVerordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)
http://www.bundesrecht.juris.de/tierschnutztv/bjnr275800001.html#bjnr275800001bjng000501377 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
MehrMitteldeutscher Schweinetag Zukunftssichere Schweineproduktion
18. Oktober 2017 in Landsberg Mitteldeutscher Schweinetag Zukunftssichere Schweineproduktion Sauenhaltung im Deckzentrum Bernhard Feller Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster Fachbereich Betriebswirtschaft
MehrECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN
MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2001/88/EG des Rates zur Änderung der RL 91/630/EWG (RL 2001/88/EG) 2. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen
MehrSchweinehaltungsverordnung im Vergleich
Abkühlung (s. 17, (2)) Drucksache 574/03 Bundesrat vom 4.10.2002 Erlass vom 4.4.2001 Schweineställe müs- Haltungseinrichtungen müssen Es sind Einrich- Keine Angaben Keine An- Keine Abkühlung sen so gebaut
MehrWeichen stellen für 2013 Sauen in Bewegung Haltungsverfahren für die Gruppenhaltung
RVV Ansprechpartner REG 17. Rheinischer Schweinetag 1. Haus Riswick / RekenForum Weichen stellen für 2013 Sauen in Bewegung Haltungsverfahren für die Gruppenhaltung Bernhard Feller Landwirtschaftskammer
MehrKastenstände bei Sauen
14. KTBL-Tagung 17. Mai 2017 in Ulm 31. Mai 2017 in Hannover Kastenstände bei Sauen Wie können Tierhalter auf die Rechtsprechung reagieren? Bernhard Feller Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster
MehrSchwein, Beratung, und mehr
Schwein, Beratung, und mehr Gegründet: - 01. Januar 2008 Standorte: - Braunschweig; Europa Zielgruppen: - Vor- und nachgelagerte Unternehmen, Spitzenbetriebe Schwerpunkte: - Umstellung auf Gruppenhaltung,
MehrMerkblatt zur 10%-Toleranzregelung
Merkblatt zur 10%-regelung im Tierschutzrecht für Rinder, Schweine, Pferde Was besagt die 10%-regelung? Haltungsanlagen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 1. Jänner 2005 bestanden haben, dürfen
MehrAnlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Schweine Eber Jungsauen Sauen Säugende Sauen Trockengestellte und trächtige Muttertiere Ferkel Saugferkel Hausschweine
MehrMerkblatt Tierschutz 10%-Toleranzregelung
Merkblatt Tierschutz 10%-Toleranzregelung ALLGEMEIN Gesetzliche Grundlage Gemäß 44 Abs. 5 Tierschutzgesetz (TSchG) gelten abweichend von Abs. 4 zweiter Satz die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und
MehrUmsetzung von baulichen Konzepten für die Gruppenhaltung von Wartesauen. Dr. Helmut Niklaus Spezialberatung Schweineproduktion
Umsetzung von baulichen Konzepten für die Gruppenhaltung von Wartesauen Situation / Problemstellung, Gesetzesanforderungen und Umbaubeispiele Vortrag zum Tag des Schweinehalters am 28.09.2011 Seddiner
MehrVoraussetzungen Steuer- & Baurecht
1 Voraussetzungen Steuer- & Baurecht Definition Landwirtschaft Im Steuerrecht (BewG) über die Vieheinheiten (VE) je produziertes MS 0,12 VE, wenn Ferkel über 30kg 0,10 VE für 1.000 Mastplätze ca. 35 ha
MehrKontrollschwerpunkte Schweine
Kontrollschwerpunkte Schweine 2017-2019 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Tierschutzkontrollen 3. Angemeldete Kontrollen Fokus baulicher Tierschutz 3.1 Mastschweine 3.2 Zuchtschweine 3.3 Ferkel 3.4 Eber
MehrBauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Generelle Anforderung: 1. Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder
Anlage 4 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen
MehrAus der Praxis, für die Praxis!
Beispiele zur Gestaltung von Besamungs- und Abferkelstall wohin geht der Weg? Aus der Praxis, für die Praxis! 1. Welchen Weg geht die Politik? 2. Praxis und Wissenschaft 3. Praxis-Projekt Optimale Haltung
MehrBekanntmachung der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2006 2043 Bekanntmachung der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom 22. August 2006 Auf Grund des Artikels
MehrMINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN. Hausschweine jeden Alters, insbesondere für Zucht- oder Mastzwecke
Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 485/2004 /Artikel/Anlage Anl. 5 Inkrafttretensdatum 01.01.2005 Außerkrafttretensdatum 27.01.2006 Text Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR
MehrTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung TierSchNutztV
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung TierSchNutztV Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung Ausfertigungsdatum:
MehrTierschutzrechtliche Anforderungen an Schweinemastanlagen und Anlagen zur Haltung von Zuchtschweinen und Ferkeln bis zum Absetzen von der Sau.
Tierschutzrechtliche Anforderungen an Schweinemastanlagen und Anlagen zur Haltung von Zuchtschweinen und Ferkeln bis zum Absetzen von der Sau. Mit oben genanntem Erlass wurde mitgeteilt, dass bei der Festlegung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3983 15.04.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierschutzrechtliche
MehrNiedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 16. August 2017
Bundesrat Drucksache 601/17 16.08.17 Antrag des Landes Niedersachsen AV Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung und weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der
MehrEin Service der juris GmbH - - TierSchNutztV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) TierSchNutztV
MehrAnpassung der Deckzentren an mögliche neue Vorgaben
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Anpassung der Deckzentren an mögliche neue Vorgaben Bildungs und Wissenszentrum Boxberg Schweinehaltung, Schweinezucht ALB Fachgespräch
MehrMINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN
Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 61/2012 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 5 Inkrafttretensdatum 10.03.2012 Außerkrafttretensdatum
MehrPlanungsgrundlagen Rinderhaltung
Milch- und Mutterkühe MINDESTMASSE ANBINDEHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Standlänge Kurzstand Standlänge Mittellangstand Standbreite bis 300 30,0 60,0 85,0 bis 400 50,0 85,0 00,0 bis 550 65,0 00,0 5,0 bis
MehrÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016
ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung
MehrAnforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder
Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Teil
Mehr- Anzeige wegen zahlreicher Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und gegen 2 Tierschutzgesetz -
Staatsanwaltschaft Magdeburg Breiter Weg 203-206 39104 Magdeburg Ihnen schreibt: - Anzeige wegen zahlreicher Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und gegen 2 Tierschutzgesetz - 07.11.2013
MehrChristina Jais Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Landtechnik und Tierhaltung
Christina Jais Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Landtechnik und Tierhaltung Abferkelstall Ferkelaufzucht Deckzentrum / Belegstall Wartesauen Anordnung und Maße gerade oder diagonal
MehrWas brauchen die Schweine?
Der (Nahezu) Null-Emissionen-Stall - ein zukunftsfähiges Stallkonzept? - Was will der Mensch? Was brauchen die Schweine? Was schont die Umwelt? Optimale Haltung abgesetzter Sauen - verschiedene Anforderungen
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Mindestmasse für die Haltung von Schweinen Die Distanzmasse
MehrGrundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance
Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance 2007 Vereinfachte Darstellung der Begriffe und Regelungen Januar 2007 Stand Januar 2007 Folie 1 LEL Schwäbisch Gmünd Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3980 6. Wahlperiode 12.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kastenstände in der Schweinehaltung und ANTWORT der
MehrAnlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Anlage 5 Schweine Eber Jungsauen Sauen Säugende Sauen Trockengestellte und trächtige Muttertiere Ferkel Saugferkel Absetzferkel
MehrAktuelle Tierschutzthemen aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord Landesbeauftragte für Tierschutz
Aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord Landesbeauftragte für Tierschutz 28.06.2017 1. Vorstellung (SLT) Team 2 Amtstierärztinnen - Landesbeauftragte für
MehrStälle müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens
Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 1
MehrLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Tiergerecht verordnet?
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung Tierische Erzeugung Am Park 3, 04886 Köllitsch Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Bearbeiter: Dr. Eckhard Meyer E-Mail: eckhard.meyer@smul.sachsen.de
MehrMINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Anlage 5 Schweine Eber Jungsauen Sauen Säugende Sauen Trockengestellte und trächtige Muttertiere Ferkel Saugferkel Absetzferkel
MehrMINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN
Der Zustand der Klauen ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf ist eine Klauenpflege durchzuführen. 2.8. ÜBERWIEGENDE HALTUNG IM FREIEN Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und eingestreute
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5044 6. Wahlperiode 27.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kastenstände in der Schweinehaltung nach Urteil des
MehrTiergerechte Schweinehaltung kostengünstig gestalten Stallbau, Umsetzung der Gruppenhaltung!
KB-Refresherkurs Tiergerechte Schweinehaltung kostengünstig gestalten Stallbau, Umsetzung der Gruppenhaltung! Dirk Bezirksstelle Oldenburg-Süd Außenstelle Vechta Rombergstraße 53 49377 Vechta Tel.:04441-9258-14
MehrGruppenhaltung in Selbstschutz- Fress-Liegebuchten. Betrieb: Ulrich Krug, Mardorf
Gruppenhaltung in Selbstschutz- Fress-Liegebuchten Betrieb: Ulrich Krug, Mardorf Betrieb Krug, Mardorf Geschlossenes System mit 100 Sauen DAN-Zucht-Sau x Duroc Eber 100 ha 2 AK 1992 Umbau des Maststalles
MehrRL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR:
Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich
MehrSymbole für die Stationen bzw. Experten-Gruppen
Zeichen und Symbole Symbole für die Stationen bzw. Experten-Gruppen Pflichtaufgaben */ **/ *** Binnendifferenzierung: leicht/ mittel/ schwer (2) Anzahl der Arbeitsblätter I/ II/ III Einzel-/ Partner-/
MehrTrends in der Schweinehaltung. Dr. Anne Elkmann Big Dutchman Pig Equipment GmbH
Trends in der Schweinehaltung Dr. Anne Elkmann Big Dutchman Pig Equipment GmbH Agenda: 1) Neue Gesetze: Was muß sich alles ändern? 2) Trends in der Mastschweinehaltung 3) Zusammenfassung und Diskussion
MehrZukünftige Anforderungen an die Schweinehaltung: Eine Frage der Haltung
Mitteldeutscher Schweinetag, 18. Oktober 2017, Halle-Peißen Zukünftige Anforderungen an die Schweinehaltung: Eine Frage der Haltung Katharina Kluge, Referat Tierschutz, BMEL Zukünftige Anforderungen
MehrThüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Neue Haltungsverordnung für Schweine nicht unterschätzen! Autoren: Dr. A. Heinze Dr. E. Meyer Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
MehrInitiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht- und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage.
Initiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage. Einen LANDWIRT Fachartikel dazu finden Sie in der LANDWIRT Ausgabe 16/2015. Kriterium Wahlpflichtkriterien
MehrRechtliche Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Kälberhaltung
Rechtliche Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Kälberhaltung Silvia Kaes, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 EU Verordnung Richtlinie RL 2008/119/EG Ziel
MehrAKTIONSPLAN ZUR VERBESSERUNG DER KONTROLLEN ZUR VERHÜTUNG VON SCHWANZBEIßEN UND ZUR REDUZIERUNG DES SCHWANZKUPIERENS BEI SCHWEINEN. Stand: August 2018
Stand: August 2018 AKTIONSPLAN ZUR VERBESSERUNG DER KONTROLLEN ZUR VERHÜTUNG VON SCHWANZBEIßEN UND ZUR REDUZIERUNG DES SCHWANZKUPIERENS BEI SCHWEINEN Mitgliedstaat: Mitgliedstaat Kontakt (Email): Deutschland
MehrStälle müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens
Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen
MehrBeispiele von Betrieben
Wer etwas will findet Wege. Beispiele zur praktischen Umsetzung der Ausführungshinweise Schweinehaltung sucht Gründe! Wer etwas nicht will, Harald Kostial Mit besonderem Dank an Leiter Vielen Dank für
MehrLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Rheinischer Schweinetag. Herausforderungen in der Schweinehaltung meistern
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Rheinischer Schweinetag Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick und im Reken Forum Herausforderungen in der Schweinehaltung meistern Große Würfe
MehrRL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Mastschweine BNR:
Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Bundesrat Drucksache 574/03 (Beschluss) 28.11.03 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 794. Sitzung am 28. November
MehrAnforderungen an Tierhaltungsanlagen aus dem Bereich des Veterinärwesens
Umweltallianz Hessen Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen aus dem Bereich des Veterinärwesens Dr. Ingo Franz Gliederung 1. Einleitung 2.
MehrBauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Stand: 31.05.2017 Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Premiumförderung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen
MehrDANAVL. GUNNER SØRENSEN PROJEKTLEITER Dänisches Kompetenzzentrum für Schweineproduktion. HANS KNUDT KRAG Danbauer GmbH
DANAVL GUNNER SØRENSEN PROJEKTLEITER Dänisches Kompetenzzentrum für Schweineproduktion HANS KNUDT KRAG Danbauer GmbH BEWÄHRTE PRAXIS WÄHREND DER BESAMUNG UND IM WARTESTALL 2 ZIEL Duldende Sauen finden
MehrRL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Absatzferkel und Zuchtläufer BNR:
Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich
MehrWas kommt als Nächstes? oder: Anstehende Tierschutzthemen bei der Schweinehaltung aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten
Was kommt als Nächstes? oder: Anstehende Tierschutzthemen bei der Schweinehaltung aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger Sigmaringen-Laiz, 1.3.2013 Einteilung: Vorbemerkungen Zur
MehrA. Vergleich des neuen Entwurfs mit dem Entwurf aus dem Jahr 2012 Berlin,
Stellungnahme zu dem neuen Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
MehrCheckliste Rinder. Umsetzung des Tierschutzgesetzes anhand praktischer Beispiele - Rinder
Umsetzung des Tierschutzgesetzes anhand praktischer eispiele - Rinder C D E F G Checkliste Rinder odenbeschaffenheit ewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt Luft, Licht, Lärm Tränke und Fütterung etreuung
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) *) Vom 25.
MehrErfolgreiche bauliche Lösungen für die Gruppenhaltung leerer und tragender Sauen Dr. Wilhelm Pflanz, Rudolf Wiedmann, LSZ Boxberg
Erfolgreiche bauliche Lösungen für die Gruppenhaltung leerer und tragender Sauen Dr. Wilhelm Pflanz, Rudolf Wiedmann, LSZ Boxberg Juli 10 Tragende und leere Sauen müssen ab dem 01.01.2013 in der gesamten
MehrStellungnahme zum ersten Entwurf zur Änderung der Tierschutznutztierverordnung Teil Schwein
18. Mai 2003 Bündnis Tierschutz Deutscher Tierschutzbund e.v. - Bundesverband Tierschutz e.v. Bund gegen Missbrauch der Tiere e.v. Seite 1 Bündnis Tierschutz c/o Deutscher Tierschutzbund e.v. Presseabteilung
MehrErgänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Bauvorhaben: LEGEHENNENSTALL BODENHALTUNG
Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Ergänzende
MehrLegehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Mehr2013 Wem die Stunde schlägt
2013 Wem die Stunde schlägt DGS Magazin 39/2010 Gerhard Schwarting und Stephani Sterr, Nürtingen Ab 1. Januar 2013 ist die Gruppenhaltung von tragenden Sauen obligatorisch! Bis dahin müssen endgültig alle
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1033.0.017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schweinehaltung
MehrTierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben
Zentralschweizer Kantone Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Grundlage: Eidg. Tierschutzgesetz (TSchG), Eidg. Tierschutzverordnung (TSchV), Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren,
MehrDPA 2102 Schutz und Wohlbefinden der Schweine in Zuchtbetrieben [2102] v4
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 22 Schutz und Wohlbefinden
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4271 23.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brandschutz
MehrModerne Haltungsformen für die Schweinemast der 90iger Jahre
DLG Mitteilungen 17/1988 - Seiten 898-901 Schwerpunkt: Schweinemast Moderne Haltungsformen für die Schweinemast der 90iger Jahre Von Dipl. -Ing. agr. F. Berkner, Seeheim-Jugenheim und J. Lorenz, Frankfurt
Mehr